Ihr persönliches energieprojekt! Windpark-kirchberg. De bürger windp ark kirchberg/jagst
Download 1.52 Mb. Pdf ko'rish
|
§§ 164, 166 HGB
vollumfänglich zu. Sie sind berechtigt, die schriftliche Mitteilung der Jahresabschlüsse zu verlangen und auf eigene Kosten die Bücher und Schriften der Beteiligungsgesellschaft einzusehen oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten einsehen zu lassen. Das Widerspruchs- recht nach § 164 Satz 1 Halbsatz 2 HGB ist ausge- schlossen; an seine Stelle tritt das Recht, über diejenigen Geschäftsführungsmaßnahmen zu beschließen, die der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen. Die Anleger sind berechtigt, bestimmte Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung der Geschäfts- führung, die Kreditaufnahme außerhalb des Investitions- und Finanzierungsplans, die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien für Verbindlichkeiten Dritter, der Abschluss von Anstellungsverträgen und Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 350.000 zzgl. gesetzlicher USt. p.a., sofern deren Abschluss nicht im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen ist, Entnahmen und Zuführungen zur Rücklage, die Abberufung der Geschäftsführung der Beteiligungs- gesellschaft sowie die Wahl einer neuen Geschäftsführung, Verfügungen des persönlich haftenden Gesellschafters über seine Anteile an der Beteiligungsgesellschaft, der Ausschluss von Gesellschaftern, Verfügungen über die von der Beteiligungs- 1. ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 1 VERMVERKPROSPV) 3. HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER ANLEGER (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 1A, 1. HALBSATZ VERMVERKPROSPV) 2. ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 1 VERMVERKPROSPV) 085 kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2035. Zudem besteht jederzeit das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Aus- einandersetzungsguthaben. Darüber hinaus können die Anleger über ihre Beteiligung mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres verfügen. Sie haben die von ihnen übernommene Pflichteinlage nebst Agio fristgerecht zu leisten und sind verpflichtet, der Beteiligungsgesellschaft ihre steuerlichen Daten mitzuteilen. Der Komplementär ist zur alleinigen Geschäftsfüh- rung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt. Er sowie seine Organe sind von den Beschränk- ungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafter können den Komplementär nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft abberufen. Obwohl der Komplementär keine Einlage geleistet hat, steht ihm bei Gesellschafterbeschlüssen, die der Einstimmigkeit bedürfen, oder im Falle der Stimmengleichheit eine Stimme zu. Der Komplementär ist am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft nicht beteiligt. Er erhält jedoch Ver- gütungen für die Übernahme der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft sowie für die Übernahme der Geschäftsführung und die damit verbundene Betriebsführung der Windenergieanlagen. Der Komplementär kann eine Gesellschafterversammlung einberufen, wenn er es für erforderlich hält. Die Gesell- schafterversammlung wird durch den Geschäftsführer des Komplementärs geleitet, sofern nicht die Gesellschafterver- sammlung einen anderen Versammlungsleiter wählt. 12 4. ABWEICHENDE RECHTE DER GESELLSCHAFTER DES EMITTENTEN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKT- AUFSTELLUNG (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 1A, 1. HALBSATZ VERMVERKPROSPV) gesellschaft erworbenen Windenergieanlagen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie die Auflösung der Beteili- gungsgesellschaft. Das Stimmengewicht der Anleger richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Pflichteinlagen. Je volle € 10.000 der wirksam und vollständig eingezahlten Pflicht- einlage gewähren eine Stimme. Die Anleger haben das Recht, selbst an den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungs- gesellschaft teilzunehmen und ihre Stimmrechte selbst aus- zuüben. Jeder Gesellschafter kann sich aber auch durch eine Person seiner Wahl vertreten lassen, sofern die Vertretungs- befugnis durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die Anleger sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft zur Erbringung ihrer Pflichteinlagen zzgl. Agio verpflichtet. Gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft haften sie in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der Pflichteinlage). Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern die Pflichteinlage in Höhe der Haftsumme geleistet und nicht zurückgewährt worden ist. Eine Rückgewähr liegt auch dann vor, wenn die Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen an die Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Pflichteinlage der Anleger an diese zurückzahlt. Soweit dadurch die eingezahlte Pflicht- einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der jeweilige Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme. Im Falle ihres Ausscheidens haften Anleger für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft noch für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (§ 160 Abs. 1 HGB). Haftungsansprüche gegen Anleger aus Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft verjähren gem. § 159 Abs. 1 HGB spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der Betei- ligungsgesellschaft. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsge- sellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich www.windpark-kirchberg.de 086 Rechtliche Grundlagen In Eilfällen, in denen die vorherige Zustimmung der Gesell- schafter zu einer zustimmungsbedürftigen Maßnahme nicht kurzfristig eingeholt werden kann, die Maßnahme aber unbe- dingt notwendig ist, weil den Gesellschaftern und/oder der Gesellschaft bei Zuwarten ein erheblicher Schaden droht und/ oder die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Verwal- tung nicht mehr gewährleistet ist, darf der Komplementär ohne die Zustimmung der Gesellschafter handeln. Der Komplementär kann erst dann aus der Beteiligungsge- sellschaft ausscheiden bzw. es wird im Falle seiner Kündigung diese erst dann wirksam, wenn von den Gesellschaftern ein neuer Komplementär bestimmt oder in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des Komplementärs über seinen Anteil bedürfen einer Zustimmung der Gesellschafter. Der Komplementär ist Liquidator der Beteiligungsgesellschaft. Der Gründungskommanditist ist berechtigt, eine von dem Mindestbetrag abweichende Gründungseinlage zu leisten. Für den Fall, dass ein Anleger eine Veräußerung seiner Beteiligung an einen Dritten beabsichtigt, besitzt der Gründungskommanditist ein Vorkaufsrecht. Darüber hinaus stimmen die Rechte und Pflichten der Gesell- schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit denen der beitretenden Anleger überein. Ehemalige Gesellschafter der Beteiligungsgesell- schaft existieren nicht. Dementsprechend gibt es auch keine Ansprüche ehemaliger Gesellschafter der Beteiligungs- gesellschaft aus ihrer vormaligen Beteiligung. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzep- tion der Vermögensanlage sind ausführlich auf Seite 122 ff. dargestellt. Weder der Emittent noch eine andere Person über- nimmt die Zahlung von Steuern für den Anleger. Die Kommanditbeteiligungen der Anleger sind im Wege der Abtretung übertragbar. Verstirbt ein Anleger, so geht seine Beteiligung ohne weitere Rechtshandlungen auf den oder die Erben oder Vermächtnisnehmer über. Die freie Handelbarkeit der Beteiligungen ist folgendermaßen eingeschränkt: 5. ANSPRÜCHE EHEMALIGER GESELL- SCHAFTER AUS IHRER BETEILIGUNG BEIM EMITTENTEN (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 1A, 2. HALBSATZ VERMVERKPROSPV) 8. ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEITEN UND HANDELBARKEIT (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 3 VERMVERKPROSPV) 7. ÜBERNAHME DER ZAHLUNGEN VON STEUERN DURCH DEN EMIT- TENTEN ODER EINE ANDERE PERSON FÜR DEN ANLEGER (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 2, 2. HALBSATZ VERMVERKPROSPV) 6. WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 2, 1. HALBSATZ VERMVERKPROSPV) ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 087 Im Übrigen ist ein Verkauf der Beteiligungen im Rahmen des Zweitmarktes nur eingeschränkt möglich, weil es zum Zeit- punkt der Prospektaufstellung keinen Markt für den Handel mit derartigen Beteiligungen gibt und die Entwicklung eines solchen Marktes auch nicht zu erwarten ist. Zahlstellen oder andere Stellen, die bestimmungsge- mäß Zahlungen an die Anleger ausführen und an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Infor- mationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Jahresabschluss zur kostenlosen Ausgabe be- reitgehalten werden (§ 4 Satz 1 Ziff. 4 VermVerkProspV) Zahlungen an die Anleger sowie die kostenlose Ausgabe dieses Verkaufsprospektes, des Vermögensanlagen-Informati- onsblattes, des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgen durch folgende Zahlstelle: Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG Medizinalratsklinge 13 74592 Kirchberg an der Jagst Die Anleger haben den vollen Nennbetrag ihrer jewei- ligen Pflichteinlage zuzüglich 2% Agio zu leisten. Anleger haben innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Komplementär die Pflichteinlage und das Agio auf ein dem Anleger noch mitzuteilendes Konto der Beteiligungs- gesellschaft zu zahlen. Verfügungen über eine Beteiligung sind nur mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres und grundsätzlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Komplementärs möglich. Ohne Zustimmung des Komplementärs kann der Anleger seine Beteiligung ganz oder teilweise auf Mitgesellschafter, seinen Ehegatten oder seine direkten Abkömmlinge übertragen. Wenn und soweit ein Anleger die Veräußerung seiner Beteiligung an einen Dritten beabsichtigt, hat er zunächst die Beteiligung dem Gründungskommanditisten zum Erwerb anzubieten. Dem Angebot ist ein schriftliches und verbindliches Kaufangebot des Dritten beizufügen. Der Gründungskommanditist ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Beteiligung zu diesem Kaufpreis vom Anleger zu erwerben oder einen Dritten zu benennen, der das Vorkaufsrecht ausüben kann. Wenn und soweit der Gründungskommanditist oder ein von ihm benannter Dritter von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, hat er dies dem verkaufswilligen Anleger innerhalb von vier Wochen ab Vorlage des Verkaufsangebots schriftlich mitzu- teilen. Der Anleger darf in diesem Fall seine Beteiligung an einen Dritten maximal zu dem dem Gründungskommanditisten vorgelegten Verkaufsangebot veräußern. Eine teilweise Übertragung ist nur zulässig, sofern dadurch keine Beteiligungen entstehen, deren Betrag unter dem Mindestbetrag von € 50.000 liegt und sofern der Teilkom- manditanteil durch 10.000 ohne Rest teilbar ist. Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen („z.B. Green Card“), Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. von Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen, sowie das Angebot dieser Betei- ligung in den vorgenannten Ländern ist ausgeschlossen und schränkt somit auch die Verfügungsmöglichkeit ein. 12 10. EINZELHEITEN DER ZAHLUNG DES ZEICHNUNGS- ODER ERWERBSPREISES (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 5 VERMVERKPROSPV) 9. ZAHLSTELLEN www.windpark-kirchberg.de 088 Rechtliche Grundlagen Stellen zur Entgegennahme von Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen ge- richtete Willenserklärungen des Publikums (§ 4 Satz 1 Ziff. 6 VermVerkProspV) Die Beitrittserklärungen sind ordnungsgemäß auszufüllen und an folgende Adresse zu übersenden: Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG Medizinalratsklinge 13 74592 Kirchberg an der Jagst Die Beitrittserklärungen werden von dem Komplementär der Beteiligungsgesellschaft angenommen. Zeichnungsfrist, Möglichkeiten zur vorzeitigen Schließung oder Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen (§ 4 Satz 1 Ziff. 7 VermVerkProspV). Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 VermAnlG frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und endet mit der Vollplatzierung, spätes- tens am 31.12.2014. Die Abgabe von Beitrittsangeboten der Anleger ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet („Angebotsperiode“). Der Komplementär ist jedoch berechtigt, nach freiem Ermessen die Angebotsperiode um drei Monate zu verlängern. Er ist ferner berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft vorzeitig zu schließen, also die Angebotsperiode vorzeitig zu beenden. Des Weiteren ist der Komplementär berechtigt, das Zielkapital der Beteiligungsgesellschaft herabzusetzen, wenn dieses – bspw. wegen Versagung der behördlichen Genehmigung einer oder mehrerer Windenergieanlage(n) – nicht in Höhe von € 12,5 Mio. benötigt wird. Kommt ein Anleger der Pflicht zur fristgemäßen Leistung seiner Pflichteinlage nicht vollständig nach, ist der Komplementär berechtigt, die Beteiligung des Anlegers auf den Betrag der teilweise geleisteten Pflichteinlage (ohne Agio) herabzusetzen, wenn der Anleger den Mindestbetrag in Höhe von € 50.000 bereits erbracht hat. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, das Beteiligungs- angebot vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Teilbeträge, falls das Angebot gleichzeitig in verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen erfolgt (§ 4 Satz 1 Ziff. 8 VermVerkProspV). Das Angebot erfolgt nicht in verschiedenen Staaten, sondern ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. 11. STELLEN ZUR ENTGEGENNAHME VON ZEICHNUNGEN ODER AUF DEN ERWERB VON ANTEILEN 12. ZEICHNUNGSFRIST 13. TEILBETRÄGE ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 089 12 Die Beteiligungsgesellschaft verwendet die Netto- einnahmen aus dem Beteiligungsangebot für die Errichtung und den Betrieb von bis zu acht Windenergieanlagen in einem Windpark im Raum Kirchberg an der Jagst und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Für Einzelheiten wird auf die Darstellung des prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans nebst Erläuterungen auf Seite 60 ff. verwiesen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft den Projektentwicklungsvertrag sowie den Errichtungsvertrag mit der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG final verhandelt, jedoch noch nicht unterschrieben. Die Windpark Kirchberg GmbH & Co.KG hat die Vestas Deutschland GmbH als Turbinenlieferanten ausgewählt und mit Vestas einen Turbinenliefervertrag sowie einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers. Die Mindestbeteiligung beträgt € 50.000. Übernommene Pflichteinlagen müssen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein; der Komplementär kann nach eigenem Ermessen Abweichungen hiervon zulassen. Die Beteiligung eines Anlegers darf höchstens € 3,75 Mio. (Pflichteinlage) betragen. Zuzüglich zum Erwerbspreis haben die Anleger ein Agio in Höhe von 2% der Pflichteinlage an die Beteiligungs- gesellschaft zu zahlen. Die Beteiligungsgesellschaft wird in Windenergie- anlagen investieren, um die Vorteile der Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien zu nutzen (Anlagepolitik). Dafür plant sie, acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung je Anlage von 3.300 kW in dem Bürger- windpark Kirchberg/Jagst zu errichten und unter dem Regime des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) zu betreiben, mit Anspruch auf eine zum Investitionszeitpunkt per Gesetz fest- gelegte Vergütung für die Netzeinspeisung des produzierten Stroms (Anlagestrategie). Damit soll eine laufende Rendite generiert und – im Falle eines Verkaufs der Windenergieanlagen – ggf. ein Veräußerungsgewinn erzielt werden (Anlageziel). 14. ERWERBSPREIS FÜR DIE VER- MÖGENSANLAGE (§ 4 SATZ 1 ZIFF. 9 VERMVERKPROSPV) 16. NUTZUNG DER NETTOEINNAHMEN AUS DEM ANGEBOT (§ 9 ABS. 1 SATZ 1 ZIFF. 1 VERMVERKPROSPV) 15. ANLAGESTRATEGIE / ANLAGE- POLITIK DER VERMÖGENSANLAGE (§ 9 ABS. 1 SATZ 1 VERMVERKPROSPV) 17. REALISIERUNGSGRAD DES PROJEKTS (§ 9 ABS. 1 SATZ 1 ZIFF. 2 VERMVERKPROSPV) www.windpark-kirchberg.de 090 Rechtliche Grundlagen Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot reichen für die Realisierung der Anlagestrategie und der Anlage- politik allein nicht aus. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, die Errichtung der Windenergieanlagen neben der Platzierung von Eigenkapital durch ein Bankdarlehen in Höhe von € 30 Mio. zu finanzieren. Die Nettoeinnahmen werden für sonstige Zwecke nicht genutzt. Die Anlagestrategie und Anlagepolitik sind im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft im Rahmen des Unternehmensgegenstandes verankert. Dieser kann durch Gesellschafterbeschluss abgeändert werden. Für einen solchen Beschluss bedarf es einer Mehrheit von ¾ (Dreiviertel) der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss kann im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens oder im Rahmen einer als Präsenzveranstaltung abzuhaltenden Gesellschafterversamm- lung gefasst werden. Für die Beschlussfähigkeit sowohl im Umlaufverfahren als auch bei einer Gesellschafterversamm- lung bedarf es der Teilnahme von Gesellschaftern, auf die zusammen mindestens 40 % der Stimmen entfallen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten zur Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik. Ein Einsatz von Derivaten und Termingeschäften besteht nicht. Die Anlageobjekte sind acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung je Anlage von 3.300 kW zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien. Einzelheiten zu den Windenergieanlagen sind auf Seite 42 ff. dargestellt. Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben oder dingliche Berechtigung aus an- deren Gründen der nach §§ 3, 7 und 12 zu nennenden Personen (§ 9 Abs. 2 Ziff. 2 VermVerkProspV). Ralf Stier (Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten sowie des Anbieters und Prospektverantwortlichen) ist einer der Grundstückseigentümer im Bürgerwindpark Kirchberg/ Jagst und somit einer der Standortverpächter im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft. Darüber hinaus stand oder steht 18. NETTOEINNAHMEN AUS- REICHEND FÜR DIE REALSIERUNG (§ 9 ABS. 1 SATZ 1 ZIFF. 3 VERMVERKPROSPV) 20. MÖGLICHKEITEN EINER ÄNDERUNG DER ANLAGESTRATEGIE; EINSATZ VON DERIVATEN UND TER- MINGESCHÄFTEN (§ 9 ABS. 1 SATZ 2 VERMVERKPROSPV) 19. NUTZUNG DER NETTOEINNAHMEN FÜR SONSTIGE ZWECKE (§ 9 ABS. 1 SATZ 1ZIFF. 4 VERMVERKPROSPV) 21. BESCHREIBUNG DER ANLAGEOBJEKTE (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 1 VERMVERKPROSPV) 22. EIGENTUM AN DEN ANLAGEOBJEKTEN ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 091 12 Es bestehen keine tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. Für die Errichtung und den Betrieb der Windenergie- anlagen sind folgende Genehmigungen erforderlich: • Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz • Genehmigung für die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungs- punkt am Umspannwerk Zu den Einzelheiten des Genehmigungsstandes siehe die Angaben auf Seite 54. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen noch keine geschlossenen Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon vor. dem Anbieter, dem Prospektverantwortlichen, den Grün- dungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Beteiligungs- gesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft kein Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben zu. Ihnen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen der Anlageobjekte. Dem artenschutzrechtlichen Gutachten zufolge, (siehe Seite 51) ist zum Schutz der Fledermäuse eine Nacht- abschaltung einzelner WEA unter bestimmten Witterungsbe- dingungen und zu bestimmten Jahreszeiten in den Nachtstunden erforderlich. Desweiteren sind dem Gutachten zufolge zum Zwecke des Vogelschutzes Bauzeitenbeschränkungen bei der Errichtung der WEA notwendig. Darüberhinaus bestehen keine rechtlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, inbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. 25. ERFORDERLICHKEIT UND VORLIEGEN BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN (§ 9 ABS. 2 ZIFFER 5 VERMVERKPROSPV) 26. VERTRÄGE ÜBER DIE ANSCHAFFUNG DER ANLAGEOBJEKTE (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 6 VERMVERKPROSPV) 24. RECHTLICHE ODER TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER VERWEN- DUNGSMÖGLICHKEITEN DER ANLAGEOBJEKTE (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 4 VERMVERKPROSPV) 23. DINGLICHE BELASTUNGEN DER ANLAGEOBJEKTE (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 3 VERMVERKPROSPV) www.windpark-kirchberg.de 092 Rechtliche Grundlagen Von dem Anbieter wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben: • Baugrundgutachten: Geotechnik, Aalen – Herr Dipl.-Geol. W. Höffner • Artenschutzrechtliches Gutachten: Gutschker-Dongus Landschaftsarchitekten, Odernheim am Glan, mit Niederlassung in Kirchberg/Jagst • Gutachten über Schattenwurf, Schall, Turbulenz und Ertrag: GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, • Gutachten über den Ertrag: JH Wind, Kirchzarten Zu den Einzelheiten der Gutachten siehe die Angaben auf Seite 50 ff. Darüber hinaus hat keine Person oder Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte erstellt. Ralf Stier und Georg Persigehl sind Geschäftsfüh- rer des Komplementärs der Beteiligungsgesellschaft (jeweils Mitglied der Geschäftsführung). Ralf Stier ist zudem Geschäftsführer und Gesellschafter der Sonnenenergie Kirchberg GmbH, dem Gründungskommanditist der Beteiligungsgesellschaft und gleichzeitig persönlich haftendem Gesellschafter der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG, dem Anbieter und Prospektverantwortlichen, der mit der Entwicklung und Errichtung des Windparks beauftragt ist und zudem alleiniger Gesellschafter der Windpark Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH (Komplementär der Beteiligungsgesell- schaft) ist. Zudem verpachtet Ralf Stier eine Grundstücksflä- che an die Beteiligungsgesellschaft für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage. Weitere Leistungen und Lieferungen sind von dem Anbieter, dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaf- tern der Beteiligungsgesellschaft, den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft nicht erbracht worden und werden auch nicht erbracht werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlageobjekte sind in dem prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan dargestellt (vgl. „Investitions- und Finanzierungsplan“, Seiten 60 - 61). Der Gründungskommanditist hat bei der Gründung der Beteiligungsgesellschaft die von ihm übernommene Pflichteinlage von € 1.000 geleistet. Parallel beabsichtigt die Beteiligungsgesellschaft, ein Bankdarlehen in Höhe von € 30 Mio. aufzunehmen. Das aktuelle Angebot einer regio- nalen Bank sieht einen jährlichen Zinssatz von 2,95% vor, 27. BEWERTUNGSGUTACHTEN (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 7 VERMVERKPROSPV) 28. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DER NACH §§ 3, 7 ODER 12 ZU NEN- NENDEN PERSONEN (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 8 VERMVERKPROSPV) 29. VORAUSSICHTLICHE GESAMT- KOSTEN DER ANLAGEOBJEKTE (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 9 VERMVERKPROSPV) 30. KONDITIONEN UND FÄLLIGKEITEN VON EIGEN- UND FREMDMITTELN (§ 9 ABS. 2 ZIFF. 9 VERMVERKPROSPV) ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 093 12 der für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben ist. Die Gesamtlaufzeit des Darlehens beträgt voraussichtlich 16 Jahre. Tilgungsbeginn ist für Anfang des Jahres 2017 vorgesehen. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, den Erwerb und die Errichtung der Windenergieanlagen neben der Platzierung des Eigenkapitals durch ein Bankdarlehen in Höhe von € 30 Mio. zu finanzieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt ein Angebot einer regionalen Bank, aber noch keine verbindliche Zusage vor. Das Darlehen würde 70,588 % des Gesamtinvestitionsvolumens ausmachen. Bei der Finanzierung der Anlageobjekte mit Eigen- und Fremdkapital entsteht eine sog. Hebelwirkung (auch Leverage- Effekt genannt), bei der durch Einsatz von Fremdkapital die Eigenkapitalrentabilität erhöht wird, wenn der Nutzen aus- gedrückt in Prozent hoher ausfällt als der Zinssatz, der für Fremdkapital anzusetzen ist. Im Ergebnis wird dadurch die Eigenkapitalrendite mit zunehmender Aufnahme von Fremd- kapital erhöht. Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögens- anlage hat weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen. 32. GEWÄHRLEISTUNGEN (§ 14 VERMVERKPROSPV) 31. FREMDKAPITALQUOTE NEBST HEBELWIRKUNG (§ 9 ABS. 2 ZIFFER 9 VERMVERKPROSPV) www.windpark-kirchberg.de 094 Rechtliche Grundlagen ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN Emittent ist die Beteiligungsgesellschaft in Firma Windenergie Kirchberg/Jagst GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchberg an der Jagst. Die Geschäftsanschrift lautet: Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst Die Beteiligungsgesellschaft ist mit ihrer Eintragung im Handelsregister am 18.06.2014 auf unbestimmte Zeit gegründet worden. Die Beteiligungsgesellschaft ist eine nach deutschem Recht gegründete Kommanditgesellschaft und unterliegt deutschem Recht. Der Komplementär der Beteiligungsgesellschaft ist die Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH, Kirchberg an der Jagst. Das Stammkapital des Komplementärs beträgt € 25.000. Es ist voll eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter des Komplementärs ist die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG. Geschäftsführer des Komplementärs sind Ralf Stier (wohnhaft in 74592 Kirchberg an der Jagst, Ortsstraße 24) und Georg Persigehl (wohnhaft in Hocheckstr. 3 83026 Rosenheim). Der Komplementär hat seinen Sitz in Kirchberg an der Jagst. Die Geschäftsanschrift lautet: Medizinalratsklinge 13, 74592 Kirchberg an der Jagst. Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist eine Kapitalgesellschaft der Komplementär. Dieser haftet daher nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermögen. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen und Wind- parks im Raum Kirchberg an der Jagst. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn fördern. Die Finanzierung der Investitionen der Beteiligungsgesellschaft richtet sich nach dem als Anlage 1 dem Gesellschaftsvertrag beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan. 1. FIRMA, SITZ, GESCHÄFTSANSCHRIFT (§ 5 ZIFF. 1 VERMVERKPROSPV) 4. STRUKTUR DES PERSÖNLICHEN HAFTENDEN GESELLSCHAFTERS (§ 5 ZIFF. 3 VERMVERKPROSPV) 2. GRÜNDUNG, DAUER (§ 5 ZIFF. 2 VERMVERKPROSPV) 3. RECHTSORDNUNG, RECHTSFORM (§ 5 ZIFF. 3 VERMVERKPROSPV) 5. GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS (§ 5 ZIFF. 4 VERMVERKPROSPV) 095 12 Die Beteiligungsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 724021 eingetragen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse an der Beteiligungs- gesellschaft: Windenergie Kirchberg/Jagst Verwaltungs GmbH (Komplementär) ohne Einlage, Sonnenenergie Kirchberg GmbH (Gründungskommanditist) mit einer Einlage von € 1.000. Der Komplementär ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG. Deren persönlich haften- der Gesellschafter ist die Sonnenenergie Kirchberg GmbH. Der Geschäftsführer der Sonnenenergie Kirchberg GmbH, Ralf Stier, ist zugleich Geschäftsführer des Komplementärs. Die Beteiligungsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospekt- aufstellung somit ein Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG i.V.m. §§ 290 ff. HGB. Sobald der Anteil der neu beitre- tenden Gesellschafter über den Anteil der genannten Gesell- schafter liegt, ist die Beteiligungsgesellschaft kein Konzernunternehmen mehr. Die Beteiligungsgesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und vor der Kapitalerhöhung, die Gegen- stand dieses Beteiligungsangebotes ist, über ein Kommandit- kapital von € 1.000. Dieses Kommanditkapital wurde in voller Höhe von der Sonnen- energie Kirchberg GmbH (Gründungskommanditist) über- nommen und eingezahlt. Somit stehen keine Einlagen auf das Kapital der Beteiligungsgesellschaft aus. Der Komplementär ist zur alleinigen Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt. Er sowie seine Organe sind von den Beschränkungen des Download 1.52 Mb. Do'stlaringiz bilan baham: |
Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling
ma'muriyatiga murojaat qiling