Umsetzung der eg-wasserrahmenrichtlinie (wrrl)


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mo_2: Scheidebach 
Aufgrund der geringen bis fehlenden Wasserführung des Scheidebaches kann auch bei der zurzeit 
unzureichenden Datenlage davon ausgegangen werden, dass dieses Gewässer das im Artikel 4 
WRRL definierte Umweltziel (guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. gutes ökologisches 
Potenzial) nicht erreicht.  
mo_3: Alte Süderelbe (Abschnitt See) 
Der See kann den guten ökologischen Zustand nicht erreichen, da er erheblich verändert ist. Die 
Gesamtbeurteilung der Auswirkungen der Belastungen weist darauf hin, dass auch das „gute 
ökologische Potenzial“ bisher noch nicht erreicht ist. Folgende Sachverhalte schränken das 
Erreichen des guten ökologischen Potenzials ein: 

Die Trophie erfüllt nicht die Anforderungen, 

die aufgrund der Wasserentnahmen schwankenden Wasserstände wirken sich insbesondere 
in den ufernahen Bereichen nachteilig auf die aquatische Lebensgemeinschaft aus.  
Zur Beurteilung des chemischen Zustandes liegen keine ausreichenden Daten vor. 
Fazit: 
Anhand der innerhalb der Bestandsaufnahme abgeschätzten Auswirkungen der Belastungen 
besteht das Risiko, dass das im Artikel 4 WRRL definierte Umweltziel (guter ökologischer und 
chemischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial) nicht erreicht wird. Nach WRRL Anhang V 
ist daher für das Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide zur weiteren Überwachung des 
ökologischen Zustandes ein operatives Überwachungsnetz (Artikel 8) festzulegen. 
Die Bewertung der Qualitätskomponenten und die Gesamtbewertung der Wasserkörper ist in der 
nachfolgenden Tabelle 1.5-1 zusammengestellt. 

 
- 45 - 
  
Biologische 
Qualitätskomponenten 
Hydromorphologische 
Qualitätskomponenten
Hilfs-
kompo-
nente 
Physikalisch-
chemische 
Qualitäts-
komponenten
Integrale Bewertung  Bemerkungen 
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Allgemeine  
Bedingu
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Spezifisch
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Ökologisch
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Che
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GESAMT
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Begründung/ 
Entscheidungskriterien 
mo_ 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Überschreitungen Diuron nach 
TWVO. Wasserentnahmen für 
Obstanbau. Entwässerung über 
Schöpfwerk.  
mo_ 2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Scheidebach bis Cuxhavener Str. 
führt als Straßenbegleitgraben nur 
nach starken Regenfällen Wasser. 
mo_ 3 
  
 
 
  
 
  
  
  
  
  
 * 
  

  
Wasserstandsregulierung. 
* für die Alte Süderelbe liegen 
entsprechende Untersuchungsdaten 
zz nur für das Sediment vor - hier 
keine Überschreitungen der QN  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Guter Zustand wird wahrscheinlich erreicht  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Guter Zustand wird wahrscheinlich nicht erreicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Keine Daten vorhanden oder keine Bewertung möglich 
 
 
 
 
 
 
Stand 22.04.04 
Tabelle 1.5-1: 
Bewertung der Qualitätskomponenten und Gesamtbewertung für die Oberflächenwasserkörper/-gruppe 

