Umsetzung der eg-wasserrahmenrichtlinie (wrrl)
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- Integrale Bewertung
- Ökologisch e r Zusta nd Che m isch er Zustand GESAMT BE WERT
- 2 GRUNDWASSER 2.1 Erstmalige Beschreibung
- 2.1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper
- Karte 2.1.1-1: Lage und Grenzen des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1 Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide
- 2.1.2 Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein können 2.1.2.1 Diffuse Schadstoffquellen
- Potenzielle diffuse Schadstoffquellen Flächenanteil am Bearbeitungsgebiet [%]
- Fazit: Grundwasserkörper 1
- Karte 2.1.2.1-1: Diffuse Quellen (CORINE) Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide
- 2.1.2.2 Punktuelle Schadstoffquellen
- Altenwerder Moorburg Finkenwerder Francop Neuenfelde Neu- Wulmstorf Neugraben- Fischbek
- Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit Amt f ür Umweltschutz Karte 2.1.2.2-1: Punktuelle Schadstoffquellen/Flächen mit
- Brunnen- bezeichnung Brunnen- gruppe Zuordnung Wasserwerk Wasserrecht Mio m 3
mo_2: Scheidebach Aufgrund der geringen bis fehlenden Wasserführung des Scheidebaches kann auch bei der zurzeit unzureichenden Datenlage davon ausgegangen werden, dass dieses Gewässer das im Artikel 4 WRRL definierte Umweltziel (guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial) nicht erreicht. mo_3: Alte Süderelbe (Abschnitt See) Der See kann den guten ökologischen Zustand nicht erreichen, da er erheblich verändert ist. Die Gesamtbeurteilung der Auswirkungen der Belastungen weist darauf hin, dass auch das „gute ökologische Potenzial“ bisher noch nicht erreicht ist. Folgende Sachverhalte schränken das Erreichen des guten ökologischen Potenzials ein: - Die Trophie erfüllt nicht die Anforderungen, - die aufgrund der Wasserentnahmen schwankenden Wasserstände wirken sich insbesondere in den ufernahen Bereichen nachteilig auf die aquatische Lebensgemeinschaft aus. Zur Beurteilung des chemischen Zustandes liegen keine ausreichenden Daten vor. Fazit: Anhand der innerhalb der Bestandsaufnahme abgeschätzten Auswirkungen der Belastungen besteht das Risiko, dass das im Artikel 4 WRRL definierte Umweltziel (guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial) nicht erreicht wird. Nach WRRL Anhang V ist daher für das Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide zur weiteren Überwachung des ökologischen Zustandes ein operatives Überwachungsnetz (Artikel 8) festzulegen. Die Bewertung der Qualitätskomponenten und die Gesamtbewertung der Wasserkörper ist in der nachfolgenden Tabelle 1.5-1 zusammengestellt. - 45 - Biologische Qualitätskomponenten Hydromorphologische Qualitätskomponenten Hilfs- kompo- nente Physikalisch- chemische Qualitäts- komponenten Integrale Bewertung Bemerkungen Was serk ö rp er, Was serk ö rp ergrupp e P h yt opla n kt o n Makrop hyte n und Phyto b e n thos Benthische wirbello se F a u na Fischfaun a W a s s e rha us ha lt Durch gän gig k eit Morp holo g ie Sapro b ie Allgemeine Bedingu nge n Spezifisch e Scha dstoffe Ökologisch e r Zusta nd Che m isch er Zustand GESAMT BE WERT U N G Begründung/ Entscheidungskriterien mo_ 1 Überschreitungen Diuron nach TWVO. Wasserentnahmen für Obstanbau. Entwässerung über Schöpfwerk. mo_ 2 Scheidebach bis Cuxhavener Str. führt als Straßenbegleitgraben nur nach starken Regenfällen Wasser. mo_ 3 * * Wasserstandsregulierung. * für die Alte Süderelbe liegen entsprechende Untersuchungsdaten zz nur für das Sediment vor - hier keine Überschreitungen der QN Guter Zustand wird wahrscheinlich erreicht Guter Zustand wird wahrscheinlich nicht erreicht Keine Daten vorhanden oder keine Bewertung möglich Stand 22.04.04 Tabelle 1.5-1: Bewertung der Qualitätskomponenten und Gesamtbewertung für die Oberflächenwasserkörper/-gruppe - 46 - 2 GRUNDWASSER 2.1 Erstmalige Beschreibung Im Rahmen der erstmaligen Beschreibung ist eine allgemeine Charakteristik aller Grundwasserkörper gefordert. Hierbei werden sowohl die schützenden Eigenschaften der Grundwasserüberdeckung ermittelt als auch die Gefährdungspotenziale erfasst, denen der Grundwasserkörper ausgesetzt ist. Eine Verschneidung der erhobenen Informationen soll zu einer Auswahl derjenigen Grundwasserkörper führen, für die das Risiko besteht, dass die Umweltziele gemäß Artikel 4 der EG-WRRL möglicherweise nicht erreicht werden. Nur für diese Grundwasserkörper („gefährdete Grundwasserkörper“) wird in einem weiteren Schritt eine vertiefende Analyse in Hinblick auf die für die Art der Gefährdung relevanten Sachverhalte im Rahmen der weitergehenden Beschreibung vorgenommen. 2.1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper Ein Grundwasserkörper im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist nach Art. 2, Ziff. 13 ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Die im Bearbeitungsgebiet auftretende komplexe hydrogeologische Situation mit den durch die Eiszeiten geprägten Rinnenstrukturen wurde für die Bestandsaufnahme dahingehend vereinfacht, dass in den fünf im Bearbeitungsgebiet auftretenden Grundwasserleitern (siehe Abb. 2.1.1-1) über die Tiefe drei Grundwasserkörper abgegrenzt und beschrieben werden. Abb. 2.1.1-1: Hydrogeologisches Schemaprofil mit der vertikalen Zuordnung der Grundwasserkörper Die Einzugsgebietsgrenzen des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1 werden durch vertikale Projektion des oberirdischen Einzugsgebietes der Oberflächengewässer gemäß dem reduzierten Gewässernetz definiert (Karte 2.1.1-1). Im Rahmen dieser vereinfachenden Vorgehensweise werden Ungenauigkeiten in der Abgrenzung des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1, die durch Grundwasserentnahmen und Polderung im Bearbeitungsgebiet gegeben sind, in Kauf - 47 - genommen. Die natürliche Einzugsgebietsgrenze des Grundwasserkörpers 1 erstreckt sich im Norden und Nordosten über das Bearbeitungsgebiet hinaus bis zur Elbe. Wegen der Bedeutung für die öffentliche Wasserversorgung werden neben den oberflächennahen auch tiefe Grundwasserkörper beschrieben. Die unterirdischen Einzugsgebiete der Grundwasserkörper 2 und 3 gehen weit über die Grenzen des Bearbeitungsgebietes hinaus und decken sich nicht mit dem Einzugsgebiet des oberflächennahen Grundwasserkörpers bzw. des oberirdischen Einzugsgebietes. Im weiteren werden daher für die Grundwasserkörper 2 und 3 nur die Teilbereiche des Bearbeitungsgebietes betrachtet. - 48 - Süd ere lbe Mühlenberger Loch S üder e lb e w is c h e r s e n fl e e t S ch le u H o h e n Moorbu rger Lan dsche ide M oo rw ett ern S c h e id e b a ch Moo rwe ttern F a lk e n g ra b e n Süderelbe Alte 35 52 35 52 54 54 56 56 58 58 60 60 62 62 64 64 59 22 59 22 24 24 26 26 28 28 30 30 32 32 34 34 Geest Marsch Oberflächengewässer Landesgrenze Grenze des Planungsraumes Legende reduziertes Gewässernetz Naturräume (Merkmal zur Unterscheidung des chemischen Zustandes) 0 1000 2000 3000 4000 m Datum: 15.05.03 Karte 2.1.1-1: Lage und Grenzen des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1 Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit Amt f ür Umweltschutz - 49 - Grundwasserkörper 1 Der Grundwasserkörper 1 der Moorburger Landscheide ist (ebenso wie die Grundwasserkörper 2 und 3, s. u.) Teil des niedersächsischen Grundwasserkörpers NI11_03 und liegt im „Stromgebiet Elbe“ mit den Gebietskennziffern 59 (1. + 2. Gebietskennziffer des hydrologischen Altlas). Das Einzugsgebiet des Grundwasserkörpers 1 umfasst Bereiche der Marsch im Norden und der Geest im Süden in annähernd gleichen Flächenanteilen (Karte 2.1.1-1). Der Grundwasserkörper ist Teil eines Porengrundwasserleiters, der in der Marsch aus Sanden des Holozän und der Weichsel-Kaltzeit sowie im Geestteil aus Sanden mit eingelagerten gering durchlässigen Geschiebemergeln der Saale-Kaltzeit besteht. Grundwasserkörper 2 Der Grundwasserkörper 2 liegt in der Schichtenfolgen der miozänen Oberen Braunkohlensande (Porengrundwasserleiter) sowie in den Sedimenten entsprechender Tiefenlage der elsterkaltzeitlichen Rinnenstrukturen (Neugrabener Rinne). Grundwasserkörper 3 Der Grundwasserkörper 3 liegt in den Schichten der miozänen Unteren Braunkohlensande (Porengrundwasserleiter). 2.1.2 Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein können 2.1.2.1 Diffuse Schadstoffquellen Im Bearbeitungsgebiet können folgende Belastungen aus diffusen Schadstoffquellen auftreten: - bebaute Bereiche (Siedlungen, Gewerbe- und Industriestandorte), - Landnutzung durch intensive Landwirtschaft, - Verkehrsanlagen - sonstige Schadstoffquellen (Versickerung von Abwasser) Auf der Grundlage von CORINE-Land Cover (CLC) Daten werden in Karte 2.1.2.1-1 die Nutzungsarten 2.1 Ackerflächen und 2.2 Dauerkulturen bzw. 1.1 städtisch geprägte Flächen und 1.2 Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen dargestellt. Die Flächenanteile sind in der Tabelle 2.1.2.1-1 prozentual zur Fläche des Bearbeitungsgebietes dargestellt. Potenzielle diffuse Schadstoffquellen Flächenanteil am Bearbeitungsgebiet [%] Städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen 21,4 Ackerflächen und Dauerkulturen 30,6 Verkehrsflächen 2,9 Tabelle 2.1.2.1-1: Flächenanteil potenzieller diffuser Schadstoffquellen im Bearbeitungsgebiet Sonstige Schadstoffquellen: Weitere lokale Belastungen stellen die zahlreichen Kleinkläranlagen mit Untergrundverrieselung dar, die im ganzen Gebiet vereinzelt zu finden sind, sich südlich der B73 in den Harburger Bergen aber auch häufen. Diese Anlagen sichern die Abwasserbeseitigung zahlreicher Grundstücke (ca. 200). Je nach technischer Ausführung der Anlagen und den geologischen Verhältnissen kann es zu mehr oder weniger starken Belastungen des Grundwassers kommen. - 50 - Abb. 2.1.2.1-1: Lokale Belastungen: Abwasserbeseitigungsanlagen mit Untergrundverrieselung (Kleinkläranlagen) im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge Fazit: Grundwasserkörper 1 Städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen: Als potenziell gefährdet durch diffuse Schadstoffeinträge werden die Grundwasserkörper bewertet, bei denen die Summe von Siedlungs- und Verkehrsflächen mehr als 33 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ausmachen (siehe Arbeitshilfe Stand 31.3.2003). Der Anteil der städtisch geprägten Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen nimmt zwar in seiner Gesamtheit weniger als 33 % des Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ein , aufgrund der zukünftigen Bebauung im Bereich der B73 (u.a. Neugraben-Fischbek 65) sowie der ungünstigen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung (siehe Karte 2.5.1-1) ist jedoch von einem grundsätzlichen Risiko für den Grundwasserkörper auszugehen. - 51 - Ackerflächen und Dauerkulturen: Als potenziell gefährdet durch diffuse Schadstoffeinträge werden die Grundwasserkörper angesehen, bei denen die Summe der Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung mehr als 33 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ausmachen (siehe Arbeitshilfe Stand 31.3.2003). Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit entsprechender Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Obstanbau wird der Grundwasserkörper trotz der geringen Unterschreitung der o.g. 33-%-Grenze als „mit Risiko behaftet“ eingestuft. Verkehrsflächen: Gleisanlagentypische Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, wie Diuron, Bromacil und Ethidimuron, die bei Grundwasseruntersuchungen an der DB-Strecke nach Neugraben/Cuxhaven festgestellt wurden, sind lokale Schadstoffeinträge. Diese haben keine Auswirkung auf den gesamten Grundwasserkörper. Die Schadstoffentwicklung wird weiter beobachtet. Aufgrund des geringen Anteils von Verkehrsflächen im Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundwasserkörpers wird für die Zielerreichung des guten chemischen Zustands des Grundwasserkörpers kein Risiko gesehen. Sonstige Schadstoffquellen: Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Streulagen bzw. der großen Flurabstände im südlichen Teil des Gebietes Belastungen aus Kleinkläranlagen - wenn überhaupt - nur vereinzelt und geringfügig auftreten und im Sinne der WRRL kein Risiko für den Grundwasserkörper darstellen. Im übrigen sei erwähnt, dass Kläranlagen und damit auch Kleinkläranlagen aufgrund der Verordnung des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden dürfen. Im Zuge dieser Ausnahmeregelung werden nur solche Anlagen zugelassen, die im Sinne des § 34 des WHG zu keiner schädlichen Verunreinigung des Grundwassers oder keiner sonstigen nachteiligen Veränderung seiner Eigenschaften führen dürfen bzw. im Sinne der WRRL das Verschlechterungsverbot einhalten und den guten Zustand nicht gefährden. Grundwasserkörper 2: Der Grundwasserkörper 2 ist überwiegend durch gering durchlässige Deckschichten gegenüber anthropogenen Schadstoffeinträgen geschützt. Im Bereich der quartären Rinnenstruktur fehlen die schützenden Deckschichten jedoch, so dass grundsätzlich eine Beeinträchtigung aus der Flächennutzung nicht völlig auszuschließen ist. Der Flächenanteil, in dem die schützenden Deckschichten fehlen, ist gemessen an der Gesamtausdehnung des Grundwasserkörpers 2 im Bearbeitungsgebiet als gering einzustufen. Potenzielle Eintragsgefahren bestehen zudem nur im Bereich der Cuxhavener Straße, so dass aufgrund des geringen Anteils an städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen sowie von Verkehrsflächen im Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundwasserkörpers 2 eine Gefährdung nicht zu erwarten ist. Grundwasserkörper 3: Eine Gefährdung durch diffuse Einträge aus der Flächennutzung ist nicht zu erwarten. Der Grundwasserkörper ist durch flächendeckend auftretende gering durchlässige Deckschichten (Hamburger Ton) geschützt. - 52 - Süd ere lbe Mühlenberger Loch S üder el be w is c h e r s e n fl e e t S ch le u H o h e n Moorbu rger Lan dsche ide M oo r w ett ern S c h e id e b a ch Moo rwe ttern F a lk e n g ra b e n Süderelbe Alte 35 52 35 52 54 54 56 56 58 58 60 60 62 62 64 64 59 22 59 22 24 24 26 26 28 28 30 30 32 32 34 34 reduziertes Gewässernetz 0 1000 2000 3000 4000 m Belastungen durch diffuse Quellen Legende Grenze des Planungsraumes Landesgrenze Oberflächengewässer Landwirtschaftliche Flächen Bebaute Flächen Datum: 15.05.03 Karte 2.1.2.1-1: Diffuse Quellen (CORINE) Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit Amt f ür Umweltschutz - 53 - 2.1.2.2 Punktuelle Schadstoffquellen Im Bearbeitungsgebiet sind 60 altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst. Als punktuelle Schadstoffquellen im Sinne der erstmaligen Beschreibung nach Anhang II, 2.1 der WRRL werden Altlasten angesehen, die im Grundwasser einen Schaden verursacht haben, der bis Ende 2004 noch nicht beseitigt sein wird. Ein Schaden liegt dann vor, wenn die Geringfügigkeitsschwellen der LAWA an mehreren Punkten, d.h. für ein größeres Grundwasservolumen, überschritten sind. Nach dieser Definition sind 6 Altlasten im Bearbeitungsgebiet punktuelle Schadstoffquellen (siehe Karte 2.1.2.2-1). 