März 2016 26. Februar 2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt Greußenheim Hettstadt Ausgabe Nr. 7 Juli 2016
VERTAGT TOP 6 Feststellungsbeschluss für die 4
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- Der TOP 6 wird vertagt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung zu den Außen- anlagen vor dem Rathaus, dem Gebäude der Raiffei
- Beschluss
- VERTAGT TOP 5 Aufstellungsbeschluss zum Bauge- biet „Point“
- VERTAGT TOP 6 Feststellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Errichtung eines Naturfriedhofes.
VERTAGT TOP 6 Feststellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Errichtung eines Naturfriedhofes. Der Geschäftsleiter erläutert, dass bei Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen festgestellt wurde, dass es sich um die 4. und nicht die 3. Änderung handelt, der Rest aber weiterhin gültig bleibt.
Ein Vertreter der CSU/FWG bezieht sich auf ein Schrei- ben bezüglich der Sitzung am 25.02.2016 aus dem hervor- geht, dass er zu Unrecht persönlich beteiligt wurde. Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass in dem Schreiben auch steht, dass die Kommunalaufsicht kein Einschreiten auf Grund der ersten beiden Beschlüsse vornimmt. Der be- troffene Gemeinderat betont, dass die beiden nachgefass- ten Beschlüsse rechtswidrig sind, weil er zu Unrecht per- sönlich beteiligt wurde. Der Geschäftsleiter teilt mit, dass der TOP 6 dann vertagt und die Beschlüsse neu gefasst werden müssen.
Ein Gemeinderat der FW/UWG Fraktion fragt, ob der Bebauungsplan wegen der Änderung neu gefasst werden muss. Der Geschäftsleiter erklärt, dass dies nur eine redak- tionelle Änderung ist, die Verfahrensschritte, wenn ge- wünscht, wiederholt werden können. Die Bürgermeisterin bestärkt, dass sie einen Beschluss fassen möchte. Der Geschäftsleiter führt aus, dass der betroffene Gemeinderat Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss einlegen könnte und dies auch sein Recht ist. U.U. wird eine Ge- nehmigung des Flächennutzungsplanes aufgehoben und das Verfahren müsste komplett neu durchgeführt werden. Der TOP 6 wird vertagt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung zu den Außen- anlagen vor dem Rathaus, dem Gebäude der Raiffei- senbank und dem Platz Ecke Bäckerstraße - Haupt- straße Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die unansehnliche Ört- lichkeit vor der Sitzung besichtigt wurde und dabei be- schlossen wurde, die Sträucher soweit es geht weiter zu verwenden. Dazu müsste man Angebote einholen und im Gemeinderat besprechen. Ein Vertreter der CSU/FWG fragt, welche Haushaltsstelle dies betreffen würde. Die Bürgermeisterin erklärt, dass im Haushalt nichts vorgese- hen ist, die Summe jedoch verkraftbar wäre.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass zwischenzeitlich zwei Angebote der Firma Icon für W-LAN in der ehemaligen Schule und für das Rathaus eingegangen sind.
Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass die Firma erst einmal prüfen muss, was in der ehemaligen Schule möglich ist.
Nach längerer Diskussion bestand Einverständnis, das W- LAN in der dezentralen Unterkunft eingebaut wird, be- grenzt auf das Gebäude soweit technisch möglich.
Es besteht Einverständnis, dass W-LAN in der dezentralen Unterkunft eingebaut wird, begrenzt auf das Gebäude soweit technisch möglich. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Die Bürgermeisterin leitet zum Angebot für das Rathaus- gebäude über.
Laut dem Geschäftsleiter liegt der Festpreis bei 539 Euro netto, wobei eine monatliche Gebühr von 14,95 Euro netto plus Internetkosten entsteht. Seitens der FW/UWG wird hervorgehoben, dass es hierfür eine Förderung gibt. Der Geschäftsleiter entgegnet, dass wird später einmal das Obergeschoss benötigt. Das Ober- geschoss kann ohne Umbau nicht separat genutzt werden.
Dieselbe Fraktion fragt, wie lange vermietet wird. Die Bürgermeisterin hat dies noch nicht festgelegt, geht aber von 5 Jahren aus. Seitens der CSU/FWG wird hervorge- bracht, dass die Planung und Investitionen des Mieters berücksichtigt werden müssen.
Die FW/UWG weist darauf hin, dass im Beschlussvor- schlag die Fixierung auf 5 Jahre nicht enthalten ist. Die CSU/FWG korrigiert, dass ein Beschluss nicht nötig, da die Entscheidung zur Dauer im Ermessen der Bürgermeis- terin liegt. Die Bürgermeisterin betont, dass ihr eine lange Laufzeit recht ist, sie aber auch die Möglichkeit zur Ent- scheidung haben muss.
Ein Gemeinderat der FW/UWG möchte, dass die Option „barrierefreies Rathaus“ freigehalten wird. Seitens der BMG wird betont, dass keine Dauerhaftigkeit gegeben ist bei 5 Jahren Vermietung. Der Geschäftsleiter führt aus, dass der Mietvertrag auch Kündigungsfristen hat, egal ob er unbefristet ist oder nicht. Seitens der FW/UWG werden 5 Jahre gegenüber dem Mieter als fair betrachtet.
Seitens der FW/UWG wird folgender Antrag eingereicht: Der Mietzeitraum soll auf maximal 6 Jahre befristet wer- den.
Abstimmung:4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Somit wird der Antrag abgelehnt. Beschluss: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die zu vermietenden Räume zu ortsüblichen Mietpreisen zu ver- mieten. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter teilt den Neubau eines Gartenhauses, Flurstücknummer 557, mit. Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans. Die Unterschriften sind nicht voll- ständig.
Die CSU/FWG möchte wissen, ob dieses Gebiet für die Kleintierhaltung vorgesehen ist. Der Geschäftsleiter ent- gegnet, dass es sich um ein Gartengebiet handelt. Die Bürgermeisterin betont, dass das Bauamt dies geprüft hat.
Der Geschäftsleiter führt aus, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt hat. Dies sei nicht zulässig (außer bei privilegierten Land- wirten), aber praktiziert worden. Zudem ist nie festgelegt worden, dass es sich um ein Gartengebiet handelt; die Beschlüsse sind deshalb unzulässig. Die CSU/FWG be- stärkt, dass dies Satzungsgebiet sein kann. Die FW/UWG erklärt, dass dies nicht auf Kleintierhaltung zutrifft. Der Beschluss, der heute gefasst werden soll, stimmt dementsprechend auch nicht. Der Geschäftsleiter betont, dass die früheren Beschlüsse aus seiner Sicht wegen dem Außenbereich und dem Flä- chennutzungsplan unzulässig waren, aber gefasst wurden. Er zeigt den Flächennutzungsplan mit dem Gartengebiet am Beamer auf. Ein Gemeinderat der BMG verdeutlicht, dass es einen Unterschied zwischen fälschlicherweise gefassten Be- schlüssen und ungenehmigt Bauten gibt. Der Geschäftslei- ter merkt an, dass eine Satzung über das Kleingartengebiet gelegt werden kann, in der Festsetzungen wie Hüttengröße etc. getroffen werden können. Er weist darauf hin, dass das Einvernehmen des Gemeinderates durch die gegensätzli- che Meinung des Landratsamtes als Genehmigungsbehör- de ersetzt werden kann.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme TOP 4 Information, Beratung und Beschlussfassung über den Umfang des Baugebietes „Point“ Die Bürgermeisterin bezieht sich auf den Beschluss, dass das Baugebiet Point entlang der 1. Ackerlänge entstehen soll. Es gibt nun Anfragen von Bürgern, ob das Gebiet unterhalb der Halle nicht dazu genommen werden könnte. Herr Pröstler vom Ingenieurbüro ARZ hat Pläne geschickt, die am Beamer angezeigt werden.
Der Geschäftsleiter weist darauf hin, dass das Wasserwirt- schaftsamt zwischenzeitlich das Gebiet beim Güßgraben als Überschwemmungsgebiet festgelegt hat. Auf der einen Straßenseite kann deshalb kein Bauplatz entstehen, sehr wohl aber ein Spielplatz. Auf der anderen Seite könnten allerdings drei weitere Bauplätze entstehen, da durch die Straße ein natürlicher Damm entsteht.
Die Bürgermeisterin bezeichnet die vorgebrachte Variante als komfortable Lösung. Seitens der CSU/FWG wird her- vorgebracht, dass die 35 vorhandenen Bauplätze erstmal veräußert werden müssen.
Ein Gemeinderat der FW/UWG fragt, was mit der Grün- fläche in diesem Bereich passiert. Laut dem Geschäftslei- ter könnte ein Regenrückhaltebecken entstehen. Die Bür- germeisterin bittet zu beachten, dass der Plan noch nicht endgültig ist. Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass vor der Planung erst ein Aufstellungsbeschluss nötig ist. Ein Ge- meinderat der BMG schließt sich der Meinung der CSU/FWG an, nach der erst die vorhandenen Bauplätze veräußert werden müssen.
Auf Nachfrage teilt der Geschäftsleiter mit, dass sich der bereits gefasste Beschluss nur darauf bezieht, dass sich das Gebiet entlang der Ackerlänge zieht. Dabei hat die Anbin- dung über die Staatsstraße zu erfolgen. Es sollte heute lediglich beschlossen werden, ob die zusätzlichen Flächen in das Baugebiet miteinbezogen werden sollen.
Der Gemeinderat war einhellig der Meinung, dass man das geplante Baugebiet Point bei der ersten Ackerlänge belas- sen sollte. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Ein Gemeinderat der BMG merkt an, dass er persönlich beteiligt ist und nicht mit abstimmt.
21 Der Geschäftsleiter erklärt, dass der Gemeinderat zum Baugebiet diskutiert hat und nun einen Aufstellungsbe- schluss fassen soll. Seitens der CSU/FWG Fraktion wird der Einwand hervor gebracht, dass der Aufstellungsbe- schluss erst dann gefasst werden soll, wenn die Grundstü- cke gesichert sind. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie schriftliche Einverständniserklärungen der Eigentümer eingeholt hat. Diese beinhalten das Einverständnis der Eigentümer, dass sie das Grundstück verkaufen oder tau- schen möchten.
Die CSU/FWG fragt nach den Preisen. Diese muss die Bürgermeisterin noch aushandeln. Ein Vertreter der CSU/FWG Fraktion hält die notarielle Sicherung für sinn- voll. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass dies in nächster Zeit durchaus passieren wird. Die Preisspanne ist bereits festgelegt worden und muss nun in der Versammlung vorgetragen werden. Sie bittet um Vertrauen, damit das Baugebiet schnell voran schreiten kann. Schließlich hat man 99 % an Zusagen.
Nachdem darüber debattiert wird, den Beschluss zu verta- gen, bekräftigt die Bürgermeisterin, dass sie einen Be- schluss fassen möchte.
Die FW/UWG bemerkt, dass es ein Risiko besteht, wenn jemand den Verkaufswillen zurückzieht. Die CSU/FWG fügt hinzu, dass auch wieder Kosten entstehen können.
Der Geschäftsleiter betont, dass entweder ein Beschluss gefasst wird oder eben nicht. Vertragsdiskussionen sollen an dieser Stelle nicht gemacht werden. Seitens des Ge- meinderates wird teilweise hervorgebracht, dass durchaus diskutiert werden muss.
Die BMG möchte wissen, wie das Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss weiter läuft. Der Geschäftsleiter erklärt, dass ein Vorentwurf im Gemeinderat vorgestellt wird und dann ein Billigungs- und Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Geschäftsleiter führt aus, dass die Inge- nieurplanung, Entwurfsplanung etc. Kosten verursachen.
Seitens der CSU/FWG wird folgender Antrag gestellt (der persönlich Beteiligte darf an dieser Stelle mit abstimmen):
Die CSU/FWG stellt den Antrag, den TOP 5 zu vertagen, bis die Flächen gesichert sind. Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Somit ist der Antrag angenommen und der Beschluss zu TOP 5 wird auf die nächste Sitzung verschoben.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Errichtung eines Naturfriedhofes. Der Geschäftsleiter erläutert, dass bei Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen festgestellt wurde, dass es sich um die 4. und nicht die 3. Änderung handelt, der Rest aber weiterhin gültig bleibt.
Ein Vertreter der CSU/FWG bezieht sich auf ein Schrei- ben bezüglich der Sitzung am 25.02.2016 aus dem hervor- geht, dass er zu Unrecht persönlich beteiligt wurde. Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass in dem Schreiben auch steht, dass die Kommunalaufsicht kein Einschreiten auf Grund der ersten beiden Beschlüsse vornimmt. Der be- troffene Gemeinderat betont, dass die beiden nachgefass- ten Beschlüsse rechtswidrig sind, weil er zu Unrecht per- sönlich beteiligt wurde. Der Geschäftsleiter teilt mit, dass der TOP 6 dann vertagt und die Beschlüsse neu gefasst werden müssen.
Ein Gemeinderat der FW/UWG Fraktion fragt, ob der Bebauungsplan wegen der Änderung neu gefasst werden muss. Der Geschäftsleiter erklärt, dass dies nur eine redak- tionelle Änderung ist, die Verfahrensschritte, wenn ge- wünscht, wiederholt werden können. Die Bürgermeisterin bestärkt, dass sie einen Beschluss fassen möchte. Der Geschäftsleiter führt aus, dass der betroffene Gemeinderat Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss einlegen könnte und dies auch sein Recht ist. U.U. wird eine Ge- nehmigung des Flächennutzungsplanes aufgehoben und das Verfahren müsste komplett neu durchgeführt werden. Der TOP 6 wird vertagt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung zu den Außen- anlagen vor dem Rathaus, dem Gebäude der Raiffei- senbank und dem Platz Ecke Bäckerstraße - Haupt- straße Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die unansehnliche Ört- lichkeit vor der Sitzung besichtigt wurde und dabei be- schlossen wurde, die Sträucher soweit es geht weiter zu verwenden. Dazu müsste man Angebote einholen und im Gemeinderat besprechen. Ein Vertreter der CSU/FWG fragt, welche Haushaltsstelle dies betreffen würde. Die Bürgermeisterin erklärt, dass im Haushalt nichts vorgese- hen ist, die Summe jedoch verkraftbar wäre.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass zwischenzeitlich zwei Angebote der Firma Icon für W-LAN in der ehemaligen Schule und für das Rathaus eingegangen sind.
Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass die Firma erst einmal prüfen muss, was in der ehemaligen Schule möglich ist.
Nach längerer Diskussion bestand Einverständnis, das W- LAN in der dezentralen Unterkunft eingebaut wird, be- grenzt auf das Gebäude soweit technisch möglich.
Es besteht Einverständnis, dass W-LAN in der dezentralen Unterkunft eingebaut wird, begrenzt auf das Gebäude soweit technisch möglich. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
Die Bürgermeisterin leitet zum Angebot für das Rathaus- gebäude über.
Laut dem Geschäftsleiter liegt der Festpreis bei 539 Euro netto, wobei eine monatliche Gebühr von 14,95 Euro netto plus Internetkosten entsteht. Seitens der FW/UWG wird hervorgehoben, dass es hierfür eine Förderung gibt. Der Geschäftsleiter entgegnet, dass wird später einmal das Obergeschoss benötigt. Das Ober- geschoss kann ohne Umbau nicht separat genutzt werden.
Dieselbe Fraktion fragt, wie lange vermietet wird. Die Bürgermeisterin hat dies noch nicht festgelegt, geht aber von 5 Jahren aus. Seitens der CSU/FWG wird hervorge- bracht, dass die Planung und Investitionen des Mieters berücksichtigt werden müssen.
Die FW/UWG weist darauf hin, dass im Beschlussvor- schlag die Fixierung auf 5 Jahre nicht enthalten ist. Die CSU/FWG korrigiert, dass ein Beschluss nicht nötig, da die Entscheidung zur Dauer im Ermessen der Bürgermeis- terin liegt. Die Bürgermeisterin betont, dass ihr eine lange Laufzeit recht ist, sie aber auch die Möglichkeit zur Ent- scheidung haben muss.
Ein Gemeinderat der FW/UWG möchte, dass die Option „barrierefreies Rathaus“ freigehalten wird. Seitens der BMG wird betont, dass keine Dauerhaftigkeit gegeben ist bei 5 Jahren Vermietung. Der Geschäftsleiter führt aus, dass der Mietvertrag auch Kündigungsfristen hat, egal ob er unbefristet ist oder nicht. Seitens der FW/UWG werden 5 Jahre gegenüber dem Mieter als fair betrachtet.
Seitens der FW/UWG wird folgender Antrag eingereicht: Der Mietzeitraum soll auf maximal 6 Jahre befristet wer- den.
Abstimmung:4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Somit wird der Antrag abgelehnt. Beschluss: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die zu vermietenden Räume zu ortsüblichen Mietpreisen zu ver- mieten. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Der Geschäftsleiter teilt den Neubau eines Gartenhauses, Flurstücknummer 557, mit. Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans. Die Unterschriften sind nicht voll- ständig.
Die CSU/FWG möchte wissen, ob dieses Gebiet für die Kleintierhaltung vorgesehen ist. Der Geschäftsleiter ent- gegnet, dass es sich um ein Gartengebiet handelt. Die Bürgermeisterin betont, dass das Bauamt dies geprüft hat.
Der Geschäftsleiter führt aus, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt hat. Dies sei nicht zulässig (außer bei privilegierten Land- wirten), aber praktiziert worden. Zudem ist nie festgelegt worden, dass es sich um ein Gartengebiet handelt; die Beschlüsse sind deshalb unzulässig. Die CSU/FWG be- stärkt, dass dies Satzungsgebiet sein kann. Die FW/UWG erklärt, dass dies nicht auf Kleintierhaltung zutrifft. Der Beschluss, der heute gefasst werden soll, stimmt dementsprechend auch nicht. Der Geschäftsleiter betont, dass die früheren Beschlüsse aus seiner Sicht wegen dem Außenbereich und dem Flä- chennutzungsplan unzulässig waren, aber gefasst wurden. Er zeigt den Flächennutzungsplan mit dem Gartengebiet am Beamer auf. Ein Gemeinderat der BMG verdeutlicht, dass es einen Unterschied zwischen fälschlicherweise gefassten Be- schlüssen und ungenehmigt Bauten gibt. Der Geschäftslei- ter merkt an, dass eine Satzung über das Kleingartengebiet gelegt werden kann, in der Festsetzungen wie Hüttengröße etc. getroffen werden können. Er weist darauf hin, dass das Einvernehmen des Gemeinderates durch die gegensätzli- che Meinung des Landratsamtes als Genehmigungsbehör- de ersetzt werden kann.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme TOP 4 Information, Beratung und Beschlussfassung über den Umfang des Baugebietes „Point“ Die Bürgermeisterin bezieht sich auf den Beschluss, dass das Baugebiet Point entlang der 1. Ackerlänge entstehen soll. Es gibt nun Anfragen von Bürgern, ob das Gebiet unterhalb der Halle nicht dazu genommen werden könnte. Herr Pröstler vom Ingenieurbüro ARZ hat Pläne geschickt, die am Beamer angezeigt werden.
Der Geschäftsleiter weist darauf hin, dass das Wasserwirt- schaftsamt zwischenzeitlich das Gebiet beim Güßgraben als Überschwemmungsgebiet festgelegt hat. Auf der einen Straßenseite kann deshalb kein Bauplatz entstehen, sehr wohl aber ein Spielplatz. Auf der anderen Seite könnten allerdings drei weitere Bauplätze entstehen, da durch die Straße ein natürlicher Damm entsteht.
Die Bürgermeisterin bezeichnet die vorgebrachte Variante als komfortable Lösung. Seitens der CSU/FWG wird her- vorgebracht, dass die 35 vorhandenen Bauplätze erstmal veräußert werden müssen.
Ein Gemeinderat der FW/UWG fragt, was mit der Grün- fläche in diesem Bereich passiert. Laut dem Geschäftslei- ter könnte ein Regenrückhaltebecken entstehen. Die Bür- germeisterin bittet zu beachten, dass der Plan noch nicht endgültig ist. Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass vor der Planung erst ein Aufstellungsbeschluss nötig ist. Ein Ge- meinderat der BMG schließt sich der Meinung der CSU/FWG an, nach der erst die vorhandenen Bauplätze veräußert werden müssen.
Auf Nachfrage teilt der Geschäftsleiter mit, dass sich der bereits gefasste Beschluss nur darauf bezieht, dass sich das Gebiet entlang der Ackerlänge zieht. Dabei hat die Anbin- dung über die Staatsstraße zu erfolgen. Es sollte heute lediglich beschlossen werden, ob die zusätzlichen Flächen in das Baugebiet miteinbezogen werden sollen.
Der Gemeinderat war einhellig der Meinung, dass man das geplante Baugebiet Point bei der ersten Ackerlänge belas- sen sollte. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
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