Amtliche Mitteilung


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01/ 


02/

 

03/ 04/ 



März-April 2017

 

AMTSBL



 

/ DONAU


FELDKIRCHEN

AMTSBLATT



Foto:  Johann Lackner

Foto: Peherstorfer

 EIN FROHES UND ERHOLSAMES OSTERFEST!



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01/ März-April 2017

2

AMTLICHES  



04

AKTUELLES

 

12

TERMINE



 

18

VERANSTALTUNGSKALENDER 



19

BERATUNG UND SERVICE

  

20

GRATULATIONEN 



21

KINDERGÄRTEN/SCHULEN  

22

EINSATZORGANISATIONEN



 

24 


GESUNDE GEMEINDE 

26

WIRTSCHAFT 



27

PFARREN 


27

VEREINE


 

29

KULTURELLES



 

34

INSERATE 



 

36

TOURISMUS 



39

RÜCKBLICK 

40

 

Bürgermeister Franz Allerstorfer



07233/7255-20, 0664/3323501

bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at



Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl

07233/7255-21

e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at

Sekretariat

07233/7255-22 oder 23

office@feldkirchen-donau.at

Soziale Angelegenheiten

Carina Emerstorfer

07233/7255-46

c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at



Meldeamt, Reisepässe 

Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl 

07233/7255-24 bzw. 26 

e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- 

donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at

Finanzabteilung

Franz Stirmayr

07233/7255-27

f.stirmayr@feldkirchen-donau.at



Bauverhandlungen

Daniela Hirsch

07233/7255-41

d.hirsch@feldkirchen-donau.at



Standesamt

Eva Mair


07233/7255-47

e.mair@feldkirchen-donau.at



Bauhof

Martin Radler

0664/3323503

bauhof-feldkirchen@aon.at



Schulwart Feldkirchen

Thomas Gumplmayr

0664/2839393

t.gumplmayr@gmx.at



Schulwart Lacken

Maria Ganhör

0680/1415024

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0

Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio-

nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D.  



Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U.

INHALT


Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 9. Juni 2017

WEGWEISER

FÜR SIE DA


VORWORT

3

FELDKIRCHEN.AN DER DONAU



01 / März-April 2017

2.  Dass die notwendigen Evakuierungs-



maßnahmen auch mit Amphibienfahr-

zeugen sichergestellt werden können.

Wir sind der Meinung, dass die Möglichkeit ge-

schaffen werden sollte, alternativ zum geplanten 

Objektschutz außerhalb der Objekte, den Schutz 

im Objekt, konkret hochwassersicheres Bauen 

(entsprechend § 47 Abs. 5 OÖ. Bautechnikge-

setz) als förderfähig anzuerkennen. Das könnte 

beispielsweise durch die Gewährung einer Ab-

schlagszahlung auf die Kosten des geplanten Ob-

jektschutzes bei tatsächlicher Umsetzung eines 

Bauvorhabens geschehen.

Diese Maßnahmen könnten vom Minister 

durch Änderung der Technischen Richtlinien zum 

Wasserbautenförderungsgesetz ermöglicht 

werden. 

Sobald die Endfassung der Hochwasserschutzpla-

nungen des Landes vorliegt, werden wir zu einer 

Bürgerinformationsveranstaltung einladen. Be-



vor darüber im Gemeinderat abgestimmt wird, 

sollen jedenfalls die betroffenen Bürgerinnen 

und Bürger zu Wort kommen und ihre Meinung 

mitberücksichtigt werden. 

Der Hochwasserschutz betrifft vordergründig die 

unmittelbar Betroffenen, in budgetärer Hinsicht 

betrifft es aber die ganze Gemeinde 



und Gemeinde sind wir alle.  

Ihr Bürgermeister 

Franz Allerstorfer 

Hochwasserschutz ist und bleibt eines unse-

rer wichtigsten Themen. Deshalb habe ich am 

14.03.2017 mit Kollegen Schumann aus Alkoven, 

Vertretern der Gemeinde Pupping und meinem 

Mitarbeiter Franz Stirmayr bei Minister Mag. 



Jörg Leichtfried vorgesprochen. 

Bei vielen unmittelbar Betroffenen und etlichen 

Bürgermeistern besteht der Eindruck, dass die 

Hochwasserschutzplanungen des Landes, an 

den konkreten Bedürfnissen der betroffenen 

Menschen und der Realität vorbeigehen. Auch 

die damit zusammenhängende Kostennutzen- 

Rechnung wird mit nicht nachvollziehbaren Argu-

menten positiv dargestellt. In unserer Gemeinde 

gab es 2013 Hochwasserschäden in der Höhe von 

etwa 3,5 – 4 Mio. Euro. Die geschätzten Kosten 

für den Hochwasserschutz in unserer Gemeinde 

sollen mindestens 27 Mio. Euro betragen. Nach 

den bekannten Planungen werden somit pro 

„schutzwürdigem Objekt“ (Wohngebäude mit 

erheblichem Wasser im Wohnraum) bis zu einer 

Million Euro an Kosten veranschlagt. Einen gro-

ßen Teil dieser Kosten verursachen millionenteure 

Straßenerhöhungen (mit allen damit verbunde-

nen Nachteilen) und Brücken, damit die Evakuier-

barkeit und die Erreichbarkeit der Menschen und 

Objekte sichergestellt werden kann. 

Im Gegensatz zu den politisch und adminis-

trativ Verantwortlichen des Landes sind wir 

der Meinung, dass es zu den bisher gewählten 

Lösungswegen realisierbare Alternativen gibt.

Konkret haben wir daher Herrn Minister Leicht-

fried um folgende Veranlassungen gebeten:

1.  Dass hochwassersicheres Bauen als 

förderfähige Möglichkeit sich zu schüt-

zen, anerkannt wird. 

LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER!



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

4

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 16. MÄRZ 2017



Verfügbarkeit der Mittel ebenfalls 

 

€ 8.000,00 einstimmig beschlossen.



Der Gemeinderat beschloss einstim-

mig, dem Tourismusverband Feld-



kirchen a.d.D. wie in den letzten Jah-

ren eine Subvention in der Höhe von  

€ 15.650,00 zu gewähren.

Der  MSC Rottenegg hatte am 

02.01.2017 um Pauschalierung bzw. 

Nachlass der Lustbarkeitsabgabe für 

das jährlich stattfindende Bergrennen 

in Landshaag angesucht. Der Gemein-

derat beschloss daraufhin einstimmig, 

dem MSC Rottenegg ab 2017 bis auf 

Widerruf für die Lustbarkeitsabgabe 

einen Nachlass von 50 % zu gewähren.

Ebenso  einstimmig beschloss der 

Gemeinderat, den Sportverein La-



cken für die neue Überdachung der 

Sporthalle mit € 22.500,00 im Jahr 

2017 und nach Verfügbarkeit der Mit-

tel auch in den Jahren 2018 und 2019 

mit je € 22.500,00 zu unterstützen. Die 

Sportunion Feldkirchen a.d.D. er-

hält eine Förderung in der Höhe von  

€ 2.485,77 für den Bau der Warmwasser- 

aufbereitungsanlage.



Intervention an das Familienminis-

terium wegen Neuausschreibung 

Schülertransport

Seit letztem Frühjahr wird versucht, 

eine Verbesserung für die Schülerfahr-

ten in unserem Gemeindegebiet zu er-

wirken. Durch ein alternatives Konzept 

sollten sowohl die Wartezeiten der 

SchülerInnen als auch die Kosten re-

duziert werden. Hierfür wäre eine Neu-

ausschreibung des Schülertransports 

notwendig. Diese wurde jedoch vom 

Finanzamt Linz, das in dieser Angele-

genheit zuständig ist, aus nicht nach-

vollziehbaren Gründen abgelehnt. Der 

Gemeinderat beschloss daher mehr-

heitlich, beim Familienministerium zu 

intervenieren, um eine Neuausschrei-

bung zu erreichen.

Verkehrssicherheitsmaßnahmen 

entlang der B 131

Der Grundsatzbeschluss über die Um-

setzung der Verkehrssicherheitsmaß-

nahmen entlang der B 131 bestehend 

aus den 4 Teilprojekten

Projektteil I - Zufahrt zum Altstoffsam-

melzentrum in Bergheim

Projektteil II - Kreisverkehr auf der 

Mühllackener Kreuzung

Projektteil III - Linksabbiegespur zur 

Badeseestraße 

Projektteil IV - Fahrbahnteiler in  

Bergheim

wurde vom Gemeinderat einstimmig 

beschlossen. Die Kosten für das Ge-

samtprojekt liegen bei ca. 1,5 Mio. Eur. 

Der geschätzte Gemeindeanteil be-

trägt ca. € 740.000,00. Die restlichen 

Kosten werden vom Land OÖ über-

nommen. Die Umsetzung der bau-

lichen Maßnahmen ist ab dem Jahr 

2018 geplant.

Die Grundeinlösekosten für die 

Errichtung der Projektteile II, III und 

IV werden vorläufig mit € 260.000,00 

beziffert. Dafür beträgt der geschätzte 

Gemeindeanteil ca. € 177.000,00.

Der Gemeinderat beschloss einstim-

mig, die Grundeinlöse für die Projekt-

teile II, III und IV durchzuführen, sowie 

den Projektteil I bereits im Jahr 2017 zu 

realisieren.



Vergabe der Planung für den Um-

bau bzw. die Sanierung des Hauses 

„Marktplatz 20“ an das Architektur-

büro Arkade in Haslach

Die derzeit leerstehenden Räum-

lichkeiten im Gebäude „Marktplatz 20“ 

sollen künftig wieder wirtschaftlich 



Finanzangelegenheiten

Der  Rechnungsabschluss für das 



Finanzjahr 2015 ist von der Bezirks-

hauptmannschaft Urfahr-Umgebung 

gemäß § 99 OÖ- Gemeindeordnung 

einer Prüfung unterzogen worden.

Der Prüfungsbericht wurde vom Ge-

meinderat  einhellig zur Kenntnis ge-

nommen. 

Für das Finanzjahr 2016 ist von der  

Finanzabteilung der Marktgemeinde 

der Rechnungsabschluss erstellt wor-

den und bis einschließlich 15.03.2017 

zur öffentlichen Einsichtnahme am Ge-

meindeamt aufgelegen. 

Der Prüfungsausschuss hat sich in 

seinen Sitzungen am 28.11.2016 und 

06.02.2017 mit dem Rechnungsab-



schluss 2016, der als wesentlichen 

Bestandteil auch den Rechnungsab-

schluss der VFI KG beinhaltet, befasst. 

Die Beschlussfassung durch den Ge-

meinderat erfolgte einstimmig.

Förderungen und Subventionen

Das Ansuchen der Stiftung Lern- und 



Gedenkort Schloss Hartheim vom 

28.04.2016 um einen finanziellen Bei-

trag in der Höhe € 5.300,00 wurde vom 

Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Weiters beschloss der Gemeinde-

rat  mehrheitlich, dem Verein „Feld-



kirchner Straßenspektakel“, wie im 

Vorjahr auch für das Jahr 2017 wie-

der eine Subvention in der Höhe von  

€ 10.000,00 zu gewähren.

Beim Neubau des Pfarrhofes Lacken 

wurde am 12.02.2015 ein Gemeinde-

beitrag von einem Drittel beschlos-

sen. Aufgrund von Kostensteigerun-

gen wurde auf Ansuchen der Pfarre  

Lacken eine Förderung von € 8.000,00 

für 2017 und für das Jahr 2018 je nach 



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

5

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 16. MÄRZ 2017



verwendet werden. Im Zuge dessen 

wäre eine Vermietung an die Sparkasse 

als neue Bankstelle möglich.

Der Gemeinderat beschloss in diesem 

Zusammenhang mehrheitlich, den Ar-

chitekten Schütz vom Architekturbüro 

„Arkade“ in 4170 Haslach mit der Pla-

nung für die erforderlichen Umbau- 

bzw. Sanierungsmaßnahmen zu be-

auftragen.



Bau- und Raumordnungsangele-

genheiten

Abweisung von Devolutionsanträ-

gen:

Die Devolutionsanträge der f-immo 

GmbH vom 22.12.2016 betreffend die 

beantragte Erteilung der Baubewilli-

gung  für die Errichtung eines Wohnge-

bäudes mit 12 Wohneinheiten auf dem 

Grundstück Nr. 637/3, KG. Mühllacken

sowie die Errichtung eines Wohnge-

bäudes mit 9 Wohneinheiten auf dem 

Grundstück Nr. 547/1, KG. Lacken wur-

den vom Gemeinderat auf Grund der 

Sach- und Rechtslage jeweils einstim-

mig als unbegründet abgewiesen.

