Prüfungsbericht


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#21849
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24 


 Abfallbeseitigung 

Abfallbeseitigung

11.022

11.984

7.245

13.700

-10.000


10.000

30.000


50.000

70.000


90.000

110.000


130.000

150.000


EURO

Gesamteinnahmen

120.177

122.364


133.427

133.800


Gesamtausgaben

109.154


110.380

126.182


120.100

Abgang/Überschuss

11.022 

11.984 


7.245 

13.700 


2008

2009


2010

2011 VA


Werte ohne Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen

 

 

Bei der von einem Privatunternehmen durchgeführten Abfallbeseitigung wurden im 



gesamten Prüfzeitraum Überschüsse erwirtschaftet, welche bis zum Jahr 2008 einer 

Rücklage zugeführt wurden. Die mit rund 44.200 Euro dotierte Rücklage wurde im Jahr 2010 

zu Gunsten des ordentlichen Haushaltes aufgelöst. 

 

Kontinuierliche Kostensteigerungen  verzeichnet  der Aufwand für die Grün- bzw. 



Strauchschnittentsorgung. Mussten dafür im Jahr 2008 rund 8.600 Euro aufgewandt werden, 

so waren dies im Jahr 2010 bereits rund 11.600 Euro. 

 

Die Gemeinde hat diese Ausgaben unter Beobachtung zu halten um weiteren Steigerungen 

zeitgerecht entgegenwirken zu können. 

 

Die Abfallentsorgungsgebühr wurde im Jahr 2011 mit einer Wertsicherungsklausel versehen 



und einer Anpassung von 1,9 % unterzogen. 

 

Der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen basiert aus dem Jahr 1996 und wurde auf 



sechs Jahre abgeschlossen. Wird der Vertrag von keinem der Vertragspartner aufgekündigt, 

so verlängert sich dieser um weitere 6 Jahre.  

 

Um die Wirtschaftlichkeit des Entsorgungsvertrages zu überprüfen, hat die Gemeinde 

Anfang  des  Jahres  2013  die  Entsorgungsleistungen  neu  auszuschreiben. 

Kündigungsmöglichkeit für den bis 30. Juni 2014 laufenden Vertrag besteht bis 30. Juni 

2013. 

 

 

 

 


 

25 


 Kinderbetreuungseinrichtungen 

Pfarrcaritas - Kinderbetreuungseinrichtungen 

Krabbelstube / Kindergarten / Schülerhort

-302.800 

-301.734 

-240.226 

-270.462 

-400.000


-200.000

0

200.000



400.000

EU

RO

Gesamteinnahmen

24.468

39.120


42.522

39.400


Gesamtausgaben

294.929


279.345

344.256


342.200

Abgang/Überschuss

-270.462 

-240.226 

-301.734 

-302.800 

2008

2009


2010

2011 VA


Werte ohne Investitionen und Kindergartentransport 

 

 



Kindergarten und Hort in Kematen an der Krems werden auf Basis einer im Jahr 2008 

aktualisierten Vereinbarung von der Pfarrcaritas Kematen an der Krems geführt. Die im 

Übereinkommen angeführten Standorte entsprechen aufgrund vorgenommener baulicher 

Änderungen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Führung des Hortes (seit 

Herbst 2008) ist im Übereinkommen geregelt, die der Krabbelstube (seit Herbst 2009) jedoch 

nicht. Ebenfalls nicht eindeutig geregelt, aber für eine Kostentransparenz unverzichtbar, ist 

die Trennung der Abrechnungen in die Bereiche Krabbelstube, Kindergarten und Hortbetrieb. 

 

Das Arbeitsübereinkommen ist unter Einbeziehung obiger Gesichtspunkte  sowie unter 



Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen zu überarbeiten. 

