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Verkaufen ist einfach. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite. 06172-270-79977 hochtaunus@sparkasse.immo Immobilien Hochtaunuskreis Wochenzeitung für Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain sowie Glashütten mit den Orts teilen Schloßborn und Oberems
50. Jahrgang Donnerstag, 5. Dezember 2019 Nummer
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Sicherheit in Urlaubszeit trotz gegenteiliger Behauptungen all die Jahre intensiv mit dem Thema beschäftigt, es hätte demnach weder Nachhilfeunterricht von anderen Seiten noch Trittbrettfahrer, die ihre Informationen aus dem Haushaltsent- wurf herausgepickt hätten, bedurft. Machbarkeitsstudie So sei beispielsweise sehr wohl von Kreis und Kommune transparent kommuniziert worden, als eine Machbarkeitsstudie in Auf- trag gegeben wurde. Dabei wären neben dem aktuellen einige alternative Standorte untersucht worden, darunter eine Fläche in der Falkensteiner Straße neben der Fried- rich-Stoltze-Schule und des Taunusgymna- siums, ein Grundstück in der Altkönigstraße unterhalb des Kurbads oder der ehemalige Sportplatz der Bischof-Neumann-Schule. Letztgenanntes Grundstück befinde sich al- lerdings mittlerweile im Eigentum des Au- tohauses Marnet und diene als Lager. Topo- grafie, Naturschutz, verfügbare Freiflächen oder Verkehrserschließung standen eben- falls im Mittelpunkt der Begutachtungen. Im Ergebnis umfassender Gespräche und Abwägungen sei letztendlich die Entschei- dung für den Verbleib der Schule am jetzi- gen Standort getroffen worden, entgegen der Empfehlung des Gutachtens, das einen Bau in Nachbarschaft der weiterführenden Schulen favorisiert habe. Als einen der aus- schlaggebenden Gründe nannte Krebs, da- mit habe man dem ausdrücklichen Wunsch von Eltern und Stadt Rechnung getragen.
das Thema in den letzten Tagen aus den Reihen der Bevölkerung und der Lokalpo- litik verstärkt in den Blickpunkt gerückt worden war (wir berichteten), verständig- ten sich Landrat und Schuldezernent Ulrich Krebs (CDU) und Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) darauf, kurzfristig zu einer Pressekonferenz ins Rathaus einzuladen, um sämtlichen Spekulationen und Erfolgs- meldungen anderer Stellen ein Ende zu be- reiten und als Involvierte an zentraler Stelle spruchreife Ideen für die Erneuerung der Grundschule vorzustellen. Als Hausherr schickte der Königsteiner Rat- hauschef voraus, trotz des seit Jahren lau- fenden Schulerneuerungsprogramms des Landkreises handele es sich beim Projekt „Grundschule Königstein“ vom Volumen und Aufwand her um alles andere als ein alltägliches. Daraus resultierend habe sich trotz regelmäßiger und intensiver Bera- tungen die Entscheidungsfindung für eine tragfähige Lösung zwar hingezogen, gleich- wohl hätten eine ganze Reihe von Aspekten berücksichtigt werden müssen, warb er um Verständnis. Der Landrat wählte deutlichere Worte, als er vor Augen hielt, man habe sich Weil schneller einfach besser ist… * Komplet te Theorie (Klasse B) in n ur 7 Werktagen! JUST
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info@schnabel-kelkheim.de Seite 2 - Nummer 49 KÖNIGSTEINER WOCHE Donnerstag, 5. Dezember 2019 Die Tagesordnung der 33. Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sit- zung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfra- gen und Anfragen folgende weiteren Punkte. Einführung eines nachrückenden Stadtverord- neten: Vom Wahlvorschlag der CDU-Fraktion ist Franz-Anton Bind für Annette Hogh, die aufgrund ihres Wechsels in den Magistrat ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung niedergelegt hat, in die Stadtverordnetenver- sammlung nachgerückt. Stadtverordnetenvor- steher von Bethmann begrüßte ihn herzlich und wünschte ihm für die zukünftige Zusammenar- beit alles Gute. In diesem Zusammenhang gab er bekannt, dass seitens der CDU-Fraktion Da- niela Wirtnik für Annette Hogh in den Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss entsandt wurde. Kenntnisnahme von der Durchführung ei- ner vereinfachten Umlegung im Gebiet Am Steinkopf/B 455, Gemarkung Schneidhain, Flur 69, Flurstück 22/69: Die Stadtverordne- tenversammlung nahm diese vereinfachte Um- legung zur Kenntnis. Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus: Der der Original-Niederschrift bei- gefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus wird beschlos- sen. In § 17 Absatz 1 wird Punkt 11 (alt) nicht gestrichen und wie folgt umformuliert: „entge- gen § 10 Abs. 4 bei der Wegnahme von sperri- gen Gegenständen die Ablagerungs stelle nicht sauber und geordnet hinterlässt.“ Daraus ergibt sich eine Umnummerierung der nachfolgenden Punkte. § 17 Absatz 2 wird in Zeile 2 entspre- chend geändert: „…die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Punkt 17 bis 19 mit einer Geld- buße von 5 Euro bis zu 10.000 Euro geahndet werden.“
Wahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein II (Falkenstein): Die Stadtverordnetenversammlung wählt Birte Be- cker und Clemens Frech zu Ortsgerichtsschöf- fen für das Ortsgericht Königstein II (Falken- stein).
Haushaltssatzung der Stadt Königstein im Taunus für das Haushaltsjahr 2020; Beitritts- beschluss zu den Maßgaben der Kommunal- aufsicht 1) Die Auszahlungen aus Investitionstätigkei- ten verändern sich von -5.955.000 Euro auf -6.095.000 Euro. Der Zahlungsmittelüber- schuss des Haushaltsjahres wird dadurch um 140.000 Euro verringert. 2) Den Maßgaben der Kommunalaufsichtsbe- hörde zur Haushaltsgenehmigung 2020 wird zugestimmt. a) Danach wird die maximale Kreditneuauf- nahme auf 3.722.040 Euro verringert. b) Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 2.103.368 Euro verringert. Die Haus- haltssatzung wird dementsprechend geändert. 25 Ja, 0 Nein, 8 Enthaltung(en) Neuaufnahme Darlehen für den Eigenbetrieb Stadtwerke; Wirtschaftsjahr 2018: Aufgrund der tagesaktuell eingeholten Angebote wird die Neuaufnahme des Darlehens bei der Landes- bank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main, zu folgenden Konditionen beschlossen: • Schuldsumme 1.722.770 Euro • Zinssatz 0,975 Prozent für Gesamtlaufzeit 30 Jahre
• Tilgung 2,90 Prozent jährlich zuzüglich er- sparter Zinsen Annuitätszahlung ½-jährlich nachträglich, erstmals 31. Dezember 2019. Deutsche Zins- rechenmethode.
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wies- badener Straße und Hainerbergweg“; hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre: Der beige- fügte Entwurf einer Satzung über die erneute Verlängerung der Veränderungs sperre gemäß § 17 Absatz 2 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hai- nerbergweg“ wird als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke: 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 2/1, 2/2, 2/4, 2/5, 3/3, 3/5, 3/6, 3/10, 3/13, 3/14, 4/2, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 5/1, 5/2, 6/2, 6/3, 6/5, 6/6, 6/12, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/18, 6/19, 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 9/2, 9/3, 10/3, 10/5, 11/8, 11/9, 11/10, 11/11, 11/12, 11/15, 11/16, 11/17, 11/18, 11/19, 11/20, 11/21, 12/7, 12/8, 13/5, 13/14, 14/5, 14/10, 14/11, 14/12, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 14/17, 14/20, 15/1, 15/2, 15/3, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 17/1, 18/1, 18/3, 18/7, 18/8, 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/9, 19/10, 19/11, 19/12, 19/15, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 21/19, 21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28, 21/30, 21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 21/37, 21/39, 21/40, 21/41, 34/2, 34/3, 34/4, 35, 36, 37, 38/1, 38/3, 40/8, 40/15, 41/1, 41/2, 41/3, 41/8, 41/9, 42/9, 42/10, 42/11, 42/14, 42/15, 42/16, 42/17, 46/10, 46/12, 46/18, 46/19, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 58/7, 58/8, 58/9, 58/10, 58/12, 58/18, 58/28, 58/29, 58/30, 58/31, 58/32, 58/33, 58/34, 58/35, 58/36, 58/37, 58/38, 58/39, 58/40, 58/41, 58/42, 58/43, 58/44, 58/45, 58/46, 58/47, 59/2, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 59/9, 59/10, 59/11, 59/12, 59/13, 59/14, 59/15, 59/16, 59/24, 59/25, 59/26, 59/27, 59/29, 59/30, 59/31, 59/32, 59/33, 59/34, 59/35, 59/36, 59/37, 59/38, 59/39, 59/40, 59/41, 59/42, 59/43, 74/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 75/8, 75/12, 75/14, 75/15, 75/16, 75/17, 75/18, 77/1, 94/10, 99/1, 100/2, 100/4, 100/5, 101/1, 102/1, 103/1, 104/1, 116/1, 117/1, 124/6, 128/7, 128/8. Be- standteil der Veränderungssperre ist die Flur- karte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen. 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Bebauungsplan K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainerbergweg“; hier: Erneute Öf- fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB 1) Die in der Anlage A befindlichen Be- schlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffent lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Anre- gungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen. 2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 74 „Zwischen Wiesbadener Straße und Hainer- bergweg“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, ein- schließlich der Begründung, wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Ver bindung mit § 4 a (3) BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offengelegt. 3) Die Offenlage kann auf die geänderten Teile beschränkt werden. 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en) Einbringung des Wirtschaftsplanes 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Königstein im Taunus für das Rech nungsjahr 2020 wurde zur weiteren Beratung an den Haupt- und Fi- nanzausschuss verwiesen. Wahl der Vertreter/innen in die Verbandsver- sammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Taunus. Einheitlicher Wahlvorschlag: • Hartwich, Hans-Dieter (CDU) • Adler, Dr. Gerhard (FDP) • Ostermann, Günther (ALK)
Somit sind die Herren Hans-Dieter Hartwich, Dr. Gerhard Adler und Günther Ostermann als Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Taunus ge- wählt.
Klimaschutzmanager – Verpflichtungser- mächtigung zur verlängerten Einstellung und Bereitstellung der Mittel in den kommenden Haushaltsplänen: In den Haushaltsplänen der Jahre 2020 bis 2025 werden ausreichende Mit- tel zur Finanzie rung des Klimaschutzmanagers bereitgestellt. Voraussetzung sind die Einnah- men aus Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Kommunalrichtlinie - Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“.
Bürgerbegehren in Königstein im Taunus „Phi- losophenweg für alle!“ –Durchführung eines Bürgerentscheides gem. § 8 b HGO 1) Das Bürgerbegehren Königstein „Philoso- phenweg für alle!“ ist gemäß § 8 b Absatz 4 HGO zulässig und erfüllt die Voraussetzungen zur Durchführung eines Bürgerentscheides ge- mäß § 8 b HGO. 2) Die zur Abstimmung stehende Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Kö- nigsteiner Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2019 über die städtebaulichen Verträge zwischen den Städten Königstein im Taunus und Kronberg im Taunus sowie zwischen den beiden Städten und der von Opel Hessischen Zoostiftung aufgehoben wird?“ 3) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die rechtlichen Gutachten des Hessischen Städtetages vom 22. August 2019 und des Hes- sischen Städte- und Gemeindebundes vom 19. August 2019 zur Kenntnis. Beide kommunalen Spitzenverbände kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das eingereichte Bürger- begehren den Anforderungen des § 8 b HGO entspricht und zulässig ist. 33 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en) Änderungsantrag der ALK-Fraktion: Punkt 5) des Beschlussvorschlages wird wie folgt geän- dert: Dem Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle!“ wird abgeholfen. Punkt 4) ist dem- entsprechend zu streichen. Namentliche Abstimmung: Althans-Edmaier, Susanne: Ja Brill, Hannelore: Ja Colloseus, Andreas: Ja Colloseus, Manfred: Ja Fischer, Sabine: Ja Goepel, Thomas: Ja Hammerschmitt, Runa: Ja Heijden, Gisa van der: Ja Hesse, Dr. Michael: Ja Kilb, Stefan: Ja Majchrzak, Nadja: Ja Alter, Heinrich: Nein Bind, Franz-Anton: Nein Boller, Thomas: Nein Georgi, Daniel: Nein Hartwich, Hans-Dieter: Nein Hees, Alexander: Nein Javaherian, Maryam: Nein Metz, Franziska: Nein Meyer, Norbert: Enthaltung Orlopp, Martin: Nein Schäfer, Walter F.: Nein Wirtnik, Daniela: Nein Becker, Birgit: Nein Bethmann, Alexander Frhr. von: Nein Iredi, Ascan: Nein Otto, Michael-Klaus: Nein Reul, Stefanie: Nein Schmidt, Inken: Nein Seewald, Dr. Ilja-Kristin: Nein Stoodt, Tilmann: Nein Peveling, Patricia: Nein Römer-Seel, Dr. Bärbel von: Nein Völker-Holland, Peter: Nein Aufgrund der namentlichen Abstimmung er- gibt sich nachfolgendes Abstimmungsergeb- nis:
11 Ja, 22 Nein, 1 Enthaltung(en) Änderungsantrag der ALK-Fraktion: Die Er- gänzung zu Punkt 4) „… und der Bürgerent- scheid trägt den Titel „Vertrag Opel-Zoo“ wird ersetzt durch den Titel „Philosophenweg für alle“, entsprechend dem Titel des Bürger- begehrens.
Beschluss 4) Das Datum für die Durchführung des Bür- gerentscheides wird auf Sonntag, den 26. April 2020 festgesetzt.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: 4) … und der Bürgerentscheid hat zum Gegen- stand „Philosophenweg/Vertrag Opel-Zoo“. 23 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung(en) Antrag der ALK-Fraktion: Der Magistrat möge rechtlich prüfen lassen, ob es zulässig ist, dass der Gegenstand von der Stadtverordnetenver- sammlung ohne Zustimmung der Vertrauens- personen in „Philosophen weg/Vertrag Opel- Zoo“ geändert wird.
Beschluss 5) Dem Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle!“ wird nicht abgeholfen. Zu dem Ge- genstand des Bürgerentscheides vertritt die Stadtverordnetenversammlung folgende Auf- fassung: Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den Beschluss vom 29. Mai 2019 über den Abschluss der städtebaulichen Verträ- ge zwischen den Städten Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus sowie zwischen den beiden Städten und der von Opel Hessischen Zoostiftung. Diese Vereinbarungen werden jedoch nur unter der Bedingung geschlossen, dass am westlichen Ende des Opel-Zoos am Kamelgehege eine Lösung für den kostenlosen Durchgang der Königsteiner und Kronberger Bürger sowie ein Ein- und Ausgang für alle Be- rechtigten geschaffen wird. Außerdem wird ein Kassenautomat errichtet. Die Städte Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus möchten mit den seit 2013 laufenden Bebauungsplan- verfahren zur 1. Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 123 und M 9 „Opel-Zoo“ einen baurechtlichen Rahmen schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungs- möglichkeiten des Opel-Zoos unter Berück- sichtigung der Bedürfnisse der Bürger beider Städte, insbesondere die Nutzung des Philoso- phenweges, nachhaltig sichert. Unter Berücksichtigung der langjährigen und langwierigen Verhandlungen mit der Stadt Kronberg und der Zoostiftung wird nunmehr in den vorliegenden städtebaulichen Verträ- gen eine zeitlich begrenzte Durchgangslösung und die Vergünstigung eines 50-prozentigen Rabattes auf die Jahreskarten des Opel-Zoos für die Bewohner beider Städte geregelt und eine endgültige Schließung bzw. Einziehung des Philosophenweges langfristig verhindert. Aufgrund der eingeschränkten rechtlichen Ver- handlungsposition - der Philosophenweg liegt zum größten Teil auf Kronberger Gemarkung - konnte ein Ergebnis, das die Belange der Stadt Königstein im Taunus in noch höherem Maße berücksichtigt, nicht erzielt werden. Der Abschluss der streitigen städtebaulichen Verträge ist daher mit der oben genannten Be- dingung sinnvoll. Namentliche Abstimmung: Althans-Edmaier, Susanne: Nein Brill, Hannelore: Nein Colloseus, Andreas: Nein Colloseus, Manfred: Nein Fischer, Sabine: Nein Goepel, Thomas: Nein Hammerschmitt, Runa: Nein Heijden, Gisa van der: Nein Hesse, Dr. Michael: Nein Kilb, Stefan: Nein Majchrzak, Nadja: Nein Alter, Heinrich: Ja Bind, Franz-Anton: Ja Boller, Thomas: Ja Georgi, Daniel: Ja Hartwich, Hans-Dieter: Ja Hees, Alexander: Ja Javaherian, Maryam: Ja Metz, Franziska: Ja Meyer, Norbert: Enthaltung Orlopp, Martin: Ja Schäfer, Walter F.: Ja Wirtnik, Daniela: Ja Becker, Birgit: Ja Bethmann, Alexander Frhr. von: Ja Iredi, Ascan: Ja Otto, Michael-Klaus: Ja Reul, Stefanie: Ja Schmidt, Inken: Ja Seewald, Dr. Ilja-Kristin: Ja Stoodt, Tilmann: Ja Peveling, Patricia: Ja Römer-Seel, Dr. Bärbel von: Ja Völker-Holland, Peter: Ja Aufgrund der namentlichen Abstimmung er- gibt sich nachfolgendes Abstimmungsergeb- nis:
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