Amtliche Mitteilung
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§ 1 - Schutzmaßnahmen
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald be- günstigen.
Waldeigentümerinnen und Waldei- gentümer dürfen dieses Verbot in ge- eigneter Weise ersichtlich machen
(§ 41 Abs.3 Forstgesetz 1975). § 3 - Strafbestimmungen Übertretungen nach § 1 werden nach
§ 174 Abs.1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,-- Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwe- render Umstände können die beiden Stra- fen nebeneinander verhängt werden.
Diese Verordnung ist in der Amtlichen Lin- zer Zeitung sowie durch Anschlag an den Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung sowie der Gemein- deämter des Bezirkes Urfahr-Umgebung kundgemacht. Sie tritt mit 01. April 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2017 außer Kraft. Der Bezirkshauptmann: Dr. Paul Gruber Die Jagdgenossenschaft Feldkirchen a.d.D., die sich aus allen Besitzern von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in un- serer Gemeinde zusammensetzt und vom Jagdausschuss vertreten wird, erneuerte den im Jahre 2011 abgeschlossenen Pacht- vertrag mit der örtlichen Jagdgesellschaft. Die Verpachtung erfolgt auf die Dauer von weiteren sechs Jahren bis einschließlich 31. März 2023. Neu vereinbart wurde die Höhe des jährlichen Pachtentgelts, welches auf
€ 5.000,00 reduziert wurde. Im Gegenzug dazu wurden Maluszahlungen für den Fall vereinbart, dass die Vergleichs- und Weiserflächen, an Hand derer die Verbiss- situation im Wald beurteilt wird, nicht mit der Bestnote 1 beurteilt werden und der vorgegebene Abschussplan nicht erfüllt wurde. In diesem Fall haben die Pächter zusätzlich zum jährlichen Pachtentgelt einen Betrag von € 500,00 pro Fläche, die eine schlechtere Beurteilung als die Best- note 1 aufweist, zu leisten. Insgesamt wur- den 10 Beurteilungsflächen festgelegt, die einmal jährlich von der Jagdbehörde (Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umge- bung) überprüft werden. Das Pachtentgelt wird nach jeweiligem Be- schluss des Jagdausschusses in Form des „Jagdpachtschillings“, der einmal jährlich zur Auszahlung gelangt, auf die Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flä- chen aufgeteilt. Aus verwaltungsökono- mischen Gründen erfolgt eine Auszahlung erst ab einer Grundfläche von über 0,75 ha (ca. € 1,50 je ha). Auf Anforderung werden auch geringere Beträge ausbezahlt. Bericht: Jagdausschussobmann Michael Allerstorfer Foto: Jagdausschuss Feldkirchen a.d.D. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES 10 10 „GEBOTE FÜR HÄUSLBAUER“ OÖ SCHULVERANSTALTUNGS- UND OÖ SCHULBEGINNHILFE NEUE RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Die zuständige Fachabteilung der Oö. Lan- desregierung hat in einem Schreiben darü- ber informiert, dass seit Oktober 2016 eine
passungen und Klarstellungen vorgenom- men wurden. Ganz wesentlich ist dabei etwa die Neue- rung, dass nunmehr eine verpflichtende Schad- und Störstofferkundung nach der ÖNORM B3151 nur mehr ab einer Men-
erforderlich ist. Weiters wurde in § 10a der RBV die Möglichkeit zur Eigenverwertung der angefallenen Baurestmassen unter fol- genden Voraussetzungen ermöglicht: • insgesamt nicht mehr als 750 t minera- lische Abfälle aus einem Abbruch • bautechnische Verwertung auf dersel- ben Baustelle • durch ein alternatives Qualitätssiche- rungssystem muss sichergestellt sein, dass die Abbruchabfälle weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreini- gungen enthalten • keine Verwendung im und unmittel- bar über dem Grundwasser sowie in Oberflächengewässern. Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema nachlesen möchten, dürfen wir Sie auf die Internetseite www.brv.at hinwei- sen. Für Fragen im Zusammenhang mit der Recycling-Baustoffverordnung wen- den Sie sich an die E-Mail Adresse: recy- cling-baustoffverordnung@bmlfuw.gv.at des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist. 1. Sie sollten beim Gemeindeamt in den Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept und – falls vorhanden – in den Bebauungsplan sowie in Gefahrenzonenpläne (Hoch- wasser u. geogene Risiken) Einsicht nehmen. 2. Sie sollten sich erkundigen, ob noch weitere Bewilligungen (z.B.: Natur- schutz, Forst- oder Wasserrecht) für das Bauvorhaben erforderlich sind. 3. Sie sollten für das Grundstück um die erforderliche Bauplatzbewilligung ansuchen. 4. Sie sollten zur Planung und Erstellung der Baupläne einen befugten Planver- fasser (Architekt, Baumeister) beauftra- gen.
