Amtliche Mitteilung


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Amtliche Mitteilung -  zugestellt durch Post.at

01/


 02/ 

03/ 04/ 


Juli 2017

 

AMTSBL



 

/ DONAU


FELDKIRCHEN

AMTSBLATT



Foto:  Johann Lackner

Foto:Peherstorfer

Der Bürgermeister, die Gemeindevertretung und die Mitarbeiter  

der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. wünschen  

eine schöne und  erholsame Ferien- und Urlaubszeit!



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02/ Juli 2017

2

AMTLICHES  



04

AKTUELLES

 

11

TERMINE



 

20

VERANSTALTUNGSKALENDER 



21

BERATUNG UND SERVICE

  

22

GRATULATIONEN 



23

KINDERGÄRTEN/SCHULEN  

24

EINSATZORGANISATIONEN



 

27 


GESUNDE GEMEINDE 

29

WIRTSCHAFT 



30

PFARREN 


30

VEREINE


 

32

KULTURELLES



 

36

INSERATE 



 

38

TOURISMUS 



39

RÜCKBLICK 

40

 

Bürgermeister Franz Allerstorfer



07233/7255-20, 0664/3323501

bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at



Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl

07233/7255-21

e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at

Sekretariat

07233/7255-22 oder 23

office@feldkirchen-donau.at

Soziale Angelegenheiten

Carina Emerstorfer

07233/7255-46

c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at



Meldeamt, Reisepässe 

Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl 

07233/7255-24 bzw. 26 

e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- 

donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at

Finanzabteilung

Franz Stirmayr

07233/7255-27

f.stirmayr@feldkirchen-donau.at



Bauverhandlungen

Daniela Hirsch

07233/7255-41

d.hirsch@feldkirchen-donau.at



Standesamt

Eva Mair


07233/7255-47

e.mair@feldkirchen-donau.at



Bauhof

Martin Radler

0664/3323503

bauhof-feldkirchen@aon.at



Schulwart Feldkirchen

Thomas Gumplmayr

0664/2839393

t.gumplmayr@gmx.at



Schulwart Lacken

Maria Ganhör

0680/1415024

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0

Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio-

nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D.  



Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U.

INHALT


Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 13. September 2017

WEGWEISER

FÜR SIE DA


VORWORT

3

FELDKIRCHEN.AN DER DONAU



02 / Juli 2017

Einen Planausdruck werden wir wieder im Eingangsbe-

reich des Gemeindeamtes anbringen.

Das endgültige generelle Projekt, bestehend aus  

Objekten mit technischem Schutz (66) und sonsti-

gen technischen Schutzmaßnahmen (13,5 km) und 

Kostenschätzungen, den Objekten mit passivem 

Schutz (19 Absiedlung), den „Insellösungen“(4), den 

Objekten, für die kein Schutz erforderlich ist (98) und  

der  Festlegung der  „Schutzzone Überflutungsgebiet“

wird uns nach Beschlussfassung durch die O.Ö Lan-

desregierung im August übermittelt.

In weiterer Folge wird die Meinung der Betroffenen zu 

den Planungen des Landes eingeholt. 

Die (nicht lösbare) Herausforderung besteht darin, 

dass Absiedlungswillige, die als Voraussetzung die 

Umwidmung in „Schutzzone Überflutungsgebiet“ 

brauchen, mit denen, die technischen Schutz be-

kommen können oder gar keinen Schutz benötigen 

und durch die Umwidmung in „Schutzzone Überflu-

tungsgebiet“ massive Beeinträchtigungen in Kauf 

nehmen müssten, nicht in Übereinstimmung ge-

bracht werden können. 

Der Gemeinderat muss dennoch bis spätestens 15. 

Dezember 2017 entscheiden, ob das gesamte gene-

relle Projekt oder Teile davon umgesetzt werden. 

In weiterer Folge muss die Detailplanung und dann 

die Umsetzung beauftragt werden.

Sicher ist, dass es keine für alle befriedigende Lösung 

geben kann und diese äußerst unbefriedigende Situa-

tion nicht von uns - der Gemeinde - verursacht wurde. 



Wir sollten uns also nicht „auseinanderdividieren“ 

lassen und immer bedenken, „Gemeinde sind wir 

(trotzdem) alle!“

Ihr Bürgermeister 

Franz Allerstorfer 

Hochwasserschutz –  

eine (un)lösbare Herausforderung?

Seit Jahren wird vom Land Oberösterreich bzw. dem 

Planungsbüro Werner Consult am generellen Projekt 

- Hochwasserschutzplanungen für das Eferdinger Be-

cken -  gearbeitet. 

Unsere zahlreichen, intensiven Anregungen und Be-

mühungen, 

die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu än-



dern, um die Förderung von Eigenvorsorge 

(hochwassersicheres Bauen) zu ermöglichen, 

alternative Evakuierungsmöglichkeiten, wie 



Amphibienfahrzeuge oder Hoovercraft, zu den 

geplanten Straßenerhöhungen (Evakuierung) zu 

prüfen,



unsere Vorschläge zur Änderung des Über-



strömstreckenmanagements zur Verminderung 

der Überflutungshöhen,

wurden weder vom Land Oberösterreich noch vom 

Ministerium ernsthaft aufgegriffen.

