Stadt Altlandsberg Studie zur Vorbereitung verschiedener Bauleitplanungen


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Stadt Altlandsberg

Studie zur Vorbereitung verschiedener Bauleitplanungen 

im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schlossareals


Stadt Altlandsberg  -  Studie zur Vorbereitung verschiedener Bauleitplanungen zur Entwicklung des Schlossareals  

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt 

 Dorf  und Freiraumplanung, September 2012 

 

  Impressum 



 

 

Auftraggeber 

 

Stadt Altlandsberg 



Bürgermeister Herr A. Jaeschke 

Berliner Allee 6 

15345 Altlandsberg 

 

Auftragnehmer 

 

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für  



Stadt 

 Dorf  und Freiraumplanung 

Am Wasserturm 39, 13089 Berlin 

 

 



 

  Inhalt 

 

 

1. 

Anlass 

 

und 

Ziel 

der 

Planung       1 

 

1.1 


Anlass 

der 


Planung 

und 


Ausgangssituation 

     1 


1.2 

Aufbau 


der 

Studie 


        2 

1.3 


Grundlegende 

Ziele 


der 

Studie       2 

 

2. 

Städtebauliche Grundgedanken – erste Konzepte 

 

 

 



 

2.1  Städtebauliche Grundgedanken für die drei Hauptbereiche   

 

 



 

Schloss-Domänenhof-Schlosspark 



      4 

B Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und West straße  

 

 

10 



C Bürgeracker   

 

 



 

 

 



 

 

 



15 

 

2.2 



Fragen 

der 


verkehrstechnischen 

Erschließung     18 

 

3.  

Nächste Planungsschritte und Planungskosten   

 

 

 

20 

 



Schloss, 

Domänenhof, 

Schlosspark      20 

B Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Weststraße   

 

 

21 



C Bürgeracker   

 

 



 

 

 



 

 

 



23 

 

4. 



Fotodokumentation – Ausgangssituation und Analyse    

 

 

24 

 

 

5. 

Karten und Pläne 

 

Blatt 1: Stellplatzkonzept Gutshof 

Blatt 2: Konzept Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Weststraße 

Blatt 3: Nutzungsstruktur – Landschaftsraum Mühlenfließ - Weststraße 

Blatt 4: Grobkonzept Bürgeracker 

Blatt 5: Änderung Flächennutzungsplan Bürgeracker 

Blatt 6: Schutzgebiete 


Stadt Altlandsberg  -  Studie zur Vorbereitung verschiedener Bauleitplanungen zur Entwicklung des Schlossareals  

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt 

 Dorf  und Freiraumplanung, September 2012 



1.  Anlass und Ziel der Planung  

 

1.1  Anlass der Planung und Ausgangssituation 

 

Die Stadt Altlandsberg hat im Jahr 2011 die Projektentwicklungsgesellschaft mbH Fach & 



Werk mit Untersuchungen zur Vorbereitung der Entwicklung des ehemaligen Schlossareals 

mit seinen verschiedenen Teilen - dem Domänenhof, dem Schlosspark, dem ehemaligen 

Schloss- und Gutshofbereich usw. - beauftragt. Im Ergebnis der Arbeiten liegen 

Projektskizzen für die Entwicklung des Schlossviertels Altlandsberg vor, die 

Entwicklungsziele und -inhalte für die verschiedenen Bereiche aufzeigen. Diese sind in ihrer 

räumlichen Ausdehnung sehr weit gefasst und betreffen im Anschluss an den ehemaligen 

Schlosspark den Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Altlandsberg West sowie eine 

Fläche zwischen Amtsfreiheit und Altlandsberg Nord. Hier sollen wichtige Module der 

Projektskizze umgesetzt werden. 

 

Aufbauend auf diesen laufend fortgeschriebenen Projektskizzen der Firma Fach & Werk 



sowie ergänzenden Gesprächen mit dem Geschäftsführer Herrn Seyfert und der 

Sanierungsbeauftragten der Stadt Altlandsberg, Frau Burkhardt, soll mit der hier nun 

vorliegenden städtebaulichen Studie in einem ersten Schritt geklärt werden, welche 

grundlegenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um die Umsetzung des 

Projektes planungsrechtlich vorzubereiten. Auf die erneute Aufzählung der Inhalte der 

Projektskizzen wird bewusst verzichtet. Daraus abgeleitet wird hier nur die räumliche 

Abgrenzung der betreffenden zu entwickelnden Teilgebiete. Diese sind: 

 

 



A  Schloss, Domänenhof, Schlosspark 

das Schlossareal mit Schlosspark (Erlebnisachse Schlosspark), Schlosskirche, 

Gutshaus, Domänenhof usw.  

 

B  Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Weststraße  

in räumlicher Fortführung der historischen Achse des Schlossparkes in die 

Landschaft hinein der Bereich zwischen Mühlenfließ und Weststraße als 

Landschaftsraum mit den Entwicklungsschwerpunkten Naturschutz, Labyrinthpark 

und einer ergänzenden Wohnbebauung sowie  

 

C  Bürgeracker  

die Vorbereitung eines Bürgerackers in der Achse zwischen Amtsfreiheit und 

Altlandsberg Nord, eingebettet in die Landschaft zwischen verschiedenen 

Naturschutzgebieten.  

 

 

Diese Studie lehnt sich sehr stark an die durch die Stadtverordneten bestätigte Projektskizze 



der Firma Fach & Werk an, versucht erste städtebauliche und landschaftsplanerische 

Konzepte daraus zu entwickeln, die als Grundlage für die gewünschten Aussagen zum 

planungsrechtlichen Rahmen des Projektes erforderlich sind. Ohne an der jeweiligen Stelle 

des Textes oder der Pläne darauf einzugehen, sei hier zusammenfassend auf diesen 

unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Arbeiten ausdrücklich hingewiesen.  


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Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt 

 Dorf  und Freiraumplanung, September 2012

 

Auf dem Deckblatt der Studie sind die drei wesentlichen hier betrachteten Bereiche A, B und 



C mit ihrer Lage im Stadtgebiet dargestellt.  

 

Unter Berücksichtigung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Aspekte gehen die 



folgenden Betrachtungen mitunter weiter, als in den einzelnen Modulen der Projektskizze 

dargestellt. Dabei wird sehr deutlich, dass noch Gesprächsbedarf besteht bei der weiteren 

Durcharbeitung dieser ersten Konzepte. Sie können aber auf jeden Fall als Grundlage für die 

weitere Arbeit zu den einzelnen Bausteinen des Projektes dienen und die weitere Diskussion 

dazu anregen. 

 

 

1.2  Aufbau der Studie 

 

Diese Teilbereiche sind in ihrer planungsrechtlichen Ausgangssituation und Zielstellung 



jeweils unterschiedlich zu bewerten und werden deshalb in der vorliegenden Studie 

hinsichtlich der Vorbereitung der Bauleitplanung gesondert betrachtet. Daraus ergibt sich die 

Struktur der Studie, die in den folgenden Kapiteln in die oben genannten Teilbereiche A, B 

und C gegliedert ist, in denen jeweilig das städtebauliche Konzept, der planungsrechtliche 

Rahmen und naturschutzfachliche Aspekte sowie erste Kostenschätzungen für die 

erforderlichen Planungsleistungen betrachtet werden. 

Somit wird es möglich, je nach Umsetzungsschritt des Gesamtprojektes die relevanten 

Aussagen für den jeweiligen Teilbereich herauszugreifen. 

 

In  Kapitel 4 wird anhand von Fotos der Bestand dokumentiert, analysiert und jeweils 



planerische Grundgedanken erläutert. 

 

 



1.3  Grundlegende Ziele der Studie 

 

Grundlegendes Ziel der Studie ist, für die einzelnen oben genannten Bereiche eine 



Einschätzung der planungsrechtlichen Situation zu geben und auf der Grundlage der 

formulierten Ziele der Projektskizze notwendige Planungsschritte abzugrenzen.  

 

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und 



Weststraße sowie der Entwicklung des Bürgerackers - beides Bereiche, die heute im 

unbeplanten Außenbereich der Stadt Altlandsberg liegen.  

 

Da es sich bei dem Kernbereich des Schlossareals mit Domänenhof und Schlosskirche usw. 



um einen Innenbereich handelt, der planungsrechtlich nach § 34 BauGB (im Zusammenhang 

bebauter Ortsteil) zu beurteilen ist, konzentriert sich die Untersuchung hier auf Aussagen zu 

naturschutzrechtlichen Aspekten im Bereich des ehemaligen Schlossparkes (Erlebnisachse 

Schlosspark).  

 

Um sich den notwendigen planungsrechtlichen Schritten zu nähern, wurden zunächst für die 



beiden Bereiche Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Weststraße und den 

Bürgeracker, abgeleitet aus den Vorstellungen der Projektskizzen von Fach & Werk, erste 

städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Konzepte erarbeitet. Diese sind dem Gutachten 



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in  Blatt 2 und 4 beigefügt. Hier fließen allerdings schon langfristige Überlegungen und 



Leitbildvorstellungen aus vorangegangen Planungen der Stadt Altlandsberg ein. Das sind vor 

allen Dingen der Flächennutzungsplan und Aspekte wie die Erhaltung wesentlicher Teile des 

Landschaftsraumes einschließlich des Schutzes der angrenzenden Landschafts- und 

Naturschutzgebiete, die seit langem diskutierte Bebauung entlang der neu hergestellten 

Weststraße, die Verkehrserschließung der Innenstadt bzw. deren Entlastung durch 

Umgehungsangebote, Lösungsansätze für den langfristigen Bedarf an Parkstellplätzen 

sowie die Wegeverbindung der einzelnen Nutzungsbereiche, wie Schlosspark, Bürgeracker, 

Wohnbebauung, historische Altstadt, Schulsportzentrum Erlengrundhalle usw.. 



 

Die hier vorliegende Studie kann und will unmöglich den Anspruch erheben, das Thema 

vollständig und abschließend betrachten zu können. Sie stellt vielmehr einen weiteren 

Baustein in dem Gesamtsystem notwendiger Schritte zur Umsetzung der von der Stadt 

beschlossenen grundlegenden Entwicklungsziele dar.  

 

Auf dieser Grundlage soll die Diskussion in den Gremien der Stadt weitergeführt werden, um 



konkrete Planungsschritte für die erforderlichen Bauleitplanungen und ggf. rahmende 

Fachgutachten festzulegen. Anregungen zu weiteren Arbeitsschritten einschließlich erster 

Kostenschätzungen dafür werden im Folgenden gegeben. 

 

 



 

 

 



 

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2. Städtebauliche 

Grundgedanken – erste Konzepte 

 

2.1  Städtebauliche Grundgedanken für die drei Hauptbereiche 



 

Im Folgenden werden die einzelnen Teilbereiche kurz erläutert. Der Schwerpunkt liegt hier in 

der neuen Gliederung des Landschaftsraumes und damit in den Bereichen zwischen 

Mühlenfließ und Weststraße und Bürgeracker. Im Detail sind die städtebaulichen 

Grundgedanken mit Blatt 2–  Konzept für den Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und 



Weststraße und Blatt 4 – Grobkonzept Bürgeracker dargestellt.  Für den Bereich des 

Schlossareals wurde im Rahmen dieser Studie kein erneutes städtebauliches Konzept 

erarbeitet, da dies Teil der Projektskizzen von Fach & Werk ist.  Vertiefend dazu wurde 

jedoch ein Stellplatzkonzept, siehe Blatt 1, erarbeitet. 

 

Zu den drei Teilbereichen werden im Folgenden jeweils die städtebaulichen Grundgedanken, 



der planungsrechtliche Rahmen sowie Naturschutzfachliche und Naturschutzrechtliche 

Aspekte erläutert. 



 

 

 A 

Schloss – Domänenhof - Schlosspark 

 

 

Ziele und Gegenstand der Planung  

 

Die Projektskizze von Fach & Werk sieht die Entwicklung des Bereiches mit dem erhaltenen 

Gutshaus, der bestehenden Wirtschaftsgebäude (Domäne) und der Schlosskirche vor. 

Ebenfalls einbezogen wird der denkmalgeschützte Schlosspark, der nur noch in Fragmenten 

vorhanden ist. Hier wird eine Verbindung zu dem geplanten Labyrinthpark im 

Landschaftsraum zwischen Mühlenfließ und Altlandsberg West angestrebt. Für die einzelnen 

Gebäude beschreibt die Projektskizze folgende Entwicklung:  

 

Das bereits sanierte Gutshaus soll als Versorgungsstützpunkt für die Gastronomie, als Sitz 



der Verwaltung des Schlossareals sowie als soziokulturelles Bindeglied zur Stadt mit 

Bibliothek und Veranstaltungsräumen dienen. 

Der denkmalgeschützte Domänenhof wird Start- und Zielpunkt für die Besucher und als eine 

Art Gewerbe- und Wirtschaftshof das wirtschaftliche Zentrum des Schlossareals bilden. Hier 

sollen sich touristische und gastronomische Einrichtungen entwickeln (Gastronomie, 

Beherbergung, Bäckerei, Brennerei usw.) und regionale Produkte zum Verkauf angeboten 

werden (Hofladen, Schmiede, Tischlerei usw.). Desweiteren sind hier unter anderem der 

Verleih von Maschinen und Geräten für den Bürgeracker und die Etablierung zu einem 

Veranstaltungsort vorgesehen. 

