Amtliche Mitteilung


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Sana01.09.2017
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§ 1 - Schutzmaßnahmen

In den Waldgebieten aller Gemeinden 

des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in 

deren Gefährdungsbereichen ist jedes 



Anzünden von Feuer und das Rauchen 

verboten. Der Gefährdungsbereich ist 

überall dort gegeben, wo die Bodendecke 

oder die Windverhältnisse das Übergreifen  

eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch 

Funkenflug in den benachbarten Wald be-

günstigen. 

 

§ 2 – Bekanntmachung des Verbots

Waldeigentümerinnen und Waldei-

gentümer dürfen dieses Verbot in ge-

eigneter Weise ersichtlich machen 

 

(§ 41 Abs.3 Forstgesetz 1975).



§ 3 - Strafbestimmungen

Übertretungen  nach § 1 werden nach 

 

§ 174 Abs.1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 



mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,-- Euro 

oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen 

bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwe-

render Umstände können die beiden Stra-

fen nebeneinander verhängt werden.

 

§ 4 - Schlussbestimmungen

Diese Verordnung ist in der Amtlichen Lin-

zer Zeitung sowie durch Anschlag an den 

Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft 

Urfahr-Umgebung sowie der Gemein-

deämter des Bezirkes Urfahr-Umgebung 

kundgemacht. Sie tritt mit 01. April 2017 



in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 

2017 außer Kraft.

Der Bezirkshauptmann: Dr. Paul Gruber

Die Jagdgenossenschaft Feldkirchen 

a.d.D., die sich aus allen Besitzern von land- 

und forstwirtschaftlichen Flächen in un-

serer Gemeinde zusammensetzt und vom 

Jagdausschuss vertreten wird, erneuerte 

den im Jahre 2011 abgeschlossenen Pacht-

vertrag mit der örtlichen Jagdgesellschaft. 

Die Verpachtung erfolgt auf die Dauer von 

weiteren sechs Jahren bis einschließlich 

31. März 2023.

Neu vereinbart wurde die Höhe des 

jährlichen Pachtentgelts, welches auf 

 

€ 5.000,00 reduziert wurde. Im Gegenzug 



dazu wurden Maluszahlungen für den 

Fall vereinbart, dass die Vergleichs- und 

Weiserflächen, an Hand derer die Verbiss-

situation im Wald beurteilt wird, nicht mit 

der Bestnote 1 beurteilt werden und der 

vorgegebene Abschussplan nicht erfüllt 

wurde. In diesem Fall haben die Pächter 

zusätzlich zum jährlichen Pachtentgelt 

einen Betrag von € 500,00 pro Fläche, die 

eine schlechtere Beurteilung als die Best-

note 1 aufweist, zu leisten. Insgesamt wur-

den 10 Beurteilungsflächen festgelegt, 

die einmal jährlich von der Jagdbehörde  

(Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umge-

bung) überprüft werden.

Das Pachtentgelt wird nach jeweiligem Be-

schluss des Jagdausschusses in Form des 

„Jagdpachtschillings“, der einmal jährlich 

zur Auszahlung gelangt, auf die Besitzer 

von land- und forstwirtschaftlichen Flä-

chen aufgeteilt. Aus verwaltungsökono-

mischen Gründen erfolgt eine Auszahlung 

erst ab einer Grundfläche von über 0,75 ha 

(ca. € 1,50 je ha). Auf Anforderung werden 

auch geringere Beträge ausbezahlt.

Bericht: Jagdausschussobmann Michael 

Allerstorfer

 Foto:  Jagdausschuss Feldkirchen a.d.D.



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AMTLICHES

10

10 „GEBOTE FÜR HÄUSLBAUER“



OÖ SCHULVERANSTALTUNGS- UND OÖ SCHULBEGINNHILFE

NEUE RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG

Die zuständige Fachabteilung der Oö. Lan-

desregierung hat in einem Schreiben darü-

ber informiert, dass seit Oktober 2016 eine 

Novelle in Kraft ist, in welcher diverse An-

passungen und Klarstellungen vorgenom-

men wurden.

