Lärmaktionsplan nach §47 d Bundes – Immissionschutzgesetz (BImSchG) für die Bahnstrecke 3660 ( Aschaffenburg – Hanau ), im Bereich der Gemeinde Mainaschaff, Landkreis Aschaffenburg
Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung
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- 3.4 Lärmsituation in Mainaschaff im Bereich der Bahnstrecke 3557 Darmstadt – Aschaffenburg – Kartierungslücke der Strecke 3660 zwischen Mainaschaff und
- 3.5 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Gemeindegebiet Mainaschaff aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung
- 3.6 Schalltechnische Betrachtung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Mainaschaff West D aus den Jahren 1991 und 1993
- 4. Lärmminderungsmaßnahmen 4.1 Vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen
- 5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit
- 5.2 Eingegangene Anregungen und Vorschläge - Bewertung der Bürgervorschläge
3.3 Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung
Schienenteilstrecken Kleinostheim – Mainaschaff/ Mainaschaff – Kleinostheim bezogen auf den immissionsschutzfachlich kritischen Nachtzeitraum ein L m,E – Wert von gerundet L m,E =
69 dB(A) pro Gleisrichtung ableitbar.
In der Summe beträgt der L m,E – Wert gerundet L m,E = 72 dB(A) für beide Gleisrichtungen. Dieser Wert beinhaltet sowohl die Zugzahlen für unterschiedliche Zuggattungen und sonstige streckenbezogene Zu – und Abschläge.
m,E um den Mittelungspegel in 25m Abstand von der Achse des betrachteten Gleises in 3,5 m Höhe über Schienenoberkan- te bei freier Schallausbreitung.
Er dient als Eingangsgröße für die Berechnung des Mittelungspegels am jeweiligen Immissi- onsort.
Anhaltsweise entspricht der genannte L m,E –Wert einer mittleren Bewegungshäufigkeit von 5 Güterzügen pro Stunde mit der gemittelten Länge von 500m, einer Geschwindigkeit v=90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%.
Von der Gemeinde Mainaschaff wurden bei der DB Netz AG aktuelle Zugzahlen für den Ge- meindebereich erfragt. Die Zugzahlen für die Bahnstrecke 3660 betragen demnach für den Nachtzeitraum gemittelt 4 Güterzüge pro Stunde mit der mittleren Länge von ca. 600m, einer maximalen Geschwin- digkeit v = ca. 100km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 0%.
Der Wert für den Emissionspegel L m,E wird mit diesen Zugzahlen in der Größenordnung be- stätigt.
3.4 Lärmsituation in Mainaschaff im Bereich der Bahnstrecke 3557 Darmstadt – Aschaffenburg – Kartierungslücke der Strecke 3660 zwischen Mainaschaff und Aschaffenburg West – Bahnstrecke 5227 Mainaschaff – Abzweig Steinerts
Bei der Auswertung der Kartierungsergebnisse für die Gemeinde Mainaschaff fällt auf, dass einerseits der Schienenstreckenabschnitt der Bahnlinie 3557 im Ortsbereich von Mainaschaff ebenso wie der Streckenabschnitt der Linie 3660 zwischen Mainaschaff und Aschaffenburg West und die Strecke 5227 Mainaschaff – Abzweig Steinerts nicht kartiert sind.
Eine entsprechende Rückfrage beim Eisenbahnbundesamt wird von dort wie folgt beantwor- tet: „ Wegen der Verteilung des Schienenverkehrs im Bereich Mainaschaff auf die Bahnstrecken Nr. 3660 und Nr. 3557 wird auf keinem dieser Streckenabschnitte die Kartierungsschwelle von 60000 Zügen pro Jahr erreicht.
Weiterhin wurde bei der Umsetzung der Stufe I eine Parallellage von Strecken automatisiert über gemeinsame Betriebsstellen ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass die Strecken 3557 und 3660 nur den “Bahnhof Aschaffenburg Hbf“ als gemeinsame Betriebsstelle besitzen, konnte eine Parallellage somit nicht ermittelt werden.
Somit werden bei punktgenauer Auslegung der Vorgaben die besagten Abschnitte im Be- reich von Mainaschaff bei der Kartierung nicht mit berücksichtigt.“
Daher wird im Rahmen der Erstellung dieses Planentwurfs überschlägig eine ergänzende Lärmbetrachtung für die betreffenden Bauquartiere durchgeführt. Nach den aktuell von der Gemeinde Mainaschaff erfragten Zugzahlen werden folgende Eingangsdaten für die Schie- nenteilstrecken angesetzt:
1) Gleisverlängerung der Bahnlinie 3660 innerhalb der Kartierungslücke zwischen Maina- schaff West und Mainaschaff Ost : L m,E
= gerundet 72 dB(A) einschließlich Streckenzuschlag von 2 dB(A);
2) Bahnlinie 3557 Darmstadt - Aschaffenburg über Stockstadt : kritische Schallquelle 6 Gü- terzüge pro Stunde mit 600m Länge, mittlere Geschwindigkeit v= 80 km/h, p = 0% ; Strek- kenzuschlag 2 dB(A);
3) Bahnstrecke 5227 Mainaschaff – Abzweig Steinerts : 2 Güterzüge pro Stunde mit 600m Länge als ungünstigster Lastfall, v= 60km/h, p= 0%; Streckenzuschlag 2 dB(A); Zuschlag für den Kurvenradius 3dB(A);
4) Streckenabschnitt der Bahnlinie 3557 auf der Eisenbahnbrücke über den Main mit einem Zuschlag für die Brücke von 12 dB(A) als ungünstigster Ansatz; ansonsten Belegung wie unter 2) ;
3.5 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Gemeindegebiet Mainaschaff aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung Der Lärmindex nachts beträgt für zahlreiche Anwesen in der Frankenstraße und der Rad- straße im Mittel um die 65 dB(A).
Für die Anwesen innerhalb der Bauquartiere Dahlienweg, Fliederweg, Akazienweg errechnet sich ein mittlerer Nachtindex L Night
zwischen 60dB(A) und 65 dB(A).
Die Wohnhäuser im Bereich des Mittelweges werden nach diesen Betrachtungen mit Werten für den Nachtindex von knapp über 60 dB(A) , für die Behringstraße, Mainparkstraße, Max – Bornstraße, Robert – Koch – Straße , Richard – Kuhnstraße, Goethestraße, Am Heiden- stock, Bergstraße mit einem gemittelten Index nachts von ca. 55 dB(A) bis ca. 60 dB(A) be- lastet.
Die offizielle Belastetenstatistik unter Nr. 3.2 ist überschlägig anhand der Einwohnerzahlen für diese Bauquartiere anzugleichen, wenn die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 in die Ge- samtbetrachtung einbezogen wird.
Quelle: Fachinformationssystem Natur Bayern
3.6 Schalltechnische Betrachtung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Mainaschaff West D aus den Jahren 1991 und 1993 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Mainaschaff West D sind schalltechni- sche Untersuchungen hinsichtlich der Einwirkung der Schienengeräusche auf das geplante Baugebiet durchgeführt worden. Der besagte Bebauungsplan umfasst das Gebiet im Bereich des Mittelwegs, Richard – Kuhn – Straße, Carl – Bosch – Straße. Unter anderem ist die pegelmindernde Wirkung einer Schallschutzwand südlich der Bahnli- nie untersucht worden. Unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen Emissionsansätze und der zufälligen Streuungen bei rechnergestützten Schallpegelprognosen werden die von uns angestellten Lärmbetrachtungen als plausibel bestätigt. Im Ergebnis wird die Einschätzung der erwähnten schalltechnischen Betrachtung bestätigt, wonach durch die Anordnung einer Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Bahnlinie nur für einen Teilbereich des Plangebietes eine relevante Pegelminderung festgestellt wird. Der relevante Geräuschbeitrag der vorhandenen Stahlbrücke über den Main kann durch die An- ordnung einer Lärmschutzwand nicht wirksam gemindert werden und wirkt “ seitlich“ auf das Plangebiet ein. 4. Lärmminderungsmaßnahmen
Im Bereich der Bahnlinien sind keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorhanden. Die Streckenabschnitte zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartier- ten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff sind als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten.
Unter
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/33332/publicationFile/875/anhang-3- langfassung-liste-der-sanierungsabschnitte-und-bereiche-mit-bezeichnung-der-ortslage.pdf
sind die entsprechenden Streckenabschnitte aufgelistet. Allerdings ist der Zeitpunkt, ab wann konkrete Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, zeitlich nicht festgelegt.
Streckenabschnitte der Bahnlinie 3660 sind für den Bereich Mainaschaff in diesem Gesamt- konzept explizit nicht enthalten. 4.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen Folgende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung bieten sich grundsätzlich an:
Reduzierung der Geschwindigkeiten Abstandsvergrößerung Lärmschutzwälle, -wände oder Kombinationen davon Verglasung von Gebäudezwischenräumen Vorgelagerte, nicht schutzwürdige Bebauung Schalltechnische Optimierung der Gleise oder des Gleisbettes, das “besonders überwachte Gleis" mit frühzeitigem Schienenschleifen, der Bau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen, Passiver Schallschutz
Einzelne, in die kommunale Planungshoheit fallende Maßnahmen, wie z.B. Bauleitplanung, können von den Gemeinden unmittelbar in einen Lärmaktionsplan eingebracht und umge- setzt werden. 4.3 Grundsätzlich realisierbare Maßnahmen in Mainaschaff
Mit der Errichtung einer bezogen auf Schienenoberkante ca. 3m hohen und ca. 1800 m lan- gen absorbierenden Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Schienenstrecke im Bereich der Bahn - km ca. 73,0 bis Bahn – km ca. 74,8 können berechnete Pegelminderungen von mindestens 5 dB(A) bezogen auf die relative Höhe über Gelände z = 4m an den nächstgele- genen Immissionsorten bewirkt werden.
4.4 Passiver Schallschutz
Sowohl für die übrigen schalltechnisch kritischen Bereiche als auch bei höher gelegenen Immissionsorten ( sowohl bezogen auf das Geländeniveau als auch bezogen auf das Schie- nengleis) werden nach unserer Einschätzung die bei aktiven Schallschutzmaßnahmen typi- schen anzustrebenden Pegelminderungen zum Teil nicht erreicht. In diesen Fällen ist in entsprechender Anwendung der Verkehrswege - Schallschutzmaß- nahmenverordnung ( 24. BImSchV ) zu prüfen, ob bauliche Verbesserungen an Umfas- sungsbauteilen schutzbedürftiger Räume erforderlich sind.
5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Lärm- aktionsplanung zu beteiligen.
Am 30.04.2012 wurde durch die Regierung von Unterfranken bekanntgegeben, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes ab 10.05.2012 bis einschließlich 21.06.2012 bei der Ge- meinde Mainaschaff während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden kann.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans war auch auf den Internetseiten der Regierung von Unter- franken und der Gemeinde Mainaschaff abrufbar.
Diese Bekanntmachung wurde im Regierungsamtsblatt Nr. 8/ 2012 der Regierung von Unter- franken vom 10.05.2012 veröffentlicht.
Die Bürger waren mit dieser Bekanntmachung zur Mitwirkung im Planungsstadium aufgeru- fen.
Die Bürger hatten vom 10.05.2012 bis 05.07.2012 Gelegenheit, eigene Vorschläge einzu- bringen und so an der Planung mitzuwirken.
a) Stellungnahme der Gemeinde Mainaschaff vom 25.05.2012
Der Gemeinderat Mainaschaff nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Bahnstre- cke 3660 (Aschaffenburg/Hanau am Main) zur Kenntnis. Der Gemeinderat stellt fest, dass die noch fehlende Kartierung im Bereich der Gemeinde Mainaschaff umgehend erfolgen soll- te, da die aktuellen Zugzahlen zum 31.12.2011 - entgegen der Aussage des Eisenbahnbun- desamtes - mehr als 60.000 Zugbewegungen/Jahr betragen.
Der Gemeinderat Mainaschaff erkennt weiterhin die Notwendigkeit von Schallschutzmaß- nahmen entlang der genannten Bahnstrecke. Vorgesehene Schallschutzwände bedürfen der planerischen Abstimmung mit der Gemeinde Mainaschaff.
Aufgrund der vorliegenden aktuellen Zugzahlen zum 31.12.2011 sollte gemäß § 47d BImSchG möglichst zeitnah auch die Bahnstrecke 3557 Darmstadt/Aschaffenburg - ein- schließlich des Verbindungsgleises Steinerts - kartiert und ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden, da an dieser Bahnstrecke wesentlich mehr Einwohner der Gemeinde Mainaschaff vom Bahnlärm tangiert sind, als dies an der Bahnstrecke 3660 Hanau – Aschaffenburg der Fall ist.
Würdigung dieser Anregung
Wegen der nicht kartierten Bahnstrecke 3557 sind vor der Erstellung dieses Planentwurfs verschiedene Korrespondenzen mit dem Eisenbahn – Bundesamt wegen der Zugzahlen auf der besagten Strecke durchgeführt worden. Nach dortiger Aussage wird wegen der Verteilung des Schienenverkehrs im Bereich Maina- schaff auf die Bahnstrecken Nr. 3660 und Nr. 3557 auf keinem dieser Streckenabschnitte die Kartierungsschwelle von 60000 Zügen pro Jahr erreicht.
Konkrete Zugzahlen werden nach momentanem Stand wegen sinngemäß unter anderem der noch unklaren Vorgehensweise eines einheitlichen Datenabgleichs nicht mitgeteilt. Dies ist eine fernmündliche Aussage des Umweltzentrums der DB Netz AG. Insofern ist aus fachlicher Sicht das Ergebnis der Lärmkartierung aus Stufe 1 mit dem Da- tenstand aus 2007 bindend.
Die von der Gemeinde Mainaschaff erfragten aktuellen Zugzahlen aus dem Jahre 2011 wer- den aller Voraussicht nach in der Stufe 2 der Lärmkartierung Berücksichtigung finden. Ein eventueller Lärmaktionsplan für die Bahnstrecke 3557 wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Lärmkartierung aus Stufe 2 erstellt werden.
b) Stellungnahme der Eigentümer des Anwesens Milanstraße 6c vom 19.06.2012 - sinnge- mäße Widergabe
Es wird vorgebracht, dass die hauptsächliche Lärmbelastung für die Bürger der Gemeinde Mainaschaff durch die Bahnstrecke 3557 entsteht. Diese führt mitten durch die Ortschaft und ist auf beiden Seiten mit Wohnhäusern bebaut.
Es wird behauptet, dass sich die Anzahl der Güterzüge in den letzten Jahren um ein Vielfa- ches erhöht hat. In der Stellungnahme wird ebenfalls erwähnt, dass die Bahnstrecke zur Eu- ropäischen Hauptgütertransportstrecke erklärt sei.
Es werden Maßnahmen zur Lärmreduzierung gefordert. Dies sind Schallschutzwände, Ge- schwindigkeitsreduzierung, Nachtfahrverbot für Güterzüge analog des Nachtflugverbots, Sonntagsfahrverbot für Güterzüge analog des LKW - Fahrverbots, Anschaffung lärmredu- zierter Schienenfahrzeuge, regelmäßiges Schienenschleifen, Gefahrguttransporte nicht durch geschlossene Ortschaften, Überprüfung des ausländischen Streckennutzers nach Si- cherheit.
