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Nichtbestehen notwendiger Prüfungen
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IU-Contract
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- 3. Studiengebühren 3.1. Studiengebühren für das Programm
2.7. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen
In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfung endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf mit endgültigem Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden. 3. Studiengebühren 3.1. Studiengebühren für das Programm Die Gesamtkosten für das gewählte Studienprogramm sind auf der Seite 1 des Studienvertrages angegeben. 3.2 Zusätzliche Campusgebühren Die/der Studierende ist verpflichtet, eine Campusgebühr von insgesamt €1000 zu entrichten wenn sie/er mindestens ein Semester an einem Campus der IU vor Ort in Deutschland studiert. Die Gebühr muss für ein Studium nur einmal bezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Semester am Campus in Deutschland studiert werden. Die Campusgebühr ist jeweils im Voraus für das erste Semester, das an einem Campus in Deutschland studiert werden soll, bis spätestens einen Monat vor dem Beginn des jeweiligen Semesters zu bezahlen. Die Zahlung der Campusgebühren hat grundsätzlich unbar auf das Konto der IU zu erfolgen. Bei Barzahlung behält sich die IU die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor. Der Fortbestand des Interesses der IU an diesem Vertrag ist an die Rechtzeitigkeit der Zahlung gebunden. Wenn die /der Studierende mit der Zahlung der Campusgebühren in Verzug ist, so ist die IU zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Im Falle einer Kündigung gemäß 2.3 dieses Vertrages während der Laufzeit eines Präsenzsemesters erfolgt keine anteilige Erstattung der Campusgebühren. Mit der Zahlung der Campusgebühren sind Studierende des Campus Bad Honnef berechtigt, einmalig Leistungen Ihrer Wahl in allen gastronomischen Einrichtungen auf dem Campus in Bad Honnef bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR in Anspruch zu nehmen. Das Angebot hängt von der Ausstattung des Campus und der Verfügbarkeit der gastronomischen Einrichtungen ab. Eine Auszahlung dieses Betrages ist nicht möglich. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der gastronomischen Einrichtungen benötigen die Studierenden eine Campus Card. Die zu hinterlegende Kaution für die Campus Card beträgt 10 ,- EUR. Download 104.76 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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