Amtliche Mitteilung
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Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at 01/
02/ 03/ 04/
Juli 2017
AMTSBL / DONAU
FELDKIRCHEN AMTSBLATT Foto: Johann Lackner Foto:Peherstorfer Der Bürgermeister, die Gemeindevertretung und die Mitarbeiter der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. wünschen eine schöne und erholsame Ferien- und Urlaubszeit! FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02/ Juli 2017 2 AMTLICHES 04 AKTUELLES
11
20 VERANSTALTUNGSKALENDER 21 BERATUNG UND SERVICE
22
23 KINDERGÄRTEN/SCHULEN 24 EINSATZORGANISATIONEN 27
GESUNDE GEMEINDE 29 WIRTSCHAFT 30 PFARREN
30 VEREINE
32 KULTURELLES 36 INSERATE 38 TOURISMUS 39 RÜCKBLICK 40
07233/7255-20, 0664/3323501 bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl 07233/7255-21 e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at
07233/7255-22 oder 23 office@feldkirchen-donau.at
Carina Emerstorfer 07233/7255-46 c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at Meldeamt, Reisepässe Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl 07233/7255-24 bzw. 26 e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at
Franz Stirmayr 07233/7255-27 f.stirmayr@feldkirchen-donau.at Bauverhandlungen Daniela Hirsch 07233/7255-41 d.hirsch@feldkirchen-donau.at Standesamt Eva Mair
07233/7255-47 e.mair@feldkirchen-donau.at Bauhof Martin Radler 0664/3323503 bauhof-feldkirchen@aon.at Schulwart Feldkirchen Thomas Gumplmayr 0664/2839393 t.gumplmayr@gmx.at Schulwart Lacken Maria Ganhör 0680/1415024
nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D. Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U. INHALT
Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 13. September 2017 WEGWEISER FÜR SIE DA
VORWORT 3 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 Einen Planausdruck werden wir wieder im Eingangsbe- reich des Gemeindeamtes anbringen.
Objekten mit technischem Schutz (66) und sonsti- gen technischen Schutzmaßnahmen (13,5 km) und Kostenschätzungen, den Objekten mit passivem Schutz (19 Absiedlung), den „Insellösungen“(4), den Objekten, für die kein Schutz erforderlich ist (98) und der Festlegung der „Schutzzone Überflutungsgebiet“
In weiterer Folge wird die Meinung der Betroffenen zu den Planungen des Landes eingeholt.
In weiterer Folge muss die Detailplanung und dann die Umsetzung beauftragt werden. Sicher ist, dass es keine für alle befriedigende Lösung geben kann und diese äußerst unbefriedigende Situa- tion nicht von uns - der Gemeinde - verursacht wurde. Wir sollten uns also nicht „auseinanderdividieren“ lassen und immer bedenken, „Gemeinde sind wir (trotzdem) alle!“ Ihr Bürgermeister Franz Allerstorfer
Seit Jahren wird vom Land Oberösterreich bzw. dem Planungsbüro Werner Consult am generellen Projekt - Hochwasserschutzplanungen für das Eferdinger Be- cken - gearbeitet. Unsere zahlreichen, intensiven Anregungen und Be- mühungen, • die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu än- dern, um die Förderung von Eigenvorsorge (hochwassersicheres Bauen) zu ermöglichen, • alternative Evakuierungsmöglichkeiten, wie Amphibienfahrzeuge oder Hoovercraft, zu den geplanten Straßenerhöhungen (Evakuierung) zu prüfen, •
strömstreckenmanagements zur Verminderung der Überflutungshöhen, wurden weder vom Land Oberösterreich noch vom Ministerium ernsthaft aufgegriffen. Im Mai des heurigen Jahres wurden uns Pläne vor- gestellt, die gravierend von den bis dahin bekannten abgewichen sind. 38 Objekte sollten einen passiven
Hochwassergeschehen 2013 führten zu neuen Berech- nungen und in etlichen Fällen auch zu Planänderungen im Sinne der Betroffenen. Nun sind die Planungen abgeschlossen und wurden am 3.7. 2017 im Hochwasserschutzbeirat den Gemein- den präsentiert.
würfe der endgültigen Pläne in digitaler Form ehest- möglich übermittelt werden. Sie werden dann umge- hend in der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER!
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 4 GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister informiert über eine an- onyme Beschwerdeeingabe an das Land Oberösterreich, Dir. Inneres und Kommu- nales, in der ihm politische Beweggründe für baubehördliche und baupolizeiliche Tätigkeiten der Gemeinde betreffend das Bauvorhaben des Herrn Ing. Eichler, MBA, vorgeworfen werden. Die Gemeinde hat in diesem Fall aufgrund der massiven Planab- weichungen und des konsenslosen Baus im Grünland nach den gesetzlichen Vor- schriften entsprechende Amtshandlungen setzen müssen. Ebenso würden die Vor- würfe betreffend das Bauvorhaben Parg- frieder nicht stimmen. Der ebenfalls in der Beschwerde enthaltene Vorwurf, dass bei den Restaurants Thalhammers und Golf- club nicht bewilligte Wohnungen errichtet wurden, sei eine falsche Behauptung. Die diesbezüglichen Stellungnahmen der Ge- meinde wurden bereits an das Land über- mittelt. Der Bürgermeister kündigt an, dass diese Stellungnahme zur Beschwerde in das Gemeinderatsprotokoll wortwörtlich aufgenommen wird. Weiters verliest der Bürgermeister eine
Staatsanwaltschaft Linz; gegen die darin vorgeworfenen Unwahrheiten in der Cau- sa Petermichl werde er Anzeige gegen Un- bekannt erstatten. Der Vorsitzende bringt außerdem zur Kenntnis, dass seitens der Marktgemeinde folgende Mandatare als EU-Gemeinderä- te nominiert wurden: Carin Stangl (SPÖ), DI Hannes Roitner (ÖVP), Mag. Christian Mahringer (FPÖ). Schließlich informiert der Bürgermeister über den aktuellen Stand betreffend die noch offenen Mängel beim Schul- und Kulturzentrum, insbesondere über die Sa- nierung der Jalousien. Neufestsetzung des Finanzierungs- planes für das neue Feuerwehrhaus der FF Feldkirchen a.d.D. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 04.12.2017 den ursprünglichen Finan- zierungsplan für den Neubau des Feuer- wehrhauses der FF Feldkirchen a.d.D. fest- gesetzt. Die bisherigen Gesamtkosten in Höhe von € 1.174.180,00 erhöhen sich auf € 1.332.121,00. Bei einer Förderquote von 90 % liegen die Eigenanteile der Gemein- de und der Feuerwehr für das gesamte Projekt bei jeweils 5 %. Die sich dadurch ergebenden Kosten betragen € 66.606,00. Der neu festgesetzte Finanzierungsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig be- schlossen.
Die Allgemeine Sparkasse OÖ hat Interes- se, Räumlichkeiten in der derzeit leerste- henden Liegenschaft „Marktplatz 20“ zu mieten und eine Geschäftsstelle zu betrei- ben. Hierfür wurde von der Allgemeinen Sparkasse OÖ ein entsprechendes Mie- tangebot erstellt. Die Jahresmiete beträgt ca. € 13.900,00 brutto und der Mietver- trag wird auf unbestimmte Zeit mit einem wechselseitigen Kündigungsverzicht für max. 7 Jahre abgeschlossen werden. Der Gemeinderat beschloss analog zur mehr- heitlichen Empfehlung des Gemeindevor- standes ebenfalls mit Stimmenmehrheit, dem Mietangebot und dem Abschluss ei- nes Mietvertrages durch den Bürgermeis- ter auf Basis dieses Mietangebotes und nach Prüfung durch den Vermieterschutz- verband zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 7 ÖVP, 6 FPÖ Stimmenenthaltung: 1 ÖVP Gegenstimmen: 1 ÖVP Förderungen und Subventionen Der Gemeinderat beschloss entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Ge- meindevorstandes einstimmig, jeder frei- willigen Feuerwehr der Gemeinde für das Jahr 2017 Fördermittel in der Höhe von € 6.691,76 und € 552,00 für den Jugendbe- trieb zu gewähren. Des Weiteren wurde be- schlossen, dass für die Jahre 2018 bis 2020 € 5.000,00 je Feuerwehr und Jahr für die Erneuerung der persönlichen Schutzaus- rüstung beigesteuert werden. Davon aus- genommen ist die FF Mühldorf, der bereits in der Sitzung vom 05.07.2016 eine ent- sprechende Förderung zugesagt wurde. Weiters beschloss der Gemeinderat analog zur einstimmigen Empfehlung des Ge- meindevorstandes ebenfalls einstimmig, die beiden Musikvereine Feldkirchen
wieder mit je € 2.545,00 zu unterstützen. Als Zuschuss für die Jungmusikerausbil- dung wurden außerdem noch € 57,00 je Jungmusiker (bis 21 Jahre) beschlossen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der Sportunion Feldkirchen a.d.D. wie in den letzten Jahren eine Subvention in der Höhe von € 7.000,00 zu gewähren. Die entsprechende Empfehlung des Gemein- devorstandes erfolgte mit Stimmenmehr- heit. Diese Förderung wird jedoch erst dann ausbezahlt, wenn der Schwerpunkt der Förderung auf die Jugendarbeit gelegt und ein diesbezüglicher Verwendungs- nachweis eingebracht wird. Erweiterung Spielplatz Zentrum Auf Wunsch mehrerer Eltern und unter Be- rücksichtigung der einstimmigen Empfeh- lung des „Sozialausschusses“ beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Spielplatz Zentrum (hinter dem Pfarrhof) um eine Schaukel für Kinder und Kleinkinder zu erweitern. Die geschätzten Kosten hierfür betragen € 4.128,31.
Herr Daniel Schürz, Laherweg 1, 4101 Feld- kirchen a.d.D. und Frau Sarah Schmidhofer, Lebzelterweg 4, 4113 St. Martin im Mkr. be- antragten den Erwerb einer Teilfläche der öffentlichen Wegparzelle Nr. 531/19, KG. Lacken. Die gegenständliche Grundfläche, bestehend aus einem 30m langen und 2m breiten Gehweg, befindet sich im östlichen Teil der Schatzsiedlung. Mit dem Erwerb dieser Fläche möchten die Antragsteller zwei von ihnen gekaufte Grundstücke vereinen. Der „Bau- und Wirt- schaftsausschuss“ hat jedoch einstimmig empfohlen, den Gehweg zu verlegen und nicht aufzulassen, damit dieser erhalten bleibt. Entsprechend dieser Empfehlung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Gehweg ca. 20m nach Norden zu ver- legen und die Grundflächen flächengleich zu tauschen.
Der Gemeinderat beschloss analog der einstimmigen Empfehlung des „Umwel- tausschusses“ ebenfalls einstimmig, dem Ansuchen um Anschluss der am Straßen- zug „Windhof“ gelegenen Liegenschaft von Herrn Christian Enzenberger BA, Flie- derweg 8, 4111 Walding, an das öffentliche Wasserleitungsnetz stattzugeben. Da sich die gegenständliche Liegenschaft außer- halb des 50-m-Anschlusspflichtbereichs befindet, wurde wie in anderen derar- tigen Fällen ein privatrechtliches Über- einkommen mit dem Anschlusswerber abgeschlossen, in dem die Bedingungen geregelt sind. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 5 GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 Errichtung einer öffentlichen Wasser- leitung in Pesenbach (Pesenbach Süd – „Mörschingergründe“) Da auf dem Grundstück Nr. 277, KG. Mühldorf die Schaffung von 20 Einfamili- enhäusern geplant ist, war vom Gemein- derat eine Entscheidung zu treffen, ob die öffentliche Wasserleitung verlängert wer- den soll, um die künftigen Parzellen mit Wasser aus der Ortswasserleitung versor- gen zu können. Da von jenen Liegenschaftseigentümern, die durch die Errichtung einer neuen Was- serleitung im Anschlusspflichtbereich zu liegen kämen, ein Anschluss an das Orts- wassernetz durchwegs abgelehnt wurde, kam der Gemeinderat nach einer einstim- migen Empfehlung des „Umweltausschus- ses“ mehrheitlich zum Entschluss, das öffentliche Wasserleitungsnetz zur Versor- gung der „Mörschingergründe“ nicht zu verlängern. Außerdem werden auch keine Maßnahmen gesetzt, die für bestehende Liegenschaften zur Folge haben, dass da- durch eine Anschlusspflicht ausgelöst wird, soweit dies dem Gemeinderat im Rahmen der geltenden Gesetze möglich ist. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ Stimmenenthaltung: 1 ÖVP Rechtsvertretung in Zusammenhang mit dem UVP-Feststellungsverfahren im Projekt Kiesabbau Fa. Arthofer; Be- auftragung der Rechtsanwaltskanzlei CHSH, Parkring 2, 1010 Wien Um für die weitere Vorgehensweise bei einem Negativfeststellungsverfahren der Fa. Arthofer hinsichtlich eines UVP-Verfah- rens im Zusammenhang mit dem geplan- ten Schotterabbau in Bergheim rechtlich gewappnet zu sein, hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die auf Wasser- recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei „Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati“ aus Wien mit der rechtlichen Unterstützung der Gemeinde zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 3 FPÖ Gegenstimmen: 3 FPÖ Anpassung der Schutzgebiete für die Ortsbrunnen 1 Feldkirchen und 2 Bergheim an den Stand der Technik; Auftragsvergabe betreffend Erstellung eines wasserrechtlichen Einreichprojektes Bei den beiden in einem Schutzgebiet ste- henden Ortsbrunnen im Gemeindegebiet wurde von der Wasserrechtsbehörde des Landes OÖ darauf hingewiesen, dass die Schutzgebiete in der derzeitigen Form nicht mehr dem Stand der Technik ent- sprechen. Vom „Umweltausschuss“ wurde einstimmig empfohlen, für die Erstellung eines wasserrechtlichen Einreichprojektes, mit welchem neue Schutzgebiete erarbei- tet werden, die Moser/Jaritz Ziviltechniker- gesellschaft aus Gmunden zu beauftragen. Das Honorar beläuft sich auf € 7.138,80. Da es aufgrund der Bebauung der „Leibet- sedergründe“ notwendig wird, den Brun- nen 1 Feldkirchen zu verlegen, sollte der Auftrag zur Erstellung des wasserrechtli- chen Einreichprojektes für die Verlegung dieses Brunnens zweckmäßigerweise ebenfalls an die mit dem Projekt „Schutz- zone“ beauftragte Moser/Jaritz Ziviltech- nikergesellschaft vergeben werden. Die Kosten für die Erstellung dieses Projektes belaufen sich auf ca. € 12.000,00. Die Auftragsvergabe an die Moser/Jaritz Zi- viltechnikergesellschaft für die Erstellung eines wasserrechtlichen Einreichprojektes betreffend neue Schutzgebiete sowie die Ermächtigung des Bürgermeisters, nach Vorliegen eines detaillierten Honorarvor- schlages den Auftrag für die Projektierung der Brunnenverlegung zu erteilen, erfolgte mit Stimmenmehrheit. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 6 FPÖ
Die Kosten der Gemeinde für das gesamte Projekt „Verkehrssicherheitsmaßnahmen entlang der B 131“ bestehend aus den Teil- projekten I - Zufahrt zum ASZ Bergheim, II - Kreisverkehr „Mühllackener Kreuzung“, III - Linksabbieger zur Badeseestraße und IV - Fahrbahnteiler Bergheim werden ca. € 800.000,00 betragen. Weiters wird der Gemeindeanteil für die in diesem Zusammenhang stehende Errich- tung eines provisorischen Geh- und Rad- weges an der B 131 € 24.000,00 betragen. Die Kosten belaufen sich dabei jeweils auf 50 % der Gesamtkosten. Diese vom Amt der Oö. Landesregierung übermittelten Finanzierungsbestätigungen wurden im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Vergabe der Planung und Ausschrei- bung für die Erweiterung der Wasserver- und Abwasserbeseitigungs- anlage bei den „Wögerergründen“ an das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zivil- techniker GmbH Für die geplante Errichtung von Mehrfa- milienhäusern und Doppelwohnhäusern auf den „Wögerergründen“ am Radlerweg ist die Vergabe von Planungs- und Aus- schreibungsarbeiten betreffend die Erwei- terung der Wasserver- und Abwasserbesei- tigungsanlage dringend notwendig. Der Gemeinderat hat in diesem Zusam- menhang einstimmig beschlossen, die notwendige Erweiterung durchzuführen und das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zi- viltechniker GmbH mit den erforderlichen Planungs- und Ausschreibungsarbeiten in der Höhe von ca. € 8.000,00 zu beauftra- gen.
