Amtliche Mitteilung


Freitag, 14. April 2017, 12.00 Uhr


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Freitag, 14. April 2017, 12.00 Uhr.

Bewerbungen sind schriftlich unter Ver-

wendung des dafür aufliegenden Bewerb- 

ungsbogens an das Marktgemeindeamt 

Feldkirchen a.d.D., Hauptstraße 1, 4101 

Feldkirchen a.d.D., zu richten. Der Be-

werbung sind beizufügen: Lebenslauf, 

Dienstzeugnisse aller vorangegangenen 

Dienstgeber, Ausbildungsnachweise, Ge-

burtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnach-

weis, Gesundheitsfragebogen, Familien-

beihilfenbescheid.

Einen Bewerbungsbogen und den Ge-

sundheitsfragebogen erhalten Sie bei uns 

im Gemeindeamt (Sekretariat, EG Zi.Nr. 3) 

oder unter „www.feldkirchen-donau.at – 

Gemeinde.Service - Bürgerservice - Formu-

lare.Förderungen - Bewerbungsbogen bzw. 

Gesundheitsfragebogen“.

Allfällige Kosten (Fahrtspesen, Kosten für 

ärztliche Untersuchungen usw.) im Zusam-

menhang mit dem Auswahlverfahren wer-

den nicht ersetzt.

Ansprechpartner:

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Fr. Dr. 

Ingrid Petermichl, Tel.07233/7255-28 und 

Fr. Elisabeth Fleischanderl, Tel. 07233/7255-

21 gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister:

Franz Allerstorfer

Wir suchen

eine/n Ferialpraktikantin/en im Schulzent-

rum Feldkirchen an der Donau in der Zeit-

von 10. Juli 2017 – 28. Juli 2017

Ihre Aufgaben im Wesentlichen:

Unterstützung der Leiterin der Nachmit-

tagsbetreuung bei der Umsetzung des Fe-

rienprogrammes (Freizeitbetreuung, Aus-

flüge,…) für ca. 20-30 Pflichtschulkinder.

Ihr Profil

Mindestalter von 16 Jahren



Erfahrung in der Betreuung von Kin-

dern (Praktikum, Babysitting, Jungs-

char,…)


Erwünscht sind

Besuch der BAKIP



Freude im Umgang mit Pflichtschul-

kindern



pädagogisches Geschick



Wir bieten

-  befristetes Arbeitsverhältnis nach 

den Bestimmungen des Allgemeinen 

Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) 

i.d.g.F.

-  Entlohnung in der Höhe von € 712,50 

brutto

Voraussichtliche Dienstzeiten:



Mo-Do. 07:30 – 12:00 und 12:30 – 16:00 

Uhr sowie Fr. 07:00 – 14:00 Uhr

Sie sind interessiert?

Bewerben Sie sich bis spätestens 2. Juni 



2017, 12.00 Uhr.

Ansprechpartner:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Dr. In-

grid Petermichl, Tel.07233/7255-28, E-Mail: 

i.petermichl@feldkirchen-donau.at,  gerne 

zur Verfügung.

Der Bürgermeister:

Franz Allerstorfer



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

8

REISEPÄSSE RECHTZEITIG ERNEUERN!



Im Jahr 2017 verlieren 1,1 Millionen Reise-

pässe ihre Gültigkeit. Der Kundenansturm 

auf die Passbehörden wird daher doppelt 

so hoch wie in einem normalen Jahr sein. 

Zwischen März und August muss daher 

mit längeren Wartezeiten gerechnet wer-

den.

Im Bezirk Urfahr-Umgebung werden rund 



12.000 Reisepassanträge erwartet. Daher 

raten wir schon jetzt, rechtzeitig einen 

Antrag für einen neuen österreichischen 

Reisepass zu stellen. Der Grund für den 

erwarteten Ansturm liegt darin, dass im 

Jahr 2006 die Reisepässe aufgrund der Ein-

führung des Hochsicherheitspasses bis 31. 

Dezember 2006 verlängert wurden. Diese 

verlieren jetzt nach 10 Jahren ihre Gültig-

keit.


Da bei allen Reisen (auch innerhalb der EU) 

ein gültiges Reisedokument mitgeführt 

werden muss, empfehlen wir, rechtzeitig 

die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses zu 

überprüfen.

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermei-

den, raten wir, so rasch wie möglich einen 

neuen Reisepass zu beantragen.

Die Beantragung eines neuen Reisepasses 

ist bei jeder österreichischen Passbehörde 

(Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) 

unabhängig vom Wohnsitz möglich. Auch 

die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. ist 

dazu berechtigt, die Passanträge entge-

genzunehmen und die Fingerabdrücke zu 

erfassen. 

Zur Antragstellung ist ein Passfoto mitzu-

nehmen, das den internationalen Kriterien 

entspricht (nicht älter als sechs Monate).

Weiters ist zur Antragstellung der bisherige 

Reisepass mitzubringen. Die Ausstellungs-

kosten betragen ab dem 12. Geburtstag  

€ 75,90, für Minderjährige unter 12 Jahren 

€ 30,--.


Der neue Reisepass wird an eine von Ih-

nen bekannt gegebene Wunschadresse 

per Post (RSb) zugestellt. Eine Abholung 

bei der Passbehörde ist daher nicht mehr 

notwendig.

WOHNUNGSVERGABEN IN UNSEREM GEMEINDEGEBIET

Die Liste der Wohnungssuchenden wird 

jedem Mitglied des Sozialausschusses 

zur Einsichtnahme im Amt zur Verfügung 

gestellt. Jeder Wohnungswerber hat das 

Recht auf volle Einsicht in seinen Akt und 

auf Bekanntgabe seiner Punktezahl und 

seiner daraus resultierenden Reihung. 

Über die Wohnungsvergaben entscheidet 

der Sozialausschuss in seinen Sitzungen.

Die Gemeinde hat für folgende Wohnun-

gen Am Anger 1-7; Gewerbeparkstra-

ße 2,4,6; Schulstraße 10; Schatzsiedlung 

82,83,84,85 und Marktplatz 20 das Verga-

berecht, insgesamt sind das 140 Wohnun-

gen im Gemeindegebiet. 

Für die objektive Vergabe dieser Wohnun-

gen gibt es Richtlinien, die vom Gemein-

derat beschlossen wurden. Diese dienen 

in erster Linie dazu, eine einheitliche und 

gerechte Bewertung der geltenden Kriteri-

en, wie die derzeitige Wohnungssituation, 

die Haushaltsgröße, die Dringlichkeit und 

die Wartezeit, für die Wohnungsvergabe 

sicherzustellen. Die Angaben des Woh-

nungswerbers auf dessen Anmeldebogen 

werden bewertet und die entsprechende 

Punktezahl für die Reihung auf der Woh-

nungswerberliste berechnet. Alle für die 

Vergabe einer Wohnung berücksichti-

gungswürdigen Gründe, wie z.B. auch so-

ziale Härtefälle, fließen in die Bewertung 

bzw. Reihung ein.

Es kommt vor, dass trotz der Vergabe, die 

Wohnungsgenossenschaft mangels wirt-

schaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) 

den Wohnungswerber ablehnt. In diesem 

Fall und im Fall, dass der Erstgereihte die 

Wohnung ablehnt, wird die Wohnung an 

den Nächstgereihten vergeben.

INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT

Gemeinsames Vorgehen über die Gemein-

degrenzen hinweg ist das einzig wirksame 

Gegenmittel der kleinen politischen Ein-

heiten gegen die Ausdünnungskräfte der 

großen Städte. Was die ländliche Region 

stärkt, stärkt gleichzeitig die beteiligten 

Gemeinden. Die Zusammenarbeit kann 

sich unterschiedlich gestalten. Gemein-

den haben beispielsweise, was den Flä-

chenbedarf betrifft, sehr unterschiedliche 

Ausgangssituationen. Gerade das kann 

aber, wenn miteinander abgestimmte „Be-

triebsansiedlungspolitik“ betrieben wird, 

Synergien für die Gemeinden bringen.  Er-

folgreiche Beispiele von Standortentwick-

lung, vor allem bei Betriebsansiedelungen 

zeigen, wie die Wettbewerbsfähigkeit ge-

stärkt werden kann – und das für die ganze 

Region. Erfolgsfaktor für eine gelungene 

Zusammenarbeit unter den Nachbarge-

meinden sind gemeinsame „Spielregeln“. 

Oft gibt es Interessenkonflikte und manche 

Parteien fühlen sich in solchen Prozessen 

benachteiligt. Deshalb steht Transparenz 

und Kommunikation an oberster Stelle. Ein 

Vorteil ist der Erfahrungsaustausch. Nach 

dem Motto „lernen von anderen“ können 

Probleme, die vielleicht bereits bekannt 

sind, im Vorfeld erkannt und somit vermie-

den werden. 

Auch für den Gemeindehaushalt spielen 

Kooperationen eine große Rolle. Manche 

Wirtschaftstreibende spekulieren bei Neu-

ansiedelungen damit, dass sie durch den 

Standortwettbewerb profitieren können. 

Sich gegenseitig zu unterbieten bringt auf 

kommunaler Ebene letztlich nur Verlierer 

und ist keine zielführende Strategie. Im 

Wesentlichen gilt es, Flächen, Standorte 

und Potenziale zu identifizieren und de-

ren Nutzung in eine gemeinsame Strate-

gie zu integrieren. Für unsere Gemeinde 

bedeutet dies im Wesentlichen agrarische 

Flächen zu schützen und das schöne Land-

schafts- und Ortsbild zu erhalten. 

Unsere Ziele - woran arbeiten wir? 

• An der Entwicklung in sich schlüssiger 

Leitpläne für zukünftige Betriebsansie-

delungen. 

• An der Optimierung des interkommuna-

len Kommunalsteuerausgleiches. 



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

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KINDERSOMMER 2017



Auch im heurigen Jahr wird es für die Kin-

der wieder ein abwechslungsreiches, span-

nendes, lustiges Kindersommerprogramm 

geben. Die Veranstalter können ab sofort 



bis 05. Mai 2017 ihren Programmpunkt im 

Gemeindeamt bei Frau Emerstorfer, Zi-Nr. 

7, 1. Stock bekannt geben. 

Die beliebte Erlebnissportwoche fin-

det heuer im Zeitraum vom 31.07. bis 

04.08.2017 statt. Die Anmeldungen dafür 

können bis Ende Mai 2017 online unter 

www.xundinsleben.at – Sportwoche in der 

Gemeinde durchgeführt werden. 

HEIZKOSTENZUSCHUSS 2016/2017

Die OÖ Landesregierung hat für die Heiz-

periode 2016/2017 die Gewährung eines 

Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige 

Personen beschlossen. Die Anträge haben 

bis spätestens 14. April 2017 zu erfolgen, 

wobei für sämtliche Anträge die Einkom-

mensnachweise des Jahres 2016 vorgelegt 

werden müssen. 

Bitte nehmen Sie zur Antragstellung die 

Einkommensnachweise aus dem Jahr 2016 

(z.B. Jahreslohnzettel, Pensionsabschnitte, 

etc.), sowie die Sozialversicherungsnum-

mer aller im Haushalt wohnenden Perso-

nen und für die Auszahlung die IBAN-Num-

mer mit. 

Wer wird gefördert?

Sozial bedürftige Personen, wenn das 

 

monatliche Nettoeinkommen aller tat-



sächlich im Haushalt/der Wohnung leben-

den Personen die Summe der anzuwen-

denden Ausgleichszulagensätze für 2017 

nicht übersteigt. Diese Einkommensgren-

zen betragen für Alleinstehende € 889,84, 

für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften  

€ 1.334,17 und je Kind € 166,37.

Wie wird gefördert?

Einmaliger Zuschuss

- in der Höhe von € 152,- pro Haushalt, 

 wenn das Haushaltseinkommen unter den 

festgelegten Einkommensgrenze liegt, 

  

- in der Höhe von € 76,- pro Haushalt, wenn 



das Haushaltseinkommen die festgelegten 

Einkommensgrenzen um max. € 50,- über-

schreitet.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ge-

meindeamt bei Frau Emerstorfer (Zi.Nr. 7, 

1. Stock, Tel: 07233/7255-46, c.emerstor-

fer@feldkirchen-donau.at)

WINDELAKTION

Am 01. März 1999 startete in Oberöster-

reich die landesweite Windelgutschein- 

aktion für den begünstigten Ankauf von 

umweltfreundlichen Wickelausstattungen.



Wie bekommt man einen Windelgut-

schein?

Der Gutschein wird von der Gemeinde 

ausgestellt, entweder gesamt über € 102,- 

(Beteiligung BAV € 40,- + Verein WIWA  

€ 22,- + Gemeinde Feldkirchen a.d.D. 

 

€ 40,-) oder auch als „halbe“ Gutscheine“ 



mit dem jeweiligen halben Förderbetrag.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 

www.verein-wiwa.at. Dort findet man auch 

die aktuelle Händlerliste, wo der Gutschein 

eingelöst werden kann. Bei den Versand-

händlern kann der Gutschein auch online 

eingelöst werden (genaue Anleitung auf 

der jeweiligen Homepage).

FÜR IHR TRINKWASSER UNTERWEGS

Trinkwasser als „Lebensmittel Nr.1“ muss 

jedermann in der Form zur Verfügung 

stehen, dass es ohne Gefährdung der Ge-

sundheit genossen und zum Kochen sowie 

zur Körperpflege verwendet werden kann. 

Wie zahlreiche Untersuchungen bei Haus-

brunnen ergaben, ist dies oftmals nicht 

der Fall. Ein mangelhafter Bauzustand der 

Hausbrunnen und Quellfassungen, sowie 

Verunreinigungen im engeren Einzugs-

bereich der Wassergewinnung führen zur 

negativen Beeinflussung und somit zur 

Ungenießbarkeit des Trinkwassers. Das 

Land Oö. führt in Zusammenarbeit mit der 

Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau 

eine Trinkwasseruntersuchung in unserem 

Gemeindegebiet durch.

Wenn Sie eine private Quelle oder einen 

Hausbrunnen besitzen, besteht die Mög-

lichkeit, sich ab sofort beim Marktgemein-

deamt Feldkirchen a.d.D. (Fr. Eva Mair 

07233/7255-47, e.mair@feldkirchen-donau.

at) für die Wasseruntersuchung im Juli 



2017 anzumelden.

Hausbrunnenbesitzer, die nicht an einer 

öffentlichen Wasserleitung angeschlossen 

sind, erhalten den Vorzug. Sobald der ge-

naue Untersuchungstermin feststeht, wer-

den wir die angemeldeten Hausbrunnen-

besitzerInnen näher informieren.

Untersuchungsangebot:

Chemisch-physikalische Prüfung im  

Laborbus und

Bakteriologische Prüfung in einer berech-

tigten Prüfanstalt

Kosten für beide Untersuchungen: € 50,--

JUGENDTAXI FELDKIRCHEN AN DER DONAU

Jugendtaxi-Gutscheine

Seit Herbst können die Jugendtaxi-Gut-

scheine bei folgenden Taxiunternehmen 

eingelöst werden:

- Fa. Ecker, Kleinzell im Mühlkreis,  

  0676/840073400 

- Fa. Rammerstorfer, Oberneukirchen,  

  0664/5318188 

- Fa. Straßl, Haibach ob der Donau,  

  0676/9619119

Die Gutscheine können im Gemein-

deamt bei Frau Emerstorfer, Zi.Nr. 7, 

 

1. Stock abgeholt werden. 



Seit 01.01.2017 gibt es für Jugendliche 

ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis 

zur Vollendung des 19. Lebensjahres Gut-

scheine im Wert von € 90,-- pro Jahr, wo- 

bei gemäß der geänderten Förderungs-

richtlinien des Landes OÖ 1/3 der Kosten 

von den Jugendlichen selbst getragen 

werden müssen.

HOCHWASSERSCHUTZ FÜR OÖ - PEGELSTAND IN BAD MÜHLLACKEN NUN ONLINE

Die bestehende Messstelle am Pesenbach wurde Ende 2016 mit einer zusätzlichen Fernübertragung ausgestattet. Die Daten und weite-

re Stationsinformationen sind nunmehr auf der Webseite des Hydrographischen Dienstes und für´s Smartphone auf http://m.hydro.ooe.

gv.at abrufbar.



