Bildungssystem in Deutschland


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Bildungssystem in Deutschland


Das Bildungssystem in Deutschland ist fünfstufig. Die fünf Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören, beispielsweise beruflicher Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das deutsche Bildungssystem den Menschen lebenslang. Dem Bildungssystem wird bisher der Vorschulbereich nicht zugerechnet, wenn auch einige Ländergesetze dies bereits geändert haben. Die Kultusministerkonferenz (KMK) zählt ebenfalls bereits den Elementarbereich zum Bildungssystem.[1] Nach dem Kindergarten/der Vorschulzeit beginnt der Bildungsweg mit der obligatorischen Grundschule.
Da wegen der Kulturhoheit der Länder die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bei den Ländern liegt, können Teile des Bildungssystems unterschiedlich gestaltet und benannt sein. Das Bildungssystem folgt jedoch einem bundesweit gültigen Grundgerüst, und es werden zunehmend gemeinsame Bildungsstandards etabliert. Bei Schulleistungsuntersuchungen bzw. Bildungsstudien schneidet Deutschland im weltweiten Vergleich häufig nur mittelmäßig oder sogar unterdurchschnittlich ab, wobei einzelne Länder wie Sachsen und Bayern deutlich besser abschneiden als der Rest Deutschlands.


Inhaltsverzeichnis

  • 1Geschichte

  • 2Struktur

    • 2.1Primär- und Sekundärbereich

    • 2.2Tertiärbereich

    • 2.3Quartärbereich

  • 3Akteure im Bildungswesen

  • 4Rechtliche Bedingungen

  • 5Lehrende

    • 5.1Lehrende im Primär- und Sekundärbereich

  • 6Siehe auch

  • 7Literatur

  • 8Weblinks

  • 9Einzelbelege

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Anfänge des deutschen Bildungswesens liegen im frühen Mittelalter. Eine institutionalisierte Form der Ausbildung oblag für viele Jahrhunderte der Kirche. Sie unterhielt zur Bildung des Kleriker­nachwuchses meist Dom-, Stifts- oder Klosterschulen sowie Lateinschulen, in denen Söhne, vorwiegend des Adels, später auch der bürgerlichen Oberschicht, unterrichtet wurden. Neben dieser theologisch orientierten Ausbildung gab es eine zweite Gruppe innerhalb des Adels, die Ritterschaft, die ein eigenes Erziehungswesen ausbildete. In ihm wurden das Kriegshandwerk und die Bewirtschaftung und Führung der Güter in den Vordergrund gestellt.[2] Ab etwa 1100 wurde von den Zünften eine handwerkliche Lehre bei einem Meister gewährleistet, die als Frühform der heutigen Berufsbildung gilt. Die meisten Jungen wurden jedoch ausschließlich von ihren Eltern zu Hause unterrichtet. Auch das Hochschulwesen hat im Mittelalter seine Wurzeln. So wurde die erste Universität auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet, die Universität Heidelberg, 1386 gegründet.
Die breitere Entwicklung des allgemeinbildenden Schulsystems setzte erst im Spätmittelalter und mit der Reformation ein. So entstanden in den Städten neben den größeren Dom- und Klosterschulen an städtischen Pfarrkirchen Gemeindeschulen, Schreibschulen in Verantwortung der Kommunen, private sogenannte Winkelschulen für bürgerliche Söhne sowie Schulen, die kaufmännische Kenntnisse, z. B. der Kameralistik, vermittelten. Spezielle Standesschulen kamen auf, etwa als Ritterakademien, dem Vorläufer der sich später ausbildenden Realschule.
Erst ab dem 18. Jahrhundert erfassten die Schulen zunehmend alle Kinder in Stadt und Land, wobei gewerbliche Sonntagsschulen und Gewerbeschulen hinzukamen. Auch eine schulische Grundausbildung von Mädchen erlangte zunehmend an Bedeutung. Von einigen Historikern wird die Einführung der allgemeinen Schulpflicht als bedeutender Meilenstein dieser Entwicklung für die damalige Zeit gesehen, die heute jedoch von vielen Bildungsforschern kritisiert wird. Nach einigen kleineren Territorien wurde sie zwar für ganz Preußen im Generallandschulreglement 1763 gesetzlich eingeführt, aber nur langsam in den Volksschulen durchgesetzt.
In den deutschen Universitäten und in den höheren Schulen wurden etwa seit 1800 neuhumanistische Bildungsreformen eingeleitet, etwa die preußische Bildungsreform. Auch die ersten Technischen Hochschulen (Technische Universität Braunschweig 1745, Universität KarlsruheRWTH Aachen) wurden gegründet. Der Zugang zur Universität setzte eine Abiturprüfung voraus (definitiv seit 1834 in Preußen), mehrere Typen des Gymnasiums wurden 1900 als gleichberechtigt für alle Studien anerkannt: Humanistisches GymnasiumRealgymnasiumOberrealschule. Für Mädchen war das Erlangen der Hochschulreife erst ab 1893 mit der Gründung des ersten Mädchengymnasiums in Karlsruhe möglich, den uneingeschränkten Zugang zum universitären Studium erhielten sie aber erst 1919.

