März 2016 26. Februar 2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Greußenheim Hettstadt Ausgabe Nr. 7 Juli 2016
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- 12.10 Straßenschutz in der Gartenstraße
- TOP 1 Information und Beratung zum Poolnutzungs- vertrag der Fa. Energiedienstleistungen Bals GmbH vorgetragen durch Herrn Jochen Bals
- TOP 2 Information und Beschlussfassung der Vermie- tung des Gebäudes der Raiffeisenbank
TOP 2 Information und Beschlussfassung der Vermie- tung des Gebäudes der Raiffeisenbank
Die Bürgermeisterin erklärt, dass in der Sitzung am 21.04.2016 ein Beschluss zur Vermietung des Gebäudes der Raiffeisenbank gefasst wurde. Bisher ist eine Bewer- bung eingegangen.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG fragt, ob für den Umzug bzw. Umbau Kosten für die Gemeinde entstehen. Gemäß der Bürgermeisterin vollzieht ein Mieter seinen Umbau selbst. Mit der Raiffeisenbank müssen noch Gespräche geführt werden, was machbar ist.
Seitens der FW/UWG Fraktion wird gefragt, was und wie lange vermietet wird. Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich im linken Bereich die Bank einfindet und rechts der Mieter; dabei wird nur das Erdgeschoss benutzt. Eventuell
Seitens der BMG wird darauf hingewiesen, dass sich gro- ße Straßenschäden über die Gartenstraße erstrecken. Die Bürgermeisterin entgegnet, dass dies bereits aufge- nommen wurde und in Bearbeitung ist.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an. Gekürzte Fassung. Ausführliches Protokoll kann im Rathaus eingesehen werden.
Karin Kuhn 1. Bürgermeisterin
Zur übersandten Tagesordnung gibt es einen Antrag der FW/UWG Fraktion, dass der TOP 12 „Information, Bera- tung und ggf. Beschlussfassung, um das Baugebiet „Point“ mit einem Erschließungsträger zu erschließen“ in den öffentlichen Teil verlegt wird. Dieser Antrag wird auf Nachfrage beibehalten. Die Bürgermeisterin betont, dass es im Hinblick auf Diskussionen zu Zahlen und Verträgen besser ist, wenn der TOP 12 im nicht-öffentlichen Teil bleibt. Seitens der CSU/FWG wird der Vorschlag einge- bracht, sich die Präsentation der Firma KFB im nicht- öffentlichen Teil vorstellen zu lassen und bei der nächsten Sitzung erst darüber zu beschließen. Die FW/UWG argu- mentiert, dass sich Interessierte gar nicht informieren können, wenn der TOP nicht im öffentlichen Teil behan- delt wird. Es muss erst einmal mitgeteilt werden, welche Tätigkeiten ein Erschließungsträger übernimmt. Die Bür- germeisterin bestärkt, dass es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt und die Öffentlichkeit somit nicht unbe- dingt informiert werden muss. Die Antragsteller-Fraktion hebt hervor, dass die Sitzungen generell öffentlich sind, außer es handelt sich um einen nicht-öffentlichen Sonder- fall. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie andere Kommu- nen befragt hat und keine dieses Thema im öffentlichen Teil behandelt hat. Die CSU/FWG spricht sich nochmals dafür aus, die Präsentation im heutigen nicht-öffentlichen Teil zu behandeln und die Beratung und ggf. Beschluss- fassung, je nach Sachlage, in der nächsten Sitzung vorzu- nehmen. Der Geschäftsleiter erklärt, dass über den Antrag abgestimmt werden muss. Die Bürgermeisterin betont, dass sich viele Fragen ergeben, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden müssen und eben keine befragte Gemeinde dieses Thema im öffentlichen Teil behandelt hat.
Antrag: TOP 12 soll aus dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung vom 12.05.2016 in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der GR-Sitzung vom 16.06.2016 ver- schoben werden. Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen Somit wird der Antrag abgelehnt.
Die Bürgermeisterin betont, dass der Vertreter der Kom- munalen Fachberatung bereits anwesend ist. TOP 1 Information und Beratung zum Poolnutzungs- vertrag der Fa. Energiedienstleistungen Bals GmbH vorgetragen durch Herrn Jochen Bals
Die Bürgermeisterin zeigt sich froh darüber, dass nach dem Ausstieg der Firma ABO Wind die Firma Bals einge- setzt werden kann. Über den Poolnutzungsvertrag hat sich das Gremium bereits unterhalten, jedoch können nun offe- ne Fragen noch einmal an die Firma Bals gerichtet werden.
Herr Bals erhält das Wort und bedankt sich für die Einla- dung. Anhand einer Power-Point-Präsentation wird der Poolnutzungsvertrag angezeigt. Er erklärt, dass der Pool- nutzungsvertrag, orientiert an der Version für ABO Wind, noch einmal besprochen werden soll. Bis auf wenige Än- derungen gleicht der Vertrag der Vorgängerversion. Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Wegefläche der Gemeinde.
Die FW/UWG Fraktion stellt die Frage, warum man zwi- schen Acker und Weg unterscheidet. Dieselbe Fraktion erklärt, dass nicht alle Wege für die Anfahrt berührt wer- den. Es gibt einen Gesamtbetrag, der aufgeteilt wird. Herr Bals weist darauf hin, dass solche generellen Dinge, mit denen der Gemeinderat im Übrigen bereits einverstanden war, nicht noch einmal neu verhandelt werden sollten. Die Bürgermeisterin erklärt, dass der Vertrag mit ABO Wind akzeptiert war, rechtlich geprüft wurde und die Wege bisher nicht berücksichtigt waren. Konkret geht es nun darum, dass eventuell eine Anlage auf einem Weg steht und die Fläche zur Pachtfläche (Ackerfläche) umgewidmet werden muss. Der Geschäftsleiter ergänzt, dass öffentliche Wege nicht verpachtet werden. Ein Gemeinderat der BMG erläutert, dass es auch um die Verluste der Eigentümer geht. Durch den Poolnutzungsvertrag kann man die Eigen- tümer entschädigen. Mit der Firma ABO Wind hat man das bereits so besprochen und wurde auch so übernommen für die Firma Bals. Herr Bals erklärt, dass einige Flächen dem KULAP- Programm zuzuordnen sind. Wenn sie aufgenommen sind, wird weiterhin entschädigt. In der Zukunft wird es nicht möglich sein, weitere Flächen aufzunehmen. Die CSU/FWG möchte wissen, wer die Flächen eingestellt hat. Herr Bals entgegnet, dass dies durch ihn geschehen ist. Ebenso wird durch die Fraktion darauf hingewiesen, dass der Eigentümer nach dem Wegfall der Anlage einen Nach- teil hat und man vorbeugen will. Dabei können nur Pächter berücksichtigt werden.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG bezieht sich auf eine Passage der Präambel „In diesem Zusammenhang hat der Nutzer ein Flächenpachtmodell entwickelt, in das alle Flächen einbezogen werden, die im Bereich des geplanten Poolgebietes liegen“. Er möchte wissen, ob damit die Grenze zum Poolgebiet oder ein Anschnitt gemeint ist. Laut Herrn Bals handelt es sich hierbei um einen 40 ha großen Anschnitt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass das aus dieser Formulierung nicht hervor geht. Seitens der FW/UWG wird erläutert, dass die angeschnittenen Flächen konkretisiert werden müssen. Herr Bals stimmt zu. Frau Elias sichert zu, dass der Hinweis „gemäß Lageplan“ mit aufgenommen wird.
Ein Gemeinderat der FW/UWG weist darauf hin, dass § 1 Punkt 4 einen neuen Satz enthält. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie den Vertrag wörtlich durchgegangen ist 19 und nur wenige, für die Gemeinde positive, Änderungen vorhanden sind. Der Punkt 4 ist beispielsweise neu.
Herr Bals führt aus, dass es einen Nachtrag zum Poolnut- zungsvertrag gibt und diese Neuerungen zusammengefügt wurden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG erklärt, dass nach § 2 Punkt 3 1,5 m rechts und links der Trassen nicht bepflanzt werden darf. Er möchte wissen, wie die Eigentümer erfah- ren, welchen Bereich dies betrifft. Gemäß Herrn Bals wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch des Eigentümers einge- tragen.
Derselbe Gemeinderat bezieht sich auf § 2 Punkt 4, nach dem auf eine Entfernung von 650 m zu den vertragsgegen- ständlichen Grundstücken nichts aufgebaut werden darf. Frau Elias führt aus, dass beispielsweise Bäume innerhalb von 650 m als Hindernisse zu sehen sind.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Vertrags- version mit ABO Wind bereits durch einen Rechtsanwalt geprüft wurde.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG erklärt, dass ein am Ran- de liegendes Grundstück plus 650 m der Firma Bals zu Gute kommt und auch bei ABO Wind gewollt war. Herr Bals führt aus, dass jedes Grundstück nur mit Zustimmung der Firma Bals von einem anderen Betreiber bebaut wer- den darf und die 650 m Zone dies sowieso ausschließt. Ein Gemeinderat der FW/UWG betont, dass die Rechtslage oftmals anders ist.
Die FW/UWG erläutert, dass die Firma Bals höhere Anla- gen bauen will. Die Firma ABO Wind hätte eine Maxi- malhöhe von 200 m gehabt und die Firma Bals 230 m.
Herr Bals führt aus, dass die Anlagen EP 4 der Firma Enercon einen Rotordurchmesser von 141 m haben und sie entweder eine Höhe von 199 m oder 230 m haben. Seitens der FW/UWG wird gefolgert, dass bei einer Höhe von 199 m kein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsste. Ein Gemeinderat der FW/UWG bezieht sich auf die Rotor- pacht nach § 4 des Vertrages. Er fragt, ob sich die Höhe nach der Anzahl der Eigentümer richtet. Herrn Bals zufol- ge, sollte man dies ändern auf nach Fläche und pro Quad- ratmeter. Der Gemeinderat fügt hinzu, dass man sich nicht nach einzelner Windkraftanlage richtet. Laut Herrn Bals ist gemäß der Formulierung eine Poolung nicht vorgese- hen nach § 4 und muss umformuliert werden. Ein Gemeinderat der BMG sagt aus, dass nicht klar ist, ob die Leistung pro Windrad oder durch den Pool berechnet wird. Es entsteht eine Diskussion zum Abbau der Anlagen. Ein Gemeinderat der FW/UWG weist darauf hin, dass sich der § 8 (Vertragslaufzeit) nicht auf den gesamten Pool bezieht. Frau Elias sagt zu, die Formulierung an den Pool anzupassen; „…aller im Pool befindlichen Windenergiean- lagen des Pools“ und dies auch an weiteren Stellen anzu- passen.
Seitens der CSU/FWG wird erläutert, dass die Anlagen- pacht nur derjenige erhält, der eine Anlage auf seinem Eigentum hat. Die FW/UWG weist darauf hin, dass die Pacht dann rausgerechnet wird.
Durch die FW/UWG Fraktion wird ein Satz des § 6 Punkt 4 zitiert: „Eine Veränderung der zu erwartenden Rückbau- kosten und Rekultivierungskosten ist auf die Höhe der Rückbaubürgschaft anzupassen.“ Er fragt, ob dies nicht umgekehrt sein müsste. Laut Herrn Bals muss die Bürg- schaft alle zwei Jahre durch das Landratsamt entsprechend angepasst werden.
Ein Gemeinderat der FW/UWG verweist auf § 9 Punkt 2, der erneuert ist und bei ABO Wind anders war. Laut Frau Elias ist die Passage nur an die Gegebenheiten angepasst worden. Derselbe Gemeinderat verweist auf § 6 Punkt 1 (Wiederherstellung) und merkt an, dass die neue Passage auf den Pool umformuliert werden muss. Frau Elias sichert dies zu.
Es entsteht eine Diskussion zur bevorstehenden Gesetzän- derung und das Genehmigungsverfahren.
Seitens der FW/UWG wird darauf hingewiesen, dass im Abschnitt 2 des § 6 Bezug auf den Pool und nicht die Grundstückseigentümer hergestellt werden muss. Frau Elias stimmt zu.
Seitens der CSU/FWG wird ausgeführt, dass ein Poolmit- glied, für das eine Anlage vorgesehen war, aber dies nicht realisiert wird, trotzdem den Betrag aus dem Pool erhält und das nicht sein kann. Die Anlagenpacht erhält nur der- jenige, der eine Anlage auf seinem Eigentum hat. Die Eigentümer, die ursprünglich eine Anlage erhalten sollten, erhalten nichts. Frau Elias erklärt, dass diejenigen, die eine Anlage haben, 60 % erhalten und der Rest aus dem Pool kommt. Seitens der FW/UWG Fraktion wird bemängelt, dass die Formulierung falsch ist. Frau Elias stimmt zu, dass sich nach dem Verteilungsschlüssel gerichtet werden muss.
wenn landwirtschaftlich nicht bepflanzt werden darf. Herrn Bals zu Folge liegt die Pflege bei der Firma Bals.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass in der Sitzung am 21.04.2016 ein Beschluss zur Vermietung des Gebäudes der Raiffeisenbank gefasst wurde. Bisher ist eine Bewer- bung eingegangen.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG fragt, ob für den Umzug bzw. Umbau Kosten für die Gemeinde entstehen. Gemäß der Bürgermeisterin vollzieht ein Mieter seinen Umbau selbst. Mit der Raiffeisenbank müssen noch Gespräche geführt werden, was machbar ist.
Seitens der FW/UWG Fraktion wird gefragt, was und wie lange vermietet wird. Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich im linken Bereich die Bank einfindet und rechts der Mieter; dabei wird nur das Erdgeschoss benutzt. Eventuell
Seitens der BMG wird darauf hingewiesen, dass sich gro- ße Straßenschäden über die Gartenstraße erstrecken. Die Bürgermeisterin entgegnet, dass dies bereits aufge- nommen wurde und in Bearbeitung ist.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an. Gekürzte Fassung. Ausführliches Protokoll kann im Rathaus eingesehen werden.
Karin Kuhn 1. Bürgermeisterin
Zur übersandten Tagesordnung gibt es einen Antrag der FW/UWG Fraktion, dass der TOP 12 „Information, Bera- tung und ggf. Beschlussfassung, um das Baugebiet „Point“ mit einem Erschließungsträger zu erschließen“ in den öffentlichen Teil verlegt wird. Dieser Antrag wird auf Nachfrage beibehalten. Die Bürgermeisterin betont, dass es im Hinblick auf Diskussionen zu Zahlen und Verträgen besser ist, wenn der TOP 12 im nicht-öffentlichen Teil bleibt. Seitens der CSU/FWG wird der Vorschlag einge- bracht, sich die Präsentation der Firma KFB im nicht- öffentlichen Teil vorstellen zu lassen und bei der nächsten Sitzung erst darüber zu beschließen. Die FW/UWG argu- mentiert, dass sich Interessierte gar nicht informieren können, wenn der TOP nicht im öffentlichen Teil behan- delt wird. Es muss erst einmal mitgeteilt werden, welche Tätigkeiten ein Erschließungsträger übernimmt. Die Bür- germeisterin bestärkt, dass es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt und die Öffentlichkeit somit nicht unbe- dingt informiert werden muss. Die Antragsteller-Fraktion hebt hervor, dass die Sitzungen generell öffentlich sind, außer es handelt sich um einen nicht-öffentlichen Sonder- fall. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie andere Kommu- nen befragt hat und keine dieses Thema im öffentlichen Teil behandelt hat. Die CSU/FWG spricht sich nochmals dafür aus, die Präsentation im heutigen nicht-öffentlichen Teil zu behandeln und die Beratung und ggf. Beschluss- fassung, je nach Sachlage, in der nächsten Sitzung vorzu- nehmen. Der Geschäftsleiter erklärt, dass über den Antrag abgestimmt werden muss. Die Bürgermeisterin betont, dass sich viele Fragen ergeben, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden müssen und eben keine befragte Gemeinde dieses Thema im öffentlichen Teil behandelt hat.
Antrag: TOP 12 soll aus dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung vom 12.05.2016 in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der GR-Sitzung vom 16.06.2016 ver- schoben werden. Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen Somit wird der Antrag abgelehnt.
Die Bürgermeisterin betont, dass der Vertreter der Kom- munalen Fachberatung bereits anwesend ist. TOP 1 Information und Beratung zum Poolnutzungs- vertrag der Fa. Energiedienstleistungen Bals GmbH vorgetragen durch Herrn Jochen Bals
Die Bürgermeisterin zeigt sich froh darüber, dass nach dem Ausstieg der Firma ABO Wind die Firma Bals einge- setzt werden kann. Über den Poolnutzungsvertrag hat sich das Gremium bereits unterhalten, jedoch können nun offe- ne Fragen noch einmal an die Firma Bals gerichtet werden.
Herr Bals erhält das Wort und bedankt sich für die Einla- dung. Anhand einer Power-Point-Präsentation wird der Poolnutzungsvertrag angezeigt. Er erklärt, dass der Pool- nutzungsvertrag, orientiert an der Version für ABO Wind, noch einmal besprochen werden soll. Bis auf wenige Än- derungen gleicht der Vertrag der Vorgängerversion. Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Wegefläche der Gemeinde.
Die FW/UWG Fraktion stellt die Frage, warum man zwi- schen Acker und Weg unterscheidet. Dieselbe Fraktion erklärt, dass nicht alle Wege für die Anfahrt berührt wer- den. Es gibt einen Gesamtbetrag, der aufgeteilt wird. Herr Bals weist darauf hin, dass solche generellen Dinge, mit denen der Gemeinderat im Übrigen bereits einverstanden war, nicht noch einmal neu verhandelt werden sollten. Die Bürgermeisterin erklärt, dass der Vertrag mit ABO Wind akzeptiert war, rechtlich geprüft wurde und die Wege bisher nicht berücksichtigt waren. Konkret geht es nun darum, dass eventuell eine Anlage auf einem Weg steht und die Fläche zur Pachtfläche (Ackerfläche) umgewidmet werden muss. Der Geschäftsleiter ergänzt, dass öffentliche Wege nicht verpachtet werden. Ein Gemeinderat der BMG erläutert, dass es auch um die Verluste der Eigentümer geht. Durch den Poolnutzungsvertrag kann man die Eigen- tümer entschädigen. Mit der Firma ABO Wind hat man das bereits so besprochen und wurde auch so übernommen für die Firma Bals. Herr Bals erklärt, dass einige Flächen dem KULAP- Programm zuzuordnen sind. Wenn sie aufgenommen sind, wird weiterhin entschädigt. In der Zukunft wird es nicht möglich sein, weitere Flächen aufzunehmen. Die CSU/FWG möchte wissen, wer die Flächen eingestellt hat. Herr Bals entgegnet, dass dies durch ihn geschehen ist. Ebenso wird durch die Fraktion darauf hingewiesen, dass der Eigentümer nach dem Wegfall der Anlage einen Nach- teil hat und man vorbeugen will. Dabei können nur Pächter berücksichtigt werden.
Ein Gemeinderat der CSU/FWG bezieht sich auf eine Passage der Präambel „In diesem Zusammenhang hat der Nutzer ein Flächenpachtmodell entwickelt, in das alle Flächen einbezogen werden, die im Bereich des geplanten Poolgebietes liegen“. Er möchte wissen, ob damit die Grenze zum Poolgebiet oder ein Anschnitt gemeint ist. Laut Herrn Bals handelt es sich hierbei um einen 40 ha großen Anschnitt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass das aus dieser Formulierung nicht hervor geht. Seitens der FW/UWG wird erläutert, dass die angeschnittenen Flächen konkretisiert werden müssen. Herr Bals stimmt zu. Frau Elias sichert zu, dass der Hinweis „gemäß Lageplan“ mit aufgenommen wird.
Ein Gemeinderat der FW/UWG weist darauf hin, dass § 1 Punkt 4 einen neuen Satz enthält. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie den Vertrag wörtlich durchgegangen ist 20 Der Geschäftsleiter erklärt, dass der Gemeinderat zum Baugebiet diskutiert hat und nun einen Aufstellungsbe- schluss fassen soll. Seitens der CSU/FWG Fraktion wird der Einwand hervor gebracht, dass der Aufstellungsbe- schluss erst dann gefasst werden soll, wenn die Grundstü- cke gesichert sind. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie schriftliche Einverständniserklärungen der Eigentümer eingeholt hat. Diese beinhalten das Einverständnis der Eigentümer, dass sie das Grundstück verkaufen oder tau- schen möchten.
Die CSU/FWG fragt nach den Preisen. Diese muss die Bürgermeisterin noch aushandeln. Ein Vertreter der CSU/FWG Fraktion hält die notarielle Sicherung für sinn- voll. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass dies in nächster Zeit durchaus passieren wird. Die Preisspanne ist bereits festgelegt worden und muss nun in der Versammlung vorgetragen werden. Sie bittet um Vertrauen, damit das Baugebiet schnell voran schreiten kann. Schließlich hat man 99 % an Zusagen.
Nachdem darüber debattiert wird, den Beschluss zu verta- gen, bekräftigt die Bürgermeisterin, dass sie einen Be- schluss fassen möchte.
Die FW/UWG bemerkt, dass es ein Risiko besteht, wenn jemand den Verkaufswillen zurückzieht. Die CSU/FWG fügt hinzu, dass auch wieder Kosten entstehen können.
Der Geschäftsleiter betont, dass entweder ein Beschluss gefasst wird oder eben nicht. Vertragsdiskussionen sollen an dieser Stelle nicht gemacht werden. Seitens des Ge- meinderates wird teilweise hervorgebracht, dass durchaus diskutiert werden muss.
Die BMG möchte wissen, wie das Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss weiter läuft. Der Geschäftsleiter erklärt, dass ein Vorentwurf im Gemeinderat vorgestellt wird und dann ein Billigungs- und Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Geschäftsleiter führt aus, dass die Inge- nieurplanung, Entwurfsplanung etc. Kosten verursachen.
Seitens der CSU/FWG wird folgender Antrag gestellt (der persönlich Beteiligte darf an dieser Stelle mit abstimmen):
Die CSU/FWG stellt den Antrag, den TOP 5 zu vertagen, bis die Flächen gesichert sind. Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Somit ist der Antrag angenommen und der Beschluss zu TOP 5 wird auf die nächste Sitzung verschoben.
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