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

01 / März-April 2017

AMTLICHES

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MEIN HUND - MEINE VERANTWORTUNG



REGIONALE SAMMELSTELLEN FÜR TIERKÖRPER UND TIERISCHE ABFÄLLE

STALLPFLICHT FÜR GEFLÜGEL - INFORMATION ZUR GEFLÜGELPESTSITUATION

In Oberösterreich wurden bisher 6 infi-

zierte Wildvögel (Wasser- und Greifvögel) 

gefunden. Darüber hinaus mussten Ende 

Februar 2017 aufgrund von Ausbrüchen 

bei Nutzgeflügel in Tschechien und der 

Slowakei Sperrzonen für Nutzvögel in 

grenznahen Gebieten Niederösterreichs 

eingerichtet worden. Daher ist nach wie 

vor von einem aktuell hohen Verschlep-

pungsrisiko von Wildvogelgeflügelpest in 

heimische Nutzgeflügelbestände auszu-

gehen und mit der Aufhebung der Stall-

pflicht keinesfalls vor Mitte April 2017 

zu rechnen. 

uz & Stallpflicht für Geflügel  

Die klassische Geflügelpest (Aviäre Influ-

enza) ist eine hoch ansteckende, weltweit 

verbreitete Virusinfektionskrankheit, die 

vor allem bei Hühnern und verwandten 

Vogelarten, aber auch bei Tauben und 

Wassergeflügel zu schweren Verlusten 

führt. Die Übertragung erfolgt direkt und 

indirekt über den Kot, Augen-/Nasensekret 

und Blut. Nach einer erneuten Risikoab-

schätzung wurde das gesamte Bundes-

gebiet Österreich zu einem „Gebiet mit 

erhöhtem Risiko für Geflügelpest“ erklärt. 

Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit 

erhöhtem Geflügelpest-Risiko: 

Es gelten die Maßnahmen gem. § 8 der 

Geflügelpest-Verordnung. Ziel ist es, eine 

Ansteckung des Hausgeflügels durch Wild-

vögel bestmöglich zu verhindern. Da der 

derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle 

in der Wildvogelpopulation verursacht, 

sollten TierhalterInnen im eigenen Interes-

se auf eine strikte Einhaltung achten!

Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest- 

Verordnung sind unter anderem

 das Gebot, Geflügel und andere in Ge-

fangenschaft gehaltene Vögel dauer-

haft in Stallungen unterzubringen;

•  das Verbot, Tiere mit Wasser zu tränken, 

zu dem auch Wildvögel Zugang haben;

•  die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, 

Ladeplätze und Gerätschaften, die mit 

Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu 

reinigen und desinfizieren sind;

•  Futter, Einstreu und sonstige Gegen-

stände, mit denen Geflügel in Berüh-

rung kommen kann, ist für Wildvögel 

unzugänglich aufzubewahren;

•  Meldepflicht für Veranstaltungen mit 

Geflügel oder anderen Vögeln.

Diese Bestimmungen betreffen alle Be-

triebe und Personen, die Geflügel hal-

ten, egal, ob kommerziell oder privat. 

Was tun bei einem Fund? Einzeltiere sind 

nicht auffällig, erst mehrere. Verendet auf-

gefundene Wasser– und Greifvögel nicht 

berühren! Fundort der zuständigen Be-

zirksverwaltungsbehörde unter der Tel.-

Nr.: 0732/731301-72520 melden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf 

der Homepage des Landes Oberösterreich, 

www.land-oberoesterreich.gv.at.



Über eine allfällige Aufhebung der 

Stallpflicht werden Sie zeitgerecht in-

formiert!

  

In unserer Marktgemeinde sind derzeit 250 

Hunde gemeldet. Einen Hund zu besitzen 

ist vor allem eine sehr verantwortungsvol-

le Aufgabe. Wir bitten daher alle Hunde-

besitzer und Hundesitzerinnen, sich der 

Verantwortung für ihr Tier zu stellen und 

auch die Bestimmungen des Oö. Hunde-

haltegesetzes einzuhalten.  Hier ein Aus-

zug der wichtigsten Vorschriften:

•  Leinen- oder Beißkorbzwang im 

Ortsgebiet bzw. geschlossenen 

Siedlungen;

•  Leinen- und Beißkorbzwang bei 

Menschenansammlungen, Kinder-

spielplätzen, Kinderbetreuungsein-

richtungen;

•  Pflicht zur Beseitigung des Hunde-

kots auf öffentlichen Flächen im 

Ortsgebiet;

NEU: Hundebesitzer können beim 

Marktgemeindeamt Feldkirchen 

a.d.D. gratis Hundekotsackerl  

beziehen.

•  Pflicht zur Meldung jedes gehalte-

nen Hundes unter Vorlage von Sach-

kunde- und Versicherungsnachweis 

beim Gemeindeamt.

Verstöße gegen diese Bestimmungen  stel-

len eine Verwaltungsübertretung dar, die 

von der Bezirksverwaltungsbehörde mit 

einer Geldstrafe von bis zu € 7.000,--  zu

bestrafen ist.  Neben den im OÖ. Hundehal-

tegesetz 2002 festgelegten Bestimmun-

gen weisen wir Sie auch darauf hin, dass 

gemäß Verordnung der Marktgemeinde 

Feldkirchen a.d.D. für bestimmte Bereiche 

in unserer Gemeinde (Badesee-Ringstraße, 

Treppelweg entlang der Donau bzw. des 

Nebenfluters und der in unserem Gemein-

degebiet liegende Teil des Pesenbachta-

les) Leinenpflicht besteht!  Ganzjährig un-

tersagt ist das Mitführen von Hunden im 

gesamten Gelände der öffentlichen Frei-

zeitanlage des Landes Oberösterreich in 

der Ortschaft Weidet - mit Ausnahme der 

Badesee-Ringstraße.

Die zur Verfügung gestellten Container 

sind für die Entsorgung von nicht verwes-

ten Kleinmengen an tierischen Abfällen 

bzw. Lebensmitteln sowie Haus- bzw. land-

wirtschaftlichen Nutztieren (bis 35 kg) vor-

gesehen. Nicht vorgesehen sind die Con-

tainer zur Entsorgung von Tieren, für die 

man einen Entsorgungsnachweis braucht 

(Abholung durch die TKV OÖ) bzw. für sol-

che, bei denen Seuchenverdacht besteht. 

Schlachtabfälle von gewerblichen Betrie-

ben (Schlachthöfe etc.) und Direktver-

markter müssen ihre Schlachtabfälle nach 

wie vor nachweislich laut TMG direkt ent-

sorgen. Bitte halten Sie die Sammelstellen 

sauber! Sammelstellen in unserer näheren 

Umgebung befinden sich in Hartkirchen 

(ASZ, Schaunbergstraße 27, 4081 Hartkir-

chen), Ottensheim (Bauhof, Rodlstraße 19, 

4100 Ottensheim) und St. Martin/Mkr. (ASZ 

Allersdorf 3, 4113 St. Martin/Mkr.). 

Weitere der 140 regionalen Sammelstellen 

finden Sie unter: www.ooetkv.at.

Foto: privat



FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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AMTLICHES

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STATISTIK AUSTRIA KÜNDIGT SILC-ERHEBUNG AN



BENUTZUNG VON DROHNEN

Drohnen zu fliegen, kann ein spannendes 

Hobby sein, in den letzten Monaten boom-

te der Drohnenverkauf.  Bei Drohnen un-

terscheidet man:

Bewilligungsfreie Drohnen -  

Spielzeug-Drohnen:

• Bewegungsenergie maximal 79 Joule: 

 

Drohnen, die weniger als 250 Gramm 



wiegen und mit weniger als 60 km/h 

unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben 

werden, können keine Bewegungsener-

gie von mehr als 79 Joule entwickeln und 

deshalb als „Spielzeug“ betrachtet wer-

den.


• Flughöhe maximal 30 Meter

• Es dürfen keine Personen oder Sachen 

durch den Betrieb gefährdet werden, 

abgesehen davon fallen diese Spielzeu-

ge nicht in den Anwendungsbereich des 

Luftfahrgesetzes.



Bewilligungspflichtige Drohnen -  

Flugmodell:

• Bewegungsenergie über 79 Joule

• Flughöhe über 30 Meter

• Radius maximal 500 Meter

• Flug nur in direkter, ohne technische 

Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung

• Betrieb ausschließlich unentgeltlich und 

nicht gewerblich im Freizeitbereich und 

ausschließlich zum Zweck des Fluges 

selbst


• Flugmodelle benötigen eine Haftpflicht-

versicherung

• Flugmodelle über 25 Kilogramm benöti-

gen eine Betriebsbewilligung 



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