März 2016 26. Februar 2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Greußenheim Hettstadt Ausgabe Nr. 7 Juli 2016
TOP 10 Information über Spendeneingänge bei der
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- 12.2 Partnerschaftsjubiläum mit Valfabbrica
- 12.3 Spende an das Kinderhaus durch die Sparkasse
- 12.4 Neues Auto der Sozialstation für Werbezwecke
- 12.5 Veranstaltung zur B 26n
- 12.7 Weitere Veranstaltungstermine
- 12.9 Veröffentlichung der Berichte im Mitteilungsblatt
- TOP 8 Information zur Schulhofgestaltung Waldbüt- telbrunn
- TOP 10 Information über Spendeneingänge bei der Gemeinde Greußenheim aus dem Jahr 2015 in anony- misierter Form
TOP 10 Information über Spendeneingänge bei der Gemeinde Greußenheim aus dem Jahr 2015 in anony- misierter Form Der Gemeinderat stellt fest, dass dieser Tagesordnungs- punkt bereits in einer früheren Sitzung besprochen worden ist.
TOP 11 Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 10.03. und 17.03.2016. Die Protokolle vom 10.03.2016 und 17.03.2016 werden in vorliegender Form genehmigt, es bestehen keine Ände- rungswünsche. TOP 12 Verschiedenes 12.1 Dank an den SV Greußenheim Die Bürgermeisterin bedankt sich beim SV Greußenheim für die diesjährige Teilnahme an der „putz-munter“ Aktion des Landkreises Würzburg.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass Vertreter der Partner- gemeinde Valfabbrica aus Italien vom 04.07. bis 09.07.2016 nach Greußenheim kommen, um das 20- jährige Jubiläum zu feiern.
Die Bürgermeisterin führt aus, dass die Sparkasse dem Kinderhaus 250 Euro gespendet hat und das Geld für Spielgeräte zur Verfügung steht.
Die Bürgermeisterin informiert, dass es eine Anfrage der Sozialstation gibt, ob sich die Gemeinde am neuen Auto für Werbezwecke (z.B. mit Aufklebern) beteiligen möchte. Sie hat dafür 1.000 Euro zugesagt.
Am 26.04.2016 findet der Bürgermeisterin zu Folge eine Veranstaltung zur B 26n statt.
Die Bürgermeisterin führt aus, dass der Grabstein für das Seelengrab aufgestellt werden konnte.
Die Bürgermeisterin lädt zur Maifeier am 30.04.2016 und am 07.05.2016 zur Fahrzeugsegnung des neuen HLF 20 ein.
12.8 Parkplatzmarkierungen und Verkehrssicherungs- pflicht Seitens der BMG wird hervorgebracht, dass die Park- platzmarkierungen gegenüber der Baustelle an der Kreu- zung Malteserstraße und Birkenfelder Straße nicht mehr sichtbar sind. Es wird gebeten, dies durch Bauhofmitarbei- ter ausbessern zu lassen.
Aus derselben Fraktion wird darauf hingewiesen, dass auf Grund eines dicken Stromkabels bei der genannten Bau- stelle auf die Verkehrssicherungspflicht zu achten ist.
Der Geschäftsleiter bittet, solche Angelegenheiten der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen und nicht erst die nächste Sitzung abzuwarten.
Aus der BMG heraus wird gefordert, die Berichte der Sitzungen künftig früher im Mitteilungsblatt zu veröffent- lichen.
Der Geschäftsleiter teilt mit, dass dies erst möglich ist, wenn sie genehmigt sind. Des Weiteren werden sie mög- lichst zeitnah weitergegeben. Der Geschäftsleiter merkt an, dass die Bürgermeisterin den Gemeinderat weiterhin informiert und wie vorge- schlagen die Bekanntmachung zum Kauf und die Interes- sentenabfrage ins Mitteilungsblatt stellt.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG-Fraktion fragt, ob even- tuelle Umbauten im gekauften Gebäude erst im Gemeinde- rat erwähnt bzw. beraten werden. Der Geschäftsleiter erklärt, dass dies nicht der Fall ist, wenn die Mieter die Kosten selbst übernehmen. Ansonsten liegt dies im Ermes- sen der Bürgermeisterin. Seitens der FW/UWG wird be- tont, dass so etwas auf Grund des Haushaltes im Gemein- derat besprochen werden muss. Der Geschäftsleiter erläu- tert, dass der Haushalt noch nicht genehmigt ist. TOP 7 Information, Beratung zum Poolnutzungsver- trag der Fa. Energiedienstleistungen Bals GmbH Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass der Poolnut- zungsvertrag zwischenzeitlich vorliegt. Der Geschäftsleiter erklärt, dass der Kooperationsvertrag mit der Firma Bals abgeschlossen ist. Er fährt weiter fort, dass er persönlich den Poolnutzungsvertrag auf die wort- wörtliche und inhaltliche Übereinstimmung mit dem vom Gemeinderat genehmigten Vertrag mit der Firma ABO- Wind geprüft hat. Die Bürgermeisterin fügt die Information hinzu, dass die Zahlen erst im nicht-öffentlichen Teil konkret genannt werden.
Der Geschäftsleiter merkt an, dass Änderungen kenntlich gemacht wurden und somit nicht vollinhaltlich verlesen werden muss. Der Gemeinderat ist sich darüber uneins, ob tatsächlich nur auf die Änderungen eingegangen werden soll.
Seitens der CSU/FWG-Fraktion wird vorgeschlagen, den Vertrag per E-Mail an die Gemeinderäte zu schicken.
Der Geschäftsleiter betont, dass Herr Bals die Übernahme des Vertrags bestätigt hat. Nach eingehender Diskussion wird abschließend ein Plan mit den in Betracht kommenden Flächen aufgezeigt.
telbrunn Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Bürgermeisterin von Hettstadt und sie selbst über die hohen Gesamtkosten zur Schulhofgestaltung in Waldbüttelbrunn (372.480 Eu- ro) erstaunt sind.
Der Geschäftsleiter erklärt, dass es sich in Waldbüttel- brunn um eine Grundschule und eine Mittelschule handelt, deren Pausenhof kindgerecht gestaltet werden soll. An- hand einer Power-Point-Präsentation zeigt er die aufge- schlüsselten Summen auf. Dabei wird deutlich, dass die geplante Maßnahme eher die Grundschule als die Mittel- schule betrifft, da ältere Schüler die Spielgeräte nicht mehr nutzen.
Die Bürgermeisterin erläutert, dass die Kosten jetzt auf fünf Jahre aufgeteilt wurden, aber trotzdem viel zu hoch sind. Der Pausenhof wäre für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich. Auf Nachfrage des Gemeinderats führt sie aus, dass Greußenheim eine Stimme, Hettstadt drei Stimmen und Waldbüttelbrunn drei Stimmen im Schulverband ha- ben.
Einige Gemeinderäte stellen fest, dass es sich auf Grund fehlender Einzäunung theoretisch um einen öffentlich zugänglichen Spielplatz handelt. Der Geschäftsleiter be- stätigt zwar, dass die Fläche öffentlich zugänglich ist, aber kein Spielplatz ist. Die Öffentlichkeit ist im Übrigen noch nicht einbezogen; der Gemeinderat soll daher über die Zahlen in Kenntnis gesetzt werden. Bürgermeisterin An- drea Rothenbucher wusste selbst als stellvertretende Vor- sitzende des Schulverbands nichts davon. Die beiden Bür- germeisterinnen haben in der Sitzung des Verbands bereits gesagt, dass die Kosten zu hoch sind.
Der FW/UWG-Fraktion zu Folge muss die Gemeinde Waldbüttelbrunn einen Anteil der Kosten selbst überneh- men.
Gemäß dem Geschäftsleiter muss die Gemeinde Hettstadt ihre Maßnahmen am Schulhof selbst bezahlen. Er betont nochmals, dass die geplanten Geräte mehr die Grundschu- le als die Mittelschule betreffen.
Die Bürgermeisterin verdeutlicht, dass die Gemeinde Greußenheim nicht informiert wurde und nur die Kosten vorgelegt bekommen hat. Sie führt aus, dass es andere Grundschulen im Landkreis Würzburg mit mindestens zwei Klassen gibt und die Grundschule in Greußenheim nicht hätte geschlossen werden müssen. Es war ihrer Mei- nung nach eine falsche politische Entscheidung.
Ein Gemeinderat der BMG fasst die Probleme zusammen: Einerseits ist der Platz öffentlich zugänglich und anderer- seits wird für die Mittelschule gezahlt, die Maßnahme zählt aber für die Grundschule. Die Bürgermeisterin er- gänzt, dass anteilig unterstützt wird.
Der Geschäftsleiter erläutert, dass es vor kurzer Zeit in Hettstadt geplant war, den Pausenhof herzurichten, aber die Kosten dann zu hoch waren. Im Endeffekt soll jetzt trotzdem Geld für eine Grundschule ausgegeben werden.
Seitens der CSU/FWG wird betont, dass es sich bei der Schulstilllegung um keine politische Entscheidung gehan- delt hat. Die Bürgermeisterin argumentiert, dass es sich sehr wohl um eine politische Entscheidung handelte, da man die Kinder aus Roßbrunn/Mädelhofen, die jahrelang in Greußenheim beschult wurden, plötzlich dem Schulstand- ort Waldbüttelbrunn zugeordnet hat.
Die Bürgermeisterin schlussfolgert, dass die Maßnahme entweder abgespeckt werden sollte oder die Gemeinde Waldbüttelbrunn mitbeteiligt wird. TOP 9 Informationen, Beratung und ggf. Beschlussfas- sung zum öffentlichen W-LAN in Greußenheim Die Bürgermeisterin informiert, dass durch den Gemeinde- rat Thomas Rützel am 08.01.2016 ein Antrag zu öffentli- chen W-LAN Hotspots in Greußenheim eingegangen ist und das Thema gleichzeitig bei der Bürgermeistertagung besprochen wurde. Außerdem habe sich die Firma Hot- splots in Waldbüttelbrunn vorgestellt.
17 Der Geschäftsleiter erläutert die wichtigen Aspekte dieser Firma, unter anderem, dass die Firma selbst und nicht der Betreiber für die Sicherheit verantwortlich ist. Er erklärt weiter, dass die Installation und der Router 220 Euro kos- ten, hinzukommen monatlich 20 Euro für den Internetan- schluss. Das Angebot bezieht sich vorerst auf W-LAN in Gebäuden.
Nach weiteren Diskussionen wurde beschlossen, dass ein Techniker vor Ort die Umsetzung in Gebäuden überprüft und ein Angebot erstellt.
Im Folgenden bezieht sich der Geschäftsleiter auf das öffentliche W-LAN (Bayern W-LAN) außerhalb von Ge- bäuden.
Der Geschäftsleiter erklärt, dass solche Projekte vom Freistaat Bayern gefördert werden. Unter Umständen werden Grabungen für Leitungen notwendig, wobei die höchste Förderung 2.500 Euro beträgt. Restliche Kosten wie z.B. für den Router, den Telefonanschluss oder lau- fende Kosten müssen von der Gemeinde übernommen werden. Der Geschäftsleiter möchte die Entscheidung über den eingereichten Antrag zunächst zurückstellen, da dies auch Thema bei der nächsten Geschäftsleitertagung am 08.06.2016 ist und die Bürgermeisterin und der Geschäfts- leiter teilnehmen.
Seitens der CSU/FWG wird gefragt, wer Träger und zu- ständig für die Sicherheit ist. Dem Geschäftsleiter zufolge ist dies in diesem Fall die Gemeinde. Bis jetzt kann er lediglich sagen, dass ein Ju- gendschutzfilter verwendet werden kann.
