Eigenschafts- bzw. Beiwort, in der Grundschule auch Wiewort


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Der Adjektiv


Adjektiv
Das Adjektiv (lat.ad iectivum, nach altgr.epí theton – ‚das Hinzugefügte‘[1]) oder Eigenschafts- bzw. Beiwort, in der Grundschule auch Wiewort (Wie ist etwas?) genannt, ist in der Sprachwissenschaft dieWortart, welche die Beschaffenheit oder eine Beziehung eines (konkreten) Dinges, einer (abstrakten) Sache, eines Vorganges oder Zustandes usw. beschreibt.
Begriff und Abgrenzung zum Adverb [Bearbeiten]
Nach dem traditionellen Wortparadigma werden die Wortarten Adjektiv und Adverb (Umstandswort) unterschieden. Adverbien stehen beim Verb (lat. ad verbum), nicht jedoch beim Hilfsverb. Sie werden nichtflektiert, gelegentlich aber gesteigert. Vereinzelt werden Adjektive (im traditionellen Sinn) und Adverbien als Adjektive im weiteren Sinn zusammengefasst.[2]
Schulmäßig heißt es ausdrücklich, dass Adjektive sich „auf Substantive oder Verben“ beziehen können und attributiv (der schöne Tag), prädikativ (der Tag ist schön) oder adverbial (er singt schön) verwendet werden könnten.[3]
Adjektive werden im Deutschen in der Regel flektiert, wenn sie attributiv (der schöne Tag) verwendet werden, nicht jedoch bei prädikativem oder adverbialem Gebrauch. Unveränderliche Adjektive werden auch bei attributivem Gebrauch nicht flektiert (das rosa Kleid).
Das Adjektiv in der deutschen Sprache [Bearbeiten]
Orthografie [Bearbeiten]
Im Deutschen werden Adjektive kleingeschrieben.
Ausnahmen von dieser Regel betreffen substantivierte Adjektive (Beispiel: im Trüben fischen) sowie Adjektive, die Bestandteile von Eigennamen (der Alte Fritz), von Titeln und Ehrenbezeichnungen (Königliche Hoheit), von besonderen Kalendertagen (der Erste Mai) oder von fachsprachlichen Bezeichnungen der Zoologie (Schwarze Witwe), der Botanik (Fleißiges Lieschen) oder der katholischen Theologie sind (das Jüngste Gericht). In einigen weiteren Sonderfällen kann der Schreibende Adjektive nach eigenem Ermessen groß- oder kleinschreiben (Beispiele: Der Arzt leistet erste/Erste Hilfe. Wir verurteilen die Sanktionen aufs schärfste/Schärfste. Sie versucht es von neuem/Neuem.).[4]
Eine weitere Ausnahme stellen geografisch abgeleitete Eigenschaftswörter dar: Diese werden mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, sofern sie auf -er enden.

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