Lärmaktionsplan nach §47 d Bundes – Immissionschutzgesetz (BImSchG) für die Bahnstrecke 3660 ( Aschaffenburg – Hanau ), im Bereich der Gemeinde Mainaschaff, Landkreis Aschaffenburg
Gesamtbewertung der eingegangenen Anregungen und Vorschläge
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- 6. Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung
- 6.2 zeitlicher Ablauf und langfristige Strategien
- Zusammenfassung Informationen gemäß § 47d Absatz 7 BImSchG 1. Beschreibung der Eisenbahnstrecke
- 3. durchgeführte Lärmschutzprogramme und laufende Lärmschutzmaßnahmen
- 4. Berechnungs- oder Messmethoden
- 6. nächtliche Lärmbelastung der Personen (offizielle Statistik)
- 7. Gesamtflächen, geschätzte Gesamtzahl der Wohnungen, geschätzte Gesamtzahl der dort lebenden Personen in Bereichen mit L den
5.3 Gesamtbewertung der eingegangenen Anregungen und Vorschläge Die Vorschläge und Anregungen wurden gewürdigt. Aus der Bürgerbeteiligung ergibt sich keine Änderung des Lärmaktionsplans.
6. Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung In Studien zur Kostenverhältnismäßigkeit von Schallschutzmaßnahmen werden die Gesamt- kosten von 3m – 4m hohen Lärmschutzwänden neben Eisenbahnstrecken mit gemittelt ca. 250€ /m2 angegeben.
Bei einer Gesamtfläche von gerundet 5400 m² der durchschnittlich 3 m hohen Schallschutz- wände liegen die Gesamtkosten für die Schallschutzwand gerundet bei ca. 1,4 Mio. €.
Dazu kommen noch Kosten für Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter, die sich ge- genwärtig noch nicht genau beziffern lassen. Für eine überschlägige Abschätzung wird an- gesetzt, dass bei 25 Wohnungen mit angesetzten Kosten von je 5000.- € pro Wohnung 125000 € für Maßnahmen des passiven Schallschutzes erforderlich sind.
Für den angesetzten Lastfall errechnen sich insgesamt Kosten von gerundet ca. 1,5 Mio. €. Wegen fehlender Eingangsdaten ist nach momentanem Kenntnisstand eine Nutzenabschät- zung nicht möglich. Dies betrifft beispielsweise die Reduzierung der Belastetenzahlen mit Werten für den Nachtindex von mehr als 60 dB(A) durch die angesprochenen aktiven Schall- schutzmaßnahmen.
Nach unserem Sach – und Informationsstand ist es derzeit nicht ersichtlich, wann mit einer Lärmsanierung im Raum Mainaschaff seitens der Deutschen Bahn AG zu rechnen ist.
Langfristig ist zu hoffen, dass neben den sogenannten innovativen Schallschutzmaßnahmen an den Schienen (Schienenabsorber, Unterschottermatten, Kleinstlärmschutzwände) auch Lärmschutzmaßnahmen an Güterzügen (Kunststoffbremsen mit K- oder LL-Sohle, Radab- sorber, lärmarme Drehgestelle) und höhere Trassenpreise für laute Güterwagen zu einer Verringerung des Bahnlärms führen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinie zur Förde- rung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einfüh- rung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfra- strukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) veröffentlicht. Sie ist am 07. No- vember 2012 dem Eisenbahn-Bundesamt bekannt gemacht worden und am 08. November 2012 in Kraft getreten.
Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht höhere Entgelte für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bo- nus für Güterwagen, die auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Durch die Um- rüstung kann die Lärmbelastung mittelfristig um bis zu 10 d(BA) reduziert werden. Der Bonus wird direkt an die Wagenhalter ausgezahlt. Finanziert wird dies acht Jahre lang durch einen Bundeszuschuss. Damit wird das lärmabhängige Trassenpreissystem zu gleichen Teilen durch den Eisenbahnsektor und die öffentliche Hand finanziert. Bei rund 180 000 umrüstba- ren Wagen in Deutschland betragen die Kosten für die Umrüstung über 300 Mio. €.
Zusammenfassung Informationen gemäß § 47d Absatz 7 BImSchG 1. Beschreibung der Eisenbahnstrecke
Strecke Nr. 3660 Aschaffenburg - Hanau: Teilstück der Städteverbindung Frankfurt – Würzburg – Nürnberg, weitere Verbindung zu den Ballungsräumen Rhein-Main und München; gemittelte Verkehrsbelastung 5 Güterzüge Züge pro Stunde (nachts: L mE = 69 dB(A) pro Gleisrichtung); 2. Umgebung
Mainaschaff liegt in der Mainebene an der Bundesstraße B 8 ca. 4km nordwestlich von Aschaffenburg. Die Bauleitplanung weist insbesondere Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bau- flächen aus.
Die Bahnstrecke 3660, die Gegenstand des vorliegenden Lärmaktionsplans ist, ist im Lärm- sanierungsprogramm der Bahn für den Bereich um Mainaschaff nicht enthalten.
Die noch nicht kartierte Bahnstrecke 3557 innerhalb von Mainaschaff ist im Lärmsanierungs- programm der Bahn ohne zeitliche Vorgabe enthalten.
4. Berechnungs- oder Messmethoden
Berechnung nach VBUSch, VBEB 5. 24h - Lärmbelastung der Personen (offizielle Statistik)
L DEN
Pegelbereich [dB] Belastete [Einwohner] - - - - 55 < = 60 120 60 DEN < = 65
10 65 DEN < = 70
30 70 DEN < = 75
20 L DEN > 75 20
6. nächtliche Lärmbelastung der Personen (offizielle Statistik) L Night Pegelbereich [dB] Belastete [Einwohner] (45 Night = 50)
320 50 Night < = 55
80 55 Night < = 60
20 60 Night < = 65
30 65 Night < = 70
20 L Night > 70 10
- -
7. Gesamtflächen, geschätzte Gesamtzahl der Wohnungen, geschätzte Gesamtzahl der dort lebenden Personen in Bereichen mit L den – Werten über 55, 65 bzw. 75 dB L DEN Pegelbereich [dB] Belastete Flä- chen [km²]
Belastete Wohnungen [-] Belastete Schu- len [-]
Belastete Kran- kenhäuser [-] L
>55 0.92
81 0 0 L DEN
>65 0.15
23 0 0 L DEN
>75 0.04
5 0 0
Isophonenkarte
Bild 6. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) –
Legende:
8. Zusammenfassung des Aktionsplans Die Gemeinde Mainaschaff ist wie andere Gemeinden im Maintal stark durch Verkehrslärm belastet.
Nach Art. 8a BayImSchG hat die Regierung von Unterfranken den Lärmaktionsplan für die durch Mainaschaff führende Bahnstrecke 3660 Aschaffenburg - Hanau zu erstellen.
Die Regierung stützt sich auf die vom Eisenbahn-Bundesamt veröffentlichte Lärmkartierung, die auf dem Berechnungsverfahren VBUSch basiert.
Eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke ist für den nicht kartierten Abschnitt der Strecke 3557 geboten.
Durch hohe Schallschutzwände an der Bahnstrecke können typischerweise sinnvolle Pegel- minderungen erzielt werden.
Soweit der erforderliche Schutz nur durch unverhältnismäßige aktive Schallschutzmaßnah- men erreicht werden kann, kommt auch passiver Schallschutz in entsprechender Anwen- dung der Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) in Betracht.
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