Ein Vertreter der FW/UWG erkennt die Problematik, dass theoretisch innerhalb eines Gebäudes auf das W-LAN von außen zugegriffen werden kann.
Seitens der BMG wird es für sicherer angesehen, wenn man sich mit Benutzername und Passwort anmelden muss, damit auch die Firma die Nutzer kennt.
Auf Nachfrage aus der BMG teilt der Geschäftsleiter mit, dass Bayern W-LAN Vodafone und andere große Anbieter beteiligt hat. Aus derselben Fraktion heraus wird angeregt, andere Ge- meinden zu fragen, welche Kosten tatsächlich entstehen. Laut dem Geschäftsleiter ist dies von Gemeinde zu Ge- meinde unterschiedlich und hängt u.a. davon ab, ob bereits Leitungen vorhanden sind. Er bittet nochmals, die Veran- staltung abzuwarten. Dem wurde zugestimmt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass dieser Tagesordnungs- punkt bereits in einer früheren Sitzung besprochen worden ist.
TOP 11 Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 10.03. und 17.03.2016. Die Protokolle vom 10.03.2016 und 17.03.2016 werden in vorliegender Form genehmigt, es bestehen keine Ände- rungswünsche. TOP 12 Verschiedenes 12.1 Dank an den SV Greußenheim Die Bürgermeisterin bedankt sich beim SV Greußenheim für die diesjährige Teilnahme an der „putz-munter“ Aktion des Landkreises Würzburg.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass Vertreter der Partner- gemeinde Valfabbrica aus Italien vom 04.07. bis 09.07.2016 nach Greußenheim kommen, um das 20- jährige Jubiläum zu feiern.
Die Bürgermeisterin führt aus, dass die Sparkasse dem Kinderhaus 250 Euro gespendet hat und das Geld für Spielgeräte zur Verfügung steht.
Die Bürgermeisterin informiert, dass es eine Anfrage der Sozialstation gibt, ob sich die Gemeinde am neuen Auto für Werbezwecke (z.B. mit Aufklebern) beteiligen möchte. Sie hat dafür 1.000 Euro zugesagt.
Am 26.04.2016 findet der Bürgermeisterin zu Folge eine Veranstaltung zur B 26n statt.
Die Bürgermeisterin führt aus, dass der Grabstein für das Seelengrab aufgestellt werden konnte.
Die Bürgermeisterin lädt zur Maifeier am 30.04.2016 und am 07.05.2016 zur Fahrzeugsegnung des neuen HLF 20 ein.
12.8 Parkplatzmarkierungen und Verkehrssicherungs- pflicht Seitens der BMG wird hervorgebracht, dass die Park- platzmarkierungen gegenüber der Baustelle an der Kreu- zung Malteserstraße und Birkenfelder Straße nicht mehr sichtbar sind. Es wird gebeten, dies durch Bauhofmitarbei- ter ausbessern zu lassen.
Aus derselben Fraktion wird darauf hingewiesen, dass auf Grund eines dicken Stromkabels bei der genannten Bau- stelle auf die Verkehrssicherungspflicht zu achten ist.
Der Geschäftsleiter bittet, solche Angelegenheiten der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen und nicht erst die nächste Sitzung abzuwarten.
Aus der BMG heraus wird gefordert, die Berichte der Sitzungen künftig früher im Mitteilungsblatt zu veröffent- lichen.