Neuplanungsgebietsverordnung:

Der Gemeinderat beschloss einstim-

mig den Erlass einer Neuplanungsge-

bietsverordnung iSd § 45 OÖ Bauord-

nung 1994 idgF. auf den Grundstücken 

Nr. 637/3 und 694/2, um eine zweck-

mäßige und geordnete Bebauung si-

cherstellen zu können.



Bebauungsplan:

Des Weiteren wurde der Bebauungs-

plan Nr. 22 – Feldkirchen Süd (Wöge-

rergründe); Teilfläche von Grundstück 

Nr. 304/1, 304/3, 304/4, 304/5, 305, 306 

und 296, KG. Feldkirchen, mehrheitlich 

beschlossen.

Örtliches Entwicklungskonzept:

Der Gemeinderat beschloss einstim-

migen Beschluss die Einleitung des 

Verfahrens hinsichtlich der Änderung 

des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 

Nr. 2.36, nach dem künftig keine Aus-

nahmen von der Entrichtung des Auf-

schließungsbeitrages mehr gewährt 

werden sollen. Ausgenommen von 

dieser Regelung sind Baulandwidmun-

gen für betriebliche Zwecke.

Einleitungen von Flächenwidmungs-

planänderungen:

Zu folgendem Umwidmungsansuchen 

wurde vom Gemeinderat die Einlei-

tung der Flächenwidmungsplanände-

rung einstimmig beschlossen:

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.44; Maria Rammerstorfer 

und Josef Haslmayr, Teilfläche von 

Grundstück Nr. 521/2, 606 und 

607/1, KG. Mühllacken

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.46; Örtliches Entwicklungs-

konzept; Änderung Nr. 2.33, Erwin 

und Waltraud Rabeder, Grundstück 

Nr. 496, KG. Bergheim

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.48; Johannes und Barbara Ke-

plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG. 

Bergheim

Ablehnung von Flächenwidmungs-

planänderungen:

Zu folgenden Umwidmungsansuchen 

beschloss der Gemeinderat einstim-

mig, die Flächenwidmungsplanände-

rungen nicht einzuleiten:

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.45; Örtliches Entwicklungs-

konzept; Änderung Nr. 2.32, Sandra 

Adlesgruber, Grundstück Nr. 91 und 

92/2, KG. Freudenstein

•  Flächenwidmungsplanänderung 

Nr. 4.47; Örtliches Entwicklungs-

konzept; Änderung Nr. 2.34, Er-

bengemeinschaft Schedlberger, 

Grundstück Nr. 106/2 und 107, KG. 

Freudenstein

Der Gemeinderat beschloss einstim-

mig, dass die Änderung des Örtlichen 

Entwicklungskonzeptes Nr. 2.13 als 

auch die Flächenwidmungsplanände-

rung Nr. 4.18 hinsichtlich des Grund-

stückes Nr. 537/1 KG. Mühllacken, 

Maria und Roman Rammerstorfer, 

mangels Begründbarkeit (keine Be-

bauungs- und Verkaufsabsicht bzw. 

Baulandüberhang) nicht durchgeführt 

werden soll.

Die nächste Gemeinderatssitzung fin-

det am Donnerstag, 11. Mai 2017

um  19.00 Uhr im Sitzungssaal des 



Marktgemeindeamtes statt.

FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

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GEMEINDEABGABEN AB 01.01.2017



 

Beträge in €

Jahresbetrag

Quartalsbetrag



Abfallabfuhr 

90 l-Tonne

zusätzlich je Haushalt

104,68 (4-wöchentlich) 

192,48 (2-wöchentlich) 

  22,00 (Grundgebühr)

 26,17 

 48,12 


   5,50

Biotonne

  25 l Behälter 

120 l Behälter

  78,00 


390,00

 19,50 


 97,50

Anlieferung Kompostierabfälle  

in das ASZ

je 0,25 m3 angeliefertes Material

     1,00  

Wassergebühr 

1,00 bis 85 m3  

1,55 über 85 m3

Wasserverbrauch

201,25 

z.B. für 4 Personen-Haushalt 



mit 160 m3 Verbrauch

 50,31


Wassergrundgebühr  und Zählergebühr

  75,60


  16,90

Kanalbenützungsgebühr

(Mischtarif)

1,92 bis 85 m3

3,87 über 85 m3

Wasserverbrauch

453,45 

z.B. für 4 Personen-Haushalt 



mit 160 m3 Verbrauch

113,36


Kanalgrundgebühr

166,80


  41,70

Kanalgebühr für  Senkgrube

je Person

202,28

  50,57


Hundeabgabe 

je Hund


  36,00

Hundeabgabe Wachhund

  20,00


Schülerausspeisung Volks/Hauptschüler

Kindergartenkinder

Erwachsene

je Portion

    2,95

    2,65


    4,80

Kindergartentransport

je Monat


  12,00

Essen auf Rädern

je Portion



    8,60

Für jene Haushalte, die bei der Kanalbe-

nützungsgebühr pauschaliert sind (z.B. 

Liegenschaften ohne Wasseranschluss) 

werden - zusätzlich zur Kanalgrundgebühr 

- folgende Beträge je Quartal verrechnet:

1  Person      =   19,30 € 

2  Personen =   38,60 € 

3  Personen =   75,05 €  

4  Personen = 113,95 € 

5  Personen = 152,85 €

6  Personen = 191,75 €

7  Personen = 230,65 €

8  Personen = 269,55 € 

9 Personen  = 308,45 €

Für einen 4-Personen-Haushalt mit einer 

4-wöchentlichen Abfallabfuhr und einem 

durchschnittlichen Wasserverbrauch von 

160 m³ ergibt sich somit eine Jahresbelas-

tung an Wasser,- Kanal- und Abfallgebüh-

ren von € 1.023,78 oder vierteljährlich ein 

Betrag von € 255,95.  



Anmerkung:

 

Unsere Tarifgestaltung (Kombination aus 



Grundgebühr und Staffeltarif - bis 85 m³ 

niedriger Tarif, darüber höherer Tarif) er-

weckt bisweilen den Eindruck, insbeson-

dere für Familien und Kindern (3-, 4- oder 

5-Personenhaushalt) sozial ungerecht zu 

TIPP Nummer 1: Duale Zustellung

Der Lauf der Zeit und der ständige Fort-

schritt der Technik machen auch vor der 

öffentlichen Verwaltung nicht Halt. Wir 

möchten Ihnen hiermit ein neues Service 

der Verwaltungsmodernisierung vorstel-

len und setzen einen weiteren Schritt in 

Richtung Bürgerservice für alle, die EDV 

nutzen. Die elektronische Zustellung oder 

auch „duale Zustellung“ genannt, erfolgt 

vollkommen papierlos und ist so einfach 

wie das Versenden von Emails, aber auch 

so sicher wie ein geschriebener Brief.

Ihre Vorteile:

Sobald für Sie ein „Poststück“ bereit-

steht, erhalten Sie eine Verständigung 

per E-Mail. Keine langwierige Anmel-

dung, keine Passwortverwaltung und 

vor allem keine Kosten! Sicherer, prak-

tischer Zugriff zu Ihrer Gemeindepost. 

Ihre Post wird elektronisch archiviert 

und kann somit nicht verloren gehen. 

Unsere Vorteile:  Geringerer Arbeits- und 

Papieraufwand und dadurch geringere 

Kosten sowie Umweltfreundlichkeit. Um 

dieses Service nutzen zu können, benöti-

gen wir nur Ihre Email-Adresse. 

Was ist zu tun?

1. Schicken Sie einfach eine kurze Email 

an  office@feldkirchen-donau.at. Am bes-

ten von der Adresse, an die künftig Ihre 

Vorschreibungen versandt werden sollen. 

2. Als Betreff geben Sie bitte an: 

Ja, ich möchte meine Vorschrei-

bungen elektronisch erhalten. 

3. Ins Textfeld geben Sie bitte Ihren Namen 

und Ihre Anschrift bekannt. 



