Gewässerentwicklungskonzept Ybbs Leutzmannsdorf Kematen, km 35,3-15,6


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maßnahmen (Mauern, Deiche/Dämme) erreicht werden. 

Insgesamt sind Hochwasserschutzmaßnahmen für sieben 

Einzelobjekte erforderlich. 

Für Siedlungen und bedeutende Wirtschafts- und Ver-

kehrsanlagen ist im allgemeinen die Gewährleistung eines 

Schutzes bis HW-Ereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit 

anzustreben (RIWA–T,1994). In den meisten Gewässerab-

schnitten ist eine Annäherung an einen ausgeglichenen 

Feststoffhaushalt möglich. Dabei ergeben sich wesentliche 

Synergien mit ökologisch erforderlichen Maßnahmen (Auf-

weitungen). 

Aufweitungen des Gewässerbettes

Aufweitungen des Gewässerbettes erfüllen im nachhaltigen 

Flussbau unterschiedliche Funktionen. Einerseits erlaubt 

die Aufweitung/Verbreiterung des Flussbettes eine natur-

nahe Entwicklung des Gewässers, andererseits wird eine 

Eintiefung der Gewässersohle verhindert. 

Nach Maßnahmenumsetzung soll die Ybbs wieder frei fließen und Teile 

ihres ehemaligen Gewässerbettes zurück erhalten. Die gewässertypischen 

Tier- und Pflanzenarten sollen ausreichend Lebensraum zurückerhalten, 

Fische dürfen nicht durch Querbauwerke behindert werden um ihre 

Laichplätze erreichen zu können. Auch die Neuanlage und Vernetzung von 

Nebengewässern mit dem Hauptgewässer wird angestrebt. Ein morpholo-

gischer Zustand, der jenem der Ybbs von 1940 angelehnt ist, könnte diese 

Ziele erfüllen.

24


 

Da die Wassertiefen im breiteren Bett des Aufweitungs-

bereiches verringert sind und damit die Erosionskraft des 

Wassers reduziert ist, können steilere Fließstrecken mit sta-

biler Sohle geschaffen werden. Auf diese Weise kann die 

Zahl der zur Sohlsicherung eingesetzten Querbauwerke im 

Abschnitt Steg Amstetten (km 21,057) bis Bearbeitungsge-

bietsende reduziert werden. Für den Gewässerlebensraum 

ergeben sich große Aufwertungen, die zur Erreichung der 

Anforderungen der WRRL bzw. WRG 2003 beitragen. 

Der Bau der Aufweitungen muss nicht zur Gänze durch 

Baumaschinen vorgenommen werden, sondern erfolgt 

durch die eigendynamische Entwicklung des Gewässers. 

Parallel zum Gewässer werden im Vorland Initialgräben an-

gelegt, die der Ybbs bei Hochwasser die Möglichkeit ge-

ben, ihr zukünftiges Bett durch Erosion selbst zu schaffen. 

Das erodierte Material dient zur Stabilisierung der Ybbs-

sohle und ist damit eine wesentliche Voraussetzung zur Er-

reichung einer dynamischen Sohlstabilität. 

Strukturierungen des Gewässerbettes,  

Rückbau von Uferschutz

Sind aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit keine Auf-

weitungen möglich, wird die Ybbs durch Uferrückbau oder 

Strukturierungen innerhalb des bestehenden Gewässer-

bettes (Mittelwasserbett) aufgewertet. 

Durch den Einbau von Strukturelementen aus Holz oder 

Steinen im Gewässerbett können Linienführung, Tiefenva-

riabilität und Strömungsbild einem naturnäheren Zustand 

angenähert werden. 

Derzeit sind die Uferböschungen der Ybbs flussab Ams-

tetten praktisch durchgehend mit Steinsicherungen befes-

tigt und somit in iher Lage fixiert. Das lokale Entfernen der 

vorhandenen Ufersicherung lässt eine eigendynamische 

Seitenerosion zu. Eine natürliche Entwicklung der Fluss-

ufer wird eingeleitet, der ökologische Zustand der Uferzo-

nen verbessert sich, es können sich wieder naturnahe Kies- 

und Sandufer ausbilden.

Querprofil in einem hypothetischen Aufweitungsbereich: 

Oben: Aktueller Zustand; unten: nach dynamischer Eigenentwicklung. Die zukünftige Entwicklung der Flussufer und der beglei-

tenden weichen Au kann eigendynamisch erfolgen, sodass ein dauerhafter Erfolg erzielt wird. „Versteckte“, tief in das Vorland 

eingegrabene und mit Erdmaterial überschüttete Buhnen verhindern eine unkontrollierte Verlagerung des Flussbettes.

Aufgeweiteter und strukturierter Gewässerabschnitt an der Traisen/NÖ.  

Die Aufweitung/Verbreiterung des Flussbettes lässt eine naturnahe 

 Entwicklung des Gewässers zu.

25


Aufgelöste Rampen – Wiederherstellung der 

Durchwanderbarkeit

Die Durchwanderbarkeit ist im Bereich der Rampenstrecke 

prioritär durch Auflösung der Sohlrampen im Rahmen von 

Gewässeraufweitungen zu erreichen. Um Gefälle abzubau-

en und zur Sicherung vorhandener Brunnenschutzgebiete 

oder Einbauten (z. B. EVN Gasleitung) müssen drei Rampen 

gänzlich sowie eine Rampe teilweise erhalten werden. Hier 

muss die Fischpassierbarkeit entweder durch den Umbau 

der Rampen in flache, aufgelöste Sohlrampen oder durch 

die Anlage von um das Querbauwerk verlaufenden Umge-

hungsarmen bzw. Fischaufstiegshilfen hergestellt werden. 

Alle weiteren Rampen die in den Aufweitungsbereichen lie-

gen, können entfernt bzw. abgesenkt werden. 

Die zu erhaltenden Rampen sind:

–  Rampe km 18,740 (ca. 1,0 m absenken) – Engstelle

–  Rampe km 17,540 – Brunnen Doislau

–  Rampe km 16,965 – Erdgasleitung, Engstelle

–  Rampe km 15,675 – Sicherung der Widerlager Haslauer 

Brücke


Anbindung reliktärer Flussarme, Nebenarme

Dieser Maßnahmentyp sieht die Anbindung und Dotierung 

ehemaliger, noch heute bestehender Ybbs-Nebenarme bei 

Fluss-km 20,0 bzw. 18,5 vor. Diese reliktären Flussschlin-

gen verlaufen entlang von Tiefenlinien im Augebiet (im Plan 

gelb). Diese sollen über Drosselbauwerke dotiert werden, 

wodurch der Abfluss ist im Hochwasserfall begrenzt wird.

Das Grundwasser profitiert durch die Dotation des neuen 

Gerinnenetzwerkes, die Anhebung des GW-Spiegels wirkt 

sich positiv auf die Brunnenanlage Doislau aus.

Knapp oberhalb der Haslauer Brücke münden diese potenti-

ell für eine Anbindung geeigneten Flussschlingen in eine wei-

tere, gewässernahe Potentialfläche, die zur Anlage eines Ne-

benarmes geeignet ist (im Plan magenta). Dieser Nebenarm 

ist bei Niederwasser einseitig von unten an das Hauptge-

wässer angebunden. Bei Hochwasser wird der neue Gewäs-

serarm voll durchströmt (ungedrosselte Dotation), sodass 

dynamische Umlagerungsprozesse stattfinden können.

Wiederherstellung des Kontinuums an den 

Zubringermündungen

Die Mündungen von Url und Zauchbach sollen niveaugleich 

und für alle aquatischen Tierarten passierbar ausgestaltet 

werden. Eine niveaugleiche Anbindung der Nebengewäs-

ser an das Hauptflusssystem sichert eine dauerhafte Ver-

netzung der Gewässerlebensräume.

Karteninhalte:

Potentiell für Aufweitungen geeignete Flächen (rot)

Einzelobjektschutz (weisse Ringe)

Sohlrampen, die nach Maßnahmensetzung entfallen können (rote Querstriche)

Sohlrampen, die voraussichtlich erhalten werden müssen (graueQuerstriche)

Anbindung relikter Flusschlingen (gelb)

Errichtung von Nebenarmen (magenta)

Maßnahmen an Zubringermündungen (grün)

Maßnahmen

26


Im Maßnahmenplan sind alle im GEK formulierten, Maß-

nahmen verortet und alle wesentlichen Rahmenbedingun-

gen (Bauland, Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Widmun-

gen für Grundwasser- und Trinkwasserschutz) dargestellt. 

Er bildet damit eine fundierte Basis für die zukünftige De-

tailplanung und Umsetzung der Maßnahmen. 

Entsprechend dem lokalen Entwicklungspotential werden 

geeignete Maßnahmenflächen ausgewiesen, denen die 

jeweiligen Maßnahmentypen zugeordnet werden. Die zur 

Umsetzung der Maßnahmen geeigneten Flächen sind nicht 

höherwertig genutzt und liegen innerhalb oder knapp über 

dem Ausuferungsbereich des fünfjährlichen Hochwassers. 

Zusätzlich werden jene Querbauwerke ausgewiesen, die 

im Rahmen der Flussbettaufweitungen rückgebaut werden 

können. 

Insgesamt bieten die im GEK ausgewiesenen Potential-

flächen ausreichend Raum, um die Handlungserfordernis-

se hinsichtlich Hochwasserschutz, Hochwasserrückhalt, 

Feststoffhaushalt und Ökologie langfristig zu erfüllen. Nur 

lokal ist aufgrund mangelnder Raumverfügbarkeit keine 

ausreichende Errichtung von Aufweitungsflächen möglich.

Die Ausweisung der potentiellen Maßnahmenstandorte soll als Grundlage für 

die raumplanerische Sicherung dienen, um langfristig das Flächenpotential 

für die erforderlichen Maßnahmen zu erhalten. Sämtliche Maßnahmen werden 

unter Rücksichtnahme auf bestehende Schutzobjekte und wertvolle Lebens-

räume in das Natura 2000 Gebiet eingebunden.

Maßnahmenplan

Abschnitt 1: Haslauerbrücke bis Dingfurth, km 15,600 – Rampe km 16,965

Pos.

Ortsbezeichnung 



links-/rechtsufrig

km 


von           bis

Maßnahmentyp

1.1

Rampe km 15,673



15,673

A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm



1.2

Rampe km 15,875

15,875



A2 Rückbau von Sohlrampe



1.3

Doislau, Zauchbach­

mündung, ru

15,830


15,950 A6 Wiederherstellung des Kontinuums 

an Zubringermündungen

1.4

Rampe km 16,330



16,330

A2 Rückbau von Sohlrampe



1.5

Doislau, ru

16,070

16,970 A3 Aufweitungen



1.6

Doislau, ru

16,070

16,970 A1 Rückbau von Uferschutz



1.7

Rampe km 16,965

16,965



A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm



1.8

Dingfurth, lu

15,830

16,970 A1 Rückbau von Uferschutz



1.9

Dingfurth, lu

15,830

16,970 A3 Aufweitungen



Abschnitt 2: Rampe km 16,965 – Rampe km 18,740

Pos.


Ortsbezeichnung 

links-/rechtsufrig

km 

von           bis



Maßnahmentyp

2.1


Rampe km 17,260

17,260


A2 Rückbau von Sohlrampe

2.2

Dingfurth, lu



17,120

17,510 A3 Aufweitungen

2.3

Dingfurth, lu



17,120

17,510 A1 Rückbau von Uferschutz

2.4

Doislau, ru



17,020

17,500 A1 Rückbau von Uferschutz

2.5

Doislau, ru



17,020

17,540 A3 Aufweitung

2.6

Rampe km 17,540



17,540

A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm



2.7

WVA Amstetten, Brunnen  

Doislau 1 und 2, ru

17,700


S1 Einzelobjektschutz

2.8

Doislau, Gebäude, ru



17,750

S1 Einzelobjektschutz



2.9

Doislau, Gebäude ru

17,600



S1 Einzelobjektschutz



2.10 Doislau, Gebäude, ru

17,400


S1 Einzelobjektschutz

2.11 Rampe km 17,859

17,859


A2 Rückbau von Sohlrampe

2.12 Rampe km 18,300

18,300


A2 Rückbau von Sohlrampe

2.13 Doislau, ru

17,540


18,610 A3 Aufweitung

2.14 Doislau, ru

17,540

18,610 A1 Rückbau von Uferschutz



2.15 Greimpersdorf, lu

17,540


18,690 A1 Rückbau von Uferschutz

2.16 Greimpersdorf, lu

17,540

18,690 A3 Aufweitung



2.17 Rampe km 18,740 , lu

18,740


A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm

2.18 Rampe km 18,740

18,740


A2 Rückbau von Sohlrampe

Abschnitt 3: Rampe km 18,740 – Steg Amstetten km 21,057

Pos.


Ortsbezeichnung 

links-/rechtsufrig

km 

von           bis



Maßnahmentyp

3.1


Rampe km 19,193

19,193


A2 Rückbau von Sohlrampe

3.2

Greimpersdorf, lu



18,690

19,460 A3 Aufweitung

3.3

Greimpersdorf, lu



18,750

19,460 A1 Rückbau von Uferschutz

3.4

Greimpersdorf,  



alte Klär anlage, lu

19,520


S1 Einzelobjektschutz

3.5

Rampe km 19,670



19,670

A2 Rückbau von Sohlrampe



3.6

Greimpersdorf, Wirtschafts­

gebäude, lu

19,840


S1 Einzelobjektschutz

3.7

Rampe km 19,882



19,882

A2 Rückbau von Sohlrampe



3.8

Kläranlage Amstetten, ru

18,860

20,180 A3 Aufweitung



3.9

Kläranlage Amstetten, ru

18,860

20,180 A1 Rückbau von Uferschutz



3.10 Rampe km 20,731

20,731


A2 Rückbau von Sohlrampe

3.11 Eggersdorf, lu

19,860

20,900 A3 Aufweitung



3.12 Eggersdorf, lu

19,860


20,900 A1 Rückbau von Uferschutz

3.13 Allersdorf, ru

20,240

21,050 A3 Aufweitung



3.14 Allersdorf, ru

20,240


21,050 A1 Rückbau von Uferschutz

Abschnitt 4: Gewässerumland km 15,950 – km 20,000

Pos.

Ortsbezeichnung 



links-/rechtsufrig

km 


von           bis

Maßnahmentyp

4.1

Doislau, ru



16,680

15,950 A5 Nebenarm,  

bei NQ einseitig angebunden

4.2


Doislau, ru

16,200


18,550 A4 Anbindung von relikten Gerinnen

4.3


Doislau, ru

18,300


20,000 A4 Anbindung von relikten Gerinnen

27


Zielerreichung

Aufbauend auf die Verortung der Maßnahmen werden de-

ren Gesamtauswirkungen auf den Unterlauf der Ybbs be-

urteilt Die Überprüfung zeigt, dass mit den ausgewiesenen 

Maßnahmen alle für die jeweiligen Gewässerabschnitte de-

finierten Handlungserfordernisse (HW-Schutz, Ökologie, 

etc.) erfüllt werden könnten.

Der DWK (DWK 408810029, flussauf Wehranlage Greins-

furth) weist in den Fließstrecken aktuell bereits einen guten 

fischökologischen Zustand auf. Durch das laufende Life-

Projekt Mostviertel Wachau werden im oberen Projektge-

biet bis Amstetten bereits Strukturierungen umgesetzt. Die 

Restwasserstrecke im Amstettner Knie wird bereits wieder 

permanent dotiert und soll morphologisch aufgewertet wer-

den, das Kontinuum beim Wehr Greinsfurth ist hergestellt. 

Weiters ist die Sanierung der beiden oberen Kraftwerke im 

Projektgebiet in Planung. In diesen beiden Detailwasserkör-

pern ist das Sanierungspotenzial weitgehend umgesetzt.

Im Abschnitt flussab Amstetten soll durch Flussbettaufwei-

tungen mit naturnaher Gewässerausformung eine stabile 

Sohle hergestellt und zeitgleich der HW-Schutz erhalten 

und verbessert werden. Zudem kann die erforderliche Zahl 

von Sohlstufen reduziert und der Instandhaltungsaufwand 

verringert werden. Gleichzeitig können mit den ausgewie-

senen Aufweitungen, zusammen mit der Wiederherstellung 

der Durchgängigkeit bei den verbleibenden Sohlstufen, alle 

Handlungserfordernisse hinsichtlich WRG2003 in der Kom-

petenz der Bundeswasserbauverwaltung erfüllt werden. 

Bei Umsetzung aller Maßnahmen ist der ökologische Ziel-

zustand erreichbar. Durch die Entstehung einer naturnahen 

Flusslandschaft erfolgt auch eine weitere Aufwertung des 

Naherholungswertes.

Luftbildaufnahmen der Ybbs um 1940: 

Zwischen Greimpersdorf und Matzendorf prägen vor der Regulierung des 

Mitelwasserbettes ausgedehnte Schotterflächen das bis zu 400m breite, 

verzweigte Gewässerbett. Abbildung oben: das Ybbsknie und die Ausleitung 

am Wehr Greinsfurth.

28


Das Gewässerentwicklungskonzept wird Ende des Jahres 

2010 fertig gestellt. Dabei wurden alle, für den nachhaltigen 

Hochwasserschutz relevanten Grundlagen erhoben und 

der Handlungsbedarf festgelegt. Aus fachlich/technischer 

Sicht sind in allen Gewässerabschnitten mit Handlungsbe-

darf gemäß WRG 2003 ausreichend Flächen für Maßnah-

men zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Ver-

besserung der Gewässerausformung vorhanden. 

Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Maßnahmen nehmen 

die Eigentumsverhältnisse eine zentrale Rolle ein. Grund-

flächen des Öffentlichem Wassergutes, der Republik, des 

Landes Niederösterreich oder von Gemeinden werden un-

abhängig ihrer aktuellen Flächennutzung als am besten ver-

fügbar eingestuft. Diese umfassen aber entlang der Ybbs 

nur wenige Flächen. Der Großteil der Grundstücke befindet 

sich in Privatbesitz. 

Die tatsächliche Flächenverfügbarkeit wird im Zuge der 

weiteren Bearbeitung mit den Gemeinden und betroffenen 

Grundbesitzern abgeklärt.

Weiters sollen Detailabklärung der Aufweitungstypen hin-

sichtlich Sohlstabilität und ökologischer Wirksamkeit erfol-

gen. Für Aufweitungen unterschiedlicher Breiten wird de-

ren morphologische Entwicklung anhand umfangreicher 

Modellierungen berechnet. 

Diese erlauben bessere Aussagen zum jeweiligen Selbst-

stabilisierungsgefälle und den erreichbaren ökologischen 

Verbesserungen. Diese Überlegungen werden durch Pilot-

maßnahmen validiert. Anschließend sollen mit diesen De-

tailergebnissen die vorliegenden Planungen von Amstetten 

bis zur Donau präzisiert werden.

