Entlang der Deutschen Weinstraße Mittelhaardt Südliche Weinstraße


W W W. B A D - B E R G Z A B E R N E R - L A N D. D E


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W W W. B A D - B E R G Z A B E R N E R - L A N D. D E
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110

111
Service
Weinland Pfalz

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Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der 
Gastgeber in der Pfalz
Der Pfalz.Touristik e.V. und der Südliche Weinstrasse 
e.V., nachstehend Pfalz/SÜW abgekürzt, vermitteln Un-
terkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, 
Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwoh-
nungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber”genannt, 
in der Pfalz entsprechend dem aktuellen Angebot. Die 
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirk-
sam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen 
dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden 
Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln 
ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Ver-
tragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber 
und die Vermittlungstätigkeit der Pfalz/SÜW. Bitte lesen 
Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der Pfalz/SÜW, Geltungsbereich dieser 
Gastaufnahmebedingungen
1.1 Die Pfalz/SÜW hat, soweit keine anderweitigen Ver-
ein barungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich 
die Stellung eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die 
Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine 
etwaige Haftung der Pfalz/SÜW aus dem Vermittlungs-
vertrag bleibt hiervon unberührt. 
1.2 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, 
soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von 
Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der 
Pfalz/SÜW herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, 
bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entspre-
chenden Angebote im Internet.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in  
Hotelführern
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls 
nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des 
Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle 
Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des 
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses 
Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die 
ergänzenden Informatio nen in der Buchungsgrundlage 
(z.B.  Ortsbeschreibung,  Klassifizie rungs erläuterungen), 
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.  
2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gast-
geber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, 
schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail 
erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-
meerklärung (Bu chungs bestätigung) des Gastgebers 
oder der Pfalz/SÜW als dessen Vertreter zustande. Die 
Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so 
dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für 
den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. 
2.4 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder 
telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung 
der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die 
Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt 
bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der 
schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
2.5 Soweit der Gastgeber, bzw. die Pfalz/SÜW als dessen 
Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung 
und Vermittlung der Unter kunft im Wege des elektroni-
schen Vertragsabschlusses über eine Internet plattform 
anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch 
entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache 
steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die 
ihm im Buchungs ablauf erläutert wird, jederzeit einzelne 
Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte 
Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden 
gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe 
seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten 
einschließlich aller wesentlichen Informationen zu 
Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und 
etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. 
Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu 
verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen” 
bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss eines 
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung 
dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer 
Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die 
Pfalz/SÜW als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum 
Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmever-
trages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die 
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen” wird 
kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen 
eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber 
ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertrags-
angebots (der Buchung) des Kunden. 
e) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der 
Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche 
der Gastgeber bzw. die Pfalz/SÜW als Vermittler dem 
Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form 
per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt. 
2.6 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom 
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des 
Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage 
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die 
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder 
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft 
erklärt. 
2.7 Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht be-
voll mächtigt, Verein barungen zu treffen, Auskünfte 
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den 
vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die 
vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen 
hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und 
Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.8 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich-
nissen, die nicht von der Pfalz/SÜW oder dem Gastgeber 
herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und 
dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie 
nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast 
zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht 
wurden.
3. Reservierungen
3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von 
denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei  
entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der 
Pfalz/SÜW oder dem Gastgeber möglich. 
3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung 
ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung 
nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen 
grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den  
Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung 
vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den 
Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis 
zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast 
hat bis zu diesem Zeitpunkt der Pfalz/SÜW, bzw. dem 
Gastgeber Mittei lung zu machen, falls die Reservierung 
als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden 
soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reser vierung ohne 
weitere Benachrichtigungspflicht der Pfalz/SÜW oder 
des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so 
kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen 
und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag 
zu Stande.
4 Preise und Leistungen, Umbuchungen
4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise 
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle 
Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten 
nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und 
ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für 
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. 
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und 
Zusatzleistungen.
4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben  
sich ausschließ lich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-
gung in Verbindung mit dem gül tigen Prospekt, bzw. der 
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergän zend mit dem 
Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Verein-
barungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, 
ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unter-
kunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthalts-
dauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleis-
tungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf 
deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann 
der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro 
Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die 
Änderung nur geringfügig ist.
5 Zahlung
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet 
sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber 
getroffenen und in der Buchungs bestätigung vermerk-
ten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht 
getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis 
einschließ lich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatz-
leistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an 
den Gastgeber zu bezahlen.
5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine 
Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall 
nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises 
der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 
5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrech-
nungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen 
und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies 
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang 
angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind 
nicht durch Überweisung möglich.
5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung 
trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht 
oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit 
er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen 
bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches 
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes 
besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 
den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser 
Bedingungen zu belasten.
6 Rücktritt und Nichtanreise
6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt 
der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des 
ver einbarten Aufenthaltspreises ein schließ lich des Ver-
pflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, 
bestehen. 
6.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines ge-
wöhnlichen Geschäfts betriebs, ohne Verpflichtung zu 
besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung 
des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft 
(z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine 
anderweitige Ver wendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung 
und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwen-
dungen anrechnen zu lassen. 
6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten 
Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwen-
dungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den 
Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils 
bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleis-
tungen (einschließ lich aller Nebenkosten), jedoch ohne 
Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie 
Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
-  Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne  
Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich 
vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine 
ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die 
vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine 
anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen 
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle 
eines solchen Nach weises sind der Gast, bzw. der Auf-
traggeber nur verpflichtet, den ent sprechend geringeren 
Betrag zu bezahlen.
6.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-
rung wird dringend empfohlen. 
6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen 
Gründen an die Pfalz/SÜW (nicht an den Gastgeber) zu 
richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich 
erfolgen. 
7 Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von 
Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
7.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und 
Störungen unver züglich dem Gastgeber anzuzeigen 
und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängel anzeige, die nur 
gegenüber der Pfalz/SÜW erfolgt, ist nicht ausreichend. 
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können An-
sprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen 
Mängeln oder Stö rungen kündigen. Er hat zuvor dem 
Gastgeber im Rahmen der Mängel anzeige eine angemes-
sene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die 
Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird 
oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem 
Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich 
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast 
die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren 
in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen 
diesbezüglichen Vereinbarung zu lässig, wenn der Gast-
geber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. 
b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen 
zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe 
verpflichtet. 
c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur 
außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag 
berechtigen. 
d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder 
unkorrekte An gaben zu Art und Größe berechtigen den 
Wissenswert und wichtig: Das Kleingedruckte.
SERVICE

113
Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unter-
kunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und 
zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser 
Bedingungen.
8 Haftungsbeschränkung
8.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahme-
vertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der 
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf 
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters 
oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. 
8.2 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für einge-
brachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese 
Regelung unberührt.
8.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen 
im Zusammen hang mit Leistungen, die während des 
Aufenthalts für den Gast/Auftrag geber erkennbar als 
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-
veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). 
Entspre chendes gilt für Fremdleistungen, die bereits 
zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt 
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der 
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen 
gekennzeichnet sind.
9 Verjährung
9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers 
gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmever-
trag oder der Pfalz/SÜW aus dem Vermittlungsvertrag 
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf 
Schmerzens geld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverlet-
zung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-
verletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-
gehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch 
für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf 
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, 
bzw. der Pfalz/SÜW oder auf einer vorsätzlichen oder 
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzli-
chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 
einem Jahr.
9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmun-
gen beginnt je weils mit dem Schluss des Jahres, in dem 
der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber 
von Umständen, die den Anspruch begrün den und dem 
Gastgeber, bzw. der Pfalz/SÜW als Schuldner Kenntnis 
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am 
Erklärungsort staatlich aner kannten allgemeinen Feier-
tag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines 
solchen Tages der nächste Werktag.
9.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, 
bzw. der Pfalz/SÜW Verhandlungen über geltend ge-
machte Ansprüche oder die den Anspruch begründende 
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast 
oder der Gastgeber, bzw. die Pfalz/SÜW die Fortsetzung 
der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver-
jährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate 
nach dem Ende der Hemmung ein.
10 Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. 
dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der Pfalz/
SÜW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des 
Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die Pfalz/SÜW 
im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht 
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der 
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang 
und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich 
deutsches Recht Anwendung.
10.3 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gast-
geber, bzw. die Pfalz/SÜW nur an deren Sitz verklagen.
10.4 Für Klagen des Gastgebers, bzw. der Pfalz/SÜW 
gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz 
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. 
Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des 
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, 
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen 
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/
Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-
punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als 
Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 
wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht 
abdingbare Bestimmungen der Euro pä ischen Union oder 
andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. 
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2014
Vermittelnde Tourismusstellen sind:
•  Südliche Weinstrasse e. V., Zentrale für Tourismus 
An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau,  
Tel. 06341/940-407, www.suedlicheweinstrasse.de  
•  Pfalz Touristik e. V. , Martin-Luther-Str. 69, 
67433 Neustadt/Weinstraße, Tel.  06321/3916-0 
www.pfalz.de
SERVICE
Die Deutsche Weinstraße ist eine gastfreund-
liche Region - bei uns ist jeder herzlich 
willkommen! Das gilt nicht nur für Reisende 
mit Behinderung, sondern auch für Familien 
mit Kinderwagen, Gäste, die nicht mehr so 
gut zu Fuß sind oder Sportverletzte. Unser 
Anspruch ist es, allen Gästen ein attraktives 
Angebot und einen erholsamen Urlaub im 
rheinland-pfälzischen Süden zu bieten. 
Für die Zukunft ist es unser Ziel, eine barrie-
re freie Region zu werden, eine Region wo 
jeder Urlaub machen kann. Wir wollen immer 
mehr Barrieren abbauen und ein Angebot 
für alle Reisende schaffen. Bereits heute 
gibt es ein großes barrierefreies Angebot an 
der Deutschen Weinstraße: Von gemütlichen 
Unterkünften über urige Weinstuben bis hin 
zu attraktiven Ausflugszielen, vieles ist aktuell 
schon barrierefrei. Auf unseren Homepages 
finden Sie jede Menge Detailinformationen. 
Dort haben wir zum Beispiel alle geprüften 
Unterkünfte, Restaurants, Ausflugsziele und 
Feste zusammengestellt. Somit kann jeder 
Gast seine individuelle Reise planen. Wollen 
Sie lieber ein barrierefreies Arrangement 
buchen, auch darüber informieren wir Sie on-
line. Gerne beraten wir Sie auch persönlich!
Mehr Informationen
www.suedlicheweinstrasse.de/barrierefrei
www.deutsche-weinstrasse.de/barrierefrei
Reisen für Alle
Achten Sie auf das Kennzeichen 
„Barrierefreiheit geprüft”. Es 
signalisiert, dass detaillierte 
und geprüfte Informationen zur 
Barrierefreiheit für alle Perso-
nengruppen vorliegen und dass 
zusätzlich die Qualitätskriterien 
für bestimmte Personengruppen teilweise 
oder vollständig erfüllt sind. 
Service
Hilfe vor Ort: Der Club Behinderter und ihrer 
Freunde Südpfalz e.V. (cbf Südpfalz) hilft im 
Urlaub. Egal, ob Sie Pflege oder medizinische 
Versorgung benötigen, behindertengerechte 
Fahrdienste oder Ausflugsziele suchen, der 
cbf Südpfalz steht Ihnen mit seinem von den 
Kassen anerkannten Pflege- und Betreuungs-
dienst zur Seite. Auch bei der Suche nach 
Ärzten und Diensten für Dialyse, Beatmung 
oder spezielle medizinische oder pflegerische 
Behandlungen finden Sie hier Unterstützung. 
Der cbf kooperiert südpfalzweit auch mit 
anderen Sozialstationen.
cbf Südpfalz e.V., www.cbf-suedpfalz.de,  
Tel. 06341/987600, Fax 06341/9876060
Urlaubsdialyse: An der Südlichen Weinstraße  
können Sie auch während Ihres Urlaubs 
Ihre Dialysebehandlung fortsetzen. Im KfH 
Nierenzentrum in Annweiler finden Sie den 
gewohnten KfH Dialysestandard. Gastdialyse-
patienten sind immer gerne willkommen.  
Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich 
bitte an:
KfH-Nierenzentrum Klinikum Landau Südliche 
Weinstraße, Standort Annweiler
Georg-Staab-Straße 3, Tel. 06346/3003 30,  
Fax  06346/3003 33,   
www.kfh-dialyse.de/annweiler
Modellregionen Tourismus für Alle
Die Südliche Weinstraße 
sowie der Landkreis Bad 
Dürkheim mit der Stadt 
Neustadt an der Weinstraße 
sind Modellregionen für 
barrierefreien Tourismus  
in Rheinland-Pfalz, sie haben sich bis zum 
Jahr 2020 das Ziel gesetzt, den Tourismus 
für Alle in ihrer Region auszubauen. Das 
Projekt wird vom Land Rheinland-Pfalz und 
der Europä ischen Union aus dem Europä-
ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 
gefördert.
Deutsche Weinstraße für Alle

