März 2016 26. Februar 2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Greußenheim Hettstadt Ausgabe Nr. 7 Juli 2016
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- Post-Filiale und Öffnungszeiten
- Impressionen von der Backhausplatzeröffnung
- TOP 5 Information, Beratung und Beschlussfassung zur Erneuerung der Forsteinrichtung (FE 2017) im Ge- meindewald Hettstadt
- TOP 6 Information, Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der SPD/WG: Jahresaufstellung von An- trägen
- Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.05.2016 TOP 1
- TOP 2 Informationen aus der Finanzverwaltung 2.1 Abrechnung Notunterkunft Hettstadt
- 2.2 Umbau Behindertentoilette mit integr. Wickelraum Herzog-Hedan-Halle
- 2.3 Verwendungsnachweis Backhausareal
- 2.4 Kostenübersicht zur Beschlussfassung im Zweckver- band Ahlbachgruppe zu verschiedenen Maßnahmen
- TOP 3 Information, Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Altensteig“
- TOP 4 Information, Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im Außenbereich, sowie Demontage und Wiederaufbau
Sprechzeiten der Bürgermeisterin: Donnerstags: 17:00 – 18:30 Uhr (ohne Termin), sowie außerhalb der Sprechzeiten nach telefon. Vereinbarung
Dienstag, 5. Juli (findet in der Herzog-Hedan-Halle statt) Mittwoch, 27. Juli
August: sitzungsfrei Mittwoch, 14. September Mittwoch, 19. Oktober Zeigen Sie Interesse an der Arbeit des Gemeinderats und der Verwaltung und besuchen Sie den öffentlichen Teil der Sitzungen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Bruni Versandservice GmbH, Würzburger Str. 2 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 09:30 – 11:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 15:30 – 17:00 Uhr Samstag:
Bei herrlichem Sommerwetter wurde am 5. Juni feierlich der Backhausplatz in Hettstadt eingeweiht.
Lautstarker Auftakt der Böllerschützen Begrüßung aller Gäste durch die Bruder Michael Krämer segnete den Platz Bürgermeisterin
Alter und neuer Gemeinderat, Altbürgermeister Eberhard Götz,
Musikalisches Duo: famos Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher und Landschaftsarchitekt, sowie Geschäftsführer Thomas Wirth vom Büro arc.grün
Selbstgebackenen Kuchen der Die Backgruppe „back mer’s“ Alle kühlen Getränke nur 1 Euro. Gemeinderäte gab es kostenlos hatten als Highlight den Ofen im mit einer Tasse Kaffee
Backhaus angeschürt und so gab es
frischgebackene Leckereien für die Gäste
Am Brotzeitstand gab es heiße Wiener Herrliche Atmosphäre am neu- Feierabend. Wieder alles verräumt. gestalteten Areal
(alle Fotos: Harald Bock / Gemeinde) 30 Dem Vorbescheid zu diesem Bauantrag wurde in der GR- Sitzung am 30.10.2013 zugestimmt und vom LRA Würz- burg mit Vorbescheid FB 22-602 V 2013-90 vom 18.12.2013 die Zustimmung erteilt. Im Flächennutzungs- plan ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche ausgewie- sen. Die Privilegierung wurde mit Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 22.10.2013 bestätigt. Der Platzbedarf für die ordentliche Betriebsführung bezüglich Obstverwertung, der erforderli- chen Maschinen und Geräte überschreitet die derzeitigen verfügbaren räumlichen Kapazitäten.