Ausblick und Umsetzung

Unter Voraussetzung, dass auch die nicht in die Kompetenz der Bundeswas-

serbauverwaltung fallenden Maßnahmen (Restwasser und Durchgängigkeit 

bei Wehranlagen) umgesetzt werden, kann der ökologische Zielzustand 

erreicht werden.

Naturnaher Aufzweigungsbereich an der Ybbs Höhe Heide/Göstling.

29


Organisation des Hochwasserschutzes in Österreich: Die na-

tionale Organisation des Hochwasserschutzes in Österreich 

gliedert sich aufgrund der rechtlichen Vorgaben, der natur-

räumlichen Vielfalt und der regional unterschiedlichen Auf-

gaben in drei Bereiche:

•  Regulierung und Betreuung von Gewässern

•  Wildbachverbauung und

•  Erhaltung und Entwicklung der Wasserstraßen.

 

Diese drei Aufgabenfelder sind den folgenden Verwaltungs-



einheiten zugeordnet:

•  Die Betreuung aller Gewässer, ausgenommen Wildbäche

und Wasserstraßen, obliegt der Bundeswasserbauver-

waltung (

BWV). Diese Aufgabe wird gemeinsam von den 

Ämtern der Landesregierungen und dem Bundesminis-

terium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-

serwirtschaft (Abteilung VII 5 – Schutzwasserwirtschaft) 

wahrgenommen.

•  Wildbäche,  deren  Grenzen  per  Verordnung  festgelegt

sind, fallen unter die Agenden des Forsttechnischen 

Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (

WLV) im 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Um-

welt und Wasserwirtschaft.

•  Donau,  March  und  Thaya  fallen  in  den  Zuständigkeits-

bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation 

und Technologie (BMVIT).

EU-WRRL: Die europäische Wasserpolitik wurde durch die im 

Jahr 2000 in Kraft getretene 

Wasserrahmenrichtlinie (RL 

2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtli-

nie hat eine systematische Verbesserung und Erreichen des 

„guten ökologischen Zustands“ im Jahr 2015 für alle euro-

päischen Gewässer zum Ziel. Dabei darf es zu keiner weite-

ren Verschlechterung der Gewässer kommen (Verschlechte-

rungsverbot!). Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht 

erfolgte mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 2003 (WRG 

2003). 

WRG:  Das Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959, zuletzt geändert 



mit BGBl. I Nr. 14/2011 regelt die Zulässigkeit von Eingrif-

fen in oder Einflüssen auf Gewässer und bildet somit eine 

Rechtsgrundlage für die diesbezügliche Tätigkeit der BWV. 

Im Gesetz werden insbesondere folgende drei Themenkrei-

se behandelt:

•  die Benutzung der Gewässer

•  der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer

•  der Schutz vor den Gefahren des Wassers

 

Schwerpunkt der WRG-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 14/2011, 



ist die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richt-

linie (RL 2007/60/EG) durch Festlegung der einzelnen Schrit-

te des von der Richtlinie vorgegebenen Planungsprozesses 

für ein Hochwasserrisikomanagement. Daneben wird eine 

zeitgerechte (Teil-)Zielerreichung der im Nationalen Gewäs-

serbewirtschaftungsplan 2009 (NGP 2009) vorgesehen Maß-

nahmen durch die Modifikation bestehender Bestimmungen 

betreffend Sanierungsprogramme (§ 33d) und eine allgemei-

ne Verpflichtung zur Einhaltung des Standes der Technik (§ 

12a) unterstützt.

Gewässerentwicklungskonzepte (GEK): Übergeordnete fluss-

gebietsbezogene Planungen an Gewässern, die auf Grund-

lage der Gewässersituation die Festlegung der schutz-

wasserwirtschaftlichen Ziele und Aufgaben sowie der 

gewässerökologischen Ziele und Aufgaben zum Inhalt ha-

ben. GEK beinhalten: 

•  Darstellung der Situation der Gewässer

Glossar


•  Formulierung eines gewässerspezifischen Leitbildes mit

Detaillierung der Zielsetzungen des Nationalen Gewäs-

serbewirtschaftungsplanes NGP 

•  Optimierung des Hochwasserschutzes

•  Maßnahmenkatalog mit Setzung von Schwerpunkten

•  Bereitstellung  von  Grundlagendaten  für  Detailbearbei-

tungen 

Gewässerzustand, ökologisch guter: Zustand eines Oberflä-



chenwasserkörpers gemäß der Einstufung nach Anhang 5 

Wasserrahmenrichtlinie 2000 bzw. WRG. Der ökologische 

Zustand wird in der Qualität von Struktur und Funktionsfä-

higkeit aquatischer in Verbindung mit Oberflächengewässern 

stehender Ökosysteme definiert. 

HQ

100



: Unter einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ

100


) wird jene 

Abflussmenge verstanden, die statistisch gesehen einmal in 

100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Baumaßnahmen 

im Abflussbereich 30-jährlicher Hochwasser bedürfen laut 

Wasserrechtsgesetz einer wasserrechtlichen Bewilligung.

integrierter Hochwasserschutz: Schutz vor Verheerungen 

durch Hochwasser, der das Zusammenwirken von vorbeu-

gendem, technischem und vorsorgendem Hochwasser-

schutz umfasst. 

Leitbild: Arbeitsgrundlage, die den anzustrebenden Zustand ei-

nes Gewässers in abiotischer, biotischer und schutzwasser-

wirtschaftlicher Hinsicht angibt und aus einer Zusammenfüh-

rung sektoraler Zielzustände gebildet wurde. 

Maßnahmenkonzept: Das abgestimmte Maßnahmenkonzept 

gibt einen Überblick über die zukünftigen Einzelmaßnahmen 

im gesamten Planungsgebiet. Unter Berücksichtigung des 

Flussgebietes ist dafür im Zusammenwirken mit den betroffe-

nen Dienststellen und Gemeinden die für jeden Teilabschnitt 

optimale Variante auszuwählen und an die spezifischen Ver-

hältnisse anzupassen. Für das gesamte Maßnahmenkonzept 

ist eine Evaluierung hinsichtlich der im Leitbild formulierten 

Ziele vorzunehmen. Neben der Bemessungswassermenge 

sind auch der Überlastfall zu betrachten und Maßnahmen 

zur Minimierung des Restrisikos vorzusehen. 

Retentionsraum: Überschwemmungsgebiet, das durch stehen-

de oder fließende Retention einen Rückhalt von Wasser be-

wirkt. 

 

RIWA-T: Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (BWV). 



Gegenstand der Richtlinien ist die Besorgung der durch den 

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und 

Wasserwirtschaft wahrzunehmenden Geschäfte der Bun-

deswasserbauverwaltung – Aufgabenbereich Schutzwasser-

wirtschaft, die in Anwendung des Wasserbautenförderungs-

gesetzes (WBFG) anfallen. 

technischer Hochwasserschutz: Hochwasserschutz durch 

Baumaßnahmen. 

vorbeugender Hochwasserschutz: Hochwasserschutz, der 

unter Ausnutzung natürlicher Maßnahmen wie Schaffung von 

Retentionsflächen, Aufforstung von Auen, Zulassen von Mä-

andern udgl. einen Rückhalt in der Fläche vorsieht. 

Wasserkörper:  Ein Oberflächenwasserkörper ist ein einheitli-

cher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewäs-

sers und dient als Bewertungseinheit entsprechend dem 

WRG. 


30

Blick von der Brücke in Kematen auf die tief 

eingeschnittene Schluchtstrecke der Ybbs.



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