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6.9
 
F
ÖRDERKULISSE
 
 
Vom Grundsatz her war die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bestrebt das Sa-
nierungsgebiet "Lauf Links" innerhalb der Förderkulisse des Bund-
Länder-Programms „Die Soziale Stadt“ zu fördern. Alle Rahmenbe-
dingungen und Zielsetzungen lassen eine Förderung innerhalb die-
ses Programms der Städtebauförderung als ideal erscheinen. 
 
Die bundesweiten Rahmenbedingungen der Mittelausstattung ma-
chen eine derartige Förderung aus der aktuellen Sichtweise aller-
dings äußerst unwahrscheinlich. Deshalb sollte versucht werden in 
einem anderen Programm (z.B. bayerisches Programm der Städte-
bauförderung) das Sanierungsprojekt zeitnah auf den Weg zu brin-
gen und im Verlauf des Sanierungsprozesses eventuell einen Pro-
grammwechsel anzustreben. 
 
Die Tatsache, dass mittlerweile Managementstrukturen in allen Pro-
grammen der Städtebauförderung möglich sind, lässt diesen Weg als 
gangbar erscheinen. Ein Management im Quartier "Lauf Links" ge-
nießt bei Politik und Verwaltung, aber auch vor allem bei den lokalen 
Akteuren höchste Priorität. 
 

Büro PLANWERK   Stadtentwicklung Stadtmarketing Verkehr - Nürnberg   -   Büro für Städtebau - Bamberg 
Stadt Lauf a.d.Pegnitz – Vorbereitende Untersuchungen – Soziale Stadtentwicklung "Lauf Links" 
 
 
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7
 
H
ANDLUNGSKONZEPT ZUR SOZIALEN 
S
TADTENTWICK-
LUNG 
"L
AUF 
L
INKS

 
Das Konzept zur sozialen Stadtentwicklung für "Lauf Links" darf als 
integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept verstanden wer-
den. 
 
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmenkomplexe leiten sich aus 
der Analyse des Kap. 3 und den Ergänzungen der Akteure aus Kap. 4 
ab. Als Zwischenschritt wurden die Problembereiche in Kap. 5 bereits 
zusammengefasst und in Kap. 6 daraus Ziele abgeleitet.  
 
Im zweiten Teil werden die einzelnen Maßnahmen aus diesem Kom-
plex herausgelöst und in eine Maßnahmenliste überführt. Dort wird 
zu jeder Einzelmaßnahme eine Priorität, eine Zeitschiene, die Kos-
tenschätzung und die Möglichkeit der Förderung hinzugefügt. 
 
 
7.1
 
B
ESCHREIBUNG DER 
M
AßNAHMENKOMPLEXE
 
 
7.1.1
 
K
ONVERSION 
S
EMBACH
-A
REAL
 
 
Eine der, wenn nicht sogar der zentrale Maßnahmenkomplex im 
Rahmen der sozialen Stadtentwicklung "Lauf Links" ist die Konversi-
on des Sembach-Areals. Der Auslagerungswille der Fa. Sembach ist 
definitiv vorhanden, eine Verlagerung aus betriebswirtschaftlichen 
Gründen (Produktionsabläufe etc.) dringend notwendig. 
 
Die Verlagerung der Fa. Sembach und die sich daraus ergebende 
Konversion waren eine der Hauptursachen, dass die Stadt Lauf 
a.d.Pegnitz im Jahr 2009 begonnen hat, intensiv über ihre zukünftige 
Stadtentwicklung nachzudenken. Im ersten Schritt, dem Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept, spielte die Konversion bereits eine zent-
rale Rolle und war u.a. ein Grund sich mit den vorliegenden Vorberei-
tenden Untersuchungen mit dem Stadtteil "Lauf Links" vertieft zu 
beschäftigen. 
 
Entsprechend kommt diesem Maßnahmenkomplex eine hohe Priori-
tät zu. 
 
Die Hintergründe für die Konversion des „Sembach-Areals“ sind na-
türlich vielschichtig. Folgende wesentlichen Faktoren, die somit im 
Rahmen der Flächenentwicklung eine Rolle spielen, müssen dabei 
Beachtung finden: 

 
Für die Fa. Sembach ist aus technischen und betriebswirt-
schaftlichen Gründen die Verlagerung essentiell. Das heißt die 
Sicherung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Potenzial 
am Standort Lauf spielt eine wichtige Rolle. 

 
Der Stadtteil "Lauf Links" weist keine spezifischen städtebauli-
chen Besonderheiten auf, so dass eine entsprechende Entwick-
lung (städtebauliches Highlight) des Areals eine insgesamt 
städtebauliche Aufwertung des gesamten Quartiers zur Folge 
hätte. 

 
Der Stadtteil "Lauf Links" weist, wie im “ISEK“ deutlich darge-
legt und im vorliegenden Analyseteil bestätigt wurde, sozial-
strukturelle Auffälligkeiten auf (Migrationsanteil, benachteilig-
te Bevölkerung), die es nahelegen über eine entsprechende 
Nutzung des Areals eine Durchmischung der Strukturen zu er-
reichen. 

 
Das Image des Stadtteils "Lauf Links" ist im Laufer Maßstab 
betrachtet durchaus problematisch. Eine entsprechende Auf-
wertung des Quartiers durch die Ansiedlung von „positiv be-
setzten“ Nutzungen auf dem Areal könnte somit einen wert-
vollen Beitrag leisten. 
 
Der gesamte Maßnahmenkomplex umfasst alle Einzelmaßnahmen, 
die mit der Konversion der heutigen Gewerbefläche zu tun haben, 
darüber hinaus auch damit verknüpfte Maßnahmen im direkten Um-
feld. 
 

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Die bisher diskutierte Variante der Konversion war, einen Anteil des 
Areals (ca. 4.000m²) durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu erwerben 
und auf diesem Bereich öffentliche Einrichtungen (Stadtteilzentrum, 
Stadtteilplatz) zu etablieren. Die verbleibende Fläche sollte von der 
Fa. Sembach über einen privaten Investor selbst vermarktet werden. 
 
Im Rahmen der VU wurde gemeinsam mit Vertretern der Fa. Sembach 
weiter über die möglichen Nutzungen diskutiert. Dabei wurden aus-
gehend von der Analyse der Situation im Quartier verschiedene 
Wohnmodelle erörtert. 
 
Beispiele dazu zeigt die Grobskizze mit folgenden Nutzungen: 
 

 
Mehrgeschossige Riegelbebauung (A) mit 2- bis 4-Zimmer-
Wohnungen für alle Zielgruppen mit geringeren Einkommen. 
Gesamter EG-Bereich barrierefrei (Zielgruppe Senioren) 
 

 
Mischung aus 1-, 2- und 6-Familienhäusern mit gehobener 
Ausstattung (B) im zentralen Bereich und zur Christof-Treu-
Straße (Zielgruppe Familien, junge Paare) auf ca. 1.200m² 
Grundfläche 
 

 
Entwicklung eines Wohnmodells (C) für ältere Menschen (50+) 
auf ca. 900m² Grundfläche 
 

 
An der Südwestecke soll das Stadtteilzentrum (D) entstehen, 
das erdgeschossig ca. 500m² Nutzfläche zur Verfügung stellt. 
Vor dem Stadtteilzentrum entsteht der Stadtteilplatz (E) mit 
räumlicher Verknüpfung zum heutigen Dreiecksplatz 
 

 
Weitere Elemente sind eine Grünachse entlang der Bahnlinie 
(F) und eine aufgewertete Fuß-Rad-Verbindung (G) durch die 
Bahn-Linie 
 
Es wird notwendig sein, die gesamte Nutzung der fast 2 ha großen 
Fläche in einem Bebauungskonzept zu entwickeln. Dies kann nur in 
enger Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer, der Stadt 
Lauf a.d.Pegnitz und möglichen Investoren erfolgen. Die Konversion 
dieser Fläche, die nach der Verlagerung der Fa. Sembach entstehen 
wird, ist für das gesamte Quartier “Lauf Links“ von herausragender 
Bedeutung. 
 
Aus Sicht der Gutachter könnte es u.U. für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz 
interessant sein, über einen Erwerb der gesamten Fläche nachzuden-
ken, um so noch intensivere Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf 
die spätere Nutzung zu erhalten. 
Abbildung 66 – Grobkonzept “Sembach-Areal“ 

B
C






C

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7.1.2
 
V
ERBESSERUNG VON 
G
RÜNVERBINDUNGEN
 
 
Als zentral gelegener Stadtteil mit nur gut einem Kilometer Distanz 
zum Stadtzentrum kommt den Anbindungen für Fußgänger und 
Fahrradfahrer besondere Bedeutung zu. Diese sollen aufgewertet 
und gestaltet werden. 
 
 
Unter 7.1.1 wurde bereits auf die Unterführung zur Röthenbacher 
Straße hingewiesen sowie auf die Achse entlang der Bahnlinie. Weite-
re Achsen mit Aufwertungsbedarf sind: 

 
Verbindungsachse Sembach-Unterführung – Stadtteilplatz – Bert-
leinschule – Christuskirche; dabei u.a. Neugestaltung des Straßen-
raums und der Parkflächen im 
Bereich Schule – Kirche – Sport-
platz 

 
Stadtteilplatz – Bertleinstraße – 
Altdorfer Straße 

 
Beispielhafte Gestaltung in der 
Georg-Scherber-Straße mit Bäu-
men auf den Grundstücken der 
Wohnungsbaugesellschaften 

 
Nibelungenstraße 

 
Siegfriedstraße 

 
Richard-Wagner-Straße 

 
Schönberger Weg (Verbindung 
Südring – Richard-Wagner-Straße 
bis zur Flurstraße (Anbindung 
Unterführung Bahnhof Links)) 

 
Aufwertung Achse Altdorfer 
Straße v.a. im Bereich der Unter-
führung 

 
Verbindung Österreicherviertel – 
Haltepunkt Lauf-West – Spiel-
platz / Bolzplatz / (Grillplatz) – 
Stadtteilplatz 
 
Entscheidend für die Grünachsen ist die Verbindung der S-Bahn-
Unterführungen (West, Sembach, Altdorfer Str., Bahnhof Links) mit 
den Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kindergärten, Kirche) und 
den Einkaufsstandorten (Röthenbacher Straße, Altdorfer Straße). 
 
In Kombination mit den Grünachsen soll die gesamte Straßenraum-
gestaltung weiter verbessert werden. Dazu gehört das Thema Par-
ken, Aufenthalt und Verkehrssicherheit. 
Abbildung 67 - Grünverbindungen 
Abbildung 68 – Grobkonzept “Georg-
Scherber-Straße“ 

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7.1.3
 
V
ERBESSERUNG DER 
N
AHVERSORGUNG
 
 
Ein wesentlicher und in der Haushaltsbefragung besonders häufig 
und intensiv genannter Verbesserungsansatz für den Stadtteil ist das 
Thema Nahversorgung. Die Analyse hat deutlich aufgezeigt, dass das 
Defizit umso heftiger empfunden wird, je weiter man in den östli-
chen Bereich des UG kommt. 
 
Grundsätzlich ist eine Sanierungssatzung nicht das „optimale“ Werk-
zeug, um die Wirtschaft eines Stadtteils zu fördern, aber sie bietet 
zumindest bestimmte Ansätze. 
 
Im geplanten Stadtteilzentrum (s.u.) kann durch die entsprechende 
Bau- und Ausführungsplanung versucht werden zumindest einen 
kleinen Nahversorger (z.B. Metzger) zu etablieren. Ggf. könnte dieser 
in Kombination mit dem angestrebten Stadtteil-Café funktionieren 
und dazu ggf. als Qualifizierungseinrichtung eines karitativen Trä-
gers dienen. Diskutiert wurde z.B. die Ansiedlung einer Lernküche 
der VHS, was allerdings noch nicht abschließend besprochen wurde. 
 
Weiter sollte das Quartiermanagement nichts unversucht lassen u.a. 
mobile Angebote in den Stadtteil zu holen und über punktuelle Ver-
anstaltungen (Markt, Verkauf, Projekte mit Schule etc.) Handelsfunk-
tionen im Stadtteil zu schaffen. 
 
Letztendlich muss das Hauptziel jedoch weiterhin sein, einen Nah-
versorger von wenigstens 800m² Verkaufsfläche im Quartier anzu-
siedeln. Damit würde hinsichtlich der Versorgung ein entscheidender 
Schritt getan.  
 
Aus gutachterlicher Sicht käme beispielsweise zum einen der ehema-
lige Standort Fa. Frey Printcom dafür in Frage, wenn man ggf. noch 
benachbarte Flächen hinzunehmen kann. Allerdings wurde der 
Standort verkauft und über die Planungs- und Nutzungsabsichten der 
neuen Eigentümer besteht keine Information. Zweiter Standort, der 
allerdings nur als „Notlösung“ gesehen wird, ist zum anderen die 
Fläche östlich des Landratsamtes zwischen A9 und der Bebauung am 
Südring. Dafür sind allerdings die Andienung und der Immissions-
schutz zu prüfen. Eine vertiefte Prüfung dieser Standorte kann im 
Rahmen der VU nicht erfolgen. 
 
 
7.1.4
 
E
INRICHTUNG UND 
P
FLEGE EINER 
S
TADTTEILVERNETZUNG
 
 
Wichtig für die Erfolge einer „sozialen Stadtentwicklung“ ist das er-
folgreiche Bemühen, die Akteure im Stadtteil und für den Stadtteil 
miteinander zu vernetzen und ggf. neue Akteure ins Spiel zu brin-
gen. 
 
Hauptansatzpunkte hierfür sind die Einrichtung eines Quartiermana-
gements, das die entsprechenden Tätigkeiten begleitet, und das 
Etablieren von Beteiligungsstrukturen. 
 
Die entsprechenden Ausführungen sind den Kapiteln 4.4 (Beteili-
gungsstruktur im Quartier) und 4.5 (Quartiermanagement) zu ent-
nehmen. 
 
Die dabei unter 4.4 beschriebene „Projektgruppe Lauf Links“ soll als 
eine Art „Meinungsträgerkreis“ auf Stadtteilebene etabliert werden. 
Dieser Kreis soll (vom Quartiermanagement geleitet) Projekte beglei-
ten, neue Projektideen bewerten und diskutieren sowie für die 
Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds zuständig sein. 
 

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Um dieses Gremium arbeitsfähig zu machen, müssen verschiedene 
andere Gruppen (Arbeitsgruppen) auf Stadtteilebene zuarbeiten. Die-
se werden sich sehr schnell im Laufe des Beteiligungsprozesses bil-
den. Aus bisheriger Erkenntnissicht und den vielfältigen Erfahrungen 
aus anderen Quartieren sind folgende Arbeitsgruppen zu erwarten: 
 

 
Arbeitsgruppe „Stadtteilzentrum und Stadtteilplatz“, die den 
Prozess der Entwicklung dieses neuen Stadtteilmittelpunktes 
kontinuierlich begleiten soll. 
 

 
Arbeitsgruppe „Integration“, die sich vorrangig mit sozialen 
Belangen im Quartier beschäftigt. Dazu gehört die Integration 
von Migranten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen, die 
Thematik Jugendliche im Stadtteil, Bedürfnisse von alten und 
älter werdenden Menschen etc. 
 

 
Arbeitsgruppe „Grün- und Freiflächen“, mit der vorrangigen 
Aufgabe die möglichen Maßnahmen im öffentlichen Raum 
(Straßenraumgestaltung, Spiel- und Bolzplätze, Grillplatz) zu 
befördern und in der möglichen Umsetzung zu begleiten. 
 

 
Arbeitsgruppe „Wohnen“, mehr als „Facharbeitsgruppe“ etab-
liert, in der die Akteure auf dem Wohnungsmarkt versuchen 
die bauliche Aufwertung des Wohnungsbestandes im Quartier 
auf den Weg zu bringen. 
7.1.5
 
V
ERBESSERUNG DES 
W
OHNUMFELDES IM 
U
MFELD DER 
G
ESCHOSS-
WOHNUNGSBAUTEN
 
 
Im Workshop 6 wurde zu diesem Thema bereits mit den Bewohne-
rinnen und Bewohnern gearbeitet und ein erstes Leuchtturmprojekt 
ist dabei schon auf den Weg gebracht. Wesentliches Defizit im Rah-
men der Analyse der Freiflächen sind eindeutig die Innenbereiche der 
Geschosswohnungsbauten, weitestgehend aus den 1950er Jahren. 
 
Wichtig für das Weiterkommen bei diesem Thema ist die enge und 
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaf-
Abbildung 69 – Potenzial zur Wohnumfeldverbesserung 

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Seite 76 
ten. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden diverse 
Schlüsselpersonengespräche mit den Gesellschaften oder Genossen-
schaften geführt, soweit diese Bereitschaft dafür gezeigt haben. Die 
Gesprächs- und in Folge die Mitwirkungsbereitschaft war durchaus 
unterschiedlich. Die Kommunikation mit den Wohnungsbaugesell-
schaften auf den Weg zu bringen und zu einem anhaltenden Ge-
spräch zu führen wird Aufgabe des Quartiermanagements werden. 
 
In der Analyse der Grün- und Freiraumstruktur wurde bereits auf die 
Bereiche hingewiesen, die sich durch hohes Verbesserungspotenzial 
auszeichnen. In der obigen Karte sind die Bereiche mit dem größten 
Handlungspotenzial nochmals grafisch dargestellt. 
 
Ein in der Beteiligung mehrmals angesprochenes Thema ist die Ein-
richtung von „Interkulturellen Gärten“ nach Vorbild z.B. in Fürth. Das 
Quartiermanagement soll mit den möglichen Akteuren (Bewohner 
und Vermieter) prüfen und herausfinden, inwieweit sich Blockinnen-
bereiche oder andere Grün- und Freifläche dafür eignen. 
 
 
7.1.6
 
S
CHAFFUNG VON 
T
REFFMÖGLICHKEITEN IM 
Q
UARTIER
 
 
Für das Vorankommen einer „sozialen Stadtentwicklung“ spielt neben 
der oben angesprochenen Vernetzung die Möglichkeit von Treffmög-
lichkeiten im öffentlichen Raum, aber auch in halböffentlichen und 
privaten Bereichen eine wichtige Rolle. 
 
Eine Schlüsselrolle kommt dem geplanten Stadtteilzentrum zu (s. 
7.1.1.), das auf den geplanten 500m² Nutzfläche eine Vielzahl von 
Funktionen vereinigen soll, die es erlauben werden sich nieder-
schwellig dort zu begegnen. Neben dem Veranstaltungsraum auf 
100 bis 150m² Fläche für stadtteilbezogene Veranstaltungen soll es 
einen Bürgertreff in Kombination mit Schülertreff, Jugendtreff und 
Stadtteil-Café geben. Dabei soll dieses Stadtteilzentrum so errichtet 
werden, dass davor eine zugeordnete nutzbare Freifläche entsteht, 
die wiederum mit dem bestehenden Dreiecksplatz verbunden wird 
und zu einem Stadtteilplatz entwickelt wird. 
 
Weitere Angebote im Beratungsbereich sollen das Gesamtangebot 
abrunden und vor allen Dingen dafür sorgen, dass sich die verschie-
denen Angebote gegenseitig Kunden, Klienten, Besucher etc. vermit-
teln. 
 
Die nebenstehende 
Planskizze verdeut-
licht grob, wie eine 
derartige räumliche 
Gestaltung ausse-
hen könnte. Dabei 
wird eine Verle-
gung der Verkehrs-
beziehungen um 
den Platz herum 
vorgeschlagen, al-
lerdings zwingend 
mit einem ver-
kehrsberuhigten 
Bereich im Bereich 
des bestehenden 
Kindergartens. 
 
Welche Nutzungen auf diesem Stadtteilplatz denkbar sind und von 
den Akteuren gewünscht werden ist in der Darstellung der Ergebnis-
se aus dem Workshop 3 – Stadtteilzentrum / -platz beschrieben. 
 
Ein Bedarf, der in mehreren Beteiligungsbausteinen herausgefunden 
wurde, ist die Bereitstellung eines öffentlichen Grillplatzes für die 
Bewohner des Quartiers. Da eine derartige Einrichtung im direkten 
Wohnumfeld grundsätzlich auf Akzeptanzschwierigkeiten stößt 
(Lärm- und Geruchsbelästigung), muss diese Fläche im direkten 
Quartiersumfeld angesiedelt werden. Dazu wurde bereits in Ge-
sprächsrunden mit den Bewohnern die Fläche neben dem bestehen-
Abbildung 70 – Grobkonzept Stadtteilplatz / -zentrum 

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den Spiel- und Basketballplatz südlich des Haltepunktes Lauf-West 
auserkoren. Im Umfeld dieser bestehenden Einrichtungen wäre die 
Ansiedlung von mehreren Grillplätzen denkbar. Dazu wird vorge-
schlagen das Sanierungsgebiet auf diese Fläche zu erweitern. Eine 
weitere Möglichkeit besteht am Rande des Quartiers (Bereich “Am 
Kehr“), wo neben einem Aktionsspielplatz auch ein zusätzlicher 
Grillplatz eingerichtet werden könnte. Eine gute fußläufige Verbin-
dung zum Quartier ist gewährleistet. 
 
Neben der Schaffung von neuen Treffmöglichkeiten gilt es aber auch 
die bestehenden Potenziale von Beginn an mit einzubeziehen und zu 
verhindern, dass ungewünschte Konkurrenzsituationen entstehen. 
Aus dem Bestand müssen die neuen Angebote des „In der Heimat 
wohnen - Projekts“ von Caritas und Joseph-Stiftung einbezogen wer-
den, die zunehmende Anzahl von Angeboten im neuen Gemeinde-
haus der Christuskirche und das, was die Bertleinschule regelmäßig 
für Schüler und darüber hinaus anbietet. 
 
 
7.1.7
 
B
AULICH
-S
TÄDTEBAULICHE 
V
ERBESSERUNGEN
 
 
Einzelne Punkte im Untersuchungsgebiet weisen städtebauliche Be-
sonderheiten auf, die eine bauliche Maßnahme als Reaktion auf die-
ses Defizit notwendig werden lassen. 
 
Dazu gehört u.a. die bauliche 
Mindernutzung an der Kreu-
zung Altdorfer Straße / Chris-
tof-Treu-Straße. An einer 
markanten Stelle werden hier 
Kfz auf einer Freifläche bei 
geringer Bebauung feilgebo-
ten.  
 
An dieser markanten Stelle 
wäre eine intensivere Nutzung 
(mind. II+D) wünschenswert, die zusätzlich die Raumkante zur Alt-
dorfer Straße und zur Christof-Treu-Straße herstellt. 
 
Inwieweit die Nachbargebäude (Fahrschule, Getränkemarkt) in eine 
intensivere Bebauung einbezogen werden können, muss in einer De-
tailplanung geklärt werden. 
 
Die städtebaulich wertvollen Häuser im Bereich der Lindnerschmidt-
straße fallen im Vergleich zur Gesamtbaustruktur von "Lauf Links" 
auf. Als Ergebnis der 1920er Jahre bilden Sie neben Bertleinschule 
und Fa. Sembach die ältesten baulichen Bestandteile des Quartiers. 
Sozusagen eine Art Vorstadtarchitektur für den Bereich "Lauf Links". 
 
Nebenstehender Aus-
schnitt aus dem Plan 
„Bauzustand“ verdeut-
licht mit der Bewertung 
„orange“, dass in einer 
Vielzahl dieser Häuser 
zumindest Modernisie-
rungsbedarf erkennbar 
ist. 
 
Gleichzeitig hat die Da-
tenanalyse der Bevölke-
rungsstruktur für diesen 
Bereich einen starken 
Überalterungsgrad auf-
gedeckt. D.h. hier wird 
in den kommenden Jah-
ren u.a. auch durch Ei-
gentümerwechsel ein erkennbares Baupotenzial entstehen. Um dies 
zu sichern und in die richtige (städtebaulich wünschenswerte und 
verträgliche) Richtung zu lenken, wäre ein speziell dafür aufgelegtes 
Fassadenprogramm anzustreben, das darauf ausgelegt ist die Eigen-
tümer zu unterstützen, den bestehenden Siedlungsbestand zu erhal-
ten und weiter zu entwickeln. 
Abbildung 71 – Bauzustand Lindnerschmidtstraße 

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Die trogartige Unterführung der Altdorfer Straße unter der queren-
den S-Bahn-Linie wurde ebenfalls als städtebaulich-gestalterisches 
Defizit erfasst. Verkehrlich ist die Situation für Fußgänger und Fahr-
radfahrer zumindest zufriedenstellend gelöst. Die Gestaltung der 
großflächigen Betonwände dieses Troges könnte das optische Er-
scheinungsbild grundlegend verbessern. 
 
 
7.1.8
 
M
ODERNISIERUNG DES 
W
OHNUNGSBESTANDES
 
 
Vor allem im Bereich des Geschosswohnungsbaus der unterschiedli-
chen Wohnungsbaugesellschaften besteht erkennbarer Modernisie-
rungsbedarf. Dies betrifft die Bestände der „Fränkischen Alb Woh-
nungs- und Siedlungsbau GmbH“ im Österreicherviertel sowie den 
Bestand der „Anna von Miller Wohnungsverwaltung“ an der Bertlein-
straße und die Blöcke der „Bauhilfe“ zwischen Nibelungenstraße und 
Siegfriedstraße. Die entsprechenden Bereiche wurden zwar zum Teil 
nur erfasst mit „erhöhter Bauunterhalt erforderlich“, für alle diese 
Bereiche gilt jedoch, dass zumindest in Teilbereichen folgende Maß-
nahmen wünschenswert wären: 

 
Schaffung von barrierefreien Wohnungen im EG-Bereich 

 
Verbesserung der energetischen Situation der Gebäude 

 
Änderung von Wohnungszuschnitten (Zusammenlegungen), 
um unterschiedliche Mietergruppen anzusprechen. 
 
Eine Förderung von Wohnungsmodernisierungen ist im Rahmen der 
Städtebauförderung in der Regel nicht möglich. Die Eigentümer soll-
ten sich um eine Unterstützung im Rahmen der Wohnraumförderung 
bemühen. Dazu wird dem zukünftigen Quartiermanagement die Auf-
gabe zukommen, die Wohnungsbaugesellschaften an einem runden 
Tisch zu beteiligen, entsprechende Bereitschaft zu kreieren und die 
Kontakte bei den Förderstellen der Regierung von Mittelfranken her-
zustellen. 
 
Eine Flankierung der baulichen Maßnahmen im Wohnungsbestand 
durch Maßnahmen zur Aufwertung im Wohnumfeld ist wünschens-
wert und könnte wiederum im Rahmen der Städtebauförderung statt-
finden. Allerdings sollten beide Maßnahmenebenen (Wohnungen und 
Wohnumfeld) inhaltlich und räumlich miteinander verknüpft werden. 
 
 
7.1.9
 
V
ERBESSERUNG DER 
V
ERKEHRSSICHERHEIT
 
 
Grundsätzlich ist die verkehrliche Situation für die verschiedenen 
Verkehrsteilnehmer durch die nahezu flächendeckende Einrichtung 
von Tempo-30-Zonen zufriedenstellend. Grundsätzlich wird in Kom-
Abbildung 72 – Maßnahmen zur Verkehrssicherheit 

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Seite 79 
bination mit der Aufwertung / Schaffung von öffentlichen Räumen 
und Grünachsen auch eine weitere Verbesserung der Verkehrssicher-
heit gefordert. 
 
Diesbezüglich sollte das gesamte Gebiet auch einer „baulichen Ver-
kehrsberuhigung“ unterzogen werden, die Fahrgeschwindigkeiten 
reduziert, Aufenthaltsräume schafft, Konflikte mit Radfahrern und 
Fußgängern minimiert bzw. vermeidet. 
 
Grundlage dafür ist u.a. die Schulwegsicherheit für die Schüler der 
Bertleinschule. Ausgehend vom Schulstandort sollte eine Fahrradach-
se zum einen über die Brücke zum Haltepunkt Lauf-West bzw. ins 
Österreicherviertel führen, zum anderen via Bertleinstraße zur Alt-
dorfer Straße und entweder entlang der Altdorfer Straße weiter oder 
über die Nibelungenstraße zur Unterführung am Bahnhof Links und 
weiter Richtung JuZ / Pegnitzwiesen / Stadtmitte. 
 
Diese Radwegachse wurde auch deshalb so gewählt, da sie als zent-
rales Rückgrat für das gesamte Gebiet fungieren kann. Die Achse soll 
als normale mischgenutzte Straßenfläche ausgestaltet sein mit 

 
ggf. punktuellen Einschränkungen der Parkerlaubnis 

 
an gefährlichen Stellen farblich abgesetzter Führung der Rad-
achse über Straße und Gehweg (z.B. am Ende Bertleinstraße 
über Gehweg zur Lichtsignalanlage) 

 
Gestaltung beider Lichtsignalanlagen als Fuß- und Rad-
Überwege 

 
entsprechend angepasster Beschilderung der Achse 
 
Weiter sollen bestimmte Straßenabschnitte als verkehrsberuhigte 
Bereiche umgewidmet und auch baulich umgestaltet werden. Erste 
Priorität hat dabei der Straßenabschnitt vor dem Kindergarten in der 
Bertleinstraße, v.a. wenn im Rahmen des Stadtteilplatzes die Ver-
kehrsführung so gelegt wird, dass der Verkehr vor dem Kindergarten 
passieren muss. Auch vor dem Kindergartenstandort im östlichen 
Bereich (Schönberger Weg) sollte ein verkehrsberuhigter Bereich ein-
gerichtet werden. 
Im Bereich der Georg-Scherber-Straße wurde durch hohen Parkdruck 
und niveaugleiche Gestaltung ein hohes Potenzial an Falschparkern 
ermittelt. Trotz Parkverbot wird der als Fußweg ausgewiesene Be-
reich häufig zum Parken genutzt. Eine Neuordnung in Form eines 
verkehrsberuhigten Bereichs könnte hier für entsprechende räumli-
che Zuordnungen sorgen. 
 
Für die Jahnstraße, östlich an das Sembach-Areal angrenzend, wird 
im Zuge der Konversion des Areals ebenfalls die Einrichtung eines 
verkehrsberuhigten Bereichs nahegelegt. 
 
Ein weiterer verkehrsberuhigter Bereich ist in der Flurstraße im Ab-
schnitt zwischen der Einmündung der Nibelungenstraße und der Un-
terführung am Bahnhof Links wünschenswert, auf dem die zu entwi-
ckelnde Radachse mit der Zufahrt zum Parkplatz zusammentrifft. 
 
Darüber hinaus schlagen wir vor an nahezu allen Eingängen in den 
Stadtteil (sozusagen beim Verlassen der Altdorfer Straße) jeweils 
kurze (20 bis 50m) Bereiche der Straßen so zu gestalten, dass eine 
gewisse Torwirkung erzielt wird. Erfahrungsgemäß führt dies zu ei-
ner deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung und weiter zur Ab-
schreckung von Durchgangsverkehr (z.B. Richtung Lauf-Süd). 
 
 
7.1.10
 
S
TÄRKUNG DES 
I
MAGES VON 
"L
AUF 
L
INKS
"
 NACH INNEN 
UND NACH AUßEN
 
 
Ein letzter, aber ebenso wesentlicher Baustein der zukünftigen Stadt-
teilentwicklung wird es sein, das Image des Quartiers nach innen und 
nach außen zu verbessern. 
 
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass Menschen 
von außen in den Stadtteil kommen (z.B. Veranstaltungen in der Bert-
leinschule oder im neuen Stadtteilzentrum), dafür geeignet die Quali-
täten des Stadtteils (die durchaus bestehen) nach außen zu tragen. 
 

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Seite 80 
Weiter können die Akteure des Stadtteils, allen voran das Quartier-
management durch gezielte, imagebildende Maßnahmen am Image 
des Quartiers arbeiten. Eine Testimonial-Kampagne wurde als Bei-
spielmaßnahme dafür aufgenommen. Grundsätzlich sollten diese 
Maßnahmen vom Quartiermanagement in Kooperation mit den Akt-
euren des Quartiers (Projektgruppe Links) diskutiert, entwickelt und 
dann auch umgesetzt werden. 
 
Weitere Maßnahmen, die zur Imagestärkung beitragen, sind einzelne 
Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit, die wiederum essentiell zum 
Aufgabenbereich des Quartiermanagements gehört. Dazu gehören 
das Entwickeln einer Stadtteilzeitung, die Pflege einer Stadtteil-
Website, das Etablieren eines Lauf Links-Newsletters und punktuelle 
schriftliche Veröffentlichungen, wie ein Stadtteilflyer etc. Weiterge-
hende Veröffentlichungen müssen mit den örtlichen Akteuren entwi-
ckelt und von diesen auf den Weg gebracht werden. 
 

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7.2
 
V
ORGABEN ZUR 
E
NTWICKLUNG EINER 
M
AßNAHMENLISTE
 
 
7.2.1
 
A
NNAHMEN ZUR 
K
OSTENSCHÄTZUNG
 
 
Der Darstellung in Kapitel 7.1 folgend werden für die Maßnahmen 
und Projektvorschläge die Baukosten überschlägig geschätzt. Dazu 
wird die jeweilige Planungsfläche ermittelt und mit einem Mischpreis 
(netto) pro m² in Ansatz gebracht bzw. im Einzelfall wird auf die Er-
gebnisse bereits beauftragter oder bekannter Leistungen zurückge-
griffen. Bei der Mischpreiskalkulation wird von den nachfolgenden 
durchschnittlichen Preisen in Abhängigkeit vom Gestaltungsaufwand 
/ Ausbaustandard ausgegangen: 
 
Gestalterisch hochwertiger Ausbau von z.B. Platzbereichen mit Na-
turstein- oder aufwändigem Betonsteinpflaster und mit Gestaltung 
der Randbereiche inklusive der Herstellung von Grünflächen mit An-
pflanzungen und Möblierungen 
 
 
150,-- € pro m² 
 
Gestalterisch einfacherer / mittlerer Ausbaustandard mit Betonstein-
pflaster und mit Gestaltung der Randbereiche 
 
 
130,-- € pro m² 
 
Gestalterisch einfacher Ausbau mit Asphalt und mit Gestaltung der 
Randbereiche 
 
 
100,-- € pro m² 
 
Herstellung von reinen Grünflächen mit Anpflanzungen 
 
 
30,-- € bis 60,-- € pro m² 
 
Erforderlicher Grunderwerb ist nicht in der Kalkulation berücksich-
tigt, es sei denn, er ist explizit erwähnt. 
Für private Sanierungsmaßnahmen ist im Moment keine Kosten-
schätzung möglich, da Umfang und Art der Sanierung nicht absehbar 
sind.  
 
Bei öffentlichen Baumaßnahmen wird bei einer Sanierung von einem 
Mischpreis von 170,-- € bis 350,-- € pro m³ umbautem Raum ausge-
gangen. Bei öffentlichen Neubauten (z.B. Stadtteilzentrum) ist mit 
einem Mischpreis von 450,-- € pro m³ umbautem Raum gerechnet. 
 
Für konzeptionelle Arbeiten und Planungsarbeiten werden die Kosten 
geschätzt und pauschaliert. 
 
Alle Kostenschätzungen sind netto, gerundet und ohne Pla-
nungsnebenkosten. 
 
Die nachfolgende Projektdarstellung ist nummeriert. Prioritäten und 
Zeitschiene können der tabellarischen Aufstellung entnommen wer-
den. Begründete Umschichtungen sind möglich. Die Nummerierung 
wird identisch in den Planunterlagen verwendet. 
 
 
7.2.2
 
E
RLÄUTERUNGEN ZUR 
F
ÖRDERUNG
 
 
Grundsätzlich wird zunächst davon ausgegangen, dass alle Maßnah-
men im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig (z.B. soziale 
Stadt o.ä.) sind. Ob es sich dabei um eine komplette oder anteilige 
Förderung handelt, ist im Einzelfall mit der Regierung von Mittelfran-
ken / Sachgebiet Städtebau zu besprechen. 
 
Einzelne Maßnahmen können mit Hilfe eines Kommunalen Fassaden-
programms bzw. des Quartiersfonds finanziell unterstützt werden. 
Für Maßnahmen auf Privatgrund sind entsprechende Duldungsver-
einbarungen zu treffen. 

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Generell gilt das Prinzip der Nachrangigkeit der Städtebauförderung, 
d.h. zunächst müssen andere Programme oder Fördermöglichkeiten 
in Anspruch genommen werden wie z.B. KfW-Förderung, Wohnungs-
bauförderung. 
 
 
7.2.3
 
P
RIORITÄTEN UND 
Z
EITSCHIENE
 
 
Die Tabelle der Projektvorschläge ist durch farbige Sterne nach Prio-
ritäten gewichtet. 
 
Roter Stern 
Die vorgeschlagene Maßnahme ist für das Projekt von herausragen-
der Bedeutung und sollte im Regelfall sehr schnell realisiert werden. 
 
Oranger Stern 
Die vorgeschlagene Maßnahme ist für das Projekt von großer Bedeu-
tung und sollte im Regelfall zügig realisiert werden. 
 
Gelber Stern 
Die vorgeschlagene Maßnahme ist für das Projekt von Bedeutung 
und kann im Regelfall zeitlich nachgeordnet realisiert werden. 
 
Die Tabelle enthält zudem eine Einordnung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen in unterschiedliche Zeitschienen. Im Einzelfall kann es 
notwendig sein (z.B. umfangreiche Vorarbeiten erforderlich), dass 
Zeitschiene und Priorität voneinander abweichen. 
 
 
7.2.4
 
D
ARSTELLUNG DER 
M
ONITORING
-K
ATEGORIEN
 
 
Wie im “ISEK“ bereits konzeptionell dargelegt besteht auf mehreren 
Ebenen die Möglichkeit einer Messung und Bewertung der formulier-
ten Ziele und Maßnahmen im Rahmen der VU. Die Maßnahmentabelle 
enthält dazu entsprechende Vorschläge, die nachfolgend kurz erläu-
tert sind. 
Längsschnitt-Analysen (LSA) 
Aufbauend auf den dargestellten Werten 
im “ISEK“ und der VU (z.B. Arbeitsplätze, 
Bevölkerung, Migranten, Schulsituation) 
müssen regelmäßig die entsprechenden 
Vergleiche gezogen und in ihrer Entwick-
lung bewertet werden. Sinnvollerweise 
werden Längsschnittanalysen in Schrit-
ten von 3 bis 5 Jahren durchgeführt.  
 
Vergleichsanalysen 2017, 2022, 2027 für Arbeitsplätze, Schüler, 
Einwohner, Migration 
 
Teilraumanalysen (TRA) 
Verschiedene Maßnahmen setzen bei 
teilräumlichen Erkenntnissen bestimmter 
Strukturen an. Im Rahmen des Monito-
ring sollen diese Strukturen ebenfalls in 
Schritten von 3 bis 5 Jahren gemessen 
werden. 
 
Vergleichsanalysen 2017, 2022, 2027 
für 
 
Altersstruktur (Anteil u.18, u.6, ü.64, ü.74) 
 
Migranten, auf Ebene der abgegrenzten Teilräume 
 
Punktuelle Daten-Analysen (PDA) 
Für einzelne Untersuchungsbereiche und 
daraus abgeleitete Maßnahmen muss der 
Erfolg über jeweils speziell durchzufüh-
rende Datenerhebungen gemessen wer-
den. Auch in diesen Fällen empfiehlt sich 
eine gewisse Regelmäßigkeit (jährlich, 
alle 5 Jahre) dieser Datenerhebungen. 
Dazu gehören u.a. 
 
 
Verkehrserhebungen jährlich 

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Seite 83 
 
Durchführung von punktuellen Analysen der Parkplatzauslas-
tungen 
 
 
Einzelhandel, Nahversorgung alle 5 Jahre, 2015, 2020, 2025 
Aktualisierung des für 2010 vorliegenden Einzelhandelsent-
wicklungskonzepts hinsichtlich Kaufkraftbindung, Kaufkraft-
flüsse, Einzugsbereich, Ansiedlungspotenzial, Nahversor-
gungsqualität, Ansiedlungschancen für "Lauf Links" 
 
 
Angebotsanalyse – Soziales und Kultur (jährlich) 
Erfassung des Veranstaltungs- und Beratungsangebots; Beur-
teilung der Veränderungen, Auslastungen, Qualitäten 
 
Erfassung der Wohn- und Standortzufriedenheit (WZ) 
Im Rahmen der VU wurden diesbezüg-
lich umfangreiche Informationsgrundla-
gen erfasst (Haushaltsbefragung). Diese 
bilden die Grundlage für weitere Erhe-
bungen (i.d.R. Befragungen) zur Bewer-
tung der zukünftigen Zufriedenheiten. 
 
Haushaltsbefragung, Stichprobe, 
2017, 2022, 2027 
 
 
Einfache Projektwertung (EPW) 
Manche Projekte können einfach daran 
gemessen werden, ob sie innerhalb ei-
nes vorgesehenen Zeitraums angepackt 
wurden bzw. auf den Weg gebracht 
wurden. Als Zeiträume für die Projekt-
wertung genügen 5-Jahres-Abstände, 
sodass sich folgende Evaluationszeit-
räume ergeben: 
 
Projektwertung 2017 
 
Projektwertung 2022 
 
Projektwertung 2027 
 
Inhaltliche Projektbewertung (IPB) 
Im Gegensatz zur einfachen Projektwer-
tung legt die inhaltliche Projektbewer-
tung höhere Maßstäbe an. Bei der inhalt-
lichen Projektbewertung geht es neben 
der Tatsache, dass ein Projekt in Angriff 
genommen wurde auch um die Art und 
Weise wie dies geschehen ist und wel-
che Inhalte damit verbunden sind. 
 
Diese Projektevaluation kann an verschiedenen Einzelprojekten 
durchgeführt werden und muss projektspezifisch nach Zeitpunkt, 
Inhalt und Umfang festgelegt werden. 
 
Zusammenfassende Monitoringberichte 
Die dargestellten verschiedenen Monito-
ring- und Evaluationsschritte zeigen, 
dass zumindest in 5-Jahresschritten die 
meisten oben beschriebenen Teilschritte 
sich wiederholen oder zusammenfallen. 
Deshalb wird empfohlen zu den Zeit-
punkten 2017, 2022 und 2027 entspre-
chende umfassendere Monitoringberich-
te erstellen zu lassen. Zusätzlich zu den 
geforderten Bewertungsschritten sollte der zusammenfassende Mo-
nitoringbericht v.a. den Baustein WZ = Befragungen zur Wohnzufrie-
denheit enthalten.  
 
 

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7.3
 
M
AßNAHMENLISTE FÜR 
"L
AUF 
L
INKS

 
Nr. 
Maßnahme 
Priorität 
Zeitrahmen 
Kosten 
Monit. 
1.1 
Grunderwerb Sembach-Areal (Teilerwerb) 
Erwerb eines Teils des Sembach-Areals (für öffentliche Nutzungen) 
durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz 
 
 
 
2013 
€ 0,65 Mio.
 
1.2
 
Planung Konversion Sembach-Areal 
Erstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung / Bebauungspla-
nung für das Areal der verlagerungswilligen Firma Sembach; dabei 
ggf. Definition von einzelnen Bau- und Entwicklungsschritten 
 
 
 
2013 
Priv. Maßnahme
 
 
1.3 
Grünzug - Sembach-Areal 
Einrichten eines Grünzuges entlang der S-Bahnlinie als grüne An-
bindung zum Bahnhof "Lauf Links" (220m * 8m * € 50) 
 
 
 
2015ff 
€ 88.000
 
1.4 
Aufwertung Unterführung am Sembach-Areal 
Gestalterische Verbesserung / Aufwertung der Verbindungsachse 
(Unterführung bei Sembach; Dr.-Schlier-Weg) zwischen "Lauf Links" 
und Röthenbacher Straße (baulich mit 6.2 verbinden) 
 
 
2014 
€ 30.000
 
2.1 
Grünachse an Bahnlinie aufwerten 
Aufwertung und Entwicklung der Grünachse (Fuß- / Radweg) ent-
lang der Bahnlinie zwischen Sembach und S-Bahn-Bahnhof (Fortset-
zung der Achse hinter dem Sembach-Areal (320m)) 
 
 
2014 
€ 128.000
 
2.2 
Entwicklung einer Grünachse Sembach – Schule – Kirche 
von der Bahnunterführung Sembach über den Stadtteilplatz, die 
Bertleinschule zur Kirche und entlang des Sportplatzes; Entwicklung 
von ergänzenden Trittsteinen zu den Maßnahmen am Sembach-
Areal und Stadtteilplatz (ca. 1.000m² Gestaltungsfläche) 
 
 
2015ff 
€ 100.000
 

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2.3 
Straßenräume gestalterisch aufwerten 
Bereits im Rahmen des ISEK wurden einzelne Straßenräume als ver-
besserungsfähig bewertet. Verschiedene Straßenräume könnten 
gestalterisch und funktional aufgewertet werden: 

 
Bertleinstraße 

 
Jahnstraße 

 
Nibelungenstraße 

 
Georg-Scherber-Straße 

 
Siegfriedstraße 

 
Richard-Wagner-Straße 

 
Schönberger Weg 

 
Flurstraße 
 
 
Ab 2015 
ca. 100m pro 
Jahr 
€ 50.000
p.a.
(100m * 5m *
 100,--)
 
3.1 
Nahversorgungszentrum für NuG in "Lauf Links" 
Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums für NuG in "Lauf 
Links" – Ansiedlung eines Nahversorgers (800 bis 1.200m²) 
 
 
Ohne Zeit 
k.K.
 
3.2 
Stärkung der Nahversorgung "Lauf Links" 
Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums für NuG in "Lauf 
Links" – Ansiedlung von Kleinstandorten (Metzger etc.) auf dem 
Sembach-Areal 
 
 
Ab 2015 
k.K.
 
4.1 
Quartiermanagement einrichten 
Ausschreibung und Besetzung des Quartiermanagements für das 
Gebiet der Sozialen Stadtentwicklung "Lauf Links" (Vergabe für 3 
Jahre + Option für weitere 3 Jahre) 
 
 
2012/13 
€ 60.000
p.a.
 
4.2 
Quartierbüro einrichten 
Anmieten und Einrichten eines Quartierbüros für das zukünftige 
Quartiermanagement (inkl. techn. Ausstattung) – vorläufig; langfris-
tig Büro im Stadtteilzentrum 
 
 
2012/13 
€ 20.000 
€ 20.000
p.a.
 

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4.3 
Auflegen und Bestücken eines Verfügungsfonds 
Ein Verfügungsfonds soll dem Quartier für Klein- und Sofortmaß-
nahmen zur Verfügung stehen (3 Jahre + 3 Jahre Option) 
 
 
Ab 2012 
€ 30.000
p.a.
 
4.4 
Einrichten einer Lenkungsgruppe 
Aus dem Arbeitskreis Stadtentwicklung wird eine gemeinsame Len-
kungsgruppe „Sanierung und Stadtentwicklung“ gebildet, die auch 
das Projekt Lauf Mitte mitbegleitet 
 
 
2012/13 
k.K.
 
4.5 
Einrichten einer Projektgruppe "Lauf Links" 
Mit den maßgeblichen Akteuren im Stadtteil wird unter Leitung des 
„QM“ eine Art Meinungsträgerkreis gebildet, der das Projekt im 
Quartier begleitet 
 
 
2013 
Bestandteil QM
 
4.6 
Einrichten von Arbeitsgruppen 
Themen- und projektbezogen bilden interessierte Akteure Arbeits-
gruppen, die Projekte begleiten oder zu aktuellen Themen Projekte 
entwickeln, z.B. AG Stadtteilzentrum und Stadtteilplatz, AG Integra-
tion, AG Grün- und Freiflächen 
 
 
2013 
Bestandteil QM
 
4.7 
Facharbeitsgruppe „Wohnen und Wohnumfeld“ 
Das QM versucht die maßgeblichen Akteure (Stadt, Bewohner, Ei-
gentümer) an einen Tisch zu bringen, um die Themen Wohnum-
feldgestaltung und Wohnungsmodernisierung zu bearbeiten und 
voranzubringen (Kontaktaufnahme / Mitwirkungsbereitschaft)  
 
 
2013 
Bestandteil QM
 

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5.1 
Wohnumfeldgestaltung Geschosswohnungsbau 
a) Aufwertung des Blockinnenbereichs im Geschosswohnungsbau 
mit Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Anna 
von Miller-Block - Bertleinstr. 4 bis 10) 
b) Aufwertung des Blockinnenbereichs im Geschosswohnungsbau 
mit Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Block 
Nibelungenstr. 2 bis 4 - Bauhilfe) 
c) Aufwertung des Blockinnenbereichs im Geschosswohnungsbau 
mit Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Block 
Nibelungenstr. 6 bis 10 - Bauhilfe) 
d) Aufwertung des Blockinnenbereichs im Geschosswohnungsbau 
mit Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Block 
Nibelungenstr. 12 bis 16 - Bauhilfe) 
e) Aufwertung des Blockinnenbereichs im Geschosswohnungsbau 
mit Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Block 
Gudrunstr. 4 bis 6 - Bauhilfe) 
f) Aufwertung des Wohnumfelds im Geschosswohnungsbau mit 
Raumbildung und Herstellung von Aufenthaltsbereichen (Block Vil-
lacher Str. 2 bis 8 - Kreishandwerkerschaft) 
 
 
Ab 2013ff 
Je nach
Intensität je 
€ 10-50.000
 
5.2 
Konzept interkulturelle Gärten 
Entwicklung eines Konzeptes für Mietergärten / interkulturelle Gär-
ten für die Blockinnenbereiche im Geschosswohnungsbau gemein-
sam mit den Anwohnern 
 
 
Ab 2014 
Bestandteil QM
 
6.1 
Errichtung Stadtteilzentrum (Sembach-Areal) 
Errichtung eines sozialen und multikulturellen Treffpunktes mit 
ergänzenden Nahversorgungsangeboten auf dem Sembach-Areal; 
Treff- und Beratungsnutzungen auf 500m² Fläche 
(1.500m³ * 450€/m³) 
 
 
 
2015/16 
€ 675.000
 

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Seite 88 
 
6.2 
Erstellung eines Stadtteilplatzes  
Herstellung eines neuen Stadtteilplatzes (ca. 6.000m²), der mit dem 
kulturellen Treffpunkt räumlich verknüpft ist 
 
 
 
Ab 2014 
€ 780.000
 
6.3 
Entwicklung eines Spiel- / Bolz- / Grillplatzes 
Kurz außerhalb des UG im Bereich des bestehenden Spielplatzes am 
Bahnhof Lauf-West besteht hoher Nachfragedruck hinsichtlich der 
Errichtung eines Aufenthalts- und Spielbereiches über die Generati-
onen hinweg. Der bestehende Bereich des Spiel- und Streetball-
Platzes kann um Funktionen wie einen Grillplatz (mehrere Brenn-
stellen) erweitert werden. 
  
 
2013 
€ 30.000
 
6.4 
Ausbau eines (Abenteuer)Spielplatzes + Grillplatz 
Kurz außerhalb des UG im Bereich des bestehenden Spielplatzes 
östlich der Kehrstraße soll der bestehende Spielplatz qualitativ wei-
terentwickelt werden.  
  
 
2016 
€ 150.000
 
7.1 
Baulich-städtebauliche Aufwertung der Mindernutzung am 
Knoten Altdorfer Straße / Christof-Treu-Straße - Konzept 
Entwicklung eines Bebauungsvorschlags für die Mindernutzung an 
der Südwestecke des Knotens. Ggf. Stärkung der Funktionen der 
Nahversorgung. (hier: Planungskosten) 
 
 
2015 
€ 10.000
 
7.2 
Baulich-städtebauliche Aufwertung der Mindernutzung am 
Knoten Altdorfer Straße / Christof-Treu-Straße - Umsetzung 
Umsetzung eines Bebauungsvorschlags für die Mindernutzung an 
der Südwestecke des Knotens. Ggf. Stärkung der Funktionen der 
Nahversorgung (200m² Nutzfläche, II+D; 1.600m³ * €450,--) 
 
 
2018 
(€ 720.000)
Priv. Maßnahme
 
7.3 
Aufwertung der schluchtartigen Unterführung Altdorfer Straße 
Grünelemente im Straßenraum; Farbgebung der Betonflächen; Betei-
ligung der örtlichen Akteure 
 
 
2015ff 
€ 30.000
 

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Seite 89 
 
7.4 
Siedlungshäuser an der Lindnerschmidtstraße in Wert setzen 
Die kleinen Siedlungshäuser aus den 1920er Jahren in der Lindner-
schmidtstraße (und angrenzend) sind als bauliches Kleinod verbes-
serungswürdig. Entwicklung von Vorschlägen zur Aufwertung die-
ses Bereichs (Privatbesitz). Beratungsleistungen eines externen 
Gutachters 
 
 
2015ff 
€ 15.000
 
7.5 
Auflegen eines Fassaden- / Grünprogramms 
Für die kleinen Siedlungshäuser aus den 1920er Jahren in der Lind-
nerschmidtstraße soll ein spezielles Fassaden- / Grünprogramm die 
Eigentümer beim Bemühen, diese ortstypische Bausubstanz zu er-
halten, unterstützen (je Maßnahme max. € 10.000).  
 
 
2015 
€ 100.000 pro 
Jahr
 
8.1 
Unterstützung der Wohnungsbaugesellschaften /  
-genossenschaften bei der Vorbereitung / Durchführung der 
Wohnungsmodernisierung; Beauftragen eines externen Projektma-
nagements (2 bis 3 Jahre) 
  
 
Ab 2013 
€ 20.000 pro 
Jahr
 
9.1 
Entwicklung mehrerer Radachsen 
Die bestehenden Unterführungen und die wichtigsten Standorte im 
Quartier (z.B. Bertleinschule) sollen mit gefahrlosen Radachsen ver-
bunden sein. Dazu sind neben verkehrsberuhigten Bereichen (siehe 
9.2) bzw. der Umgestaltung von Straßenabschnitten (siehe 9.3) 
mehrere kleinere Maßnahmen (Farbe, Wegeführung, Beschilderung) 
nötig 
 
 
Ab 2013 
€ 30 – 50.000
 

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Seite 90 
 
9.2 
Verkehrsberuhigte Bereiche 
a) Verkehrsberuhigte Bereiche – Kindergartenstandorte 
In der Bertleinstraße und im Schönberger Weg sollen die Straßenab-
schnitte vor den Kindergärten als verkehrsberuhigte Bereiche einge-
richtet werden 
b) Verkehrsberuhigter Bereich – Georg-Scherber-Straße 
Aus gestalterischen und verkehrlichen Gründen soll die Georg-
Scherber-Straße in ihrer gesamten Länge als verkehrsberuhigter 
Bereich umgestaltet werden 
c) Verkehrsberuhigter Bereich – Jahnstraße 
Im Zuge der Flächenkonversion des Sembach-Areals kann die östli-
che Begrenzung (Jahnstraße) bereits als verkehrsberuhigter Bereich 
gestaltet werden (bei Gesamtplanung des Areals berücksichtigen) 
d) Verkehrsberuhigter Bereich – Flurstraße 
Der Abschnitt zwischen der Einmündung der Nibelungenstraße und 
der Unterführung am Bahnhof Links, auf dem die zu entwickelnde 
Radachse verläuft, ist als verkehrsberuhigter Bereich wünschens-
wert 
 
 
Ab 2013ff 
Je Abschnitt
ca. € 25.000
€ 90.000
€ 100.000
ca. € 25.000
 
 
 
und 
9.3 
Umgestaltung von Straßenabschnitten - Torwirkung 
An nahezu allen Eingängen in den Stadtteil (Abzweigungen der Alt-
dorfer Straße) Umgestaltung von Straßenabschnitten (20 bis 50m), 
dass eine gewisse Torwirkung erzielt wird, mit den Zielen: Ver-
kehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Vermeidung von Durchgangs-
verkehr 
 
 
Ab 2013 
Je Abschnitt
ca. € 25.000
 

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Seite 91 
 
10.1 
Veranstaltungsprogramm "Lauf Links" 
Entwicklung eines Programms an Veranstaltungen "im Stadtteil-
maßstab" als Bespielung für den Veranstaltungsraum im Stadtteil-
Treff in Ergänzung mit den Standorten Christuskirche, Bertleinschu-
le, ASB, Caritas und Joseph-Stiftung, z.B. 

 
Stadtteil-Veranstaltungen VHS 

 
Veranstaltungen soziale / karitative Träger 

 
AK Soziales 

 
Kirchengemeinden 

 
Schule 

 
Kulturelle Einrichtungen 
 
 
Ab 2013 
Bestandteil QM
 
10.2 
Imagekampagne "Lauf Links" 
Eines der zentralen Probleme des Quartiers ist seine Wahrnehmung 
von außen. Wie alle Untersuchungen ergeben haben besteht ein 
negatives Außenbild. Entwicklung von Maßnahmen zur Imagestär-
kung – Durchführen einer Testimonial-Kampagne (Inhalt und Kon-
zept: QM, Umsetzung: Profi) 
 
 
2014/15 
€ 30.000
 
10.3 
Stärkung der lokalen Integrationsfunktionen 
Der Stadtteil "Lauf Links" bildet hinsichtlich der Integration von be-
nachteiligten Gruppen (Migration, Behinderung etc.) den Brenn-
punkt in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Deshalb sollte ein stadtweites 
Integrationskonzept Aufschluss über die Ansatzpunkte mit Schwer-
punkt auf "Lauf Links" entwickeln 
 
 
2013 
€ 25.000
 

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Seite 92 
 
10.4 
Aufbau einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit 
Der Stadtteil "Lauf Links" bedarf einer umfassenden Berichterstat-
tung über all die Dinge, die im Stadtteil vor sich gehen. Dafür muss 
im Rahmen des QM und unter Einbeziehung aller Akteure eine brei-
te Öffentlichkeitsarbeit aufgebaut werden. Dazu gehören: 

 
Entwicklung einer Stadtteilzeitung 

 
Entwicklung einer Stadtteil-Website 

 
Aufbau eines Stadtteil-Newsletters mit entsprechendem Ver-
teiler 

 
Entwickeln eines übergeordneten Stadtteil-Flyers sowie pro-
jektbezogener Einzelveröffentlichungen 
 
 
2013ff 
Bestandteil QM 
und Verfü-
gungsfonds
 
 

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Stadt Lauf a.d.Pegnitz – Vorbereitende Untersuchungen – Soziale Stadtentwicklung "Lauf Links" 
 
 
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Seite 93 
 
8
 
S
ANIERUNGSGEBIET UND 
S
ANIERUNGSVERFAHREN
 
 
Die Ergebnisse der "Vorbereitenden Untersuchungen" sind Grundlage 
für die weitere städtebauliche Entwicklung sowie für das beschlie-
ßende und festzusetzende Sanierungsgebiet. Auf Basis der "Vorberei-
tenden Untersuchungen" hat der Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz am 
………………….. beschlossen, das Sanierungsgebiet "Nr. 5" förmlich 
festzulegen. 
 
Die nun vorliegenden Untersuchungen haben bestätigt, dass ent-
sprechende Potenziale und Defizite sowie Missstände vorliegen. Es 
ist erforderlich, städtebauliche, sozialstrukturelle und sonstige Maß-
nahmen zu ergreifen, die der Stabilisierung und Aufwertung des 
durch Missstände benachteiligten Untersuchungsgebietes dienen. 
Für das Untersuchungsgebiet ist ein besonderer Entwicklungsbedarf 
und damit die Notwendigkeit der Sanierung festzustellen. Eine zügi-
ge Durchführung der Sanierung liegt im öffentlichen Interesse und 
soll mit Finanzhilfen der Städtebauförderung durchgeführt werden. 
Mit der Sanierung wird eine umfassende Erneuerung und positive 
Entwicklung im Sanierungsgebiet “Nr. 5“ in “Lauf Links“ ermöglicht. 
 
Die Mitwirkung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des 
vorliegenden Entwurfes. Anregungen sind entsprechend der Abwä-
gung in die weiteren Planungen eingearbeitet. 
 
Die kontinuierliche Mitwirkung der Bürger/-innen hat in Workshops 
und Bürgerversammlungen stattgefunden und wird durch das Quar-
tiermanagement fortgesetzt. 
 
Die vorliegende städtebauliche Rahmenplanung mit dem Maßnah-
menkatalog bildet die Grundlage für die Durchführung der Sanie-
rung. Sie umfasst neben Ordnungsmaßnahmen auch Baumaßnahmen 
sowie so genannte nicht-investive Maßnahmen. 
 

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Stadt Lauf a.d.Pegnitz – Vorbereitende Untersuchungen – Soziale Stadtentwicklung "Lauf Links" 
 
 
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Seite 94 
8.1
 
A
BGRENZUNG 
S
ANIERUNGSGEBIET
 
 
Nebenstehende Abbildung zeigt den Vor-
schlag der Bearbeiter für die Festlegung 
eines Sanierungsgebietes “Nr. 5“ in "Lauf 
Links" (mit Gegenüberstellung Untersu-
chungsgebiet). 
 
Insgesamt ist das vorgeschlagene Sanie-
rungsgebiet mit einer Gesamtfläche von 
36,18 ha minimal kleiner als das ursprüng-
lich abgegrenzte Untersuchungsgebiet. 
Dies kommt dadurch zu Stande, dass sich 
Flächenzugänge und Flächenabgänge fast 
die Waage halten: 
 
Zugänge zum Sanierungsgebiet: 

 
Flächen östlich des Haltepunktes Lauf-
West, die als potenzielle Entwicklungs-
flächen Grillplatz, Freizeit, Spielmög-
lichkeiten in Frage kommen 

 
Fläche Sportplatz an der Bertleinschule 
komplett ins Sanierungsgebiet aufge-
nommen 

 
Fuß-Rad-Unterführung Dr.-Schlier-Weg 
bis auf die andere Bahnseite ins Sanie-
rungsgebiet aufgenommen 

 
Unterführung Altdorfer Straße bis zur 
anderen Bahnseite ins Sanierungsgebiet 
aufgenommen 

 
Baubestand neben Firma Frey-Printcom 
als potenzielle Entwicklungsflächen 
aufgenommen 

 
Bestand ASB als quartiersbezogen akti-
ve Einrichtung aufgenommen 
 
Abgänge aus Untersuchungsgebiet: 

 
Großteil des Bereiches östlich des Schönberger Weges, da in die-
sem Bereich keinerlei Bedarfe identifiziert werden konnten. 
Abbildung 73 – Sanierungs- und Untersuchungsgebiet 

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Stadt Lauf a.d.Pegnitz – Vorbereitende Untersuchungen – Soziale Stadtentwicklung "Lauf Links" 
 
 
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Seite 95 
8.2
 
S
ANIERUNGSVERFAHREN
 
 
Mit der Anwendung des förmlichen Sanierungsrechtes kann sicher-
gestellt werden, dass Bürger und öffentliche Aufgabenträger in einer 
gesetzlich verlässlichen Weise beteiligt werden und bodenrechtliche 
Sicherungsinstrumente zur Verfügung stehen. 
 
Mit dem Satzungsbeschluss nach § 142 Abs. 3 BauGB über die förm-
liche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) schafft 
der Stadtrat die Grundlage für die finanzielle Förderung der Sanie-
rungsmaßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung und auch das 
notwendige rechtliche Instrumentarium für die Umsetzung der Sanie-
rungsziele. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses und der Sat-
zung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich. 
 
In der Sanierungssatzung wird die Abgrenzung des förmlich festge-
legten Sanierungsgebietes, das gewählte Sanierungsverfahren und 
der Umfang der Genehmigungspflichten festgelegt. 
 
Im § 142 Abs. 4 BauGB ist die Möglichkeit vorgesehen, ein Sanie-
rungsgebiet im "vereinfachten" oder im "umfassenden" Verfahren 
festzusetzen. 
 
Im "umfassenden" Verfahren finden die nachfolgenden besonderen 
sanierungsrechtlichen Vorschriften nach § 152 bis § 156a BauGB 
Anwendung: 

 

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