Universität Mannheim Studienzulassungsstelle Postfach 103462 68131 Mannheim
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Bescheid Uni-Mannheim 302357
Keine 36 ECTS BWL
Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im postgradualen Studiengang "Mannheim Master in Management" (Master of Science) vom 12.12.2011 zuletzt geändert am 22.03.2018 ist unter anderem Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre oder ein als gleichwertig anerkanntes abgeschlossenes Studium in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule im In- und Ausland oder an einer staatlich anerkannten Berufsakademie. Das Studium muss einen betriebswirtschaftlichen Anteil im Umfang von mindestens 36 ECTS oder in einem äquivalenten Umfang beinhalten. Sie haben aus Ihrem grundständigen Studium einen geringeren betriebswirtschaftlichen Anteil als diesen geforderten Mindestumfang nachgewiesen. Gemäß Artikel 2 § 1 der Satzung zur Anpassung des Bewerbungsverfahrens für das Herbst-/Wintersemester 2020/2021 für Masterstudiengänge der Universität Mannheim auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie (Corona-Satzung Master) vom 16. April 2020 ist der Zulassungsantrag für das Herbst-/Wintersemester 2020/2021 in der von der Universität Mannheim vorgesehenen Form elektronisch zu stellen. Es wurde deutlich informiert, dass alle Nachweise in den dafür vorgesehenen Upload-Feldern hochzuladen sind. Nur die in den Upload-Feldern hochgeladenen Dokumente können berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls weitere Ablehnungsgründe vorliegen können.
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