 

Aufgrund fehlender Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu den jeweiligen 



Betreuungseinrichtungen können keinerlei Aussagen betreffend die für die Gemeinde 

anfallenden Kosten je zu betreuendem Kind in Krabbelstube, Kindergarten oder Hort 

getroffen werden. Es ist daher auch kein dahingehender landesweiter Vergleich möglich.  

 

Ab dem Finanzjahr 2011 sind sowohl vom Betreiber als auch von der Gemeinde sämtliche 



Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Einrichtungen zuzuordnen. Sollte dies in 

Einzelfällen nicht eindeutig möglich sein, ist eine prozentuelle Aufteilung vorzunehmen. 

 

Für das Mittagessen wurde im Jahr 2009 bei jeder der Einrichtungen ein Portionspreis von 

3,10 Euro inkl. Ust. verrechnet, im Jahr 2010 lag dieser bei 3,15 Euro inkl. Ust. 

 

Zu Prüfbeginn wurden vom Betreiber der Kinderbetreuungseinrichtungen neben diversen 

Statistiken auch detaillierte Jahresabrechnungen samt den dazugehörigen Belegen 

angefordert.  Die Belege wurden bis zum Ende der Gebarungseinschau nicht vorgelegt.  

 

Der  Prüfungsausschuss  wird  angehalten,  die  vom  Betreiber  vorgelegten 

Jahresabrechnungen in Zukunft einer eingehenden und detaillierten Prüfung zu unterziehen. 

Dabei sollten jedenfalls auch Belege – und hier vor allem die der Ausgabenpositionen 

“Spielmaterialien, Fachliteratur, übrige Ausgaben“ – einer kritischen Prüfung unterworfen 

werden. 


 

26 


Bei den Gruppen- und Besuchszahlen war im Prüfzeitraum eine Zuordnung zu den 

Betreuungseinrichtungen möglich, wobei diese untenstehend angeführt sind: 

 

Kindergarten 

2007/2008 

2008/2009 

2009/2010 

Anzahl der Gruppen 





Anzahl der betreuten Kinder 

89 


93 

94 


Schülerhort 

2007/2008 

2008/2009 

2009/2010 

Anzahl der Gruppen 

-- 





Anzahl der betreuten Kinder 

-- 


17 

28 


 

Die Krabbelstube wurde im ersten Betriebsjahr (2009/2010) in einer Gruppe geführt, wobei 

hier durchschnittlich zehn Kinder zu betreuen waren. 

 

Der Zuschussbedarf den die Gemeinde Kematen an der Krems zur Abgangsdeckung der 



Kinderbetreuungseinrichtungen zu leisten hatte betrug in den Jahren 2008 bis 2010

 

insgesamt rund 651.000 Euro.



 

Die im Voranschlag 2011 prognostizierte Verringerung des 

Zuschussbedarfes um rund 26.000 Euro auf 230.000 Euro wird sich nicht verwirklichen 

lassen, da hier die Zuschussleistung zum Krabbelstubenbetrieb nicht eingerechnet wurde. 

 

Die Gemeinde hat gemeinsam mit dem Betreiber Einsparungspotentiale zu ergründen um 

einem weiteren Anstieg der Zuschussleistungen entgegenzuwirken. Dabei ist zu 

hinterfragen, ob die eingesetzten Personalressourcen mit dem entsprechend der jeweiligen 

Kinderanzahl unbedingt erforderlichen Ausmaß in Einklang stehen. Um in Zukunft 

realitätsnah veranschlagen zu können, ist vom Betreiber der Kinderbetreuungseinrichtungen 

vor Erstellung des Gemeindevoranschlages ein in die Bereiche Krabbelstube, Kindergarten 

und Hort untergliederter Wirtschaftsplan für das Folgejahr vorzulegen. Eine diesbezügliche 

Bestimmung ist in das neu zu erstellende Arbeitsübereinkommen unbedingt aufzunehmen. 