Im Mai des heurigen Jahres wurden uns Pläne vor-

gestellt, die gravierend von den bis dahin bekannten 

abgewichen sind. 38 Objekte sollten einen passiven 

Hochwasserschutz (=Absiedlungsangebot) bekom-

men. Argumente aus der Praxis und Hinweise aus dem 

Hochwassergeschehen 2013 führten zu neuen Berech-

nungen und in etlichen Fällen auch zu Planänderungen 

im Sinne der Betroffenen.



Nun sind die Planungen abgeschlossen und wurden 

am 3.7. 2017 im Hochwasserschutzbeirat den Gemein-

den präsentiert. 

In unserer Gemeinde sind 19 Objekte mit passivem 

Schutz (Absiedlung), 66 Objekte mit technischem 

Schutz, 4 „Insellösungen“ und 98 Objekte, die kei-

nen Schutz benötigen, ausgewiesen.

Die „endgültigen“ Pläne liegen in der Gemeinde 

noch nicht auf. Uns wurde aber zugesagt, dass die Ent-

würfe der endgültigen Pläne in digitaler Form ehest-

möglich übermittelt werden. Sie werden dann umge-

hend in der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 

LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER!


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

4

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017



Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informiert über eine an-



onyme Beschwerdeeingabe an das Land 

Oberösterreich, Dir. Inneres und Kommu-

nales, in der ihm politische Beweggründe 

für baubehördliche und baupolizeiliche 

Tätigkeiten der Gemeinde betreffend das 

Bauvorhaben des Herrn Ing. Eichler, MBA, 

vorgeworfen werden. Die Gemeinde hat in 

diesem Fall aufgrund der massiven Planab-

weichungen und des konsenslosen Baus 

im Grünland nach den gesetzlichen Vor-

schriften entsprechende Amtshandlungen 

setzen müssen. Ebenso würden die Vor-

würfe betreffend das Bauvorhaben Parg-

frieder nicht stimmen. Der ebenfalls in der 

Beschwerde enthaltene Vorwurf, dass bei 

den Restaurants Thalhammers und Golf-

club nicht bewilligte Wohnungen errichtet 

wurden, sei eine falsche Behauptung. Die 

diesbezüglichen Stellungnahmen der Ge-

meinde wurden bereits an das Land über-

mittelt. Der Bürgermeister kündigt an, dass 

diese Stellungnahme zur Beschwerde in 

das Gemeinderatsprotokoll wortwörtlich 

aufgenommen wird.

Weiters verliest der Bürgermeister eine 

anonyme Anzeige gegen ihn bei der 

Staatsanwaltschaft Linz; gegen die darin 

vorgeworfenen Unwahrheiten in der Cau-

sa Petermichl werde er Anzeige gegen Un-

bekannt erstatten. 

Der Vorsitzende bringt außerdem zur 

Kenntnis, dass seitens der Marktgemeinde 

folgende Mandatare als EU-Gemeinderä-



te nominiert wurden: Carin Stangl (SPÖ), 

DI Hannes Roitner (ÖVP), Mag. Christian 

Mahringer (FPÖ).

Schließlich informiert der Bürgermeister 

über den aktuellen Stand betreffend die 

noch offenen Mängel beim Schul- und 



Kulturzentrum, insbesondere über die Sa-

nierung der Jalousien.



Neufestsetzung des Finanzierungs- 

planes für das neue Feuerwehrhaus der  

FF Feldkirchen a.d.D.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 

04.12.2017 den ursprünglichen Finan-

zierungsplan für den Neubau des Feuer-

wehrhauses der FF Feldkirchen a.d.D. fest-

gesetzt. Die bisherigen Gesamtkosten in 

Höhe von € 1.174.180,00 erhöhen sich auf  

€ 1.332.121,00. Bei einer Förderquote von 

90 % liegen die Eigenanteile der Gemein-

de und der Feuerwehr für das gesamte 

Projekt bei jeweils 5 %. Die sich dadurch 

ergebenden Kosten betragen € 66.606,00.

Der neu festgesetzte Finanzierungsplan 

wurde vom Gemeinderat einstimmig be-

schlossen.

Abschluss eines Mietvertrages mit der 

Allgemeinen Sparkasse OÖ bezüglich 

Räumlichkeiten in der Liegenschaft 

„Marktplatz 20“

Die Allgemeine Sparkasse OÖ hat Interes-

se, Räumlichkeiten in der derzeit leerste-

henden Liegenschaft „Marktplatz 20“ zu 

mieten und eine Geschäftsstelle zu betrei-

ben. Hierfür wurde von der Allgemeinen 

Sparkasse OÖ ein entsprechendes Mie-

tangebot erstellt. Die Jahresmiete beträgt 

ca. € 13.900,00 brutto und der Mietver-

trag wird auf unbestimmte Zeit mit einem 

wechselseitigen Kündigungsverzicht für 

max. 7 Jahre abgeschlossen werden. Der 

Gemeinderat beschloss analog zur mehr-

heitlichen Empfehlung des Gemeindevor-

standes ebenfalls mit Stimmenmehrheit, 

dem Mietangebot und dem Abschluss ei-

nes Mietvertrages durch den Bürgermeis-

ter auf Basis dieses Mietangebotes und 

nach Prüfung durch den Vermieterschutz-

verband zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 

JA: 16 SPÖ, 7 ÖVP, 6 FPÖ 

Stimmenenthaltung: 1 ÖVP 

Gegenstimmen: 1 ÖVP



Förderungen und Subventionen

Der Gemeinderat beschloss entsprechend 

der einstimmigen Empfehlung des Ge-

meindevorstandes  einstimmig, jeder frei-



willigen Feuerwehr der Gemeinde für das 

Jahr 2017 Fördermittel in der Höhe von  

€ 6.691,76 und € 552,00 für den Jugendbe-

trieb zu gewähren. Des Weiteren wurde be-

schlossen, dass für die Jahre 2018 bis 2020 

€ 5.000,00 je Feuerwehr und Jahr für die 

Erneuerung der persönlichen Schutzaus-

rüstung beigesteuert werden. Davon aus-

genommen ist die FF Mühldorf, der bereits 

in der Sitzung vom 05.07.2016 eine ent-

sprechende Förderung zugesagt wurde.  

Weiters beschloss der Gemeinderat analog 

zur einstimmigen Empfehlung des Ge-

meindevorstandes ebenfalls einstimmig, 

die beiden Musikvereine Feldkirchen 

und Lacken wie im Jahr 2016 auch heuer 

wieder mit je € 2.545,00 zu unterstützen. 

Als Zuschuss für die Jungmusikerausbil-

dung wurden außerdem noch € 57,00 je 

Jungmusiker (bis 21 Jahre) beschlossen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, 

der  Sportunion Feldkirchen a.d.D. wie 

in den letzten Jahren eine Subvention in 

der Höhe von € 7.000,00 zu gewähren. Die 

entsprechende Empfehlung des Gemein-

devorstandes erfolgte mit Stimmenmehr-

heit. Diese Förderung wird jedoch erst 

dann ausbezahlt, wenn der Schwerpunkt 

der Förderung auf die Jugendarbeit gelegt 

und ein diesbezüglicher Verwendungs-

nachweis eingebracht wird.



Erweiterung Spielplatz Zentrum

Auf Wunsch mehrerer Eltern und unter Be-

rücksichtigung der einstimmigen Empfeh-

lung des „Sozialausschusses“ beschloss der 

Gemeinderat  einstimmig, den Spielplatz 

Zentrum (hinter dem Pfarrhof) um eine 

Schaukel für Kinder und Kleinkinder zu 

erweitern. Die geschätzten Kosten hierfür 

betragen € 4.128,31.

Verlegung des öffentlichen Weges, 

Wegparzelle Nr. 531/19, KG. Lacken

Herr Daniel Schürz, Laherweg 1, 4101 Feld-

kirchen a.d.D. und Frau Sarah Schmidhofer, 

Lebzelterweg 4, 4113 St. Martin im Mkr. be-

antragten den Erwerb einer Teilfläche der 

öffentlichen Wegparzelle Nr. 531/19, KG. 

Lacken. Die gegenständliche Grundfläche, 

bestehend aus einem 30m langen und 2m 

breiten Gehweg, befindet sich im östlichen 

Teil der Schatzsiedlung.

Mit dem Erwerb dieser Fläche möchten 

die Antragsteller zwei von ihnen gekaufte 

Grundstücke vereinen. Der „Bau- und Wirt-

schaftsausschuss“ hat jedoch einstimmig 

empfohlen, den Gehweg zu verlegen und 

nicht aufzulassen, damit dieser erhalten 

bleibt. Entsprechend dieser Empfehlung 

beschloss der Gemeinderat einstimmig, 

den Gehweg ca. 20m nach Norden zu ver-

legen und die Grundflächen flächengleich 

zu tauschen.

Anschluss einer Liegenschaft an das 

öffentliche Wasserleitungsnetz

Der Gemeinderat beschloss analog der 

einstimmigen Empfehlung des „Umwel-

tausschusses“ ebenfalls einstimmig, dem 

Ansuchen um Anschluss der am Straßen-

zug „Windhof“ gelegenen Liegenschaft 

von Herrn Christian Enzenberger BA, Flie-

derweg 8, 4111 Walding, an das öffentliche 

Wasserleitungsnetz stattzugeben. Da sich 

die gegenständliche Liegenschaft außer-

halb des 50-m-Anschlusspflichtbereichs 

befindet, wurde wie in anderen derar-

tigen Fällen ein privatrechtliches Über-

einkommen mit dem Anschlusswerber 

abgeschlossen, in dem die Bedingungen 

geregelt sind.



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

5

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017



Errichtung einer öffentlichen Wasser-

leitung in Pesenbach (Pesenbach Süd 

– „Mörschingergründe“)

Da auf dem Grundstück Nr. 277, KG. 

Mühldorf die Schaffung von 20 Einfamili-

enhäusern geplant ist, war vom Gemein-

derat eine Entscheidung zu treffen, ob die 

öffentliche Wasserleitung verlängert wer-

den soll, um die künftigen Parzellen mit 

Wasser aus der Ortswasserleitung versor-

gen zu können.

Da von jenen Liegenschaftseigentümern, 

die durch die Errichtung einer neuen Was-

serleitung im Anschlusspflichtbereich zu 

liegen kämen, ein Anschluss an das Orts-

wassernetz durchwegs abgelehnt wurde, 

kam der Gemeinderat nach einer einstim-

migen Empfehlung des „Umweltausschus-

ses“  mehrheitlich zum Entschluss, das 

öffentliche Wasserleitungsnetz zur Versor-

gung der „Mörschingergründe“ nicht zu 

verlängern. Außerdem werden auch keine 

Maßnahmen gesetzt, die für bestehende 

Liegenschaften zur Folge haben, dass da-

durch eine Anschlusspflicht ausgelöst wird, 

soweit dies dem Gemeinderat im Rahmen 

der geltenden Gesetze möglich ist.