114
Die Sterne-Klassifizierung
Sterne sind die Qualitätszeichen für Unterkünfte in Deutschland.  
Ob Hotel, Gast hof, Gästehaus, Pension, Ferienwohnung oder Privat-
zimmer – Sterne bieten Transparenz und Produktsicherheit.
Deutsche Hotelklassifizierung und Deutsche Klassifizierung  
für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen
1
/G1 
Unterkunft für einfache Ansprüche
11
/G11 
Unterkunft für mittlere Ansprüche
111
/G111 
Unterkunft für gehobene Ansprüche
1111
/G1111 
Unterkunft für hohe Ansprüche 
11111
/G11111 
Unterkunft für höchste Ansprüche 
Superior: Für die Spitzenbetriebe innerhalb der einzelnen Katego-
rien, die sich insbesondere durch ein hohes Maß an Dienstleistung 
auszeichnen, wurde der Begriff „Superior” eingeführt.
DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und  
Privatzimmer
(Die Klassifizierung richtet sich an Privatanbieter, die insgesamt über 
nicht mehr als neun Gästebetten verfügen.)
P/F 2 
Einfache und zweckmäßige Unterkunft
P/F 22 
Unterkunft mit mittlerem Komfort
P/F 222 
Unterkunft mit gutem Komfort
P/F 2222 
Unterkunft mit gehobenem Komfort
P/F 22222 
Unterkunft mit erstklassigem Komfort
Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassi-
fizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)  
oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Anbieter ohne  
Sternebezeichnung haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht 
teilgenommen. Ein Rück schluss auf ihren Ausstattungsstandard ist 
damit nicht verbunden. Weitere Informationen: www.klassifizierung.de 
H: Hotel, HG: Hotel Garni, G: Gasthof, WH: Wanderheim, P: Pension/Gästehaus, PP: Privatzimmer, JH: Jugendherberge, FH: Ferienhaus,  
A: Appartementhaus, FW: Ferienwohnung
Impressum
Herausgeber:
Südliche Weinstrasse e. V.
An der Kreuzmühle 2 
76829 Landau i. d. Pfalz
Telefon 06341/940-407
Telefax 06341/940-502
info@suedlicheweinstrasse.de
Deutsche Weinstraße e. V.  - Mittelhaardt -
Martin-Luther-Straße 69
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon  06321/9123 33
Telefax  06321/9123 30
info@deutsche-weinstrasse.de
Designkonzeption und Umsetzung:
magma, Karlsruhe
Anzeigenteil:
Das Team, Neustadt a. d. Weinstraße
Druck und Verarbeitung:
pva, Landau
Redaktionsschluss:
Oktober 2016
Alle Angaben und Anzeigen in unserem Gast-
geberverzeichnis wurden sorgsam zusam-
mengestellt und erfasst. Wir können Fehler 
jedoch nicht vollständig ausschließen. Daher 
bitten wir um Verständnis, dass die Angaben 
ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie 
Anreise 
Bequem mit dem Zug, flexibel mit dem Auto oder schnell mit dem Flugzeug über die Flughäfen 
Baden-Airpark oder  Mannheim  - die Urlaubsregion Deutsche Weinstraße ist in jeder Hinsicht 
optimal zu erreichen. Vor Ort bietet der ÖPNV Zug- und Busverbindungen oft im Halb- oder 
Stundentakt an. Eine kostenfreie Fahrradmitnahme ist im Zug montags bis freitags ab 9.00 Uhr 
und Samstag/Sonntag möglich.
erfolgen und keinerlei Verantwortung bzw. 
Haftung für falsche Angaben vom Heraus-
geber übernommen werden kann.
Bildnachweis:
Unser Titelbild zeigt die Weinlandschaft bei 
Klingenmünster
Fotos:
Gerrit Altes, Rolf Goosmann, Kurt Groß, 
Christian Fernandez-Gamio, Melanie Hubach, 
JackSenn Photographer, Dominik Ketz, 
Gerhard Laubersheimer, Harald Thüring, Paul 
van Schie
Bildarchive:
Bildarchiv Südliche Weinstrasse e. V.,  
Bildarchiv Deutsche Weinstraße e. V.,  
Bildarchive der Büros für Tourismus entlang 
der Deutschen Weinstraße
Rheinebene, Pfälzer Bergland & Don-
nersbergkreis und Naturpark Pfälzer-
wald. Denn die Pfalz macht Urlaub zum 
außergewöhnlichen Erlebnis. Schauen 
Sie mal rein. 
www.pfalz.de
Pfälzer  
Bergland &  
Donnersberg-
kreis
Pfälzerwald
Rheinebene
BERGLAND
Aussicht auf Genuss
Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis
Mensch
Kultur
Gipfel
2017
2018
Ihre Gastgeber
Pfalz
BERGLAND
Aussicht auf Genuss
Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis
Mensch
Kultur
Gipfel
2017
2018
BERGLAND
Aussicht auf Genuss
Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis
Mensch
Kultur
Gipfel
2017
2018
Mensch
Kultur
Rhein
Ihre Gastgeber
2017
2018
Pfalz
RHEIN- UND AUENLAND
Genusskultur am Rhein
Speyer – Rhein-Pfalz-Kreis – Südpfalz
Attraktive 
Regionen  
gleich  
nebenan
SERVICE

115
B Abholservice
n Aufenthaltsraum
s Außenschwimmbad
{ Babygerecht

Brauchwäsche nicht im  
 
Preis enthalten
 Busparkplatz
F Fahrradgarage
f Fahrradverleih
u Fitnessraum
E Frühstück
P Garage
Z Garten/Wiese/Innenhof
z Gartenwirtschaft
g Geschirrspüler
] Grillmöglichkeit
S Hallenbad
 Hochzeitslocation

Hunde willkommen
U Kegelbahn

kein separater Eingang
7 Kinderbett 
/ Kinderspielplatz
k Kurmöglichkeit
L Lift
 
Möblierter Balkon

Möblierte Terrasse
ú 
 Motorradfahrer   
willkommen

 Nebenkosten abrechnung

Online buchbar
p Parkplatz
9 Parterre
+ Raucherzimmer/FeWo
W Reisemobilstellplatz
e Reiterhof 
 Restaurant/Weinstube 
 
 
im Haus

Rollstuhlgerecht nach DIN
m Sauna
y Solarium
H Spielmöglichkeiten
> Tagungsmöglichkeit

Telefon im Zimmer/FeWo

TV im Zimmer/FeWo

Urlaub auf dem Winzerhof
w Waschmaschine
% Wellnessangebote
0 Zustellbett

WLAN im Zimmer/FeWo

Download 122.31 Kb.

Do'stlaringiz bilan baham:
1   ...   5   6   7   8   9   10   11   12   13




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