 

 



Transport der Kindergartenkinder 

Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wurde im gesamten Prüfzeitraum ein 

Beitrag von 8 Euro inkl. Ust. je Kind und Monat von der Pfarrcaritas eingehoben. Im Jahr 

2008 wurden laut Aufzeichnungen der Gemeinde durchschnittlich 34 Kinder transportiert, in 

den Jahren 2009 und 2010 zwischen 25 Kinder und 26 Kinder. Daraus erzielte die 

Pfarrcaritas lt. Abrechnungen Einnahmen von 2.344 Euro bzw. 3.704 Euro in den Jahren 

2008 und 2009. Die Anzahl der durchschnittlich transportierten Kinder steht nicht in Einklang 

mit den daraus erzielten Erträgen. Im Gemeindehaushalt selbst fanden diese Einnahmen mit 

448 Euro im Jahr 2008 bzw. 3.768 Euro im Jahr 2009 keine Übereinstimmung mit der 

Abrechnung der Pfarrcaritas. Im Jahr 2010 waren keine Einnahmen aus den Elternbeiträgen 

für die Begleitperson beim Kindergartentransport im Gemeindehaushalt ersichtlich. 

 

Der Betreiber hat der Gemeinde die Höhe der vereinnahmten Transportkostenbeiträge so 



bekanntzugeben, dass diese  noch in den Rechnungsabschluss des betreffenden 

Haushaltsjahres einfließen können. Ab dem Jahr 2011 wird eine zeitgerechte Bekanntgabe 

dieser Daten vorausgesetzt. Der Prüfungsausschuss hat diese Einnahmen im Zuge der 

Prüfung der Jahresabrechnung  einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.       

 

 



 

Der von der Gemeinde jährlich zu leistende Zuschussbedarf zum Kindergartentransport lag 

im Jahr 2008 bei rund 11.800 Euro, im Jahr 2009 bei rund 9.600 Euro und im Jahr 2010 

aufgrund gänzlich fehlender Elternbeiträge zum Kindergartentransport bei rund 14.300 Euro. 

 

Der Vertrag  mit  dem  Transportunternehmen  betreffend  die  Beförderung  von 



Kindergartenkindern stammt aus dem Jahre 2004.  

 

Um mögliche Kosteneinsparungen zu eruieren wird der Gemeinde empfohlen, die 



Beförderung der Kindergartenkinder im Jahr 2012 (Vertragsablauf) neu auszuschreiben. 

 

27 


 Essen auf Rädern 

               Essen auf Rädern

-8.800 

-11.181 

-15.528 

-13.134 

-30.000


-20.000

-10.000


0

10.000


20.000

30.000


40.000

50.000


EUR

O

Gesamteinnahmen

11.988

18.796


25.722

24.400


Gesamtausgaben

25.122


34.324

36.903


33.200

Abgang/Überschuss

-13.134 

-15.528 


-11.181 

-8.800 


2008

2009


2010

2011 VA


Werte ohne Investitionen

 

Nach rund 15.500 Euro Abgang im Jahr 2009 reduzierte sich der Fehlbetrag bei dieser 

sozialen Einrichtung nach vorgenommenen Preisanpassungen auf rund 11.200 Euro im Jahr 

2010. Für das Jahr 2011 wird ein Abgang im Ausmaß von 8.800 Euro prognostiziert. Die 

Essensportionen werden vom Bezirksaltenheim Neuhofen an der Krems bezogen.

 

Die 



Portionspreise von derzeit 6,27 Euro werden

 

den Beziehern von Essen auf Rädern mit



 

einem Zuschlag für die Zustellung in Höhe von 1,60 Euro  weiterverrechnet. Der 

Portionspreis liegt somit im Jahr 2011 bei 7,87 Euro. Die Auslieferung erfolgt durch eine 

Gemeindebedienstete, welche

 

mit ihrem Privatfahrzeug die Zustellung durchführt.



 

Bei deren 

Verhinderung wird die Auslieferung

 

von anderen Gemeindebediensteten übernommen.



 

Die 


administrative Abwicklung liegt bei

 

der Gemeinde Kematen an der Krems. Alleine die 



Zustellung verursachte im Jahr 2009 Ausgaben von rund 14.400 Euro, im Jahr 2010 von 

rund 14.700 Euro. 

 

Wurden 3.128 Portionen im Jahr 2009 an die Bezieher von Essen auf Rädern zugestellt, so



 

verringerte sich diese Anzahl auf 2.921 Portionen im Jahr 2010.

 

Daraus errechnet sich für



 

das Jahr 2009 ein von der Gemeinde zu tragender Kostenbeitrag von

 

rund


 

4,96 Euro

 

je

 



Portion, welcher im Jahr 2010 bei

 

3,83 Euro



 

lag. Der von der Gemeinde zu leistende 

Kostenbeitrag je Essensportion muss im Hinblick darauf, dass Gemeinden bei 

privatrechtlichen Einrichtungen wie der Aktion „Essen auf  Rädern“ grundsätzlich 

kostendeckende Entgelte einzuheben haben, als zu hoch bezeichnet werden.  

 

Der Gemeinde wird empfohlen, das derzeitige Abrechnungssystem nach täglichen Stunden- 



und Kilometeranfall umzustellen, um den (nicht dieser Einrichtung zugerechneten) 

Verwaltungsaufwand mehr als deutlich zu reduzieren. Zu hinterfragen ist auch, ob die 

Wochenend- und Feiertagszustellung aufgrund der geringeren Nachfrage überhaupt noch 

aufrechterhalten  werden  soll. Beim Ankauf der Essensportionen  wird  jedenfalls 

Einsparungspotential gesehen. Hier sind, so ferne beim bisherigen Anbieter kein 

kostengünstigerer Preis zu erzielen ist, Alternativen (auch bei privaten Einrichtungen) zu 

suchen. Auch ist ein Umstieg auf Tiefkühlmenüs zu überlegen, da diese nur einmal 

wöchentlich zuzustellen wären. Anfallende Kosten sind an die Bezieher von Essen auf 

Rädern grundsätzlich ungeschmälert weiterzuverrechnen. Soziale Aspekte müssten im Zuge 

einer Subventionierung Berücksichtigung finden. 

 

 

28 


 

Wohn- und Geschäftsgebäude 

Wohn- und Geschäftsgebäude 

19.700

15.678

13.014

15.575

0

5.000



10.000

15.000


20.000

25.000


30.000

EURO

Gesamteinnahmen

17.038

14.260


17.270

22.100


Gesamtausgaben

1.463


1.246

1.593


2.400

Abgang/Überschuss

15.575 

13.014 


15.678 

19.700 


2008

2009


2010

2011 VA


Werte ohne Investitionen, Gew innentnahmen und Rücklagenbew egungen

 

 



Die Gemeinde Kematen an der Krems vermietet im Amtshaus zwei Wohnungen sowie bis 

zur Auflassung der Postfiliale im Oktober 2009 auch deren Räumlichkeiten. Bei der 

ehemaligen Postfiliale besteht eine verpflichtende Mietfortzahlung bis März 2011. Dargestellt 

werden diese Vermietungen im Voranschlag unter Ansatz 010 „Amtsgebäude“. Auch im 

Feuerwehrzeughaus der Freiwilligen Feuerwehr Kematen wird eine Wohnung vermietet. 

Diese Vermietung wird im Voranschlag unter Ansatz 846 „Wohn- und Geschäftsgebäude“ 

dargestellt. Aus der Vermietung sämtlicher Einheiten erzielte die Gemeinde im Prüfzeitraum 

Überschüsse von durchschnittlich 14.800 Euro jährlich. Der Einnahmenrückgang im Jahr 

2009 ist auf den längeren Leerstand einer Wohnung zurückzuführen. Im Voranschlag 2011 

sind Mieteinnahmen für die Einheiten im Amtshaus in Höhe von 25.000 Euro präliminiert. 

Dieser Wert wurde in der Grafik auf realistische 15.000 Euro reduziert. 

 

Der Gemeinde wird empfohlen, die Vermietung sämtlicher Wohn- und Geschäftsflächen im 



Gemeindehaushalt unter Ansatz 846 „Wohn- und Geschäftsgebäude“ zusammenzuführen 

und dort auch die anfallenden (Betriebs)Kosten anteilig darzustellen. 

 

 

Anmerkungen zu den Vermietungen: 

 

Ehemalige Posträumlichkeiten: 



Trotz Veröffentlichung in der Gemeindezeitung konnte bis Februar 2011 noch kein 

Nachmieter gefunden werden. Da die Mietzahlung der Post mit März 2011 ausläuft besteht 

hier akuter Handlungsbedarf, um nicht längere Zeit auf Mieterträge verzichten zu müssen. 

Während der Prüfung wurde angeregt, die Vermarktung in Hände professioneller 

Immobilienvermarkter zu geben. Auch erging der Hinweis, bei der Vermittlerprovision einen 

möglichen Verhandlungsspielraum zu nützen. 

 

 

Wohnungen: 



Bei den nach Verbraucherpreisindex 1966 wertgesicherten Wohnungsmieten hätte nach der 

letztmalig im Jahr 2004 vorgenommenen Anpassung bereits im Mai 2010 wiederum eine 

Erhöhung vorgenommen werden müssen. Dies wurde von der Gemeinde verabsäumt. 


 

29 


Die Gemeinde hat die angeführten Mieten umgehend entsprechend den vertraglich 

vereinbarten Erhöhungen zu unterziehen und hinkünftig den Verlauf der zugrundeliegenden 

Indices

 

jährlich zu verfolgen. 

 

Bei einem Mietvertrag ist der ausgewiesene Mietzins für die Garage mit 10 % ausgewiesen. 



Dieser unterliegt somit einem falschen Mehrwertsteuersatz. Auch wurde die dort vereinbarte 

Wohnungsmiete nicht entsprechend dem anwendbaren Richtwert (zum Zeitpunkt der 

Vertragsunterzeichnung 5,12 Euro exkl. Ust / m²) festgesetzt, wodurch die Gemeinde das 

dort zu erzielende Einnahmenpotential nicht ausschöpft. 



 

Der Mehrwertsteuersatz für die Garagenmiete ist mit den dafür vorgesehenen 20 % 

festzusetzen.  Entsprechende  Nachverrechnungen  bzw.  Nachversteuerungen  sind 

vorzunehmen. 

 

Zukünftig sind bei Neuvermietungen die Hauptmietzinse in Anlehnung an die Höhe der 

Richtwerte festzusetzen. Dadurch wird eine ortsübliche Mietenhöhe erreicht und werden so 

die höchstmöglichen Einnahmen für die Gemeinde gesichert.  

 

Bei einer Wohneinheit ist der auf den Mietvertrag lautende Hauptmieter verstorben. Auch 

wird bei diesem Vertrag eine Mietermäßigung von monatlich 25,44 Euro für die vom Mieter 

vorgenommene Rasenpflege gewährt. 

 

Der Mietvertrag ist den nunmehrigen Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist die – nicht im 

Mietvertrag verankerte aber gewährte – Mietreduktion für die Rasenpflege einzustellen, da 

diese bereits seit mehreren Jahren nicht mehr vom Mieter vorgenommen wird. 

 

 

 

 

Einweisungsrecht in Genossenschaftswohnungen 

Die Gemeinde Kematen an der Krems hat das Einweisungsrecht für derzeit 109 

Genossenschaftswohnungen. Der Verwaltungsaufwand dafür (Bearbeitung der Ansuchen, 

Vergabe, Verständigung, etc.) ist bei dieser Anzahl als nicht unwesentlich zu bezeichnen. 

 

Die Gemeinde hat jedenfalls zu hinterfragen, ob das Einweisungsrecht für alle 

Genossenschaftswohnungen in Kematen an der Krems bei der Gemeinde liegen muss. 

Wesentlich dabei ist, ob ein durch diese Einweisungsrechte allenfalls für die Gemeinde 

entstehender Nutzen in Relation zu den dadurch anfallenden (Verwaltungs-)Kosten zu 

bringen ist.  

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

30 


 Betriebsobjekt 

Betriebsobjekt

0

2.521

-8.202 

10.946

-20.000


-10.000

0

10.000



20.000

30.000


40.000

50.000


EURO

Gesamteinnahmen

44.173

23.701


4.767

0

Gesamtausgaben



33.228

31.903


2.245

0

Abgang/Überschuss



10.946 

-8.202 


2.521 

2008



2009

2010


2011 VA

Werte ohne Investitionen, Gew innentnahmen und Rücklagenbew egungen

 

 

Im Mai 2002 wurde die Liegenschaft des ehemaligen Lagerhauses samt Gebäude von der 

Gemeinde Kematen an der Krems um 270.000 Euro (exkl. Nebenkosten) erworben. Sodann 

wurden die Räumlichkeiten an die Post (Verteilerzentrum) sowie an private Firmen vermietet. 

Nachdem das Postverteilerzentrum mit Jänner 2009 in ein neu errichtetes Gebäude nach 

Bad Hall übersiedelte, hat ein eingemietetes Unternehmen der Gemeinde ein Kaufangebot 

gestellt. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 05.02.2010 

konnte die Gemeinde einen Verkaufserlös in Höhe von 260.000 Euro inkl. Ust. lukrieren. Im 

Hinblick auf den anstehenden Sanierungsumfang (Dach, Heizung, Dämmung) kann beim 

Verkaufserlös (trotz zweier massiv abweichender Gutachten über den Verkehrswert – dieser 

lag bei 200.000 Euro bzw. 424.000 Euro) von einer für die Gemeinde tragbaren Lösung 

gesprochen werden. 



 

In den Jahren 2008 bis 2010 konnten insgesamt 5.265 Euro an Überschüssen aus der 

Vermietung des Betriebsobjektes erwirtschaftet werden. Diesem Betrag ist noch eine 

Mietabfindung in Höhe von 13.200 Euro hinzuzurechnen, welchen die Post im Jahr 2009 

leistete. Von der Gemeinde wurde die Mietabfindung im außerordentlichen Haushalt 

verbucht. 

 

Der beim außerordentlichen Vorhaben „Betriebsobjekt – Ausgliederung“ im Jahr 2010 

ausgewiesene Überschuss in Höhe von 13.357,10 Euro ist im Jahr 2011 an den ordentlichen 

Haushalt rückzuführen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

31 


Grundbesitz 

Die  Gemeinde ist  in Besitz mehrer Grundflächen. Einige davon sind als 

Kerngebiet/Wohngebiet gewidmet. Die Grundflächen könnten für die weitere Entwicklung 

von Kematen an der Krems in Bezug auf Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Schaffung von 

Wohnraum herangezogen werden. 

 

Der Gemeinde wird empfohlen, Grundflächen, die der oben angeführten Entwicklung dienlich 



sein könnten, Investoren anzubieten und diese nach Möglichkeit zu veräußern.  

 

Zwei zusammenhängende Grundstücke mit einem Gesamtausmaß von rund 2.800 m² haben 

die Nutzung Grünland/Dauerkleingärten, sind aber rein landwirtschaftlich als Wiese genutzt. 

 

In Gemeindeeigentum befindliche Grundstücke, die keiner Veräußerung zugeführt werden 



können oder sollen, sind nach Möglichkeit zu verpachten, um Ertrag daraus zu erzielen. 

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