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DIENSTLEISTUNGEN DES EINSTELLUNGSSPROZESSES
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DIENSTLEISTUNGEN DES EINSTELLUNGSSPROZESSES
Der Arbeitseinsatz in Deutschland erfordert die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse (B2-Niveau), Visum, Anerkennungsverfahren, Transfer nach Deutschland) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum. Der/die Unterzeichnende erhält mit dieser Einstellungsbestätigung einen personalisierten Zeitplan und erkennt an, dass es zu Abweichungen von dem geplanten Zeitplan kommen kann. Die folgenden Leistungen sind erforderlich, um die Anforderungen für einen erfolgreichen Arbeitseinsatz in Deutschland zu erfüllen. Alle diese Leistungen sind für den Unterzeichner absolut kostenlos und es wird zu keinem Zeitpunkt des Rekrutierungsprozesses oder während der Ausbildungszeit eine Vermittlungsgebühr erhoben. Alle Kosten für die folgenden Leistungen werden vom deutschen Arbeitgeber übernommen: Deutschsprachkurs (Vollzeit) Vor der Einreise nach Deutschland ist der/die Unterzeichnende verpflichtet, einen Deutschkurs zu besuchen (Niveaustufen A1 - B2/bestehen des B2-Niveautests von Goethe, Telc, ÖSD oder TestDaF). Der Deutsch-Sprachkurs Ist ein Vollzeitkurs (ca. 6-8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche), daher ist eine Beschäftigung/Arbeit neben den Sprachkursen nicht möglich/erlaubt.. muss vom Unterzeichner persönlich in den Einrichtungen der Sprachschule besucht werden, vorbehaltlich der Anweisungen der Sprachschule (d.h. Online-Kurse, wenn aufgrund der Covid19-Bestimmungen keine Präsenzkurse möglich sind) Neben dem Sprachtraining kann der Kurs auch andere Ausbildungselemente zur Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten in Deutschland enthalten dauert etwa 9-12 Monate (je nach Fortschritt in der Sprachschule und Bestehen der B2-Prüfung). werden streng überwacht (Abwesenheiten und Leistungen) und sanktioniert, wenn die Anforderungen der GLOBOGATE-Programmregeln nicht erfüllt werden Unterkunft während Deutschsprachkurs Der/die Unterzeichnende erhält während der gesamten Kursdauer von 12 Monaten (Deutschsprachkurs von der Stufe A1 bis zum Erreichen der Stufe B2, der Prüfungsphase und weitere geplanter Vorbereitungskurse) eine Unterkunft in Nähe der Deutschsprachschule zur Verfügung gestellt. B2-Sprachprüfung Um nach Deutschland entsandt werden zu können, muss der/die Unterzeichner/in eine von einer anerkannten Prüfstelle (Goethe, Telc, ÖSD oder TestDaF) zertifizierte Deutschprüfung auf B2-Niveau ablegen. Wenn der/die Unterzeichnende die B2-Sprachprüfung nicht innerhalb von drei Versuchen besteht, wird er/sie in der Regel vom Programm ausgeschlossen, sofern der Arbeitgeber nicht anders entscheidet und einen weiteren Prüfungsversuch gewährt. Migrationsdienste Für die Einreise nach Deutschland bzw. für die Erlaubnis, in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft zu arbeiten, ist der Einbezug verschiedener Behörden erforderlich (d.h. Visumabteilung der deutschen Botschaft, zuständige Arbeitsagentur in Deutschland, Einwohnermeldeamt in Deutschland, Anerkennungsbehörde in Deutschland, ggf. auch Behörden des Landes, in dem die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner registriert ist). Die Verwaltung des Migrationsverfahrens, einschließlich der Bearbeitung, Koordination, Übersetzung (mit einem verifizierten Übersetzer), Überprüfung der angeforderten Dokumente und die Übernahme aller damit verbundenen Gebühren ist Teil der kostenlosen Migrationsdienste, die dem Unterzeichner zur Verfügung gestellt werden. Der Unterzeichner muss die angeforderten Dokumente zum gegebenen Zeitpunkt vorlegen. Insbesondere die für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage 2 - Liste der Dokumente für den Antrag bei der zuständigen Anerkennungsbehörde) müssen bis zum Beginn des Deutschtrainings bei der zuständigen Partneragentur eingereicht werden, da es sonst zu Verzögerungen bei der geplanten Ausreise nach Deutschland kommen kann. Transfer nach / Ankunftsphase in Deutschland Das Flugticket für den Flug vom internationalen Flughafen Ihres Heimatlandes nach Deutschland und der Shuttle-Service vom Flughafen in Deutschland zu Ihrer Unterkunft in Darmstadt werden organisiert und vom Arbeitgeber bezahlt. Der/die Unterzeichnende erhält 300 EUR als Lohnvorschuss, der zu einem späteren Zeitpunkt von der (den) Gehaltszahlung(en) abgezogen wird. In der ersten Phase der Ankunft werden die Unterzeichner im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Darmstadt untergebracht. Diese Unterkunft in Darmstadt wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und bezahlt. Die Unterkunft muss im selben Zustand verlassen werden, wie sie bei Bezug zur Verfügung gestellt wurde. Es kann eine Kaution in Höhe von EUR 300 gefordert werden, welche über eine spätere Lohnzahlung abgesichert wird. Wird die Unterkunft nicht ordentlich so wie bei Bezug vorgefunden zurückgegeben, behält sich der Arbeitgeber vor, die Kaution in Höhe von EUR 300 über eine spätere Lohnzahlung zu verrechnen. Nach dem Anerkennungsverfahren in Darmstadt muss der Unterzeichner zum endgültigen Arbeitsplatz wechseln. Der Transfer mit dem Zug von Darmstadt zur endgültigen Arbeitsstelle wird vom Arbeitgeber organisiert und bezahlt. Ein individueller Transfer zum endgültigen Arbeitsort muss von der/dem Unterzeichnenden organisiert und vollständig bezahlt werden, wenn sie/er auf die vom Arbeitgeber angebotene kostenlose Transfermöglichkeit mit dem Zug verzichten möchte. Für den/die Unterzeichner/in wird eine angemessene Unterkunft am endgültigen Arbeitsort organisiert. Die Miete für diese Unterkunft muss jedoch vollständig von der/dem Unterzeichnenden bezahlt werden. Außerdem wird eine Begleitung zu den Behörden und eine Einführung in die neue Umgebung angeboten. Integration und Anerkennung Es ist uns sehr wichtig, dass sich der Unterzeichner bei uns wohl und willkommen fühlt. Zu diesem Zweck haben wir ein Integrationskonzept entwickelt, das Elemente wie Patenschaften und Mentoring, Einarbeitungsprozesse, Teambildung, Integration in die Gesellschaft (Mitarbeiter und Lebensumfeld) usw. beinhaltet und dem Unterzeichner in der Landessprache zur Verfügung gestellt wird. Zu den Migrationsleistungen (Punkt 4) gehört auch die administrative Abwicklung der Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung. Festgestellte Defizite zur deutschen Pflegeberufsausbildung müssen durch Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Kenntnisprüfung behoben werden. Die Ausgleichsmaßnahme wird im o.g. Integrationskonzept berücksichtigt und ist für den/die Unterzeichnende/n ebenfalls kostenlos.
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