Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren Lindtorf
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- Die Teilnehmergemeinschaft
- Teilnehmer
- Organe der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsbehörde - ALFF Vorsitzender Vorstand
- Vorstand d. Teilnehmergemeinschaft
- Aufgaben des Vorstandes • führt die Geschäfte der TG
- Mitwirkung des Vorstandes
- Hinweis Die TG kann sich bei ihren Aufgaben durch den Verband der TG unterstützen lassen.
- Aufgaben des Vorsitzenden
- Vorstandssitzungen • Der Vorstand
- Die Vorstandswahl • Wer kann wählen
- Wer kann gewählt werden
- Wie wird gewählt
- Bitte um Ihre Wahlvorschläge…
- Ablauf einer Flurneuordnung
- Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Juliane Hausdorf
1 © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren Lindtorf © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 • Allgemeines • Organe
• Aufgaben und Funktion • Vorstandswahl • Stand des Verfahrens Teilnehmergemeinschaft'>Die Teilnehmergemeinschaft © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Teilnehmergemeinschaft (TG) – Wer ist das? • die TG ist entstanden mit dem Anordnungsbeschluss vom 04.03.2015 • umfasst alle Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie Erbbauberechtigte u. Gebäudeeigentümer – Teilnehmer • nicht dazu gehören die Nebenbeteiligten • TG ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter Aufsicht d. Flurneuordnungsbehörde
© Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Organe der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsbehörde - ALFF Vorsitzender Vorstand Teilnehmerversammlung wählt
wählt © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Vorstand d. Teilnehmergemeinschaft • Vorstandsmitglieder haben die Interessen aller Teilnehmer wahrzunehmen • Zusammensetzung des Vorstandes sollte ein Spiegelbild der Teilnehmergemeinschaft sein © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Aufgaben des Vorstandes •
− Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen − Führung der Geldgeschäfte − Abschluss von Verträgen •
− zum Fortgang des Verfahrens − zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Mitwirkung des Vorstandes − bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan − bei der Wertermittlung © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Hinweis Die TG kann sich bei ihren Aufgaben durch den Verband der TG unterstützen lassen. © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Aufgaben des Vorsitzenden • führt die Beschlüsse des Vorstandes aus • Vertretung der TG gerichtlich und außergerichtlich
© Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Vorstandssitzungen •
− wird vom Vorsitzenden oder der Flurneuordnungsbehörde einberufen, − ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, − fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Stellung des Vorstandes • Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter wirken ehrenamtlich • Mitgliedern wird eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Aufwand gewährt © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Die Vorstandswahl •
− anwesende Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte (Eigentümer, der am Verfahren beteiligten Grundstücke, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer) Wählerverzeichnis − Aufstellung ist nicht erforderlich, es genügt die Selbstkontrolle der Teilnehmerversammlung © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 •
− gemeinschaftliche Eigentümer gelten als − das gilt auch für Bevollmächtigte, die mehrere Teilnehmer vertreten
© Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 •
− jeder Teilnehmer und − Personen, die nicht dem Kreis der Teilnehmer angehören, wie z.B. Pächter oder Bewirtschafter, Träger von Ehrenämtern sowie Vertreter der Kommunalverwaltung © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 •
− geheim durch Stimmzettel • Wer wird gewählt? − 5 ordentliche Vorstandsmitglieder und − 5 stellvertretende Vorstandsmitglieder © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Bitte um Ihre Wahlvorschläge… © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 G e b i e t s a b g r e n z u n g Vorverfahren Forum, Abgrenzung, Abstimmung Neugestaltungsgrundsätze
(Teilnehmergemeinschaft – TG) Wahl des Vorstandes Ermittlung der Beteiligten Neugestaltungsplanung Wege- und Gewässer- plan
Wertermittlung Ablauf einer Flurneuordnung April – Nov. 2014 11.12.2014 04.03.2015 (18.03.15 und 31.03.15) Topographie- aufnahme 2015 / 2016 2017
© Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Vorstand der Teilnehmergemeinschaft • Stellvertreter • Vorstand
1. Karlheinz Schwerin 2. Dr. Christian Werneke 3. Michael Kohlert 4. Martina Heine 5. Hans Joachim Wiesicke 6. Mario Barschdorf 7. Wernfried Peiser 8. Rolf Henning 9. Robert Kögel 10. Gisela Stein Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Juliane Hausdorf
E-Mail: J uliane.Hausdorf@alff.mlu.sachsen-anhalt.de Kathleen Trefflich
E-Mail: Kathleen.Trefflich@alff. mlu.sachsen-anhalt.de Abteilung 1 – Agrarstruktur, Sachgebiet 13 – Flurneuordnung Akazienweg 25, 39576 Stendal © Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, 02.07.2015 Download 55.81 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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