Wichtige rufnummern und termine


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DER GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER

50.  Jahrgang

Donnerstag, den 21. Januar 2016

Nummer 3

Seite  2

Mitteilungsblatt  der  Gemeinde  Kirchberg an der Iller

Nummer  3

WICHTIGE RUFNUMMERN UND TERMINE

Gemeindekontakte

Telefax: 07354/9316-30, E-Mail: info@kirchberg-iller.de

Homepage: www.kirchberg-iller.de



Telefonnummern Rathaus Kirchberg

Zentrale

07354/9316-0

Bürgermeister Stuber

07354/9316-99

Frau Nold

07354/9316-11

Vorzimmer Bürgermeister, Bauamt, allg. Verwaltung

Frau Baur

07354/9316-10

Einwohnermeldeamt, Passamt, Rentenangelegenheiten

Frau Mussack

07354/9316-60

Ordnungsamt, Mitteilungsblatt, Fundbüro, Gewerbemeldungen

Herr Matzner

07354/9316-70

Kämmerei, Hauptamt

Herr Ulmschneider/Frau Schlecht

07354/9316-90/91

Gemeindekasse, Steueramt, Friedhofsangelegenheiten



Ortsverwaltung Sinningen

Fritz Wohlhüter, Gießenstraße 7

Tel. 9316-55, Fax. 2473

E-Mail: ov.sinningen@t-online.de

Sprechstunden: Donnerstag von 18:00 Uhr – 19:00 Uhr und

nach Vereinbarung

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag  8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 – 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Standesamt Illertal



Marktplatz 7, 88453 Erolzheim

Frau Notz

07354/9318-35

Frau Soherr

07354/9318-15

E-Mail


poststelle@erolzheim.de

Kindergarten und Schule

Kindergarten Kirchberg

07354/937302

E-Mail: kigakirchberg@gmx.de

Kindergarten Sinningen

07354/7510

E-Mail: kigasinningen@gmx.de

Schule Kirchberg

07354/93240

E-Mail: ghs-kirchberg@web.de

NOTRUFE


Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr 

112

Polizei

110

Jeweils ohne telefonische Vorwahl



Giftnotruf

0761/19240

Polizeiposten Ochsenhausen

Tel. 07352/202050 

Ärztlicher Notdienst

Zentraler Anlaufpunkt Patienteninformation ist die Ret-

tungsleitstelle Biberach, 



Tel. 116 117

Dort werden Sie an die Sana-Klinik, Ziegelhausstraße

50, 88400 Biberach oder den mobilen Dienst vermittelt.

Öffnungszeiten der Notfallpraxis:

Samstag, Sonn- und Feiertag 08:00 Uhr – 22:00 Uhr



Achtung: Versichertenkarte bitte unbedingt zum

Arztbesuch mitbringen!

Kinderärztlicher Notdienst

0180/19293 43

Für den Landkreis Biberach und Teile des Alb-Donau-Krei-

ses. Bitte beachten Sie die Hinweise in der örtlichen Presse.

Zahnärztlicher Notdienst

Landkreis Biberach

(01805)911-610 (0,14 €/min)

Alb-Donau-Kreis

(01805)911-601 (0,14 €/min)

Gebührenfreie Zahnarzt-Hotline 

0800 / 47 47 800

Soziale Dienste



Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. 

Krankenhausweg 28, 88416 Ochsenhausen

Tel. 07352/92300 

Bereichsleitung Erolzheim, Tel. 07354/9366404

Alten- und Krankenpflege (24 Std.), Tel. 07352/923030

Haus- und Familienpflege (24 Std.), Tel. 07354/923033

Nachbarschaftshilfe Kirchberg

Bei Interesse oder Fragen: Renate Ulmschneider, Tel. 07354/

1897, Maria Gräser, Tel. 07354/7547

Essen auf Räder

ASB Mobiler Sozialer Hilfsdienst 

Orsenhausen

Tel. 07353/9844-0

Deutsche Rotes Kreuz Biberach

Tel. 07351/15700

Bereitschaftsdienst der Apotheken

Vom Festnetz

Tel. 0800/0022833

Vom Handy

Tel.             22833

www.aponet.de



Samstag, 23.01.2016

Brunnen-A. Bellenberg, Memminger Str. 19, 

Tel. 07306/96100 

(08:00 bis 08:00 Uhr)

Kloster-A. Ochsenhausen, Bahnhofstr. 6, Tel. 07352/91120 

(08:30 bis 08:30 Uhr)



Sonntag, 24.01.2016

Linden-A. Illertissen, Apothekerstr. 17, Tel. 07303/2370

(08:00 bis 08:00 Uhr)

Stadt-A. Ochsenhausen, Marktplatz 32, Tel. 07352/8131

(Zusatzdienst 10:00 bis 12:00 Uhr)

Wochenmarkt

In Kirchberg donnerstags von 10:30 bis 11:10 Uhr in der

Marktstraße.

In Sinningen mittwochs von 11:35 bis 12:15 Uhr an der

„Alten Schule“

Müllabfuhr und Entsorgung

Müllabfuhr:

Freitag, 29. Januar 2016



Abfuhrtermin Papiertonne

Mittwoch, 17. Februar 2016



Abfuhrtermin gelber Sack Donnerstag, 18. Februar 2016

Bitte die Abfalltonnen bis 6.30 Uhr zur Leerung bereitstellen. 



Überfüllte Mülltonnen werden nicht geleert und bleiben stehen!!!

Grüngutplatz Öffnungszeiten

Dezember - Februar

Samstag, 10:00 – 11:00 Uhr

Angeliefert werden dürfen: Grüngut u. unbehandeltes Altholz



Alteisen Samstag, 30.01.2016, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Feuerwehrgerätehaus Kirchberg



Altglascontainer:  Kirchberg: Altkellmünzer Weg 12 

Sinningen: auf dem Schulhof „Alte Schule“



Wertstoffannahmestelle Erolzheim

Daimlerstraße gegenüber Sportanlagen/Schützenheim

Öffnungszeiten:

Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr 

und

Samstag  9.00 – 14.00 Uhr



Recyclingzentrum Ochsenhausen Gewerbegebiet, Güterbahnhof 16

Dienstag und Mittwoch 

15:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 11:00 Uhr

Freitag


15:00 – 18:00 Uhr

Samstag 


10:00 – 16:00 Uhr

Fahrplanauskunft



für Bus und Bahn Baden-Württemberg (24 Std.)

Tel. (01805) 779966 (0,12 €/min) 



Nummer 3

Mitteilungsblatt  der  Gemeinde  Kirchberg an der Iller

Seite  3

Nachlese Zukunftswerkstatt „Jugend in Kirchberg“ am 16.01.2016

Knapp 50 Teilnehmer, je hälftig Jugendliche u. Erwachsene  (>Super!)



Gute Moderation und Anleitung von Frau Renner u. Frau Baur vom Kreisjugend-Referat des Landratsamtes Biberach

Positiv in Kirchberg: offener Jugendtreff, Buden, Ferienprogramm, viele Vereine mit Jugendarbeit, tolle Natur,



Baggerseen, Waldbad, unkomplizierte Wege zur Verwaltung

Verbesserungsfähig in Kirchberg: Räumlichkeiten sind zu klein (Spielplätze, Jugendraum), fehlende Angebote



(Dönerbude, Kino, Kart-Bahn, Trimm-dich-Pfad, Bootsverleih, Eisdiele, offene Bude), Anzahl ehrenamtlicher

Funktionäre, Vernetzung der Vereine, Jugendreferent

Priorisierte Themen zur Weiterbearbeitung in Gruppen: Jugendtreff, Bude, Sinningen/Badesee, Kart-Bahn – Über-



legung u. Präsentation erster Maßnahmen

Fortführung der Gruppen-Themen in Runden Tischen am 5. März 2016 um 16 Uhr im Dorfhaus >>>bitte vormer-



ken – Neuzugänge sind willkommen!

Alles in allem – 4 kurzweilige Stunden im Dorfhaus – Herzlichen Dank an alle Beteiligten!



Jochen Stuber, Bürgermeister

Amtliche 

Bekanntmachungen


Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom

12.01.2016:



