G v(Sch) g v(Sch) W g v(Sch)


Was ist, wenn Versicherer nachweislich die Werkstatt benennt, die für die Marke am Ort auch arbeitet, weil die gar keine eigene Karosserieabteilung hat?


Download 452 b.
bet7/20
Sana27.07.2017
Hajmi452 b.
#12118
1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   ...   20

Was ist, wenn Versicherer nachweislich die Werkstatt benennt, die für die Marke am Ort auch arbeitet, weil die gar keine eigene Karosserieabteilung hat?

  • Was ist, wenn Versicherer nachweislich die Werkstatt benennt, die für die Marke am Ort auch arbeitet, weil die gar keine eigene Karosserieabteilung hat?

  • Dann wird man die technische Gleichwertigkeit kaum bestreiten können. Dann kommt es nur noch auf die sonstigen Zumutbarkeitsfragen an



LG Mannheim, Urteil vom 22.10.2010 - 1 S 163/09

  • LG Mannheim, Urteil vom 22.10.2010 - 1 S 163/09

  • Wenn der von der Versicherung benannte ZKF - zertifizierte Karosseriebetrieb regelmäßig im Unterauftrag für Markenwerkstätten tätig ist und Originalersatzteile verwendet, ist er technisch gleichwertig.



AG Hagen, Urteil vom 7.10.2010 - 10 C 133/10

  • AG Hagen, Urteil vom 7.10.2010 - 10 C 133/10

  • Arbeitet eine Karosseriewerkstatt umfangreich als Subunternehmer für Markenbetriebe und ist das durch eine Referenzliste nachgewiesen, ist die Gleichwertigkeit anzunehmen



„Soweit die Revision meint, dadurch sei nicht der Nachweis geführt, dass diese Werkstätten über eine ausreichende Ausstattung und auch Erfahrung mit der Automarke Mercedes-Benz verfügten, steht dem die unangegriffene Feststellung des Berufungsgerichts entgegen, dass es für die Behebung der am Fahrzeug der Klägerin entstandenen Bagatellschäden besonderer Erfahrungen mit dieser Automarke nicht bedurfte.“

  • „Soweit die Revision meint, dadurch sei nicht der Nachweis geführt, dass diese Werkstätten über eine ausreichende Ausstattung und auch Erfahrung mit der Automarke Mercedes-Benz verfügten, steht dem die unangegriffene Feststellung des Berufungsgerichts entgegen, dass es für die Behebung der am Fahrzeug der Klägerin entstandenen Bagatellschäden besonderer Erfahrungen mit dieser Automarke nicht bedurfte.“

  • Urteil vom 13.07.2010 – VI ZR 259/09



BMW 5er, acht Jahre alt, ca. 140.000 km

  • BMW 5er, acht Jahre alt, ca. 140.000 km

  • Also ein vom Versicherer gut ausgewählter Fall, denn solche Autos sind statistisch betrachtet überwiegend keine Markenwerkstatt-Patienten mehr

  • BGH Urteil vom 23.02.2010 – VI ZR 91/09 schafft nun Klarheit



Der Vortrag des Versicherers zur Gleichwertigkeit beschränkte sich auf die Informationen, die drei im Prüfbericht genannten Werkstätten seien Mitglied im Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik, sie seien zertifizierte Meisterbetriebe für Karosserie- und Lackierarbeiten, deren Qualitätsstandard regelmäßig vom TÜV oder von der DEKRA kontrolliert werde. Es fänden ausschließlich Originalersatzteile Verwendung und die Kunden erhielten mindestens drei Jahre Garantie. Das hatte dem BGH genügt.

  • Der Vortrag des Versicherers zur Gleichwertigkeit beschränkte sich auf die Informationen, die drei im Prüfbericht genannten Werkstätten seien Mitglied im Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik, sie seien zertifizierte Meisterbetriebe für Karosserie- und Lackierarbeiten, deren Qualitätsstandard regelmäßig vom TÜV oder von der DEKRA kontrolliert werde. Es fänden ausschließlich Originalersatzteile Verwendung und die Kunden erhielten mindestens drei Jahre Garantie. Das hatte dem BGH genügt.



Das AG Berlin-Mitte hat in einer erheblichen Zahl von Fällen nachgewiesen, dass die von den Versicherern genannte Stundensätze oft frei erfunden sind. Die Abteilung 111 C nennt das Prozessbetrug und hat die Vorgänge an die STA abgegeben.

  • Das AG Berlin-Mitte hat in einer erheblichen Zahl von Fällen nachgewiesen, dass die von den Versicherern genannte Stundensätze oft frei erfunden sind. Die Abteilung 111 C nennt das Prozessbetrug und hat die Vorgänge an die STA abgegeben.



Nicht zuletzt deshalb verlangt die Berufungskammer des LG Berlin nun echte Angebote.

  • Nicht zuletzt deshalb verlangt die Berufungskammer des LG Berlin nun echte Angebote.

  • Einfache Hinweise auf Werkstätten, deren Qualifikation und deren vorgebliche Preise genügen nicht mehr.

  • LG Berlin, berufungszurückweisender Beschluss vom 16.01.2013 – 43 S 136/12



  • So auch AG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.6.2011 – 32 C 436/10 mit weiteren Nachweisen

  • Zu finden unter IWW-Abrufnummer 112033



Der Geschädigte muss ohne weitere eigene Kalkulation und ohne weitere Nachfrage feststellen können, dass die Reparatur in der benannten Werkstatt günstiger durchgeführt werden kann. Das setzt Vorlage eines Kostenvoranschlags der Alternativwerkstatt voraus (AG München 20.8.13 - 343 C 1379/13, IWW Abruf-Nr. 133110).

  • Der Geschädigte muss ohne weitere eigene Kalkulation und ohne weitere Nachfrage feststellen können, dass die Reparatur in der benannten Werkstatt günstiger durchgeführt werden kann. Das setzt Vorlage eines Kostenvoranschlags der Alternativwerkstatt voraus (AG München 20.8.13 - 343 C 1379/13, IWW Abruf-Nr. 133110).



  • Auch das AG Neu-Ulm verlangt nun Angebot statt Prüfbericht

  • AG Neu-Ulm, Urt. v. 9.10.14 - 3 C 991/14 IWW Abruf-Nr. 143051



Schadenladen.de beschafft nun analog Restwertbörse Angebote

1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   ...   20




Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling