Freie und Hansestadt


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Hamburg

Siehe auch die Listen: Hamburger EhrenbürgerHamburger Bürgermeister und Hamburger Hauptpastoren
[Bearbeiten]Politik und Staat


Die Freiheit, die erwarben die Alten,
möge die Nachwelt würdig erhalten.

Inschrift am Hamburger Rathaus
→ Hauptartikel: Politik in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Stadtstaat ein Land (Gliedstaat) der Bundesrepublik Deutschland und zugleich als Stadt eine Einheitsgemeinde. Hamburg verfügt über eine lange Tradition als bürgerliche Stadtrepublik und ist heute gemäß der Landesverfassung ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Eine Trennung von gemeindlichen und staatlichen Aufgaben erfolgt nicht. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus, das das Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft wählt, eigene Entscheidungen durch Volksgesetzgebung einbringt und in der Verwaltung, wie in den Deputationen mitwirkt.
Die Regierung des Landes ist der Senat, dessen Präsident der Erste Bürgermeister ist. Der Erste Bürgermeister wird seit Änderung der Verfassung 1996 direkt durch die Bürgerschaft gewählt, hat seitdem die Richtlinienkompetenz in der Politik und beruft seinen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und die übrigen Senatoren, welche von der Bürgerschaft bestätigt werden müssen. Jeder Senator leitet als Präses eine der Senatsbehörden, vergleichbar einem von einem Minister geleiteten Ministerium in anderen Ländern.
Zu Hamburgs Verfassungsorganen zählt neben Bürgerschaft und Senat zudem noch das Hamburgische Verfassungsgericht als Landesverfassungsgericht.
Auf der Ebene der jeweiligen Bezirke in Hamburg, wird mit den Bezirksversammlungen jeweils ein eigene Volksvertretung gewählt. Diese haben rechtlich allerdings die Stellung von Verwaltungsausschüssen, mit eingeschränkten Kompetenzen.
Auf überregionaler Ebene hat Hamburg einen Sitz (drei Stimmen) im Bundesrat und ist mit sechs Direktmandaten der Wahlkreise MitteAltonaEimsbüttelNordWandsbek und Bergedorf-Harburg sowie weiteren Abgeordneten über die Landesliste im Bundestag vertreten. Hamburg ist Mitglied im Deutschen Städtetag und entsendet einen Vertreter in den Ausschuss der Regionen.
Eine Länderfusion, also ein Zusammenschluss Hamburgs mit anderen norddeutschen Ländern wird seit Jahrzehnten unter dem Begriff Nordstaat gelegentlich ins Gespräch gebracht. Aus dieser Diskussion ist eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, wie in der Metropolregion Hamburg oder gemeinsamer Einrichtungen, wie dem Statistikamt Nord hervorgegangen.
[Bearbeiten]Bürgerschaftswahl 2011
→ Hauptartikel: Bürgerschaftswahl in Hamburg 2011
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft fanden am 20. Februar 2011 statt. Bei diesen Wahlen kam es zu einer absoluten Mehrheit für die SPD. Die CDU verlor stark und kam nach 42,6 % bei denBürgerschaftswahlen 2008 nach dem vorläufigen Endergebnis nur noch auf 21,9 %. Erstmals nach 2001 konnte die FDP wieder in die Bürgerschaft einziehen.
Das auf Grund eines Volksentscheides 2004 zur den Wahlen 2008 eingeführte personalisierte Verhältniswahlsystem wurde nach einem neuerlichen Volksbegehren nochmals verstärkt. Nach diesem Hamburger Wahlsystem hatte jeder Wähler zehn Stimmen. Fünf Wahlkreisstimmen für Kandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten oder für Landeslisten in ihrer Gesamtheit mit der Möglichkeit die fünf Stimmen bei einer Person (oder Partei bei Landesliste) anzuhäufeln oder beliebig zu verteilen. Gleiches galt für parallel stattfindenden Wahlen zu den Bezirksversammlungen, die zukünftig zeitgleich mit der Europawahl stattfinden sollen.
Das endgültige Ergebnis der Wahl lautete:[23]
Siehe auch: Liste der Hamburger Bürgermeister
[Bearbeiten]Vertretungen und Konsulate
Die wirtschaftliche Bedeutung Hamburgs für den Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland („Hamburg, das Tor zur Welt“) sowie die Bedeutung als wichtiges Zentrum von Industrie, Handel und Logistik, als Sitz von ausländischen Unternehmen und mit einer Bevölkerung in der mehr als 180 verschiedene Staatsangehörigkeiten vertreten sind, hat dazu geführt, dass Hamburg mit 100 Konsulaten (April 2010) nach New Yorkund Hongkong der drittgrößte Konsularstandort überhaupt ist. Über den Hafen bestanden bereits seit der Hansezeit Handelsbeziehungen zu anderen Städten und Ländern. Die ersten Vertretungen wurden von europäischen Staaten eröffnet, bevor im 18. und 19. Jahrhundert auch Staaten aus Nord- und Südamerika hinzukamen. Österreich (seit 1570) und Frankreich (1579) betreiben derzeit die am längsten ansässigen Konsulate.

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