 
- 46 - 
2 GRUNDWASSER 
2.1 
Erstmalige Beschreibung  
Im Rahmen der erstmaligen Beschreibung ist eine allgemeine Charakteristik aller 
Grundwasserkörper gefordert. Hierbei werden sowohl die schützenden Eigenschaften der 
Grundwasserüberdeckung ermittelt als auch die Gefährdungspotenziale erfasst, denen der 
Grundwasserkörper ausgesetzt ist. Eine Verschneidung der erhobenen Informationen soll zu einer 
Auswahl derjenigen Grundwasserkörper führen, für die das Risiko besteht, dass die Umweltziele 
gemäß Artikel 4 der EG-WRRL möglicherweise nicht erreicht werden. Nur für diese 
Grundwasserkörper („gefährdete Grundwasserkörper“) wird in einem weiteren Schritt eine 
vertiefende Analyse in Hinblick auf die für die Art der Gefährdung relevanten Sachverhalte im 
Rahmen der weitergehenden Beschreibung vorgenommen. 
2.1.1  Lage und Grenzen der Grundwasserkörper 
Ein Grundwasserkörper im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist nach Art. 2, Ziff. 13 ein 
abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter.  
Die im Bearbeitungsgebiet auftretende komplexe hydrogeologische Situation mit den durch die 
Eiszeiten geprägten Rinnenstrukturen wurde für die Bestandsaufnahme dahingehend vereinfacht, 
dass in den fünf im Bearbeitungsgebiet auftretenden Grundwasserleitern (siehe Abb. 2.1.1-1) über 
die Tiefe drei Grundwasserkörper abgegrenzt und beschrieben werden. 
 
Abb. 
2.1.1-1:  Hydrogeologisches Schemaprofil mit der vertikalen Zuordnung der 
Grundwasserkörper 
Die Einzugsgebietsgrenzen des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1 werden durch vertikale 
Projektion des oberirdischen Einzugsgebietes der Oberflächengewässer gemäß dem reduzierten 
Gewässernetz definiert (Karte 2.1.1-1). Im Rahmen dieser vereinfachenden Vorgehensweise 
werden Ungenauigkeiten in der Abgrenzung des oberflächennahen Grundwasserkörpers 1, die 
durch Grundwasserentnahmen und Polderung im Bearbeitungsgebiet gegeben sind, in Kauf 

 
- 47 - 
genommen. Die natürliche Einzugsgebietsgrenze des Grundwasserkörpers 1 erstreckt sich im 
Norden und Nordosten über das Bearbeitungsgebiet hinaus bis zur Elbe. 
Wegen der Bedeutung für die öffentliche Wasserversorgung werden neben den oberflächennahen 
auch tiefe Grundwasserkörper beschrieben. Die unterirdischen Einzugsgebiete der 
Grundwasserkörper 2 und 3 gehen weit über die Grenzen des Bearbeitungsgebietes hinaus und 
decken sich nicht mit dem Einzugsgebiet des oberflächennahen Grundwasserkörpers bzw. des 
oberirdischen Einzugsgebietes. Im weiteren werden daher für die Grundwasserkörper 2 und 3 nur 
die Teilbereiche des Bearbeitungsgebietes betrachtet.  

 
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32
34
34
Geest
Marsch
Oberflächengewässer
Landesgrenze
Grenze des Planungsraumes
Legende
reduziertes Gewässernetz
Naturräume 
(Merkmal zur Unterscheidung
 des chemischen Zustandes)
0
1000
2000
3000
4000 m
Datum:
15.05.03
Karte 2.1.1-1: Lage und Grenzen 
des oberflächennahen 
Grundwasserkörpers 1
Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide
FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit
Amt f ür Umweltschutz
 

 
- 49 - 
Grundwasserkörper 1  
Der Grundwasserkörper 1 der Moorburger Landscheide ist (ebenso wie die Grundwasserkörper 2 
und 3, s. u.) Teil des niedersächsischen Grundwasserkörpers NI11_03 und liegt im „Stromgebiet 
Elbe“ mit den Gebietskennziffern 59 (1. + 2. Gebietskennziffer des hydrologischen Altlas). 
Das Einzugsgebiet des Grundwasserkörpers 1 umfasst Bereiche der Marsch im Norden und der 
Geest im Süden in annähernd gleichen Flächenanteilen (Karte 2.1.1-1). Der Grundwasserkörper  
ist Teil eines Porengrundwasserleiters, der in der Marsch aus Sanden des Holozän und der 
Weichsel-Kaltzeit sowie im Geestteil aus Sanden mit eingelagerten gering durchlässigen 
Geschiebemergeln der Saale-Kaltzeit besteht. 
Grundwasserkörper 2  
Der Grundwasserkörper 2 liegt in der Schichtenfolgen der miozänen Oberen Braunkohlensande 
(Porengrundwasserleiter) sowie in den Sedimenten entsprechender Tiefenlage der 
elsterkaltzeitlichen Rinnenstrukturen (Neugrabener Rinne). 
Grundwasserkörper 3  
Der Grundwasserkörper 3 liegt in den Schichten der miozänen Unteren Braunkohlensande 
(Porengrundwasserleiter). 
2.1.2  Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein können 
2.1.2.1 Diffuse 
Schadstoffquellen 
Im Bearbeitungsgebiet können folgende Belastungen aus diffusen Schadstoffquellen auftreten:  

bebaute Bereiche (Siedlungen, Gewerbe- und Industriestandorte), 

Landnutzung durch intensive Landwirtschaft, 

Verkehrsanlagen 

sonstige Schadstoffquellen (Versickerung von Abwasser) 
Auf der Grundlage von CORINE-Land Cover (CLC) Daten werden in Karte 2.1.2.1-1 die 
Nutzungsarten 2.1 Ackerflächen und 2.2 Dauerkulturen bzw. 1.1 städtisch geprägte Flächen und 
1.2 Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen dargestellt. Die Flächenanteile sind in der Tabelle 
2.1.2.1-1 prozentual zur Fläche des Bearbeitungsgebietes dargestellt. 
Potenzielle diffuse Schadstoffquellen 
Flächenanteil am 
Bearbeitungsgebiet [%] 
Städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen 
21,4 
Ackerflächen und Dauerkulturen 
30,6 
Verkehrsflächen 2,9 
Tabelle 2.1.2.1-1: 
Flächenanteil potenzieller diffuser Schadstoffquellen im Bearbeitungsgebiet 
Sonstige Schadstoffquellen: Weitere lokale Belastungen stellen die zahlreichen Kleinkläranlagen 
mit Untergrundverrieselung dar, die im ganzen Gebiet vereinzelt zu finden sind, sich südlich der 
B73 in den Harburger Bergen aber auch häufen. Diese Anlagen sichern die Abwasserbeseitigung 
zahlreicher Grundstücke (ca. 200). Je nach technischer Ausführung der Anlagen und den 
geologischen Verhältnissen kann es zu mehr oder weniger starken Belastungen des 
Grundwassers kommen.  

 
- 50 - 
 
Abb. 2.1.2.1-1:  Lokale Belastungen: Abwasserbeseitigungsanlagen mit Untergrundverrieselung 
(Kleinkläranlagen) im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge 
Fazit: 
Grundwasserkörper 1 
Städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen: 
Als potenziell gefährdet durch diffuse Schadstoffeinträge werden die Grundwasserkörper bewertet, 
bei denen die Summe von Siedlungs- und Verkehrsflächen mehr als 33 % der Gesamtfläche des 
Grundwasserkörpers ausmachen (siehe Arbeitshilfe Stand 31.3.2003). 
Der Anteil der städtisch geprägten Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen nimmt zwar in seiner 
Gesamtheit weniger als 33 % des Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ein

aufgrund der 
zukünftigen Bebauung im Bereich der B73 (u.a. Neugraben-Fischbek 65) sowie der ungünstigen 
Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung (siehe Karte 2.5.1-1) ist jedoch von einem 
grundsätzlichen Risiko für den Grundwasserkörper auszugehen.  

 
- 51 - 
Ackerflächen und Dauerkulturen: 
Als potenziell gefährdet durch diffuse Schadstoffeinträge werden die Grundwasserkörper 
angesehen, bei denen die Summe der Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung mehr als 33 % der 
Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ausmachen (siehe Arbeitshilfe Stand 31.3.2003).  
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit entsprechender Anwendung von 
Pflanzenschutzmitteln im Obstanbau wird der Grundwasserkörper trotz der geringen 
Unterschreitung der o.g. 33-%-Grenze als „mit Risiko behaftet“ eingestuft.  
Verkehrsflächen: 
Gleisanlagentypische Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, wie Diuron, Bromacil und Ethidimuron, 
die bei Grundwasseruntersuchungen an der DB-Strecke nach Neugraben/Cuxhaven festgestellt 
wurden, sind lokale Schadstoffeinträge. Diese haben keine Auswirkung auf den gesamten 
Grundwasserkörper. Die Schadstoffentwicklung wird weiter beobachtet. Aufgrund des geringen 
Anteils von Verkehrsflächen im Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundwasserkörpers wird für die 
Zielerreichung des guten chemischen Zustands des Grundwasserkörpers kein Risiko gesehen. 
Sonstige Schadstoffquellen: 
Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Streulagen bzw. 
der großen Flurabstände im südlichen Teil des Gebietes Belastungen aus Kleinkläranlagen - wenn 
überhaupt - nur vereinzelt und geringfügig auftreten und im Sinne der WRRL kein Risiko für den 
Grundwasserkörper darstellen. 
Im übrigen sei erwähnt, dass Kläranlagen und damit auch Kleinkläranlagen aufgrund der 
Verordnung des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge nur aufgrund einer 
Ausnahmegenehmigung betrieben werden dürfen. Im Zuge dieser Ausnahmeregelung werden nur 
solche Anlagen zugelassen, die im Sinne des § 34 des WHG zu keiner schädlichen 
Verunreinigung des Grundwassers oder keiner sonstigen nachteiligen Veränderung seiner 
Eigenschaften führen dürfen bzw. im Sinne der WRRL das Verschlechterungsverbot einhalten und 
den guten Zustand nicht gefährden. 
Grundwasserkörper 2: 
Der Grundwasserkörper 2 ist überwiegend durch gering durchlässige Deckschichten gegenüber 
anthropogenen Schadstoffeinträgen geschützt. Im Bereich der quartären Rinnenstruktur fehlen die 
schützenden Deckschichten jedoch, so dass grundsätzlich eine Beeinträchtigung aus der 
Flächennutzung nicht völlig auszuschließen ist.  
Der Flächenanteil, in dem die schützenden Deckschichten fehlen, ist gemessen an der 
Gesamtausdehnung des Grundwasserkörpers 2 im Bearbeitungsgebiet als gering einzustufen. 
Potenzielle Eintragsgefahren bestehen zudem nur im Bereich der Cuxhavener Straße, so dass 
aufgrund des geringen Anteils an städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen 
sowie von Verkehrsflächen im Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundwasserkörpers 2 eine 
Gefährdung nicht zu erwarten ist. 
Grundwasserkörper 3: 
Eine Gefährdung durch diffuse Einträge aus der Flächennutzung ist nicht zu erwarten. Der 
Grundwasserkörper ist durch flächendeckend auftretende gering durchlässige Deckschichten 
(Hamburger Ton) geschützt. 

 
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reduziertes Gewässernetz
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Belastungen durch diffuse Quellen
Legende
Grenze des Planungsraumes
Landesgrenze
Oberflächengewässer
Landwirtschaftliche Flächen
Bebaute Flächen
Datum:
15.05.03
Karte 2.1.2.1-1: 
Diffuse Quellen (CORINE)
Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide
FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit
Amt f ür Umweltschutz
 

 
- 53 - 
2.1.2.2 Punktuelle 
Schadstoffquellen 
Im Bearbeitungsgebiet sind 60 altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst. 
Als punktuelle Schadstoffquellen im Sinne der erstmaligen Beschreibung nach Anhang II, 2.1 der 
WRRL werden Altlasten angesehen, die im Grundwasser einen Schaden verursacht haben, der bis 
Ende 2004 noch nicht beseitigt sein wird. Ein Schaden liegt dann vor, wenn die 
Geringfügigkeitsschwellen der LAWA an mehreren Punkten, d.h. für ein größeres 
Grundwasservolumen, überschritten sind. 
Nach dieser Definition sind 6 Altlasten im Bearbeitungsgebiet punktuelle Schadstoffquellen (siehe 
Karte 2.1.2.2-1).  
54 Flächen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine punktuellen Schadstoffquellen im 
Zusammenhang mit der WRRL.  
Fazit: 
Das Grundwasser im Einzugsgebiet der Moorburger Landscheide ist lokal an einigen wenigen 
Stellen sanierungsrelevant verunreinigt. Diese liegen in Neuwiedenthal sowie in den Bereichen 
Kuhtrift, Am Radeland und Finkenwerder Straße. Insgesamt wird aber kein Risiko für die 
Erreichung des guten chemischen Zustandes bis 2015 gesehen.  

