Entlang der Deutschen Weinstraße Mittelhaardt Südliche Weinstraße
W W W. B A D - B E R G Z A B E R N E R - L A N D. D E
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- Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber in der Pfalz
- 1. Stellung der Pfalz/SÜW, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
- 2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
- 4 Preise und Leistungen, Umbuchungen
- 6 Rücktritt und Nichtanreise
- 7 Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
- 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
W W W. B A D - B E R G Z A B E R N E R - L A N D. D E H OT L I N E : 0 6 3 4 3 / 9 8 9 6 6 0 W I R ( V E R ) F Ü H R E N S I E G E R N 108 Ferienhaus (FH), Ferienwohnung (FW) fH | fERiENHAuS NEHRER Hermann Nehrer, Rotackerweg 8, 76889 Oberotterbach, Tel. 06342-7327, www.ferienhaus-nehrer.de v p Z F ] B Y 9 Art/Klassifiz. Anz. 2 Pers./T. € je zus. Pers./T. € Größe m² Räume Pers. Min.aufenth. FH 1 35 - 60 Kü/Du/WC/1W/1S 2 3 Nächte Aufpreis für 3-6 Übernachtungen fW | fERiENWoHNuNG HäNliNG fFFF Günter Hänling, Raiffeisenstraße 2, 76889 Oberotterbach, Tel. 06342-919423, GHaenling@aol.com v g Y Art/Klassifiz. Anz. 2 Pers./T. € je zus. Pers./T. € Größe m² Räume Pers. Min.aufenth. FW *** 1 35 8 63 Kü/Bad/1W/2S 2-4 2 Nächte fW | WEiN- uND oBStHof fFFF Ursula Hey, Oberdorfstraße 24, 76889 Oberotterbach, Tel. 06342-7038, Fax 06342-9230060, weingut-hey@gmx.de, www.fewo-hey-suedpfalz.de Schöne neue liebevoll eingerichtete FeWo´s für 2-4 Pers. Überdachte Balko- ne zum ruhigen grünen Innenhof. 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Stellung der Pfalz/SÜW, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen 1.1 Die Pfalz/SÜW hat, soweit keine anderweitigen Ver- ein barungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung der Pfalz/SÜW aus dem Vermittlungs- vertrag bleibt hiervon unberührt. 1.2 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der Pfalz/SÜW herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entspre- chenden Angebote im Internet. 2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern 2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informatio nen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizie rungs erläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. 2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gast- geber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. 2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah- meerklärung (Bu chungs bestätigung) des Gastgebers oder der Pfalz/SÜW als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. 2.4 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab. 2.5 Soweit der Gastgeber, bzw. die Pfalz/SÜW als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unter kunft im Wege des elektroni- schen Vertragsabschlusses über eine Internet plattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss: a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungs ablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen. c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen. d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen” bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die Pfalz/SÜW als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmever- trages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen” wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertrags- angebots (der Buchung) des Kunden. e) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber bzw. die Pfalz/SÜW als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt. 2.6 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 2.7 Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht be- voll mächtigt, Verein barungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen. 2.8 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich- nissen, die nicht von der Pfalz/SÜW oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. 3. Reservierungen 3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Pfalz/SÜW oder dem Gastgeber möglich. 3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag. 3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der Pfalz/SÜW, bzw. dem Gastgeber Mittei lung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reser vierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Pfalz/SÜW oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande. 4 Preise und Leistungen, Umbuchungen 4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. 4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließ lich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- gung in Verbindung mit dem gül tigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergän zend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Verein- barungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unter- kunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthalts- dauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleis- tungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. 5 Zahlung 5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungs bestätigung vermerk- ten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließ lich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatz- leistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrech- nungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. 5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. 6 Rücktritt und Nichtanreise 6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des ver einbarten Aufenthaltspreises ein schließ lich des Ver- pflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 6.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines ge- wöhnlichen Geschäfts betriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Ver wendung der Unterkunft zu bemühen. 6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwen- dungen anrechnen zu lassen. 6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwen- dungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleis- tungen (einschließ lich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: - Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% - Bei Übernachtung/Frühstück 80% - Bei Halbpension 70% - Bei Vollpension 60% 6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nach weises sind der Gast, bzw. der Auf- traggeber nur verpflichtet, den ent sprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 6.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rung wird dringend empfohlen. 6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Pfalz/SÜW (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 7 Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber 7.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unver züglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängel anzeige, die nur gegenüber der Pfalz/SÜW erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können An- sprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 7.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Stö rungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängel anzeige eine angemes- sene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 7.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt: a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zu lässig, wenn der Gast- geber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte An gaben zu Art und Größe berechtigen den Wissenswert und wichtig: Das Kleingedruckte. SERVICE 113 Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unter- kunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser Bedingungen. 8 Haftungsbeschränkung 8.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahme- vertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. 8.2 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für einge- brachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 8.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen hang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftrag geber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport- veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entspre chendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 9 Verjährung 9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmever- trag oder der Pfalz/SÜW aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzens geld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverlet- zung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der Pfalz/SÜW oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. 9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmun- gen beginnt je weils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begrün den und dem Gastgeber, bzw. der Pfalz/SÜW als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner kannten allgemeinen Feier- tag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 9.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Pfalz/SÜW Verhandlungen über geltend ge- machte Ansprüche oder die den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Pfalz/SÜW die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver- jährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10 Rechtswahl und Gerichtsstand 10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der Pfalz/ SÜW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 10.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die Pfalz/SÜW im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 10.3 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gast- geber, bzw. die Pfalz/SÜW nur an deren Sitz verklagen. 10.4 Für Klagen des Gastgebers, bzw. der Pfalz/SÜW gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Euro pä ischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. © Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2014 Vermittelnde Tourismusstellen sind: • Südliche Weinstrasse e. V., Zentrale für Tourismus An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Tel. 06341/940-407, www.suedlicheweinstrasse.de • Pfalz Touristik e. V. , Martin-Luther-Str. 69, 67433 Neustadt/Weinstraße, Tel. 06321/3916-0 www.pfalz.de SERVICE Die Deutsche Weinstraße ist eine gastfreund- liche Region - bei uns ist jeder herzlich willkommen! Das gilt nicht nur für Reisende mit Behinderung, sondern auch für Familien mit Kinderwagen, Gäste, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder Sportverletzte. Unser Anspruch ist es, allen Gästen ein attraktives Angebot und einen erholsamen Urlaub im rheinland-pfälzischen Süden zu bieten. Für die Zukunft ist es unser Ziel, eine barrie- re freie Region zu werden, eine Region wo jeder Urlaub machen kann. Wir wollen immer mehr Barrieren abbauen und ein Angebot für alle Reisende schaffen. Bereits heute gibt es ein großes barrierefreies Angebot an der Deutschen Weinstraße: Von gemütlichen Unterkünften über urige Weinstuben bis hin zu attraktiven Ausflugszielen, vieles ist aktuell schon barrierefrei. Auf unseren Homepages finden Sie jede Menge Detailinformationen. Dort haben wir zum Beispiel alle geprüften Unterkünfte, Restaurants, Ausflugsziele und Feste zusammengestellt. Somit kann jeder Gast seine individuelle Reise planen. Wollen Sie lieber ein barrierefreies Arrangement buchen, auch darüber informieren wir Sie on- line. Gerne beraten wir Sie auch persönlich! Mehr Informationen www.suedlicheweinstrasse.de/barrierefrei www.deutsche-weinstrasse.de/barrierefrei Reisen für Alle Achten Sie auf das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft”. Es signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Perso- nengruppen vorliegen und dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind. Service Hilfe vor Ort: Der Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e.V. (cbf Südpfalz) hilft im Urlaub. Egal, ob Sie Pflege oder medizinische Versorgung benötigen, behindertengerechte Fahrdienste oder Ausflugsziele suchen, der cbf Südpfalz steht Ihnen mit seinem von den Kassen anerkannten Pflege- und Betreuungs- dienst zur Seite. Auch bei der Suche nach Ärzten und Diensten für Dialyse, Beatmung oder spezielle medizinische oder pflegerische Behandlungen finden Sie hier Unterstützung. Der cbf kooperiert südpfalzweit auch