Die Schlosskirche wird saniert und restauriert und als Veranstaltungsort mit multi-funktionaler 

Ausrüstung für Tagungen, private Feierlichkeiten und Kulturveranstaltungen genutzt. Es 

sollen Synergien zu den Angeboten des Domänenhofs, des Labyrinthparks und der 

historischen Altstadt Altlandsbergs entstehen. 

Ziel ist es auch, den Schlosspark beginnend am Ehrenhof des Schlossgrundrisses bis hinter 

den Kreuzteich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalpflege 

nach historischem Vorbild wieder entstehen zu lassen. Auch der Grundriss des ehemaligen 



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Schlosses soll wieder erlebbar gemacht werden – unter anderem mit einem weiteren 



Labyrinth und einem interaktiven Wissens-Parcours. 

 

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen in den Unterlagen der Firma Fach & Werk 

verwiesen. Diese sollen hier nicht wiederholt werden. 

 

Nicht in ausreichendem Umfang unter zu bringen sind Parkstellplätze in diesem Bereich. 



Hier muss auf eine dezentrale Lösung abgestellt werden.  

In jedem Falle müssen Parkstellplätze im Domänenhof vorgesehen werden, die die 

vorhandenen Stellplätze am Gutshaus ergänzen. Weitere Stellplätze sind dann nur noch 

hinter der Wohnbebauung an der Buchholzer Allee möglich ohne das Gesamtensemble 

wesentlich zu beeinträchtigen (siehe Blatt 1). Insgesamt können somit maximal 60 bis 70 

Stellplätze nachgewiesen werden (ohne Domänenhof), die bei weitem nicht ausreichen 

werden. Im Übrigen sind im näheren Umfeld keine wesentlichen Stellplatzpotenziale im 

öffentlichen Raum zu erschließen. 

Deshalb wird vorgeschlagen, einen großen Parkplatz am Mehrower Weg im Zusammenhang 

mit dem Labyrinthpark einzuordnen und die Besucher durch eine direkte Wegebeziehung 

über die Erlebnisachse Schlosspark zum Domänenhof zu führen und natürlich umgekehrt 

(siehe Blatt 2 und Kapitel 2.2).  

 

 

Planungsrechtlicher Rahmen 



 

Das Schlossareal ist durch die Lage innerhalb des Stadtgebietes mit umgebener Bebauung 

nach § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu bewerten (siehe auch 

Erläuterungen in Kapitel 4 – Fotodokumentation).  

 

Der Flächennutzungsplan stellt hier eine Fläche für den Gemeinbedarf dar mit der 



Zweckbestimmung Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Gemeinbedarfsflächen im Flächennutzungsplan sind nach aktuellem Kommentar zur 

Baunutzungsverordnung gekennzeichnet durch die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, die 

Zugänglichkeit für die Allgemeinheit und das Fehlen oder die nur untergeordnete Bedeutung 

privatwirtschaftlichen Gewinnstrebens. Dabei ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine 

öffentliche Sache handelt, auch einer öffentlichen Trägerschaft bedarf es nicht. Insofern steht 

der Flächennutzungsplan der geplanten Entwicklung in der Domäne nicht entgegen.  

 

Für die Umsetzung der Projektskizzen von Fach & Werk in diesem Bereich ist somit weder 



die Aufstellung eines Bebauungsplanes noch eine Änderung des Flächennutzungsplanes 

erforderlich. Planungsrechtlich sind somit grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen 

erforderlich, um das Konzept umsetzten zu können. 

 

Die im Rahmen der jeweiligen Bauantragsverfahren notwendige denkmalrechtliche und 



sanierungsrechtliche Erlaubnis ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung. Sie muss in jedem 

Falle für alle Maßnahmen im gesamten Bereich des Domänenhofes eingeholt werden. Die 

Gestaltungssatzung für die historische Altstadt spart ganz bewusst diesen städtebaulich 

besonderen Bereich aus. 



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Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt 

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Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Altlandsberg 



 

 

Zu berücksichtigen sind jedoch die Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes 



bei der Umsetzung des Erlebnisbereiches Schlosspark – Labyrinthpark, wie in den folgenden 

Kapiteln erläutert. Diesbezüglich ist als erster Planungsschritt ein Umsetzungskonzept zu 

erarbeiten, in dem die ausschlaggebenden fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen 

Aspekte konkret untersucht werden. Dieses Konzept muss von Beginn an 

landschaftspflegerisch begleitet werden, um die Schnittstelle zwischen Denkmalschutz und 

Naturschutz sowohl fachlich als auch rechtlich zu definieren und sich daraus ergebende 

Widersprüche zu lösen. Bei einer ersten genaueren Betrachtung deutet sich hier eine 

Lösung der zunächst widerstreitenden Belange von Natur- und Denkmalschutz an. Einerseits 

ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des denkmalgeschützten Parks in die Schutzziele 

der Schutzgebiete integriert, andererseits sind Naturschutzziele bei einer entsprechenden 

Planung sehr wohl in ein entsprechendes Gesamtkonzept für den Bereich sehr gut zu 

integrieren. Voraussetzung ist die oben bereits genannte Planung, die alle anstehenden 

Belange in einem fachlich und rechtlich vertretbaren Verhältnis zueinander berücksichtigt.  

 

 



Denkmalrechtliche Aspekte  

 

Das Schlossareal und der zugehörige Schlosspark sind Teil des Denkmals  Historische 



Stadtanlage innerhalb der Stadtbefestigung mit Tortürmen, Mauerring und Wallanlage, mit 

historischen Stadtdominanten, System und Proportionen der historischen Wohnbebauung 

und Hofanlagen sowie dem Schlossareal und zugehörigem Park. Die Schlossanlage mit 

Schlosskapelle, Schlosspark und Kellergewölben des Nordflügels ist außerdem als 

Einzeldenkmal gelistet. (Denkmalliste des Landes Brandenburg, Landkreis Märkisch-

Oderland, Stand: 31.12.2011). 

 


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Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt 

 Dorf  und Freiraumplanung, September 2012 

Der Schutzumfang umfasst unter anderem das z. T. gepflasterte Schlossareal mit Resten 



der Schlossruine und des ehemaligen Kavalierhauses, Reformierte Kirche, Schlosspark und 

sogenannte Walkmühle, Domänen-Amtshaus (sogenanntes Gutshaus) und die 

Wirtschaftshofanlage mit Hofportal. Die Eintragung des Schlossparkes als Denkmal erfolgte 

aus folgenden Gründen: 

 

„Trotz seiner Verwilderung durch unkontrolliert aufgewachsenen Gehölzbestand ohne 

Denkmalwert hat sich die einstige Barockanlage aus dem beginnenden 18. 

Jahrhundert als ein streng regelmäßig geometrischer, auf die Mittelachse des 

Schlosses symmetrisch ausgerichteter Lustgarten in Vielem erhalten. Dazu zählt das 

kreuzförmige Wasserbecken in der Mitte der ehemaligen Hauptachse, das als 

kreuzförmiger Teich ohne Randbefestigung überkommen ist. Dieser bildet mit den 

geradlinig an den Längsseiten des Parks verlaufenden, als einfache Wassergräben 

erhaltenen Kanälen und dem Mühlenfließ ein geschlossenes Wassersystem. Eine 

Überformung des Schlossparks durch eine landschaftliche Gestaltung im 19./20. 

Jahrhundert ist nicht bekannt. Im heutigen Bestand zeichnen Linden in Form von 

Alleen und Baumreihen entlang der Gräben und Wegeachsen die geometrische 

Grundstruktur des barocken Gartens nach. Mit dem noch vorhandenen Rest einer sehr 

alten Ulme unweit des Mühlenfließes hat sich wohl der letzte Originalbaum der 

Mittelallee aus dem 18. Jahrhundert erhalten. Der Schlosspark besitzt über seine 

überkommene Denkmalsubstanz hinaus auch aufgrund der Ablesbarkeit verschiedener 

Einflüsse der holländischen und französischen Gartenkunst eine besondere 

Bedeutung.“ 

 

(Bekanntmachung, Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4 vom 28.06.2010) 

 

 



Somit sind bei der Präzisierung und Umsetzung des Konzeptes bezüglich der Nutzung des 

Schlossareals die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Eine frühzeitige 

Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkreises Märkisch-Oderland dazu ist 

zwingend erforderlich.  

 

In einem ersten Schritt sollte deshalb ein (Umsetzungs-)Konzept für diesen Bereich 



erarbeitet werden, auf dessen Grundlage bzw. in dessen Rahmen die Belange des 

Denkmalschutzes und des Naturschutzes miteinander verknüpft werden können. Zu 

beachten sind auch die Belange der Bodendenkmalpflege, da der gesamte Bereich in einem 

eingetragenen Bodendenkmal liegt (siehe Flächennutzungsplan-Auszug oben). 

 

 


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