 
- 54 - 
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34
Mühlenberger
Loch
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Altenwerder
Moorburg
Finkenwerder
Francop
Neuenfelde
Neu-
Wulmstorf
Neugraben-
Fischbek
Heimfeld
Datum:
25.06.03
Punktuelle Schadstoffquellen/
Fläche mit Sanierungsbedarf
Bebauung
Oberflächengewässer
Landesgrenze
Grenze des Bearbeitungsgebietes
reduziertes Gewässernetz
Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide
FHH Behörde f ür Umwelt und Gesundheit
Amt f ür Umweltschutz
Karte 2.1.2.2-1: Punktuelle
Schadstoffquellen/Flächen mit 
Sanierungsbedarf
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S
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2
4
6
8 km
Legende
 

 
- 55 - 
2.1.3 Entnahmen 
Die Grundwasserkörper 1 bis 3 werden überwiegend zur öffentlichen Trinkwasserversorgung 
genutzt. Im Bearbeitungsgebiet befinden sich die Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und 
Bostelbek.  
Als einziger bedeutender privater Grundwassernutzer mit einer Entnahme von mehr als 100 
m³/Tag ist die Hamburger Aluminium-Werke GmbH am Nordrand des Bearbeitungsgebietes zu 
nennen. 
Grundwasserkörper 1 
Die Brunnen und Brunnengruppen des Wasserwerkes (WW) Süderelbmarsch fördern u.a. 
Grundwasser aus dem oberflächennahen Grundwasserkörper 1 (vgl. Karte 2.1.3-1). Die 
Wasserrechte für die Flachbrunnen der Brunnengruppen 4, 5 und 5a des WW Süderelbmarsch 
werden zz. aktualisiert. Für diese Brunnen hat die Hamburger Wasserwerke GmbH einen 
Wasserrechtsantrag auf maximal 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr (Mio m³/a) gestellt. Die 
beantragte maximale Förderleistung der einzelnen Brunnen beträgt zwischen 40 und 70 m³/h. 
Die Wasserfassungen des Wasserwerkes Bostelbek befinden sich südlich der B 73 und östlich der 
BAB 7. Das WW Bostelbek fördert oberflächennah aus der sogenannten „Sickergalerie“ und 
unmittelbar nördlich aus weiteren vier Flachbrunnen (10, 20, 21, 22), die im Quartär unterhalb von 
geringdurchlässigem Geschiebemergel verfiltert sind. Es besteht ein Wasserrecht für 
Grundwasserentnahmen zusammen mit den Tiefbrunnen des WW Bostelbek (Grundwasserkörper 
2 und 3) von insgesamt 5.0 Mio m³/a. 
In Karte 2.1.3-1 sind die mittleren Jahresfördermengen der Brunnen des Grundwasserkörpers 1 für 
die Jahre 1996 bis 1998 dargestellt. Für die Brunnen des Wasserwerkes  Süderelbmarsch ergibt 
sich in der Summe eine mittlere Jahresfördermenge von 4,31 Mio m³. Aus den Flachbrunnen des 
Wasserwerkes Bostelbek wurden in diesem Zeitraum im Mittel 0,43 Mio m³/a gefördert. 

 
- 56 - 
Brunnen- 
bezeichnung 
Brunnen-
gruppe 
Zuordnung 
Wasserwerk 
Wasserrecht  
Mio m
3
/a 
mittlere 
Fördermenge 
(1996-98, 

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