Amtliche Mitteilung
Freitag, 14. April 2017, 12.00 Uhr
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- Bu sahifa navigatsiya:
- Unsere Ziele - woran arbeiten wir
- Wie bekommt man einen Windelgut- schein
- Juli 2017
- Was tun bei einem Fund
- Über eine allfällige Aufhebung der Stallpflicht werden Sie zeitgerecht in- formiert!
- Wir bitten daher alle Hunde- besitzer und Hundesitzerinnen
- Leinen- oder Beißkorbzwang
- Geldstrafe von bis zu € 7.000
- Bewilligungsfreie Drohnen - Spielzeug-Drohnen
- Bewilligungspflichtige Drohnen - Flugmodell
Freitag, 14. April 2017, 12.00 Uhr. Bewerbungen sind schriftlich unter Ver- wendung des dafür aufliegenden Bewerb- ungsbogens an das Marktgemeindeamt Feldkirchen a.d.D., Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., zu richten. Der Be- werbung sind beizufügen: Lebenslauf, Dienstzeugnisse aller vorangegangenen Dienstgeber, Ausbildungsnachweise, Ge- burtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnach- weis, Gesundheitsfragebogen, Familien- beihilfenbescheid. Einen Bewerbungsbogen und den Ge- sundheitsfragebogen erhalten Sie bei uns im Gemeindeamt (Sekretariat, EG Zi.Nr. 3) oder unter „www.feldkirchen-donau.at – Gemeinde.Service - Bürgerservice - Formu- lare.Förderungen - Bewerbungsbogen bzw. Gesundheitsfragebogen“. Allfällige Kosten (Fahrtspesen, Kosten für ärztliche Untersuchungen usw.) im Zusam- menhang mit dem Auswahlverfahren wer- den nicht ersetzt. Ansprechpartner: Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr. Dr. Ingrid Petermichl, Tel.07233/7255-28 und Fr. Elisabeth Fleischanderl, Tel. 07233/7255- 21 gerne zur Verfügung. Der Bürgermeister: Franz Allerstorfer Wir suchen eine/n Ferialpraktikantin/en im Schulzent- rum Feldkirchen an der Donau in der Zeit- von 10. Juli 2017 – 28. Juli 2017 Ihre Aufgaben im Wesentlichen: Unterstützung der Leiterin der Nachmit- tagsbetreuung bei der Umsetzung des Fe- rienprogrammes (Freizeitbetreuung, Aus- flüge,…) für ca. 20-30 Pflichtschulkinder. Ihr Profil - Mindestalter von 16 Jahren - Erfahrung in der Betreuung von Kin- dern (Praktikum, Babysitting, Jungs- char,…)
Erwünscht sind - Besuch der BAKIP - Freude im Umgang mit Pflichtschul- kindern -
Wir bieten - befristetes Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) i.d.g.F. - Entlohnung in der Höhe von € 712,50 brutto Voraussichtliche Dienstzeiten: Mo-Do. 07:30 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr sowie Fr. 07:00 – 14:00 Uhr Sie sind interessiert? Bewerben Sie sich bis spätestens 2. Juni 2017, 12.00 Uhr. Ansprechpartner: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Dr. In- grid Petermichl, Tel.07233/7255-28, E-Mail: i.petermichl@feldkirchen-donau.at, gerne zur Verfügung. Der Bürgermeister: Franz Allerstorfer FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 8 REISEPÄSSE RECHTZEITIG ERNEUERN! Im Jahr 2017 verlieren 1,1 Millionen Reise- pässe ihre Gültigkeit. Der Kundenansturm auf die Passbehörden wird daher doppelt so hoch wie in einem normalen Jahr sein. Zwischen März und August muss daher mit längeren Wartezeiten gerechnet wer- den. Im Bezirk Urfahr-Umgebung werden rund 12.000 Reisepassanträge erwartet. Daher raten wir schon jetzt, rechtzeitig einen Antrag für einen neuen österreichischen Reisepass zu stellen. Der Grund für den erwarteten Ansturm liegt darin, dass im Jahr 2006 die Reisepässe aufgrund der Ein- führung des Hochsicherheitspasses bis 31. Dezember 2006 verlängert wurden. Diese verlieren jetzt nach 10 Jahren ihre Gültig- keit.
Da bei allen Reisen (auch innerhalb der EU) ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, empfehlen wir, rechtzeitig die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses zu überprüfen. Um unnötig lange Wartezeiten zu vermei- den, raten wir, so rasch wie möglich einen neuen Reisepass zu beantragen. Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Auch die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. ist dazu berechtigt, die Passanträge entge- genzunehmen und die Fingerabdrücke zu erfassen. Zur Antragstellung ist ein Passfoto mitzu- nehmen, das den internationalen Kriterien entspricht (nicht älter als sechs Monate). Weiters ist zur Antragstellung der bisherige Reisepass mitzubringen. Die Ausstellungs- kosten betragen ab dem 12. Geburtstag € 75,90, für Minderjährige unter 12 Jahren € 30,--.
Der neue Reisepass wird an eine von Ih- nen bekannt gegebene Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt. Eine Abholung bei der Passbehörde ist daher nicht mehr notwendig. WOHNUNGSVERGABEN IN UNSEREM GEMEINDEGEBIET Die Liste der Wohnungssuchenden wird jedem Mitglied des Sozialausschusses zur Einsichtnahme im Amt zur Verfügung gestellt. Jeder Wohnungswerber hat das Recht auf volle Einsicht in seinen Akt und auf Bekanntgabe seiner Punktezahl und seiner daraus resultierenden Reihung. Über die Wohnungsvergaben entscheidet der Sozialausschuss in seinen Sitzungen. Die Gemeinde hat für folgende Wohnun- gen Am Anger 1-7; Gewerbeparkstra- ße 2,4,6; Schulstraße 10; Schatzsiedlung 82,83,84,85 und Marktplatz 20 das Verga- berecht, insgesamt sind das 140 Wohnun- gen im Gemeindegebiet. Für die objektive Vergabe dieser Wohnun- gen gibt es Richtlinien, die vom Gemein- derat beschlossen wurden. Diese dienen in erster Linie dazu, eine einheitliche und gerechte Bewertung der geltenden Kriteri- en, wie die derzeitige Wohnungssituation, die Haushaltsgröße, die Dringlichkeit und die Wartezeit, für die Wohnungsvergabe sicherzustellen. Die Angaben des Woh- nungswerbers auf dessen Anmeldebogen werden bewertet und die entsprechende Punktezahl für die Reihung auf der Woh- nungswerberliste berechnet. Alle für die Vergabe einer Wohnung berücksichti- gungswürdigen Gründe, wie z.B. auch so- ziale Härtefälle, fließen in die Bewertung bzw. Reihung ein. Es kommt vor, dass trotz der Vergabe, die Wohnungsgenossenschaft mangels wirt- schaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) den Wohnungswerber ablehnt. In diesem Fall und im Fall, dass der Erstgereihte die Wohnung ablehnt, wird die Wohnung an den Nächstgereihten vergeben. INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT Gemeinsames Vorgehen über die Gemein- degrenzen hinweg ist das einzig wirksame Gegenmittel der kleinen politischen Ein- heiten gegen die Ausdünnungskräfte der großen Städte. Was die ländliche Region stärkt, stärkt gleichzeitig die beteiligten Gemeinden. Die Zusammenarbeit kann sich unterschiedlich gestalten. Gemein- den haben beispielsweise, was den Flä- chenbedarf betrifft, sehr unterschiedliche Ausgangssituationen. Gerade das kann aber, wenn miteinander abgestimmte „Be- triebsansiedlungspolitik“ betrieben wird, Synergien für die Gemeinden bringen. Er- folgreiche Beispiele von Standortentwick- lung, vor allem bei Betriebsansiedelungen zeigen, wie die Wettbewerbsfähigkeit ge- stärkt werden kann – und das für die ganze Region. Erfolgsfaktor für eine gelungene Zusammenarbeit unter den Nachbarge- meinden sind gemeinsame „Spielregeln“. Oft gibt es Interessenkonflikte und manche Parteien fühlen sich in solchen Prozessen benachteiligt. Deshalb steht Transparenz und Kommunikation an oberster Stelle. Ein Vorteil ist der Erfahrungsaustausch. Nach dem Motto „lernen von anderen“ können Probleme, die vielleicht bereits bekannt sind, im Vorfeld erkannt und somit vermie- den werden. Auch für den Gemeindehaushalt spielen Kooperationen eine große Rolle. Manche Wirtschaftstreibende spekulieren bei Neu- ansiedelungen damit, dass sie durch den Standortwettbewerb profitieren können. Sich gegenseitig zu unterbieten bringt auf kommunaler Ebene letztlich nur Verlierer und ist keine zielführende Strategie. Im Wesentlichen gilt es, Flächen, Standorte und Potenziale zu identifizieren und de- ren Nutzung in eine gemeinsame Strate- gie zu integrieren. Für unsere Gemeinde bedeutet dies im Wesentlichen agrarische Flächen zu schützen und das schöne Land- schafts- und Ortsbild zu erhalten.
• An der Entwicklung in sich schlüssiger Leitpläne für zukünftige Betriebsansie- delungen. • An der Optimierung des interkommuna- len Kommunalsteuerausgleiches. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 9 KINDERSOMMER 2017 Auch im heurigen Jahr wird es für die Kin- der wieder ein abwechslungsreiches, span- nendes, lustiges Kindersommerprogramm geben. Die Veranstalter können ab sofort bis 05. Mai 2017 ihren Programmpunkt im Gemeindeamt bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 7, 1. Stock bekannt geben. Die beliebte Erlebnissportwoche fin- det heuer im Zeitraum vom 31.07. bis
können bis Ende Mai 2017 online unter www.xundinsleben.at – Sportwoche in der Gemeinde durchgeführt werden. HEIZKOSTENZUSCHUSS 2016/2017 Die OÖ Landesregierung hat für die Heiz- periode 2016/2017 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Die Anträge haben
wobei für sämtliche Anträge die Einkom- mensnachweise des Jahres 2016 vorgelegt werden müssen. Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die Einkommensnachweise aus dem Jahr 2016 (z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte, etc.), sowie die Sozialversicherungsnum- mer aller im Haushalt wohnenden Perso- nen und für die Auszahlung die IBAN-Num- mer mit. Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das
monatliche Nettoeinkommen aller tat- sächlich im Haushalt/der Wohnung leben- den Personen die Summe der anzuwen- denden Ausgleichszulagensätze für 2017 nicht übersteigt. Diese Einkommensgren- zen betragen für Alleinstehende € 889,84, für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften € 1.334,17 und je Kind € 166,37. Wie wird gefördert? Einmaliger Zuschuss - in der Höhe von € 152,- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenze liegt,
- in der Höhe von € 76,- pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen um max. € 50,- über- schreitet. Weitere Informationen erhalten Sie im Ge- meindeamt bei Frau Emerstorfer (Zi.Nr. 7, 1. Stock, Tel: 07233/7255-46, c.emerstor- fer@feldkirchen-donau.at) WINDELAKTION Am 01. März 1999 startete in Oberöster- reich die landesweite Windelgutschein- aktion für den begünstigten Ankauf von umweltfreundlichen Wickelausstattungen. Wie bekommt man einen Windelgut- schein? Der Gutschein wird von der Gemeinde ausgestellt, entweder gesamt über € 102,- (Beteiligung BAV € 40,- + Verein WIWA € 22,- + Gemeinde Feldkirchen a.d.D.
€ 40,-) oder auch als „halbe“ Gutscheine“ mit dem jeweiligen halben Förderbetrag. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verein-wiwa.at. Dort findet man auch die aktuelle Händlerliste, wo der Gutschein eingelöst werden kann. Bei den Versand- händlern kann der Gutschein auch online eingelöst werden (genaue Anleitung auf der jeweiligen Homepage). FÜR IHR TRINKWASSER UNTERWEGS Trinkwasser als „Lebensmittel Nr.1“ muss jedermann in der Form zur Verfügung stehen, dass es ohne Gefährdung der Ge- sundheit genossen und zum Kochen sowie zur Körperpflege verwendet werden kann. Wie zahlreiche Untersuchungen bei Haus- brunnen ergaben, ist dies oftmals nicht der Fall. Ein mangelhafter Bauzustand der Hausbrunnen und Quellfassungen, sowie Verunreinigungen im engeren Einzugs- bereich der Wassergewinnung führen zur negativen Beeinflussung und somit zur Ungenießbarkeit des Trinkwassers. Das Land Oö. führt in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau eine Trinkwasseruntersuchung in unserem Gemeindegebiet durch. Wenn Sie eine private Quelle oder einen Hausbrunnen besitzen, besteht die Mög- lichkeit, sich ab sofort beim Marktgemein- deamt Feldkirchen a.d.D. (Fr. Eva Mair 07233/7255-47, e.mair@feldkirchen-donau. at) für die Wasseruntersuchung im Juli 2017 anzumelden. Hausbrunnenbesitzer, die nicht an einer öffentlichen Wasserleitung angeschlossen sind, erhalten den Vorzug. Sobald der ge- naue Untersuchungstermin feststeht, wer- den wir die angemeldeten Hausbrunnen- besitzerInnen näher informieren.
