zur Unterrichtung der Wahlvorstände
Infos für Wahlvorstandsmitglieder www.ahnatal.de -Politik, Wahlen, Satzungen - Europawahl 2014 - Informationen für Wahlvorstandsmitglieder
Anwesenheitsliste Bitte auch eintragen, wer noch bei der Direktwahl im November im Wahlvorstand mitarbeiten möchte.
Nach §§ 6 Abs. 5, 7 EuWO hat die Nach §§ 6 Abs. 5, 7 EuWO hat die Gemeindebehörde die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände vor der Wahl so über ihre Aufgaben zu unterrichten, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahlhandlung sowie der Wahlergebnisses gesichert ist.
Rechtsgrundlagen Landtagswahl: Rechtsgrundlagen Landtagswahl: Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO) Beide Rechtsnormen müssen im Wahllokal in Textform ausliegen. Sie befinden sich bei den heute ausgehändigten Unterlagen. Bitte zur Wahl mitbringen. Ahnatal gehört zum Wahlkreis „Landkreis Kassel“
Ahnataler Wahlbezirke 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie 003 - OT Weimar, Wohngebiet Kammerberg 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) 006 - OT Heckershausen, Wohngebiet Kammerberg Briefwahlbezirke: OT Weimar OT Heckershausen
Wahlvorstände Für jeden der genannten Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet Aufgaben des Wahlvorstandes: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlvorstand Besteht aus: Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r) Stellvertreter/in 3 – 7 weitere Beisitzer/innen Aus dem Kreis der Beisitzer/innen ist ein/e Schriftführer/in sowie ein/e Stellvertreter/in zu bestellen
Zusammensetzung der Wahlvorstände Europawahlwahl 2014 Übersicht liegt aus ……… oder aktuell unter ww.ahnatal.de
Erfrischungsgeld Wahlen in 2014 25. Mai 2014 Europawahl 09. November 2014 Bürgermeisterdirektwahl 23. November 2014 soweit erforderlich eine Stichwahl Erfrischungsgeld wird wie folgt gezahlt: Mitarbeit bei einer Wahl = 25,00 € Mitarbeit bei zwei Wahlen = 25,00 € für die erste und 30,00 € für die zweite Wahl Mitarbeit bei drei Wahlen = 25,00 € für die erste, - 30,00 € für die zweite und
35,00 € für die dritte Wahl
Begriffsbestimmung: zu finden in den Wahlniederschriften Sonderwahlbezirke Beweglicher Wahlvorstand Gibt es in Ahnatal nicht!
Zusammentreffen der Wahlvorstände Im Wahllokal: 07.30 Uhr Briefwahl: 16.00 Uhr Bestellung eines/r Schriftführers/in und eines/r stellv. Schriftführers/in durch den/die Wahlvorsteher/in Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die unparteiische Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin
Anwesenheit des Wahlvorstandes Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
Wahlraum Bannmeile 20 m vom Gebäudeeingang (abweichend von anderen Wahlgesetzen – Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages) – vor und während der Wahlhandlung überwachen Öffentlichkeit der Wahl Wahlkabinen und Urnen in ausreichender Zahl Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) Beschilderung
Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung Wählerverzeichnis Stimmzettel Niederschrift Schnellmeldung Sonst. Büromaterial
Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, persönlich bekannt) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in Vollendung 18. Lebensjahr am Wahltag Wohnsitz seit drei Monaten (also seit 25.02.2014) in der Bundesrepublik oder in einem EU-Mitgliedsstaat Nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.
Wahlhandlung - Ablauf Aushändigung des Stimmzettels – vorab Wahlberechtigung prüfen (Stimmzettel in aufgefaltetem Zustand aushändigen – nach Kennzeichnung zusammenfalten) Kennzeichnung des Stimmzettels Ausweispflicht des Wählers (z. B. Wahlbenachrichtigung) Zulassung zur Stimmabgabe Stimmabgabevermerk
Den Wählerinnen und Wähler Den Wählerinnen und Wähler sollte bei der Ausgabe der Stimmzettel empfohlen werden, den Stimmzettel in der Wahlkabine entsprechend der Vorfaltung zusammenzulegen und zusätzlich noch einmal querzufalten, weil auf die Verwendung von Umschlägen verzichtet wird.
Wahlhandlung - Besonderheiten Wahlhilfe (des Lesens Unkundige oder körperlich Beeinträchtigte) Verwendung von Wahlschablonen durch Blinde – gelochte Stimmzettel Behindertengerechte Wahllokale
Beurkundung des Wählerverzeichnisses Als Deckblatt im Wählerverzeichnis Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit) Unterlagen im Gemeindewahlbüro - Rathaus, abholen Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen
Wähler/innen mit Wahlschein Wähler/innen mit einem Wahlschein können in jedem Wahllokal des Wahlkreises „Landkreis Kassel“ wählen Wahlschein einbehalten und der Niederschrift beifügen „Wahlscheinwähler“ als solche besonders in der Niederschrift festhalten. Negativliste
Schluss der Wahlhandlung Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.
Ermittlung des Wahlergebnisses Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit! - und Entnehmen der Stimmzettel
Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand Zählung der Stimmzettel Zählung der Stimmabgabevermerke (und ggf. Wahlscheinwähler) - Zahlen sollten übereinstimmen –
Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand Auszählung der Stimmen Stapelbildung nach 1. zweifelsfrei gültigen getrennt nach Wahlvorschlägen *(ZS I) 2. zweifelsfrei ungültigen Stimmen (ZS I) 3. Stimmzetteln, die nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können (ZS II) Ggf. Beschluss über zweifelhafte Stimmen (Beschlussergebnis auf Stimmzettel vermerken, mit lfd. Nummer versehen und Stimmzettel der Niederschrift beifügen) *(ZS I) = Spalte in der Ergebniszusammenstellung der Niederschrift
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, Offensichtlich gültig oder zweifelsfrei ungültig sind, Beschlüsse gefasst werden müssen, § 62 Abs. 5 EuWO; die entsprechenden Unterlagen sind der Wahlniederschrift als Anlagen - 4 – beizufügen, § 65 Abs. 1 Satz 5 und 6 EuWO.
Ermittlung des Wahlergebnisses gilt sinngemäß auch für Briefwahlvorstand Zusammenstellung und Bekanntgabe Schnellmeldung (entspricht der Ergebniszusammenstellung in der Niederschrift) Wahlniederschrift – Wichtig Unterschriften nicht vergessen!!
Wahlniederschrift
Wahlniederschrift
Briefwahl - allgemeines Treffen der Wahlvorstände um 16.00 Uhr Rathaus und Gemeindezentrum
Briefwahlunterlagen bestehen aus: Roter Wahlbriefumschlag Wahlschein – weiß Stimmzettelumschlag – blau Stimmzettel Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)
Briefwahl – Ergebnisermittlung Öffnen der roten Briefwahlumschläge Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist Blauen Stimmzettelumschlag in die Urne werfen
Briefwahl - Ergebnisermittlung Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen. Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.
Briefwahl - Zurückweisungsgründe Mängel der roten Wahlbriefumschläge können u. a. sein: Wahlschein fehlt Wahlschein ist nicht unterschrieben Stimmzettelumschlag fehlt Stimmzettelumschlag (blau) ist nicht verschlossen
Ermittlung des Ergebnisses Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen
Wahlniederschrift Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung
Sonstiges Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de
Folgendes Info-Material liegt zur Mitnahme bereit: Textausgabe EuWG und EuWO Übersicht der eingeteilten Wahlvorstände
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir stehen für Fragen gern zur Verfügung. Weitere Infos: www.wahlen.hessen.de
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