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Sana27.07.2017
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Wenn in der Reparaturrechnung Kosten für die Miete des Richtwinkelsatzes enthalten sind, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die erstatten. Denn es kommt - wie immer im Schadenrecht - nur darauf an, ob der Geschädigte die Kosten vermeiden konnte

  • Wenn in der Reparaturrechnung Kosten für die Miete des Richtwinkelsatzes enthalten sind, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die erstatten. Denn es kommt - wie immer im Schadenrecht - nur darauf an, ob der Geschädigte die Kosten vermeiden konnte

  • AG Halle/Saale, Urteil vom 8.1.2014 - 102 C 2549/13



Wörtlich: „Darauf, ob in einer Fachwerkstatt, wie die Klägerin sie betreibt, üblicherweise bestimmte Richtwinkelsätze vorgehalten werden – wie die Beklagte meint -, kommt es nicht an. Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch der Geschädigten aus abgetretenem Recht geltend und die Richtsatzmiete ist der Geschädigten unstreitig als Reparaturposition in Rechnung gestellt worden. Damit ist dieser Betrag grundsätzlich nach § 249 BGB erstattungsfähig.

  • Wörtlich: „Darauf, ob in einer Fachwerkstatt, wie die Klägerin sie betreibt, üblicherweise bestimmte Richtwinkelsätze vorgehalten werden – wie die Beklagte meint -, kommt es nicht an. Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch der Geschädigten aus abgetretenem Recht geltend und die Richtsatzmiete ist der Geschädigten unstreitig als Reparaturposition in Rechnung gestellt worden. Damit ist dieser Betrag grundsätzlich nach § 249 BGB erstattungsfähig.



Die Beklagte könnte sich daher allenfalls auf eine Schadensminderungspflichtverletzung der Geschädigten berufen, wenn diese sehenden Auges eine Reparaturwerkstatt mit überzogenen Preisen beauftragt hätte. Hierfür fehlt jedoch jeder Anhaltspunkt. Die Geschädigte musste sich selbstverständlich vor Beauftragung der Reparatur nicht darüber informieren, ob es gleichwertige Werkstätten in ihrer Wohnortnähe gibt, welche über einen entsprechenden Richtwinkelsatz verfügt.“

  • Die Beklagte könnte sich daher allenfalls auf eine Schadensminderungspflichtverletzung der Geschädigten berufen, wenn diese sehenden Auges eine Reparaturwerkstatt mit überzogenen Preisen beauftragt hätte. Hierfür fehlt jedoch jeder Anhaltspunkt. Die Geschädigte musste sich selbstverständlich vor Beauftragung der Reparatur nicht darüber informieren, ob es gleichwertige Werkstätten in ihrer Wohnortnähe gibt, welche über einen entsprechenden Richtwinkelsatz verfügt.“



Das LG Landshut spricht die Richtwinkelkosten auch für die fiktive Abrechnung zu

  • Das LG Landshut spricht die Richtwinkelkosten auch für die fiktive Abrechnung zu

  • Urteil vom 18.8.2015 – 13 S 1115/15 IWW-Abruf-Nr. 146682

  • Dann gilt das erst Recht für Fälle konkreter Abrechnung



In der Kaskoversicherung hat der Versicherer ein sich aus E.3.2. der GDV – Musterbedingungen ergebendes Weisungsrecht, das sich ausdrücklich auch auf die Verwertung des Fahrzeuges bezieht.

  • In der Kaskoversicherung hat der Versicherer ein sich aus E.3.2. der GDV – Musterbedingungen ergebendes Weisungsrecht, das sich ausdrücklich auch auf die Verwertung des Fahrzeuges bezieht.

  • Dessen Reichweite ist nicht ganz geklärt, jedoch ist es wohl restwertrelevant



Der IV. Senat des BGH musste die Selbstverständlichkeit entscheiden, dass derjenige Geschädigte, der beim Verkauf des Unfallfahrzeugs die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen und dann an den Fiskus abführen muss, nur den Nettobetrag als Restwerterlös angerechnet bekommt (BGH, Urt. v. 10.9. 14 – IV ZR 379/13)

  • Der IV. Senat des BGH musste die Selbstverständlichkeit entscheiden, dass derjenige Geschädigte, der beim Verkauf des Unfallfahrzeugs die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen und dann an den Fiskus abführen muss, nur den Nettobetrag als Restwerterlös angerechnet bekommt (BGH, Urt. v. 10.9. 14 – IV ZR 379/13)



  • Alle weiteren Folien beziehen sich auf die Restwertfrage im Haftpflichtfall



  • Vorab zum Gegenstandswert: WBW oder WBW minus RW?

  • Die einen sagen so, andere sagen so…

  • Argumente und Übersicht bei Poppe, NJW 2015, S. 3355 ff



Das wirtschaftliche Gefüge: - Je höher der Restwert, desto kleiner die Zahllast für die Versicherung - Der Geschädigte ist theoretisch interessenneutral, denn er hat am Ende den WBW in den Händen

  • Das wirtschaftliche Gefüge: - Je höher der Restwert, desto kleiner die Zahllast für die Versicherung - Der Geschädigte ist theoretisch interessenneutral, denn er hat am Ende den WBW in den Händen

  • - Geschädigter ist im Einzelfall belastet, wenn er den „Restwert“ behält



- Bei näherem Hinsehen ist der Streit um den Restwert ein Streit der Interessen um den Geschädigten herum

  • - Bei näherem Hinsehen ist der Streit um den Restwert ein Streit der Interessen um den Geschädigten herum

  • - Die hohen Restwerte sind in aller Regel durch Lohngefälle zu erklären (osteuropäische Märkte als Endabnehmer) –Transportkosten fallen dabei nicht ernsthaft ins Gewicht



BGH NJW 92, 903: - Geschädigter darf sich auf den Restwert im Gutachten verlassen

  • BGH NJW 92, 903: - Geschädigter darf sich auf den Restwert im Gutachten verlassen


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