Amtliche Mitteilung
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Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at 01/
02/
03/ 04/ März-April 2017
AMTSBL / DONAU
FELDKIRCHEN AMTSBLATT Foto: Johann Lackner Foto: Peherstorfer EIN FROHES UND ERHOLSAMES OSTERFEST! FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01/ März-April 2017 2 AMTLICHES 04 AKTUELLES
12
18 VERANSTALTUNGSKALENDER 19 BERATUNG UND SERVICE
20
21 KINDERGÄRTEN/SCHULEN 22 EINSATZORGANISATIONEN 24
GESUNDE GEMEINDE 26 WIRTSCHAFT 27 PFARREN
27 VEREINE
29 KULTURELLES 34 INSERATE 36 TOURISMUS 39 RÜCKBLICK 40
07233/7255-20, 0664/3323501 bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl 07233/7255-21 e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at
07233/7255-22 oder 23 office@feldkirchen-donau.at
Carina Emerstorfer 07233/7255-46 c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at Meldeamt, Reisepässe Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl 07233/7255-24 bzw. 26 e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at
Franz Stirmayr 07233/7255-27 f.stirmayr@feldkirchen-donau.at Bauverhandlungen Daniela Hirsch 07233/7255-41 d.hirsch@feldkirchen-donau.at Standesamt Eva Mair
07233/7255-47 e.mair@feldkirchen-donau.at Bauhof Martin Radler 0664/3323503 bauhof-feldkirchen@aon.at Schulwart Feldkirchen Thomas Gumplmayr 0664/2839393 t.gumplmayr@gmx.at Schulwart Lacken Maria Ganhör 0680/1415024
nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D. Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U. INHALT
Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 9. Juni 2017 WEGWEISER FÜR SIE DA
VORWORT 3 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 2. Dass die notwendigen Evakuierungs- maßnahmen auch mit Amphibienfahr- zeugen sichergestellt werden können. Wir sind der Meinung, dass die Möglichkeit ge- schaffen werden sollte, alternativ zum geplanten Objektschutz außerhalb der Objekte, den Schutz im Objekt, konkret hochwassersicheres Bauen (entsprechend § 47 Abs. 5 OÖ. Bautechnikge- setz) als förderfähig anzuerkennen. Das könnte beispielsweise durch die Gewährung einer Ab- schlagszahlung auf die Kosten des geplanten Ob- jektschutzes bei tatsächlicher Umsetzung eines Bauvorhabens geschehen.
Sobald die Endfassung der Hochwasserschutzpla- nungen des Landes vorliegt, werden wir zu einer Bürgerinformationsveranstaltung einladen. Be- vor darüber im Gemeinderat abgestimmt wird, sollen jedenfalls die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen und ihre Meinung mitberücksichtigt werden. Der Hochwasserschutz betrifft vordergründig die unmittelbar Betroffenen, in budgetärer Hinsicht betrifft es aber die ganze Gemeinde und Gemeinde sind wir alle. Ihr Bürgermeister Franz Allerstorfer
14.03.2017 mit Kollegen Schumann aus Alkoven, Vertretern der Gemeinde Pupping und meinem Mitarbeiter Franz Stirmayr bei Minister Mag. Jörg Leichtfried vorgesprochen. Bei vielen unmittelbar Betroffenen und etlichen Bürgermeistern besteht der Eindruck, dass die
die damit zusammenhängende Kostennutzen- Rechnung wird mit nicht nachvollziehbaren Argu- menten positiv dargestellt. In unserer Gemeinde gab es 2013 Hochwasserschäden in der Höhe von etwa 3,5 – 4 Mio. Euro. Die geschätzten Kosten für den Hochwasserschutz in unserer Gemeinde sollen mindestens 27 Mio. Euro betragen. Nach den bekannten Planungen werden somit pro „schutzwürdigem Objekt“ (Wohngebäude mit erheblichem Wasser im Wohnraum) bis zu einer Million Euro an Kosten veranschlagt. Einen gro- ßen Teil dieser Kosten verursachen millionenteure Straßenerhöhungen (mit allen damit verbunde- nen Nachteilen) und Brücken, damit die Evakuier- barkeit und die Erreichbarkeit der Menschen und Objekte sichergestellt werden kann.
Konkret haben wir daher Herrn Minister Leicht- fried um folgende Veranlassungen gebeten:
LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER! FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 4 GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 16. MÄRZ 2017 Verfügbarkeit der Mittel ebenfalls
€ 8.000,00 einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat beschloss einstim- mig, dem Tourismusverband Feld- kirchen a.d.D. wie in den letzten Jah- ren eine Subvention in der Höhe von € 15.650,00 zu gewähren. Der MSC Rottenegg hatte am 02.01.2017 um Pauschalierung bzw. Nachlass der Lustbarkeitsabgabe für das jährlich stattfindende Bergrennen in Landshaag angesucht. Der Gemein- derat beschloss daraufhin einstimmig, dem MSC Rottenegg ab 2017 bis auf Widerruf für die Lustbarkeitsabgabe einen Nachlass von 50 % zu gewähren. Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Sportverein La- cken für die neue Überdachung der Sporthalle mit € 22.500,00 im Jahr 2017 und nach Verfügbarkeit der Mit- tel auch in den Jahren 2018 und 2019 mit je € 22.500,00 zu unterstützen. Die
hält eine Förderung in der Höhe von € 2.485,77 für den Bau der Warmwasser- aufbereitungsanlage. Intervention an das Familienminis- terium wegen Neuausschreibung Schülertransport Seit letztem Frühjahr wird versucht, eine Verbesserung für die Schülerfahr- ten in unserem Gemeindegebiet zu er- wirken. Durch ein alternatives Konzept sollten sowohl die Wartezeiten der SchülerInnen als auch die Kosten re- duziert werden. Hierfür wäre eine Neu- ausschreibung des Schülertransports notwendig. Diese wurde jedoch vom Finanzamt Linz, das in dieser Angele- genheit zuständig ist, aus nicht nach- vollziehbaren Gründen abgelehnt. Der Gemeinderat beschloss daher mehr- heitlich, beim Familienministerium zu intervenieren, um eine Neuausschrei- bung zu erreichen.
Der Grundsatzbeschluss über die Um- setzung der Verkehrssicherheitsmaß- nahmen entlang der B 131 bestehend aus den 4 Teilprojekten Projektteil I - Zufahrt zum Altstoffsam- melzentrum in Bergheim Projektteil II - Kreisverkehr auf der Mühllackener Kreuzung Projektteil III - Linksabbiegespur zur Badeseestraße Projektteil IV - Fahrbahnteiler in Bergheim wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Kosten für das Ge- samtprojekt liegen bei ca. 1,5 Mio. Eur. Der geschätzte Gemeindeanteil be- trägt ca. € 740.000,00. Die restlichen Kosten werden vom Land OÖ über- nommen. Die Umsetzung der bau- lichen Maßnahmen ist ab dem Jahr 2018 geplant. Die Grundeinlösekosten für die Errichtung der Projektteile II, III und IV werden vorläufig mit € 260.000,00 beziffert. Dafür beträgt der geschätzte Gemeindeanteil ca. € 177.000,00. Der Gemeinderat beschloss einstim- mig, die Grundeinlöse für die Projekt- teile II, III und IV durchzuführen, sowie den Projektteil I bereits im Jahr 2017 zu realisieren. Vergabe der Planung für den Um- bau bzw. die Sanierung des Hauses „Marktplatz 20“ an das Architektur- büro Arkade in Haslach Die derzeit leerstehenden Räum- lichkeiten im Gebäude „Marktplatz 20“ sollen künftig wieder wirtschaftlich Finanzangelegenheiten Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2015 ist von der Bezirks- hauptmannschaft Urfahr-Umgebung gemäß § 99 OÖ- Gemeindeordnung einer Prüfung unterzogen worden. Der Prüfungsbericht wurde vom Ge- meinderat einhellig zur Kenntnis ge- nommen. Für das Finanzjahr 2016 ist von der Finanzabteilung der Marktgemeinde der Rechnungsabschluss erstellt wor- den und bis einschließlich 15.03.2017 zur öffentlichen Einsichtnahme am Ge- meindeamt aufgelegen. Der Prüfungsausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 28.11.2016 und 06.02.2017 mit dem Rechnungsab- schluss 2016, der als wesentlichen Bestandteil auch den Rechnungsab- schluss der VFI KG beinhaltet, befasst. Die Beschlussfassung durch den Ge- meinderat erfolgte einstimmig.
