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Kapitel 9 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Auswärtigen Amtes
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- 4. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen
- 5. Schwerpunkte der Arbeit
- Kapitel 10 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1. Adressen und Ansprechpartner
- Zweiter Dienstsitz Berlin
- Zuständige Ansprechpartnerin für das Thema Menschenrechte
- 3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen
- 4. Beispiele aus der Arbeit des BMZ
- 4.2 Umsetzung von Menschenrechten in Projekten und Programmen
Kapitel 9 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Auswärtigen Amtes 1. Adressen und Ansprechpartner Postadresse: Auswärtiges Amt 11013 Berlin Dienstgebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin Tel.: 01888 17-0 Fax: 01888 17-3402 E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de Website: www.auswaertiges-amt.de Zuständigkeiten: Markus Löning (Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe); Referat VN06 (Internationaler Menschenrechtsschutz); Alle Länderreferate (für Ländersituationen); Referat 203 (für OSZE); Referat 203-7 (für Europarat); Referat E 05 (für Rechtsfragen der EU); Referat 500 (für Völkerrecht, Humanitäres Völkerrecht); Referat 500-9 (für Internationalen Strafgerichtshof). Ansprechpartner: Markus Löning (Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe); Bernd Finke (Leiter des Referats Internationaler Menschenrechtsschutz) 2. Ziele und Aufgaben Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte sind Leitlinien deutscher Außenpolitik und ergeben sich un- mittelbar aus dem Grundgesetz (Artikel 1 Abs. 2). Der Einsatz der Bundesregierung für die weltweite Achtung der Menschenrechte ist nicht nur Ausdruck der wertorientierten deutschen Außenpolitik, sondern zugleich auch ein unverzichtbarer Beitrag zur Schaffung nachhaltiger Friedenssicherung: Menschenrechtsverletzungen gefährden oder zerstören internationale Stabilität und Sicherheit, sie schaden dem wirtschaftlichen Wohlstand der Staaten und behindern ihre Entwicklung. Eine detaillierte Darstellung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung findet sich in ihrem Achten Menschen- rechtsbericht unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/MRB8.pdf 3. Arbeitsweise Der Schutz der Menschenrechte wird auf vielfältige Weise befördert: Menschenrechtspolitik ist zum Beispiel Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Im Rat der Europäischen Union befasst sich neben den regionalen Rats-Arbeitsgruppen insbesondere eine horizontale Arbeitsgruppe für Menschenrechte (COHOM) mit der Umsetzung und Fortentwicklung der EU Menschenrechtspolitik sowie der Koordinierung der EU-Position zu speziellen Menschenrechtsfragen. Die Bundesregierung wird in den monatli- chen Sitzungen der Arbeitsgruppe vom Auswärtigen Amt auf höherer Beamtenebene vertreten. 93 Auch in den bilateralen Beziehungen sind Fragen des Menschenrechtsschutzes ein fester Bestandteil des poli- tischen Dialogs. So werden beispielsweise problematische Einzelfälle im Wege von Demarchen der deutschen Botschaften gegenüber den Gastregierungen thematisiert. Der Grad der politischen, kulturellen und wirtschaftli- chen Beziehungen hängt in erheblichem Maße auch vom Menschenrechtsstandard im jeweiligen Land ab. Deutlich wird das auch in der Entwicklungszusammenarbeit und der Rüstungsexportkontrolle. Das Auswärtige Amt vertritt die Bundesregierung grundsätzlich in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen (u. a. Menschenrechtsrat, 3. Ausschuss der VN-Generalversammlung, Frauenrechtskommission usw.) und setzt sich dort unter anderem für eine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes, die Fortentwicklung der Menschenrechtsstandards und die Einbringung der Menschenrechte in andere Politik- bereiche (Konfliktprävention und -nachsorge, Entwicklung, Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik usw.) ein. Hohe Bedeutung hat auch die Zusammenarbeit mit der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Das Aus- wärtige Amt vertritt die Bundesregierung ebenfalls in den einschlägigen Gremien der OSZE und des Europara- tes. 4. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Das Auswärtige Amt pflegt einen engen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen im Rahmen periodischer Treffen (z. B. vor und am Rande der Sitzungen des Menschenrechtsrats) oder ad hoc. Auch der Bundesminis- ter des Auswärtigen trifft sich regelmäßig mit Vertretern deutscher Menschenrechtsorganisationen. Ein wichti- ger Ansprechpartner ist ferner der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik. 5. Schwerpunkte der Arbeit Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen beobachten und bewerten die Menschenrechtslage in allen Staaten der Welt und setzen sich – bilateral und multilateral – für die Beachtung und Förderung der Men- schenrechte ein. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Situation von Menschenrechtsverteidigern sowie von Angehörigen diskriminierter Gruppen in Drittländern. Schwerpunkte im multilateralen Bereich sind die Fortentwicklung internationaler Menschenrechtsstandards und die Mitwirkung an periodischen Beschlüssen (Resolutionen) des Menschenrechtsrats und der VN- Generalversammlung. Neben der aktiven Teilnahme an der Verhandlung von Resolutionen setzt sich Deutsch- land auch durch die Vorlage nationaler Initiativen ein. So bringt Deutschland auf Ebene des Menschenrechtsra- tes seit 2007 regelmäßig (gemeinsam mit Spanien) die Resolution zur Förderung und Anerkennung eines Men- schenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung ein und ist (gemeinsam mit den Philippinen) Hauptsponsor der Resolution zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ferner ist die Resolution zur Rolle von Nationalen Men- schenrechtsinstitutionen eine rein deutsche Initiative, die seit 2008 auf Ebene der VN-Generalversammlung behandelt und angenommen wird. Tätigkeitsschwerpunkte des Auswärtigen Amtes sind darüber hinaus die finanzielle Förderung von jährlich rund 100 Menschenrechtsprojekten weltweit und die Koordinierung der Erstellung des turnusmäßig erscheinenden Menschenrechtsberichts der Bundesregierung, der eine detaillierte Darstellung der Menschenrechtspolitik ent- hält. Das Auswärtige Amt hat entscheidend zur Schaffung von Institutionen beigetragen, die heute eine wichtige Rolle im institutionellen Gefüge der Bundesrepublik beim Menschenrechtsschutz spielen: Schaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Gründung des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag, Gründung des Deutschen Insti- tuts für Menschenrechte, Einrichtung eines Ausbildungsprogramms für zivile Friedensfachkräfte und Gründung eines Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). Auch auf Ebene der EU hat das Auswärtige Amt insbesondere während deutscher EU-Ratspräsidentschaften nachhaltig dazu beigetragen, dass Instrumente und Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte geschaffen 94 und fortentwickelt wurden: Einrichtung eines jährlich tagenden EU-Forums für Nichtregierungsorganisationen, Erstellung eines EU-Jahresberichts über die Menschenrechtslage in der Welt, Aufstellung von EU-Leitlinien zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes. 6. Dokumentation Umfangreiche Informationen zur Menschenrechtsarbeit des Auswärtigen Amtes und einschlägige Dokumente zum Internationalen Menschenrechtsschutz können über die Website des Auswärtigen Amtes abgerufen http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Uebersicht.html oder beim Referat für Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden. 95 Kapitel 10 Menschenrechte im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1. Adressen und Ansprechpartner Erster Dienstsitz Bonn: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Postfach 120322 53045 Bonn Tel.: 0228 535-0 Fax: 0228 535-3500 Zweiter Dienstsitz Berlin: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Stresemannstr. 94 10963 Berlin Tel.: 030 2503-0 Fax: 01888 535-2501 E-Mail: poststelle@bmz.bund.de Website: www.bmz.de Zuständige Ansprechpartnerin für das Thema Menschenrechte: Marita Steinke, Ref. 214, Tel.: 0228 99535-3125 E-Mail: marita.steinke@bmz.bund.de 2. Ziele und Aufgaben Im Rahmen der außen- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung nehmen die Menschen- rechte eine herausgehobene Rolle ein: Für die deutsche Entwicklungspolitik ist der Schutz der Menschenrechte Leitprinzip, vor allem in den Sektoren Bildung, Gesundheit, ländliche Entwicklung, gute Regierungsführung und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP: www.fdp- bundespartei.de/files/363/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf ). Seit 2004 setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seine Selbstverpflichtung zu einem Menschenrechtsansatz um, das heißt zu einer systematischen Ausrichtung der Entwicklungspolitik an den Menschenrechten und menschenrechtlichen Prinzipien. Mit der Fortschreibung des Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte 2008-2010 unterstreicht das BMZ die hohe Bedeu- tung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte für eine erfolgrei- che Entwicklungspolitik (vgl. Entwicklungspolitischer Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010: www.bmz.de/de/publikationen/themen/menschenrechte/konzept155.pdf Ziel ist es, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit allen Partnerländern und in allen Sektoren systema- tisch an den Menschenrechten und menschenrechtlichen Prinzipien zu orientieren. Ob im Schwerpunkt Was- ser, Bildung, Gesundheit, der Umweltpolitik oder in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft: Die Menschenrech- te sollen in der entwicklungspolitischen Praxis, wie in den Zielen und Strategien der Programme, Orientierung sein und ihre Wirkung entfalten. Zusätzlich zur integrierten Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit fördert das BMZ durch spezifische Menschenrechtsvorhaben benachteiligte Gruppen in der Wahrnehmung ihrer Rech- te, z. B. Frauen, Kinder, Jugendliche, ethnische Minderheiten oder Menschen mit Behinderung. Seit 2008 wird 96 der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch konzepti- onelle und finanzielle Beiträge unterstützt, insbesondere durch Menschenrechtstrainings für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. Die durch deutsche Hilfe ermöglichte Vernetzung des Gerichtshofes mit der Kommission der Afrikanischen Union (AU) und anderen regionalen afrikanischen Menschenrechtsorganen, z. B. durch den Aufbau des Sekretariats und der Internetpräsenz, hat dessen Arbeit erheblich verbessert. Die Erfahrungen aus der Praxis verdeutlichen, dass Menschenrechte die entwicklungspolitischen Ziele von Good Governance, Armutsbekämpfung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Konfliktprävention verstär- ken. Grund: Die Orientierung an den Menschenrechten führt zu einer Refokussierung von Strategien, Ressour- cen und Analyseinstrumenten auf marginalisierte Bevölkerungsgruppen und unterversorgte Gebiete. Men- schenrechte richten den Blick auf strukturelle Ursachen von Armut und Konflikten. So ist auch eines der he- rausgehobenen Ziele der deutschen Entwicklungspolitik die stärkere Verknüpfung von Menschenrechten mit den Millennium-Entwicklungszielen. Beispiele zeigen, dass eine menschenrechtliche Analyse existierende Be- nachteiligungen beim Zugang zu Ressourcen und staatlichen Dienstleistungen sowie hinsichtlich gesellschaftli- cher und politischer Teilhabe aufdeckt. Menschenrechte bieten somit konkrete Anknüpfungspunkte, um Zu- gangsbarrieren (z. B. durch mehrsprachige Dienstleistungen oder für Arme erschwingliche Tarifsstrukturen) abzubauen. Ferner stärken Menschenrechte Transparenz und Rechenschaftspflichten, unter anderem durch die Verbesserung von Zugang zu Informationen, Partizipation und gezieltem Empowerment benachteiligter Gruppen. Menschenrechte bieten Eckpfeiler zur Objektivierung von Debatten, bei denen ungleiche Machtvertei- lung neu und gewaltfrei ausgehandelt werden kann (vgl. Achter Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: www.auswaertiges-amt.de/diplo/en/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Downloads/8.MR-Bericht.pdf ). Auch auf internationaler Ebene setzt sich eine an Menschenrechten ausgerichtete Entwicklungspolitik weiter durch: Erst im Jahre 2008 haben sich die Geber- und Partnerländer in dem Aktionsplan von Accra (AAA) ver- pflichtet, die Menschenrechte systematisch und kohärent in den Entwicklungspolitiken für die Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit einzubringen (vgl. AAA Ziff. 13 c). Deutschland hat sich stark für diese strategisch wichtige Verknüpfung eingesetzt (vgl. Accra Agenda for Action: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/hintergrund/ziele/parisagenda/index.html ) 3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Das BMZ arbeitet auch im Themenbereich Menschenrechte mit gesellschaftlichen Kräften zusammen. Dazu gehören neben politischen Stiftungen und Kirchen auch private Träger (Ansprechpartner bengo e. V.) und der Zivile Friedensdienst (Kontaktstelle: Deutscher Entwicklungsdienst). Das BMZ tauscht sich in unterschiedlichen Gesprächsforen regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen aus und hat sie u. a. in die Erstellung des jüngs- ten Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte einbezogen. Das BMZ fördert Projekte internati- onaler Nichtregierungsorganisationen wie z. B. des „Centre on Housing Rights and Evictions – COHRE“. 4. Beispiele aus der Arbeit des BMZ Entwicklungspolitische Maßnahmen, die die Umsetzung von Menschenrechten in den Partnerländern fördern, werden auf unterschiedlichen Ebenen realisiert: 4.1 Förderung der Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Das BMZ leistet einen signifikanten Beitrag zur Profilierung der Bundesregierung im Bereich der Umsetzung der Menschenrechte. Für die Politikbereiche Außen- und Entwicklungspolitik gelten gemeinsame Grundprinzipien, wie die Unteilbarkeit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Besonders sichtbar wird die Kohärenz des Handelns in der Bundesregierung auf VN-Ebene, beispielsweise im Rahmen der Verabschiedung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt) sowie in den Aktivitäten zur Förderung des Menschenrechts auf Wasser auf internationaler Ebene und den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 97 Bei den internationalen Finanzinstitutionen setzt sich das BMZ dafür ein, dass sich die Weltbank in ihrer opera- tiven Arbeit stärker an den Menschenrechten ausrichtet. So fand ein erster Austausch mit der Weltbank zu den Erfahrungen des BMZ bei der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes im Gesundheitssektor statt. Dieser Erfahrungsaustausch soll zum Thema Wasser fortgeführt werden. Auf OECD-DAC-Ebene bringt das BMZ die Umsetzungserfahrungen der deutschen Entwicklungszusammenar- beit ein, die in diesem Kreis stark nachgefragt werden. Das OECD-DAC-Human-Rights-Task-Team (Deutsch- land hat Leitungsfunktionen) hat die weitere Operationalisierung der Menschenrechte im Rahmen der Umset- zung der Accra Agenda of Action und den Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung des Menschen- rechtsansatzes gefördert. In der bilateralen Zusammenarbeit werden Menschenrechte zunehmend Thema des Politikdialogs: Herausfor- derungen, aber auch Fortschritte in Bezug auf politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, Bereiche wie weibliche Genitalverstümmlung, Verfolgung von Homosexuellen und Verfolgung von Oppositionellen werden mit der Partnerregierung angesprochen und beeinflussen die Ausrichtung von Zie- len und Strategien der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ nutzt auch die Berichte internationa- ler Menschenrechtsorganisationen. Diese Nichtregierungsorganisationen geben in regelmäßigen Konsultations- runden wertvolle Hinweise, was im Politikdialog thematisiert werden sollte. Die Menschenrechte sind eines von fünf Kriterien für die Steuerung von Art und Umfang der deutschen entwick- lungspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern. Zur besseren Einschätzung der Entwicklungsorientierung der Partnerländer werden dabei in einem Kriterienkatalog die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Men- schenrechte gleichwertig neben den bürgerlichen und politischen bewertet. Dieses Instrument ist einzigartig in der Gebergemeinschaft. 4.2 Umsetzung von Menschenrechten in Projekten und Programmen Der Menschenrechtsaktionsplan dient dem BMZ kontinuierlich als Dach für die menschenrechtsbasierte Durch- führung von entwicklungspolitischen Maßnahmen. Durch vielfältige Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen werden langfristige Prozesse zur Umsetzung der Menschenrechte angestoßen: Partner werden beim Ausbau von Aufsichts- und Beschwerdemechanismen unterstützt, z. B. Ombuds- behörden oder Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebe- ne sowie mit Vertreterinnen und Vertretern marginalisierter Gruppen wird vertieft und Gruppen werden in ihren Fähigkeiten gestärkt, an politischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben und sie zu beeinflus- sen. Die Förderung von guter Regierungsführung ist ein zentrales Anliegen deutscher Entwicklungspolitik. Mit fast der Hälfte der Partnerländer ist zurzeit der Schwerpunkt „Demokratie, Zivilgesellschaft und öf- fentliche Verwaltung“ vereinbart. Gute Regierungsführung bedeutet für das BMZ, dass sich staatliche Institutionen und Akteure ernsthaft darum bemühen, Politik armutsorientiert, nachhaltig und an den Millennium-Entwicklungszielen ausgerichtet zu gestalten. Dieses Verständnis von guter Regierungsfüh- rung basiert auf der Wahrung der Menschenrechte, der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, der Rechenschaftspflicht sowie der Förderung von politischer Teilhabe der Zivilge- sellschaft. Gute Regierungsführung erfordert transparente und verantwortliche öffentliche Entschei- dungsbildung und Maßnahmen, um Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Auch setzt sich das BMZ für die Schaffung globaler Standards ein, die für mehr Transparenz in den Rohstoffsektoren sor- gen. Dazu gehört u. a. die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), die einen wichtigen Bei- trag zur nachhaltigen Entwicklung rohstoffreicher Entwicklungsländer darstellt. Der Aufbau von leis- tungsfähigen öffentlichen Institutionen (Capacity Development) und Verwaltungsreformen ist hierbei ein Schwerpunkt entwicklungspolitischer Maßnahmen (vgl. Good-Governance-Konzept: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/index.html ). 98 Staatliche Partner werden darin unterstützt, ihre Regulierungs- und Aufsichtspflicht im Sinne der Men- schenrechte wahrzunehmen. Hierauf liegt insbesondere bei Dezentralisierungs- und Privatisierungs- prozessen sowie in Bezug auf die Privatwirtschaft ein Augenmerk. Im Schwerpunkt nachhaltiger Wirtschaftsförderung werden Akteure bei der Erarbeitung und Beachtung von menschenrechtsbasierten Arbeits- und Sozialstandards, und staatliche Institutionen bei der Ent- wicklung von rechtlich verbindlichen Normen unterstützt. Im Kontext von Friedensentwicklung und Krisenprävention ist die Förderung von Menschenrechten ei- ne besondere Herausforderung, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern. Die Bundesregie- rung tritt international dafür ein, Menschenrechten, Demokratieförderung und guter Regierungsführung einen höheren Stellenwert zu geben. Daher finanziert das BMZ z. B. über das Instrument des Zivilen Friedensdienstes den Einsatz von Friedensfachkräften in Ländern mit schwieriger Menschenrechtssitu- ation (vgl. Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610038.pdf ). Partnerinstitutionen sollen verstärkt beim Aufbau von Monitoring- und Evaluierungs-Systemen gefördert werden, um Zielgruppen-desaggregierte Daten zu erheben. Das BMZ fördert die Umsetzung der VN-Konventionen in den Partnerländern, z. B. der VN-Konvention gegen Korruption, indem es Partnerländer dabei unterstützt, korruptionsfördernde Umstände zu analy- sieren, Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu entwickeln sowie Korruption wirksam zu verfolgen. Die VN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen unter- stützt das Anliegen, die spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit noch konsequenter einzubeziehen. Das BMZ fördert Forschungsvorhaben, Studien und internationale Konferenzen zu zentralen men- schenrechtlichen Themen und aktuellen Herausforderungen wie menschenrechtliche Unternehmens- verantwortung, Klimawandel und plurale Rechtsordnungen. Darüber hinaus finanziert Deutschland – unter inhaltlichem Mitwirken des BMZ – gemäß seinem Bei- trag von rund 20 Prozent am EU-Haushalt das mit 1,1 Milliarden Euro (2007-2013) ausgestattete euro- päische Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte – EIDHR. Schließlich setzt sich das BMZ für Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit im Inland ein. In Zusam- menarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, an dessen Aufbau das Ministerium mitge- wirkt hat, werden Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die entwicklungspolitischen Ak- teure durchgeführt. 5. Dokumentation Im Rahmen des „Berichtes zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ nimmt das BMZ regelmäßig Stellung zur Bedeutung der Menschenrechte für den Entwicklungsprozess und zu den Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungspolitik ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610038.pdf ). Der „Achte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ erschien unter Mitarbeit des BMZ im Juni 2005. Das BMZ hat alle für seine Men- schenrechtspolitik relevanten Ziele und Maßnahmen in diesem Bericht umfassend dargestellt. Der „Neunte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ wird derzeit erarbeitet (Stand: März 2010). Weitere Informationen zur Förderung von Menschenrechten in der Entwicklungspolitik finden sich auf der Inter- netseite des BMZ: www.bmz.de/de/themen/menschenrechte/index.html und www.bmz.de/de/ziele/deutsche_politik/index.html . Download 5.07 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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