Der Geschäftsleiter teilt mit, dass dies erst möglich ist, wenn sie genehmigt sind. Des Weiteren werden sie mög- lichst zeitnah weitergegeben. Der Geschäftsleiter merkt an, dass die Bürgermeisterin den Gemeinderat weiterhin informiert und wie vorge- schlagen die Bekanntmachung zum Kauf und die Interes- sentenabfrage ins Mitteilungsblatt stellt.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG-Fraktion fragt, ob even- tuelle Umbauten im gekauften Gebäude erst im Gemeinde- rat erwähnt bzw. beraten werden. Der Geschäftsleiter erklärt, dass dies nicht der Fall ist, wenn die Mieter die Kosten selbst übernehmen. Ansonsten liegt dies im Ermes- sen der Bürgermeisterin. Seitens der FW/UWG wird be- tont, dass so etwas auf Grund des Haushaltes im Gemein- derat besprochen werden muss. Der Geschäftsleiter erläu- tert, dass der Haushalt noch nicht genehmigt ist. TOP 7 Information, Beratung zum Poolnutzungsver- trag der Fa. Energiedienstleistungen Bals GmbH Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass der Poolnut- zungsvertrag zwischenzeitlich vorliegt. Der Geschäftsleiter erklärt, dass der Kooperationsvertrag mit der Firma Bals abgeschlossen ist. Er fährt weiter fort, dass er persönlich den Poolnutzungsvertrag auf die wort- wörtliche und inhaltliche Übereinstimmung mit dem vom Gemeinderat genehmigten Vertrag mit der Firma ABO- Wind geprüft hat. Die Bürgermeisterin fügt die Information hinzu, dass die Zahlen erst im nicht-öffentlichen Teil konkret genannt werden.
Der Geschäftsleiter merkt an, dass Änderungen kenntlich gemacht wurden und somit nicht vollinhaltlich verlesen werden muss. Der Gemeinderat ist sich darüber uneins, ob tatsächlich nur auf die Änderungen eingegangen werden soll.
Seitens der CSU/FWG-Fraktion wird vorgeschlagen, den Vertrag per E-Mail an die Gemeinderäte zu schicken.
Der Geschäftsleiter betont, dass Herr Bals die Übernahme des Vertrags bestätigt hat. Nach eingehender Diskussion wird abschließend ein Plan mit den in Betracht kommenden Flächen aufgezeigt.
telbrunn Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Bürgermeisterin von Hettstadt und sie selbst über die hohen Gesamtkosten zur Schulhofgestaltung in Waldbüttelbrunn (372.480 Eu- ro) erstaunt sind.
Der Geschäftsleiter erklärt, dass es sich in Waldbüttel- brunn um eine Grundschule und eine Mittelschule handelt, deren Pausenhof kindgerecht gestaltet werden soll. An- hand einer Power-Point-Präsentation zeigt er die aufge- schlüsselten Summen auf. Dabei wird deutlich, dass die geplante Maßnahme eher die Grundschule als die Mittel- schule betrifft, da ältere Schüler die Spielgeräte nicht mehr nutzen.
Die Bürgermeisterin erläutert, dass die Kosten jetzt auf fünf Jahre aufgeteilt wurden, aber trotzdem viel zu hoch sind. Der Pausenhof wäre für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich. Auf Nachfrage des Gemeinderats führt sie aus, dass Greußenheim eine Stimme, Hettstadt drei Stimmen und Waldbüttelbrunn drei Stimmen im Schulverband ha- ben.
Einige Gemeinderäte stellen fest, dass es sich auf Grund fehlender Einzäunung theoretisch um einen öffentlich zugänglichen Spielplatz handelt. Der Geschäftsleiter be- stätigt zwar, dass die Fläche öffentlich zugänglich ist, aber kein Spielplatz ist. Die Öffentlichkeit ist im Übrigen noch nicht einbezogen; der Gemeinderat soll daher über die Zahlen in Kenntnis gesetzt werden. Bürgermeisterin An- drea Rothenbucher wusste selbst als stellvertretende Vor- sitzende des Schulverbands nichts davon. Die beiden Bür- germeisterinnen haben in der Sitzung des Verbands bereits gesagt, dass die Kosten zu hoch sind.
Der FW/UWG-Fraktion zu Folge muss die Gemeinde Waldbüttelbrunn einen Anteil der Kosten selbst überneh- men.
Gemäß dem Geschäftsleiter muss die Gemeinde Hettstadt ihre Maßnahmen am Schulhof selbst bezahlen. Er betont nochmals, dass die geplanten Geräte mehr die Grundschu- le als die Mittelschule betreffen.
Die Bürgermeisterin verdeutlicht, dass die Gemeinde Greußenheim nicht informiert wurde und nur die Kosten vorgelegt bekommen hat. Sie führt aus, dass es andere Grundschulen im Landkreis Würzburg mit mindestens zwei Klassen gibt und die Grundschule in Greußenheim nicht hätte geschlossen werden müssen. Es war ihrer Mei- nung nach eine falsche politische Entscheidung.
Ein Gemeinderat der BMG fasst die Probleme zusammen: Einerseits ist der Platz öffentlich zugänglich und anderer- seits wird für die Mittelschule gezahlt, die Maßnahme zählt aber für die Grundschule. Die Bürgermeisterin er- gänzt, dass anteilig unterstützt wird.
Der Geschäftsleiter erläutert, dass es vor kurzer Zeit in Hettstadt geplant war, den Pausenhof herzurichten, aber die Kosten dann zu hoch waren. Im Endeffekt soll jetzt trotzdem Geld für eine Grundschule ausgegeben werden.
Seitens der CSU/FWG wird betont, dass es sich bei der Schulstilllegung um keine politische Entscheidung gehan- delt hat. Die Bürgermeisterin argumentiert, dass es sich sehr wohl um eine politische Entscheidung handelte, da man die Kinder aus Roßbrunn/Mädelhofen, die jahrelang in Greußenheim beschult wurden, plötzlich dem Schulstand- ort Waldbüttelbrunn zugeordnet hat.
Die Bürgermeisterin schlussfolgert, dass die Maßnahme entweder abgespeckt werden sollte oder die Gemeinde Waldbüttelbrunn mitbeteiligt wird. TOP 9 Informationen, Beratung und ggf. Beschlussfas- sung zum öffentlichen W-LAN in Greußenheim Die Bürgermeisterin informiert, dass durch den Gemeinde- rat Thomas Rützel am 08.01.2016 ein Antrag zu öffentli- chen W-LAN Hotspots in Greußenheim eingegangen ist und das Thema gleichzeitig bei der Bürgermeistertagung besprochen wurde. Außerdem habe sich die Firma Hot- splots in Waldbüttelbrunn vorgestellt.
18 und nur wenige, für die Gemeinde positive, Änderungen vorhanden sind. Der Punkt 4 ist beispielsweise neu.
Herr Bals führt aus, dass es einen Nachtrag zum Poolnut- zungsvertrag gibt und diese Neuerungen zusammengefügt wurden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG erklärt, dass nach § 2 Punkt 3 1,5 m rechts und links der Trassen nicht bepflanzt werden darf. Er möchte wissen, wie die Eigentümer erfah- ren, welchen Bereich dies betrifft. Gemäß Herrn Bals wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch des Eigentümers einge- tragen.
Derselbe Gemeinderat bezieht sich auf § 2 Punkt 4, nach dem auf eine Entfernung von 650 m zu den vertragsgegen- ständlichen Grundstücken nichts aufgebaut werden darf. Frau Elias führt aus, dass beispielsweise Bäume innerhalb von 650 m als Hindernisse zu sehen sind.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Vertrags- version mit ABO Wind bereits durch einen Rechtsanwalt geprüft wurde.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG erklärt, dass ein am Ran- de liegendes Grundstück plus 650 m der Firma Bals zu Gute kommt und auch bei ABO Wind gewollt war. Herr Bals führt aus, dass jedes Grundstück nur mit Zustimmung der Firma Bals von einem anderen Betreiber bebaut wer- den darf und die 650 m Zone dies sowieso ausschließt. Ein Gemeinderat der FW/UWG betont, dass die Rechtslage oftmals anders ist.