Bau- und Raumordnungs- angelegenheiten Bei einer baupolizeilichen Überprüfung am 24.01.2017 wurde festgestellt, dass das Wohnhaus mit Garage „Oberlacken 28“, Herr Ing. Otto Eichler MBA, nicht ent- sprechend der Baubewilligung ausgeführt wurde und Planabweichungen vorliegen, welche baubehördlich bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind. Des Weiteren liegt keine Baufertigstellungsanzeige für den ursprünglich bewilligten Wohnhausneu- bau vor. Von der Baubehörde in I. Instanz wurde daher eine Untersagung der Benüt- zung per Bescheid festgelegt, gegen wel- chen der Berufungswerber, Herr Ing. Otto Eichler MBA, rechtzeitig mit Schreiben vom 11.04.2017 Berufung erhob. Aufgrund der geltenden Rechtslage beschloss der Ge- meinderat jedoch, wie vom „Bau- und Wirt- schaftsausschuss“ einstimmig empfohlen, mit Stimmenmehrheit, der gegenständ- liche Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Feld- kirchen a.d.D. keine Folge zu leisten und den Bescheid der Baubehörde I. Instanz vollinhaltlich zu bestätigen. Abstimmungsergebnis: JA: 15 SPÖ, 7 ÖVP Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 4 FPÖ Gegenstimmen: 2 FPÖ Befangen: Bürgermeister Bei einem Lokalaugenschein am 29.11.2016 wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Nr. 399/7, KG. Mühlla- cken, Johann und Anneliese Fattinger,
eine Gartenhütte in Holzbauweise ohne Baubewilligung errichtet wurde. Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft wurde ein agrar- fachtechnisches Gutachten eingeholt, wo- rin mitgeteilt wurde, dass in gewidmetem
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 6 Grünland nur Bauten und Anlagen errich- tet werden dürfen, wenn sich diese durch Tätigkeiten im Rahmen der land- und forst- wirtschaftlichen Urproduktion auszeich- nen. Der entscheidende Punkt ist, dass für eine zulässige Bauwidmung im Grünland die Produktion über die Eigenversorgung hinausgehen und ein für die land- und Forstwirtschaft maßgeblicher Einkom- mensbetrag erzielt werden muss. Da die- ses Kriterium im gegenständlichen Fall fehlt, wurde vom „Bau- und Wirtschafts- ausschuss“ einstimmig empfohlen, der Be- rufung keine Folge zu leisten und den Be- scheid der Baubehörde I. Instanz aufgrund der Rechtslage vollinhaltlich zu bestäti- gen. Der diesbezügliche Gemeinderats- beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit. Abstimmungsergebnis: JA: 15 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ Stimmenenthaltung: 1 ÖVP Befangen: Bürgermeister
Der Gemeinderat hat entsprechend der mehrheitlichen Empfehlung des „Pla- nungsausschusses“ ebenfalls mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Örtlichen Entwicklungs- konzeptes Nr. 2.40 beschlossen, da nach Sicht des Fachbereiches Raumordnung die Wildtierkorridorzone zur Berücksichtigung bzw. Sicherung in der Raumordnung und im ÖEK ausgewiesen werden sollen. Da- durch soll der bereits bestehende Korridor von neuen Baulandwidmungen bzw. Son- derwidmungen im Grünland freigehalten werden, wenn diese die Durchlässigkeit des Korridors negativ beeinflussen kön- nen. Maßgeblich für diese Entscheidung war auch, dass bereits ein Kiesabbaupro- jekt im Bereich des Wildtierkorridors ge- plant wird. Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 6 ÖVP Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 6 FPÖ Abwesend: 1 Einleitungen von Flächenwidmungs- planänderungen: Zu folgendem Umwidmungsansuchen wurde vom Gemeinderat die Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung ge- mäß der einstimmigen Empfehlung des „Planungsausschusses“ einstimmig be- schlossen: • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.49, Örtliches Entwicklungskonzept; Änderung Nr. 2.35, Margarete Hinter- berger, Teilfläche von Grundstück Nr. 273, KG. Bergheim • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.52; Örtliches Entwicklungskonzept; Änderung Nr. 2.39, Richard Thalham- mer, Teilfläche der Grundstücke Nr. 369/1 und 369/5, KG. Feldkirchen • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.53; Rudolf Hartl, Teilfläche von Grundstück Nr. 180, KG. Freudenstein Ablehnung von Flächenwidmungs- planänderungen: Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.51, Örtliches Entwicklungskonzept Än- derung Nr. 2.38, August Rammerstorfer, Teilfläche der Grundstücke Nr. 355/4 und 359/1, KG. Mühllacken wurde entspre- chend der mehrheitlichen Empfehlung des „Planungsausschusses“ vom Gemein- derat ebenfalls mit Stimmenmehrheit (JA: 16 SPÖ, 3 ÖVP; Gegenstimmen: 5 ÖVP, 6 FPÖ, 1 abwesend) nicht eingeleitet.