Feuerwehrbedarfsplan Fortschreibung

In der Sitzung am 24.4.2007 wurde vom Gemeinderat der

erste Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Kirchberg

an der Iller beschlossen. Dieser ist in der Regel alle 5 Jah-

re fortzuschreiben. In seiner Sitzung am 8.4.2014 hat der

Gemeinderat zugestimmt, die Fortschreibung durch ein

externes Fach-Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Nach

Angebotseinholung wurde in der Sitzung am 29.07.2014

das  Ingenieurbüro GTV-Rettungsingenieure aus

Immenstaad mit der Fortschreibung des Feuerwehrbe-

darfsplans beauftragt. Herr Volk vom Ingenieurbüro GTV

hat in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung

und  Gemeindefeuerwehr einen Entwurf zur Fortschrei-

bung des Feuerwehrbedarfsplans ausgearbeitet, welcher

auch mit dem Kreisbrandmeister Peters abgestimmt

worden ist. Zwischenzeitlich konnte der Entwurf sowohl

Feuerwehr-intern als auch zwischen Ortschaftsrat Sin-

ningen und Feuerwehr Sinningen vorabgestimmt wer-

den. Darüber hinaus fand in der Ortschaftsratssitzung am

11.01.2016 eine öffentliche Präsentation statt. Der Ort-



schaftsrat  empfahl dem Gemeinderat einstimmig die

Zustimmung zu diesem Entwurf. Herr Volk präsentierte

den Entwurf zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfs-

plans (rund 130 Seiten) für die Gemeinde Kirchberg an

der Iller in der Sitzung ausführlich. Im Ergebnis ergeben

sich Maßnahmen-Empfehlungen v.a. zur Organisation,

Personal, Fahrzeugkonzept und Feuerwehrhaus. Hand-

lungsbedarf besteht bei der Alarm- und Ausrückord-



nung. Hat man seit Jahren bereits eine gut funktionieren-

de gemeinsame Einsatzabteilung der Feuerwehren Kirch-

berg und Sinningen, so ist diese zu einem gemeinsamen

Ausrückebereich hinzuführen. Dabei sollten die Investi-

tionen auf einen zentralen Standort konzentriert werden.

Im Bereich des Personals ist v.a. die Verbesserung der

Tagesverfügbarkeit, welche aktuell noch für den ersten

Anmarsch mit 10,2 gewährleistet ist (gefordert 9,0), mit

entsprechenden Maßnahmen anzugehen. Von Herrn Volk

wurde auch der sehr gute Ausbildungsstand der Mann-

schaft hervorgehoben. Beim Fahrzeugkonzept wird eine

Neuanschaffung des MTW’s (=Mannschaftstransportwa-

gen) spätestens bis zum Jahre 2020 empfohlen. Bis zum

Jahre 2025 sollten dann das LF 16/16 durch ein LF 10 (LF

= Löschgruppenfahrzeug) ersetzt werden und der TSF

(=Tragkraftspritzenfahrzeug) und TSA (Tragkraftspritzen-

anhänger) in ein GW-T (Gerätewagen-Transport) überge-

führt werden. Der dringlichste Handlungsbedarf besteht

allerdings beim Feuerwehrhaus in Kirchberg. Die Abstel-

lung der sehr vielen sicherheitsrelevanten Mängel

erscheint im Bestand nicht möglich bzw. vertretbar. Es

wird der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mittig im

Gemeindegebiet empfohlen, wobei der ideale Standort

im Bereich des nördlichen Ortsausgangs in Kirchberg an

der L260 Richtung Sinningen liegt. Bei den sonstigen

empfohlenen Maßnahmen taucht v.a. die Verbesserung

der Löschwasserversorgung auf. Die vielen Fragen aus

dem Gremium heraus wurden von Herrn Volk sehr kom-

petent und nachvollziehbar beantwortet. Auch der Emp-

fehlung des Bedarfsplans, der Feuerwehr Sinningen im

dortigen Alten Rathaus ihre Räumlichkeiten weiterhin zur

Verfügung zu stellen, wurde einhellig zugestimmt. So

kann diese ihren Zusammenhalt stärken und ihre sozialen

Aufgaben innerhalb der Ortschaft im Gemeindegefüge

weiterhin wahrnehmen. Eventuell ergeben sich auch hier

nachhaltige Nutzungen wie z.B. für die Jugendfeuerwehr.

Alle waren sich einig, dass oberste Priorität bei der

Gemeindefeuerwehr die Einsatzbereitschaft  und die



optimale Ausnutzung der Gerätschaften hat. Abschlie-

ßend beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Fort-

schreibung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde

Kirchberg in der vorgestellten Fassung zuzustimmen.

Dieser Feuerwehbedarfsplan versteht sich nun dem

Gemeinderat als Orientierung für die Jahre 2016 bis 2021,

wobei die einzelnen Maßnahmen noch auf die Priorisie-

rung und der Leistungsfähigkeit der Kommune abzustim-

men sind. Die einzelnen Beschaffungsmaßnahmen sind

noch einzeln durch den Gemeinderat zu genehmigen.



