Kulturelles Erbe


Download 23.73 Kb.
Sana17.06.2023
Hajmi23.73 Kb.
#1553928
Bog'liq
Mein anderes Land


Mein anderes Land
Ein Kulturgut ist ein Ergebnis künstlerischer Produktion oder ein anderes menschliches Zeugnis, das als wichtig und erhaltenswert anerkannt ist. Sofern sein Schutzstatus institutionellen Charakter hat, spricht man auch von einem Kulturdenkmal. Die Gesamtheit der Kulturgüter wird als Kulturelles Erbe oder Kulturerbe (cultural heritage) bezeichnet. Vor allem im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch zum Erhalt des kulturellen Erbes sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz werden schützens- und erhaltenswerte Artefakte und Dokumente von bedeutendem kulturellen Wert „Kulturgüter“ genannt. Eines der Probleme des Kulturgut-Schutzes sind die Plünderungen antiker Stätten weltweit, die häufig als Schatzsuche bagatellisiert und als Kavaliersdelikt wahrgenommen werden.[1]

Inhaltsverzeichnis
[Verbergen

  • 1 Wortherkunft

  • 2 Was zählt als Kulturgut?

  • 3 Rechtssprache

  • 4 Europäisches Kulturerbe-Siegel

  • 5 Literatur

  • 6 Einzelnachweise

  • 7 Siehe auch

  • 8 Weblinks

Wortherkunft [Bearbeiten]
Der Begriff des héritage (Französisch für „Erbe“) wurde durch den Bischof von Blois, Henri-Baptiste Grégoire, Ende des 18. Jahrhunderts geprägt.
Was zählt als Kulturgut? [Bearbeiten]
Der Begriff des Kulturguts wird im deutschen Sprachraum vielfältig verwendet. Er umfasst sowohl bewegliche wie auch unbewegliche Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Bedeutung. „Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser) sein. Seit den 1960er-Jahren werden auch Werke der technischen Kultur verstärkt als Kulturgut anerkannt (z. B. historische Produktionsanlagen, Verkehrsmittel usw.). Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur, der Alltagskultur oder Industriekultur gehören.
Häufig wird der Begriff verwendet, wenn es um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern oder um den erfolgten bzw. drohenden „Verlust“ in Kriegen oder bei Katastrophen geht.
Rechtssprache [Bearbeiten]
In der Rechtssprache erscheint „Kulturgut“ in unterschiedlichem Zusammenhang, etwa in der Bundesrepublik Deutschland im „Kulturgutschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft. Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. In der Schweiz wird der Begriff des Kulturguts vom "Kulturgütertransfergesetz" (Umsetzungsgesetzgebung der UNESCO-Konvention von 1970) verwendet.
Der Schutz von Kulturgut ist vielfältig. Als Aufgabe des Zivilschutzes ist in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten beschrieben. Gebäude erhalten mit einer Urkunde den Status „Schutzwürdiges Kulturgut“ und werden mit einem blauweißen Rautezeichen gekennzeichnet. In der Bundesrepublik ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Durchführung der Maßnahme zuständig.
Europäisches Kulturerbe-Siegel [Bearbeiten]
Hauptartikel: Europäisches Kulturerbe-Siegel
Am 28. April 2006 haben mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Granada, Spanien, eine zwischenstaatliche Initiative zum Europäischen Kulturerbe-Siegel ins Leben gerufen. Der Rat der Europäischen Union hat am 20. November 2008 diese Initiative unterstützt und die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für die Schaffung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels durch die EU zu unterbreiten und die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieses Projekts festzulegen. Am 16. November 2011 hat das Europäische Parlament und des Rates die Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel beschlossen. Das Siegel sollte einen Mehrwert anstreben und andere Initiativen zu ergänzen suchen, z. B. die UNESCO-Liste des Welterbes, die Repräsentative UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit und die Initiative des Europarats (Europäische Kulturstraße). Eine europäische Jury aus 13 unabhängigen Experten wird hierzu eingerichtet und soll die Auswahl und Kontrolle auf Ebene EU durchführen.
Download 23.73 Kb.

Do'stlaringiz bilan baham:




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling