Forum menschenrechte


Sprecher und Sprecherin der AG


Download 5.07 Kb.
Pdf ko'rish
bet11/31
Sana20.12.2017
Hajmi5.07 Kb.
#22633
1   ...   7   8   9   10   11   12   13   14   ...   31

Sprecher und Sprecherin der AG 
Dr. Michael Krennerich (Nürnberger Menschenrechtszentrum) 
E-Mail: 
Michael.Krennerich@menschenrechte.org
 
Dr. Katharina Spieß (Amnesty International) 
E-Mail: 
Katharina.Spiess@amnesty.de
 

 
77
4. Arbeitsgruppe Innenpolitik 
Günther Burkhardt 
Hintergrundinformation 
Eine kohärente Menschenrechtspolitik muss sich für die Verwirklichung der Menschenrechte sowohl in der Au-
ßen- als auch in der Innenpolitik gleichermaßen einsetzen. Internationale Menschenrechtsabkommen, Grund-
rechtsgarantien der Europäischen Union und das Grundgesetz verpflichten die Bundesrepublik Deutschland zur 
umfassenden Achtung der Menschen- und Grundrechte. Im Zuge des Antiterrorkampfes drohen menschen-
rechtliche Garantien sowohl auf internationaler Ebene also auch im nationalen Kontext relativiert zu werden. 
Die Eingriffe in Freiheitsrechte durch zunehmende Aushöhlung des Datenschutzes, die Folterdebatte und die 
Missachtung des Flüchtlingsschutzes durch Zurückweisungen von Schutzsuchenden in Drittstaaten (wie z. B. 
Libyen) stehen für eine besorgniserregende Entwicklung. 
Das Asylrecht ist integraler Bestandteil des Menschenrechtsschutzes. Verfolgte Menschen müssen nach der 
Genfer Flüchtlingskonvention geschützt werden. Ihnen muss ein gefahrenfreier Zugang nach Europa gewährt 
werden. Auch exterritorial, auf hoher See gelten die Menschenrechte. Der Schutz vor Abschiebung in die Folter, 
die Achtung des Familienlebens oder aber der Schutz vor unzulässigen Inhaftierungen müssen verteidigt und 
ausgebaut werden. 
Der Schutz vor Diskriminierung und die Bekämpfung von Rassismus, wozu sich Deutschland auf der Weltkon-
ferenz gegen Rassismus in Durban 1999 verpflichtet hat, stellt eine weitere Herausforderung für die Verwirkli-
chung einer an Menschenrechten orientierten Innenpolitik dar. 
Aufgaben und Ziele 
Die AG Innenpolitik beobachtet und analysiert die menschenrechtlichen Entwicklungen in der Innenpolitik. Sie 
sucht den Kontakt zu Regierung und Parlament und interveniert in aktuelle politische Debatten. Das Gespräch 
mit den Innen- und Rechtspolitikern der im Bundestag vertretenen Parteien ist hierbei von besonderer Bedeu-
tung. 
Aktuelle Themen 
Einen Schwerpunkt der AG Innenpolitik bildet aktuell die Weiterentwicklung des europäischen Flüchtlingsrechts. 
Die Umsetzung von europäischem Recht ist in Deutschland unzureichend geschehen. Der menschenrechtlich 
garantierte effektive Rechtsschutz wird ausgehöhlt, wenn Asylsuchende in andere EU-Staaten – wie Griechen-
land – überstellt werden, ohne dass sie hier Eilrechtsschutz beantragen dürfen. Das FORUM MENSCHEN-
RECHTE hat zu diesem Thema mit anderen Verbänden ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das 
beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde, bei dem Verfassungsbeschwerden gegen Dublin-
Überstellungen nach Griechenland anhängig sind. 
Die menschenrechtliche Beurteilung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik hat sich die AG Innen auch 
bei der Auseinandersetzung um die Grenzagentur Frontex zur Aufgabe gemacht. 
Das Menschenrecht auf Familie wurde 2007 massiv eingeschränkt, indem der Ehegattennachzug von beste-
henden Deutschkenntnissen abhängig gemacht wurde. Die Folgen dieser Politik sind verheerend. Familien 
müssen über Jahre getrennt leben, weil z. B. keine Deutschkurse zugänglich sind. 
Aufnahmebereitschaft lässt die deutsche Politik ebenfalls vermissen, wenn es um die Einrichtung eines jährli-
chen Resettlement-Programms geht – also einem Aufnahmeprogramm für vom UNHCR anerkannte Flüchtlin-
ge. Lediglich ein einmaliges Programm für 2500 Flüchtlinge aus dem Irak wurde vollzogen, was angesichts der 
Situation in den Nachbarländern des Irak nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. 

 
78
Die Abschiebepolitik wird zunehmend rigoroser – die zwangsweise Rückführung von kranken und traumatisier-
ten Menschen, die Trennung von Familien bei der Abschiebung, Abschiebungen in Länder, die von Zerstörung, 
Not und gewalttätigen Auseinandersetzungen gezeichnet sind (z. B.), sind Kennzeichen einer inhumanen Politik 
gegenüber den Betroffenen. Die Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch weitge-
hende Einschränkungen des Datenschutzes – etwa durch Internet-Sperren, die Arbeitnehmer-Datei Elena oder 
die Vorratsdatenspeicherung – ist einer umfassenden Kritik unterzogen worden. Der Nationale Aktionsplan 
gegen Rassismus ist als völlig unzureichend kritisiert worden, da er lediglich eine Beschreibung des Ist-
Zustandes darstellt und eine selbstkritische und handlungsorientierte Perspektive der Bundesregierung vermis-
sen lässt. 
Sprecher der AG  
Günther Burkhardt (PRO ASYL) 
E-Mail: 
proasyl@proasyl.de
 
5. Arbeitsgruppe Kinderrechte 
Barbara Dünnweller 
Hintergrundinformation 
Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des 
Kindes: die UN-Kinderrechtskonvention (KRK). In ihr sind persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte für alle Kinder dieser Welt formuliert. Im September 1990 trat das völkerrechtlich verbindliche 
Übereinkommen in Kraft. 193 Staaten haben es ratifiziert und sich verpflichtet, die darin verbrieften Kinderrech-
te zu gewährleisten. Die Konvention hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseins-
bildung darüber geleistet, dass Kinder eigenständige Rechte haben und besonderen Schutzes bedürfen, um 
diese Rechte auch wahrnehmen zu können. Auch in Deutschland ist die Einsicht gewachsen, dass ein Per-
spektivenwechsel auf die Lebenssituationen von Kindern nicht nur hier, sondern weltweit notwendig ist. Den-
noch werden auch hier die Rechte der Kinder missachtet. 
Aufgaben und Ziele 
Die AG Kinderrechte bringt kinderrechtsrelevante Themen (national und international) in das Forum ein, stellt 
Bezüge und Arbeitszusammenhänge zu anderen Arbeitsgruppen des Forums so weit wie möglich her. Schwer-
punkt der Arbeit ist die Entwicklung von Forderungen an die deutsche Politik, die sich auf die Umsetzung der 
UN-Kinderrechtskonvention beziehen. Übergeordnetes Ziel ist es, auf die Erfüllung der völkerrechtlichen Ver-
pflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zu drängen, die sich aus diesem Übereinkommen ergeben. Die 
AG Kinderrechte pflegt eine enge Kooperation mit der National Coalition für die Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention in Deutschland. 
Aktuelle Themen 
Die Situation von Flüchtlingskindern: Seit der Ratifizierung am 5. April 1992 galten die Bestimmungen der Kon-
vention nur mit Einschränkungen, die sich insbesondere fatal für Flüchtlingskinder auswirken, die ohne Eltern 
nach Deutschland kommen, und für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland gehandelt und hier zur 
Prostitution oder Arbeit gezwungen werden. Flüchtlingskinder ab 16 Jahren werden wie Erwachsene behandelt, 
obwohl die Kinderrechtskonvention alle Kinder unter 18 Jahren einschließt, die geschützt und gefördert werden 
sollen. Ihre Asylanträge werden häufig abgelehnt und sie genießen beim Schulbesuch nicht die gleichen Rech-
te wie deutsche Kinder. 
Die AG Kinderrechte begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010, die Rechte von Kindern 
nunmehr uneingeschränkt anzuerkennen und die Vorbehaltserklärung zum UN-Übereinkommen über die Rech-
te des Kindes zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist ein wichtiger erster Schritt. Die AG 
fordert, dass nunmehr notwendige gesetzliche Regelungen folgen müssen. So sollte u. a. die asyl- und auslän-