Spendenannahme

Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Spende der

Volks- und Raiffeisenbank Laupheim-Illertal in Höhe von

100 € für den gemeindlichen Kindergarten anzunehmen.



Herzlichen Dank dem Spender!

Gutachterausschuss

Frau Martina Luxenburger wurde als Stellvertreterin des

Finanzamtsvertreters für die kommende Amtsperiode in

den Gutachterausschuss gewählt.



DSL-Netzbetrieb Sinningen

Es wurde 1 Angebot für die öffentliche Ausschreibung des

DSL-Netzbetriebs in Sinningen abgegeben. Dieses Ange-

bot stammt von der Firma NetCom-BW, einer Tochter der

EnbW. Das Angebot erfüllt die formalen Anforderungen

und die Eignung des Bieters liegt vor. Demnach ist das

Angebot der Netcom-BW in die Wertung gemäß § 19 EG

VOL/A einzubeziehen.

Der Endabnehmerpreis von 50 Mbit/s liegt über die

Laufzeit von 24 Monaten bei 48,23 EUR/mtl.. 16 Mbit/s

sind für 39,90 EUR/mtl. und 30 Mbit/s für 44,90 EUR/mtl.

erhältlich. Net-Com BW benötigt eine Anschubfi-

nanzierung von 89.227 EUR. Der Anschluss erfolgt über

Oberbalzheim. Die Anschubfinanzierung ist mit 50%

(=44.613,50 EUR) vom Land Baden-Württemberg förder-

fähig. Die Zuschlagserteilung durch den Gemeinderat darf

erst erfolgen, wenn der entsprechende Förderbescheid im

Hinblick auf die Anschubfinanzierung vorliegt. Somit ist

die Zuschlagsentscheidung durch den Gemeinderat unter

dem Vorbehalt der Förderbewilligung zu treffen.

Nach Auskunft von Herrn Hommel von der Fa. Geo-Data

ist von der Förderbewilligung durch das Breitbandkompe-

tenzzentrum auszugehen. Aufgrund fehlender zeitnaher

besserer Alternativen empfiehlt Herr Hommel die

Zuschlagserteilung an Netcom-BW.

Nach vorbehaltlicher Zuschlagserteilung durch den

Gemeinderat, ist seitens der Verwaltung in Abstimmung

mit der Fa. Geodata der Förderantrag zu erstellen und

beim Kompetenzzentrum einzureichen. Erst nach

Genehmigung der Förderung können die Verträge mit

Netcom-BW unterzeichnet werden.

Der Ortschaftsrat Sinningen hat in seiner Sitzung am

11.01.2016 dem Gemeinderat die Zustimmung zu diesem

Angebot empfohlen.

Nach kurzer Diskussion wurden folgende Beschlüsse je

einstimmig gefasst:

1.  Der Zuschlag für den Betrieb des DSL-Netzbetriebs in

Sinningen wird, vorbehaltlich der Förderung der

Anschubfinanzierung mit 50% (=44.613,50 EUR)

durch das Land Baden-Württemberg, an die Fa. Net-

com-BW erteilt.

2.  Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Fa. Geo-

data den Förderantrag erstellen und beim Kompe-

tenzzentrum einreichen. Erst nach Genehmigung der

Förderung können die Verträge mit Netcom-BW

unterzeichnet werden.

Seite  4

Mitteilungsblatt  der  Gemeinde  Kirchberg an der Iller

Nummer  3


Wohnbaugebiet „Reute“ - Lärmschutz

Die Erschließung des Wohnbaugebietes „Reute“ in Sin-

ningen wurde zwischenzeitlich von der Fa. Halder&Veit

abgeschlossen und abgenommen. Kleinere Restarbeiten

müssen noch erledigt werden z.B. Ansaat im Frühjahr

2016, Heckenpflanzung zum Tennisplatz hin.

D.h. die Bauplätze, welche alle schon vorreserviert sind,

können nun verkauft werden. Aufgrund der bekannten

Lärmschutzthematik, den entsprechenden Festsetzungen

im Bebauungsplan und der aktuellen Gesetzgebung zum

Lärmschutz sind aktuell 8 von 10 Bauplätzen veräußerbar.

Bereits in seiner Sitzung am 21.10.2014 hat der Gemein-

derat beschlossen, vorrangig die Einhaltung der Lärm-

schutzgrenzen über die Maßnahme „Bau eines Tennis-

platzes“ prüfen zu wollen. Die Kosten für diese Lärm-

schutzmaßnahme werden auf den Bauplatzpreis

aufgeschlagen, so dass die Allgemeinheit nicht belastet

wird. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Funk beauftragt

und bereits Abstimmungsgespräche mit dem Tennisvere-

in Sinningen geführt. Seitens des Tennisvereins wurden

auch positive Signale zu dieser Maßnahme gesendet bzw.

entsprechende Beschlüsse im Verein gefasst.

Der Bau einer Lärmschutzwand (6m hoch, 55 m lang) war

aus unterschiedlichen Gründen (Kosten, Statik, Unterhalt

etc.) keine Option.

Auf den Verkauf von 2 Bauplätzen nachhaltig zu verzicht-

en wurde aufgrund des großen Interesses von Einheimis-

chen und dem einhergehenden Einnahmen-Verzicht von

ca. 100 TEUR nicht als zielführend erachtet.

Nachdem Anfang 2015 sich eine Bundestags-Initiative

„Lärmschutz bei Sportanlagen“ mit Verbesserungen des

Interessensausgleichs von „Wohnortnahes Sporttreiben

und dem Ruhebedürfnis von Anwohnern“ gestartet wurde,

hat die Verwaltung die Lärmschutzmaßnahme „Bau eines

Tennisplatzes“ vorerst auf Eis gelegt. Denn ggf. ergeben

sich aus diesem Bundestags-Verfahren heraus

Verbesserungen zum Thema Lärmschutz, welche eine

Lärmschutzmaßnahme in unserem Falle hinfällig machen

würde.

Nach diversen zeitlichen Verzögerungen hat sich der



Sportausschuss des Deutschen Bundestags am

11.11.2015 mit den Vorschlägen des BMUB (=Bun-

desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktor-

sicherheit) befasst. Diese Vorschläge erlauben gem.

Punkt B/2. Stärkung des Vereinssports im Quartier doch

berechtigte Hoffnungen, dass sich hierbei Verbesserun-

gen ergeben könnten, welche unsere Lärmschutzmaß-

nahme evtl. überflüssig machen würden.

Der Vorsitzende ist hier auch in Kontakt mit den

regionalen Bundestagsabgeordneten MDB Rief und Ger-

ster. Nach aktueller Auskunft vom Umweltausschuss vom

21.12.2015 verzögert sich das öffentliche Fachge-

spräch/die Anhörung (ursprünglich für Januar 2016

geplant) bis zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzent-

wurfs der Bundesregierung bzw. vom BMUB. D.h. das

Gesetzgebungsverfahren wird im Idealfall im Lauf des

Jahres 2016 fortgeführt und ggf. verabschiedet werden.

Ein genauerer Zeitrahmen ist hier aktuell leider nicht

absehbar.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Ver-

gabe und Bauplatzpreiskalkulation auf Basis der aktuell

geltenden Rechtslage zum Immissionsschutz vorzu-

nehmen. 

Nach intensiver Diskussion beschließt der Gemeinderat

folgende Punkte je einstimmig: 

1.  Eine mögliche Lärmschutzmaßnahme „Bau eines Ten-

nisplatzes“ wird in den Bauplatzpreis aller 10 Plätze

einkalkuliert.

2. Die Bauplatzpreis-Kalkulation soll in einer der näch-

sten Sitzungen erfolgen.

3.  Die Vergabe und der notarielle Verkauf der Bauplätze

1-8 können in den nächsten Monaten erfolgen. Die

Verwaltung wird alles Nötige hierfür vorbereiten bzw.

veranlassen.

4.  Der Verkauf der Bauplätze 9-10 wird solange zurück-

gestellt, bis der Bundestag abschließend zum Thema

„Lärmschutz bei Sportanlagen“ beschlossen hat. Erst

danach steht fest, ob eine Lärmschutz-Maßnahme

erforderlich sein wird. 

a)

Wenn kein Lärmschutz erforderlich ist, können die



Plätze 9-10 veräußert werden. Die einkalkulierten

Kosten für Lärmschutz in den Plätzen 1-10 wer-

den reduziert bzw. wieder rückerstattet.

b)

Wenn Lärmschutz erforderlich ist, müssen die



Planungen zur Lärmschutzmaßnahme wieder

aufgenommen werden, so dass die Plätze 9-10

im Idealfall danach veräußerbar wären.

