„Team Bergziegen rsg königstein“ will als Verein richtig durchstarten
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„Team Bergziegen RSG Königstein“ will als Verein richtig durchstarten Ambitioniert und professionell aufgestellt, der Verein „Team Bergziegen RSG Königstein“ Foto: privat Königstein (pu) – Vor fast fünf Jahren, exakt am 1. Mai 2014, trafen sich Daniel Schorr aus Stuttgart und der Königsteiner Tindaro Orifi ci zufällig während der ŠKODA Velo- tour (dem Jedermann-Rennen) in Frankfurt. Dass diese Begegnung am für Radfahrer und Fans des Klassikers „Rund um den Finanz- platz Eschborn-Frankfurt“ so bedeutenden Maifeiertag weitaus mehr sein würde als lediglich eine Randnotiz, ahnten zu diesem Zeitpunkt allerdings beide noch nicht. Gleichwohl trugen die frisch zwischen Ba- den-Württemberg und Taunus geknüpften Freundschaftsbande schon nach kurzer Zeit Früchte. Eine ambitionierte Gruppe, teils be- reits rennfahrerprobt, teils mit dem Vorhaben Rennen fahren zu wollen, hoben noch im gleichen Jahr – am 27. August – das „Team Bergziegen“ aus der Taufe. Von Vereinsstruk- turen war vorerst noch nicht die Rede. Ganz oben auf der Agenda stand selbstredend unter anderem das künftige gemeinsame Bestrei- ten des Jedermann-Rennens beim Radklas- siker „Rund um den Finanzplatz Eschborn- Frankfurt“ am 1. Mai.
Doch mit dieser Zwischen-Etappe gaben sich die Initiatoren mitnichten zufrieden, vielmehr überwanden sie Schritt für Schritt eine ganze Reihe an Hindernissen, die es zu überwinden galt, bis am 11. Februar dieses Jahres end- lich das ins Auge gefasste Ziel erreicht war: Der offi zielle Eintrag des gegründeten Ver- eins „Team Bergziegen RSG Königstein“ im Vereinsregister des Amtsgerichts Königstein. Dessen rasante Entwicklung lässt zweifellos aufhorchen. Das RSG steht für Radsportge- meinschaft, wobei die Betonung auf „Sport“ liegt. Diesem Gedanken Rechnung tragend ist der Verein mit den Farben rot und schwarz, der sowohl Mitglied im Landessportbund Hessen als auch den zuständigen Verbänden ist, nichts für den gelegentlichen Sonntags- und Hobbyfahrer. Umso mehr jedoch für diejenigen, die 10.000 Kilometer im Jahr und mehr auf dem Rad verbringen und fi t sein wollen. Triathleten sind ebenfalls mit von der Partie. Die Mitglieder des „Team Bergziegen RSG Königstein“ melden für Lizenzrennen, Zeitfahren, Triathlons, Duat- hlons, Volksläufe, Trailläufe, Radmarathons, Radtourenfahrten und MTB-Veranstaltungen und das mit zunehmendem Erfolg. 2016 wur- den nach Angaben des Zweiten Vorsitzenden Tindaro Orifi ci sieben Podestplätze mit zwei Siegen beim „Alb-Extrem“ und beim „Rad am Ring“ bei zahlreichen Teilnahmen an Li- zenz- und Jedermannrennen, Starts bei Rad- marathons und Radtourenfahren (RTF‘s) no- tiert. 2017 waren es sieben Podestplätze mit drei Siegen und im letzten Jahr schon zehn Podestplätze mit zwei Siegen. Die anfänglich kleine Gruppe ist mittlerwei- le auf beachtliche etwa 60 Fahrer aus zehn Nationen, unter anderem aus Polen, Serbien, England, Italien, Litauen oder Niederlande, angewachsen. Fortsetzung auf Seite 5 Wochenzeitung für Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain sowie Glashütten mit den Orts teilen Schloßborn und Oberems
50. Jahrgang Donnerstag, 25. April 2019 Nummer
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Genießen Sie unser Business-Lunch auf unserer Skyline-Terrasse! www.miros-ristorante.de Seite 2 - Nummer 17 KÖNIGSTEINER WOCHE 25. April 2019 A K T U E L L E N A C H R I C H T E N Aus dem
RATHAUS Königstein Die Tagesordnung der 28. Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sit- zung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfra- gen und Anfragen folgende Punkte: Kenntnisnahme einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Wiesbadener Straße 69, Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 14/14 und 42/15: Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Grunderneuerung der Schlesischen Straße im Stadtteil Falkenstein: Die Genehmigung ge- mäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15.12.2016 für eine überplanmäßige Ausgabe zur Grunderneuerung der Schlesischen Straße im Taunus im Stadtteil Falkenstein für die In- vestition I16001, Kostenstelle 50100600, Sach- konto 0952010, über 50.000 Euro wird erteilt. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Feststellung über den geprüften Jahresab- schluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke 1) Gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgeset- zes wird der durch die Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Roedl & Partner, Eschborn, geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt: Die Bi- lanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017 be- trägt 32.955.383,40 Euro. Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Ver- lustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2017 beträgt 725.678,95 Euro. Betriebszweig Wasserversorgung
Gewinn 254.989,92 Euro Betriebszweig Abwasserbeseitigung Gewinn 470.689,03 Euro 2) a) Der Jahresgewinn 2017 der Wasserver- sorgung in Höhe von 254.989,92 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden. b) Der Jahresgewinn 2017 der Abwasserbesei- tigung in Höhe von 470.689,03 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Beteiligung an einer interkommunalen Holz- vermarktungsagentur: Zur Vermarktung des Nutzholzes aus dem Kom- munalwald beteiligt sich die Stadt Königstein im Taunus ab dem 01.03.2019 an der Holzagen- tur-Taunus GmbH i. G. mit einer Gesellschaf- tereinlage von 1.500,00 Euro. 33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Entgeltliche Übertragung des Grundstückes Am Kaltenborn 11 von der Stadt Königstein auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Königstein: Der entgeltlichen Übertragung des städtischen Grundstückes Am Kaltenborn 11 in Größe von 2.109,0 m² an den Eigenbetrieb Stadtwerke zum Preis von 760.000,00 Euro wird zuge- stimmt. 27 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung(en) Bebauungsplan K 77 „Frankfurter Straße/ Wiesbadener Straße“, Königstein; hier: Plan- aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB. Für den Bereich K 77 „Frankfurter Straße/ Wiesbadener Straße“ für das Gebiet der Straßen Frankfurter Straße, Jahnstraße, Thewaltstraße und Wiesbadener Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst die folgenden Grund- stücke: Gemarkung Königstein, Flur 10, Flurstü- cke 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 13/3, 13/4, 16/1, 17/4, 17/8, 17/9, 17/11, 17/12, 17/13, 118/5, 429/19, 433/7, 441/7, 489/19, 494/16, 496/18, 497/118, 499/7, 500/7, 502/7, 503/7, 531/7, 536/19, 539/7, 540/7 sowie Flur 11, Flurstücke 14/4, 15/6, 15/7, 17/1, 18/1, 19/1, 22/1, 22/3, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12, 25/13, 57, 118/14, 147/55, 148/55. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 48.174,0 m². Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgren- zen. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in der Kernstadt, K 77 „Frank- furter Straße/Wiesbadener Straße“, wird eine Veränderungssperre für das Plangebiet ausge- sprochen: 29 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltung(en) Bebauungsplan M 14 „Südlich des Ortskerns“, Mammolshain; hier: Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB: Für den Bereich M 14 „Südlich des Ortskerns“ für das Gebiet der Straßen Am Hasensprung, Kastanienweg, Am Haideplacken, Pfarrer- Brendel-Weg, Schulstraße und Hardtgrundweg, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungs- plan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst die folgenden Grund- stücke: Gemarkung Mammolshain, Flur 2, Flurstücke 124/3, 124/4, 124/7, 124/8, 124/9, 124/10, 124/11, 124/12, 124/13, 124/14, 124/15, 124/16, 124/17, 125/5, 125/6, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 126/11, 126/15, 126/16, 126/17, 127/3, 127/4, 127/6, 127/7, 127/8, 127/9, 127/10, 127/11, 128/4, 128/8, 128/11, 129/2, 130/2, 130/3, 130,/4, 130/5, 130/6, 130/7, 131/1, 131/5, 131/6, 131/9, 132/7, 132/8, 132/11, 132/15, 133/12, 133/13, 133/26, 133/27, 133/29, 133/30, 133/31, 133/32, 134/1, 134/2, 134/3, 134/7, 134/6, 134/15, 134/16, 135/1, 135/2, 135/3, 135/5, 135/10, 135/11, 135/12, 135/13, 135/14, 135/15, 135/16, 135/17, 135/18, 135/19, 135/20, 135/22, 135/27, 135/30, 135/31, 136/4, 136/5, 141/14, 141/16, 141/18, 142/5, 144/29, 144/30, 144/31, 143/5, 147/5, 147/9, 147/10, 147/14, 147/15, 147/16, 147/17, 147/18, 167/1, 170/1, 170/2, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 215/128, 232/130, 233/130, 266/1, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277/2, 277/3, 278, 279/2, 279/3, 279/4, 280/1, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294/1, 294/4, 294/5, 294/6, 295, 297/2, 297/8, 297/9, 297/10, 297/11, 297/12, 297/13, 297/14, 297/15, 297/16, 297/17, 297/18, 297/19, 297/20, 297/21, 297/22, 297/23, 297/24, 297/25, 297/26, 297/27, 297/28, 297/29, 298, 299, 300, 301/2, 302/1, 303/1, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310/1, 310/2, 310/3, 310/4, 312/1, 312/2, 312/3, 312/4, 312/5, 312/6, 312/7, 312/8, 312/9, 312/10, 312/11, 312/12, 312/13, 312/14, 312/15, 313/1, 313/2, 314, 315/2, 315/4, 316/1, 316/2, 316/3, 316/4, 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 317/5, 318/1, 318/2 sowie Flur 10, Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 2/1, 2/2, 2/3, 2/5, 2/6, 2/7, 3, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 11/3, 11/4, 12/3, 13/3, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 13/11, 13/12, 312/2, 313/2, 313/4. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 75.500,0 m². Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgren- zen.
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in Mammolshain, M 14 „Süd- lich des Ortskerns“, wird eine Veränderungs- sperre für das Plangebiet ausgesprochen: 31 Ja,
Bebauungsplan F 16 „Reichenbachweg“, Falkenstein; hier: Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes F 16 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8. Für den Bereich F 16 „Reichenbachweg“ für das Gebiet der Straßen Reichenbachweg, Am Ellerhang, Eugen-Kogon-Weg und Mühlweg wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan auf- gestellt. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstücke: 15/3, 15/4, 16/1, 16/5, 16/7, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 21/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/11, 26/14, 26/15, 26/16, 26/29, 26/32, 26/46, 26/48, 26/54, 26/57, 26/58, 26/59, 26/60, 26/61, 26/62, 26/65, 26/67, 26/69, 26/72, 26/73, 26/74, 26/76, 26/81, 26/82, 26/84, 26/87, 26/88, 26/89, 26/90, 26/91, 26/92, 26/93, 26/94, 26/95, 26/96, 26/97, 26/100, 26/101, 26/102, 26/103, 26/104, 26/105, 26/108, 26/110, 26/111, 26/112, 26/113, 26/115, 26/116, 26/117, 26/118, 26/119, 29/5, 29/6, 30/3, 30/4, 33/2, 33/4, 33/5, 34/1, 35/2, 35/4, 38/2, 44/2, 45/2, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12, 46/2, 46/3, 46/7, 46/9, 46/10, 46/11, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16,47/5, 51/6, 51/8, 51/10, 53/4, 53/5, 53/11, 53/12, 53/13, 53/14, 57/3, 60/3, 60/4, 60/5, 60/8, 60/9, 60/12, 60/13, 60/15, 60/19, 60/22, 60/23, 60/24, 60/25, 60/26, 60/28, 60/29, 61/1, 61/2, 61/4, 61/5, 65/7, 65/9, 66/2, 66/3, 66/6, 66/7, 66/10, 66/15, 65/8, 66/8, 66/9, 66/11, 66/16, 66/17, 66/18, 144/1, 144/4, 148/1, 148/3, 150/1, 150/4, 151/3, 151/4, 151/5, 154/3, 154/6, 157/4, 159/3, 160/1 , 160/3, 160/4, 161/1, 162/1, 163/3, 163/4, 163/5, 165/1, 167/5 tlw., 167/6, 167/7, 173/1, 174/1, 178/1, 178/2, 178/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7,180/8, 180/9, 18010, 180/11, 180/12, 180/13, 180/14, 180/15, 180/16, 180/17, 180/18, 180/19, 180/20, 180/21, 180/22,180/23, 180/25, 180/26, 220/18, 244/20, 244/21, 244/22, 245/18 247/27, 416/18, 416/19, 424/61, 463/61, 465/61. Der Geltungs- bereich hat eine Größe von ca. 119.710,0 m². Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgren- zen.
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in Falkenstein, F 16 „Reichen- bachweg“, wird eine Veränderungssperre für das Plangebiet ausgesprochen: 33 Ja, 1 Nein,
Anpassung der Gemarkungsgrenzen im Rah- men des Waldtausches zwischen der Stadt Königstein im Taunus und HessenForst sowie Änderung der Lagebezeichnung in „Burghain Falkenstein“: 1) Die in der beigefügten Übersichtskarte (An- lage 1 der Beschlussvorlage) hellblau einge- färbte Fläche aus der Gemarkung Königstein wird der Gemarkung Falkenstein zugewiesen. 2) Die in der beigefügten Übersichtskarte gelb eingefärbte Fläche aus der Gemarkung Falken- stein wird der Gemarkung Königstein zugewie- sen.
3) Die Flurstücke im Bereich des Burghai- nes Falkenstein erhalten die Lagebezeich- nung „Burghain Falkenstein“ (blau markier- te Fläche im beiliegenden Lageplan (Anlage 2 der Beschlussvorlage)). 22 Ja, 10 Nein, 2
Verkauf der Grundstücke Mittelgewann, Ge- markung Schneidhain, Flur 5, Flurstück 90/5 und 90/6, insgesamt 548,0 m²: Dem Verkauf der Grundstücke Gemarkung Schneidhain Flur 5 Flurstücke 90/5 und 90/6 (Mittelgewann) zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.800,00 Euro (100,00 Euro pro Quad- ratmeter) wird zugestimmt. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages trägt der Käufer. 20 Ja, 12 Nein, 3 Enthaltung(en) Antrag der ALK-Fraktion: Aufstellung Inves- titionskosten für die im Stadtgebiet geplan- ten Projekte: Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Mai 2019 ist eine Aufstellung der potenziellen Investitionskosten für folgende im Stadtgebiet geplanten Projekte mit Angabe der voraussichtlichen jeweiligen Gesamtkosten zu erstellen: • Innenstadtgestaltung • Kindergartenneubau • Sanierung/Umbau Eppsteiner Straße für die Hortnutzung • Gebäude Feuerwehr Schneidhain • Dorfschänke Mammolshain • Sanierung Kurbad • Sanierung oder Neubau Bürgerhaus Fal- kenstein • Umzug/Neubau/Sanierung Betriebshof und Stadtwerke 11 Ja, 21 Nein, 3 Enthaltung(en) – Damit ist der Antrag abgelehnt. Antrag der ALK-Fraktion: Neubau städtischer Kindergarten mit Betreuung für Unterdreijähri- ge und Kinderhortneubau: 1) Der am 25. April 2013 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, auf dem bisherigen Kindergartengrundstück in der Eppsteiner Straße einen Neubau zu errichten, der drei Kindergartengruppen sowie bis zu drei Gruppen für Unterdreijährige aufnehmen kann, soll umgesetzt werden. 2) Auf dem 2.212,0 m² großen städtischen Grundstück (ehemalige Neuapostolische Kir- che mit 1.088,0 m² und dem angrenzenden Grundstück mit Autowerkstatt mit 1.124,0 m²) in der Schneidhainer Straße und am Forel- lenweg sollen ein Kinderhort, bestehend aus fünf Gruppen, sowie Räumlichkeiten für die Kunstwerkstatt errichtet werden. 3) Die für den Neubau des Kindergartens in der Eppsteiner Straße erbrachten Planungsleistun- gen des Architekturbüros, für die ein Betrag in Höhe von 30.482,99 Euro bezahlt wurde, sollen als Basis für die weiteren Planungen dienen. 4) Für die Dauer der Bauzeit des Kindergartens sollen die derzeitigen Nutzer in Modulgebäu- den auf dem unter Punkt 2 aufgeführten städti- schen Grundstück untergebracht werden. 5) Nach erfolgtem Umzug der Hortgruppe aus dem Jugendhaus der Klosterstraße in das neue Gebäude steht das Jugendhaus wieder für die Jugendarbeit der Stadt zur Verfügung. Mit den Planungen ist ab sofort zu beginnen. 11 Ja, 22 Nein, 2 Enthaltung(en) – Damit ist der Antrag abgelehnt. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN: Verbesserungen für den Fahrradverkehr. Der Magistrat wird gebeten, bei der von Hes- sen Mobil für das Jahr 2020 geplanten Sanie- rung der Wiesbadener Straße, beginnend ab der Ecke Bischof-Kaller-Straße und endend an der Ecke Altenhainer Straße, zu prüfen, ob eine In- frastruktur auch für Fahrradfahrer geschaffen werden kann. 32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenver- sammlung findet am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt. Alexander Frhr. von Bethmann Stadtverordnetenvorsteher Die Stadtverordnetenversammlung informiert: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 28.03.2019 Die große Spielkombination auf dem Spiel- platz im Kurpark muss leider noch gesperrt bleiben. Bei der Sanierung, die Anfang März begonnen wurde, sind bei der Demontage des Daches und der Hängebrücke Faulstellen an den Standpfosten sichtbar geworden. Dar- aufhin wurden umgehend neue Standpfosten bestellt, als Liefertermin wurde die 21. Ka- lenderwoche genannt. Sobald die Standpfos- ten geliefert sind, kann der Betriebshof die Sanierung fortsetzen. Download 7.07 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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