5. Sie sollten möglichst bald beim zustän- digen Gemeindeamt Ihre Bauabsich- ten (Vorentwurf) bekannt geben und sich beraten lassen. 6. Sie sollten mit den Nachbarn rechtzei- tig über Ihr Bauvorhaben reden und zur Verfahrensvereinfachung nach Mög- lichkeit ihre Zustimmung einholen. 7. Sie sollten zum Bauansuchen voll-
Bauplan, Baubeschreibung, Energie- ausweis, sonstige Nachweise) beim Ge- meindeamt einreichen. 8. Sie dürfen erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Bauausführung beginnen. 9. Sie dürfen erst nach Einbringung der Fertigstellungsanzeige bei der Ge- meinde das Gebäude benutzen. Quelle: Bauen & Wohnen in Oberösterreich 4. Auflage 2017
Die OÖ Schulveranstaltungsbeihilfe wird ab dem Schuljahr 2017/18 geändert, damit zukünftig mehr Kinder diese finanzielle Unterstützung nutzen können! Ab kommendem Schuljahr werden alle Familien, von denen ein Kind bei einer zumindest 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat bzw. zwei oder mehr Kinder an einer mehrtägigen - also zumindest 2-tägigen - Schulveranstaltung mit einer Nächtigung teilgenommen haben, unterstützt. Zukünftig reichen pro Familie also schon 4 Tage, die als Schulveranstaltungen mit Nächtigung nachgewiesen werden, damit eine Schulveranstaltungsbeihilfe bei geringem Haushaltseinkommen ausbezahlt wird. Für Schulanfänger gibt es weiterhin die OÖ Schulbeginnhilfe. Um die notwendigen Anschaffungen zu Schulbeginn leichter bewältigen zu können, bekommen Eltern mit einem geringen Haushaltseinkommen auf Antrag 100,00 Euro vom Familienreferat zugeschossen. Der Zuschuss wird einmalig beim Eintritt in die Pflichtschule gewährt. Auf www.familienkarte.at kann der Antrag auch online gestellt bzw. das entsprechende Formular downgeloadet werden. Die Formulare liegen auch in der Schule und am Gemeindeamt, Bürgerservice, Erdgeschoß Zi.Nr.1 auf.
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AKTUELLES 11 DIENSTLEISTUNGSSCHECKS FÜR ASYLWERBERINNEN GELEBTE INTEGRATION - BENEFIZKONZERT ZUM DANK Seit kurzer Zeit können auch Asylwerbe- rInnen, welche seit mindestens 3 Monaten zum Asylverfahren in Österreich zuge- lassen sind (InhaberInnen einer „weißen Karte“) legal in privaten Haushalten be- schäftigt werden. Dies geschieht über den sogenannten Dienstleistungsscheck. Was ist ein Dienstleistungsscheck? Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein Zahlungsmittel und Lohn für Personen, die einfache haushaltstypische Dienstleis- tungen in Privathaushalten erbringen – sofern die Entlohnung nicht über der mo- natlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten, dass Einkommen über € 110,- pro Monat (+ € 80,- für jedes weitere Familienmit- glied) zu einer Kürzung der Leistung aus der Grundversorgung führt. Wer bekommt einen DLS? Personen, die einfache haushaltsna- he Arbeiten in privaten Haushalten durchführen, wie z.B. Unterstützung in der Haushaltsführung, Reinigungsar- beiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr), Kinderbeaufsichtigung, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen mähen).
Was kann nicht mit einem DLS entlohnt werden? Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern (Alten- und Krankenpflege) oder Mischver- wendungen (Arbeit sowohl im Haushalt als auch im Unternehmen).
Mit dem DLS ist man automatisch unfall- versichert und hat auch bei geringfügigen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwil- ligen Kranken- und Pensionsversicherung.
Beim Postpartner Wolfgang Ortner, in Trafiken oder online unter www.dienstleis- tungsscheck-online.at. Wie viel kostet ein DLS? Beim elektronisch erstellten DLS beim Postpartner Ortner oder via DLS-Online kann der Wert individuell bis max. € 100,- pro Scheck gewählt werden. Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für ArbeitgeberIn € 5,10 Wert für AsylwerberIn: € 10,-; Kaufpreis für ArbeitgeberIn: € 10,20 In der Differenz zwischen Wert und Kauf- preis sind der Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung sowie ein Verwaltungsan- teil enthalten.
1. Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS beim Postpartner, in einer Trafik oder online.
2. Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit einem/r AsylwerberIn Kontakt auf und vereinbart einen Termin für die Durchführung der haushaltsnahen Tätigkeiten. 3. Der/die AsylwerberIn führt die Tätig- keiten durch. 4. Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r AsylwerberIn den DLS mit Namen, Sozialversicherungsnummer und Datum aus. 5. Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung zusätzlich auszufüllen. 6. Nach Verrichtung der Arbeit bekommt der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS überreicht. 7. Der/die AsylwerberIn muss den DLS bis spätestens Ende des Folgemo- nats persönlich, am Postweg oder via DLS-Online einreichen oder bei der GKK OÖ abgeben. 8. Die Versicherungsanstalt überweist umgehend die Summe der eingereich- ten DLS auf ein Girokonto oder mittels Postanweisung.
Reinigungskraft, Haushaltshilfe ohne
Kochen, einfache Gartenarbeit: € 11,75 Reinigungskraft nach Professionisten-Ein- satz (Malertätigkeiten): € 15,81 Haushaltshilfe mit Kochen: € 12,15 Kinderbetreuung: € 12,75 Kranken-/Altenpflege (Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden): € 16,19
Servicetelefon: 0810/555666 oder www. vaeb.at/Service/Dienstleistungsscheck Integration funktioniert immer dann am besten, wenn sie als beidseitiger Prozess verstanden wird. In unserer Gemeinde ist diese Haltung längst gelebter Alltag. 31 Asylwerber leben aktuell bei uns und wer- den von der Bevölkerung aktiv unterstützt. Seitens der Flüchtlinge wurde nun am 23. Juni 2017 ein Benefizkonzert veranstal- tet (Hauptorganisator war der 24-jährige Afghane Abdul Rahmen Naseri), um der Bevölkerung „DANKE“ für die großartige Unterstützung zu sagen. Die Asylwerber durften beim Fest rund 300 Gäste begrü- ßen, darunter Ehrengäste wie Landesrat Rudi Anschober und Bürgermeister Franz Allerstorfer. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von 3 Bands, die von 20.00 bis 24.00 Uhr den Innenhof des Schlosses Bergheim bespielten. Von Mitt- woch bis Freitag wurde von den Bewoh- nern der Asylunterkunft fleißig gekocht und vorbereitet, wobei auch Lehrer und SchülerInnen der Fachschule Bergheim ihren Beitrag dazu geleistet haben. Ih- nen gebührt ein herzliches Dankeschön! Für das Spendenkonto der Gemeinde Feld- kirchen a.d.D. ist ein Betrag von mehr als € 3.000,00 übrig geblieben! Wie Rudi Anschober in seiner Rede sagte: „Durch diese Veranstaltung wird deutlich, wie einfach Integration ist, sofern beide Seiten einen Schritt aufeinander zu ma- chen!“ Bericht: Manuel Pfeil Foto: Manuel Pfeil
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AKTUELLES 12 02 / Juli 2017 FELDKIRCHNER WOCHENMARKT Foto: Peherstorfer GOLDHAUBEN LADEN ZUM TAG DER JUBELPAARE Bei Kaffee und Kuchen, alkoholfreien Ge- tränken oder bei einem Glaserl Bier ist der Markt vor allem Stätte der Begegnung und Motor der Kommunikation! Jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Marktplatz Feldkirchen a.d.D. Als richtiger Gaumenkitzel wirken die an- gebotenen Produkte bäuerlicher Herkunft wie Speck, Leberkäse, Jausenwurst, Luft- dürre, Surfleisch und frisches Schweine- fleisch, Gebäck, Mehlspeisen, Imkereipro- dukte, Freilandeier, Gemüse und allerlei Floristik.