TIPP Nummer 2: Hinweis auf Ab- 

buchungsauftrag

Falls Sie noch keinen haben - erteilen Sie 

einen Abbuchungsauftrag! Die Abbu-

chung der quartalsmäßigen Gebührenvor-

schreibung mittels Einzugsauftrag bietet 

den Vorteil der fristgerechten Bezahlung, 

der Weg zur Bank entfällt und wir ersparen 

uns den Ausdruck des Zahlscheines.

sein. Dazu ist festzustellen, dass genau das 

Gegenteil der Fall ist, weil durch das

Gebührenmodell mit der fixen Grundge-

bühr die Belastung der 1- oder 2-Personen-

haushalte verhältnismäßig größer ist und 

Mehrpersonenhaushalte entlastet werden. 

Die Mitarbeiter der Finanzabteilung stehen 

Ihnen jederzeit gerne persönlich oder un-

ter der Tel.Nr. 07233/7255-27 oder 29 bzw. 

34 für weitere Auskünfte zur Verfügung.



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

7

STELLENAUSSCHREIBUNG NACHMITTAGSBETREUUNG IN DER VOLKSSCHULE FELDKIRCHEN



STELLENAUSSCHREIBUNG FERIALJOB IM SCHULZENTRUM FELDKIRCHEN A.D.D.

Wir suchen

eine/n Vertragsbedienstete/n für die 

Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen 

in der Volksschule Feldkirchen an der 

Donau,  befristet von 8. Mai 2017 – 7. Juli 

2017

Teilzeitbeschäftigung mit 23,75 Wochen-



stunden

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesent-

lichen die Durchführung eines gelenkten 

Freizeitangebotes bzw. die Beaufsichti-

gung bei der ungelenkten Freizeitgestal-

tung (Projektarbeiten, Spiele sowie Nut-

zung der Sport- und Außenanlagen) im 

Rahmen der Nachmittagsbetreuung von 

Pflichtschulgruppen.

Ihr Profil

Erfüllung der allgemeinen Aufnah-



mevoraussetzungen, das sind ins-

besondere die gesundheitliche und 

fachliche Eignung für die vorgesehe-

ne Verwendung, einwandfreier Leu-

mund, österreichische Staatsbürger-

schaft (diese Voraussetzung wird auch 

durch die Staatsangehörigkeit eines 

Landes erfüllt, dessen Angehörigen 

Österreich aufgrund von Staatsver-

trägen im Rahmen der europäischen 

Integration dieselben Rechte für den 

Berufszugang zu gewähren hat wie 

Inländern)

pädagogisches Geschick im Umgang 



mit Kindern

ausreichende Kenntnisse der deut-



schen Sprache in Wort und Schrift

männliche Bewerber müssen den 



Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet 

haben


Erwünscht sind

abgeschlossene Ausbildung als Hort- 



bzw. Kindergartenhelfer/in, Tagesmut-

ter/vater oder Ausbildung zur/m Frei-

zeitbetreuer/in 

berufliche Erfahrung im Umgang mit 



Kindern

gute Umgangsformen, Selbstständig-



keit, Verlässlichkeit, Flexibilität, Durch-

setzungsfähigkeit und Engagement

Bereitschaft zur Leistung von Mehr-



stunden bzw. Mehrdienstleistungen 

und flexibler Arbeitszeit

Freude im Umgang mit Kindern und 



Interesse an Spiel, Sport und Kreativi-

tät


Wir bieten

-  befristetes Vertragsbedienstetenver-

hältnis nach den Bestimmungen des 

Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und 

Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002 

idgF), 1 Monat Probezeit;

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errichteten Schule

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Dienstzeiten:

Sowohl an Schultagen als auch an schul- 

freien Tagen: Mo, Di, Do 11.30 - 16.00 Uhr

Mi 10.30 - 16.00 Uhr und Fr 11.15 - 16.00 

Uhr


Auswahlverfahren:

Der Personalentscheidung geht ein Objek-

tivierungsverfahren voran. Im Rahmen des 

Auswahlverfahrens sind daher nach even-

tueller Vorauswahl u. a. auch Vorstellungs-

gespräche möglich.

Sie sind interessiert?

Bewerben Sie sich bitte bis spätestens 



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