Interkulturell
DIE DEUTSCHSPRACHIGE LAENDER
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DIE DEUTSCHSPRACHIGE LAENDER
ÖSTEREICH Östreich hat 7.812.000 Einwohner, davon sind 413.000 Ausländer. Sie leben auf Fläche von 83.853 km, es entspricht einer Bevölkerungsdichte von 93 Menschen pro Quadratkilometr. Die österreichische Republik gibt es seit 1918. 98% der Bevölkerung haben Deutsch als Muttersprache. Österreich ist eine demokratische Republik westlicher Prägheit. Die Bundesverfassung beihält alle Verfassungsgesetze. Das wichtigeste Gesetz der Republik Ostereich ist das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Verfassung von 1929, das allgemein als „die Verfassung" bezeichnet wird. Darauf berührt die gesamte Gesetzgebung (Legislative) und Vollziehung (Exekutive). Die Verfassung ist errichtet nach den Grundsätzen des demokratischen bundesstaatlichen und des rechts-staatlichen Prinzips. So hat es im Artikel 1: „Österreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volke aus". Artikel 2: „Österreich ist ein Bundesstaat". Dieser Wirt nach den Prinzipien des Föderalismus aus den selbständigen Bundesländern gebildet. Schließlich heißt es im Artikel 18. „Die gesamte Verwaltungstätigkeit und Gerichtsbarkeit nur auf Gnmd von Gesetzen ausgeübt werden". Die Bestimmungen über allegemeinen Grundrechte der Staatsbürger wird aus der Dezember-Verfassung von 1867 übernommen, als die Österreichisch-Ungarische Doppelmonarchie gebildet wurde. Von diesen Grundrechten seien hier erwähnt: Gleichheit vor dem Gesetz; Unverschränkte Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebiets; Unverletzlichkeit des Eigentums; Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit; Freiheit der Meinungsbildung und Meinugsäußerung; Unferletzlichkeit des Rechts der Aufwahrung und Pflege von Sprache und Nationalität auch für die sprachlichen Minderheiten.
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