Gutschein für den Feldkirchner Wochen- markt Mit diesen Gutscheinen kann bei allen Verkaufsständen bezahlt werden! Die Gut- scheine gibt es im Wert von € 5,00 und € 10,00. Erhältlich sind die Gutscheine beim Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D. (Zimmer 3) oder bei der Raiffeisen- bank Feldkirchen-Goldwörth. Schwerpunkte: Samstag, 30.09.2017
Eltern-Kind-Treff „Hereinspaziert“: Basteln mit Kürbissen; Verkauf von Zier- und Spei- sekürbissen; Prämierung des größten Feld- kirchner Kürbisses; die Ortsbauernschaft verwöhnt die Besucher mit Produkten aus Kürbissen Samstag, 18.11.2017 Projekt „Gemeinsam“ Fachschule Bergheim und Tagesstruktur Feldkirchen (Institut Hartheim) Verkauf von Keksteller, Kuchen, Kaffee, Tee; Verkaufsstand der Tagesstruktur
Sie sind heuer 25, 50, 60 oder noch mehr Jahre standesamtlich, beziehungsweise kirchlich verheiratet? In unserer Gemeinde gestaltet schon seit vielen Jahren die Gold- haubengruppe den „ TAG DER JUBELPAARE“. Heuer wird dieser Festtag am Sonn- tag, den 17. September 2017 abgehalten und beginnt um
9.30 Uhr mit einem feierlichen Gottes- dienst in der Kirche von Pesenbach. Aus Datenschutzgründen können wir Sie leider nicht persönlich einladen. Damit der schö- ne Brauch fortgeführt werden kann, ersu- chen wir Sie, sich bei uns zu melden.
Da wir für den Festtag verschiedene Vorbe- reitungen treffen, wäre es für uns wichtig, sich sobald als möglich zu melden, spätes- tens jedoch bis 1. August 2017. FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET DER MARKTGEMEINDE FELDKIRCHEN A.D.D.
Im Jahr 2017 wird vom Rauchfangkeh- rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhal- te- und Energietechnikgesetz 2002 §25 geforderte Überprüfung auf Brand- und Betriebssicherheit durchgeführt. Diese
visuelle Überprüfung umfasst die Kontrolle der Feuerungsanlagen, ob diese den gel- tenden Vorschriften wie dem Landesge- setz sowie den erlassenen Verordnungen entsprechen. Überprüft werden unter anderem die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte, erforderliche Sicherheitseinrichtungen bei Heizungs- anlagen, Verbrennungsluftzuführung, Abstände von Feuerstätten zu brennbaren Bauteilen, Brennstofflagerung, Rauchfänge und die Verbindungsstücke, Dichtheits- prüfung der Gasleitung.