Die FW/UWG erläutert, dass die Firma Bals höhere Anla- gen bauen will. Die Firma ABO Wind hätte eine Maxi- malhöhe von 200 m gehabt und die Firma Bals 230 m.
Herr Bals führt aus, dass die Anlagen EP 4 der Firma Enercon einen Rotordurchmesser von 141 m haben und sie entweder eine Höhe von 199 m oder 230 m haben. Seitens der FW/UWG wird gefolgert, dass bei einer Höhe von 199 m kein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsste. Ein Gemeinderat der FW/UWG bezieht sich auf die Rotor- pacht nach § 4 des Vertrages. Er fragt, ob sich die Höhe nach der Anzahl der Eigentümer richtet. Herrn Bals zufol- ge, sollte man dies ändern auf nach Fläche und pro Quad- ratmeter. Der Gemeinderat fügt hinzu, dass man sich nicht nach einzelner Windkraftanlage richtet. Laut Herrn Bals ist gemäß der Formulierung eine Poolung nicht vorgese- hen nach § 4 und muss umformuliert werden. Ein Gemeinderat der BMG sagt aus, dass nicht klar ist, ob die Leistung pro Windrad oder durch den Pool berechnet wird. Es entsteht eine Diskussion zum Abbau der Anlagen. Ein Gemeinderat der FW/UWG weist darauf hin, dass sich der § 8 (Vertragslaufzeit) nicht auf den gesamten Pool bezieht. Frau Elias sagt zu, die Formulierung an den Pool anzupassen; „…aller im Pool befindlichen Windenergiean- lagen des Pools“ und dies auch an weiteren Stellen anzu- passen.
Seitens der CSU/FWG wird erläutert, dass die Anlagen- pacht nur derjenige erhält, der eine Anlage auf seinem Eigentum hat. Die FW/UWG weist darauf hin, dass die Pacht dann rausgerechnet wird.
Durch die FW/UWG Fraktion wird ein Satz des § 6 Punkt 4 zitiert: „Eine Veränderung der zu erwartenden Rückbau- kosten und Rekultivierungskosten ist auf die Höhe der Rückbaubürgschaft anzupassen.“ Er fragt, ob dies nicht umgekehrt sein müsste. Laut Herrn Bals muss die Bürg- schaft alle zwei Jahre durch das Landratsamt entsprechend angepasst werden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG verweist auf § 9 Punkt 2, der erneuert ist und bei ABO Wind anders war. Laut Frau Elias ist die Passage nur an die Gegebenheiten angepasst worden. Derselbe Gemeinderat verweist auf § 6 Punkt 1 (Wiederherstellung) und merkt an, dass die neue Passage auf den Pool umformuliert werden muss. Frau Elias sichert dies zu.
Es entsteht eine Diskussion zur bevorstehenden Gesetzän- derung und das Genehmigungsverfahren.
Seitens der FW/UWG wird darauf hingewiesen, dass im Abschnitt 2 des § 6 Bezug auf den Pool und nicht die Grundstückseigentümer hergestellt werden muss. Frau Elias stimmt zu.
Seitens der CSU/FWG wird ausgeführt, dass ein Poolmit- glied, für das eine Anlage vorgesehen war, aber dies nicht realisiert wird, trotzdem den Betrag aus dem Pool erhält und das nicht sein kann. Die Anlagenpacht erhält nur der- jenige, der eine Anlage auf seinem Eigentum hat. Die Eigentümer, die ursprünglich eine Anlage erhalten sollten, erhalten nichts. Frau Elias erklärt, dass diejenigen, die eine Anlage haben, 60 % erhalten und der Rest aus dem Pool kommt. Seitens der FW/UWG Fraktion wird bemängelt, dass die Formulierung falsch ist. Frau Elias stimmt zu, dass sich nach dem Verteilungsschlüssel gerichtet werden muss.
wenn landwirtschaftlich nicht bepflanzt werden darf. Herrn Bals zu Folge liegt die Pflege bei der Firma Bals.
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