Das Ansuchen der Stiftung Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim vom 28.04.2016 um einen finanziellen Bei- trag in der Höhe € 5.300,00 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Weiters beschloss der Gemeinde- rat mehrheitlich, dem Verein „Feld- kirchner Straßenspektakel“, wie im Vorjahr auch für das Jahr 2017 wie- der eine Subvention in der Höhe von € 10.000,00 zu gewähren. Beim Neubau des Pfarrhofes Lacken wurde am 12.02.2015 ein Gemeinde- beitrag von einem Drittel beschlos- sen. Aufgrund von Kostensteigerun- gen wurde auf Ansuchen der Pfarre
für 2017 und für das Jahr 2018 je nach FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 5 GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 16. MÄRZ 2017 verwendet werden. Im Zuge dessen wäre eine Vermietung an die Sparkasse als neue Bankstelle möglich. Der Gemeinderat beschloss in diesem Zusammenhang mehrheitlich, den Ar- chitekten Schütz vom Architekturbüro „Arkade“ in 4170 Haslach mit der Pla- nung für die erforderlichen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu be- auftragen. Bau- und Raumordnungsangele- genheiten Abweisung von Devolutionsanträ- gen: Die Devolutionsanträge der f-immo GmbH vom 22.12.2016 betreffend die beantragte Erteilung der Baubewilli- gung für die Errichtung eines Wohnge- bäudes mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 637/3, KG. Mühllacken sowie die Errichtung eines Wohnge- bäudes mit 9 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 547/1, KG. Lacken wur- den vom Gemeinderat auf Grund der Sach- und Rechtslage jeweils einstim- mig als unbegründet abgewiesen.
Der Gemeinderat beschloss einstim- mig den Erlass einer Neuplanungsge- bietsverordnung iSd § 45 OÖ Bauord- nung 1994 idgF. auf den Grundstücken Nr. 637/3 und 694/2, um eine zweck- mäßige und geordnete Bebauung si- cherstellen zu können. Bebauungsplan: Des Weiteren wurde der Bebauungs- plan Nr. 22 – Feldkirchen Süd (Wöge- rergründe); Teilfläche von Grundstück Nr. 304/1, 304/3, 304/4, 304/5, 305, 306 und 296, KG. Feldkirchen, mehrheitlich beschlossen.
Der Gemeinderat beschloss einstim- migen Beschluss die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2.36, nach dem künftig keine Aus- nahmen von der Entrichtung des Auf- schließungsbeitrages mehr gewährt werden sollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Baulandwidmun- gen für betriebliche Zwecke.
Zu folgendem Umwidmungsansuchen wurde vom Gemeinderat die Einlei- tung der Flächenwidmungsplanände- rung einstimmig beschlossen: • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.44; Maria Rammerstorfer und Josef Haslmayr, Teilfläche von Grundstück Nr. 521/2, 606 und 607/1, KG. Mühllacken • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.46; Örtliches Entwicklungs- konzept; Änderung Nr. 2.33, Erwin und Waltraud Rabeder, Grundstück Nr. 496, KG. Bergheim • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.48; Johannes und Barbara Ke- plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG. Bergheim
Zu folgenden Umwidmungsansuchen beschloss der Gemeinderat einstim- mig, die Flächenwidmungsplanände- rungen nicht einzuleiten: • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.45; Örtliches Entwicklungs- konzept; Änderung Nr. 2.32, Sandra Adlesgruber, Grundstück Nr. 91 und 92/2, KG. Freudenstein • Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.47; Örtliches Entwicklungs- konzept; Änderung Nr. 2.34, Er- bengemeinschaft Schedlberger, Grundstück Nr. 106/2 und 107, KG. Freudenstein Der Gemeinderat beschloss einstim- mig, dass die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2.13 als auch die Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 4.18 hinsichtlich des Grund- stückes Nr. 537/1 KG. Mühllacken, Maria und Roman Rammerstorfer, mangels Begründbarkeit (keine Be- bauungs- und Verkaufsabsicht bzw. Baulandüberhang) nicht durchgeführt werden soll. Die nächste Gemeinderatssitzung fin- det am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes statt. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 6 GEMEINDEABGABEN AB 01.01.2017 Beträge in € Jahresbetrag Quartalsbetrag Abfallabfuhr 90 l-Tonne zusätzlich je Haushalt 104,68 (4-wöchentlich) 192,48 (2-wöchentlich) 22,00 (Grundgebühr) 26,17 48,12
5,50 Biotonne 25 l Behälter 120 l Behälter 78,00
390,00 19,50
97,50 Anlieferung Kompostierabfälle in das ASZ je 0,25 m3 angeliefertes Material 1,00
1,00 bis 85 m3 1,55 über 85 m3 Wasserverbrauch 201,25 z.B. für 4 Personen-Haushalt mit 160 m3 Verbrauch 50,31
Wassergrundgebühr und Zählergebühr 75,60
16,90 Kanalbenützungsgebühr (Mischtarif) 1,92 bis 85 m3 3,87 über 85 m3 Wasserverbrauch 453,45 z.B. für 4 Personen-Haushalt mit 160 m3 Verbrauch 113,36
Kanalgrundgebühr 166,80
41,70 Kanalgebühr für Senkgrube je Person 202,28 50,57
Hundeabgabe je Hund
36,00 Hundeabgabe Wachhund 20,00
Schülerausspeisung Volks/Hauptschüler Kindergartenkinder Erwachsene je Portion 2,95 2,65
4,80 Kindergartentransport je Monat
12,00 Essen auf Rädern je Portion 8,60 Für jene Haushalte, die bei der Kanalbe- nützungsgebühr pauschaliert sind (z.B. Liegenschaften ohne Wasseranschluss) werden - zusätzlich zur Kanalgrundgebühr - folgende Beträge je Quartal verrechnet: 1 Person = 19,30 € 2 Personen = 38,60 € 3 Personen = 75,05 € 4 Personen = 113,95 € 5 Personen = 152,85 € 6 Personen = 191,75 € 7 Personen = 230,65 € 8 Personen = 269,55 € 9 Personen = 308,45 € Für einen 4-Personen-Haushalt mit einer 4-wöchentlichen Abfallabfuhr und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 160 m³ ergibt sich somit eine Jahresbelas- tung an Wasser,- Kanal- und Abfallgebüh- ren von € 1.023,78 oder vierteljährlich ein Betrag von € 255,95. Anmerkung:
Unsere Tarifgestaltung (Kombination aus Grundgebühr und Staffeltarif - bis 85 m³ niedriger Tarif, darüber höherer Tarif) er- weckt bisweilen den Eindruck, insbeson- dere für Familien und Kindern (3-, 4- oder 5-Personenhaushalt) sozial ungerecht zu
Der Lauf der Zeit und der ständige Fort- schritt der Technik machen auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht Halt. Wir möchten Ihnen hiermit ein neues Service der Verwaltungsmodernisierung vorstel- len und setzen einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerservice für alle, die EDV nutzen. Die elektronische Zustellung oder auch „duale Zustellung“ genannt, erfolgt vollkommen papierlos und ist so einfach wie das Versenden von Emails, aber auch so sicher wie ein geschriebener Brief.
Sobald für Sie ein „Poststück“ bereit- steht, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Keine langwierige Anmel- dung, keine Passwortverwaltung und vor allem keine Kosten! Sicherer, prak- tischer Zugriff zu Ihrer Gemeindepost. Ihre Post wird elektronisch archiviert und kann somit nicht verloren gehen.
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1. Schicken Sie einfach eine kurze Email an office@feldkirchen-donau.at. Am bes- ten von der Adresse, an die künftig Ihre Vorschreibungen versandt werden sollen. 2. Als Betreff geben Sie bitte an: Ja, ich möchte meine Vorschrei- bungen elektronisch erhalten. 3. Ins Textfeld geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift bekannt. TIPP Nummer 2: Hinweis auf Ab- buchungsauftrag Falls Sie noch keinen haben - erteilen Sie einen Abbuchungsauftrag! Die Abbu- chung der quartalsmäßigen Gebührenvor- schreibung mittels Einzugsauftrag bietet den Vorteil der fristgerechten Bezahlung, der Weg zur Bank entfällt und wir ersparen uns den Ausdruck des Zahlscheines. sein. Dazu ist festzustellen, dass genau das Gegenteil der Fall ist, weil durch das Gebührenmodell mit der fixen Grundge- bühr die Belastung der 1- oder 2-Personen- haushalte verhältnismäßig größer ist und Mehrpersonenhaushalte entlastet werden. Die Mitarbeiter der Finanzabteilung stehen Ihnen jederzeit gerne persönlich oder un- ter der Tel.Nr. 07233/7255-27 oder 29 bzw. 34 für weitere Auskünfte zur Verfügung. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 7 STELLENAUSSCHREIBUNG NACHMITTAGSBETREUUNG IN DER VOLKSSCHULE FELDKIRCHEN STELLENAUSSCHREIBUNG FERIALJOB IM SCHULZENTRUM FELDKIRCHEN A.D.D. Wir suchen eine/n Vertragsbedienstete/n für die Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen in der Volksschule Feldkirchen an der Donau, befristet von 8. Mai 2017 – 7. Juli 2017 Teilzeitbeschäftigung mit 23,75 Wochen- stunden Das Aufgabengebiet umfasst im Wesent- lichen die Durchführung eines gelenkten Freizeitangebotes bzw. die Beaufsichti- gung bei der ungelenkten Freizeitgestal- tung (Projektarbeiten, Spiele sowie Nut- zung der Sport- und Außenanlagen) im Rahmen der Nachmittagsbetreuung von Pflichtschulgruppen. Ihr Profil - Erfüllung der allgemeinen Aufnah- mevoraussetzungen, das sind ins- besondere die gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehe- ne Verwendung, einwandfreier Leu- mund, österreichische Staatsbürger- schaft (diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Staatsver- trägen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern) - pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern - ausreichende Kenntnisse der deut- schen Sprache in Wort und Schrift - männliche Bewerber müssen den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben
Erwünscht sind - abgeschlossene Ausbildung als Hort- bzw. Kindergartenhelfer/in, Tagesmut- ter/vater oder Ausbildung zur/m Frei- zeitbetreuer/in - berufliche Erfahrung im Umgang mit Kindern - gute Umgangsformen, Selbstständig- keit, Verlässlichkeit, Flexibilität, Durch- setzungsfähigkeit und Engagement - Bereitschaft zur Leistung von Mehr- stunden bzw. Mehrdienstleistungen und flexibler Arbeitszeit - Freude im Umgang mit Kindern und Interesse an Spiel, Sport und Kreativi- tät
Wir bieten - befristetes Vertragsbedienstetenver- hältnis nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002 idgF), 1 Monat Probezeit; - Entlohnung in der Funktionslaufbahn GD 21, dzt. mind. € 1081,25 brutto, bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher - modernes Arbeitsumfeld in einer neu errichteten Schule - freiwillige Sozialleistungen Dienstzeiten: Sowohl an Schultagen als auch an schul- freien Tagen: Mo, Di, Do 11.30 - 16.00 Uhr Mi 10.30 - 16.00 Uhr und Fr 11.15 - 16.00 Uhr
Auswahlverfahren: Der Personalentscheidung geht ein Objek- tivierungsverfahren voran. Im Rahmen des Auswahlverfahrens sind daher nach even- tueller Vorauswahl u. a. auch Vorstellungs- gespräche möglich. Sie sind interessiert? Bewerben Sie sich bitte bis spätestens Download 458.76 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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