 
79
derrechtliche Verfahrensfähigkeit ab dem 16. Geburtstag abgeschafft werden, denn Erfahrungen aus der tägli-
chen Arbeit mit jugendlichen Flüchtlingen zeigen, dass sie ohne Beistand im Asylverfahren überfordert sind. 
Weitere Forderungen der AG in ihrer Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sind:  
 
Die Situation von Kinderflüchtlingen, auf die das Zuwanderungsgesetz nicht mit der notwendigen Sorg-
falt und Angemessenheit eingeht, muss durch eine eigene gesetzliche Regelung verbessert werden. 
Dazu zählen u. a., dass unbegleitete Kinder unter 18 Jahren nicht in Abschiebehaft kommen, dass ih-
nen Vormünder zur Seite gestellt werden und sie in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht wer-
den. 
 
In jedem Bundesland sollte es mindestens ein Clearinghaus geben. Die Inobhutnahme sollte zudem 
standardisiert werden. Bisher gelten in jedem Bundesland andere Bestimmungen.  
Die AG beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Thema Individualbeschwerdeverfahren für die KRK und be-
treibt hierfür intensive Lobbyarbeit. Seit Januar 2008 gibt es eine internationale Kampagne für ein Fakultativpro-
tokoll zur Schaffung eines solchen Beschwerdeverfahrens, mit dem die AG vernetzt ist. Die KRK ist der einzige 
internationale Menschenrechtsvertrag mit einem verbindlichen Berichtsverfahren, zu dem es kein ergänzendes 
Beschwerdeverfahren gibt bzw. keines geplant ist. Dies schwächt die wirksame Umsetzung der KRK. Die AG 
forderte deshalb von der Bundesregierung: 
 
sich beim UN-Menschenrechtsrat für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe stark zu machen, die den Text 
für ein Fakultativprotokoll erarbeitet. 
Diese Forderung wurde inzwischen eingelöst und mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für 
die 17. Legislaturperiode im Oktober 2009 besiegelt. Darin heißt es: „An der Ausgestaltung eines Individualbe-
schwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.“ Auf Anregung der Arbeits-
gruppe hat sich Deutschland der „group of friends“ angeschlossen, einer Staatengruppe, die sich besonders für 
die Individualbeschwerde und ein Fakultativprotokoll einsetzt. Die AG begleitet den Prozess weiter und ist in 
Kontakt mit den zuständigen Ministerien. Bis zur Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens wird es 
noch einige Zeit brauchen. Lobbyarbeit ist auch weiterhin wichtig, da es eine Reihe offener Fragen für die Aus-
gestaltung des Fakultativprotokolls gibt. 
Die AG hat Flyer zu den o. g. Schwerpunktthemen erarbeitet. Darin werden Hintergründe erläutert und Forde-
rungen an die Politik formuliert. Beide Dokumente sind als Download abrufbar unter:  
http://forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/FMR_Inidvidualbeschwerde.pdf
 
http://forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/flyer_kinder2005.pdf 
 
In der AG wirken Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen mit (Stand: Juni 2010): Aktion Courage, 
Kindernothilfe, Human Rights Watch, Refugio München, terre des hommes und mit Gaststatus die National 
Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und Separated Children Deutsch-
land e. V. 
Sprecherin der AG 
Barbara Dünnweller (Kindernothilfe) 
E-Mail: 
barbara.duennweller@knh.de
 
6. Arbeitsgruppe Menschenrechtsbildung 
Peter Amsler 
 
Hintergrundinformation 
Menschenrechtsbildung spielt in der Aus- und Fortbildung von Fachkräften in Polizei und Justiz, in den Auslän-
derbehörden, in der sozialen Arbeit oder im Schuldienst nur eine untergeordnete Rolle. Empirische Umfragen 
belegen, dass vielen erwachsenen Deutschen die internationalen Menschenrechtsnormen weitestgehend un-

 
80
bekannt sind und diese daher nur zu einem geringen Maße als Orientierung in Beruf und Alltag dienen. Dies 
setzt sich in der Schule fort, wo Schülerinnen und Schüler nur dank engagierter Lehrkräfte die Menschenrechte 
als ihre eigenen Rechte und damit als Leitlinie ihres Handelns erkennen können – hier wird Menschenrechtsbil-
dung vielfach allenfalls auf Erziehung zur Toleranz und gewaltfreier Konfliktlösung reduziert.   
 
