Koehler leutwein
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- KOEHLER LEUTWEIN
- 3.1.1. Variante 1 Anlage 2
- 3.1.3. Variante 2b
- Anlage 4
- 4.2.2. Variante 2a
- 4.2.4. Variante 3b
- Anlage 15
KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n keitsunterschiede von mehr als 2,5 % wahr. Durch die LAI 2002 werden erheb- liche Belästigungen unabhängig von der Wohngebietsnutzung dann ausgewie- sen, wenn an jedem relevanten Immissionspunkt eine „Worst-Case“- Beschattungsdauer von 30 h/a (entsprechend 8 h/a reale Beschattungsdauer) festgestellt wird. Hierbei wird die astronomisch maximal mögliche Beschattung berechnet, d.h. keine Schattenwurfsreduzierung, z.B. durch Bewölkung, be- rücksichtigt.
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 9 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n 3. Ergebnisse der Lärmimmissionsberechnung Neben den einzelnen Lärmemittenten (Windenergieanlagen / Gewerbeflächen) wurde die umgebene Bebauung, sowie die topografischen Verhältnisse zu Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexionen in die Berechnung einbezogen.
Es erfolgten zunächst Lärmisophonenberechnungen, welche die Lärmsituation vor allem im Außenbereich von Wohngebäuden und im Landschaftsraum deutlich vi- sualisieren können. Die Pegel der Rasterlärmkarten können vor einem Gebäude bis zu 3 dB(A) höher liegen, als eine vergleichbare Einzelpunktberechnung an der Gebäudefassade. Bei der Annäherung an ein Gebäude erhält ein berechneter Rasterpunkt immer auch den reflektierenden Schall der Gebäude, ein Fassaden- pegel, der diesem Gebäude zugeordnet ist, jedoch nicht. Die Berechnung der Einzelpunkte in einem Raster von 10x10 m wurde in einer Höhe von 4 m über Grund durchgeführt.
Betreibers WPD auf der Langenbrander Höhe (5 Windenergieanlagen) sowie maximale Anlagenkofiguration auf dem Hengstberg gemäß dem vorhandenen Sondernutzungsgebiet erneuerbarer Energien (4 Windener- gieanlagen) und einer maximalen Anlagenkofiguration auf dem Unteren Eiberg (5 Windenergieanlagen). Alle Anlagen emittieren mit 105 dB(A). Zudem sind die erwähnten Gewerbegebiete in Höfen an der Enz und Bad Wildbad mit in die Berechnung aufgenommen. Dargestellt ist der Nacht- zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Nahezu die gesamte besiedelte Fläche Höfens an der Enz liegt im Bereich der Lärmisophonen zwischen 35-40 dB(A). Dies entspricht den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete, wobei anzumerken ist, dass in Höfen auch rei- ne Wohngebiete nördlich des Schönblickweges und in der Carl- Commerell-Straße existieren. Für diese reinen Wohngebiete ergeben sich somit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte.
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 10 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n 3.1.2. Variante 2a Diese Variante entspricht der vorangegangenen Variante mit dem Unter- schied, dass im Bereich des Hengstberges nun vier Anlagen in Ostwest- richtung angenommen werden, von denen nur noch eine im Bereich des Sondernutzungsgebietes erneuerbare Energien liegt.
Isophonenausbreitung im Nachtzeitraum. Obwohl auf der Höfen zuge- wandten Bergflanke des Hengstberges nun nur noch eine Anlage, ge- genüber der hervorgegangenen Variante als Lärmemittent auftritt, liegen die bebauten Teile Höfens weiterhin über dem für reine Wohngebiete gel- tenden Richtwerte von über 35 dB(A). Überschreitung der Richtwerte für allgemeine Wohngebiete über 40 dB(A) werden auch hier nicht erreicht.