Ganz wesentlich ist dabei etwa die Neue-

rung, dass nunmehr eine verpflichtende 

Schad- und Störstofferkundung nach der 

ÖNORM B3151 nur mehr ab einer Men-

genschwelle von 750 t Abbruchabfällen 

erforderlich ist. Weiters wurde in § 10a der 

RBV die Möglichkeit zur Eigenverwertung 

der angefallenen Baurestmassen unter fol-

genden Voraussetzungen ermöglicht:

insgesamt nicht mehr als 750 t minera-



lische Abfälle aus einem Abbruch

bautechnische Verwertung auf dersel-



ben Baustelle

• durch ein alternatives Qualitätssiche-



rungssystem muss sichergestellt sein, 

dass die Abbruchabfälle weitgehend 



frei von Schad- und Störstoffen sind 

und auch keine sonstigen Verunreini-



gungen enthalten

keine Verwendung im und unmittel-



bar über dem Grundwasser sowie in 

Oberflächengewässern.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem 

Thema nachlesen möchten, dürfen wir Sie 

auf die Internetseite www.brv.at hinwei-

sen.

Für Fragen im Zusammenhang mit der 



Recycling-Baustoffverordnung wen-

den Sie sich an die E-Mail Adresse: recy-

cling-baustoffverordnung@bmlfuw.gv.at 

des  Bundesministeriums für Land- 



und Forstwirtschaft, Umwelt und 

Wasserwirtschaft.

 Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob 

das Grundstück lastenfrei ist. 

1.  Sie sollten beim Gemeindeamt in den 



Flächenwidmungsplan, das örtliche 

Entwicklungskonzept  und – falls 

vorhanden – in den Bebauungsplan 

sowie in Gefahrenzonenpläne (Hoch-

wasser u. geogene Risiken) Einsicht 

nehmen. 

2.  Sie sollten sich erkundigen, ob noch 



weitere Bewilligungen (z.B.: Natur-

schutz, Forst- oder Wasserrecht) für das 

Bauvorhaben erforderlich sind. 

3.  Sie sollten für das Grundstück um die 

erforderliche Bauplatzbewilligung 

ansuchen. 

4.  Sie sollten zur Planung und Erstellung 

der Baupläne einen befugten Planver-



fasser (Architekt, Baumeister) beauftra-

gen. 


5.  Sie sollten möglichst bald beim zustän-

digen Gemeindeamt Ihre Bauabsich-



ten (Vorentwurf) bekannt geben und 

sich beraten lassen. 

6.  Sie sollten mit den Nachbarn rechtzei-

tig über Ihr Bauvorhaben reden und zur 

Verfahrensvereinfachung nach Mög-

lichkeit ihre Zustimmung einholen. 

7.  Sie sollten zum Bauansuchen voll-

ständige Unterlagen (insbesondere 

Bauplan, Baubeschreibung, Energie-

ausweis, sonstige Nachweise) beim Ge-

meindeamt einreichen

8.  Sie dürfen erst nach Rechtskraft der 

Baubewilligung (Bauanzeige) mit der 



Bauausführung beginnen. 

9.  Sie dürfen erst nach Einbringung der 



Fertigstellungsanzeige  bei der Ge-

meinde das Gebäude benutzen. 

Quelle: Bauen & Wohnen in Oberösterreich 4. Auflage 

2017


Die  OÖ Schulveranstaltungsbeihilfe 

wird ab dem Schuljahr 2017/18 

geändert, damit zukünftig mehr Kinder 

diese finanzielle Unterstützung nutzen 

können! 

Ab kommendem Schuljahr werden alle 

Familien, von denen ein Kind bei einer 

zumindest 4-tägigen Schulveranstaltung 

teilgenommen hat bzw. zwei oder mehr 

Kinder an einer mehrtägigen - also 

zumindest 2-tägigen - Schulveranstaltung 

mit einer Nächtigung teilgenommen 

haben, unterstützt. Zukünftig reichen 

pro Familie also schon 4 Tage, die als 

Schulveranstaltungen mit Nächtigung 

nachgewiesen werden, damit eine 

Schulveranstaltungsbeihilfe bei geringem 

Haushaltseinkommen ausbezahlt wird.