mit anderen Sozialstationen. cbf Südpfalz e.V., www.cbf-suedpfalz.de, Tel. 06341/987600, Fax 06341/9876060 Urlaubsdialyse: An der Südlichen Weinstraße können Sie auch während Ihres Urlaubs Ihre Dialysebehandlung fortsetzen. Im KfH Nierenzentrum in Annweiler finden Sie den gewohnten KfH Dialysestandard. Gastdialyse- patienten sind immer gerne willkommen. Für Fragen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an: KfH-Nierenzentrum Klinikum Landau Südliche Weinstraße, Standort Annweiler Georg-Staab-Straße 3, Tel. 06346/3003 30, Fax 06346/3003 33, www.kfh-dialyse.de/annweiler Modellregionen Tourismus für Alle Die Südliche Weinstraße sowie der Landkreis Bad Dürkheim mit der Stadt Neustadt an der Weinstraße sind Modellregionen für barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz, sie haben sich bis zum Jahr 2020 das Ziel gesetzt, den Tourismus für Alle in ihrer Region auszubauen. Das Projekt wird vom Land Rheinland-Pfalz und der Europä ischen Union aus dem Europä- ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Deutsche Weinstraße für Alle 114 Die Sterne-Klassifizierung Sterne sind die Qualitätszeichen für Unterkünfte in Deutschland. Ob Hotel, Gast hof, Gästehaus, Pension, Ferienwohnung oder Privat- zimmer – Sterne bieten Transparenz und Produktsicherheit. Deutsche Hotelklassifizierung und Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen 1 /G1 Unterkunft für einfache Ansprüche 11 /G11 Unterkunft für mittlere Ansprüche 111 /G111 Unterkunft für gehobene Ansprüche 1111 /G1111 Unterkunft für hohe Ansprüche 11111 /G11111 Unterkunft für höchste Ansprüche Superior: Für die Spitzenbetriebe innerhalb der einzelnen Katego- rien, die sich insbesondere durch ein hohes Maß an Dienstleistung auszeichnen, wurde der Begriff „Superior” eingeführt. DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer (Die Klassifizierung richtet sich an Privatanbieter, die insgesamt über nicht mehr als neun Gästebetten verfügen.) P/F 2 Einfache und zweckmäßige Unterkunft P/F 22 Unterkunft mit mittlerem Komfort P/F 222 Unterkunft mit gutem Komfort P/F 2222 Unterkunft mit gehobenem Komfort P/F 22222 Unterkunft mit erstklassigem Komfort Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassi- fizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Anbieter ohne Sternebezeichnung haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rück schluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden. Weitere Informationen: www.klassifizierung.de H: Hotel, HG: Hotel Garni, G: Gasthof, WH: Wanderheim, P: Pension/Gästehaus, PP: Privatzimmer, JH: Jugendherberge, FH: Ferienhaus, A: Appartementhaus, FW: Ferienwohnung Impressum Herausgeber: Südliche Weinstrasse e. V. An der Kreuzmühle 2 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon 06341/940-407 Telefax 06341/940-502 info@suedlicheweinstrasse.de Deutsche Weinstraße e. V. - Mittelhaardt - Martin-Luther-Straße 69 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon 06321/9123 33 Telefax 06321/9123 30 info@deutsche-weinstrasse.de Designkonzeption und Umsetzung: magma, Karlsruhe Anzeigenteil: Das Team, Neustadt a. d. Weinstraße Druck und Verarbeitung: pva, Landau Redaktionsschluss: Oktober 2016 Alle Angaben und Anzeigen in unserem Gast- geberverzeichnis wurden sorgsam zusam- mengestellt und erfasst. Wir können Fehler jedoch nicht vollständig ausschließen. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Angaben ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie Anreise Bequem mit dem Zug, flexibel mit dem Auto oder schnell mit dem Flugzeug über die Flughäfen Baden-Airpark oder Mannheim - die Urlaubsregion Deutsche Weinstraße ist in jeder Hinsicht optimal zu erreichen. Vor Ort bietet der ÖPNV Zug- und Busverbindungen oft im Halb- oder Stundentakt an. Eine kostenfreie Fahrradmitnahme ist im Zug montags bis freitags ab 9.00 Uhr und Samstag/Sonntag möglich. erfolgen und keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für falsche Angaben vom Heraus- geber übernommen werden kann. Bildnachweis: Unser Titelbild zeigt die Weinlandschaft bei Klingenmünster Fotos: Gerrit Altes, Rolf Goosmann, Kurt Groß, Christian Fernandez-Gamio, Melanie Hubach, JackSenn Photographer, Dominik Ketz, Gerhard Laubersheimer, Harald Thüring, Paul van Schie Bildarchive: Bildarchiv Südliche Weinstrasse e. V., Bildarchiv Deutsche Weinstraße e. V., Bildarchive der Büros für Tourismus entlang der Deutschen Weinstraße Rheinebene, Pfälzer Bergland & Don- nersbergkreis und Naturpark Pfälzer- wald. Denn die Pfalz macht Urlaub zum außergewöhnlichen Erlebnis. Schauen Sie mal rein. www.pfalz.de Pfälzer Bergland & Donnersberg- kreis Pfälzerwald Rheinebene BERGLAND Aussicht auf Genuss Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis Mensch Kultur Gipfel 2017 2018 Ihre Gastgeber Pfalz BERGLAND Aussicht auf Genuss Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis Mensch Kultur Gipfel 2017 2018 BERGLAND Aussicht auf Genuss Pfälzer Bergland – Donnersbergkreis Mensch Kultur Gipfel 2017 2018 Mensch Kultur Rhein Ihre Gastgeber 2017 2018 Pfalz RHEIN- UND AUENLAND Genusskultur am Rhein Speyer – Rhein-Pfalz-Kreis – Südpfalz Attraktive Regionen gleich nebenan SERVICE 115 B Abholservice n Aufenthaltsraum s Außenschwimmbad { Babygerecht 6 Brauchwäsche nicht im Preis enthalten Busparkplatz F Fahrradgarage f Fahrradverleih u Fitnessraum E Frühstück P Garage Z Garten/Wiese/Innenhof z Gartenwirtschaft g Geschirrspüler ] Grillmöglichkeit S Hallenbad Hochzeitslocation h Hunde willkommen U Kegelbahn l kein separater Eingang 7 Kinderbett / Kinderspielplatz k Kurmöglichkeit L Lift Möblierter Balkon Y Möblierte Terrasse ú Motorradfahrer willkommen - Nebenkosten abrechnung | Online buchbar p Parkplatz 9 Parterre + Raucherzimmer/FeWo W Reisemobilstellplatz e Reiterhof Restaurant/Weinstube im Haus R Rollstuhlgerecht nach DIN m Sauna y Solarium H Spielmöglichkeiten > Tagungsmöglichkeit t Telefon im Zimmer/FeWo v TV im Zimmer/FeWo \ Urlaub auf dem Winzerhof w Waschmaschine % Wellnessangebote 0 Zustellbett ? 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