In dieser Variante wurde gegenüber der vorangegangenen Variante 2a die Anlage auf dem Hengstberg, die noch auf der Gemarkung Höfen an der Enz liegt, als schallemittent gestrichen. In die Berechnung flossen neben den Standorten Langenbrander Höhe und Unterer Eiberg nur noch die drei auf Schönberger Gemarkung gelegenen Anlagen auf dem Hengstberg ein. Es zeigt sich, dass am Westhang des Hengstberges nun auch Gebiete auftreten, in denen der Orientierungswert für reine Wohn- gebiete 35 dB(A) unterschritten wird. Dennoch liegen die reinen Wohn- gebiete in der Carl-Commerell-Straße und dem Schönblickweges weiter- hin über dem Richtwert der TA-Lärm. Der Verlauf der Lärmisophonen ist der
Variante 3b In dieser Variante wurde wie in allen vorhergegangenen Varianten die WPD-Konfiguration auf der Langenbrander Höhe angesetzt, sowie die ostwestlich verlaufende Anlagenkofiguration auf dem Hengstberg, die noch die Errichtung einer einzelnen Anlage auf Höfener Gemarkung er- laubt. Im Gegensatz zu allen vorhergegangenen Varianten wurden aller- dings die fünf Anlagen auf dem Unteren Eiberg nicht in die Schallaus- breitungsberechnung mit einbezogen. Aus Anlage 5 ergibt sich nun, dass nahezu das gesamte besiedelte Gebiet Höfens, auch unter Berücksichti- gung von Schallemissionen aus den bestehenden Gewerbegebieten, un- terhalb dem Richtwert von 35 dB(A) für reine Wohngebiete liegt. Über-
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 11 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n schreitung von bis zu 35 dB(A) (Immissionsrichtwert für reine Wohnge- biete) ergeben sich nur noch für die westlichen Hausreihen der Flößerstraße mit Exponierung zu den Gewerbegebieten in Höfen. Der für allgemeine Wohngebiete geltende Richtwert von 40dB(A) wird flächen- deckend eingehalten. Des weiteren existieren noch Bereiche mit einem Lärmpegel von 35-40 dB(A) im Bereich der östlichen Liebenzeller Straße. Hiervon sind auch die reinen Wohngebiete im Schönblickweg teilweise betroffen. 3.2. Fassadenpegel Zur präziseren Ermittlung von Überschreitungen, wie zur Erstellung von Szenarien mit geänderten Geräuschemission bei Beibehaltung der Standorte der Windener- gieanlagen, wurden sogenannte Fassadenpegel in ausgewählten maßgeblichen Gebäuden ermittelt. Hierbei wird nicht wie bei den Isophonenkarten die Ge- räuschimmission in einheitlich 4 m Höhe berechnet, sondern der Immissionspe- gel an Gebäudefassaden in Abhängigkeit des Stockwerkes, wobei der jeweils höchste Immissionspegel für die Bewertung relevant ist. Berechnet wurde immer die Fassade, die der am nächsten gelegenen Punktschallquelle zugewandt ist.
und tabellarisch den höchsten Fassadenpegel im Nachtzeitraum zwischen 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Für die Variante 1 zeigt sich, dass an dem Gebäude C in der Carl-Commerell-Straße (reines Wohngebiet) eine deutliche Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen ist. Zudem werden auch geringfügigere Überschrei- tungen an den Gebäuden F und J in der Flößerstraße festgestellt. Durch die Änderung der Anlagenkofiguration auf dem Hengstberg in Variante 2a fallen die Überschreitungen in den allgemeinen Wohngebieten in der Flößerstraße knapp unter dem Richtwert von 40 dB(A), wobei die Überschreitung des Richt- wertes von 35 dB(A) am Gebäude C in der Carl-Commerell-Straße bestehen bleibt. Der Wegfall der westlichsten Anlage auf dem Hengstberg in Variante 2b lässt auch die Überschreitung der Richtwert für reine Wohngebiete im höchsten Fassaden- pegel an Gebäude C in der Carl-Commerell-Straße wegfallen, sodass an allen be- rechneten Fassadenpegel keine Überschreitungen der Richtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung festzustellen sind. Der Wegfall aller Anlagen auf dem Unteren Eiberg, wie in Variante 3b dargestellt, lässt ebenfalls keine Überschreitung der Richtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung verzeichnen. Insbesondere die be-
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 12 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n rechneten Fassadenpegel westlich der Wildbader Straße unterschreiten nun deut- lich die Richtwerte für allgemeine bzw. reine Wohngebiete.
Unter der Annahme, dass maximale Lärmemissionen durch Windkraftanlagen, sowohl im Tages- wie im Nachtzeitraum vorkommen können und nur begrenzt durch den Betrieber gesteuert werden können, ist eine Betrachtung ausschließ- lich des Nachtzeitraumes ausreichend. Im Nachtzeitraum ergeben sich bei dem zugrunde gelegten „Worst-Case“- Ansätzen mit einer generellen Mitwindsituation jeweils vom Anlagenort zu den einzelnen Immissionspunkten, ohne Berücksichti- gung einer Meterologiedämpfung und Berücksichtigungen eines Dauerbetriebes bei 95 %-iger Auslastung, das heißt entsprechend hoher Windgeschwindigkeiten, Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in den reinen Wohngebie- ten von Höfen, wenn für alle möglichen Standorte die maximale Anlagenzahl ge- wählt wird. Anzumerken ist auch, dass nach Auskunft des Herstellers wie des Betreibers der im vorliegenden Gutachten verwendeten Windenergieanlage Nordex N117 ein schalloptimierter Betrieb möglich ist, das heißt vor Erreichen der lautesten Emissi- onen der Anlage, der Betriebe gedrosselt wird. In diesem schalloptimierten Be- trieb liegen die maximalen Emissionen bei den einzelnen Anlagen nur noch bei 103 dB(A). Anhand der Fassadenpegel wurden die ersten drei Varianten, das heißt alle Varianten mit Anlagen am Standort Unterer Eiberg, in einem schallopti- mierten Betrieb untersucht. Hierbei ergab sich, dass bei Variante 1 (maximal mögliche Anlagenkofiguration im Rahmen des bestehenden Sondernutzungsge- bietes erneuerbare Energien) im Gebäude C in der Carl-Commerell-Straße die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete nur knapp überschritten werden. Bei allen anderen Anlagenkonfigurationen auf dem Hengstberg sind an keinem der berechneten Fassadenpegel Überschreitungen der jeweils zulässigen Richtwerte zu verzeichnen. Die tabellarische Gegenüberstellung der Fassadenpegel mit und ohne schalloptimierten Betrieb ist
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 13 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n 4. Ergebnisse der Schattenwurfsberechnungen Für die Schattenwurfsberechnungen wurden neben der Topografie die einzelnen Wind- kraftanlagen mit den relevanten Kenngrößen, Nabenhöhen und Rotordurchmesser in die Berechnung mit einbezogen. Die Berechnung der Beschattungsdauer erfolgt nach- dem astronomisch maximal möglichen Schattenwurf, das heißt gemäß dem Sonnen- stand im Tages- und Jahresverlauf ohne Berücksichtigung von Bewölkung. Zudem er- folgt die Berechnung jeder einzelnen Anlage mit einer direkten Ausrichtung zum Im- missionspunkt das heißt, dass die Rotorfläche jeder Anlage voll auf dem jeweils be- rechneten Immissionspunkt ausgerichtet ist und einen maximalen Schattenwurf erzeu- gen kann. Dieses Berechnungsverfahren ist somit als „Worst-Case“- Szenario anzuse- hen. Die topografische Darstellung erfolgt in Intervallen von astronomisch maximal möglichen Beschattungsstunden pro Jahr, wobei die Relevante Linie von 30 h/Jahr hervorgehoben ist.
In
Anlage 7 ist der maximal mögliche Schattenwurf der von Betreiber WPD ge- planten Anlagengruppe auf der Langenbrander Höhe mit einem minimalen Ab- stand zur Siedlung von 1000 m aufgetragen. Die nach der LAI 2002 als maxima- ler Richtwert angesehene Linie von 30/Jahr wird in keinem der Wohngebiete in Höfen überschritten.
Auch hier werden durch die auf dem Unteren Eiberg angesetzten fünf Anlagen größtenteils keine Überschreitungen des Richtwertes von 30 h/Jahr mit Ausnah- me kleiner Gebiete in der Straße Am Eiberg und der Flößerstraße. Anlage 9 zeigt die Einzelbetrachtung der Anlagengruppe auf dem Hengstberg in der Variante mit einer maximalen Nutzung des vorhandenen Sondernutzungsge- bietes erneuerbarer Energien. Hier zeigen sich bereits großflächige Überschrei- tungen des Richtwertes im Bereich der Liebenzeller Straße und des Schönblick- weges sowie im nördlichen Teil des Wohngebietes Carl-Commerell-Straße / Flößerstraße. Anlage 10 zeigt den einzelnen Schattenwurf einer Anlagenkofiguration auf dem Hengstberg mit einer in Ostwestrichtung ausgerichteten Anlagengruppe, wobei die westlichste Anlage noch auf Höfener Gemarkung steht. Gegenüber der vor- hergegangenen Anlagenkonfiguration sind keine nennenswerte Überschreitungen festzustellen, wobei die Linie des Richtwertes von 30 h/Jahr sehr dicht an der Be- bauung Carl-Commerell-Straße und Schönblickweg liegt.
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 14 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n Die in
auf dem Hengstberg dar, bei der nur drei in Ostwestrichtung ausgerichtete Anla- gen auf Schömberger Gemarkung angesetzt wurden. Hier rückt die Linie des Richtwertes von 30 h/Jahr deutlich von den Wohngebieten in Höfen an der Enz ab, sodass keine Überschreitungen festzustellen sind.
Kombinierte Betrachtung von Anlagengruppen Im weiteren wurde, analog zur schalltechnischen Untersuchung, der Schattenwurf aller drei Anlagenstandorte in Kombination betrachtet.
Variante 1 Anlage 12 zeigt den Schattenwurf aller vierzehn Anlagen in Kombination. Anzumerken ist zunächst, dass sich die Beschattungsdauer an den be- rechneten Immissionspunkten von den jeweiligen Anlagen addiert. Da sich die Anlagen auf dem Hengstberg und der Langenbrander Höhe öst- lich der Wohngebiete von Höfen befinden, erfolgt die Beschattung durch diese Anlagen in den Morgenstunden. Die Anlagengruppe auf dem Unte- ren Eiberg befindet sich jedoch westlich der Wohngebiete, sodass diese eine Beschattung in den Abendstunden produziert. Über die einzelnen Berechnungspunkte wird die Beschattungsdauer jeweils addiert. Es zei- gen sich in dieser Variante großflächige Überschreitungen des Richtwer- tes von 30 h/Jahr im Wohngebiet Carl-Commerell-Straße / Flößerstraße und Schönblickweg / Liebenzeller Straße. Ebenfalls tritt in der Straße Am Eiberg ein Korridor auf, in dem die Richtwerte überschritten werden.
Der Schattenwurf der Variante 2a mit vier in Ostwestrichtung ausgerichte- ten Anlagen auf dem Hengstberg ist
über der vorhergegangenen Variante sind die Flächen die eine Über- schreitung des Richtwertes darstellen reduziert. Insbesondere im Wohn- gebiet Carl-Commerell-Straße / Flößerstraße ist jedoch weiterhin eine großflächige Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen. Auch in der Straße am Eiberg und im Ortskern sind Überschreitungen festzustel- len.
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 15 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n 4.2.3. Variante 2b Beim Wegfallen der westlichsten Anlage auf dem Hengstberg sind, wie in Anlage 14 zu entnehmen, immer noch Überschreitungen der Beschat- tungsdauer von 30 h/Jahr in der Flößerstraße und der Straße Am Eiberg festzustellen. In der Schönklingstraße rückt die relevante Linie von 30 h/Jahr jedoch von der Bebauung ab.
Bei der Betrachtung der Variante mit Windkraftanlagen am Standort Langenbrander Höhe und vier Anlagen auf dem Hengstberg, jedoch oh- ne Anlagen auf dem Unteren Eiberg, sind im Wohngebiet Carl- Commerell-Straße / Flößerstraße keine unzumutbaren Beschattungsdau- ern zu verzeichnen. Die relevante Linie von 30 h/Jahr rückt auch deutlich von der Bebauung ab. Im Bereich des Schönblickwegs liegt diese Linie jedoch relativ nah an der Bebauung, auch wenn an einzelnen Emissi- onspunkten keine Überschreitung von einer Beschattung über 30 h/Jahr zu verzeichnen ist. Anlage 15 zeigt die Ergebnisse für diese Variante.
Beurteilung der Situation Während bei der Betrachtung einzelner Anlagengruppen keine bzw. nur sehr ge- ringe Überschreitungen des in der LAI 2002 vorgegebenen Richtwertes von 30 h/Jahr Schattenwurf zu verzeichnen sind, zeigt die kombinierte Betrachtung, dass unter der Voraussetzung von Anlagen westlich wie östlich der Wohngebiete in Höfen, zum Teil sehr deutliche Überschreitungen dieses Richtwertes festzustel- len sind. Diese sind bedingt durch eine mögliche Beschattung der einzelnen Im- missionspunkte in den Wohngebieten sowohl vormittags wie nachmittags. Erst bei einem Wegfall der Anlagen auf dem Unteren Eiberg, westlich Höfens an der Enz, kann eine Unterschreitung des Richtwertes von astronomisch maximal möglichen 30 h/Jahr sichergestellt werden. Anzumerken ist hier, dass nach Auskunft von Betreibern und Hersteller von den Windkraftanlagen, auch hinsichtlich des Schattenwurfes ein optimierter Betrieb möglich ist. Dies bedeutet, dass der Betrieb einer einzelnen Anlage über einen bestimmten Zeitraum eingestellt wird, an dem an einem bestimmten Immissionspunktder der Durchgang des Schattens erfolgen wird. Hierdurch wird
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 16 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n der als besonders störenden Effekt der sich bewegenden Schatten der Rotorblät- ter verhindert.
Gemeinde Höfen an der Enz – Schalltechnische und Schattenwurfs Untersuchung – TFN "Windenergie" Seite 17 KOEHLER LEUTWEIN & Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n 5. Zusammenfassung Im Rahmen der Erstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ auf der Gemarkung der Gemeinde Höfen an der Enz wurde eine schalltechnische und schat- tenwurf Untersuchung für kombinierte Standorte von Windenergieanlagen auf der Langenbrander Höhe, auf dem Hengstberg und dem Unteren Eiberg erstellt. Hierbei wurde für den Standort Langenbrander Höhe auf die konkrete Planung eines potenziel- len Windenergieanlagenbetreibers zurückgegriffen. Für den Standort Hengstberg wer- den verschiedene Varianten mit maximaler Nutzung des bestehenden Sondernut- zungsgebietes erneuerbarer Energien des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schömberg sowie alternativer Anlagenstandorte auf dem Hengstberg untersucht. Für den Unteren Eiberg wird eine maximal mögliche Anlagenanzahl, restriktiert durch die vorhandenen Bannwälder und Abstandsflächen zu Freilandstromleitungen, angesetzt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden als Gewerbelärm ent- sprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der TA-Lärm beurteilt. Dar- gestellt wurde ein“Worst-Case“-Szenario in dem die einzelnen Windenergieanlagen über einen Zeitraum von 24 h mit maximaler Geräuschemission betrieben werden und ohne dass eine meteorologische Dämpfung berücksichtigt wurde. Berechnet wurden zunächst drei Varianten mit verschiedenen Konfigurationen auf dem Hengstberg in Verbindung mit Windenergieanlagen auf der Langenbrander Höhe und dem Unteren Eiberg. Im weiteren wurde eine Variante berechnet, bei der für den Standort Unterer Eiberg keine Anlagen vorgesehen wurden. Während sich in den Isophonenkarten Überschreitungen der Richtwerte der TA-Lärm für reine Wohngebiete bei der Nutzung aller drei Bereiche zeigten, konnten bei der Berechnung von Fassa- denpegel in diesen Varianten nur Überschreitungen des Richtwertes für reine Wohnge- biete bei der Errichtung von vier Windenergieanlagen auf dem Hengstberg verzeichnet werden. Bei Wegfall der einzelnen Windenergieanlage, die auf dem Hengstberg auf Höfener Gemarkung steht, konnten jedoch keine Überschreitungen der Fassadenpegel für reine Wohngebiete nachgewiesen werden. Dies gilt ebenso für ein Szenario mit vier Anlagen auf dem Hengstberg und fünf Anlagen auf der Langenbrander Höhe, jedoch ohne Windenergieanlagen auf dem Unteren Eiberg. In der ebenfalls beauftragten Untersuchung zum Schattenwurf zeigten sich bei der Be- trachtung des Schattenwurfs der einzelnen Anlagengruppe für den Standort Unterer Eiberg und den Standort Hengstberg, bereits im kleinen Bereich Überschreitungen des Richtwertes aus der LAI 2002. Bei der kombinierten Betrachtung der drei Standorte mit jeweils unterschiedlichen Anlagenkofiguration auf dem Hengstberg verstärkten sich die Überschreitungen zum Teil deutlich. Nur bei einem Wegfall aller Windenergieanlagen
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