Für Schulanfänger gibt es weiterhin die OÖ 

Schulbeginnhilfe. Um die notwendigen 

Anschaffungen zu Schulbeginn leichter 

bewältigen zu können, bekommen Eltern 

mit einem geringen Haushaltseinkommen 

auf Antrag 100,00 Euro vom Familienreferat 

zugeschossen. Der Zuschuss wird einmalig 

beim Eintritt in die Pflichtschule gewährt.

Auf 

www.familienkarte.at  kann der 



Antrag auch online gestellt bzw. das 

entsprechende Formular downgeloadet 

werden. Die Formulare liegen auch 

in der Schule und am Gemeindeamt, 

Bürgerservice, Erdgeschoß Zi.Nr.1 auf. 


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02 / Juli 2017

AKTUELLES

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DIENSTLEISTUNGSSCHECKS FÜR ASYLWERBERINNEN



GELEBTE INTEGRATION - BENEFIZKONZERT ZUM DANK

Seit kurzer Zeit können auch Asylwerbe-

rInnen, welche seit mindestens 3 Monaten 

zum Asylverfahren in Österreich zuge-

lassen sind (InhaberInnen einer „weißen 

Karte“) legal in privaten Haushalten be-

schäftigt werden. Dies geschieht über den 

sogenannten Dienstleistungsscheck. 



Was ist ein Dienstleistungsscheck?

Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein 

Zahlungsmittel und Lohn für Personen, 

die einfache haushaltstypische Dienstleis-

tungen in Privathaushalten erbringen – 

sofern die Entlohnung nicht über der mo-

natlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei 

AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten, 

dass Einkommen über € 110,- pro Monat 

(+ € 80,- für jedes weitere Familienmit-

glied) zu einer Kürzung der Leistung aus 

der Grundversorgung führt. 



Wer bekommt einen DLS?

Personen, die einfache haushaltsna-

he Arbeiten in privaten Haushalten 

durchführen, wie z.B. Unterstützung in 

der Haushaltsführung, Reinigungsar-

beiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, 

Geschirr), Kinderbeaufsichtigung, 

Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache 

Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen 

mähen). 


Was kann nicht mit einem DLS entlohnt 

werden?

Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern 

(Alten- und Krankenpflege) oder Mischver-

wendungen (Arbeit sowohl im Haushalt als 

auch im Unternehmen). 

Was bringt der DLS?

Mit dem DLS ist man automatisch unfall-

versichert und hat auch bei geringfügigen 

Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwil-

ligen Kranken- und Pensionsversicherung. 

Wo kann ich einen DLS erwerben?

Beim Postpartner Wolfgang Ortner, in 

Trafiken oder online unter www.dienstleis-

tungsscheck-online.at.



Wie viel kostet ein DLS?

Beim elektronisch erstellten DLS beim 

Postpartner Ortner oder via DLS-Online 

kann der Wert individuell bis max. € 100,- 

pro Scheck gewählt werden. 

Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für 

ArbeitgeberIn € 5,10 

Wert für AsylwerberIn: € 10,-; Kaufpreis für 

ArbeitgeberIn: € 10,20

In der Differenz zwischen Wert und Kauf-

preis sind der Beitrag zur gesetzlichen Un-

fallversicherung sowie ein Verwaltungsan-

teil enthalten. 

Wie ist die Vorgehensweise bei einem 

DLS?

1.  Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS 

beim Postpartner, in einer Trafik oder 

online.


2.  Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit 

einem/r AsylwerberIn Kontakt auf 

und vereinbart einen Termin für die 

Durchführung der haushaltsnahen 

Tätigkeiten. 

3.  Der/die AsylwerberIn führt die Tätig-

keiten durch. 

4.  Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r 

AsylwerberIn den DLS mit Namen, 

Sozialversicherungsnummer und 

Datum aus. 

5.  Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung 

zusätzlich auszufüllen. 

6.  Nach Verrichtung der Arbeit bekommt 

der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS 

überreicht. 

7.  Der/die AsylwerberIn muss den DLS 

bis spätestens Ende des Folgemo-

nats persönlich, am Postweg oder via 

DLS-Online einreichen oder bei der 

GKK OÖ abgeben. 

8.  Die Versicherungsanstalt überweist 

umgehend die Summe der eingereich-

ten DLS auf ein Girokonto oder mittels 

Postanweisung. 

Wie hoch ist der Stundenlohn bei einer 

mit DLS bezahlten Arbeit?

Reinigungskraft, Haushaltshilfe ohne 

 

Kochen, einfache Gartenarbeit: € 11,75



Reinigungskraft nach Professionisten-Ein-

satz (Malertätigkeiten): € 15,81

Haushaltshilfe mit Kochen: € 12,15

Kinderbetreuung: € 12,75

Kranken-/Altenpflege (Unterstützung bei 

der Körperpflege und beim Ankleiden):  

€ 16,19

Wer hilft bei Fragen zu DLS?

Servicetelefon: 0810/555666 oder www.

vaeb.at/Service/Dienstleistungsscheck

Integration funktioniert immer dann am 

besten, wenn sie als beidseitiger Prozess 

verstanden wird. In unserer Gemeinde ist 

diese Haltung längst gelebter Alltag. 31 

Asylwerber leben aktuell bei uns und wer-

den von der Bevölkerung aktiv unterstützt.  

Seitens der Flüchtlinge wurde nun am 23. 

Juni 2017 ein Benefizkonzert veranstal-

tet (Hauptorganisator war der 24-jährige 

Afghane Abdul Rahmen Naseri), um der 

Bevölkerung „DANKE“ für die großartige 

Unterstützung zu sagen. Die Asylwerber 

durften beim Fest rund 300 Gäste begrü-

ßen, darunter Ehrengäste wie Landesrat 

Rudi Anschober und Bürgermeister Franz 

Allerstorfer. Musikalisch umrahmt wurde 

die Veranstaltung von 3 Bands, die von 

20.00 bis 24.00 Uhr den Innenhof des 

Schlosses Bergheim bespielten. Von Mitt-

woch bis Freitag wurde von den Bewoh-

nern der Asylunterkunft fleißig gekocht 

und vorbereitet, wobei auch Lehrer und 

SchülerInnen der Fachschule Bergheim 

ihren Beitrag dazu geleistet haben. Ih-

nen gebührt ein herzliches Dankeschön! 

Für das Spendenkonto der Gemeinde Feld-

kirchen a.d.D. ist ein Betrag von mehr als  

€ 3.000,00 übrig geblieben!

Wie Rudi Anschober in seiner Rede sagte: 

„Durch diese Veranstaltung wird deutlich, 

wie einfach Integration ist, sofern beide 

Seiten einen Schritt aufeinander zu ma-

chen!“ Bericht: Manuel Pfeil

 Foto:  Manuel Pfeil


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

AKTUELLES

12

02 / Juli 2017



FELDKIRCHNER WOCHENMARKT

 Foto:  Peherstorfer

GOLDHAUBEN LADEN ZUM 

TAG DER JUBELPAARE

Bei Kaffee und Kuchen, alkoholfreien Ge-

tränken oder bei einem Glaserl Bier ist der 

Markt vor allem Stätte der Begegnung und 

Motor der Kommunikation!

Jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

am Marktplatz Feldkirchen a.d.D.

Als richtiger Gaumenkitzel wirken die an-

gebotenen Produkte bäuerlicher Herkunft 

wie Speck, Leberkäse, Jausenwurst, Luft-

dürre, Surfleisch und frisches Schweine-

fleisch, Gebäck, Mehlspeisen, Imkereipro-

dukte, Freilandeier, Gemüse und allerlei 

Floristik.

Die Geschenkidee!

Gutschein für den Feldkirchner Wochen-

markt

Mit diesen Gutscheinen kann bei allen 



Verkaufsständen bezahlt werden! Die Gut-

scheine gibt es im Wert von € 5,00 und  

€ 10,00. Erhältlich sind die Gutscheine 

beim Marktgemeindeamt Feldkirchen 

a.d.D. (Zimmer 3) oder bei der Raiffeisen-

bank Feldkirchen-Goldwörth.



Schwerpunkte:

Samstag, 30.09.2017

 

„Kürbisfest“

Eltern-Kind-Treff „Hereinspaziert“: Basteln 

mit Kürbissen; Verkauf von Zier- und Spei-

sekürbissen; Prämierung des größten Feld-

kirchner Kürbisses; die Ortsbauernschaft 

verwöhnt die Besucher mit Produkten aus 

Kürbissen



Samstag, 18.11.2017 

Projekt „Gemeinsam“

Fachschule Bergheim und Tagesstruktur 

Feldkirchen (Institut Hartheim)

Verkauf von Keksteller, Kuchen, Kaffee, Tee; 

Verkaufsstand der Tagesstruktur

Die Aussteller des Wochenmarktes  

freuen sich auf Ihren Besuch!

Liebe Jubelpaare!

Sie sind heuer 25, 50, 60 oder noch mehr 

Jahre standesamtlich, beziehungsweise 

kirchlich verheiratet? In unserer Gemeinde 

gestaltet schon seit vielen Jahren die Gold-

haubengruppe den

„ TAG DER JUBELPAARE“.

Heuer wird dieser Festtag am Sonn-

tag, den 17. September 2017 

abgehalten und beginnt um 

 

9.30 Uhr mit einem feierlichen Gottes-



dienst in der Kirche von Pesenbach. Aus 

Datenschutzgründen können wir Sie leider 

nicht persönlich einladen. Damit der schö-

ne Brauch fortgeführt werden kann, ersu-

chen wir Sie, sich bei uns zu melden.

Erika Lindorfer: Telefon: 0664/7615235, 

Email: erikalindorfer@gmail.com

Da wir für den Festtag verschiedene Vorbe-

reitungen treffen, wäre es für uns wichtig, 

sich sobald als möglich zu melden, spätes-

tens jedoch bis 1. August 2017.

FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET DER 

MARKTGEMEINDE FELDKIRCHEN A.D.D.

Auf zahlreiche Teilnahme freut 

sich die Goldhaubengruppe 

Feldkirchen a.d.D.

Im Jahr 2017 wird vom Rauchfangkeh-

rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek 

im Gemeindegebiet der Marktgemeinde 

Feldkirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhal-

te- und Energietechnikgesetz 2002 §25 

geforderte Überprüfung auf Brand- und 

Betriebssicherheit durchgeführt. Diese 

 

visuelle Überprüfung umfasst die Kontrolle 



der Feuerungsanlagen, ob diese den gel-

tenden Vorschriften wie dem Landesge-

setz sowie den erlassenen Verordnungen 

entsprechen.

Überprüft werden unter anderem 

die Einhaltung der vorgeschriebenen 

Emissionsgrenzwerte, erforderliche 

Sicherheitseinrichtungen bei Heizungs-

anlagen, Verbrennungsluftzuführung, 

Abstände von Feuerstätten zu brennbaren 

Bauteilen, Brennstofflagerung, Rauchfänge 

und die Verbindungsstücke, Dichtheits-

prüfung der Gasleitung.

Betrachten Sie diese Überprüfungen als 

Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Um-

weltschutzes, zur Luftreinhaltung und 

zum Energiesparen.  Der vorbeugen-

de Brandschutz dient zum Schutz von  

Leben und Eigentum.

Die Überprüfungen finden nicht im Rah-

men der regelmäßigen Kaminkehrungen 

statt, hierfür muss mit dem Rauchfangkeh-

rermeister ein gesonderter Termin verein-

bart werden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen ger-

ne Herr Ing. Stefan Wasicek (Telefon: 

07234/82579) zur Verfügung.


FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

02/  Juli 2017

AKTUELLES

13

Du hast eine Projektidee, deren Gesamtkos-



ten € 5.700,00 nicht überschreiten? Du ge-

hörst einer gemeinnützigen Organisation, 

NGO oder Gruppe nicht organisierter Men-

schen mit gemeinnützigem Ansinnen an?  

