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Versicherungsmedizin in Deutschland


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Versicherungsmedizin in Deutschland
Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist neben der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Krankenpflegeversicherung der Hauptbestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und eines der Hauptglieder des deutschen Gesundheitssystems.

Die Krankenversicherung in Deutschland ist für alle Arbeitnehmer und andere Bevölkerungsgruppen obligatorisch. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherten frei gewählt werden.


Am 15.06.1883 trat das erste Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung der arbeitenden Bevölkerung deutschlandweit in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt, seit April 1869, war das Krankenversicherungsgesetz nur in Bayern wirksam. Diese beiden Gesetze waren in der Tat die Begründer der Einführung eines obligatorischen Gesundheitssystems auf der ganzen Welt.
Alle Versicherer, die eine gesetzliche Krankenversicherung haben, haben Anspruch auf nahezu das gleiche medizinische Leistungsspektrum. Die Höhe der Leistungen der staatlichen Krankenversicherung hängt nicht von der Höhe der Versicherungsprämie ab. Die Kosten der Krankenversicherung für jeden Bürger werden nach seinem Einkommen bestimmt. In diesem Fall können (unter bestimmten Voraussetzungen) Familienangehörige zusätzlich mitversichert werden, ohne dass sich die Versicherungssumme erhöht.
Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) niedergelegt und unterliegt einer Reihe bestimmter Einschränkungen, die in § 12 Abs. 1 SGBV).
Hauptzweck der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten (§ 1 SGB V)
Anspruch auf eine private Krankenversicherung hat eine bestimmte Gruppe der deutschen Bevölkerung, z. Das Einkommen dieses Teils der Bevölkerung erlaubt es, die gesetzliche Pflichtversicherung aufzugeben und in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die private Krankenversicherung bietet ein breiteres Spektrum an medizinischen Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung.
Das Spektrum der medizinischen Leistungen ist vom Versicherten frei wählbar, wobei auch die Höhe der Versicherungspolice stark variiert. Die Höhe der Versicherungsprämien hängt auch vom allgemeinen Gesundheitszustand der versicherten Person, dem Geschlecht und dem Alter der versicherten Person ab.

2,3 % der Bevölkerung sind sozialversichert und anderweitig krankenversichert. Nur 0,1 % - 0,3 % der Bevölkerung leben in Deutschland ohne Krankenversicherung.


Die Kosten der Beitragsübernahme für die Krankenversicherung werden in der Regel teilweise vom Arbeitgeber getragen.

Die Eigenbeiträge der Versicherten decken in größerem Umfang die Kosten und sind damit die Hauptfinanzierungsquelle des deutschen Gesundheitswesens. Einige Bereiche des Gesundheitssystems erhalten auch zusätzliche finanzielle Unterstützung aus anderen Finanzierungsquellen, nämlich von Einzelpersonen und Organisationen, verschiedenen Regierungsbehörden.


Daneben gibt es außerhalb der Krankenversicherung eine bestimmte Liste medizinischer Leistungen, die nicht in der Krankenversicherung enthalten sind und vom Versicherten selbst bezahlt werden. Dazu gehören die sogenannten „individuellen medizinischen Leistungen“: Fitness, gesunde Lebensweise, plastische Chirurgie, eine Reihe von Medikamenten, Alternativmedizin und andere.
Die MedTech-Branche ist so vernetzt wie nie zuvor und die Anzahl der entsprechenden Geräte nimmt noch weiter zu. So werden bis 2024 schätzungsweise 68 Prozent der Geräte in der Medizinbranche miteinander kommunizieren und somit kontinuierlich Daten austauschen.
Profitieren Sie vom Internet of Medical Things, indem Sie mithilfe einer passenden Datenplattform die Informationen aus Geräten verschiedener Hersteller in Echtzeit miteinander verknüpfen. Dabei gilt es, den Trend nicht zu verpassen. Denn der prognostizierte Gesamtumsatz im Internet of Medical Things steigt in Zukunft erheblich – von 41,2 Milliarden US-Dollar in 2017 auf 158,1 Milliarden US-Dollar in 2022.
Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der weltweite Umsatz mit digitalen Produkten und Services im Gesundheitswesen sogar auf voraussichtlich rund 979 Milliarden USD. Ziel der Gesundheitsreform ist es, die Staatsausgaben durch mehr Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft zu senken. Das neue Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft, die Reformen werden jedoch schrittweise eingeführt. Pflichtversicherung

Ab 2019 wird für ausnahmslos alle deutschen Staatsbürger eine Versicherungspflicht eingeführt. Derzeit leben zwischen 200.000 und 300.000 Menschen im Land ohne Krankenversicherung. Bürgerinnen und Bürger, die bisher bei der Landeskrankenkasse versichert waren, erhalten die Möglichkeit, sich dort und zu gleichen Konditionen zu versichern. Ehemalige Privatversicherte können entsprechend zu ihrem Privatversicherer zurückkehren. Private Krankenversicherung


Ab Januar 2019 müssen private Versicherer Versicherungspolicen zum sogenannten Basistarif anbieten. Es sollte ein Standardpaket von Dienstleistungen enthalten, die öffentliche Versicherungsunternehmen ihren Kunden anbieten. Die Kosten der Grundversicherung dürfen die Kosten des teuersten Tarifs der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen.


Die Basispolice steht Neukunden privater Versicherer ebenso zur Verfügung wie bestehenden Kunden über 55 Jahren oder Bedürftigen. Alle anderen Versicherten können dieses Recht nur für 6 Monate ab Januar 2019 ausüben.


Gesundheitsstiftung

Bis 2019 wird das Gesundheitsministerium einen Fonds einrichten, der alle Mittel für medizinische Ausgaben sammelt. Der Fonds wird durch Versicherungsprämien und Steuern finanziert. Aus den Mitteln des Fonds erhalten Versicherungsunternehmen für jede versicherte Person einen festen Betrag. Für jede chronisch kranke und behinderte Person wird ein Zuschuss gezahlt.


Zusätzliche Versicherungsprämie

Übersteigen die Kosten pro Patient den von der Kasse zugewiesenen Regelbetrag, kann die Versicherung vom Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Seine Höhe sollte 1 Prozent des Jahreseinkommens des Patienten nicht überschreiten. Zwar haben die Versicherer das Recht, unabhängig von der Höhe des Einkommens eines Bürgers einen Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro zu erheben.


Umverteilung von Geldern

Krankenkassen, die viele Arme und chronisch Kranke versichern, erhalten zusätzliche Mittel von ihren wohlhabenderen Konkurrenten. Auf Wunsch einiger Landesregierungen wurde eine „Schmerzgrenze“ für die Umverteilung von Geldern festgelegt: Aus den Kassen eines Landes in ein anderes dürfen nicht mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr transferiert werden. Verhütung


Mit Inkrafttreten der Reform trägt der Versicherte mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung von chronischen Krankheiten, Diabetes, Bluthochdruck und Krebs werden von einem Recht zur Pflicht. Stellt sich heraus, dass ein Patient mit einer chronischen Erkrankung keine regelmäßige Prophylaxe erhalten hat, erhöht sich der Höchstbetrag des Zusatzbeitrags für ihn von 1 auf 2 Prozent. Zusatzleistungen


Krankenkassen zahlen Impfungen, Kuraufenthalte, auch für Kinder in Begleitung der Eltern, und andere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Bisher legten die Versicherer selbst die Liste der kostenpflichtigen Leistungen im Bereich Prävention und Rehabilitation fest. Im Gegenzug müssen Versicherungsunternehmen die Kosten für die Korrektur von Fehlern bei Schönheitsoperationen nicht mehr vollständig tragen. Krankenhäuser dürfen ein begrenztes Spektrum an ambulanten Leistungen anbieten. Dies betrifft vor allem chronische Patienten. Damit will der Gesetzgeber eine Reduzierung der stationären Patientenzahlen erreichen.


Nach Berechnungen der Regierung werden die Innovationen bereits 2007 dazu beitragen, den Staatshaushalt um 1,1 Milliarden Euro zu entlasten. In den nächsten Jahren werden die Ausgaben jährlich um durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro gesenkt. Experten warnen seit langem davor, dass es grundlegender Veränderungen bedarf, um die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems zu erhalten. Das System steckt in enormen Haushaltsschwierigkeiten, vor allem weil seine Finanzstruktur nicht mehr den Realitäten des heutigen Deutschlands entspricht: Die Lebenshaltungskosten steigen, die Geburtenrate bleibt niedrig, die Zahl der Arbeitslosen steigt.


Der kürzlich vorgelegte Gesundheitsreformplan einer Koalitionsregierung aus Sozialdemokraten und Christdemokraten unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist auf Kritik gestoßen. Das Projekt wurde von Ärzten, Gewerkschaften, Analysten, Unternehmen und sogar Politikern der Regierung Merkel kritisiert.



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