54 Flächen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine punktuellen Schadstoffquellen im Zusammenhang mit der WRRL. Fazit: Das Grundwasser im Einzugsgebiet der Moorburger Landscheide ist lokal an einigen wenigen Stellen sanierungsrelevant verunreinigt. Diese liegen in Neuwiedenthal sowie in den Bereichen Kuhtrift, Am Radeland und Finkenwerder Straße. Insgesamt wird aber kein Risiko für die Erreichung des guten chemischen Zustandes bis 2015 gesehen. - 54 - # S # S # S # S # S # S w is c h e r s e n fl e e t S ch le u H o h e n Moorbu rger Lan dsche ide M oo rw ett ern S c h e id e b a ch Moo rwe ttern F a lk e n g ra b e n Süderelbe Alte 35 52 35 52 54 54 56 56 58 58 60 60 62 62 64 64 59 22 59 22 24 24 26 26 28 28 30 30 32 32 34 34 Mühlenberger Loch Süd ere lbe Altenwerder Moorburg Finkenwerder Francop Neuenfelde Neu- Wulmstorf Neugraben- Fischbek Heimfeld Datum: 25.06.03 Punktuelle Schadstoffquellen/ Fläche mit Sanierungsbedarf Bebauung Oberflächengewässer Landesgrenze Grenze des Bearbeitungsgebietes reduziertes Gewässernetz Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit Amt f ür Umweltschutz Karte 2.1.2.2-1: Punktuelle Schadstoffquellen/Flächen mit Sanierungsbedarf # S 0 2 4 6 8 km Legende - 55 - 2.1.3 Entnahmen Die Grundwasserkörper 1 bis 3 werden überwiegend zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt. Im Bearbeitungsgebiet befinden sich die Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und Bostelbek. Als einziger bedeutender privater Grundwassernutzer mit einer Entnahme von mehr als 100 m³/Tag ist die Hamburger Aluminium-Werke GmbH am Nordrand des Bearbeitungsgebietes zu nennen. Grundwasserkörper 1 Die Brunnen und Brunnengruppen des Wasserwerkes (WW) Süderelbmarsch fördern u.a. Grundwasser aus dem oberflächennahen Grundwasserkörper 1 (vgl. Karte 2.1.3-1). Die Wasserrechte für die Flachbrunnen der Brunnengruppen 4, 5 und 5a des WW Süderelbmarsch werden zz. aktualisiert. Für diese Brunnen hat die Hamburger Wasserwerke GmbH einen Wasserrechtsantrag auf maximal 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr (Mio m³/a) gestellt. Die beantragte maximale Förderleistung der einzelnen Brunnen beträgt zwischen 40 und 70 m³/h. Die Wasserfassungen des Wasserwerkes Bostelbek befinden sich südlich der B 73 und östlich der BAB 7. Das WW Bostelbek fördert oberflächennah aus der sogenannten „Sickergalerie“ und unmittelbar nördlich aus weiteren vier Flachbrunnen (10, 20, 21, 22), die im Quartär unterhalb von geringdurchlässigem Geschiebemergel verfiltert sind. Es besteht ein Wasserrecht für Grundwasserentnahmen zusammen mit den Tiefbrunnen des WW Bostelbek (Grundwasserkörper 2 und 3) von insgesamt 5.0 Mio m³/a. In Karte 2.1.3-1 sind die mittleren Jahresfördermengen der Brunnen des Grundwasserkörpers 1 für die Jahre 1996 bis 1998 dargestellt. Für die Brunnen des Wasserwerkes Süderelbmarsch ergibt sich in der Summe eine mittlere Jahresfördermenge von 4,31 Mio m³. Aus den Flachbrunnen des Wasserwerkes Bostelbek wurden in diesem Zeitraum im Mittel 0,43 Mio m³/a gefördert. - 56 - Brunnen- bezeichnung Brunnen- gruppe Zuordnung Wasserwerk Wasserrecht Mio m 3 /a mittlere Fördermenge (1996-98, Download 5.82 Kb. Do'stlaringiz bilan baham: |
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