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Wahrnehmung der Berichterstattungspflichten
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- 6. Beispiele der derzeitigen Arbeit
- 7. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen
- Kapitel 13 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1. Adresse und Ansprechpartner Dienstsitz Berlin
- Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO)
- 3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen
- 4. Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen
- 5. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
- Kapitel 14 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1. Adresse und Ansprechpartner
- Zuständige Arbeitseinheit: Referat 317 (Berlin): Koordination Europapolitik, Internationale Angelegenheiten Dienstsitz Bonn
- 3. Schwerpunkte der Arbeit Frauenrechte CEDAW – Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen
- Schutz von Frauen vor Gewalt
- Soziale Entwicklung – Sozialentwicklungskommission
- Kinderrechte VN- Kinderrechtskonvention
5. Wahrnehmung der Berichterstattungspflichten Das BMI ist bei der Erstellung der Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland über die innerstaatliche Ausführung folgender internationaler Menschenrechtskonventionen beteiligt: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966); Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966); Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966); Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979); Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989); Europäische Sozialcharta (1961) und zahlreiche Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisati- on. Außerdem ist das BMI bei Beschwerdeverfahren von Einzelnen beteiligt, die auf der Grundlage der Europäi- schen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, evtl. in Ver- bindung mit einem Zusatzprotokoll zu dieser Konvention, nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges erhoben werden, sofern sein Zuständigkeitsbereich betroffen ist. 6. Beispiele der derzeitigen Arbeit Für Schüler und Jugendliche werden die Hefte „Basta“ und „Demokratie live“ herausgegeben, die zielgruppen- gerecht die Werte einer demokratischen Gesellschaft und somit auch den Stellenwert der Menschenrechte vermitteln. Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt richtet sich das Computerspiel „Dunkle Schatten“, das nunmehr in der dritten Version vorliegt. Verfassungspolitisch relevante Themen werden in den in unregelmäßiger Folge erscheinenden „Texten zur inneren Sicherheit“ aufgearbeitet und publiziert. Am 23. Mai 2000 ist in Berlin das von der Bundesregierung initiierte „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ der Öffentlichkeit vorgestellt worden, das ein Netzwerk schaffen soll, in dem sich engagierte Bürger, Nichtregierungsorganisationen und staatliche Stellen unter dem Motto „Hinschauen- Handeln-Helfen“ zusammenfinden. 106 Das Thema „Menschenrechte“ wird von der Bundeszentrale für politische Bildung ( www.bpb.de ) in ihren Publi- kationen, Seminaren und Tagungen regelmäßig behandelt. Hervorzuheben sind der Dokumentenband „Men- schenrechte – Dokumente und Deklarationen“ sowie das in 2005 erschiene Buch „Kompass – Handbuch zur Menschenrechtsbildung für die schulische und außerschulische Bildung“, das von der bpb gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Europarat herausgeben wird. 7. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Für die Kooperation mit nichtstaatlichen Organisationen gibt es keine bestimmte Struktur. Die Fachabteilungen und -referate sind Ansprechpartner in ihren jeweiligen Fachbereichen. Beispielsweise ist die Bundesregierung im „Forum gegen Rassismus“ vertreten und mit ca. 60 NGOs im regelmäßigen Austausch zu Fragen und Mög- lichkeiten der Bekämpfung von Rassismus. Daneben bestehen vielerlei einzelfallbezogene Kontakte und Ko- operationen. 8. Dokumentation Einzelne Dokumentationen sind bei der jeweils fachlich zuständigen Arbeitseinheit des BMI erhältlich. 107 Kapitel 13 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1. Adresse und Ansprechpartner Dienstsitz Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Tel.: 030 18527-0 Dienstsitz Bonn Rochusstraße 1 53123 Bonn Tel.: 022899 527-0 E-Mail: info@bmas.bund.de Website: www.bmas.bund.de Zuständige Arbeitseinheiten: Referat VI b 3 für die Bereiche Internationale Arbeitsorganisation und Vereinte Nationen; Referat VI b 4 für den Bereich Europarat (Europäische Sozialcharta); „Arbeitsstab Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen – Corporate Social Responsibility“ für die Bereiche „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ und „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“ (Corporate Social Responsibility). 2. Aufgaben und Ziele Mit Fragen der Förderung und des Schutzes von Menschenrechten ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in erster Linie im Rahmen seiner internationalen Tätigkeit befasst, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Gremien der Internationalen Arbeitsorganisation, der Vereinten Nationen und des Europarats. Seit der 16. Legislaturperiode ist das BMAS federführend in der Bundesregierung für die Themen gesellschaftli- che Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) Die Internationale Arbeitsorganisation ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die bereits im Jahre 1919 gegründet wurde. Sie verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im VN-System einzigartig ist: Die 183 Mitgliedsstaaten sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen als auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten. Die grundlegende Zielsetzung der ILO ist die Sicherung des Weltfriedens durch eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Sie tut dies im Wesentlichen durch die Erarbeitung und internationale Umsetzung von grundlegenden Arbeits- und Sozialstandards. Auf der einen Seite steht dabei das Anliegen, die Lage der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Neben diesem sozialethisch-humanitären Ansatz gibt es aber auch eine sehr praktische, auf den internationalen Handel ausgerichtete Komponente: Mit weltweit anerkannten Sozialstandards soll verhindert werden, dass sich einzelne Teilnehmer am internationalen Handel durch Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile verschaffen. Dies kann nur durch eine internationale Vernetzung des sozialpolitischen Regelwerks erreicht werden. 108 Der gestalterische Anspruch der ILO wurde auch durch den Global Jobs Pact unterstrichen, der von der Inter- nationalen Arbeitskonferenz 2009 als Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossen wurde und von den Staaten der G 20 und den Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Ausgehend von der Feststellung, dass nach früheren Finanzkrisen zwischen der Erholung des Finanzsektors und dem Wiederaufschwung im Beschäftigungssektor mehrere Jahre lagen, zielt der Global Jobs Pact darauf ab, in den nächsten vier bis fünf Jahren Politikoptionen zu nutzen, in deren Mittelpunkt die schnelle und nachhaltige Belebung des Arbeitsmark- tes, der Aufbau oder Ausbau sozialer Sicherungssysteme, die Stärkung des sozialen Dialogs und die Sicherung von Arbeitnehmerrechten stehen. Er soll den Weg aus der Krise zu einer sozialeren, faireren, umweltfreundli- chen und nachhaltigen Globalisierung ebnen. Das BMAS ist das in der Bundesregierung für die ILO federführend zuständige Ressort und stellt die Vertretung Deutschlands in den Gremien und Konferenzen der ILO sicher. Dies geschieht aufgrund der dreigliedrigen Struktur der ILO stets in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Das BMAS setzt sich für die Bundesregierung insbesondere für die weltweite Beachtung der so genannten Kernarbeitsnormen ein, die die ILO in ihrer Erklärung über Prinzipien und fundamentale Rechte bei der Arbeit (1998) niedergelegt hat: das Recht auf Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit, das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Vereinte Nationen Das BMAS vertritt die beschäftigungs- und sozialpolitischen Interessen der Bundesregierung auch in den Orga- nen und Konferenzen der Vereinten Nationen, die sich mit menschenrechtsrelevanten Themen befassen. Dies sind insbesondere die VN-Generalversammlung (GV), der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie die Fachkommissionen Menschenrechtskommission (MRK), Sozialentwicklungskommission (SEK), Frauenrechts- kommission (FRK) und die Kommission zur nachhaltigen Entwicklung. In seiner federführenden Zuständigkeit für die im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftli- che, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt) niedergelegten Verpflichtungen obliegt es dem BMAS, den für die Überwachung zuständigen Vertragsorganen in den vorgesehenen Zeitabständen über die innerstaatliche Umsetzung dieser Verpflichtungen zu berichten. Überdies hat das Ministerium darauf zu achten, dass bei Ände- rungen der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleistet ist. Europarat In der Bundesregierung koordiniert das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit dem Europarat. Für die Berei- che Europäische Sozialcharta (ESC), soziale Kohäsion und soziale Sicherheit ist jedoch das BMAS zuständig. Die ESC (1961) umfasst insgesamt 19 soziale Rechte, wie z. B. das Recht auf Arbeit und auf soziale Siche- rung, und legt zugleich ein Kontrollsystem fest, welches die Wahrung dieser Rechte durch die Vertragsstaaten gewährleistet. 1996 wurde die überarbeitete Revidierte Europäische Sozialcharta (RESC) aufgelegt. Deutschland hat die ESC als einer der ersten Mitgliedstaaten 1961 unterzeichnet und 1965 ratifiziert. Die RESC wurde 2007 von Deutschland gezeichnet. Die Vertragsstaaten berichten jährlich dem Europarat über die innerstaatliche Umsetzung der Verpflichtungen aus der Sozialcharta. Über die Einhaltung der Verpflichtungen wacht ein unabhängiges Expertengremium (Eu- ropäischer Ausschuss für soziale Rechte) und der Regierungsausschuss, in dem das BMAS die Bundesregie- rung vertritt. Zudem entsendet das BMAS Vertreter in die Ausschüsse zur sozialen Kohäsion und zur sozialen Sicherheit. 109 3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Im Hinblick auf die dreigliedrige Struktur der ILO – neben den Regierungen gehören den Entscheidungsgremien der ILO Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen an – bestehen in allen die ILO betref- fenden Fragen sehr enge Beziehungen zwischen dem BMAS auf der einen und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf der anderen Seite. Doch auch andere Nichtregierungsorganisationen bekunden zunehmend Interesse an den Aufgaben und der Tätigkeit der ILO und stehen deshalb mit dem Ministerium in Verbindung. 4. Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen In der 16. Legislaturperiode hat das BMAS die Federführung in der Bundesregierung für das Thema „Gesell- schaftliche Verantwortung von Unternehmen“ (Corporate Social Responsibility) übernommen. Diese Aufgabe wird von einem neu eingerichteten Arbeitsstab, CSR, in der Leitungsabteilung des BMAS bearbeitet. Derzeit entwickelt das BMAS eine nationale CSR-Strategie, die als „Aktionsplan CSR in Deutschland“ vorgelegt werden soll. Mit einer CSR-Strategie sollen zwei Ziele verfolgt werden: die Förderung von CSR durch die Erhö- hung der Sichtbarkeit in der breiten Öffentlichkeit, und das Ziel, zu einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung beizutragen. Als Plattform für den Dialog mit den gesellschaftlichen Interessengruppen wur- de das nationale CSR-Forum eingerichtet, das Empfehlungen für die CSR-Strategie der Bundesregierung erar- beitet. Es ist vorgesehen, den „Aktionsplan CSR in Deutschland“ im Sommer 2010 im Bundeskabinett zu ver- abschieden. 5. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft In der 16. Legislaturperiode hat das BMAS die Federführung in der Bundesregierung für das Thema Men- schenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft übernommen. Da über das Phänomen des Men- schenhandels zur Arbeitsausbeutung in Deutschland und entsprechende Opferschutzstrukturen bisher weithin valide Erkenntnisse fehlen, hat das BMAS als Grundlage der nationalen Politikentwicklung eine Studie in Auf- trag gegeben, mit deren Abschlussbericht im Juni 2010 zu rechnen ist. 110 Kapitel 14 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1. Adresse und Ansprechpartner Dienstsitz Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glinkastraße 24 10117 Berlin Telefon: 01888 555-0 Telefax: 01888 555-4103 Zuständige Arbeitseinheit: Referat 317 (Berlin): Koordination Europapolitik, Internationale Angelegenheiten Dienstsitz Bonn: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8-10 53123 Bonn 2. Arbeitsweise Im BMFSFJ liegt die inhaltliche Federführung für die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen, die So- zialentwicklungskommission der Vereinten Nationen und den CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen. Das BMFSFJ ist darüber hinaus für die Umsetzung der Kinderkonvention der Vereinten Nationen verantwortlich. 3. Schwerpunkte der Arbeit Frauenrechte CEDAW – Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen Die Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen wurde 1979 von der VN- Generalversammlung verabschiedet und gilt als internationales Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen. Sie enthält umfassende Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung der Frauen in den Bereichen Politik, Bildung, Soziales, Kultur und Gesetzgebung. Deutschland hat 1985 die Konvention ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention in nationales Recht umzusetzen. Unter Federführung des BMFSFJ werden die Staatenberichte, die dem CEDAW-Ausschuss alle vier Jahre vorgelegt werden, angefertigt. Frauenrechtskommission Die Frauenrechtskommission wurde als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen 1946 eingerichtet. Sie ist das prinzipielle Organ der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt an der kontinuierlichen Kodifizierung von Frauenrechten mit. Deutschland ist Mitglied der FRK und die Bundesregierung nimmt unter Federführung des BMFSFJ an den jährlichen Sit- zungen der FRK aktiv teil. Mit der 4. Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 wurde das Gender-Mainstreaming-Konzept in der Politik der Vereinten Nationen verankert – sowohl durch die institutionelle als auch inhaltliche Verpflichtung zur Förderung von Geschlechtergleichheit. 111 Zehn Jahre nach der Annahme der Pekinger Aktionsplattform wurde 2005 im Rahmen der 49. Frauenrechts- kommission ihre Umsetzung überprüft. Es ist den Mitgliedstaaten trotz deutlichen Widerstands gelungen, eine politische Erklärung zu verabschieden, die die Pekinger Beschlüsse erneut uneingeschränkt bestätigt. Die Mit- gliedstaaten der Vereinten Nationen sind nun aufgerufen, die Pekinger Beschlüsse weiter umzusetzen. Schutz von Frauen vor Gewalt Ziel der Politik des BMFSFJ in diesem Bereich ist: Frauen sollen ein Leben frei von körperlicher und seelischer Gewalt führen können. Ein Meilenstein zur Erreichung dieses Ziels war der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der im Dezember 1999 verabschiedet wurde und mit dem erstmalig ein umfassendes Gesamtkonzept vorlag. Der Aktionsplan machte deutlich, dass es um strukturelle Verände- rungen gehen muss, nicht um vereinzelte, punktuelle Maßnahmen, die die Komplexität des Gewaltgeschehens außer Acht lassen. Um dieses Vorgehen mit allen Agierenden zu koordinieren, wurde im Jahr 2000 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ eingerichtet. Sie wurde nach dem Modell der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Frauenhandel“, die seit 1997 existiert, geschaffen. Beiden Arbeitsgruppen gehören die betroffenen Bundesressorts, Vertretun- gen der Länderfachministerkonferenzen und Nichtregierungsorganisationen an. Die Maßnahmen des Aktions- plans sind inzwischen umgesetzt. Frauenhandel Frauenhandel ist eine zu verhindernde und zu bekämpfende Menschenrechtsverletzung und ein Verbrechen. Dies ist allgemeiner politischer Konsens – sowohl über die jeweiligen Ressortzuständigkeiten als auch über die Ländergrenzen hinweg. Die Dunkelziffer ist hoch, das Ausmaß international steigend, Gewalt und Unterdrü- ckung gegenüber den Opfern sind beträchtlich. Angesichts der sehr komplexen Problematik des Frauenhandels, die verschiedene Politikfelder, Adressaten und Ebenen betrifft, hat die Bundesregierung im Frühjahr 1997 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel ein- gerichtet, die etwa vierteljährlich tagt. Frauenhandel ist vor allem ein internationales Phänomen, das auch von der Völkergemeinschaft als ernstes Problem wahrgenommen wird. Ein Meilenstein war im Jahr 2000 die Verabschiedung des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende, organisierte Kriminalität. Das Ratifizierungsgesetz ist inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieser als „Palermo-Protokoll“ bezeich- nete Vertrag lieferte die international anerkannte Definition für dieses Verbrechen, die dann in der Folge auch in den Richtlinien und Rahmenbeschlüssen der EU zu diesem Thema und der Konvention des Europarats Nr. 197 von 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgegriffen wurde. Frauenhandel kann nur im Einklang mit einem effektiven Opfer- und Zeuginnenschutz nachhaltig bekämpft werden. Die Erreichung eines guten Opfer- und Zeuginnenschutzes ist ein wichtiger Teil der umzusetzenden EU-Richtlinien und der o. g. Europaratskonvention, die Deutschland bereits gezeichnet hat. Soziale Entwicklung – Sozialentwicklungskommission Das BMFSFJ ist das federführend zuständige Ressort für den Nachfolgeprozess des Weltgipfels für Sozialent- wicklung (Kopenhagen 1995) und für die Sozialentwicklungskommission. Die Hauptbezugspunkte für die fachli- che Ausgestaltung der Zuständigkeit stellen zum einen der Weltsozialgipfel der Vereinten Nationen von Kopen- hagen von 1995 dar und zum anderen die sozialen Gruppen, die in die Zuständigkeit der SEK fallen: Jugend, ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung (Zuständigkeit: BMAS). Darüber hinaus ist das BMFSFJ als gesellschaftspolitisches Ressort auch für Fragen der sozialen Integration in Deutschland mit zu- ständig. Die soziale Integration ist auch eine Hauptsäule des Kopenhagener Weltsozialgipfels. 112 Die Sozialentwicklungskommission ist eine funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Ver- einten Nationen und wurde 1946 ins Leben gerufen. Sie tagt jährlich zwei Wochen im Februar in New York. Deutschland ist seit 1997 ununterbrochen Mitglied der SEK. Die Bundesregierung nimmt unter Federführung des BMFSFJ an ihren jährlichen Sitzungen aktiv teil. Die Sozialentwicklungskommission ist die wichtigste Stimme der Vereinten Nationen im Bereich der internatio- nalen Sozialentwicklung und bietet als multilaterales Organ eine einzigartige Plattform für den globalen Dialog über soziale Fragen. Obgleich soziale Entwicklung primär in der Verantwortung der Nationalstaaten liegt, kann sie nicht ohne das kollektive Engagement der Weltgemeinschaft verwirklicht werden. Gerade deshalb ist der Ansatz eines globalen Dialogs über soziale Fragen von besonderer Bedeutung: Er beschreibt nicht nur die Notwendigkeit eines Dialogs über nationale Grenzen hinweg, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Dia- log geführt werden soll – gleichberechtigt zwischen allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Dieser muss jedoch entsprechend des Auftrags der Vereinten Nationen mit dem Ziel des sozialen Fortschritts für alle geführt werden. Europarat Im Bereich der Sozialpolitik spielt der Lenkungsausschuss für soziale Kohäsion (CDCS) eine zentrale Rolle, in dem sowohl das BMFSFJ als auch das BMAS die Bundesregierung vertreten. Der CDCS wurde 1998 ins Le- ben gerufen, um die Stategie für sozialen Zusammenhalt umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Arbeit des CDCS teilt sich in folgende Bereiche auf: Zugang zu sozialen Rechten; soziale Sicherung; Entwicklung der sozialen Kohäsion; Kinder, Familien und Senioren sowie Bevölkerung und Demographie. Es ist ein intergouver- nementales Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten. Um einen integrierten Ansatz der Sozialpolitik zu verwirklichen, nehmen auch Vertreter anderer Europaratsorgane, Sozialpartner und NGOs sowie Beobachterstaaten und andere internationale Organisationen an den Sitzungen teil. Der Len- kungsausschuss kommt zweimal jährlich zusammen, um die allgemeine Ausrichtung festzulegen, Resultate von Aktivitäten unter seiner Obhut zu besprechen sowie aktuelle Themen aus dem Gebiet des sozialen Zusam- menhalts zu diskutieren. Darüber hinaus wacht er über die Anwendung und Einhaltung mehrerer internationaler Abkommen, insbesondere den Europäischen Kodex über Soziale Sicherung. Kinderrechte VN- Kinderrechtskonvention Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind von den Vereinten Nationen 1989 im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ weltweit festgelegt worden. Die Bundesrepublik hat dieser Konvention 1992 zugestimmt und sich damit zur Einhaltung und Verwirklichung der festgelegten Kinderrechte verpflichtet. Die Konvention ist das von den meisten Staaten (191) unterzeichnete VN-Abkommen und bezieht sich auf junge Menschen unter 18 Jahren. Die Beitrittsstaaten berichten den Vereinten Nationen alle fünf Jahre über die Umsetzung der VN-Konvention. Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung den zweiten Staatenbericht an den VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übersandt. Daraus geht hervor, dass sich die rechtliche Situation von Kindern in Deutschland deutlich verbessert hat. Zu den bedeutenden Fortschritten gehören Maßnahmen wie die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung, die Reform des Kindschaftsrechts, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland 2004 in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ empfohlen, den nächsten Staatenbericht auf einen Berichtszeitraum von zehn Jahren zu erstrecken und als „dritten und vierten Staatenbericht“ dem VN-Ausschuss vorzulegen. Deutschland wird diesen „dritten und vier- ten Staatenbericht“ dem VN-Ausschuss 2010 vorlegen. |
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