Erneuerung Heizungsanlage Schulstraße 11 – 

Vergabe

Gemäß der Vergabeempfehlung vom Ingenieurbüro

Lehmuth wurde die Fa. Seitz aus Erolzheim zum Brutto-

Angebotspreis von 9.739,76 EUR vom 12.12.2015 mit der

Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulstraße 11,

der ehemaligen Lehrerwohnung in Sinningen, beauftragt.

Das zweite Angebot war zum Preis von 14.153,19 EUR.

Das günstigste Angebot liegt somit rund 3% oder 300

EUR unter der Kostenschätzung von 10.055 EUR. Nach

Umsetzung der Maßnahme kann dann der alte Öl-Keller

in der Alten Schule freigemacht und einer anderen

Nutzung zugeführt werden.



Bekanntgaben und Sonstiges

Hochwasserschutz Iller

Für die Bedarfsplanung Machbarkeitsstudie durch das

Ingenieurbüro BCE hat die Gemeinde zwischenzeitlich die

erste Abschlagsrechnung vom Regierungspräsidium

Tübingen erhalten. Bisher sind rund 35 TEUR an Kosten

aufgelaufen. Gemäß der Vereinbarung über den Vorteil-

sausgleich sind davon 30% durch die Gemeinde Kirch-

berg an der Iller zu tragen. Gerundet entspricht dies

einem Betrag von 10.400 EUR.

Zukunftswerkstatt „Jugend“

Für die am Samstag stattfindende Veranstaltung gibt es

aktuell 35 Anmeldungen, davon sind 16 Jugendliche.

Asyl-Helferkreis

Die Gemeinde bereitet die Gründung eines Asyl-Helfer-

kreises vor. Dazu wird Frau Eyrich von der Diakonie Bib-

erach am Mittwoch, den 13.01.2016 zur Erst-Abstimmung

nach Kirchberg kommen.

Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt feiert 50-jähriges Jubiläum – aus

diesem Grund wird am  Donnerstag eine Verteilung der

Erstausgabe mit dem Mitteilungsblatt erfolgen.



Neujahrsempfang Landkreis

Nachdem dieses Jahr alle Gemeinderäte zum Neu-

jahrsempfang des Landkreises am Donnerstag, den

21.01.2016 um 19 Uhr in Bad Buchau eingeladen sind,

bietet sich die Bildung von Fahrgemeinschaften an. Bei

Interesse bitte bei Frau Nold melden.

Aus dem Gremium heraus gab es keine Anmerkungen.

Nummer 3


Mitteilungsblatt  der  Gemeinde  Kirchberg an der Iller

Seite  5


Bürgerfrageviertelstunde

Die im Sitzungsverlauf von 13 auf 4 Bürger geschrumpfte

interessierte Zuhörerschaft hatte folgende Fragen:

Ein Bürger erkundigte sich zum Lärmschutz für das



Wohngebiet Reute in Sinningen und fragt nach, ob sich

durch die Maßnahme Tennisplatzbau nicht der Lärmpegel

verstärke und ob auch die Bauplatz-Interessenten auf die-

se Problematik hingewiesen werden.

Der Vorsitzende antwortet, dass sich der Lärmpegel nicht

verstärken würde, sondern geringer wäre, da während

den Ruhezeiten nur zwei Plätze parallel bespielt werden

dürften. Die Bauplatzinteressenten, vor allem die der zwei

östlichen Plätze, werden auf die Lärmschutz-Thematik

hingewiesen bzw. wurde dieses Thema in der heutigen

Sitzung und in der gestrigen Ortschaftsrats-Sitzung ja

öffentlich ausführlich diskutiert.

Ein Bürger ergänzt zur DSL-Breitband-Diskussion unter

Tagesordnungspunkt 5, dass die Telekom beim Anschluss

von Kirchberg damals 110 Teilnehmer/Kunden gefordert

hätte. Ihm stellt sich aber die Frage, warum die Netcom-

BW das vorhandene Versatel/Tesion-Kabel nicht dauer-

haft anmietet.

Der Vorsitzende antwortet, dass er die gleiche Frage Net-

com-BW auch gestellt habe und diese darauf verwiesen

haben, mittelfristig den eigenen Netzausbau forcieren zu

wollen.


Ein Bürger erkundigt sich, ob seitens der Gemeinde Pla-

nungen für eine Verbesserung der Straßenentwässe-



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