Gewässerentwicklungskonzept Ybbs Leutzmannsdorf Kematen, km 35,3-15,6
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maßnahmen (Mauern, Deiche/Dämme) erreicht werden. Insgesamt sind Hochwasserschutzmaßnahmen für sieben Einzelobjekte erforderlich. Für Siedlungen und bedeutende Wirtschafts- und Ver- kehrsanlagen ist im allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis HW-Ereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit anzustreben (RIWA–T,1994). In den meisten Gewässerab- schnitten ist eine Annäherung an einen ausgeglichenen Feststoffhaushalt möglich. Dabei ergeben sich wesentliche Synergien mit ökologisch erforderlichen Maßnahmen (Auf- weitungen). Aufweitungen des Gewässerbettes Aufweitungen des Gewässerbettes erfüllen im nachhaltigen Flussbau unterschiedliche Funktionen. Einerseits erlaubt die Aufweitung/Verbreiterung des Flussbettes eine natur- nahe Entwicklung des Gewässers, andererseits wird eine Eintiefung der Gewässersohle verhindert. Nach Maßnahmenumsetzung soll die Ybbs wieder frei fließen und Teile ihres ehemaligen Gewässerbettes zurück erhalten. Die gewässertypischen Tier- und Pflanzenarten sollen ausreichend Lebensraum zurückerhalten, Fische dürfen nicht durch Querbauwerke behindert werden um ihre Laichplätze erreichen zu können. Auch die Neuanlage und Vernetzung von Nebengewässern mit dem Hauptgewässer wird angestrebt. Ein morpholo- gischer Zustand, der jenem der Ybbs von 1940 angelehnt ist, könnte diese Ziele erfüllen. 24
Da die Wassertiefen im breiteren Bett des Aufweitungs- bereiches verringert sind und damit die Erosionskraft des Wassers reduziert ist, können steilere Fließstrecken mit sta- biler Sohle geschaffen werden. Auf diese Weise kann die Zahl der zur Sohlsicherung eingesetzten Querbauwerke im Abschnitt Steg Amstetten (km 21,057) bis Bearbeitungsge- bietsende reduziert werden. Für den Gewässerlebensraum ergeben sich große Aufwertungen, die zur Erreichung der Anforderungen der WRRL bzw. WRG 2003 beitragen. Der Bau der Aufweitungen muss nicht zur Gänze durch Baumaschinen vorgenommen werden, sondern erfolgt durch die eigendynamische Entwicklung des Gewässers. Parallel zum Gewässer werden im Vorland Initialgräben an- gelegt, die der Ybbs bei Hochwasser die Möglichkeit ge- ben, ihr zukünftiges Bett durch Erosion selbst zu schaffen. Das erodierte Material dient zur Stabilisierung der Ybbs- sohle und ist damit eine wesentliche Voraussetzung zur Er- reichung einer dynamischen Sohlstabilität. Strukturierungen des Gewässerbettes, Rückbau von Uferschutz Sind aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit keine Auf- weitungen möglich, wird die Ybbs durch Uferrückbau oder Strukturierungen innerhalb des bestehenden Gewässer- bettes (Mittelwasserbett) aufgewertet. Durch den Einbau von Strukturelementen aus Holz oder Steinen im Gewässerbett können Linienführung, Tiefenva- riabilität und Strömungsbild einem naturnäheren Zustand angenähert werden. Derzeit sind die Uferböschungen der Ybbs flussab Ams- tetten praktisch durchgehend mit Steinsicherungen befes- tigt und somit in iher Lage fixiert. Das lokale Entfernen der vorhandenen Ufersicherung lässt eine eigendynamische Seitenerosion zu. Eine natürliche Entwicklung der Fluss- ufer wird eingeleitet, der ökologische Zustand der Uferzo- nen verbessert sich, es können sich wieder naturnahe Kies- und Sandufer ausbilden. Querprofil in einem hypothetischen Aufweitungsbereich: Oben: Aktueller Zustand; unten: nach dynamischer Eigenentwicklung. Die zukünftige Entwicklung der Flussufer und der beglei- tenden weichen Au kann eigendynamisch erfolgen, sodass ein dauerhafter Erfolg erzielt wird. „Versteckte“, tief in das Vorland eingegrabene und mit Erdmaterial überschüttete Buhnen verhindern eine unkontrollierte Verlagerung des Flussbettes. Aufgeweiteter und strukturierter Gewässerabschnitt an der Traisen/NÖ. Die Aufweitung/Verbreiterung des Flussbettes lässt eine naturnahe Entwicklung des Gewässers zu. 25
Aufgelöste Rampen – Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit Die Durchwanderbarkeit ist im Bereich der Rampenstrecke prioritär durch Auflösung der Sohlrampen im Rahmen von Gewässeraufweitungen zu erreichen. Um Gefälle abzubau- en und zur Sicherung vorhandener Brunnenschutzgebiete oder Einbauten (z. B. EVN Gasleitung) müssen drei Rampen gänzlich sowie eine Rampe teilweise erhalten werden. Hier muss die Fischpassierbarkeit entweder durch den Umbau der Rampen in flache, aufgelöste Sohlrampen oder durch die Anlage von um das Querbauwerk verlaufenden Umge- hungsarmen bzw. Fischaufstiegshilfen hergestellt werden. Alle weiteren Rampen die in den Aufweitungsbereichen lie- gen, können entfernt bzw. abgesenkt werden. Die zu erhaltenden Rampen sind: – Rampe km 18,740 (ca. 1,0 m absenken) – Engstelle – Rampe km 17,540 – Brunnen Doislau – Rampe km 16,965 – Erdgasleitung, Engstelle – Rampe km 15,675 – Sicherung der Widerlager Haslauer Brücke
Anbindung reliktärer Flussarme, Nebenarme Dieser Maßnahmentyp sieht die Anbindung und Dotierung ehemaliger, noch heute bestehender Ybbs-Nebenarme bei Fluss-km 20,0 bzw. 18,5 vor. Diese reliktären Flussschlin- gen verlaufen entlang von Tiefenlinien im Augebiet (im Plan gelb). Diese sollen über Drosselbauwerke dotiert werden, wodurch der Abfluss ist im Hochwasserfall begrenzt wird. Das Grundwasser profitiert durch die Dotation des neuen Gerinnenetzwerkes, die Anhebung des GW-Spiegels wirkt sich positiv auf die Brunnenanlage Doislau aus. Knapp oberhalb der Haslauer Brücke münden diese potenti- ell für eine Anbindung geeigneten Flussschlingen in eine wei- tere, gewässernahe Potentialfläche, die zur Anlage eines Ne- benarmes geeignet ist (im Plan magenta). Dieser Nebenarm ist bei Niederwasser einseitig von unten an das Hauptge- wässer angebunden. Bei Hochwasser wird der neue Gewäs- serarm voll durchströmt (ungedrosselte Dotation), sodass dynamische Umlagerungsprozesse stattfinden können. Wiederherstellung des Kontinuums an den Zubringermündungen Die Mündungen von Url und Zauchbach sollen niveaugleich und für alle aquatischen Tierarten passierbar ausgestaltet werden. Eine niveaugleiche Anbindung der Nebengewäs- ser an das Hauptflusssystem sichert eine dauerhafte Ver- netzung der Gewässerlebensräume. Karteninhalte: Potentiell für Aufweitungen geeignete Flächen (rot) Einzelobjektschutz (weisse Ringe) Sohlrampen, die nach Maßnahmensetzung entfallen können (rote Querstriche) Sohlrampen, die voraussichtlich erhalten werden müssen (graueQuerstriche) Anbindung relikter Flusschlingen (gelb) Errichtung von Nebenarmen (magenta) Maßnahmen an Zubringermündungen (grün) Maßnahmen 26
Im Maßnahmenplan sind alle im GEK formulierten, Maß- nahmen verortet und alle wesentlichen Rahmenbedingun- gen (Bauland, Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Widmun- gen für Grundwasser- und Trinkwasserschutz) dargestellt. Er bildet damit eine fundierte Basis für die zukünftige De- tailplanung und Umsetzung der Maßnahmen. Entsprechend dem lokalen Entwicklungspotential werden geeignete Maßnahmenflächen ausgewiesen, denen die jeweiligen Maßnahmentypen zugeordnet werden. Die zur Umsetzung der Maßnahmen geeigneten Flächen sind nicht höherwertig genutzt und liegen innerhalb oder knapp über dem Ausuferungsbereich des fünfjährlichen Hochwassers. Zusätzlich werden jene Querbauwerke ausgewiesen, die im Rahmen der Flussbettaufweitungen rückgebaut werden können. Insgesamt bieten die im GEK ausgewiesenen Potential- flächen ausreichend Raum, um die Handlungserfordernis- se hinsichtlich Hochwasserschutz, Hochwasserrückhalt, Feststoffhaushalt und Ökologie langfristig zu erfüllen. Nur lokal ist aufgrund mangelnder Raumverfügbarkeit keine ausreichende Errichtung von Aufweitungsflächen möglich. Die Ausweisung der potentiellen Maßnahmenstandorte soll als Grundlage für die raumplanerische Sicherung dienen, um langfristig das Flächenpotential für die erforderlichen Maßnahmen zu erhalten. Sämtliche Maßnahmen werden unter Rücksichtnahme auf bestehende Schutzobjekte und wertvolle Lebens- räume in das Natura 2000 Gebiet eingebunden. Maßnahmenplan Abschnitt 1: Haslauerbrücke bis Dingfurth, km 15,600 – Rampe km 16,965 Pos. Ortsbezeichnung links-/rechtsufrig km
von bis Maßnahmentyp 1.1 Rampe km 15,673 15,673 – A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm 1.2 Rampe km 15,875 15,875 –
1.3 Doislau, Zauchbach mündung, ru 15,830
15,950 A6 Wiederherstellung des Kontinuums an Zubringermündungen 1.4 Rampe km 16,330 16,330 – A2 Rückbau von Sohlrampe 1.5 Doislau, ru 16,070 16,970 A3 Aufweitungen 1.6 Doislau, ru 16,070 16,970 A1 Rückbau von Uferschutz 1.7 Rampe km 16,965 16,965 –
1.8 Dingfurth, lu 15,830 16,970 A1 Rückbau von Uferschutz 1.9 Dingfurth, lu 15,830 16,970 A3 Aufweitungen Abschnitt 2: Rampe km 16,965 – Rampe km 18,740 Pos.
Ortsbezeichnung links-/rechtsufrig km von bis Maßnahmentyp 2.1
Rampe km 17,260 17,260
– A2 Rückbau von Sohlrampe 2.2 Dingfurth, lu 17,120 17,510 A3 Aufweitungen 2.3 Dingfurth, lu 17,120 17,510 A1 Rückbau von Uferschutz 2.4 Doislau, ru 17,020 17,500 A1 Rückbau von Uferschutz 2.5 Doislau, ru 17,020 17,540 A3 Aufweitung 2.6 Rampe km 17,540 17,540 – A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm 2.7 WVA Amstetten, Brunnen Doislau 1 und 2, ru 17,700
– S1 Einzelobjektschutz 2.8 Doislau, Gebäude, ru 17,750 – S1 Einzelobjektschutz 2.9 Doislau, Gebäude ru 17,600 –
2.10 Doislau, Gebäude, ru 17,400
– S1 Einzelobjektschutz 2.11 Rampe km 17,859 17,859
– A2 Rückbau von Sohlrampe 2.12 Rampe km 18,300 18,300
– A2 Rückbau von Sohlrampe 2.13 Doislau, ru 17,540
18,610 A3 Aufweitung 2.14 Doislau, ru 17,540 18,610 A1 Rückbau von Uferschutz 2.15 Greimpersdorf, lu 17,540
18,690 A1 Rückbau von Uferschutz 2.16 Greimpersdorf, lu 17,540 18,690 A3 Aufweitung 2.17 Rampe km 18,740 , lu 18,740
– A7 FAH, Umgehungsgerinne, Seitenarm 2.18 Rampe km 18,740 18,740
– A2 Rückbau von Sohlrampe Abschnitt 3: Rampe km 18,740 – Steg Amstetten km 21,057 Pos.
Ortsbezeichnung links-/rechtsufrig km von bis Maßnahmentyp 3.1
Rampe km 19,193 19,193
– A2 Rückbau von Sohlrampe 3.2 Greimpersdorf, lu 18,690 19,460 A3 Aufweitung 3.3 Greimpersdorf, lu 18,750 19,460 A1 Rückbau von Uferschutz 3.4 Greimpersdorf, alte Klär anlage, lu 19,520
– S1 Einzelobjektschutz 3.5 Rampe km 19,670 19,670 – A2 Rückbau von Sohlrampe 3.6 Greimpersdorf, Wirtschafts gebäude, lu 19,840
– S1 Einzelobjektschutz 3.7 Rampe km 19,882 19,882 – A2 Rückbau von Sohlrampe 3.8 Kläranlage Amstetten, ru 18,860 20,180 A3 Aufweitung 3.9 Kläranlage Amstetten, ru 18,860 20,180 A1 Rückbau von Uferschutz 3.10 Rampe km 20,731 20,731
A2 Rückbau von Sohlrampe 3.11 Eggersdorf, lu 19,860 20,900 A3 Aufweitung 3.12 Eggersdorf, lu 19,860
20,900 A1 Rückbau von Uferschutz 3.13 Allersdorf, ru 20,240 21,050 A3 Aufweitung 3.14 Allersdorf, ru 20,240
21,050 A1 Rückbau von Uferschutz Abschnitt 4: Gewässerumland km 15,950 – km 20,000 Pos. Ortsbezeichnung links-/rechtsufrig km
von bis Maßnahmentyp 4.1 Doislau, ru 16,680 15,950 A5 Nebenarm, bei NQ einseitig angebunden 4.2
Doislau, ru 16,200
18,550 A4 Anbindung von relikten Gerinnen 4.3
Doislau, ru 18,300
20,000 A4 Anbindung von relikten Gerinnen 27
Zielerreichung Aufbauend auf die Verortung der Maßnahmen werden de- ren Gesamtauswirkungen auf den Unterlauf der Ybbs be- urteilt Die Überprüfung zeigt, dass mit den ausgewiesenen Maßnahmen alle für die jeweiligen Gewässerabschnitte de- finierten Handlungserfordernisse (HW-Schutz, Ökologie, etc.) erfüllt werden könnten. Der DWK (DWK 408810029, flussauf Wehranlage Greins- furth) weist in den Fließstrecken aktuell bereits einen guten fischökologischen Zustand auf. Durch das laufende Life- Projekt Mostviertel Wachau werden im oberen Projektge- biet bis Amstetten bereits Strukturierungen umgesetzt. Die Restwasserstrecke im Amstettner Knie wird bereits wieder permanent dotiert und soll morphologisch aufgewertet wer- den, das Kontinuum beim Wehr Greinsfurth ist hergestellt. Weiters ist die Sanierung der beiden oberen Kraftwerke im Projektgebiet in Planung. In diesen beiden Detailwasserkör- pern ist das Sanierungspotenzial weitgehend umgesetzt. Im Abschnitt flussab Amstetten soll durch Flussbettaufwei- tungen mit naturnaher Gewässerausformung eine stabile Sohle hergestellt und zeitgleich der HW-Schutz erhalten und verbessert werden. Zudem kann die erforderliche Zahl von Sohlstufen reduziert und der Instandhaltungsaufwand verringert werden. Gleichzeitig können mit den ausgewie- senen Aufweitungen, zusammen mit der Wiederherstellung der Durchgängigkeit bei den verbleibenden Sohlstufen, alle Handlungserfordernisse hinsichtlich WRG2003 in der Kom- petenz der Bundeswasserbauverwaltung erfüllt werden. Bei Umsetzung aller Maßnahmen ist der ökologische Ziel- zustand erreichbar. Durch die Entstehung einer naturnahen Flusslandschaft erfolgt auch eine weitere Aufwertung des Naherholungswertes. Luftbildaufnahmen der Ybbs um 1940: Zwischen Greimpersdorf und Matzendorf prägen vor der Regulierung des Mitelwasserbettes ausgedehnte Schotterflächen das bis zu 400m breite, verzweigte Gewässerbett. Abbildung oben: das Ybbsknie und die Ausleitung am Wehr Greinsfurth. 28
Das Gewässerentwicklungskonzept wird Ende des Jahres 2010 fertig gestellt. Dabei wurden alle, für den nachhaltigen Hochwasserschutz relevanten Grundlagen erhoben und der Handlungsbedarf festgelegt. Aus fachlich/technischer Sicht sind in allen Gewässerabschnitten mit Handlungsbe- darf gemäß WRG 2003 ausreichend Flächen für Maßnah- men zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Ver- besserung der Gewässerausformung vorhanden. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Maßnahmen nehmen die Eigentumsverhältnisse eine zentrale Rolle ein. Grund- flächen des Öffentlichem Wassergutes, der Republik, des Landes Niederösterreich oder von Gemeinden werden un- abhängig ihrer aktuellen Flächennutzung als am besten ver- fügbar eingestuft. Diese umfassen aber entlang der Ybbs nur wenige Flächen. Der Großteil der Grundstücke befindet sich in Privatbesitz. Die tatsächliche Flächenverfügbarkeit wird im Zuge der weiteren Bearbeitung mit den Gemeinden und betroffenen Grundbesitzern abgeklärt. Weiters sollen Detailabklärung der Aufweitungstypen hin- sichtlich Sohlstabilität und ökologischer Wirksamkeit erfol- gen. Für Aufweitungen unterschiedlicher Breiten wird de- ren morphologische Entwicklung anhand umfangreicher Modellierungen berechnet. Diese erlauben bessere Aussagen zum jeweiligen Selbst- stabilisierungsgefälle und den erreichbaren ökologischen Verbesserungen. Diese Überlegungen werden durch Pilot- maßnahmen validiert. Anschließend sollen mit diesen De- tailergebnissen die vorliegenden Planungen von Amstetten bis zur Donau präzisiert werden. Ausblick und Umsetzung Unter Voraussetzung, dass auch die nicht in die Kompetenz der Bundeswas- serbauverwaltung fallenden Maßnahmen (Restwasser und Durchgängigkeit bei Wehranlagen) umgesetzt werden, kann der ökologische Zielzustand erreicht werden. Naturnaher Aufzweigungsbereich an der Ybbs Höhe Heide/Göstling. 29
Organisation des Hochwasserschutzes in Österreich: Die na- tionale Organisation des Hochwasserschutzes in Österreich gliedert sich aufgrund der rechtlichen Vorgaben, der natur- räumlichen Vielfalt und der regional unterschiedlichen Auf- gaben in drei Bereiche: • Regulierung und Betreuung von Gewässern • Wildbachverbauung und • Erhaltung und Entwicklung der Wasserstraßen.
Diese drei Aufgabenfelder sind den folgenden Verwaltungs- einheiten zugeordnet: • Die Betreuung aller Gewässer, ausgenommen Wildbäche und Wasserstraßen, obliegt der Bundeswasserbauver- waltung ( BWV). Diese Aufgabe wird gemeinsam von den Ämtern der Landesregierungen und dem Bundesminis- terium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was- serwirtschaft (Abteilung VII 5 – Schutzwasserwirtschaft) wahrgenommen. • Wildbäche, deren Grenzen per Verordnung festgelegt sind, fallen unter die Agenden des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung ( WLV) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Um- welt und Wasserwirtschaft. • Donau, March und Thaya fallen in den Zuständigkeits- bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). EU-WRRL: Die europäische Wasserpolitik wurde durch die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtli- nie hat eine systematische Verbesserung und Erreichen des „guten ökologischen Zustands“ im Jahr 2015 für alle euro- päischen Gewässer zum Ziel. Dabei darf es zu keiner weite- ren Verschlechterung der Gewässer kommen (Verschlechte- rungsverbot!). Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 2003 (WRG 2003). WRG: Das Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 14/2011 regelt die Zulässigkeit von Eingrif- fen in oder Einflüssen auf Gewässer und bildet somit eine Rechtsgrundlage für die diesbezügliche Tätigkeit der BWV. Im Gesetz werden insbesondere folgende drei Themenkrei- se behandelt: • die Benutzung der Gewässer • der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer • der Schutz vor den Gefahren des Wassers
Schwerpunkt der WRG-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 14/2011, ist die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richt- linie (RL 2007/60/EG) durch Festlegung der einzelnen Schrit- te des von der Richtlinie vorgegebenen Planungsprozesses für ein Hochwasserrisikomanagement. Daneben wird eine zeitgerechte (Teil-)Zielerreichung der im Nationalen Gewäs- serbewirtschaftungsplan 2009 (NGP 2009) vorgesehen Maß- nahmen durch die Modifikation bestehender Bestimmungen betreffend Sanierungsprogramme (§ 33d) und eine allgemei- ne Verpflichtung zur Einhaltung des Standes der Technik (§ 12a) unterstützt. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK): Übergeordnete fluss- gebietsbezogene Planungen an Gewässern, die auf Grund- lage der Gewässersituation die Festlegung der schutz- wasserwirtschaftlichen Ziele und Aufgaben sowie der gewässerökologischen Ziele und Aufgaben zum Inhalt ha- ben. GEK beinhalten: • Darstellung der Situation der Gewässer Glossar
• Formulierung eines gewässerspezifischen Leitbildes mit Detaillierung der Zielsetzungen des Nationalen Gewäs- serbewirtschaftungsplanes NGP • Optimierung des Hochwasserschutzes • Maßnahmenkatalog mit Setzung von Schwerpunkten • Bereitstellung von Grundlagendaten für Detailbearbei- tungen Gewässerzustand, ökologisch guter: Zustand eines Oberflä- chenwasserkörpers gemäß der Einstufung nach Anhang 5 Wasserrahmenrichtlinie 2000 bzw. WRG. Der ökologische Zustand wird in der Qualität von Struktur und Funktionsfä- higkeit aquatischer in Verbindung mit Oberflächengewässern stehender Ökosysteme definiert. HQ 100 : Unter einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100
) wird jene Abflussmenge verstanden, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Baumaßnahmen im Abflussbereich 30-jährlicher Hochwasser bedürfen laut Wasserrechtsgesetz einer wasserrechtlichen Bewilligung. integrierter Hochwasserschutz: Schutz vor Verheerungen durch Hochwasser, der das Zusammenwirken von vorbeu- gendem, technischem und vorsorgendem Hochwasser- schutz umfasst. Leitbild: Arbeitsgrundlage, die den anzustrebenden Zustand ei- nes Gewässers in abiotischer, biotischer und schutzwasser- wirtschaftlicher Hinsicht angibt und aus einer Zusammenfüh- rung sektoraler Zielzustände gebildet wurde. Maßnahmenkonzept: Das abgestimmte Maßnahmenkonzept gibt einen Überblick über die zukünftigen Einzelmaßnahmen im gesamten Planungsgebiet. Unter Berücksichtigung des Flussgebietes ist dafür im Zusammenwirken mit den betroffe- nen Dienststellen und Gemeinden die für jeden Teilabschnitt optimale Variante auszuwählen und an die spezifischen Ver- hältnisse anzupassen. Für das gesamte Maßnahmenkonzept ist eine Evaluierung hinsichtlich der im Leitbild formulierten Ziele vorzunehmen. Neben der Bemessungswassermenge sind auch der Überlastfall zu betrachten und Maßnahmen zur Minimierung des Restrisikos vorzusehen. Retentionsraum: Überschwemmungsgebiet, das durch stehen- de oder fließende Retention einen Rückhalt von Wasser be- wirkt.
Gegenstand der Richtlinien ist die Besorgung der durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wahrzunehmenden Geschäfte der Bun- deswasserbauverwaltung – Aufgabenbereich Schutzwasser- wirtschaft, die in Anwendung des Wasserbautenförderungs- gesetzes (WBFG) anfallen. technischer Hochwasserschutz: Hochwasserschutz durch Baumaßnahmen. vorbeugender Hochwasserschutz: Hochwasserschutz, der unter Ausnutzung natürlicher Maßnahmen wie Schaffung von Retentionsflächen, Aufforstung von Auen, Zulassen von Mä- andern udgl. einen Rückhalt in der Fläche vorsieht. Wasserkörper: Ein Oberflächenwasserkörper ist ein einheitli- cher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewäs- sers und dient als Bewertungseinheit entsprechend dem WRG.
30 Blick von der Brücke in Kematen auf die tief eingeschnittene Schluchtstrecke der Ybbs. Download 274.66 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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