Herzlich Willkommen zur Unterrichtung der Wahlvorstände


Download 445 b.
Sana17.02.2017
Hajmi445 b.
#678



Herzlich Willkommen

  • zur Unterrichtung der Wahlvorstände



Infos für Wahlvorstandsmitglieder

  • www.ahnatal.de

  • -Politik, Wahlen, Satzungen

  • - Europawahl 2014

  • - Informationen für Wahlvorstandsmitglieder



Anwesenheitsliste

  • Bitte auch eintragen, wer noch bei der

  • Direktwahl im November im

  • Wahlvorstand mitarbeiten möchte.



Nach §§ 6 Abs. 5, 7 EuWO hat die

  • Nach §§ 6 Abs. 5, 7 EuWO hat die

  • Gemeindebehörde die Mitglieder der

  • Wahl- und Briefwahlvorstände vor der

  • Wahl so über ihre Aufgaben zu

  • unterrichten, dass ein ordnungsgemäßer

  • Ablauf der Wahlhandlung sowie der

  • Ermittlung und Feststellung des

  • Wahlergebnisses gesichert ist.



Rechtsgrundlagen Landtagswahl:

  • Rechtsgrundlagen Landtagswahl:

  • Europawahlgesetz (EuWG) und

  • Europawahlordnung (EuWO)

  • Beide Rechtsnormen müssen im Wahllokal in Textform ausliegen. Sie befinden

  • sich bei den heute ausgehändigten Unterlagen. Bitte zur Wahl mitbringen.

  • Ahnatal gehört zum Wahlkreis „Landkreis Kassel“



Ahnataler Wahlbezirke

  • 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie

  • 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie

  • 003 - OT Weimar, Wohngebiet Kammerberg

  • 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee

  • 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße)

  • 006 - OT Heckershausen, Wohngebiet Kammerberg

  • Briefwahlbezirke:

  • OT Weimar

  • OT Heckershausen



Wahlvorstände

  • Für jeden der genannten Wahlbezirk wurde ein

  • Wahlvorstand gebildet

  • Aufgaben des Wahlvorstandes:

  • Leitung und Überwachung der Wahlhandlung

  • Ermittlung des Wahlergebnisses



Wahlvorstand

  • Besteht aus:

  • Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r)

  • Stellvertreter/in

  • 3 – 7 weitere Beisitzer/innen

  • Aus dem Kreis der Beisitzer/innen ist ein/e Schriftführer/in sowie ein/e

  • Stellvertreter/in zu bestellen



Zusammensetzung der Wahlvorstände Europawahlwahl 2014

  • Übersicht liegt aus

  • ………

  • oder aktuell unter

  • ww.ahnatal.de



Erfrischungsgeld

  • Wahlen in 2014

  • 25. Mai 2014 Europawahl

  • 09. November 2014 Bürgermeisterdirektwahl

  • 23. November 2014 soweit erforderlich eine Stichwahl

  • Erfrischungsgeld wird wie folgt gezahlt:

  • Mitarbeit bei einer Wahl = 25,00 €

  • Mitarbeit bei zwei Wahlen = 25,00 € für die erste und 30,00 € für die zweite Wahl

  • Mitarbeit bei drei Wahlen = 25,00 € für die erste,

          • 30,00 € für die zweite und
  • 35,00 € für die dritte Wahl



Begriffsbestimmung: zu finden in den Wahlniederschriften

  • Sonderwahlbezirke

  • Beweglicher Wahlvorstand

  • Gibt es in Ahnatal nicht!



Zusammentreffen der Wahlvorstände

  • Im Wahllokal: 07.30 Uhr

  • Briefwahl: 16.00 Uhr

  • Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellv. Schriftführers/in durch den/die Wahlvorsteher/in

  • Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die unparteiische Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin



Anwesenheit des Wahlvorstandes

  • Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder

  • Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.



Wahlraum

  • Bannmeile 20 m vom Gebäudeeingang (abweichend von anderen Wahlgesetzen – Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages) – vor und während der Wahlhandlung überwachen

  • Öffentlichkeit der Wahl

  • Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl

  • Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in)

  • Beschilderung



Unterlagen

  • Aushändigung durch Beauftragten der

  • Gemeindeverwaltung

  • Wählerverzeichnis

  • Stimmzettel

  • Niederschrift

  • Schnellmeldung

  • Sonst. Büromaterial



Wahlberechtigung

  • Prüfung der Wahlberechtigung

  • (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, persönlich bekannt)

  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in

  • Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag

  • Wohnsitz seit drei Monaten (also seit 25.02.2014) in der Bundesrepublik oder in einem EU-Mitgliedsstaat

  • Nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen

  • In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der

  • Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.





Wahlhandlung - Ablauf

  • Aushändigung des Stimmzettels – vorab Wahlberechtigung prüfen (Stimmzettel in aufgefaltetem Zustand aushändigen – nach Kennzeichnung zusammenfalten)

  • Kennzeichnung des Stimmzettels

  • Ausweispflicht des Wählers (z. B. Wahlbenachrichtigung)

  • Zulassung zur Stimmabgabe

  • Stimmabgabevermerk



Den Wählerinnen und Wähler

  • Den Wählerinnen und Wähler

  • sollte bei der Ausgabe der Stimmzettel

  • empfohlen werden, den Stimmzettel in

  • der Wahlkabine entsprechend der

  • Vorfaltung zusammenzulegen und

  • zusätzlich noch einmal querzufalten,

  • weil auf die Verwendung von

  • Umschlägen verzichtet wird.





Wahlhandlung - Besonderheiten

  • Wahlhilfe (des Lesens Unkundige oder körperlich Beeinträchtigte)

  • Verwendung von Wahlschablonen durch Blinde – gelochte Stimmzettel

  • Behindertengerechte Wahllokale



Beurkundung des Wählerverzeichnisses

  • Als Deckblatt im Wählerverzeichnis

  • Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.



Ausstellung von Briefwahlunterlagen

  • Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit)

  • Unterlagen im Gemeindewahlbüro - Rathaus, abholen

  • Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen



Wähler/innen mit Wahlschein

  • Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal des Wahlkreises „Landkreis Kassel“ wählen

  • Wahlschein einbehalten und der Niederschrift beifügen

  • „Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten.

  • Negativliste





Schluss der Wahlhandlung

  • Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden

  • Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.



Ermittlung des Wahlergebnisses

  • Genauigkeit

  • hat Vorrang

  • vor Schnelligkeit!

  • -

  • Öffnen der Wahlurne

  • und Entnehmen der Stimmzettel



Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand

  • Zählung der Stimmzettel

  • Zählung der Stimmabgabevermerke (und ggf. Wahlscheinwähler)

  • - Zahlen sollten übereinstimmen



Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand

  • Auszählung der Stimmen

  • Stapelbildung nach

  • 1. zweifelsfrei gültigen getrennt nach Wahlvorschlägen *(ZS I)

  • 2. zweifelsfrei ungültigen Stimmen (ZS I)

  • 3. Stimmzetteln, die nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können (ZS II)

  • Ggf. Beschluss über zweifelhafte Stimmen (Beschlussergebnis auf Stimmzettel vermerken, mit lfd. Nummer versehen und Stimmzettel der Niederschrift beifügen)

  • *(ZS I) = Spalte in der Ergebniszusammenstellung der Niederschrift



Es sollte unbedingt darauf geachtet werden,

  • Es sollte unbedingt darauf geachtet werden,

  • Dass über alle Stimmzettel, die nicht

  • Offensichtlich gültig oder zweifelsfrei

  • ungültig sind, Beschlüsse gefasst werden

  • müssen, § 62 Abs. 5 EuWO; die

  • entsprechenden Unterlagen sind der

  • Wahlniederschrift als Anlagen - 4 –

  • beizufügen, § 65 Abs. 1 Satz 5 und 6 EuWO.



Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand

  • Zusammenstellung und Bekanntgabe

  • Schnellmeldung (entspricht der Ergebniszusammenstellung in der Niederschrift)

  • Wahlniederschrift –

  • Wichtig Unterschriften nicht vergessen!!



Wahlniederschrift



Wahlniederschrift



Briefwahl - allgemeines

  • Treffen der Wahlvorstände um 16.00 Uhr

  • Rathaus und Gemeindezentrum



Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • Roter Wahlbriefumschlag

  • Wahlschein – weiß

  • Stimmzettelumschlag – blau

  • Stimmzettel

  • Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)





Briefwahl – Ergebnisermittlung

  • Öffnen der roten Briefwahlumschläge

  • Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist

  • Blauen Stimmzettelumschlag in die Urne werfen



Briefwahl - Ergebnisermittlung

  • Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen.

  • Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen

  • Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.



Briefwahl - Zurückweisungsgründe

  • Mängel der roten Wahlbriefumschläge

  • können u. a. sein:

  • Wahlschein fehlt

  • Wahlschein ist nicht unterschrieben

  • Stimmzettelumschlag fehlt

  • Stimmzettelumschlag (blau) ist nicht verschlossen



Ermittlung des Ergebnisses

  • Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen

  • Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen



Wahlniederschrift



Sonstiges

  • Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de



Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit:

  • Textausgabe EuWG und EuWO

  • Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände



Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

  • Wir stehen für Fragen gern zur Verfügung.

  • Weitere Infos: www.wahlen.hessen.de



Download 445 b.

Do'stlaringiz bilan baham:




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling