Bildungssystem in Deutschland


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Bildungssystem in Deutschland

Berufliche Fortbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach dem Berufsbildungsgesetz zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Dabei unterscheidet man:

  • Erhaltungsfortbildung

  • Erweiterungsfortbildung

  • Anpassungsfortbildung

  • Aufstiegsfortbildung

Je nach Fortbildungsart können die erworbenen Qualifikationen durch Prüfungen nachgewiesen werden, welche die zuständigen Stellen durchführen. Einige Fortbildungen sind dabei durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen geregelt. Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man dabei zum Beispiel:

  • die Meister- bzw. Fachwirtqualifikation und dem gleichgestellte

  • die Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt

Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit statt. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich manchmal auch die Kosten. Eine Fortbildung kann aber auch durch öffentliche Mittel und Zuschüsse gefördert werden, abhängig von der Fortbildung und der persönlichen Situation, wenn beispielsweise bei veränderter persönlicher Eignung oder verändertem Arbeitsmarkt eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden kann.
Akteure im Bildungswesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland sind drei Gruppen von Akteuren im Bildungswesen aktiv. Die Schüler als die wichtigste Gruppe haben aufgrund ihres Alters und Status nur am Rande Einfluss.

  1. Der Staat tritt in Form von BundLändernKommunen und Gremien des kooperativen Föderalismus (Kultusministerkonferenz KMK, Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz GWK) in Aktion.

  2. Einige staatliche Gremien zur Politikberatung wie der Wissenschaftsrat oder bis 1975 der Bildungsrat wirken mit.

  3. Auf nichtstaatlicher Ebene existieren vor allem Interessenvertretungen verschiedener Beteiligter am Bildungswesen: die Hochschulen (Hochschulrektorenkonferenz HRK); die Interessenverbände der Wirtschaft und des Handwerks (Institut der deutschen Wirtschaft), die Lehrerfachverbände und -gewerkschaften (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)Deutscher Lehrerverband) und weitere Organisationen freier Schulen und anderer Bildungsträger (Bundesverband Deutscher PrivatschulenBund freier WaldorfschulenBundesverband der freien Alternativschulen BFAS, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung).

Aufgrund der Länderhoheit im Schulwesen muss der Bund sich bei bildungspolitischen Fragen auf seine Rahmenkompetenzen beschränken, die vor allem im Hochschulbereich und in der Berufsausbildung liegen. Für die inneren Schulangelegenheiten sind ausschließlich die Länder zuständig. Diese gestalten das Schulwesen und führen die Schulaufsicht durch. Sie finanzieren das Schulwesen, erlassen Gesetze und Verordnungen oder genehmigen Schulbücher. Die Aufgabe der Gemeinden sind die äußeren Schulangelegenheiten, die sich vor allem auf die Verwaltung der Gebäude und die Sachausstattung erstrecken. Um eine gewisse Einheitlichkeit des Bildungswesens zu erreichen, sind die Gremien des kooperativen Föderalismus notwendig, besonders die KMK. Die BLK hingegen war ursprünglich als Planungsgremium konzipiert, hat sich jedoch mehr zu einem Gremium der punktuellen Innovations- und Forschungsförderung entwickelt.
Die nichtstaatlichen Akteure und Beratungsgremien haben keinen direkten Einfluss auf das Bildungssystem, sondern wirken vor allem beratend. So entwerfen sie Konzepte und Empfehlungen oder stellen Forderungen an die Bildungspolitik, wirken in der Bildungsforschung mit oder führen Studien durch. Diese haben einen enormen Einfluss auf die Bildungspolitik, welcher sich jedoch nur schwer erfassen lässt.
Rechtliche Bedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schulsystem liegt laut Art. 7 GG im Verantwortungsbereich des Staates. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind diese auch für die Durchführung, Aufsicht und Gestaltung des Schulwesens zuständig, was über die Schulgesetze und Schulordnungen sowie Lehrpläne und Curricula der Länder geschieht. Für die gymnasiale Oberstufe können zusätzliche Gesetze existieren. Vor allem der Bereich der Berufsbildung wird auch durch Bundesgesetze und Regelungen geregelt, etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsrahmenpläne. Im Bereich der Hochschulen existieren das Hochschulrahmengesetz, zahlreiche Landesgesetze und hochschulinterne Regelungen. Der Bereich der Weiterbildung ist wenig reglementiert.
Lehrende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:


Leider gar nichts über die Ausbildung der Lehrenden in tertiären und quartären Bildungsbereich.
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Lehrende im Primär- und Sekundärbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
→ Hauptartikel: Schullehrer in Deutschland
Schullehrer müssen in Deutschland ein spezielles Lehramtsstudium absolviert haben. Ausbilder, die in der dualen Berufsausbildung tätig sind, müssen eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Beruf und darüber hinaus auch entweder eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder eine Meisterprüfung absolviert haben.

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