Nach Auffassung der Eigentümer seien die Maßnahmen durchaus durch die Einnahmen der Vermietung des Schienennetzes an ausländische Betreiber zu finanzieren. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die DB als Gewerbebetrieb die Voraussetzungen nicht erbrin- gen muss.
Die Regierung sei gefordert, etwas für die Bürger zu tun, es werde erwartet, dass die Lärm- reduzierungsmaßnahmen schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Würdigung dieser Anregung
Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke 3660.
Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen wor- den.
Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Milanstraße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts von gemittelt 65 dB(A) bis 70 dB(A).
Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt.
Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt.
Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich reali- sierbare Maßnahmen dar.
Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU – Umgebungs- lärmrichtlinie zu erreichen.
Unter Nr. 4.1. dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplan- ten Lärmsanierung enthalten.
c) Stellungnahme der Eigentümer des Anwesens Milanstraße 27 vom 14.06.2012 - sinnge- mäße Widergabe
Es wird behauptet, dass sich die Anzahl der Güterzüge in den letzten Jahren um ein Vielfa- ches erhöht hat.
Es werden Maßnahmen zur Lärmreduzierung gefordert. Dies sind Schallschutzwände, Ge- schwindigkeitsreduzierung, Nachtfahrverbot für Güterzüge analog des Nachtflugverbots, Sonntagsfahrverbot für Güterzüge analog des LKW - Fahrverbots, Anschaffung lärmredu- zierter Schienenfahrzeuge, regelmäßiges Schienenschleifen, Gefahrguttransporte nicht durch geschlossene Ortschaften, Überprüfung des ausländischen Streckennutzers nach Si- cherheit, Verlagerung des Güterzugverkehrs auf andere Schienennetze.
Nach Auffassung der Eigentümer seien die Maßnahmen durchaus durch die Einnahmen der Vermietung des Schienennetzes an ausländische Betreiber zu finanzieren. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die DB als Gewerbebetrieb die Voraussetzungen nicht erbrin- gen muss.
Würdigung dieser Anregung Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke 3660.
Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen wor- den.
Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Milanstraße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts von gemittelt 65 dB(A) bis 70 dB(A).
Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt.
Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt.
Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich reali- sierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU – Umgebungs- lärmrichtlinie zu erreichen.
Unter Nr. 4.1. dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplan- ten Lärmsanierung enthalten.
d) Stellungnahme verschiedener Eigentümer der Wohnanlage Beringstraße 101 – 108 vom 11.06.2012 – vertreten durch die Hausverwaltung - sinngemäße Widergabe
Die Geräuschbeschwerden beziehen sich auf die Güterzugfahrten auf der Bahnstrecke 3557 im Bereich der Bahnbrücke bei Stockstadt am Main, insbesondere bei Westwind.
Als Geräuschminderungsmaßnahmen werden eine Geschwindigkeitsreduzierung der Güter- züge und dämmende Maßnahmen an der Brücke angesprochen. Würdigung dieser Anregung
Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke 3660.
Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen wor- den.
Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnanlage in der Beringstraße 101 – 108 an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) . Der Einfluss der Bahnbrücke bei Stockstadt am Main wird nach der Vorläufigen Berech- nungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen mitberücksichtigt.
Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen Bereich handelt, in dem die Geräusche zumindest deutlich wahrnehmbar sind.
Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt.
Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich reali- sierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU – Umgebungs- lärmrichtlinie zu erreichen.
Unter Nr. 4.1. dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplan- ten Lärmsanierung enthalten
e) Stellungnahme der Eigentümer Hermann – Müller – Straße 7 vom 05.07.2012 – sinngemäße Widergabe
Die Geräuschbeschwerden beziehen sich sowohl auf die Güterzugfahrten auf der Bahnstre- cke 5227 Mainaschaff - Abzweig Steinerts und auch auf die Bahnstrecke 3557.