Aufgaben und Ziele 
Die AG Menschenrechtsbildung setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechtsbildung systematisch in das 
deutsche Schulsystem, aber auch in die Aus- und Fortbildung integriert wird. Menschenrechtsbildung soll vor 
allem in den Lehr- und Ausbildungsplänen aller Bildungseinrichtungen, die menschenrechtsrelevante Inhalte 
vermitteln, verankert werden.  
 
Damit knüpft die AG an internationale Vorgaben an, die im Rahmen der Vereinten Nationen und der UNESCO 
bereits vor Jahrzehnten im Konsens verabschiedet, von der Bundesregierung jedoch kaum innerstaatlich um-
gesetzt wurden. Die AG macht die bereits bestehenden und bewährten internationalen Programme und Vorga-
ben den hiesigen Entscheidungsträgern bekannt und informiert internationale Gremien über den Stand der 
Umsetzung der Menschenrechtsbildung in Deutschland. Dies geschieht in Form von Aide-Mémoires für den 
Menschenrechtsrat und in Form von Berichten und persönlichen Gesprächen zum Beispiel mit dem VN-
Sonderberichterstatter zum Recht auf Bildung. Die AG unterzieht weiterhin bereits bestehende Programme und 
Vorhaben der zuständigen Landesregierungen einer kritisch-konstruktiven Bewertung. 
 
Aktuelle Themen 
Anfang 2006 schloss die AG ihre Arbeit an den „Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen“ ab. Diese 
Arbeit wurde im Jahr 2009 in das „Compendium of good practices in human rights education” des Office for 
Democratic Institutions and Human Rights der OECD, des Europarates, des Office of the United Nations High 
Commissioner for Human Rights (OHCHR) und 
der UNESCO aufgenommen (vgl. 
http://tandis.odihr.pl/documents/hre-compendium
).  
 
Im Anschluss hat die AG damit begonnen, Menschenrechtsbildung für die frühkindliche Bildungsarbeit in Kitas 
nutzbar zu machen. Die AG erarbeitet derzeit ein didaktisches Modul für die Ausbildung von Erzieherinnen und 
Erziehern an Fachhochschulen. Leitfrage ist, was Erzieherinnen und Erzieher an Menschenrechtsbildung wie 
und warum erwerben sollten, um in ihrem beruflichen Alltag mit Kindern, Eltern und anderen an einer gelunge-
nen frühkindlichen Bildung beteiligten Stellen menschenrechtssensibel umzugehen. 
 
In der AG wirken Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen mit (Stand: Januar 2010): Amnesty 
International, Aktion Christen gegen die Folter, Deutsche UNESCO-Kommission, Lesben- und Schwulenver-
band Deutschland, Nationaler Geistiger Rat der Bahá'í in Deutschland, Peace Brigades International. 
 
Sprecher der AG 
Peter Amsler (Nationaler Geistiger Rat der Bahá'í in Deutschland) 
E-Mail: 
peter.amsler@bahai.de
.  
 
7. Arbeitsgruppe Menschenrechtsrat / Außenpolitik 
Dr. Jochen Motte 
Hintergrundinformation 
Im Juni 2006 trat der neu gegründete Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) zu einer ersten Sitzung 
in Genf zusammen. Ihm gehören 47 Mitglieder an. Deutschland war bis 2009 Mitglied im Rat. Der Rat hat die 
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen abgelöst, die jährlich im März/April getagt hat und bis da-
hin das wichtigste internationale Gremium zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bildete. Die 
Kommission befasste sich auf ihren Sitzungen mit Menschenrechtsverletzungen in zahlreichen Ländern sowie 
mit grundsätzlichen Fragen des Menschenrechtschutzes, thematischen Schwerpunkten und der internationalen 
Setzung von verbindlichen Normen und Standards. In den letzten Jahren wurde ihre Arbeit jedoch als wenig 
effektiv kritisiert. Politische Blockaden verhinderten zudem, dass schwere Menschenrechtsverletzungen in ein-

 
81
zelnen Ländern offen angesprochen und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergriffen wer-
den konnten. 
Der 2006 gegründete Rat hat die inhaltliche Arbeit der Kommission fortgeführt. Mindestens dreimal jährlich 
trafen sich die Mitglieder des Rates zu Plenumssitzungen. Neben die Sondermechanismen trat die so genannte 
Universal Periodic Review als zweites wichtiges Instrument zur Überwachung und Durchsetzung der Men-
schenrechte. Alle Mitgliedstaaten werden hinsichtlich der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen 
regelmäßig einer Auswertung unterzogen. Deutschland war 2009 zum ersten Mal Teil dieses Verfahrens. 
Im Jahr 2011 findet gemäß des Gründungsbeschlusses der Generalversammlung der VN eine Auswertung der 
Arbeit des VN-Menschenrechtsrates statt. Aus Sicht der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gilt es u. a. 
deren Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern bzw. zu verbessern, die Unabhängigkeit der Sondermechanismen 
(u. a. Sonderberichterstatter) zu garantieren sowie den Prozess der Universal Peridoc Review weiterzuentwi-
ckeln.  
Aufgaben und Ziele 
Die AG Menschenrechtsrat / Außenpolitik plant und koordiniert die Aktivitäten des FORUM MENSCHENRECH-
TE im Zusammenhang mit den Sitzungen des Rates. Dazu gehört die Erstellung von Aide-Mémoires, die Mit-
gliedsorganisationen des Forums aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse zu einzelnen Länder- und Quer-
schnittsthemen vorbereiten. Die Aide-Mémoires fassen neben der Darstellung zu Ländern und Themen die 
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE gegenüber der Bundesregierung zusammen. 
Die AG plant und koordiniert ferner die Kontakte und Gespräche im Bereich der Politik im Zusammenhang mit 
Sitzungen des Rates, so u. a. mit dem Außenminister, dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, 
dem Menschenrechtsstab, der deutschen Delegation in Genf und Mitgliedern des Bundestagsausschusses für 
Menschenrechte und humanitäre Hilfe. 
Das FORUM MENSCHENRECHTE entsendet darüber hinaus einen Beobachter zu den Sitzungen des Men-
schenrechtsrates. Er steht NGOs, Regierungsdelegationen, Parlamentariern und Journalisten als Ansprech-
partner in Genf zur Verfügung, bringt die Politikforderungen des Forums in Genf ins Gespräch, u. a. durch Ver-
anstaltungen mit anderen NGOs, und berichtet dem Forum über den Verlauf der Sitzungen. 
Aktuelle Themen 
Das FORUM MENSCHENRECHTE begleitet den Prozess der anstehenden Auswertung des VN-
Menschenrechtsrates im Jahr 2011. Dies geschieht u. a. durch die Durchführung von Expertentagungen in 
Genf und Berlin sowie regelmäßige Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen aus dem Auswärtigen Amt 
und dem Parlament.  
Zu den Schwerpunkten der aktuellen Arbeit des Forums zählen u. a.: 
Länderthemen: Afghanistan, Honduras, Indonesien, Kolumbien, Kongo (DRC), Mexiko, Myanmar, Nepal, Phi-
lippinen, Russische Föderation, Somalia, Sri Lanka, Thailand, Tschad, Vietnam. Querschnittsthemen 
(2005/2006): Indigene Völker; Menschenrechte von Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transvestiten; 
Recht auf angemessenes Wohnen; Klimawandel und Menschenrechte; Rohstoffe für die Reichen – Menschen-
rechtsverletzungen für die Armen?; Millennnium Development Goals und Menschenrechte; Recht auf Wasser 
und sanitäre Grundversorgung. 
Mitgliedsorganisationen der AG 2010: Amnesty International, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Natio-
nen, Deutsches Rotes Kreuz, Friedrich-Ebert-Stiftung, Gesellschaft für bedrohte Völker, Human Rights Watch, 
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Justitia et Pax, Kindernothilfe, Lesben- und Schwulenverband 
in Deutschland, Peace Brigades International, Vereinte Evangelische Mission. 
Sprecher: 
Jochen Motte (Vereinte Evangelische Mission) 

 
82
Kapitel 6 
Stellungnahme des FORUM MENSCHENRECHTE: 2010 –  
EU-Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 
 
Die Europäische Union hat das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer 
Ausgrenzung erklärt. Das Forum Menschenrechte begrüßt diese Initiative. Sie fällt in eine Zeit, in der in 
Deutschland ungefähr 14 % der Menschen von Armut betroffen und Zehntausende davon bedroht sind. Dies 
geschieht, ohne dass der Staat mit der gleichen Entschlossenheit reagieren würde, wie er es in Bezug auf die 
Finanzkrise getan hat, obwohl es sich auch hier um eine strukturelle Krise handelt. Armut schränkt die Möglich-
keiten der Betroffenen ein, ihre Rechte wahrzunehmen. Dies bedeutet unter anderem eine kürzere Lebenser-
wartung, einen niedrigeren Bildungsstand und eine höhere Arbeitslosenquote, einen schlechteren Zugang zur 
Justiz und geringe politische Beteiligung – die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich immer weiter. 
  
Das FORUM MENSCHENRECHTE erwartet, dass Deutschland im EU-Jahr einen entscheidenden Einfluss auf 
die europäische Politik nimmt, damit soziale Gerechtigkeit und Überwindung von Armut auch in Europa und 
weltweit die ihnen zukommende Priorität und nötigen Mittel erhalten. In diesem Zusammenhang soll Deutsch-
land auch die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele 2015 entschlossener als bisher vorantreiben. 
Ausgehend von den offiziellen Zielen und Leitprinzipien zum EU-Jahr erhebt das FORUM MENSCHENRECH-
TE drei spezifische Forderungen: 
  
Forderung 1: Anerkennung des Grundrechts der von Armut und sozialer Ausgrenzung Betroffenen auf 
ein Leben in Würde und auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft; Achtung, Schutz und Gewähr-
leistung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der Menschen sowie die Bereitstellung 
ausreichender Ressourcen und – wie die Europäische Union formuliert hat – „hochwertiger Dienstleis-
tungen" zu ihrer Umsetzung:  
 
Gestützt auf diese Zielformulierungen fordert das FORUM MENSCHENRECHTE die Bundesregierung, 
den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, die Mobilisierung von Politik und Öffentlichkeit im Jahr 
2010 dafür zu nutzen, über die Durchführung des EU-Jahres hinaus auf der Grundlage der Menschen-
rechte eine nationale Strategie zu entwickeln mit dem Ziel einer nachhaltigen Überwindung von Armut 
und sozialer Ausgrenzung. 
 
Dabei soll auch die Forderung des Europäischen Parlaments umgesetzt werden, dass alle Menschen, 
die direkt oder indirekt Erfahrungen mit Armut gemacht haben, Gelegenheit haben, sich an der Ausfor-
mulierung einer solchen nationalen Strategie zu beteiligen. 
 
Durch die bisher getroffenen Maßnahmen konnte die Armut in Deutschland nicht wirksam bekämpft 
werden. Daher gehört zu einer solchen Strategie auch die Selbstverpflichtung der Politik, die bestehen-
den Gesetze und Leistungen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf Armutsbekämpfung regelmäßig und kri-
tisch zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sollte ein neuer Armuts- und Reichtumsbericht aus der 
Perspektive der Menschenrechte – und unter aktiver Beteiligung der Betroffenen – erarbeitet werden. 
Forderung 2: Stärkung der rechtlichen Verpflichtung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, 
einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu leisten. 
 
In diesem Sinne fordert das FORUM MENSCHENRECHTE die Bundesregierung, den Bundestag und 
den Bundesrat dazu auf, während des EU-Jahres ein klares Zeichen zu setzen; 
 
relevante internationale Abkommen zu ratifizieren, insbesondere  
o
 
die revidierte Europäische Sozialcharta des Europarates, 
o
 
die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel, 
o
 
das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Wanderarbeiter/innen und ih-
ren Familienangehörigen, 
o
 
das Fakultativprotokoll (vom Dezember 2008) zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Menschenrechte; 

 
83
 
des Weiteren die bei der Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes gemach-
ten Vorbehalte zurückzunehmen; 
 
die Bemühungen der Internationalen Arbeitskonferenz in den Jahren 2010 und 2011 zu unterstützen, 
ein Übereinkommen zum Schutz der Hausangestellten zu erarbeiten. 
Download 5.07 Kb.

Do'stlaringiz bilan baham:
1   ...   7   8   9   10   11   12   13   14   ...   31




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling