Wahltermin: Wahltermin


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Sana17.02.2017
Hajmi460 b.
#677





Wahltermin:

  • Wahltermin:

  • Sonntag, der 25.01.2015

  • Stichwahl 08.02.2015

  • Wahlzeit: 08.00 – 18.00 Uhr

  • Rechtsgrundlagen:

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO)

  • Kommunalwahlgesetz (KWG) und

  • Kommunalwahlordnung (KWO)



Die bisherigen Wahlbezirke 003 und 006 (Kammerberg) wurden

  • Die bisherigen Wahlbezirke 003 und 006 (Kammerberg) wurden

  • zusammengelegt.

  • 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie

  • 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie

  • 003 - OT Weimar, Wohngebiet gesamter Kammerberg

  • 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee

  • 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße)

  • Briefwahlbezirk Ahnatal



Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet.

  • Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet.

  • Aufgaben:

  • Leitung und Überwachung der Wahlhandlung

  • Ermittlung des Wahlergebnisses



Besteht aus:

  • Besteht aus:

  • Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r)

  • Stellvertreter/in

  • 3 – 7 weitere Beisitzer/innen





Im Wahllokal: 07.30 Uhr

  • Im Wahllokal: 07.30 Uhr

  • Briefwahl: 15.00 Uhr

  • Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellv. Schriftführers/in durch den/die Wahlvorsteher/in

  • Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die unparteiische Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin



Bannmeile 10 m vom Gebäudeeingang

  • Bannmeile 10 m vom Gebäudeeingang

  • Öffentlichkeit der Wahl

  • Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl

  • Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in)

  • Beschilderung



Aushändigung durch Beauftragten

  • Aushändigung durch Beauftragten

  • der Gemeindeverwaltung

  • Wählerverzeichnis

  • Stimmzettel

  • Niederschrift

  • Sonst. Büromaterial

  • Schnellmeldung - entfällt



Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder

  • Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder

  • Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.



Prüfung der Wahlberechtigung

  • Prüfung der Wahlberechtigung

  • (Wahlbenachrichtigungsschreiben, Ausweis, persönlich bekannt)

  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in

  • Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag

  • Wohnsitz seit drei Monaten (09.08.2014) in Ahnatal

  • Nicht nach § 31 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen

  • In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der

  • Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.





Aushändigung des Stimmzettels (nach Kennzeichnung zusammenfalten)

  • Aushändigung des Stimmzettels (nach Kennzeichnung zusammenfalten)

  • Kennzeichnung des Stimmzettels

  • Ausweispflicht des Wählers (Wahlbenachrichtigung)

  • Zulassung zur Stimmabgabe

  • Stimmabgabevermerk



Nach Prüfung der Wahlberechtigung wieder zurückgeben an Wahlberechtigte – für den Fall einer Stichwahl

  • Nach Prüfung der Wahlberechtigung wieder zurückgeben an Wahlberechtigte – für den Fall einer Stichwahl







  • Wahlhilfe

  • Behindertengerechte Wahllokale

  • Wähler/innen mit Wahlschein



  • Als Deckblatt im Wählerverzeichnis

  • Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.



Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit)

  • Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit)

  • Unterlagen im Gemeindewahlbüro abholen

  • Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen



Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal der Gemeinde wählen.

  • Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal der Gemeinde wählen.

  • Wahlschein einbehalten und der Niederschrift beifügen

  • „Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten (Ziff. 3.3)



Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden

  • Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden

  • Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.



  • Zählung der Stimmzettel

  • Zählung der Stimmabgabevermerke (und ggf. Wahlscheinwähler)

  • - Zahlen sollten übereinstimmen



Sortieren der Stimmzettel:

  • Sortieren der Stimmzettel:

  • Stapel 1: offensichtlich gültige Stimmen getrennt nach den beiden Wahlbewerbern

  • Stapel 2: ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei ungültig)

  • Stapel 3: Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben - mit Beschlussfassung (Anlage zur Wahlniederschrift!)



  • Zusammenstellung und Bekanntgabe

  • Schnellmeldung – kein separater Vordruck

  • Wahlniederschrift ausfüllen uns von allen Mitgliedern unterschreiben lassen



A

  • A

  • U

  • S

  • Z

  • U

  • G

  • W

  • A

  • H

  • L

  • N

  • I

  • E

  • D

  • E

  • R

  • S

  • C

  • H

  • R

  • I

  • F

  • T



Treffen des Wahlvorstandes um 15.00 Uhr im Rathaus, Sozialraum

  • Treffen des Wahlvorstandes um 15.00 Uhr im Rathaus, Sozialraum

  • Übergabe der roten Briefwahlumschläge



  • Roter Wahlbriefumschlag

  • darin:

  • - Wahlschein (weiß) mit eidesstattlicher Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde – oder von einer Vertrauensperson im Sinne des Wählers

  • - Blauer Stimmzettelumschlag (verschlossen)

  • darin:

  • - Stimmzettel

  • Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)









Öffnen der roten Briefwahlumschläge

  • Öffnen der roten Briefwahlumschläge

  • Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist

  • Blauen Stimmzettelumschlag in die Urne werfen



Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen.

  • Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen.

  • Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen

  • Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.



  • Mängel der roten Wahlbriefumschläge

  • können u. a. sein:

  • Wahlschein fehlt

  • Wahlschein ist nicht unterschrieben

  • Blauer Stimmzettelumschlag fehlt

  • Stimmzettelumschlag (blau) ist nicht verschlossen



Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen

  • Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen

  • Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen



Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern

  • Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern

  • Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung



Erfrischungsgeld: gestaffelt

  • Erfrischungsgeld: gestaffelt

  • Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de

  • oder

  • Kreiswahlergebnis auf

  • www.landkreiskassel.de



Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit:

  • Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit:

  • Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände

  • Anleitung für den Wahlvorstand / Briefwahlvorstand

  • Weitere Infos auf www.ahnatal.de



  • Können wir Ihnen noch Fragen beantworten?



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