Das Bankensystem in Deutschland


Volksbanken / Genossenschaftsbanken


Download 29 Kb.
bet2/5
Sana28.12.2022
Hajmi29 Kb.
#1023855
1   2   3   4   5
Bog'liq
Das Bankensystem in Deutschland

Volksbanken / Genossenschaftsbanken:
Die Genossenschaftsbank ist wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. Auch sie sind Universalbanken und können alle möglichen Finanzgeschäfte tätigen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken oder PSD Banken. Ihre Kunden sind Privatkunden und auch Firmenkunden, darunter vor allem mittelständische Unternehmen.
Die Kunden können Anteile der Genossenschaft erwerben und dadurch Mitglied werden. Sie bekommen damit Mitbestimmungsrechte und sind am Gewinn beteiligt. Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht, egal wie hoch ihr Anteil ist. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen mit den gleichen Zielen. Typisch für Genossenschaftsbanken ist, dass sie der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind.
Es ist daher nicht das Ziel der Genossenschaftsbanken, den höchstmöglichen Gewinn zu erwirtschaften. Die Mitgliedschaft unterscheidet Genossenschaftsbanken von anderen Kreditinstituten.
Das Bankensystem in Deutschland kann aufgrund der vielen verschiedenen Banken für Verwirrung sorgen. In diesem Artikel gehen wir genauer auf das Bankensystem ein und erklären den Unterschied zwischen Universalbanken und Spezialbanken.
Bankensystem in Deutschland - das sind die Grundsäulen
Das deutsche Bankensystem ist ein sogenanntes Universalbankensystem, welches die drei Hauptgruppen Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken und Genossenschaftsbanken enthält.

  • Wenn eine Bank verschiedene Bankleistungen anbietet, wird sie als Universalbank betitelt. Ungefähr 95% der deutschen Banken sind Universalbanken.

  • Zu den Privatbanken gehören wiederum Großbanken, private Regionalbanken, Kreditbanken und Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland. Bekannte Vertreter sind die Deutsche Bank und die Commerzbank.

  • Die öffentlich-rechtlichen Banken sind die Sparkassen und die dazugehörigen Landesbanken. Sie werden als "öffentlich-rechtlich" bezeichnet, weil ihre Eigentümer Gemeinden, Landkreise oder Bundesländer sind.

  • Den dritten Bereich bilden die Genossenschaftsbanken, zu denen die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen. Viele der Kunden sind auch gleichzeitig Teilhaber an den Banken. Das heißt, sie besitzen Genossenschaftsanteile.




Download 29 Kb.

Do'stlaringiz bilan baham:
1   2   3   4   5




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling