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Kapitel 9  Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Auswärtigen Amtes


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Kapitel 9 
Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Auswärtigen Amtes 
1. Adressen und Ansprechpartner  
 
Postadresse: 
Auswärtiges Amt 
11013 Berlin 
Dienstgebäude: 
Auswärtiges Amt 
Werderscher Markt 1 
10117 Berlin 
Tel.: 01888 17-0 
Fax: 01888 17-3402 
E-Mail: 
poststelle@auswaertiges-amt.de
 
Website: 
www.auswaertiges-amt.de
 
Zuständigkeiten: 
Markus Löning (Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe);  
Referat VN06 (Internationaler Menschenrechtsschutz); 
Alle Länderreferate (für Ländersituationen); 
Referat 203 (für OSZE); 
Referat 203-7 (für Europarat); 
Referat E 05 (für Rechtsfragen der EU); 
Referat 500 (für Völkerrecht, Humanitäres Völkerrecht); 
Referat 500-9 (für Internationalen Strafgerichtshof). 
Ansprechpartner: 
Markus Löning (Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe); Bernd 
Finke (Leiter des Referats Internationaler Menschenrechtsschutz) 
2. Ziele und Aufgaben  
Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte sind Leitlinien deutscher Außenpolitik und ergeben sich un-
mittelbar aus dem Grundgesetz (Artikel 1 Abs. 2). 
Der Einsatz der Bundesregierung für die weltweite Achtung der Menschenrechte ist nicht nur Ausdruck der 
wertorientierten deutschen Außenpolitik, sondern zugleich auch ein unverzichtbarer Beitrag zur Schaffung 
nachhaltiger Friedenssicherung: Menschenrechtsverletzungen gefährden oder zerstören internationale Stabilität 
und Sicherheit, sie schaden dem wirtschaftlichen Wohlstand der Staaten und behindern ihre Entwicklung. Eine 
detaillierte Darstellung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung findet sich in ihrem Achten Menschen-
rechtsbericht unter: 
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/MRB8.pdf
 
3. Arbeitsweise 
Der Schutz der Menschenrechte wird auf vielfältige Weise befördert: Menschenrechtspolitik ist zum Beispiel Teil 
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Im Rat der Europäischen 
Union befasst sich neben den regionalen Rats-Arbeitsgruppen insbesondere eine horizontale Arbeitsgruppe für 
Menschenrechte (COHOM) mit der Umsetzung und Fortentwicklung der EU Menschenrechtspolitik sowie der 
Koordinierung der EU-Position zu speziellen Menschenrechtsfragen. Die Bundesregierung wird in den monatli-
chen Sitzungen der Arbeitsgruppe vom Auswärtigen Amt auf höherer Beamtenebene vertreten. 

 
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Auch in den bilateralen Beziehungen sind Fragen des Menschenrechtsschutzes ein fester Bestandteil des poli-
tischen Dialogs. So werden beispielsweise problematische Einzelfälle im Wege von Demarchen der deutschen 
Botschaften gegenüber den Gastregierungen thematisiert. Der Grad der politischen, kulturellen und wirtschaftli-
chen Beziehungen hängt in erheblichem Maße auch vom Menschenrechtsstandard im jeweiligen Land ab. 
Deutlich wird das auch in der Entwicklungszusammenarbeit und der Rüstungsexportkontrolle. 
Das Auswärtige Amt vertritt die Bundesregierung grundsätzlich in den Menschenrechtsgremien der Vereinten 
Nationen (u. a. Menschenrechtsrat, 3. Ausschuss der VN-Generalversammlung, Frauenrechtskommission 
usw.) und setzt sich dort unter anderem für eine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes, 
die Fortentwicklung der Menschenrechtsstandards und die Einbringung der Menschenrechte in andere Politik-
bereiche (Konfliktprävention und -nachsorge, Entwicklung, Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik usw.) ein. 
Hohe Bedeutung hat auch die Zusammenarbeit mit der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Das Aus-
wärtige Amt vertritt die Bundesregierung ebenfalls in den einschlägigen Gremien der OSZE und des Europara-
tes. 
4. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen 
Das Auswärtige Amt pflegt einen engen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen im Rahmen periodischer 
Treffen (z. B. vor und am Rande der Sitzungen des Menschenrechtsrats) oder ad hoc. Auch der Bundesminis-
ter des Auswärtigen trifft sich regelmäßig mit Vertretern deutscher Menschenrechtsorganisationen. Ein wichti-
ger Ansprechpartner ist ferner der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik. 
5. Schwerpunkte der Arbeit 
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen beobachten und bewerten die Menschenrechtslage in 
allen Staaten der Welt und setzen sich – bilateral und multilateral – für die Beachtung und Förderung der Men-
schenrechte ein. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Situation von Menschenrechtsverteidigern sowie 
von Angehörigen diskriminierter Gruppen in Drittländern. 
Schwerpunkte im multilateralen Bereich sind die Fortentwicklung internationaler Menschenrechtsstandards und 
die Mitwirkung an periodischen Beschlüssen (Resolutionen) des Menschenrechtsrats und der VN-
Generalversammlung. Neben der aktiven Teilnahme an der Verhandlung von Resolutionen setzt sich Deutsch-
land auch durch die Vorlage nationaler Initiativen ein. So bringt Deutschland auf Ebene des Menschenrechtsra-
tes seit 2007 regelmäßig (gemeinsam mit Spanien) die Resolution zur Förderung und Anerkennung eines Men-
schenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung ein und ist (gemeinsam mit den Philippinen) Hauptsponsor der 
Resolution zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ferner ist die Resolution zur Rolle von Nationalen Men-
schenrechtsinstitutionen eine rein deutsche Initiative, die seit 2008 auf Ebene der VN-Generalversammlung 
behandelt und angenommen wird. 
Tätigkeitsschwerpunkte des Auswärtigen Amtes sind darüber hinaus die finanzielle Förderung von jährlich rund 
100 Menschenrechtsprojekten weltweit und die Koordinierung der Erstellung des turnusmäßig erscheinenden 
Menschenrechtsberichts der Bundesregierung, der eine detaillierte Darstellung der Menschenrechtspolitik ent-
hält. 
Das Auswärtige Amt hat entscheidend zur Schaffung von Institutionen beigetragen, die heute eine wichtige 
Rolle im institutionellen Gefüge der Bundesrepublik beim Menschenrechtsschutz spielen: Schaffung des Amtes 
des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Gründung des Aus-
schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag, Gründung des Deutschen Insti-
tuts für Menschenrechte, Einrichtung eines Ausbildungsprogramms für zivile Friedensfachkräfte und Gründung 
eines Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). 
Auch auf Ebene der EU hat das Auswärtige Amt insbesondere während deutscher EU-Ratspräsidentschaften 
nachhaltig dazu beigetragen, dass Instrumente und Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte geschaffen 

 
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und fortentwickelt wurden: Einrichtung eines jährlich tagenden EU-Forums für Nichtregierungsorganisationen, 
Erstellung eines EU-Jahresberichts über die Menschenrechtslage in der Welt, Aufstellung von EU-Leitlinien 
zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes. 
6. Dokumentation 
Umfangreiche Informationen zur Menschenrechtsarbeit des Auswärtigen Amtes und einschlägige Dokumente 
zum Internationalen Menschenrechtsschutz können über die Website des Auswärtigen Amtes abgerufen  
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Uebersicht.html 
oder beim Referat für Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden. 

 
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Kapitel 10 
Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums  
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
1. Adressen und Ansprechpartner 
Erster Dienstsitz Bonn:  
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
Postfach 120322 
53045 Bonn 
Tel.: 0228 535-0 
Fax: 0228 535-3500 
Zweiter Dienstsitz Berlin: 
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
Stresemannstr. 94 
10963 Berlin 
Tel.: 030 2503-0 
Fax: 01888 535-2501 
E-Mail: 
poststelle@bmz.bund.de
 
Website: 
www.bmz.de
 
Zuständige Ansprechpartnerin für das Thema Menschenrechte:  
Marita Steinke, Ref. 214,  
Tel.: 0228 99535-3125 
E-Mail: 
marita.steinke@bmz.bund.de
 
2. Ziele und Aufgaben 
Im Rahmen der außen- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung nehmen die Menschen-
rechte eine herausgehobene Rolle ein: Für die deutsche Entwicklungspolitik ist der Schutz der Menschenrechte 
Leitprinzip, vor allem in den Sektoren Bildung, Gesundheit, ländliche Entwicklung, gute Regierungsführung und 
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP: 
www.fdp-
bundespartei.de/files/363/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf
).  
Seit 2004 setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seine 
Selbstverpflichtung zu einem Menschenrechtsansatz um, das heißt zu einer systematischen Ausrichtung der 
Entwicklungspolitik an den Menschenrechten und menschenrechtlichen Prinzipien. Mit der Fortschreibung des 
Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte 2008-2010 unterstreicht das BMZ die hohe Bedeu-
tung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte für eine erfolgrei-
che Entwicklungspolitik (vgl. Entwicklungspolitischer Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010: 
www.bmz.de/de/publikationen/themen/menschenrechte/konzept155.pdf
 
Ziel ist es, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit allen Partnerländern und in allen Sektoren systema-
tisch an den Menschenrechten und menschenrechtlichen Prinzipien zu orientieren. Ob im Schwerpunkt Was-
ser, Bildung, Gesundheit, der Umweltpolitik oder in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft: Die Menschenrech-
te sollen in der entwicklungspolitischen Praxis, wie in den Zielen und Strategien der Programme, Orientierung 
sein und ihre Wirkung entfalten. 
Zusätzlich zur integrierten Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit fördert 
das BMZ durch spezifische Menschenrechtsvorhaben benachteiligte Gruppen in der Wahrnehmung ihrer Rech-
te, z. B. Frauen, Kinder, Jugendliche, ethnische Minderheiten oder Menschen mit Behinderung. Seit 2008 wird 

 
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der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch konzepti-
onelle und finanzielle Beiträge unterstützt, insbesondere durch Menschenrechtstrainings für die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter. Die durch deutsche Hilfe ermöglichte Vernetzung des Gerichtshofes mit der Kommission 
der Afrikanischen Union (AU) und anderen regionalen afrikanischen Menschenrechtsorganen, z. B. durch den 
Aufbau des Sekretariats und der Internetpräsenz, hat dessen Arbeit erheblich verbessert. 
Die Erfahrungen aus der Praxis verdeutlichen, dass Menschenrechte die entwicklungspolitischen Ziele von 
Good Governance, Armutsbekämpfung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Konfliktprävention verstär-
ken. Grund: Die Orientierung an den Menschenrechten führt zu einer Refokussierung von Strategien, Ressour-
cen und Analyseinstrumenten auf marginalisierte Bevölkerungsgruppen und unterversorgte Gebiete. Men-
schenrechte richten den Blick auf strukturelle Ursachen von Armut und Konflikten. So ist auch eines der he-
rausgehobenen Ziele der deutschen Entwicklungspolitik die stärkere Verknüpfung von Menschenrechten mit 
den Millennium-Entwicklungszielen. Beispiele zeigen, dass eine menschenrechtliche Analyse existierende Be-
nachteiligungen beim Zugang zu Ressourcen und staatlichen Dienstleistungen sowie hinsichtlich gesellschaftli-
cher und politischer Teilhabe aufdeckt. Menschenrechte bieten somit konkrete Anknüpfungspunkte, um Zu-
gangsbarrieren (z. B. durch mehrsprachige Dienstleistungen oder für Arme erschwingliche Tarifsstrukturen) 
abzubauen. Ferner stärken Menschenrechte Transparenz und Rechenschaftspflichten, unter anderem durch 
die Verbesserung von Zugang zu Informationen, Partizipation und gezieltem Empowerment benachteiligter 
Gruppen. Menschenrechte bieten Eckpfeiler zur Objektivierung von Debatten, bei denen ungleiche Machtvertei-
lung neu und gewaltfrei ausgehandelt werden kann (vgl. Achter Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: 
www.auswaertiges-amt.de/diplo/en/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Downloads/8.MR-Bericht.pdf
).  
 
Auch auf internationaler Ebene setzt sich eine an Menschenrechten ausgerichtete Entwicklungspolitik weiter 
durch: Erst im Jahre 2008 haben sich die Geber- und Partnerländer in dem Aktionsplan von Accra (AAA) ver-
pflichtet, die Menschenrechte systematisch und kohärent in den Entwicklungspolitiken für die Verbesserung der 
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit einzubringen (vgl. AAA Ziff. 13 c). Deutschland hat sich stark für 
diese strategisch wichtige Verknüpfung eingesetzt (vgl. Accra Agenda for Action: 
http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/hintergrund/ziele/parisagenda/index.html

3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen 
Das BMZ arbeitet auch im Themenbereich Menschenrechte mit gesellschaftlichen Kräften zusammen. Dazu 
gehören neben politischen Stiftungen und Kirchen auch private Träger (Ansprechpartner bengo e. V.) und der 
Zivile Friedensdienst (Kontaktstelle: Deutscher Entwicklungsdienst). Das BMZ tauscht sich in unterschiedlichen 
Gesprächsforen regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen aus und hat sie u. a. in die Erstellung des jüngs-
ten Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte einbezogen. Das BMZ fördert Projekte internati-
onaler Nichtregierungsorganisationen wie z. B. des „Centre on Housing Rights and Evictions – COHRE“. 
4. Beispiele aus der Arbeit des BMZ 
Entwicklungspolitische Maßnahmen, die die Umsetzung von Menschenrechten in den Partnerländern fördern, 
werden auf unterschiedlichen Ebenen realisiert: 
4.1 Förderung der Menschenrechte in der Entwicklungspolitik 
Das BMZ leistet einen signifikanten Beitrag zur Profilierung der Bundesregierung im Bereich der Umsetzung der 
Menschenrechte. Für die Politikbereiche Außen- und Entwicklungspolitik gelten gemeinsame Grundprinzipien, 
wie die Unteilbarkeit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. 
Besonders sichtbar wird die Kohärenz des Handelns in der Bundesregierung auf VN-Ebene, beispielsweise im 
Rahmen der Verabschiedung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt) sowie in den Aktivitäten zur Förderung des Menschenrechts auf Wasser auf 
internationaler Ebene und den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 

 
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Bei den internationalen Finanzinstitutionen setzt sich das BMZ dafür ein, dass sich die Weltbank in ihrer opera-
tiven Arbeit stärker an den Menschenrechten ausrichtet. So fand ein erster Austausch mit der Weltbank zu den 
Erfahrungen des BMZ bei der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes im Gesundheitssektor statt. Dieser 
Erfahrungsaustausch soll zum Thema Wasser fortgeführt werden. 
Auf OECD-DAC-Ebene bringt das BMZ die Umsetzungserfahrungen der deutschen Entwicklungszusammenar-
beit ein, die in diesem Kreis stark nachgefragt werden. Das OECD-DAC-Human-Rights-Task-Team (Deutsch-
land hat Leitungsfunktionen) hat die weitere Operationalisierung der Menschenrechte im Rahmen der Umset-
zung der Accra Agenda of Action und den Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung des Menschen-
rechtsansatzes gefördert. 
In der bilateralen Zusammenarbeit werden Menschenrechte zunehmend Thema des Politikdialogs: Herausfor-
derungen, aber auch Fortschritte in Bezug auf politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle 
Menschenrechte, Bereiche wie weibliche Genitalverstümmlung, Verfolgung von Homosexuellen und Verfolgung 
von Oppositionellen werden mit der Partnerregierung angesprochen und beeinflussen die Ausrichtung von Zie-
len und Strategien der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ nutzt auch die Berichte internationa-
ler Menschenrechtsorganisationen. Diese Nichtregierungsorganisationen geben in regelmäßigen Konsultations-
runden wertvolle Hinweise, was im Politikdialog thematisiert werden sollte. 
Die Menschenrechte sind eines von fünf Kriterien für die Steuerung von Art und Umfang der deutschen entwick-
lungspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern. Zur besseren Einschätzung der Entwicklungsorientierung 
der Partnerländer werden dabei in einem Kriterienkatalog die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Men-
schenrechte gleichwertig neben den bürgerlichen und politischen bewertet. Dieses Instrument ist einzigartig in 
der Gebergemeinschaft. 
4.2 Umsetzung von Menschenrechten in Projekten und Programmen 
Der Menschenrechtsaktionsplan dient dem BMZ kontinuierlich als Dach für die menschenrechtsbasierte Durch-
führung von entwicklungspolitischen Maßnahmen. Durch vielfältige Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen 
werden langfristige Prozesse zur Umsetzung der Menschenrechte angestoßen: 
 
Partner werden beim Ausbau von Aufsichts- und Beschwerdemechanismen unterstützt, z. B. Ombuds-
behörden oder Nationale Menschenrechtsinstitutionen. 
 
Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebe-
ne sowie mit Vertreterinnen und Vertretern marginalisierter Gruppen wird vertieft und Gruppen werden 
in ihren Fähigkeiten gestärkt, an politischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben und sie zu beeinflus-
sen. 
 
Die Förderung von guter Regierungsführung ist ein zentrales Anliegen deutscher Entwicklungspolitik. 
Mit fast der Hälfte der Partnerländer ist zurzeit der Schwerpunkt „Demokratie, Zivilgesellschaft und öf-
fentliche Verwaltung“ vereinbart. Gute Regierungsführung bedeutet für das BMZ, dass sich staatliche 
Institutionen und Akteure ernsthaft darum bemühen, Politik armutsorientiert, nachhaltig und an den 
Millennium-Entwicklungszielen ausgerichtet zu gestalten. Dieses Verständnis von guter Regierungsfüh-
rung basiert auf der Wahrung der Menschenrechte, der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und 
Rechtssicherheit, der Rechenschaftspflicht sowie der Förderung von politischer Teilhabe der Zivilge-
sellschaft. Gute Regierungsführung erfordert transparente und verantwortliche öffentliche Entschei-
dungsbildung und Maßnahmen, um Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Auch setzt sich das 
BMZ für die Schaffung globaler Standards ein, die für mehr Transparenz in den Rohstoffsektoren sor-
gen. Dazu gehört u. a. die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), die einen wichtigen Bei-
trag zur nachhaltigen Entwicklung rohstoffreicher Entwicklungsländer darstellt. Der Aufbau von leis-
tungsfähigen öffentlichen Institutionen (Capacity Development) und Verwaltungsreformen ist hierbei ein 
Schwerpunkt entwicklungspolitischer Maßnahmen (vgl. Good-Governance-Konzept: 
 
http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/index.html
).  

 
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Staatliche Partner werden darin unterstützt, ihre Regulierungs- und Aufsichtspflicht im Sinne der Men-
schenrechte wahrzunehmen. Hierauf liegt insbesondere bei Dezentralisierungs- und Privatisierungs-
prozessen sowie in Bezug auf die Privatwirtschaft ein Augenmerk. 
 
Im Schwerpunkt nachhaltiger Wirtschaftsförderung werden Akteure bei der Erarbeitung und Beachtung 
von menschenrechtsbasierten Arbeits- und Sozialstandards, und staatliche Institutionen bei der Ent-
wicklung von rechtlich verbindlichen Normen unterstützt. 
 
Im Kontext von Friedensentwicklung und Krisenprävention ist die Förderung von Menschenrechten ei-
ne besondere Herausforderung, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern. Die Bundesregie-
rung tritt international dafür ein, Menschenrechten, Demokratieförderung und guter Regierungsführung 
einen höheren Stellenwert zu geben. Daher finanziert das BMZ z. B. über das Instrument des Zivilen 
Friedensdienstes den Einsatz von Friedensfachkräften in Ländern mit schwieriger Menschenrechtssitu-
ation (vgl. Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung: 
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610038.pdf
).   
 
Partnerinstitutionen sollen verstärkt beim Aufbau von Monitoring- und Evaluierungs-Systemen gefördert 
werden, um Zielgruppen-desaggregierte Daten zu erheben. 
 
Das BMZ fördert die Umsetzung der VN-Konventionen in den Partnerländern, z. B. der VN-Konvention 
gegen Korruption, indem es Partnerländer dabei unterstützt, korruptionsfördernde Umstände zu analy-
sieren, Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu entwickeln sowie Korruption 
wirksam zu verfolgen. Die VN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen unter-
stützt das Anliegen, die spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen im Rahmen der bilateralen 
Entwicklungszusammenarbeit noch konsequenter einzubeziehen. 
 
Das BMZ fördert Forschungsvorhaben, Studien und internationale Konferenzen zu zentralen men-
schenrechtlichen Themen und aktuellen Herausforderungen wie menschenrechtliche Unternehmens-
verantwortung, Klimawandel und plurale Rechtsordnungen. 
 
Darüber hinaus finanziert Deutschland – unter inhaltlichem Mitwirken des BMZ – gemäß seinem Bei-
trag von rund 20 Prozent am EU-Haushalt das mit 1,1 Milliarden Euro (2007-2013) ausgestattete euro-
päische Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte 
– EIDHR. 
 
Schließlich setzt sich das BMZ für Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit im Inland ein. In Zusam-
menarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, an dessen Aufbau das Ministerium mitge-
wirkt hat, werden Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die entwicklungspolitischen Ak-
teure durchgeführt. 
5. Dokumentation 
Im Rahmen des „Berichtes zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ nimmt das BMZ regelmäßig Stellung 
zur Bedeutung der Menschenrechte für den Entwicklungsprozess und zu den Maßnahmen im Rahmen der 
Entwicklungspolitik (
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610038.pdf
). 
Der „Achte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und 
in anderen Politikbereichen“ erschien unter Mitarbeit des BMZ im Juni 2005. Das BMZ hat alle für seine Men-
schenrechtspolitik relevanten Ziele und Maßnahmen in diesem Bericht umfassend dargestellt. 
Der „Neunte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen 
und in anderen Politikbereichen“ wird derzeit erarbeitet (Stand: März 2010).  
Weitere Informationen zur Förderung von Menschenrechten in der Entwicklungspolitik finden sich auf der Inter-
netseite des BMZ: 
www.bmz.de/de/themen/menschenrechte/index.html
 und 
www.bmz.de/de/ziele/deutsche_politik/index.html

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