Im November 2015 stellte Herr Zorn den Antrag auf An- schließung des Grundstückes an den örtlichen Abwasserka- nal. Herr Zorn möchte nun eine Obstpresse in der Halle betreiben. Ferner möchte er zur Einhaltung des Hygiene- standards eine Toilette mit Handwaschbecken einbauen. Das Wasser aus der Regenwasserzisterne soll ebenso in den Kanal abgeleitet werden. Am 17.02.2016 fand eine erneute Besichtigung des Geländes statt. Hier wurde beschlossen, dass Herr Zorn an den Sinkkasten anschließen kann. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist mit der Gemeinde eine privatrechtliche Verein- barung abzuschließen. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 pers. Beteiligung
Erneuerung der Forsteinrichtung (FE 2017) im Ge- meindewald Hettstadt Die Forsteinrichtung ordnet und gestaltet die planmäßige und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Sie ist nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für die Körperschaftswälder gesetzlich vorgeschrieben. Nur alle 20 Jahre erfolgt eine Forsteinrichtung im einzelnen Gemeindewald. Die Forsteinrichtung besteht aus Zustandsaufnahme (Ermitt- lung des Waldzustands = Inventur), Erfolgskontrolle (Über- prüfung und Bewertung der bisherigen Bewirtschaftung = „Wald-TÜV“), Planung (Festlegung von Zielen, Maßnah- men und Nutzungspotential (Hiebsatz) zusammen mit der Kommune. Diese Elemente werden im Forstwirtschaftsplan, der ver- bindliche Vorgabe für die Bewirtschaftung des Kommunal- waldes ist, zusammengefasst. Seine wesentlichen Bestand- teile sind: Textteil (Operat), Revierbuch, Forstbetriebskarte. Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist Staatsaufgabe nach dem Waldgesetz für Bayern und der Körperschafts- waldverordnung. Die Kosten werden vom Freistaat vorfi- nanziert und zu 50 % gefördert. Die kommunale Eigenbetei- ligung wird erst nach Abschluss aller Arbeiten in Rechnung gestellt. Die Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne erfolgt durch freiberufliche Forstsachverstände. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Angebotseinholung durch die untere Forstbehörde am AELF. Seit der erstmaligen Einführung 1841 in Unterfranken ist eine stetige Verbesserung des Waldzustandes im Kommu- nalwald anhand von Fakten zu belegen: Steigende Holzvor- räte, höhere Zuwächse bedingen nachhaltig bessere Nut- zungsmöglichkeiten. Die langfristigen Ziele berücksichtigen die veränderten Umweltbedingungen (Klimawandel), die neuen Erkenntnisse durch Standorterkundung und die aktu- ellen Zielsetzungen der Kommunen: Standortgemäße, na- turnahe, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten oder zu schaffen. Der Kommunalwald soll auch in Zukunft Ökologie und Ökonomie vorbildlich vereinen, um die Gemeinwohlaufga- ben (Erholung, Wasserschutz, Bodenschutz) nachhaltig zu erfüllen. Besondere Bedürfnisse der Körperschaften sind bei der Erstellung der Wirtschaftspläne in angemessener Weise zu berücksichtigen. In der Sitzung wurde eine Vorauswahl für Forstsachver- ständige vorgelegt. Diese Liste kann ggf. noch ergänzt wer- den.
Die Erste Bürgermeisterin verliest die Vorauswahl der Forstsachverständigen und gibt die Kostenkalkulation be- kannt.
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Hettstadt beträgt nur 50 % der dem Staat entstehenden Kosten. Das entspricht ca. 5.470 €. Die restlichen 50 % trägt der Freistaat Bayern (Förderung). Hinzu kommen die Lohnkosten für ggfs. erforderliche Hilfskräfte, die lt. Waldgesetz von der Körperschaft zu stellen sind. Die Kosten des Sachverständigen werden von der Forstverwaltung vorfinanziert. Die Rückforderung des Kostenanteils der Kommune erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten und der Verbindlichkeitserklärung des Werkes.
Zuständig ist das AELF Würzburg in Absprache mit der Koordinierenden Stelle für Forsteinrichtung am AELF Würzburg. Die Auswahl des Forstsachverständigen erfolgt im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer. Vor der Vergabe der Aufträge werden Angebote von mindestens drei erfahrenen Forstsachverständigen eingeholt. Bei den kalkulierten Kosten wurden die aktuellen Vergütungssätze vergleichbarer Projekte in Unterfranken zugrunde gelegt. Die aktuellen Preise resultieren aus dem Wettbewerb der Forstsachverständigen und können je nach deren Auslastung und dem Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Projektes hier- von abweichen.
Die Gemeinde Hettstadt beschließt die Erneue- rung der Forsteinrichtung im Gemeindewald für die nächs- ten 20 Jahre, welche nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für Körperschaftswälder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagenen Forstsachverständigen werden zur Ange- botsabgabe aufgefordert. Die Gemeinde Hettstadt erklärt sich mit der Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichs- ten Anbieter durch das AELF Würzburg einverstanden. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen
zum Antrag der SPD/WG: Jahresaufstellung von An- trägen Der Antrag von Petra Müller-März lag bereits den letzten Anlagen bei und wurde in vergangener Sitzung verlesen. Die Erste Bürgermeisterin verliest erneut den Antrag von Gemeinderätin Petra Müller-März: Antrag: Die Verwaltung erstellt jährlich eine Aufstellung zu den im Gemeinderat gestellten Anträgen unter Berücksich- tigung von - Antragsdatum und Besprechungsdatum im Gemeinderat - Fraktion/Antragstellerin bzw. Antragsteller - Betreff des Antrags
Die Erste Bürgermeisterin informierte über den hohen Was- serverlust. In der Sitzung vom 20.05.2015 hatte der Ge- meinderat beschlossen, das Ingenieurbüro Arz mit der Drucküberprüfung des gesamten Wasserleitungsnetzes zu beauftragen. Aufgrund eines enorm hohen Wasserverlustes von 5,8 Kubik/Std. anstatt rund 3 Kubik/Std. wurde in einer Eilentscheidung durch die Erste Bürgermeisterin das Inge- nieurbüro Arz beauftragt, eine Ausschreibung für eine kom- plette Leckage-Überprüfung einzuleiten. Die Ergebnisse lagen zur letzten NÖ-Sitzung vor. Acht Firmen wurden angefragt, drei Firmen gaben ein An- gebot ab. Das günstigste bzw. wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Röska Ortungstechnik mit einer Summe von 34.302,35 € brutto abgegeben.
Das Gremium entschied in vergangenen Sitzungen ein neu- es Büro für die Sofortmaßnahmen im Kanalbereich zu be- auftragen. Für diese Maßnahmen stehen 150.000,00 € im Haushaltsplan. Die Zustandsbewertungen vom bisherigen Büro lagen nun alle vor. In der Bürgersammlung 2014 wur- de schon deutlich die Notwendigkeit der Kanalsanierungs- maßnahmen hervorgehoben. Dies war sofort und dringend nötig und in letzter Sitzung hat der Gemeinderat das Ingeni- eurbüro Arz für die Arbeiten beauftragt. Ausgelassen wer- den die Straßen, die zeitnah ausgebaut werden: Friedens- straße, Martinsstraße etc.
Die Erste Bürgermeisterin berichtete, dass für die Einrich- tung der Notunterkunft Kosten angefallen sind, die dem Landratsamt Würzburg in Rechnung gestellt wurden: Miete
2.833,92 € Auslagen (inkl. Personalkosten Bauhof und Gem.kostenzuschlag)
9.290,14 € Helferfest
118,99 €
Folgende Kosten sind angefallen: Wandwickelregal
178,99 € Fliesenarbeiten
636,25 € Sanitärarbeiten
2.628,48 € Gesamt
3.443,72 €
Die Projektdokumentation wurde verteilt. Die Dokumenta- tion zeigt die Fertigstellung des Backhausplatzes zwischen Würzburger Straße bzw. Backhaus und Grundschule Hett- stadt. Die Zielsetzungen waren die Instandsetzung der Fas- sade des Backhauses und die Schaffung einer zusammen- hängenden zentralen Platzfläche für Hettstadt. Es wurde ein zentraler Platz und Treff- und Informationspunkt mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Gesamtkosten brutto: Städtebauförderung – Zuschüsse veranschlagt 221.309,39 € beantragt 221.300,00 € abgerechnet 374.921,26 € bewilligt 203.700,00 €
(Weiterführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Neubau eines Faulturms, sowie eines neuen Denitrifi- kationsbeckens, Vergabe einer gemeinsamen Schmutz- frachtberechnung im Verbandsgebiet, Ersatzbeschaffung von Pumpen) In der letzten Verbandsversammlung am 02.05.2016 wur- den folgende Maßnahmen beschlossen: - Weiterführung der Entwurfs- und Genehmigungspla- nung zum Neubau eines Faulturmes mit einem Volumen von 650 m³ -> Investitionskosten ca. 2,6 Mio. € brutto. - Neubau eines Deintrifikationsbeckens, bei geplanten Kosten i.H.v. 651.000 € brutto (berichtigt). Das beste- hende Vorklärbecken wird nicht umgebaut. - Austausch und Ersatzbeschaffung von sieben Pumpen (Tropfkörperpumpen). Es gingen drei Angebote ein.
Wirtschaftlichster Anbieter ist die Fa. Andritz Ritz GmbH mit 89.298,39 brutto. Hinzu kommen noch Kos- ten für die EMSR-technische Ausrüstung. Wirtschaft- lichster Anbieter war hierfür die Fa. Elektro Beck, Würzburg, die nach Stundenbasis abrechnet, gedeckelt auf max. 53.617,83 € brutto. - Für eine gemeinsame Schmutzfrachtberechnung im Verbandsgebiet wurden vier Ingenieurbüros durch den Zweckverband angefragt. Der Auftrag ging an das Inge- nieurbüro Dahlen mit einem Angebotspreis von 6.500 €. Die Schmutzfrachtberechnung wird vom WWA für die Kläranlage gefordert im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungen für die Einleitung, die in allen Ver- bandsgemeinden auslaufen oder schon ausgelaufen sind.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Altensteig“ Die in öffentlicher Sitzung gestellten Anträge sollen mit einem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan eine erste Antwort an die Bevölkerung bekommen. Die Nachfrage nach Baugrund in Hettstadt nimmt stetig zu und die Ge- meinde setzt ein Zeichen, dass der Gemeinderat Hettstadt den Startschuss für eine Baugebietserweiterung gibt, so die Bürgermeisterin.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Baugebiet „Altensteig“. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen
Bei diesem Bauantrag handelt es sich um die Halle von Matthias Zorn unterhalb der Obstanlage am Sportplatz. Erste Informationen gab es in einer Bauausschuss-Sitzung. Der Bauantrag wird im Gemeinderat behandelt, da es sich um eine Maßnahme im Außenbereich handelt.
Die Erste Bürgermeisterin verliest den Bauantrag. 31 Dem Vorbescheid zu diesem Bauantrag wurde in der GR- Sitzung am 30.10.2013 zugestimmt und vom LRA Würz- burg mit Vorbescheid FB 22-602 V 2013-90 vom 18.12.2013 die Zustimmung erteilt. Im Flächennutzungs- plan ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche ausgewie- sen. Die Privilegierung wurde mit Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 22.10.2013 bestätigt. Der Platzbedarf für die ordentliche Betriebsführung bezüglich Obstverwertung, der erforderli- chen Maschinen und Geräte überschreitet die derzeitigen verfügbaren räumlichen Kapazitäten.
Im November 2015 stellte Herr Zorn den Antrag auf An- schließung des Grundstückes an den örtlichen Abwasserka- nal. Herr Zorn möchte nun eine Obstpresse in der Halle betreiben. Ferner möchte er zur Einhaltung des Hygiene- standards eine Toilette mit Handwaschbecken einbauen. Das Wasser aus der Regenwasserzisterne soll ebenso in den Kanal abgeleitet werden. Am 17.02.2016 fand eine erneute Besichtigung des Geländes statt. Hier wurde beschlossen, dass Herr Zorn an den Sinkkasten anschließen kann. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist mit der Gemeinde eine privatrechtliche Verein- barung abzuschließen. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 pers. Beteiligung
Erneuerung der Forsteinrichtung (FE 2017) im Ge- meindewald Hettstadt Die Forsteinrichtung ordnet und gestaltet die planmäßige und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Sie ist nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für die Körperschaftswälder gesetzlich vorgeschrieben. Nur alle 20 Jahre erfolgt eine Forsteinrichtung im einzelnen Gemeindewald. Die Forsteinrichtung besteht aus Zustandsaufnahme (Ermitt- lung des Waldzustands = Inventur), Erfolgskontrolle (Über- prüfung und Bewertung der bisherigen Bewirtschaftung = „Wald-TÜV“), Planung (Festlegung von Zielen, Maßnah- men und Nutzungspotential (Hiebsatz) zusammen mit der Kommune. Diese Elemente werden im Forstwirtschaftsplan, der ver- bindliche Vorgabe für die Bewirtschaftung des Kommunal- waldes ist, zusammengefasst. Seine wesentlichen Bestand- teile sind: Textteil (Operat), Revierbuch, Forstbetriebskarte. Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist Staatsaufgabe nach dem Waldgesetz für Bayern und der Körperschafts- waldverordnung. Die Kosten werden vom Freistaat vorfi- nanziert und zu 50 % gefördert. Die kommunale Eigenbetei- ligung wird erst nach Abschluss aller Arbeiten in Rechnung gestellt. Die Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne erfolgt durch freiberufliche Forstsachverstände. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Angebotseinholung durch die untere Forstbehörde am AELF. Seit der erstmaligen Einführung 1841 in Unterfranken ist eine stetige Verbesserung des Waldzustandes im Kommu- nalwald anhand von Fakten zu belegen: Steigende Holzvor- räte, höhere Zuwächse bedingen nachhaltig bessere Nut- zungsmöglichkeiten. Die langfristigen Ziele berücksichtigen die veränderten Umweltbedingungen (Klimawandel), die neuen Erkenntnisse durch Standorterkundung und die aktu- ellen Zielsetzungen der Kommunen: Standortgemäße, na- turnahe, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten oder zu schaffen. Der Kommunalwald soll auch in Zukunft Ökologie und Ökonomie vorbildlich vereinen, um die Gemeinwohlaufga- ben (Erholung, Wasserschutz, Bodenschutz) nachhaltig zu erfüllen. Besondere Bedürfnisse der Körperschaften sind bei der Erstellung der Wirtschaftspläne in angemessener Weise zu berücksichtigen. In der Sitzung wurde eine Vorauswahl für Forstsachver- ständige vorgelegt. Diese Liste kann ggf. noch ergänzt wer- den.
Die Erste Bürgermeisterin verliest die Vorauswahl der Forstsachverständigen und gibt die Kostenkalkulation be- kannt.
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Hettstadt beträgt nur 50 % der dem Staat entstehenden Kosten. Das entspricht ca. 5.470 €. Die restlichen 50 % trägt der Freistaat Bayern (Förderung). Hinzu kommen die Lohnkosten für ggfs. erforderliche Hilfskräfte, die lt. Waldgesetz von der Körperschaft zu stellen sind. Die Kosten des Sachverständigen werden von der Forstverwaltung vorfinanziert. Die Rückforderung des Kostenanteils der Kommune erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten und der Verbindlichkeitserklärung des Werkes.
Zuständig ist das AELF Würzburg in Absprache mit der Koordinierenden Stelle für Forsteinrichtung am AELF Würzburg. Die Auswahl des Forstsachverständigen erfolgt im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer. Vor der Vergabe der Aufträge werden Angebote von mindestens drei erfahrenen Forstsachverständigen eingeholt. Bei den kalkulierten Kosten wurden die aktuellen Vergütungssätze vergleichbarer Projekte in Unterfranken zugrunde gelegt. Die aktuellen Preise resultieren aus dem Wettbewerb der Forstsachverständigen und können je nach deren Auslastung und dem Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Projektes hier- von abweichen.
Die Gemeinde Hettstadt beschließt die Erneue- rung der Forsteinrichtung im Gemeindewald für die nächs- ten 20 Jahre, welche nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für Körperschaftswälder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagenen Forstsachverständigen werden zur Ange- botsabgabe aufgefordert. Die Gemeinde Hettstadt erklärt sich mit der Vergabe des Auftrages an den wirtschaftlichs- ten Anbieter durch das AELF Würzburg einverstanden. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen
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