Als besonders lästig wird das Bremsenquietschen genannt. Bemerkt wird in dem Vorbringen der Eigentümer, dass es neuere Beschichtungsmöglichkeiten der Räder gibt.
Der Einsatz neuer Technologien bei den Rädern wird unter Nr. 4.2 als grundsätzlich mögli- che Maßnahme in Verbindung mit einer langfristigen Strategie nach Nr. 6.2 dieses Planent- wurfs genannt. Würdigung dieser Anregung
Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke 3660.
Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 und die nicht kartier- te Bahnstrecke 5227 Mainaschaff – Abzweig Steinerts eingegangen worden.
Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Hermann – Müller – Straße an den schallzugewandten Gebäudesei- ten Lärmindizes nachts von im Mittel 60 dB(A).
Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt.
Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt.
Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich reali- sierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU – Umgebungs- lärmrichtlinie zu erreichen.
Unter Nr. 4.1. dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplan- ten Lärmsanierung enthalten.
f) Stellungnahme verschiedener Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Akazienweg 15 vom 02.08.2012 – vertreten durch die Immobilienverwaltungs GmbH - sinngemäße Wider- gabe
Es wird Beschwerde eingelegt, dass die Bahnstrecke 3557 Darmstadt – Aschaffenburg nicht kartiert ist.
Würdigung dieser Anregung Unter der Nr. 3.4 dieses Planentwurfs werden sowohl die Kartierungslücke als auch betroffe- ne schalltechnisch kritische Bereiche dargestellt. Aus redaktioneller Sicht wird der Akazien- weg als schalltechnisch kritischer Bereich zusätzlich mitaufgenommen. Ergänzende Ausfüh- rungen sind hierzu nicht mehr veranlasst.
g) Stellungnahme der Eigentümer Bergstraße 52 vom 05.07.2012 –sinngemäße Widergabe
Im Laufe der Jahre wird festgestellt, dass die Lärmbelästigung von durchfahrenden Zügen, insbesondere Gütertransporte mit wohl veralteter Technik, ein fast nicht mehr erträgliches Maß angenommen hat (tagsüber sowieso, nachts, Wochenende).
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bahnlinie 3557 wegen noch nicht erreichter Zugbewe- gungen noch gar nicht in diesem Lärmaktionsplan vorhanden sein dürfte.
Es wird nach Möglichkeiten gefragt, die Lärmbelästigung festzustellen. Weiterhin wird nach Möglichkeiten gefragt, die Bahn zu lärmmindernden Maßnahmen zu bewegen, z. B. reduzier- te Geschwindigkeit. Weiterhin wird die Frage gestellt, ob die Bahn soviel Lärm produzieren darf, wie sie möchte.
Die bauliche Situation ist im Bereich der Bergstraße besonders schlecht, da die Bahntrasse auf einem Wall entlangführt und der Lärm somit ungehindert die Häuser und Grundstücke erreicht.
Man darf auch konstatieren, dass es sehr wohl Güterzüge gibt, die äußerst geräuscharm die Strecke befahren.
Würdigung dieser Anregung Unter der Nr. 3.4 dieses Planentwurfs werden sowohl die Kartierungslücke als auch betroffe- ne schalltechnisch kritische Bereiche dargestellt. Aus redaktioneller Sicht wird die Bergstra- ße als schalltechnisch kritischer Bereich zusätzlich mitaufgenommen. Ergänzende Ausfüh- rungen sind hierzu nicht mehr veranlasst.
Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt.
Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich reali- sierbare Maßnahmen dar.
Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU – Umgebungs- lärmrichtlinie zu erreichen.
In Nr. 2.2 dieses Planentwurfs wird dargestellt, dass gemäß § 41 Abs. 1 BImSchG beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen ist, dass keine schädli- chen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
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