Abstimmungsergebnis: 

JA: 16 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ 

Stimmenenthaltung: 1 ÖVP



Rechtsvertretung in Zusammenhang 

mit dem UVP-Feststellungsverfahren 

im Projekt Kiesabbau Fa. Arthofer; Be-

auftragung der Rechtsanwaltskanzlei 

CHSH, Parkring 2, 1010 Wien

Um für die weitere Vorgehensweise bei 

einem Negativfeststellungsverfahren der 

Fa. Arthofer hinsichtlich eines UVP-Verfah-

rens im Zusammenhang mit dem geplan-

ten Schotterabbau in Bergheim rechtlich 

gewappnet zu sein, hat der Gemeinderat 

mehrheitlich beschlossen, die auf Wasser-

recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei 

„Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati“ aus 

Wien mit der rechtlichen Unterstützung 

der Gemeinde zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis: 

JA: 16 SPÖ 

Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 3 FPÖ 

Gegenstimmen: 3 FPÖ



Anpassung der Schutzgebiete für die 

Ortsbrunnen 1 Feldkirchen und  

2 Bergheim an den Stand der Technik; 

Auftragsvergabe betreffend Erstellung 

eines wasserrechtlichen  

Einreichprojektes

Bei den beiden in einem Schutzgebiet ste-

henden Ortsbrunnen im Gemeindegebiet 

wurde von der Wasserrechtsbehörde des 

Landes OÖ darauf hingewiesen, dass die 

Schutzgebiete in der derzeitigen Form 

nicht mehr dem Stand der Technik ent-

sprechen. Vom „Umweltausschuss“ wurde 

einstimmig empfohlen, für die Erstellung 

eines wasserrechtlichen Einreichprojektes, 

mit welchem neue Schutzgebiete erarbei-

tet werden, die Moser/Jaritz Ziviltechniker-

gesellschaft aus Gmunden zu beauftragen. 

Das Honorar beläuft sich auf € 7.138,80. 

Da es aufgrund der Bebauung der „Leibet-

sedergründe“ notwendig wird, den Brun-

nen 1 Feldkirchen zu verlegen, sollte der 

Auftrag zur Erstellung des wasserrechtli-

chen Einreichprojektes für die Verlegung 

dieses Brunnens zweckmäßigerweise 

ebenfalls an die mit dem Projekt „Schutz-

zone“ beauftragte Moser/Jaritz Ziviltech-

nikergesellschaft vergeben werden. Die 

Kosten für die Erstellung dieses Projektes 

belaufen sich auf ca. € 12.000,00.

Die Auftragsvergabe an die Moser/Jaritz Zi-

viltechnikergesellschaft für die Erstellung 

eines wasserrechtlichen Einreichprojektes 

betreffend neue Schutzgebiete sowie die 

Ermächtigung des Bürgermeisters, nach 

Vorliegen eines detaillierten Honorarvor-

schlages den Auftrag für die Projektierung 

der Brunnenverlegung zu erteilen, erfolgte 

mit Stimmenmehrheit.

Abstimmungsergebnis: 

JA: 16 SPÖ 

Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 6 FPÖ

Finanzierungsbestätigung zu den  

Verkehrssicherheitsmaßnahmen  

entlang der B 131

Die Kosten der Gemeinde für das gesamte 

Projekt „Verkehrssicherheitsmaßnahmen 

entlang der B 131“ bestehend aus den Teil-

projekten I - Zufahrt zum ASZ Bergheim, 

II - Kreisverkehr „Mühllackener Kreuzung“, 

III - Linksabbieger zur Badeseestraße und 

IV - Fahrbahnteiler Bergheim werden ca.  

€ 800.000,00 betragen.

Weiters wird der Gemeindeanteil für die in 

diesem Zusammenhang stehende Errich-

tung eines provisorischen Geh- und Rad-

weges an der B 131 € 24.000,00 betragen. 

Die Kosten belaufen sich dabei jeweils auf 

50 % der Gesamtkosten. Diese vom Amt 

der Oö. Landesregierung übermittelten 

Finanzierungsbestätigungen wurden im 

Gemeinderat einstimmig beschlossen. 



Vergabe der Planung und Ausschrei-

bung für die Erweiterung der

Wasserver- und Abwasserbeseitigungs-

anlage bei den „Wögerergründen“ an 

das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zivil-

techniker GmbH

Für die geplante Errichtung von Mehrfa-

milienhäusern und Doppelwohnhäusern 

auf den „Wögerergründen“ am Radlerweg 

ist die Vergabe von Planungs- und Aus-

schreibungsarbeiten betreffend die Erwei-

terung der Wasserver- und Abwasserbesei-

tigungsanlage dringend notwendig.

Der Gemeinderat hat in diesem Zusam-

menhang  einstimmig beschlossen, die 

notwendige Erweiterung durchzuführen 

und das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zi-

viltechniker GmbH mit den erforderlichen 

Planungs- und Ausschreibungsarbeiten in 

der Höhe von ca. € 8.000,00 zu beauftra-

gen.


Bau- und Raumordnungs- 

angelegenheiten

Bei einer baupolizeilichen Überprüfung 

am 24.01.2017 wurde festgestellt, dass 

das Wohnhaus mit Garage „Oberlacken 

28“, Herr Ing. Otto Eichler MBA, nicht ent-

sprechend der Baubewilligung ausgeführt 

wurde und Planabweichungen vorliegen, 

welche baubehördlich bewilligungs- oder 

anzeigepflichtig sind. Des Weiteren liegt 

keine Baufertigstellungsanzeige für den 

ursprünglich bewilligten Wohnhausneu-

bau vor. Von der Baubehörde in I. Instanz 

wurde daher eine Untersagung der Benüt-

zung per Bescheid festgelegt, gegen wel-

chen der Berufungswerber, Herr Ing. Otto 

Eichler MBA, rechtzeitig mit Schreiben vom 

11.04.2017 Berufung erhob. Aufgrund der 

geltenden Rechtslage beschloss der Ge-

meinderat jedoch, wie vom „Bau- und Wirt-

schaftsausschuss“ einstimmig empfohlen, 

mit  Stimmenmehrheit, der gegenständ-

liche Berufung gegen den Bescheid des 

Bürgermeisters der Marktgemeinde Feld-

kirchen a.d.D. keine Folge zu leisten und 

den Bescheid der Baubehörde I. Instanz 

vollinhaltlich zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis:

JA: 15 SPÖ, 7 ÖVP 

Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 4 FPÖ  

Gegenstimmen: 2 FPÖ 

Befangen: Bürgermeister

Bei einem Lokalaugenschein am 

29.11.2016 wurde festgestellt, dass auf 

dem Grundstück Nr. 399/7, KG. Mühlla-

cken, Johann und Anneliese Fattinger, 

 

eine Gartenhütte in Holzbauweise ohne 



Baubewilligung errichtet wurde. Vom 

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung 

Land- und Forstwirtschaft wurde ein agrar-

fachtechnisches Gutachten eingeholt, wo-

rin mitgeteilt wurde, dass in gewidmetem 


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

6

Grünland nur Bauten und Anlagen errich-



tet werden dürfen, wenn sich diese durch 

Tätigkeiten im Rahmen der land- und forst-

wirtschaftlichen Urproduktion auszeich-

nen. Der entscheidende Punkt ist, dass für 

eine zulässige Bauwidmung im Grünland 

die Produktion über die Eigenversorgung 

hinausgehen und ein für die land- und 

Forstwirtschaft maßgeblicher Einkom-

mensbetrag erzielt werden muss. Da die-

ses Kriterium im gegenständlichen Fall 

fehlt, wurde vom „Bau- und Wirtschafts-

ausschuss“ einstimmig empfohlen, der Be-

rufung keine Folge zu leisten und den Be-

scheid der Baubehörde I. Instanz aufgrund 

der Rechtslage vollinhaltlich zu bestäti-

gen. Der diesbezügliche Gemeinderats-

beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit. 

Abstimmungsergebnis:

JA: 15 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ 

Stimmenenthaltung: 1 ÖVP 

Befangen: Bürgermeister

Örtliches Entwicklungskonzept:

Der Gemeinderat hat entsprechend der 

mehrheitlichen Empfehlung des „Pla-

nungsausschusses“ ebenfalls mehrheitlich 

die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich 

der Änderung des Örtlichen Entwicklungs-

konzeptes Nr. 2.40 beschlossen, da nach 

Sicht des Fachbereiches Raumordnung die 

Wildtierkorridorzone zur Berücksichtigung 

bzw. Sicherung in der Raumordnung und 

im ÖEK ausgewiesen werden sollen. Da-

durch soll der bereits bestehende Korridor 

von neuen Baulandwidmungen bzw. Son-

derwidmungen im Grünland freigehalten 

werden, wenn diese die Durchlässigkeit 

des Korridors negativ beeinflussen kön-

nen. Maßgeblich für diese Entscheidung 

war auch, dass bereits ein Kiesabbaupro-

jekt im Bereich des Wildtierkorridors ge-

plant wird.

Abstimmungsergebnis: 

JA: 16 SPÖ, 6 ÖVP 

Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 6 FPÖ 

Abwesend: 1



Einleitungen von Flächenwidmungs-

planänderungen:

Zu folgendem Umwidmungsansuchen 

wurde vom Gemeinderat die Einleitung 

der Flächenwidmungsplanänderung ge-

mäß der einstimmigen Empfehlung des 

„Planungsausschusses“  einstimmig be-

schlossen:

•  Flächenwidmungsplanänderung Nr. 

4.49, Örtliches Entwicklungskonzept

Änderung Nr. 2.35, Margarete Hinter-

berger, Teilfläche von Grundstück Nr. 

273, KG. Bergheim

•  Flächenwidmungsplanänderung Nr. 

4.52; Örtliches Entwicklungskonzept; 

Änderung Nr. 2.39, Richard Thalham-

mer, Teilfläche der Grundstücke Nr. 

369/1 und 369/5, KG. Feldkirchen

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.53; Rudolf Hartl, Teilfläche von 

Grundstück Nr. 180, KG. Freudenstein



Ablehnung von Flächenwidmungs-

planänderungen:

Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 

4.51, Örtliches Entwicklungskonzept Än-

derung Nr. 2.38, August Rammerstorfer, 

Teilfläche der Grundstücke Nr. 355/4 und 

359/1, KG. Mühllacken wurde entspre-

chend der mehrheitlichen Empfehlung 

des „Planungsausschusses“ vom Gemein-

derat ebenfalls mit Stimmenmehrheit  

(JA: 16 SPÖ, 3 ÖVP; Gegenstimmen: 5 ÖVP, 

6 FPÖ, 1 abwesend) nicht eingeleitet.

Baulandsicherungsvertrag:

Analog zur einstimmigen Empfehlung des 

„Planungsausschusses“ wurde einstimmig 

der Beschluss eines Baulandsicherungsver-

trags mit Herrn/Frau Erwin und Waltraud 

Rabeder bezüglich dem Grundstück Nr. 

496, KG. Bergheim, gefasst. Die Beschluss-

fassung gilt als Voraussetzung für die be-

antragte Umwidmung.

Flächenwidmungsplanänderungen – 

Umwidmungen:

Zu folgenden Umwidmungsansuchen 

wurde vom Gemeinderat die Flächenwid-

mungsplanänderungen gemäß der ein-

stimmigen Empfehlung des „Planungsaus-

schusses“ einstimmig beschlossen:

•  Flächenwidmungsplanänderung Nr. 

4.44, Maria und Roman Rammerstor-

fer, Grundstück Nr. 606 und 607/1, 

KG. Mühllacken

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.46, Örtliches Entwicklungskon-

zept Änderung Nr. 2.33, Erwin und 

Waltraud Rabeder, Grundstück Nr. 

496, KG. Bergheim

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.48, Johannes und Barbara Ke-

plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG. 

Bergheim

Aufhebung von Einleitungsbeschlüs-

sen:

Die Aufhebung folgender Einleitungen 

betreffend Flächenwidmungsplanände-

rung wurde vom Gemeinderat wie im „Pla-

nungsausschuss“ einstimmig empfohlen, 

ebenfalls einstimmig beschlossen:

•  Einleitung der Flächenwidmungs-

planänderung Nr. 4.9, Örtliches Ent-

wicklungskonzept Änderung Nr. 2.5, 

„Umwidmung Sonderausweisung 

Photovoltaikanlage“ vom 25.06.2015

•  Einleitung der Flächenwidmungs-

planänderung Nr. 4.27, „Umwidmung 

Wohngebiet“ vom 25.06.2015

•  Einleitung des Verfahrens zur Er-

stellung des Bebauungsplanes 

Nr. 23 „Feldkirchen Süd – Leit-

nergründe“ vom 28.04.2016 

Die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich 

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept 

Nr. 2.36 vom 16.03.2017 betreffend Aus-

nahmen vom Aufschließungsbeitrag wur-

de ebenfalls einstimmig aufgehoben, da 

ein generelles Verbot von Ausnahmen in 

einem grundsätzlichen Widerspruch zum 

Raumordnungsgesetz steht.



Beschlussfassung einer Resolution

Auf Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion 

wurde folgende Resolution betreffend die 

Verordnung eines Grundwasserschonge-

bietes „Nördliches Eferdinger Becken“ vom 

Gemeinderat mehrheitlich beschlossen:

Abstimmungsergebnis:

JA: 16 SPÖ, 1 ÖVP 

Stimmenenthaltung: 8 ÖVP, 6 FPÖ

„Resolution

Der Landeshauptmann von Oberöster-

reich wird aufgefordert, im Rahmen seiner 

Zuständigkeit alle erforderlichen Schritte 

zu setzen, damit die neuen Regelungen in-

nerhalb des Grundwasserschongebietes 

Nördliches Eferdinger Becken den maximal 

möglichen Schutz des Grundwassers sicher-

stellen, in dem er die Variante A des Grund-

wasserschongebietes „Nördliches Eferdinger 

Becken“ ohne Kies/Schotterabbau verordnet.

Begründung:

Wasser und insbesondere Trinkwasser ist 

unser aller Lebensgrundlage und die Qua-

lität und leistbare Verfügbarkeit von hoch-

wertigem Trinkwasser hat daher höchste 

Priorität. Wasser ist Lebensmittel Nummer 

1. Daher wurde per Verordnung des Landes-

hauptmannes von Oberösterreich bereits am 

3.12.1990 (LGBl. Nr. 98/1990) das Gebiet des 

nördlichen Eferdinger Beckens als Grund-

wasserschongebiet bestimmt. 

Dieses Gebiet versorgt über die Wasserver-

sorgungseinrichtungen der Gemeinden, der 

Verbände und der Stadt Linz etwa 350.000 

Menschen (das sind deutlich mehr als 20 % 

der Bevölkerung Oberösterreichs) mit Trink-

wasser. Dieser Siedlungsraum verzeichnet 

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

7

KUNDMACHUNG



WAHLSPRENGELÄNDERUNGEN - VORINFORMATION

Gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungs- 

gesetz 1994, LGBL. Nr. 114/1993 i. d. g. F., 

wird kundgemacht, dass die Gemeinde 

Feldkirchen a.d.D. den Bebauungsplan 

 

Nr. 25 „Bad Mühllacken Süd“ (Grundstück 



Nr. 637/3 und 694/2, KG. Mühllacken) neu 

erlassen wird.

Innerhalb des Zeitraumes zwischen 

 

2. August 2017 und 31. August 2017 kann 



jeder, der ein berechtigtes Interesse glaub-

haft macht, seine Planungsinteressen dem 

Gemeindeamt in schriftlicher Form be-

kannt geben.

Der Bürgermeister:

Franz Allerstorfer

Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. 

plant die Verlegung des Wahllokals des 

Wahlsprengels III-Pesenbach „Wirt in 

 

Pesenbach“ in die Musikschule Feldkir-



chen a.d.D. Im Zuge dieser Verlegung wird 

es in allen Wahlsprengeln zu einer Ände-

rung bei der Zuteilung der Straßenzüge 

kommen (zu erkennen an der farblichen 

Markierung). Da diese Änderung von der 

Gemeindewahlbehörde in einer Sitzung 

beschlossen werden muss, handelt es sich 

hiermit um eine Vorinformation. Sobald 

die Änderung von der Wahlbehörde be-

schlossen wurde, werden Sie darüber er-

neut informiert. Die Sprengeleinteilung 

sollte wie folgt aussehen:



Sprengel I – Feldkirchen a.d.D. 

 – Sitzungssaal: 

Am Anger, Am Pfarrfeld, 

Audorf, Audorfer Straße, Audorfsiedlung, 

Auslandsösterreicher, Bergheimer Straße, 

Birkenweg, Brunnengasse, 

Föhrenweg

Gartenweg, Gewerbeparkstraße, Haupt-



straße, Hofham, 

Im Feld,


 Kirchenweg, 

Lerchenweg, Lindenweg, Marktplatz, Pa-

noramaweg, Radlerweg, Ringstraße, Son-

nenweg, Weideter Straße



Sprengel II – Feldkirchen a.d.D. 

 – Musikschule: Am Pesenbach, Aschacher 

Straße 63-73, 

Golfplatzstraße, Lauterbach-

siedlung, Lauterbachstraße, 

Pesenbach, 

Pesenbachstraße, Pesenbachweg, 

Platzer-

weg, Reicherlweg,

 Rosenleiten, Schloss Pe-

senbach,


 Schulstraße, Weingasse

Sprengel III – Landshaag – FF Lands-

haag: 

Am Waldrand, Aschacher Straße ab 

74, Bergheim, Himmelreich, Landshaager-

weg, Oberlandshaag, St. Martiner Stra-

ße, Unterlandshaag, 

Weidet


, Weingarten, 

Windhof


Sprengel IV – Bad Mühllacken – 

 

Seniorenheim St. Teresa: Bad Mühlla-

cken, Mühllackener Straße, Oberndorf, 

Oberwallsee, Pesenbachtal, Point, 

Rosen-


weg

, Sechterberg, 

Wolfsbach

Sprengel V – Lacken - VS Lacken: 

Har-


rerweg, 

Koppenederweg,

 Lacken, Lacke-

ner Straße, Laherweg, Nöbauerstraße, 

Oberhart 1-35, Oberlacken, 

Reuterhügel, 

Schatzsiedlung, Tiefenbachweg, Unterla-

cken, 


Waidholz

Sprengel VI – Freudenstein – 

 

FF Mühldorf: 

Ach, Am Käferbach, 

Am 

Rauschberg



 , Aschacher Straße 1-62, Au, 

Bergwerkweg, Freudenstein, Freudenstei-

ner Straße, Kapellenweg, Mayrsiedlung, 

Mühldorf,

 Ober-Freudenstein, Oberhart ab 

36, Schauerbachweg, Schlossblick, Unter-

hart, Vogging, Wagerleitnerstraße

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017

steigende Bevölkerungszahlen und daher ist 

anzunehmen, dass sich diese Zahl zukünftig 

deutlich erhöhen wird.

Dass nun Gespräche geführt werden über 

Änderungen in der Schongebietsauslegung 

bzw. Verschärfung des Schutzes mittels 

Ausweisung von Kernzonen, ist durchaus 

positiv zu werten, denn eine Heranführung 

des Schutzniveaus an andere Grundwasser-

schongebiete in OÖ, in denen die Errichtung 

von Nassbaggerungen zur Gewinnung von 

mineralischen Rohstoffen gänzlich verbo-

ten ist erscheint mehr als sinnvoll. Einer Re-

duktion der Schongebietsfläche und damit 

des Grundwasserschutzes aufgrund etwa-

iger Privatinteressen in Form eines beab-

sichtigten großflächigen Kiesabbaus kann 

aufgrund der dadurch deutlich reduzierten 

Schonwirkung nicht zugestimmt werden. 

Der Schutz des Trinkwassers und damit das 

Allgemeininteresse von hunderttausenden 

Menschen muss klar Vorrang haben vor pri-

vaten, rein wirtschaftlichen Interessen.

Die Marktgemeinde Feldkirchen spricht sich 

daher für die Variante A (siehe Skizze in Bei-

lage) des Grundwasserschongebietes ohne 

jeden Schotter/Kiesabbau aus, da nur diese 

Variante den maximalen Schutz des Grund-

wassers auch weiterhin sicherstellt. 

Dieser Schutz hat für die Marktgemeinde 

Feldkirchen/Donau als Trinkwasserversorger 

für mehr als 5.000 Menschen, als auch aus 

Rücksicht auf die, langfristig ebenso betrof-

fenen, grundwasserstromabwärts liegenden 

Wasserversorger und Privatbrunnenbesitzer, 

oberste Priorität.“



Die nächste Gemeinderatssitzung findet 

am Donnerstag, 5. Oktober 2017, um 

19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktge-

meindeamtes statt.

FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

8

BADESEEN FELDKIRCHEN A.D.D. - RÜCKERSTATTUNG PARKGEBÜHR FÜR SAISONKARTEN



RASENMÄHEN  - EINHALTEN DER RUHEZEITEN

VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG GEFÄHRLICHER SICHTBEHINDERUNGEN  

DURCH BÄUME UND STRÄUCHER

Bei vielen Liegenschaften sind lebende 

Zäune, Sträucher und Bäume weit über 

die Grundgrenze auf das Öffentliche 

Gut gewachsen. Die Verkehrssicherheit 

ist stark beeinträchtigt, weil optimale 

Sichtverhältnisse nicht mehr gegeben 

oder aber auch Gehsteige und Radwege 

nur eingeschränkt benützbar sind. So 

steigt die Unfallgefahr und es entstehen 

Schäden an Fahrzeugen.

 

Zu diesem Thema wird der Beschluss des 



Obersten Gerichthofes vom 18.09.1991 

zitiert:  Eigentümer von Bäumen haben 

Äste, die in das Lichtraumprofil von 

4,5 m hineinragen, im Rahmen ihrer 

Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu 

entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig 

zu werden.“ 

Die Gemeinde als Straßenerhalter 

ist jedoch nicht für das Zurück-

schneiden der Sträucher und 

 

Bäume auf Privatgrundstücken 

zuständig.  Im Sinne der Sicherheit 

 

werden alle Baum- und Strauchbesitzer 



ersucht, an ihren Grundstücken zu 

 

prüfen, ob der Straßenraum ast- und 



strauchfrei  ist, andernfalls mögen die 

nötigen Rückschnitte vorgenommen 

werden. 

Auf den Parkflächen für die öffentlichen Bade- und Erholungsanla-

gen des Landes Oberösterreich gelten folgende Bewirtschaftungs-

zeiten: 1. Juni bis 31. August 2017 von 10.00 bis 17.00 Uhr

Die Gebühren betragen 4,00 Euro für das Tagesticket und  45,00 

Euro für die Saisonkarte. Für Feldkirchner GemeindebürgerInnen, 

die sich eine Saisonparkkarte für das Jahr 2017 kaufen, gibt es 

einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von Euro 10,00. Diesen 

erhalten Sie in der Gemeindekassa, Erdgeschoß, Zi.Nr. 5, bei Frau 

Schöppl, Tel. 07233/7255-25. 

Parkplatz-Saisonkarten 2017 für die Feldkirchner Badeseen sind 

nicht im Gemeindeamt erhältlich. Sie können diese bei der Firma 

Ortner, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., Tel. 0660/3147898 

erwerben.

 Foto:  Tourismusverband Feldkirchen a.d.D.

Alljährlich mit dem Beginn der 

„Freiluftsaison“ häufen sich die 

Anfragen und Beschwerden wegen 

Ruhestörung durch Rasenmähen 

und andere geräuschvolle Tätigkeiten. 

Gemeinden können - müssen aber nicht 

- ortspolizeiliche Verordnungen zur 

zeitlichen bzw. örtlichen Beschränkung 

erlassen. In unserer Marktgemeinde ist 

bislang keine rechtliche Regelung für die 

„Rasenmähzeiten“ festgelegt worden, 

um den Gemeindebürgern  weitere 

Reglementierungen und Einflussnahme 

auf die Privatsphäre zu ersparen. Das 

bedeutet natürlich nicht, dass zu jeder 

Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht 

werden darf. 

Eine grundsätzliche Regelung betreffend 

das   Verursachen störenden Lärms bzw. den 

Schutz davor sieht das Oö. Polizeistrafgesetz 

vor. Nach § 3 dieses Gesetzes begeht 

jemand, der  ungebührlicherweise 

störenden Lärm erregt, eine 

Verwaltungsübertretung. Als störend ist 

jener Lärm zu verstehen, der wegen seiner 

Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für 

das menschliche Empfinden unangenehm 

ist. Als ungebührlich versteht man einen 

Verstoß gegen ein Verhalten, wie es im 

Zusammenleben mit anderen verlangt 

werden muss und jene Rücksichtnahme 

vermissen lässt, die die Umwelt verlangen 

kann.

Üblicherweise werden in unserem Land 

als Ruhezeiten die Mittagszeit, etwa 

zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr 

und an Samstagen ab 17.00 Uhr, sowie 

an Sonn- und Feiertagen ganztägig, 

empfohlen.  Die allgemeine Nachtruhe 

gilt von 22.00 bis 06.00 Uhr.

Da Lärm, vor allem in der Freizeit, 

erwiesenermaßen zu den bedeutendsten 

Stressfaktoren, die die Psyche belasten 

und dadurch zu Erkrankungen führen, 

zählt, empfehlen wir Ihnen im Sinne 



einer guten Nachbarschaft das Motto 

„Vermeide Lärm, der dich selbst stören 

würde“ zu beherzigen. 

FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

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JAGDAUSSCHUSS FELDKIRCHEN A.D.D. - JAGDPACHTVERTRAG ERNEUERT



 WALDBRANDSCHUTZVERORDNUNG 2017

Verordnung der Bezirkshauptmann-

schaft Urfahr-Umgebung vom 30.03.2016 

zum Schutz vor Waldbränden (Wald-

brandschutz-Verordnung 2017). Auf 

Grund des § 41 Abs.1 des Forstge-

setzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.F. 

BGBl. I Nr. 56/2016 wird  verordnet: 




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