Analog zur einstimmigen Empfehlung des „Planungsausschusses“ wurde einstimmig der Beschluss eines Baulandsicherungsver- trags mit Herrn/Frau Erwin und Waltraud Rabeder bezüglich dem Grundstück Nr. 496, KG. Bergheim, gefasst. Die Beschluss- fassung gilt als Voraussetzung für die be- antragte Umwidmung.
Zu folgenden Umwidmungsansuchen wurde vom Gemeinderat die Flächenwid- mungsplanänderungen gemäß der ein- stimmigen Empfehlung des „Planungsaus- schusses“ einstimmig beschlossen: • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.44, Maria und Roman Rammerstor- fer, Grundstück Nr. 606 und 607/1, KG. Mühllacken • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.46, Örtliches Entwicklungskon- zept Änderung Nr. 2.33, Erwin und Waltraud Rabeder, Grundstück Nr. 496, KG. Bergheim • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.48, Johannes und Barbara Ke- plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG. Bergheim
Die Aufhebung folgender Einleitungen betreffend Flächenwidmungsplanände- rung wurde vom Gemeinderat wie im „Pla- nungsausschuss“ einstimmig empfohlen, ebenfalls einstimmig beschlossen: • Einleitung der Flächenwidmungs- planänderung Nr. 4.9, Örtliches Ent- wicklungskonzept Änderung Nr. 2.5, „Umwidmung Sonderausweisung Photovoltaikanlage“ vom 25.06.2015 • Einleitung der Flächenwidmungs- planänderung Nr. 4.27, „Umwidmung Wohngebiet“ vom 25.06.2015 • Einleitung des Verfahrens zur Er- stellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Feldkirchen Süd – Leit- nergründe“ vom 28.04.2016 Die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2.36 vom 16.03.2017 betreffend Aus- nahmen vom Aufschließungsbeitrag wur- de ebenfalls einstimmig aufgehoben, da ein generelles Verbot von Ausnahmen in einem grundsätzlichen Widerspruch zum Raumordnungsgesetz steht. Beschlussfassung einer Resolution Auf Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion wurde folgende Resolution betreffend die Verordnung eines Grundwasserschonge- bietes „Nördliches Eferdinger Becken“ vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen: Abstimmungsergebnis: JA: 16 SPÖ, 1 ÖVP Stimmenenthaltung: 8 ÖVP, 6 FPÖ „Resolution Der Landeshauptmann von Oberöster- reich wird aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit die neuen Regelungen in- nerhalb des Grundwasserschongebietes Nördliches Eferdinger Becken den maximal möglichen Schutz des Grundwassers sicher- stellen, in dem er die Variante A des Grund- wasserschongebietes „Nördliches Eferdinger Becken“ ohne Kies/Schotterabbau verordnet. Begründung: Wasser und insbesondere Trinkwasser ist unser aller Lebensgrundlage und die Qua- lität und leistbare Verfügbarkeit von hoch- wertigem Trinkwasser hat daher höchste Priorität. Wasser ist Lebensmittel Nummer 1. Daher wurde per Verordnung des Landes- hauptmannes von Oberösterreich bereits am 3.12.1990 (LGBl. Nr. 98/1990) das Gebiet des nördlichen Eferdinger Beckens als Grund- wasserschongebiet bestimmt. Dieses Gebiet versorgt über die Wasserver- sorgungseinrichtungen der Gemeinden, der Verbände und der Stadt Linz etwa 350.000 Menschen (das sind deutlich mehr als 20 % der Bevölkerung Oberösterreichs) mit Trink- wasser. Dieser Siedlungsraum verzeichnet GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 7 KUNDMACHUNG WAHLSPRENGELÄNDERUNGEN - VORINFORMATION Gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungs- gesetz 1994, LGBL. Nr. 114/1993 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeinde Feldkirchen a.d.D. den Bebauungsplan
Nr. 25 „Bad Mühllacken Süd“ (Grundstück Nr. 637/3 und 694/2, KG. Mühllacken) neu erlassen wird. Innerhalb des Zeitraumes zwischen
2. August 2017 und 31. August 2017 kann jeder, der ein berechtigtes Interesse glaub- haft macht, seine Planungsinteressen dem Gemeindeamt in schriftlicher Form be- kannt geben. Der Bürgermeister: Franz Allerstorfer Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. plant die Verlegung des Wahllokals des Wahlsprengels III-Pesenbach „Wirt in
Pesenbach“ in die Musikschule Feldkir- chen a.d.D. Im Zuge dieser Verlegung wird es in allen Wahlsprengeln zu einer Ände- rung bei der Zuteilung der Straßenzüge kommen (zu erkennen an der farblichen Markierung). Da diese Änderung von der Gemeindewahlbehörde in einer Sitzung beschlossen werden muss, handelt es sich hiermit um eine Vorinformation. Sobald die Änderung von der Wahlbehörde be- schlossen wurde, werden Sie darüber er- neut informiert. Die Sprengeleinteilung sollte wie folgt aussehen: Sprengel I – Feldkirchen a.d.D. – Sitzungssaal: Am Anger, Am Pfarrfeld, Audorf, Audorfer Straße, Audorfsiedlung, Auslandsösterreicher, Bergheimer Straße, Birkenweg, Brunnengasse, Föhrenweg , Gartenweg, Gewerbeparkstraße, Haupt- straße, Hofham, Im Feld,
Kirchenweg, Lerchenweg, Lindenweg, Marktplatz, Pa- noramaweg, Radlerweg, Ringstraße, Son- nenweg, Weideter Straße Sprengel II – Feldkirchen a.d.D. – Musikschule: Am Pesenbach, Aschacher Straße 63-73, Golfplatzstraße, Lauterbach- siedlung, Lauterbachstraße, Pesenbach, Pesenbachstraße, Pesenbachweg, Platzer- weg, Reicherlweg, Rosenleiten, Schloss Pe- senbach,
Schulstraße, Weingasse Sprengel III – Landshaag – FF Lands- haag: Am Waldrand, Aschacher Straße ab 74, Bergheim, Himmelreich, Landshaager- weg, Oberlandshaag, St. Martiner Stra- ße, Unterlandshaag, Weidet
, Weingarten, Windhof
Sprengel IV – Bad Mühllacken – Seniorenheim St. Teresa: Bad Mühlla- cken, Mühllackener Straße, Oberndorf, Oberwallsee, Pesenbachtal, Point, Rosen-
weg , Sechterberg, Wolfsbach
Har-
rerweg, Koppenederweg, Lacken, Lacke- ner Straße, Laherweg, Nöbauerstraße, Oberhart 1-35, Oberlacken, Reuterhügel, Schatzsiedlung, Tiefenbachweg, Unterla- cken,
Waidholz Sprengel VI – Freudenstein – FF Mühldorf: Ach, Am Käferbach, Am Rauschberg , Aschacher Straße 1-62, Au, Bergwerkweg, Freudenstein, Freudenstei- ner Straße, Kapellenweg, Mayrsiedlung, Mühldorf, Ober-Freudenstein, Oberhart ab 36, Schauerbachweg, Schlossblick, Unter- hart, Vogging, Wagerleitnerstraße GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 steigende Bevölkerungszahlen und daher ist anzunehmen, dass sich diese Zahl zukünftig deutlich erhöhen wird. Dass nun Gespräche geführt werden über Änderungen in der Schongebietsauslegung bzw. Verschärfung des Schutzes mittels Ausweisung von Kernzonen, ist durchaus positiv zu werten, denn eine Heranführung des Schutzniveaus an andere Grundwasser- schongebiete in OÖ, in denen die Errichtung von Nassbaggerungen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen gänzlich verbo- ten ist erscheint mehr als sinnvoll. Einer Re- duktion der Schongebietsfläche und damit des Grundwasserschutzes aufgrund etwa- iger Privatinteressen in Form eines beab- sichtigten großflächigen Kiesabbaus kann aufgrund der dadurch deutlich reduzierten Schonwirkung nicht zugestimmt werden. Der Schutz des Trinkwassers und damit das Allgemeininteresse von hunderttausenden Menschen muss klar Vorrang haben vor pri- vaten, rein wirtschaftlichen Interessen. Die Marktgemeinde Feldkirchen spricht sich daher für die Variante A (siehe Skizze in Bei- lage) des Grundwasserschongebietes ohne jeden Schotter/Kiesabbau aus, da nur diese Variante den maximalen Schutz des Grund- wassers auch weiterhin sicherstellt. Dieser Schutz hat für die Marktgemeinde Feldkirchen/Donau als Trinkwasserversorger für mehr als 5.000 Menschen, als auch aus Rücksicht auf die, langfristig ebenso betrof- fenen, grundwasserstromabwärts liegenden Wasserversorger und Privatbrunnenbesitzer, oberste Priorität.“ Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 5. Oktober 2017, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktge- meindeamtes statt. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 8 BADESEEN FELDKIRCHEN A.D.D. - RÜCKERSTATTUNG PARKGEBÜHR FÜR SAISONKARTEN RASENMÄHEN - EINHALTEN DER RUHEZEITEN VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG GEFÄHRLICHER SICHTBEHINDERUNGEN DURCH BÄUME UND STRÄUCHER Bei vielen Liegenschaften sind lebende Zäune, Sträucher und Bäume weit über die Grundgrenze auf das Öffentliche Gut gewachsen. Die Verkehrssicherheit ist stark beeinträchtigt, weil optimale Sichtverhältnisse nicht mehr gegeben oder aber auch Gehsteige und Radwege nur eingeschränkt benützbar sind. So steigt die Unfallgefahr und es entstehen Schäden an Fahrzeugen.
Zu diesem Thema wird der Beschluss des Obersten Gerichthofes vom 18.09.1991 zitiert: Eigentümer von Bäumen haben Äste, die in das Lichtraumprofil von 4,5 m hineinragen, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden.“ Die Gemeinde als Straßenerhalter ist jedoch nicht für das Zurück-
werden alle Baum- und Strauchbesitzer ersucht, an ihren Grundstücken zu
prüfen, ob der Straßenraum ast- und strauchfrei ist, andernfalls mögen die nötigen Rückschnitte vorgenommen werden. Auf den Parkflächen für die öffentlichen Bade- und Erholungsanla- gen des Landes Oberösterreich gelten folgende Bewirtschaftungs- zeiten: 1. Juni bis 31. August 2017 von 10.00 bis 17.00 Uhr. Die Gebühren betragen 4,00 Euro für das Tagesticket und 45,00 Euro für die Saisonkarte. Für Feldkirchner GemeindebürgerInnen, die sich eine Saisonparkkarte für das Jahr 2017 kaufen, gibt es einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von Euro 10,00. Diesen erhalten Sie in der Gemeindekassa, Erdgeschoß, Zi.Nr. 5, bei Frau Schöppl, Tel. 07233/7255-25. Parkplatz-Saisonkarten 2017 für die Feldkirchner Badeseen sind
Ortner, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., Tel. 0660/3147898 erwerben. Foto: Tourismusverband Feldkirchen a.d.D. Alljährlich mit dem Beginn der „Freiluftsaison“ häufen sich die Anfragen und Beschwerden wegen
und andere geräuschvolle Tätigkeiten. Gemeinden können - müssen aber nicht - ortspolizeiliche Verordnungen zur zeitlichen bzw. örtlichen Beschränkung erlassen. In unserer Marktgemeinde ist bislang keine rechtliche Regelung für die „Rasenmähzeiten“ festgelegt worden, um den Gemeindebürgern weitere Reglementierungen und Einflussnahme auf die Privatsphäre zu ersparen. Das bedeutet natürlich nicht, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden darf. Eine grundsätzliche Regelung betreffend das Verursachen störenden Lärms bzw. den Schutz davor sieht das Oö. Polizeistrafgesetz vor. Nach § 3 dieses Gesetzes begeht jemand, der ungebührlicherweise
Verwaltungsübertretung. Als störend ist jener Lärm zu verstehen, der wegen seiner Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm ist. Als ungebührlich versteht man einen Verstoß gegen ein Verhalten, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muss und jene Rücksichtnahme vermissen lässt, die die Umwelt verlangen kann.
Da Lärm, vor allem in der Freizeit, erwiesenermaßen zu den bedeutendsten Stressfaktoren, die die Psyche belasten und dadurch zu Erkrankungen führen, zählt, empfehlen wir Ihnen im Sinne einer guten Nachbarschaft das Motto „Vermeide Lärm, der dich selbst stören würde“ zu beherzigen. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 9 JAGDAUSSCHUSS FELDKIRCHEN A.D.D. - JAGDPACHTVERTRAG ERNEUERT WALDBRANDSCHUTZVERORDNUNG 2017 Verordnung der Bezirkshauptmann- schaft Urfahr-Umgebung vom 30.03.2016 zum Schutz vor Waldbränden (Wald- brandschutz-Verordnung 2017). Auf Grund des § 41 Abs.1 des Forstge- setzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2016 wird verordnet: Download 468.61 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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