Sachlicher Teilplan "Wind" Entwurf
Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf
Download 4.67 Kb. Pdf ko'rish
|
- Bu sahifa navigatsiya:
- Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf
Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf
Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung zu 5.4.6. Vorranggebiete zur Nutzung der Windergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu 5.4.6. Vorranggebiete zur Nutzung der Windergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu 5.4.6. Vorranggebiete zur Nutzung der Windergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu 5.4.6. Vorranggebiete zur Nutzung der Windergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten 5-3 VR V Jübar, 34 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden: Das Konfliktpotential wird mit gering bis mittel bewertet. Dieser Bewertung wird nicht zugestimmt. Die Bodenwertzahl wird unter 51 Bodenpunkte angegeben. Das sollte überprüft und berichtigt werden Laut Abschätzung am Luftbild der im GIS - Auskunftssystem der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLFG) dargestellten Bodenschätzung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) verfügt mindestens ein Drittel der Fläche über mehr als 51 Bodenpunkte (53-57). Außerdem ist dieses geplante Vorranggebiet noch nicht mit bestehenden Windenergieanlagen vorbelastet. Nach dem Bewertungsschema des Schutzgutes Boden, Punkt 2.1. ist das Konfliktpotential mit hoch zu bewerten. Gegebenenfalls ist das Ergebnis der Umweltprüfung für dieses Vorranggebiet neu zu bewerten. Die Flächen mit den hohen Bodenwertzahlen liegen im zentralen Bereich des geplanten Vorranggebietes. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Überplanung dieser Flächen mit Bodenwertzahlen über 51 als Vorranggebiete Wind. Diese Bereiche sollten weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft bestehen bleiben. Die Höhe der Bodenpunktzahlen ist entsprechend dem Plankonzept eine Restriktion, die in der Abwägung von Suchräumen untereinander herangezogen wird. Im Bereich des im zweiten Entwurf festgelegten Vorranggebietes Jübar, befindet sich die Weißfläche Nr. 257 (westl. Jübar), mit einer Größe von ca. 57 ha. Diese liegt teilweise im 5000 m Puffer des Windparks Ohrdorf (Niedersachsen) und in der räumlichen Nähe zum FFH Gebiet Ohreaue. Während für das ausgewiesene Vorranggebiet keine weiteren naturschutzrelevanten Konflikte zu erwarten sind. Die Höhe der Bodenpunktzahlen ist in diesem Fall nicht so hoch gewichtet worden wie die Nähe zum FFH Gebiet Ohreaue. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 1 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-4 VR XXIV Storbeck, 71 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden: Das Konfliktpotential wird mit mittel bis hoch bewertet. Dieser Bewertung wird nicht zugestimmt. Die Bodenwertzahl wird über 51 Bodenpunkte angegeben. Laut Luftbild der im GIS - Auskunftssystem der LLFG dargestellten Bodenschätzung des LAU liegen im unteren Drittel der Fläche die Bodenwertzahlen zwischen 51 und 66 BP. Die Fläche befindet sich komplett im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. Dieses geplante Vorranggebiet ist noch nicht mit bestehenden Windenergieanlagen vorbelastet. Nach dem Bewertungsschema des Schutzgutes Boden, Punkt 2.1. ist das Konfliktpotential mit hoch zu bewerten. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist für dieses Vorranggebiet gegebenenfalls neu zu bewerten. Die Flächen mit den hohen Bodenwertzahlen liegen im unteren Drittel der Fläche. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Überplanung dieser Flächen mit Bodenwertzahlen über 51 als Vorranggebiete Wind. Diese Bereiche sind weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zu erhalten. Die Höhe der Bodenpunktzahlen ist entsprechend dem Plankonzept eine Restriktion, die in der Abwägung von Suchräumen untereinander herangezogen wird. Im Bereich des im zweiten Entwurf festgelegten Vorranggebietes liegen weitere Weißflächen, die aber im Hinblick auf die Abwägung höher gewichtet worden sind. Die einzige Fläche die in der Abwägung nicht im Puffer eines anderen Vorranggebietes aus dem zweiten Entwurf liegt hat eine kleinere Fläche und die Restriktion besonders wertvoller Bereich für den Naturschutz, welches höher eingeschätzt wird als die Bodenpunktzahl, insbesondere auch im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 2 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-5 Vergrößerungen Vorranggebiete Wind: VR VI Neuferchau, VR IX Badel, VR XI Fleetmark, VR XII Jeetze, Brunau, VR XIX Baben, Bertkow, Hohenberg-Krusemark, VR XX Erxleben, VR XXI Schinne, Grassau, VR XXV Bismark, Büste, Dobberkau und VR XXVII Pollitz Diese Vorranggebiete Wind werden in ein sie umgebendes Vorbehaltsgebiet vergrößert und führen zu einer Verkleinerung des Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft um insgesamt 582 ha. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen Bedenken gegen die Vergrößerung der genannten Vor-ranggebiete Wind in das sie umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. Der Aussage der Begründung zu 5.4.7.2., 5.4.7.3., 5.4.7.5., 5.4.7.6., 5.4.7.9., 5.4.7.10., 5.4.7.11., 5.4.7.15. und 5.4.7.17., dass die Verkleinerung des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion hat, wird deutlich widersprochen. Wie bereits erwähnt, kann in diesen Gebieten den Belangen der Landwirtschaft kein erhöhtes Gewicht in der Abwägung mit entgegenstehenden Belangen mehr gewährt werden. Der Flächenentzug bezieht sich nicht nur auf den Entzug durch Zuwegungen und Fundamente. Für notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen wird in erheblichem Maße landwirtschaftliche Nutzfläche überplant und entzogen. Die landwirtschaftliche Nutzung wird nicht nur, wie dargestellt, gering eingeschränkt, sondern die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wird teilweise erheblich erschwert. Landwirtschaftliche Feldblöcke und auch Schläge werden durch die Zuwegungen zu den Windenergieanlagen zerschnitten. Die Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe wird beachtlich verringert, da unter anderem Beregnungsmöglichkeiten entfallen, der Einsatz von Großmaschinen teilweise nicht mehr möglich ist und Mehraufwendungen an Betriebsmitteln durch Umwege, Umfahrungen und erhöhte Rüst- und Wendezeiten entstehen. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft sind keine Ziele der Raumordnung, sondern Grundsätze und damit noch nicht endgültig abgewogen. Im Rahmen der Abwägung wurde entschieden, das Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft keine Ausschlussgebiete sind. Die Flächeninanspruchnahme von Windenergieanlagen im Bezug auf die Gesamtnutzung ist nicht sehr groß. Es wird entsprechend der Fachliteratur davon ausgegangen, das auf 6- 10 ha ca. 1 Windenergieanlage steht, welche eine sehr geringe Grundfläche für sich in Anspruch nimmt. Davon ausgehend wird auch der Genehmigungstatbestand nach § 35 Abs. 1 Satz 1 nicht nach der Fläche sondern entsprechend der Leistung bestimmt. Die Flächenversiegelung im Hinblick auf den Beitrag der Windenergie zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist sehr gering und ohne Steuerung würden vielmehr Flächen für die Windenergie nutzbar. In wieweit die Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt wird ist auf Ebene der Regionalplanung nicht einzuschätzen, da nicht Flurstück und Eigentümer genau geplant wird. Vielmehr ist festzustellen, dass bei einer Nichtausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie ohne den Steuerungsbelang, die Genehmigungswahrscheinlichkeit von Windenergieanlagen auf diesen Flächen sehr hoch ist, da keine Genehmigungsrechtlich problematischen Belange vorliegen. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 3 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-6 VR IX Badel Vergrößerung des VR Wind ins Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft um 43 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten In der Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden wird die Bodenwertzahl "über 51 BP im nördlichen Bereich des geplanten VR Wind, ca. 4,5 ha von 111 ha" angegeben. Laut Abschätzung am Luftbild der im GIS - Auskunftssystem der LLFG dargestellten Bodenschätzung des LAU verfügt der überwiegende Teil der geplanten Vergrößerung, 43 ha und nicht nur, wie in der Bewertung des Konfliktpotentials Schutzgut Boden dargestellt, 4,5 ha, über Bodenwertzahlen von über 51 Bodenpunkten (53-57). Wie bereits begründet, sollten gerade die besseren Böden von Bebauung, Umnutzung und Bewirtschaftungserschwernissen freigehalten werden. Fast die gesamte geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft verfügt über Bodenwertzahlen von über 51 BP. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Vergrößerung des Vorranggebietes Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund der hohen Bodenwertzahlen in diesem Bereich. Diese Bereiche sind als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zu erhalten. Im Hinblick auf den vorhandenen Windpark wurde die Fläche entsprechend erweitert, da im Rahmen der Abwägung sich für dieses Gebiet entschieden wurde. Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 4 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-7 VR XII Jeetze, Brunau Vergrößerung des VR Wind ins Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft um 32 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden: Das Konfliktpotential wird mit gering bewertet. Dieser Bewertung wird nicht zugestimmt. Die Bodenwertzahl wird unter 51 Bodenpunkte angegeben. Das sollte überprüft und berichtigt werden. Laut Abschätzung am Luftbild der im GIS - Auskunftssystem der LLFG dargestellten Bodenschätzung des LAU liegen die Bodenwertzahlen auf ca. der Hälfte der Fläche über 51 Bodenpunkten (54-62). Das Konfliktpotential für das Schutzgut Boden ist demnach mit mittel zu bewerten. Gegebenenfalls ist das Ergebnis der Umweltprüfung für dieses Vorrangebiet neu zu bewerten. Im Bereich der geplanten Vergrößerung befinden sich vor allem im südlichen Bereich Flächen mit Bodenwertzahlen über 51 BP. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund der hohen Bodenwertzahlen in diesem Bereich. Diese Bereiche sind weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zu planen. Im Hinblick auf den vorhandenen Windpark wurde die Fläche entsprechend erweitert, da im Rahmen der Abwägung sich für dieses Gebiet entschieden wurde. Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. Im Hinblick auf den ersten Entwurf wurde das Gebiet erheblich reduziert. keine Berücksichtigung nein ALFF 5-8 VR XX Erxleben Vergrößerung des VR Wind ins Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft um 239 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten In der Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden wird die Bodenwertzahl über 51 BP angegeben. Der nordwestliche Bereich der Vergrößerung verfügt über deutlich höhere Bodenwertzahlen (52-68, Bodenschätzung LAU). Die besseren Böden von Bebauung, Umnutzung und Bewirtschaftungserschwernissen freizuhalten. Im Bereich der geplanten Vergrößerung befinden sich vor allem im nordwestlichen Bereich Flächen mit Bodenwertzahlen über 51 BP. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Überplanung der Flächen mit Bodenwertzahlen über 51 als Vorranggebiete Wind. Diese Bereiche sollten weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft bestehen bleiben. Im Hinblick auf den vorhandenen Windpark wurde die Fläche entsprechend erweitert, da im Rahmen der Abwägung sich für dieses Gebiet entschieden wurde. Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 5 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-9 VR XXI Schinne, Grassau Vergrößerung des VR Wind ins Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft um 69 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten In der Bewertung des Konfliktpotentials für das Schutzgut Boden wird die Bodenwertzahl über 51 BP angegeben. Der komplette Bereich der Vergrößerung verfügt über deutlich höhere Bodenwertzahlen (52-74, Bodenschätzung LAU). Wie bereits begründet, sollten die besseren Böden von Bebauung, Umnutzung und Bewirtschaftungserschwernissen freigehalten werden. Die gesamte geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft verfügt über Bodenwertzahlen von über 51 BP. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft auf Grund der hohen Bodenwertzahlen in diesem Bereich. Dieser Bereich sollte weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Im Hinblick auf den vorhandenen Windpark wurde die Fläche entsprechend erweitert, da im Rahmen der Abwägung sich für dieses Gebiet entschieden wurde. Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 6 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-10 VR XXVII Pollitz Vergrößerung des VR Wind ins Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft um 9 ha Punkt 2.6: Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Das Konfliktpotential wird mit mittel bis hoch bewertet. Dieser Bewertung wird nicht zugestimmt. Die Bodenwertzahl wird "über 51 BP, angrenzend" angegeben. Laut Abschätzung am Luftbild der im GIS - Auskunftssystem der LLFG dargestellten Bodenschätzung des LAU liegen die Bodenwertzahlen auf mehr als der Hälfte der Fläche des geplanten Vorranggebietes über 51 Bodenpunkte (52-57). Der komplette Bereich der Vergrößerung verfügt über deutlich höhere Bodenwertzahlen (55-57). Dieses geplante Vorranggebiet ist noch nicht mit bestehenden Windenergieanlagen vorbelastet. Das Konfliktpotential für das Schutzgut Boden sollte demnach mit hoch bewertet werden. Gegebenenfalls ist das Ergebnis der Umweltprüfung für dieses Vorranggebiet neu zu bewerten. Die gesamte geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft verfügt über Bodenwertzahlen von über 51 BP. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die geplante Vergrößerung des VR Wind in das umgebende Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft aufgrund der hohen Bodenwertzahlen in diesem Bereich erhebliche Bedenken. Dieser Bereich sollte weiterhin als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Im Hinblick auf das ausgewiesene Vorranggebiet wurde die Fläche entsprechend erweitert, da im Rahmen der Abwägung sich für dieses Gebiet entschieden wurde. Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. keine Berücksichtigung nein ALFF 16.12.2011 Seite 7 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-11 Folgende Hinweise sind zu beachten: Durch die Nutzung des GIS - Auskunftssystems der LLFG war es erstmalig möglich die Angaben der Bodenschätzung des LAU auf die geplanten Vorranggebiete Wind zu beziehen. Für folgende Vorranggebiete Wind sollte ebenfalls die unter Punkt 2.6. Bewertung der einzelnen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten, dargestellte Bodenwertzahl des Schutzgutes Boden überprüft werden: Geplantes Vorranggebiet Wind Bodenwertzahl lt. REP 2005 - Umweltbericht Bodenwertzahl lt. GIS - Auskunftssystem VR I Chüden, Stappenbeckunter 51 BP teilweise über 51 BP VR IV Cheineunter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVI Hüselitz unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVII Fischbeck unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVIII Arneburg, Sanne unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XXII Krevese unter 51 BP teilweise über 51 BP, besoners im südlichen Bereich VR XXIII Gagel unter 51 BP teilweise über 51 BP, besonders im südlichen Bereich Geplantes Vorranggebiet Wind Bodenwertzahl lt. REP 2005 - Umweltbericht Bodenwertzahl lt. GIS - Auskunftssystem VR I Chüden, Stappenbeckunter 51 BP teilweise über 51 BP VR IV Cheine unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVI Hüselitz unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVII Fischbeck unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XVIII Arneburg, Sanne unter 51 BP teilweise über 51 BP VR XXII Krevese unter 51 BP teilweise über 51 BP, besonders im südlichen Bereich VR XXIII Gagel unter 51 BP teilweise über 51 BP, besonders im südlichen Bereich Die Höhe der Bodenpunkte sind eine planerische Restriktion zur Abwägung von Suchräumen untereinander, haben aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen keinen Einfluss, so dass die Fläche entsprechend des ermittelten Suchraumes erweitert wurde. Da die Bodenpunkte für die Genehmigung nicht relevant sind, werden sie bei festgelegten Gebieten nachrichtlich geführt. Kenntnisnahme nein ALFF 16.12.2011 Seite 8 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 5-12 Aus agrarstruktureller Sicht weise ich darauf hin, dass im Geltungsbereich der Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie teilweise folgende Flurbereinigungsverfahren/Bodenordnungsverfa hren mit unterschiedlichen Verfahrensständen liegen: -Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gardelegen-Nord -BOV Vienau-Dolchau-Mehrin -BOV Brunau Feld- und Ortslage -Flurbereinigungsverfahren BAB 14 Krevese, Erxleben, Lüderitz. Anmerken möchte ich, dass aufgrund der vorrangigen Flächeninanspruchnahme durch die BAB 14 bereits ein hoher Flächenverbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Verkehrstrasse und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht und das Windeignungsgebiet von der BAB14 geschnitten wird und nicht mehr in vollem Umfang beplant werden kann. Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein ALFF 32-1 Das geplante Vorhaben beeinträchtigt nicht den öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich des Deutschen Wetterdienstes. Deshalb werden dagegen keine Einwände erhoben. Sie können davon ausgehen, dass für dieses Gebiet aus meteorologischer Sicht keine weiteren Maßnahmen vorgesehen sind. Sofern Sie für Vorhaben in Ihrem Einzugsgebiet amtliche klimatologische Gutachten für die Landes-, Raum- und Städteplanung, für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Anerkennung als Kur- und Erholungsgebiet, die Windenergienutzung o. a. benötigen, können Sie diese bei uns in Auftrag geben bzw. Auftraggeber in diesem Sinne informieren. Zu unserer Entlastung erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück. Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein DWD 16.12.2011 Seite 9 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf Satz-Nr. Anregung / Bedenken Begründung TÖB Abwägung Ergebnis Kartenänderung 40-1 Nach eingehender Prüfung der eingesandten Unterlagen zu oben genanntem 2. Entwurf der Ergänzung des regionalen Entwicklungsplanes erklären wir, dass seitens der Handwerkskammer Magdeburg grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Wir verweisen allerdings darauf, dass die Belange ansässiger und sich ansiedelnder Handwerksbetriebe und der Bestandsschutz ansässiger Handwerksbetriebe zu beachten sind. Diese dürfen in ihrer Geschäftstätigkeit nicht eingeschränkt und nicht beeinträchtigt werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein Handwerkskam mer MD 69-1 69 - Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e. V. 28.09.2011 Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt (BNU) schließt sich der Ihnen vorliegenden Stellungnahme des NABU - Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Vom 20.09.2011 an und unterstützt die darin vorgebrachten Forderungen/Hinweise siehe Begründung zur Stellungnahme NABU Kenntnisnahme nein BUND S/A 109-1 Kenntnisnahme nein 50 HertzTransmissi on 16.12.2011 Seite 10 von 10 Regionale Planungsgemeinschaft ALTMARK - Abwägung der Anregungen und Bedenken - Ergänzung des REP Altmark 2005 - sachlicher Teilplan "Wind" 2. Entwurf |
Ma'lumotlar bazasi mualliflik huquqi bilan himoyalangan ©fayllar.org 2024
ma'muriyatiga murojaat qiling
ma'muriyatiga murojaat qiling