Die Weimarer Republik führte 1920 die obligatorische vierklassige Grundschule innerhalb der Volksschule ein. Weitergehende Forderungen der Reichsschulkonferenz blieben unerfüllt. Der Anteil humanistischer Gymnasien ging zurück, dafür traten die modernen Fremdsprachen und Naturwissenschaften in den höheren Schulen stärker hervor. Diese Form des Bildungssystems blieb im „Dritten Reich“ trotz ideologischer Einflussnahme bis 1945 weitgehend erhalten. Das Abitur, nach acht Gymnasialjahren, wurde 1937 eingeführt, um einer „Überbildung“ entgegenzutreten. Auch wurden Spezialschulen (Napola) zur Formung einer NS-Elite gegründet.


1949 bestätigte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) den Bundesländern im Kulturföderalismus die Bildungshoheit („Kulturhoheit der Länder“), die sie bereits in der Weimarer Republik innehatten. Sie führten auch die Schularten und die Schuldauer wieder ein (achtklassige Volksschule, neunklassiges Gymnasium). Zu Anfang (Düsseldorfer Abkommen) waren sie vorsichtig bemüht, das regional noch sehr unterschiedliche Schulsystem einheitlicher zu gestalten und langsam auszubauen. Das Hamburger Abkommen 1964 setzte aber einen gemeinsamen Rahmen, u. a. durch die Einführung der Hauptschule. Dagegen wurde das Bildungssystem der DDR von 1949 bis 1990 – den Änderungen im Bildungssystem der SBZ folgend – strikt zentralistisch und auf der ideologischen Grundlage des Marxismus-Leninismus geregelt. Mit dem Schulgesetz von 1959 war die zunächst achtklassige Einheitsschule obligatorisch, an die sich die vierjährige Erweiterte Oberschule anstelle des Gymnasiums anschloss. Die ganztägige Betreuung in Schulhorten ermöglichte immer mehr Müttern die Berufstätigkeit.
Einschneidend stellte der Sputnik-Schock 1957 das Bildungswesen aller westlichen Staaten in Frag – in Deutschland sprach Georg Picht 1964 von einer angeblichen „Bildungskatastropheund einem Modernisierungsdefizit in inhaltlicher und sozialer Hinsicht. Andere wie Ralf Dahrendorf kritisierten die fehlende Erziehung zu demokratischen Bürgern. Für die zweite industrielle Revolution galten mehr und besser qualifizierte Absolventen als zwingend erforderlich. Intensive Reformdiskussionen ließen unter anderem den Deutschen Bildungsrat entstehen, dessen Strukturplan für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen maßgebend wurde. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung legte 1973 den ersten Bildungsgesamtplan vor, auf dessen Grundlage der Auf- und Ausbau des Bildungswesens stattfinden sollte. Er ging aber schon bei der Verabschiedung im parteipolitischen Streit vor allem um die Gesamtschule unter, in den 1980er Jahren stagnierten die bildungspolitischen Bemühungen auch wegen der Kosten. Bei der Integration der neuen ostdeutschen Bundesländer nach 1990 wurden die westdeutschen Strukturen mit geringen Abweichungen auf den Osten übertragen.
Erst Ende der 1990er Jahre rückte das Thema Bildung wieder in den Vordergrund, was vor allem auf schlechte Ergebnisse in internationalen Vergleichsstudien (beispielsweise PISA) zurückzuführen ist Auch trat zunehmend Fachkräftemangel auf. Mit Blick auf erfolgreichere Länder wie z. B. Finnland wurden zahlreiche Änderungen (vorschulische Bildung, gemeinsames Lernen aller Schüler, mehr individuelle Förderung, selbstständige Schule, Abschaffung einer eigenständigen Hauptschule) vorgeschlagen, die das Thema der Bildung wieder in den Vordergrund der Politik rückten. Besonders das schlechte schulische Abschneiden vieler Kinder mit Migrationshintergrund bot dazu Anlass. Auch im Blick auf den internationalen Vergleich sowie das DDR-Bildungssystem setzten sich das Abitur nach zwölf Schuljahren (achtjähriges Gymnasium „G8“) und das Zentralabitur weitgehend durch. Das Bemühen um Qualitätssicherung z. B. durch Vergleichsarbeiten und Schulevaluation wurde mit hohem Kostenaufwand umgesetzt, die Bundesländer gründeten ein Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB).
Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Bildungssystem in Deutschland ist vertikal in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei davon bilden das deutsche Schulsystem:

  • Primarbereich – umfasst die ersten vier Schuljahre in der Grundschule (oder bereits in der Förderschule). In einigen Ländern gibt es auch eine sechsjährige Grundschule oder eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen.

  • Sekundarbereich I – führt zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe und ist in Haupt-Realschule und Gymnasium gegliedert oder in einer Gesamtschule integriert.

  • Sekundarbereich II – beginnt nach dem Sekundarbereich I als gymnasiale Oberstufe oder als berufsbildende Schule. Im verkürzten Gymnasium (G8) gilt die 10. Klasse bereits als Teil der Sekundarstufe II.

  • Tertiärbereich – beginnt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und ist an HochschulenBerufsakademienFachakademien angesiedelt bzw. nach einer entsprechenden Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung an Fachschulen.

  • Quartärbereich – umfasst alle Formen der privaten und beruflichen Weiterbildung, die vom Deutschen Bildungsrat als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens definiert wurden.


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