 

Anforderungen & Kriterien:



•  Dein Projekt bezieht sich auf die Stär-

kung des Gemeinwohls in unserer Regi-

on? Themen für die Jugend, Migration 

und ältere Personen können hier Unter-

stützung finden

•  Du gehörst einer gemeinnützigen Or-

ganisation, NGO oder Gruppe nicht or-

ganisierter Menschen mit gemeinnüt-

zigem Ansinnen an.

•  Die Finanzierung deines Projektes ist 

gesichert.

•  Dein Projekt ist nicht wettbewerbsre-

levant.

•  Die max. Projektkosten betragen 



 

€ 5.700,00, die Kostenuntergrenze be-

trägt € 1.000,00.

 Ein Bürgergremium entscheidet über die 

Umsetzung deiner Projektidee. Kleinpro-

jekte sind in Oberösterreich generell sehr 

beliebt, hier drei Beispiele:

•  #ichbinsoplastikfrei

•  Mühlviertler Kinderspiele

•  Näh- und Reparaturcafe

Wir würden uns freuen, dich mit deiner 

Idee bei uns im Büro Urfahr West begrüßen 

zu dürfen. 

Kontaktdaten:

Regionalentwicklungsbüro Urfahr West

Rodltalstraße 12/2, 4201 Gramastetten

07239/70153, office@regionuwe.at,  

www.regionuwe.at

Auch heuer ließ der Österreichische Ge-

meindebund die Zufriedenheit in den 

Gemeinden und unter den kommunalen 

FunktionärInnen erfragen.  

Auszüge aus dem Befragungsergebnis:



Große Zufriedenheit mit der Lebens-

qualität:

93 % bewerteten diese als sehr bzw. eher 

hoch. Sicherheit ist für 78 % der Einwohner 

ein ausschlaggebender Faktor für Lebens-

qualität, gefolgt von kommunalen Dienst-

leistungen (75 %), Arbeitsplätzen (64 %) 

und Wohnen (62 %).  Über 90 % stellen der 

Qualität der kommunalen Dienstleistun-

gen ein sehr bzw. gutes Zeugnis aus. Auch 

mit der Sicherheit sind über 80 % der Bür-

gerInnen sehr bzw. eher zufrieden.

Bürgermeister sorgen sich um finanziel-

le Ausstattung und Bürokratie

„Die Aufgaben werden mehr, die finanzi-

elle Ausstattung aber nicht. Dazu kommt, 

dass sich im ersten Halbjahr aufgrund der 

Steuerreform die Ertragsanteile, durch 

die sich die Gemeinden zu einem großen 

Teil finanzieren, schlecht entwickeln. Da-

her ist die große Sorge um die finanzielle 

Ausstattung der Gemeinden sehr begrün-

det. Es muss einfach aufhören, dass Bund 

und Länder ständig neue Maßnahmen 

beschließen und deren Finanzierung nicht 

bis zum Ende durchdenken“.

Mehr Unterstützung bei Kinderbetreu-

ung und Schulen gewünscht

 

Die befragten Gemeindevertreter wün-

schen sich mehr Unterstützung in den Be-

reichen Kinderbetreuung (60%), Straßen 

und Wegenetz (53%), bei Sozialem wie 

Altenbetreuung und Pflege sowie bei den 

Öffentlichen Verkehrsmitteln (beides 45%). 

Mehr als 20 Prozent nannten aber auch das 

Thema Infrastruktur, mehr als zehn Prozent 

die Sicherheit.



Vertrauen in kommunale Ebene am 

größten

 

„Erfreulich ist, dass das Vertrauen in die 



kommunale Ebene seit 2012 sogar noch 

gestiegen ist“. Derzeit würden 43 Prozent 

der befragten BürgerInnen sagen, dass 

sie der kommunalen Ebene am meis-

ten vertrauen (+4%). 27 Prozent vertrau-

en dem Bundesland am meisten (2012: 

23%), acht Prozent dem Bund (2012: 

9%) und fünf Prozent der EU (2012: 6%). 



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