Die Überprüfungen finden nicht im Rah- men der regelmäßigen Kaminkehrungen statt, hierfür muss mit dem Rauchfangkeh- rermeister ein gesonderter Termin verein- bart werden. Für weitere Rückfragen steht Ihnen ger- ne Herr Ing. Stefan Wasicek (Telefon: 07234/82579) zur Verfügung.
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02/ Juli 2017 AKTUELLES 13 Du hast eine Projektidee, deren Gesamtkos- ten € 5.700,00 nicht überschreiten? Du ge- hörst einer gemeinnützigen Organisation, NGO oder Gruppe nicht organisierter Men- schen mit gemeinnützigem Ansinnen an?
Anforderungen & Kriterien: • Dein Projekt bezieht sich auf die Stär- kung des Gemeinwohls in unserer Regi- on? Themen für die Jugend, Migration und ältere Personen können hier Unter- stützung finden • Du gehörst einer gemeinnützigen Or- ganisation, NGO oder Gruppe nicht or- ganisierter Menschen mit gemeinnüt- zigem Ansinnen an. • Die Finanzierung deines Projektes ist gesichert. • Dein Projekt ist nicht wettbewerbsre- levant. • Die max. Projektkosten betragen € 5.700,00, die Kostenuntergrenze be- trägt € 1.000,00. Ein Bürgergremium entscheidet über die Umsetzung deiner Projektidee. Kleinpro- jekte sind in Oberösterreich generell sehr beliebt, hier drei Beispiele: • #ichbinsoplastikfrei • Mühlviertler Kinderspiele • Näh- und Reparaturcafe Wir würden uns freuen, dich mit deiner Idee bei uns im Büro Urfahr West begrüßen zu dürfen.
Regionalentwicklungsbüro Urfahr West Rodltalstraße 12/2, 4201 Gramastetten 07239/70153, office@regionuwe.at, www.regionuwe.at Auch heuer ließ der Österreichische Ge- meindebund die Zufriedenheit in den Gemeinden und unter den kommunalen FunktionärInnen erfragen. Auszüge aus dem Befragungsergebnis: Große Zufriedenheit mit der Lebens- qualität: 93 % bewerteten diese als sehr bzw. eher hoch. Sicherheit ist für 78 % der Einwohner ein ausschlaggebender Faktor für Lebens- qualität, gefolgt von kommunalen Dienst- leistungen (75 %), Arbeitsplätzen (64 %) und Wohnen (62 %). Über 90 % stellen der Qualität der kommunalen Dienstleistun- gen ein sehr bzw. gutes Zeugnis aus. Auch mit der Sicherheit sind über 80 % der Bür- gerInnen sehr bzw. eher zufrieden.
„Die Aufgaben werden mehr, die finanzi- elle Ausstattung aber nicht. Dazu kommt, dass sich im ersten Halbjahr aufgrund der Steuerreform die Ertragsanteile, durch die sich die Gemeinden zu einem großen Teil finanzieren, schlecht entwickeln. Da- her ist die große Sorge um die finanzielle Ausstattung der Gemeinden sehr begrün- det. Es muss einfach aufhören, dass Bund und Länder ständig neue Maßnahmen beschließen und deren Finanzierung nicht bis zum Ende durchdenken“.
Die befragten Gemeindevertreter wün- schen sich mehr Unterstützung in den Be- reichen Kinderbetreuung (60%), Straßen und Wegenetz (53%), bei Sozialem wie Altenbetreuung und Pflege sowie bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln (beides 45%). Mehr als 20 Prozent nannten aber auch das Thema Infrastruktur, mehr als zehn Prozent die Sicherheit. Vertrauen in kommunale Ebene am größten
„Erfreulich ist, dass das Vertrauen in die kommunale Ebene seit 2012 sogar noch gestiegen ist“. Derzeit würden 43 Prozent der befragten BürgerInnen sagen, dass sie der kommunalen Ebene am meis- ten vertrauen (+4%). 27 Prozent vertrau- en dem Bundesland am meisten (2012: 23%), acht Prozent dem Bund (2012: 9%) und fünf Prozent der EU (2012: 6%). Download 468.61 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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