Chemisch-physikalische Prüfung im Laborbus und Bakteriologische Prüfung in einer berech- tigten Prüfanstalt Kosten für beide Untersuchungen: € 50,-- JUGENDTAXI FELDKIRCHEN AN DER DONAU
Seit Herbst können die Jugendtaxi-Gut- scheine bei folgenden Taxiunternehmen eingelöst werden: - Fa. Ecker, Kleinzell im Mühlkreis, 0676/840073400 - Fa. Rammerstorfer, Oberneukirchen, 0664/5318188 - Fa. Straßl, Haibach ob der Donau, 0676/9619119 Die Gutscheine können im Gemein- deamt bei Frau Emerstorfer, Zi.Nr. 7,
1. Stock abgeholt werden. Seit 01.01.2017 gibt es für Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres Gut- scheine im Wert von € 90,-- pro Jahr, wo- bei gemäß der geänderten Förderungs- richtlinien des Landes OÖ 1/3 der Kosten von den Jugendlichen selbst getragen werden müssen. HOCHWASSERSCHUTZ FÜR OÖ - PEGELSTAND IN BAD MÜHLLACKEN NUN ONLINE Die bestehende Messstelle am Pesenbach wurde Ende 2016 mit einer zusätzlichen Fernübertragung ausgestattet. Die Daten und weite- re Stationsinformationen sind nunmehr auf der Webseite des Hydrographischen Dienstes und für´s Smartphone auf http://m.hydro.ooe. gv.at abrufbar. FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 10 MEIN HUND - MEINE VERANTWORTUNG REGIONALE SAMMELSTELLEN FÜR TIERKÖRPER UND TIERISCHE ABFÄLLE STALLPFLICHT FÜR GEFLÜGEL - INFORMATION ZUR GEFLÜGELPESTSITUATION In Oberösterreich wurden bisher 6 infi- zierte Wildvögel (Wasser- und Greifvögel) gefunden. Darüber hinaus mussten Ende Februar 2017 aufgrund von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel in Tschechien und der Slowakei Sperrzonen für Nutzvögel in grenznahen Gebieten Niederösterreichs eingerichtet worden. Daher ist nach wie vor von einem aktuell hohen Verschlep- pungsrisiko von Wildvogelgeflügelpest in heimische Nutzgeflügelbestände auszu- gehen und mit der Aufhebung der Stall- pflicht keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen. uz & Stallpflicht für Geflügel Die klassische Geflügelpest (Aviäre Influ- enza) ist eine hoch ansteckende, weltweit verbreitete Virusinfektionskrankheit, die vor allem bei Hühnern und verwandten Vogelarten, aber auch bei Tauben und Wassergeflügel zu schweren Verlusten führt. Die Übertragung erfolgt direkt und indirekt über den Kot, Augen-/Nasensekret und Blut. Nach einer erneuten Risikoab- schätzung wurde das gesamte Bundes- gebiet Österreich zu einem „Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest“ erklärt. Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko: Es gelten die Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest-Verordnung. Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wild- vögel bestmöglich zu verhindern. Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interes- se auf eine strikte Einhaltung achten! Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest- Verordnung sind unter anderem • das Gebot, Geflügel und andere in Ge- fangenschaft gehaltene Vögel dauer- haft in Stallungen unterzubringen; • das Verbot, Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben; • die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind; • Futter, Einstreu und sonstige Gegen- stände, mit denen Geflügel in Berüh- rung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren; • Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln. Diese Bestimmungen betreffen alle Be- triebe und Personen, die Geflügel hal- ten, egal, ob kommerziell oder privat.
nicht auffällig, erst mehrere. Verendet auf- gefundene Wasser– und Greifvögel nicht berühren! Fundort der zuständigen Be- zirksverwaltungsbehörde unter der Tel.-
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich, www.land-oberoesterreich.gv.at. Über eine allfällige Aufhebung der Stallpflicht werden Sie zeitgerecht in- formiert! In unserer Marktgemeinde sind derzeit 250 Hunde gemeldet. Einen Hund zu besitzen ist vor allem eine sehr verantwortungsvol- le Aufgabe. Wir bitten daher alle Hunde-
Verantwortung für ihr Tier zu stellen und auch die Bestimmungen des Oö. Hunde- haltegesetzes einzuhalten. Hier ein Aus- zug der wichtigsten Vorschriften: • Leinen- oder Beißkorbzwang im Ortsgebiet bzw. geschlossenen Siedlungen; • Leinen- und Beißkorbzwang bei Menschenansammlungen, Kinder- spielplätzen, Kinderbetreuungsein- richtungen; • Pflicht zur Beseitigung des Hunde-
• Pflicht zur Meldung jedes gehalte- nen Hundes unter Vorlage von Sach- kunde- und Versicherungsnachweis beim Gemeindeamt. Verstöße gegen diese Bestimmungen stel- len eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.000,-- zu bestrafen ist. Neben den im OÖ. Hundehal- tegesetz 2002 festgelegten Bestimmun- gen weisen wir Sie auch darauf hin, dass gemäß Verordnung der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. für bestimmte Bereiche in unserer Gemeinde (Badesee-Ringstraße, Treppelweg entlang der Donau bzw. des Nebenfluters und der in unserem Gemein- degebiet liegende Teil des Pesenbachta- les) Leinenpflicht besteht! Ganzjährig un- tersagt ist das Mitführen von Hunden im gesamten Gelände der öffentlichen Frei- zeitanlage des Landes Oberösterreich in der Ortschaft Weidet - mit Ausnahme der Badesee-Ringstraße. Die zur Verfügung gestellten Container sind für die Entsorgung von nicht verwes- ten Kleinmengen an tierischen Abfällen bzw. Lebensmitteln sowie Haus- bzw. land- wirtschaftlichen Nutztieren (bis 35 kg) vor- gesehen. Nicht vorgesehen sind die Con- tainer zur Entsorgung von Tieren, für die man einen Entsorgungsnachweis braucht (Abholung durch die TKV OÖ) bzw. für sol- che, bei denen Seuchenverdacht besteht. Schlachtabfälle von gewerblichen Betrie- ben (Schlachthöfe etc.) und Direktver- markter müssen ihre Schlachtabfälle nach wie vor nachweislich laut TMG direkt ent- sorgen. Bitte halten Sie die Sammelstellen sauber! Sammelstellen in unserer näheren Umgebung befinden sich in Hartkirchen (ASZ, Schaunbergstraße 27, 4081 Hartkir- chen), Ottensheim (Bauhof, Rodlstraße 19, 4100 Ottensheim) und St. Martin/Mkr. (ASZ Allersdorf 3, 4113 St. Martin/Mkr.). Weitere der 140 regionalen Sammelstellen finden Sie unter: www.ooetkv.at. Foto: privat FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 01 / März-April 2017 AMTLICHES 11 STATISTIK AUSTRIA KÜNDIGT SILC-ERHEBUNG AN BENUTZUNG VON DROHNEN Drohnen zu fliegen, kann ein spannendes Hobby sein, in den letzten Monaten boom- te der Drohnenverkauf. Bei Drohnen un- terscheidet man:
• Bewegungsenergie maximal 79 Joule:
Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, können keine Bewegungsener- gie von mehr als 79 Joule entwickeln und deshalb als „Spielzeug“ betrachtet wer- den.
• Flughöhe maximal 30 Meter • Es dürfen keine Personen oder Sachen durch den Betrieb gefährdet werden, abgesehen davon fallen diese Spielzeu- ge nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrgesetzes. Bewilligungspflichtige Drohnen - Flugmodell: • Bewegungsenergie über 79 Joule • Flughöhe über 30 Meter • Radius maximal 500 Meter • Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung • Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst
• Flugmodelle benötigen eine Haftpflicht- versicherung • Flugmodelle über 25 Kilogramm benöti- gen eine Betriebsbewilligung Download 458.76 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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